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Document C:2021:043:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 043, 8. Februar 2021


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 43

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
8. Februar 2021


Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

2021/C 43/01

Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 22. Dezember 2020 zur Änderung der Empfehlung ESRB/2015/2 zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen (ESRB/2020/16)

1


 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2021/C 43/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.9609 — Mann Mobilia/Tessner Holding/Tejo/Roller) ( 1 )

10


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2021/C 43/03

Mitteilung an die Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die in der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt sind, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in der durch den Beschluss(GASP) 2021/142 des Rates aktualisierten Fassung und Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/138 des Rates, Anwendung finden

11

2021/C 43/04

Mitteilung an die betroffenen Personen, die in der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt sind, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in der durch den Beschluss (GASP) 2021/142 des Rates aktualisierten Fassung und Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/138 des Rates, Anwendung finden

13

2021/C 43/05

Mitteilung an die Person, für die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates und der Verordnung (EU) 2015/735 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan gelten

14

2021/C 43/06

Mitteilung an die betroffenen Personen, für die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates und der Verordnung (EU) 2015/735 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan gelten

15

2021/C 43/07

Mitteilung an bestimmte Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran unterliegen

16

 

Europäische Kommission

2021/C 43/08

Euro-Wechselkurs — 5. Februar 2021

17


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 

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