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Document C:2018:244:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 244, 12. Juli 2018


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    ISSN 1977-088X

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 244

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    61. Jahrgang
    12. Juli 2018


    Inhalt

    Seite

     

    II   Mitteilungen

     

    MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2018/C 244/01

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8937 — Advent International/Zentiva)  (1 )

    1

    2018/C 244/02

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8904 — PIMCO/Echo/JV)  (1 )

    1


     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2018/C 244/03

    Euro-Wechselkurs

    2


     

    V   Bekanntmachungen

     

    VERWALTUNGSVERFAHREN

     

    Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

    2018/C 244/04

    Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens

    3

     

    VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

     

    Europäische Kommission

    2018/C 244/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8999 — CACF/Bankia/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall  (1 )

    4

    2018/C 244/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8970 — Sumitomo/Parkwind/Northwester2) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall  (1 )

    5


     

    Berichtigungen

    2018/C 244/07

    Berichtigung der Fluggastdatensätze (PNR-Daten) — Liste der Mitgliedstaaten, die die Anwendung der PNR-Richtlinie auf Flüge innerhalb der EU beschlossen haben — Vergleiche Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Ein Mitgliedstaat, der entscheidet, diese Richtlinie auf Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU-Flüge) anzuwenden, teilt dies der Kommission schriftlich mit. Ein Mitgliedstaat kann eine solche Mitteilung jederzeit machen oder widerrufen. Die Kommission veröffentlicht diese Mitteilung und eventuelle Widerrufe derselben im Amtsblatt der Europäischen Union) ( ABl. C 196 vom 8.6.2018 )

    6


     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR.

    DE

     

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