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Document C:2017:279:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 279, 23. August 2017


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    ISSN 1977-088X

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 279

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    60. Jahrgang
    23. August 2017


    Informationsnummer

    Inhalt

    Seite

     

    II   Mitteilungen

     

    MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2017/C 279/01

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.7873 — Worldline/Equens/Paysquare) ( 1 )

    1


     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2017/C 279/02

    Euro-Wechselkurs

    2

    2017/C 279/03

    Beschluss der Kommission vom 22. August 2017 über die dienstfreien Tage für die Organe der Europäischen Union im Jahr 2019

    3

     

    INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

    2017/C 279/04

    Aktualisierung der Muster der besonderen Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen

    5


     

    V   Bekanntmachungen

     

    VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

     

    Europäische Kommission

    2017/C 279/05

    Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen

    11

     

    VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

     

    Europäische Kommission

    2017/C 279/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8561 — KKR/Q Park) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

    12


     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR.

    DE

     

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