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Document C:2014:027:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 027, 30. Januar 2014


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    ISSN 1977-088X

    doi:10.3000/1977088X.C_2014.027.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 27

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    57. Jahrgang
    30. Januar 2014


    Informationsnummer

    Inhalt

    Seite

     

    II   Mitteilungen

     

    MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/1

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6962 — Renova Industries/Schmolz & Bickenbach) ( 1 )

    1

    2014/C 027/2

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7126 — Hellman & Friedman/Scout24) ( 1 )

    1

    2014/C 027/3

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7035 — Austevoll Seafood/Kvefi/JV) ( 1 )

    2


     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/4

    Euro-Wechselkurs

    3

     

    DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM BETREFFENDE INFORMATIONEN

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/5

    Feiertage im Jahr 2014: EWR-/EFTA-Staaten und EWR-Organe

    4

     

    EFTA-Überwachungsbehörde

    2014/C 027/6

    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die nach dem in Anhang XV Nummer 1j des EWR-Abkommens aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

    5

    2014/C 027/7

    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die nach dem in Anhang XV Nummer 1j des EWR-Abkommens aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

    7

    2014/C 027/8

    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die nach dem in Anhang XV Nummer 1j des EWR-Abkommens aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

    9

    2014/C 027/9

    Angaben der EFTA-Staaten über staatliche Beihilfen, die nach dem in Anhang XV Nummer 1j des EWR-Abkommens aufgeführten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewährt werden

    11


     

    V   Bekanntmachungen

     

    VERWALTUNGSVERFAHREN

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/10

    Veröffentlichung gemäß der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und gemäß dem Gesetz Nr. 182/2006 Sb. über Insolvenzen und Insolvenzverfahren („Insolvenzgesetz“)

    13

     

    VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/11

    Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China

    15

     

    VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

     

    Europäische Kommission

    2014/C 027/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7157 — BPCE/GIMV/Veolia Transport Belgium) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

    24


     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

     

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