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Document C:2012:393:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, C 393, 19. Dezember 2012


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ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2012.393.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 393

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
19. Dezember 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2012/C 393/01

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Lese- und Schreibkompetenz

1

2012/C 393/02

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung

5

2012/C 393/03

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur kulturpolitischen Steuerung (Cultural Governance)

8

2012/C 393/04

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder

11

2012/C 393/05

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 über die Teilhabe und soziale Inklusion von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund

15

2012/C 393/06

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 zur Stärkung der Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports

20

2012/C 393/07

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

22

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/1


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Lese- und Schreibkompetenz

2012/C 393/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

GESTÜTZT AUF

1.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (1), in denen das Ziel festgelegt ist, den Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen bei Grundkompetenzen (Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften) bis 2020 auf 15 % zu senken;

2.

die Entschließung des Rates vom 20. Dezember 2011 über eine erneuerte Agenda für die Erwachsenenbildung (2), die auf die Verbesserung der Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten von Erwachsenen und die Erweiterung des Bildungsangebots für gering qualifizierte Europäer abstellt;

UND INSBESONDERE UNTER HINWEIS AUF

die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zur Anhebung des Niveaus der Grundkompetenzen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit „Schulen für das 21. Jahrhundert“ (3), in denen die Mitgliedstaaten ihre Zusage bekräftigen, sich im Rahmen ihrer Reformbemühungen mit der Lehrplangestaltung und der lehrplanübergreifenden Förderung der Lese- und Schreibkompetenz auf allen Bildungsebenen zu befassen, die Lesemotivation besonders von Jungen zu verbessern, den Einfluss neuer Technologien auf die Lesekompetenz von Kindern zu prüfen, um das Potenzial dieser Technologien für neue Formen des Lernens zu nutzen, mehr Unterstützung für leseschwache Schüler und Schüler mit Migrationshintergrund bereitzustellen, die Lehrerbildung in Bezug auf den Erwerb von Lesekompetenz auszubauen und das Schulethos zu verbessern;

UNTER HINWEIS DARAUF,

dass die Lese- und Schreibkompetenz im Sinne des Verständnisses, der Verwendung und der kritischen Bewertung unterschiedlicher Informationsformen, einschließlich schriftlicher, gedruckter und elektronischer Texte und Bilder, als „Literalität“ bezeichnet wird, und dieser Begriff Basisliteralität, funktionale Literalität und multiple Literalität beinhaltet (4);

ERFREUT ÜBER

den Bericht der EU-Gruppe hochrangiger Sachverständiger für Alphabetisierung (5), in dem die wichtigsten Fakten zum Stand der Lese- und Schreibleistungen in der EU dargelegt und Maßnahmen zur Erhöhung des Alphabetisierungsgrads in der gesamten EU gefordert werden;

VOR DEM HINTERGRUND

der vom Vorsitz am 5./6. September 2012 in Nikosia organisierten Konferenz „Lese- und Schreibkompetenz für alle“, auf der die Ergebnisse aus dem Bericht der Sachverständigengruppe erstmals vorgestellt wurden,

und der informellen Ministertagung vom 4./5. Oktober 2012 in Nikosia, auf der die Bildungsminister der EU Fragen der Lese- und Schreibkompetenz erörtert haben;

IN ANBETRACHT FOLGENDER ASPEKTE:

1.

Die Lese- und Schreibkompetenz ist eine wichtige Lebenskompetenz, die den einzelnen Bürger dazu befähigt, zu überlegen, sich mündlich auszudrücken, kritisch zu denken und Empathie zu entwickeln, und die seine persönliche Entwicklung, sein Selbstvertrauen und Selbstverständnis sowie die umfassende Beteiligung an der digitalen wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft fördert.

2.

Ein geringer Alphabetisierungsgrad bremst das Wirtschaftswachstum und verringert dessen Nachhaltigkeit. Wenn die EU ihr Ziel erreicht, den Anteil der Fünfzehnjährigen mit geringen Leseleistungen auf unter 15 % zu reduzieren, kann dies einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die Mitgliedstaaten mit sich bringen.

3.

Der Alphabetisierungsgrad stagniert in den meisten europäischen Ländern, und nicht weniger als 1,1 Millionen Fünfzehnjährige (d. h. jeder Fünfte) verfügen nicht über ausreichende Lese- und Schreibkompetenz (6).

4.

Lese- und Schreibkompetenz bildet das Tor für das gesamte weitere Lernen. Maßnahmen gegen geringe Lese- und Schreibkompetenz sind ein wirksames Mittel, um die Ursachen von Schulabbruch, Arbeitslosigkeit und eingeschränkter Beteiligung am lebenslangen Lernen für Geringqualifizierte zu bekämpfen.

5.

Die zunehmende Digitalisierung erfordert sogar noch höhere Standards für die Lese- und Schreibkompetenz, u. a. die Fähigkeit, Texte kritisch zu beurteilen, mit vielfältigen Textformen umzugehen, Bilder zu entschlüsseln sowie verschiedenartige Informationen zu vergleichen und einzuordnen. Außerdem haben sich durch die sozialen Netzwerke die Bedeutung und die Sichtbarkeit der Schreibkompetenz erhöht.

6.

In allen europäischen Ländern besteht eine erhebliche Kluft bei den Lernergebnissen von sozial und wirtschaftlich begünstigten und benachteiligten Schülern. In vielen EU-Ländern liegen Schüler aus dem unteren Viertel der Gesellschaft mehr als zwei oder sogar drei Jahre hinter den Schülern aus dem oberen Viertel zurück, und in einigen wenigen Ländern besteht sogar eine Tendenz, benachteiligte Schüler ab dem Alter von 15 Jahren als funktionale Analphabeten zu betrachten.

7.

Es besteht eine deutliche und wachsende Kluft zwischen der Leseleistung von Jungen und Mädchen, gemessen im Alter von 15 Jahren. Diese entspricht etwa einem Jahr und ist auf die Motivation zurückzuführen.

8.

Im Bereich der Berufsausbildung fehlt es in manchen Fällen an Unterstützung für die Verbesserung der Grundkompetenzen und für die Verdeutlichung der Bedeutung der Lese- und Schreibkompetenz im Verhältnis zu den beruflichen Kompetenzen —

STELLT ÜBEREINSTIMMEND FOLGENDES FEST:

1.

Die Lese- und Schreibkompetenz ist nicht nur ein Bildungsproblem, sondern auch ein persönliches, wirtschaftliches, kulturelles und soziales Problem. Entsprechend muss ein breites Spektrum gesellschaftlicher Akteure, einschließlich Unternehmen, Medien, NGO, Sozialpartner, Einrichtungen für nicht-formales Lernen, Kultureinrichtungen sowie die für Soziales, Beschäftigung und Gesundheit zuständigen Stellen vor Ort, in Initiativen zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz einbezogen werden — auch um ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu erzeugen.

2.

Um ein lesefreundliches Umfeld zur Förderung des Lesens und zur Verbesserung der Lese- und Schreibleistungen zu schaffen, bedarf es einer größeren Verfügbarkeit verschiedener Lesematerialien in Schulen, Bibliotheken und Medienzentren, doch ebenso an unkonventionellen Orten und auch zu Hause, sowie mehr Unterstützung für Familien ab dem frühesten Kindesalter. Die Eltern müssen für diese Frage sowie dafür sensibilisiert werden, dass sie eine maßgebliche Rolle bei der Verbesserung der Lese- und Schreibfähigkeiten der Kinder und bei der Förderung der Motivation und des Engagements für das Lesen in der frühen Kindheit und während der gesamten Schulzeit spielen können.

3.

Die Wirksamkeit der in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz von Kindern und Erwachsenen, insbesondere von jenen mit einem ungünstigen sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund, muss dringend erhöht werden. Es gibt Belege dafür, dass Programme zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz in Familien kosteneffizient und äußerst wirksam sind.

4.

Die Teilnahme an einer hochwertigen frühkindlichen Bildung und Betreuung, bei der unter der Leitung von qualifiziertem Personal spielerisch die Sprachentwicklung gefördert wird, ist von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der sozioökonomischen Kluft und die Schaffung einer soliden Grundlage für Kleinkinder und deren Entwicklung im weiteren Leben.

5.

Pädagogen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung und Grundschullehrer sollten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, damit sie Sprachstörungen und Lernschwierigkeiten frühzeitig erkennen und behandeln können.

6.

Die pädagogischen Kompetenzen von Grundschullehrern für den Unterricht in Lesen und Schreiben, beispielsweise die pädagogische Nutzung von IKT, müssen gegebenenfalls erweitert werden. Überdies tragen die Unterstützung von Lehrern der Sekundarstufe bei der Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenz in allen Fächern und gegebenenfalls der verbesserte Zugang aller Lehrer zu Beratung durch Experten dazu bei, die erreichten Fortschritte zu festigen und weitere Fortschritte zu erzielen.

7.

Die Bildungssysteme machen sich die Bedeutung der neuen Technologien für die Lese- und Schreibkompetenz bislang nicht in vollem Umfang zunutze. Eine Überarbeitung der Lernmaterialen und der Lernmethoden angesichts der zunehmenden Digitalisierung sowie die Unterstützung der Lehrer bei der Anwendung neuer pädagogischer Konzepte kann die Motivation der Lernenden stärken.

8.

Eine Überprüfung der Sprachkenntnisse sowie der Lese- und Schreibfähigkeiten von neu hinzugezogenen Migranten — Kindern wie Erwachsenen — in der Sprache bzw. den Sprachen des Wohnsitzlandes sollte ebenso gefördert werden wie eine stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der genannten Gruppen ausgerichtete Unterstützung. Hilfe in der Sprache des Herkunftslandes könnte ebenfalls bereitgestellt werden, sofern dies sinnvoll erscheint und die Mittel es erlauben.

9.

Ein kohärenterer Lehrplan zur Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz einschließlich ihrer durchgängigen Berücksichtigung im gesamten schulischen Lehrplan und die Entwicklung eines Lehrplans zur Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz von Erwachsenen sollte durch verschiedene, altersgerechte Standards und Prüfungsinstrumente unterstützt werden und mit einer wirksamen Qualitätssicherung einhergehen.

10.

Die Überprüfung der in der erwachsenen Bevölkerung vorhandenen Fähigkeiten und die Einbeziehung von Unternehmen, Medien, NGO, Sozialpartnern, Kultureinrichtungen sowie den für Soziales, Beschäftigung und Gesundheit zuständigen Stellen vor Ort sollten die Grundlage für Strategien zur Schärfung des Bewusstseins für Probleme beim Lesen und Schreiben in der Gesellschaft insgesamt bilden.

11.

Die Schaffung einer breiteren Palette entsprechender Bildungsangebote für Erwachsene und deren qualitative Verbesserung erfordern eine zielgerichtete pädagogische Ausbildung der in diesem Bereich tätigen Lehrkräfte, einen Lehrplan, der in engem Bezug zu den Fähigkeiten steht, die im Arbeitsleben von Bedeutung sind, und mit geeignetem Lehrmaterial unterstützt wird, eine angemessene Länge und Intensität der Lehrveranstaltungen, die Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie entsprechende Beurteilungsmethoden;

ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

durch Überwachung und Datenerhebung eine solide Faktengrundlage zu gewährleisten und bereits bestehende Ressourcen wie die PISA- und die PIAAC-Studien voll auszuschöpfen;

2.

Ansätze zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz zu entwickeln, bei denen die spezifischen Beiträge aller maßgeblichen Gruppen, Organisationen und Behörden mit oder ohne Bildungsauftrag als Teil umfassenderer Kompetenzstrategien zusammengeführt werden, und wo dies angezeigt ist, bei Initiativen zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz die Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden, Sozialpartnern, Lehrer- und Elternvertretern sowie Vertretern der Erwachsenenbildung auszubauen;

3.

die Annahme von breit angelegten Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern, um dafür zu sorgen, dass die Frage der Lese- und Schreibkompetenz weiterhin im Licht der Öffentlichkeit steht, und das Tabu zu brechen, mit dem Lese- und Schreibschwächen in jedem Alter behaftet sind. Insbesondere das Bewusstsein der Arbeitgeber könnte für den Motivationsschub und den wirtschaftlichen Gewinn geschärft werden, die mit der Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz ihrer Beschäftigten einhergehen, und sie könnten dazu angehalten werden, angemessene Maßnahmen zu treffen;

4.

die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz in Familien zu unterstützen, insbesondere für sozioökonomisch benachteiligte Familien, um Eltern und anderen Familienmitgliedern dabei zu helfen, ihre eigene Lese- und Schreibkompetenz sowie die ihrer Kinder zu verbessern;

5.

den allgemeinen gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter als wesentlichen Beitrag zur Verringerung der sozioökonomischen Kluft zu fördern;

6.

Lehrmaterialien und -methoden vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung regelmäßig zu überprüfen, um die Motivation der Lernenden zu fördern und nicht-formale Lernressourcen stärker zu nutzen; die Entwicklung von Software für Schulen zu fördern, um Lehrern zu helfen, neue Ansätze zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen zu entwickeln;

7.

die Entwicklung von klaren Leitlinien zu den Kompetenzen anzuregen, die Lehrer brauchen, um in Schulen oder in der Erwachsenenbildung Lesen und Schreiben zu vermitteln, und somit maßgeschneiderte Lehransätze zu unterstützen, die auf spezifische Bedürfnisse ausgerichtet sind;

8.

Lehrer für die theoretischen Grundlagen des Erwerbs und der Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen zu sensibilisieren und ihre entsprechenden Kenntnisse zu verbessern, so dass sie in der Lage sind, die Schwierigkeiten ihrer Schüler beim Lesen und Schreiben zu erkennen und damit umzugehen, und sich dafür einzusetzen, dass fachliche Beratung und gegebenenfalls auch spezialisierte Lehrkräfte zur Unterstützung bereitstehen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

1.

im nächsten, 2015 zu erstellenden gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) über ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz in allen Altersstufen sowie gegebenenfalls über die Wirkung dieser Maßnahmen zu berichten;

2.

alle einschlägigen Maßnahmen des laufenden Programms für lebenslanges Lernen und der künftigen EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie die Mittel des Europäischen Sozialfonds zu nutzen, um innovative Konzepte für die Verbesserung der Lese- und Schreibleistung EU-weit zu unterstützen und zu verbreiten und die Faktengrundlage für künftige politische Entscheidungen zu verbreitern; unbeschadet des Ergebnisses der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen mehr strategische und sektorenübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung zu unterstützen, um Innovationen zu fördern und die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zu steigern;

3.

gegebenenfalls zu gewährleisten, dass Fragen der Lese- und Schreibkompetenz im Rahmen des Prozesses „Europa 2020“ angemessen berücksichtigt werden;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1.

die Zusammenarbeit in Fragen der Lese- und Schreibkompetenz auf europäischer Ebene insbesondere durch die Einrichtung eines europäischen Netzes von in diesem Bereich tätigen Organisationen in den Mitgliedstaaten im Hinblick darauf zu unterstützen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Lese- und Schreibkompetenz zu fördern und gemeinsam mit den daran interessierten Mitgliedstaaten eine europäische Lesewoche („Europe Loves Reading“) mit dem Ziel zu veranstalten, die Öffentlichkeit in der gesamten EU für Fragen der Lese- und Schreibkompetenz zu sensibilisieren;

2.

im Jahr 2013 einen Bericht über die bildungspolitische Zusammenarbeit im Bereich Grundkompetenzen vorzulegen, in dem wirksame Maßnahmen dargelegt werden, mit denen sich der Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften im gesamten Spektrum des lebenslangen Lernens reduzieren lässt, und die sich schwerpunktmäßig sowohl mit der Lese- als auch mit der Schreibkompetenz befassen;

3.

sicherzustellen, dass ihre Initiativen für den Einsatz von IKT im Bildungswesen und in der Jugendarbeit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung und der neuen Technologien in Bezug auf die Lese- und Schreibkompetenz voll gerecht werden;

4.

die Ermittlung, die Analyse und den Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen bei politischen Initiativen zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz mit allen geeigneten Mitteln zu erleichtern, und zwar auch mit den Instrumenten, die im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zur Verfügung stehen, und mit Hilfe ihrer neuen Website zur Lese- und Schreibkompetenz;

5.

den regelmäßig erscheinenden Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung zu nutzen, um vergleichbare Daten und Analysen über die Fortschritte bei der Erfüllung der „ET 2020“-Benchmark zu den Grundkompetenzen zu veröffentlichen und die Faktengrundlage für politische Entscheidungen zu verbreitern, die die Lese- und Schreibkompetenz betreffen;

6.

den neuen Rahmen für die bildungspolitische Zusammenarbeit mit der OECD (7) zu nutzen, um die Ergebnisse der nationalen Überwachung und Datenzusammenstellung besser verfügbar zu machen.


(1)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(2)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 323 vom 30.11.2010, S. 11.

(4)  Basisliteralität: Kenntnis der Buchstaben, Wörter und Textstrukturen, die erforderlich ist, um auf einem Niveau zu lesen und zu schreiben, das Selbstvertrauen und Motivation für die weitere Entwicklung erzeugt.

Funktionale Literalität: Lese- und Schreibfähigkeit auf einem Niveau, das es gestattet, sich in der Gesellschaft, zu Hause, in der Schule und am Arbeitsplatz zu entfalten und seinen Aufgaben nachzukommen.

Multiple Literalität: Fähigkeit, Lese- und Schreibkompetenzen zu nutzen, um schriftliche Informationen zu erstellen, zu verstehen, zu deuten und kritisch zu bewerten. Sie bildet die Grundlage für die digitale Teilhabe und das Treffen bewusster Entscheidungen über finanzielle und gesundheitliche Fragen usw.

(5)  http://ec.europa.eu/education/literacy/what-eu/high-level-group/documents/literacy-final-report_en.pdf

(6)  Für die Zwecke dieses Texts bedeutet nicht ausreichende Lese- und Schreibkompetenz Lesefähigkeiten der Stufe 1 oder weniger nach der PISA-Studie, was der Fähigkeit entspricht, die allereinfachste Lesekompetenz zu nutzen, wie das Entziffern von Wörtern und das Schreiben einfacher Sätze. Schüler dieser Stufe verfügen nicht über die Fähigkeit, Informationen zu vergleichen, gegenüberzustellen, zu kategorisieren, einzuordnen oder zu bewerten, oder lange, komplexe, konkurrierende oder unbekannte Texte zu erfassen, Schlüsse zu ziehen, Hypothesen aufzustellen oder sich kritisch mit einem Text auseinanderzusetzen.

(7)  Es sollte dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Organisation teilnehmen können.


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/5


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung

2012/C 393/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IM LICHTE:

der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

der Strategie Europa 2020 und insbesondere des Jahreswachstumsberichts 2012 und der länderspezifischen Empfehlungen 2012;

der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009, mit denen ein strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Zeitraum bis 2020 („ET 2020“) (1) vorgegeben wurde, wobei das Hauptziel dieser Zusammenarbeit darin besteht, auf die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger sowie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand und Beschäftigungsfähigkeit unter gleichzeitiger Förderung der demokratischen Werte, des sozialen Zusammenhalts, des aktiven Bürgersinns und des interkulturellen Dialogs gewährleisten sollen;

der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2011 zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Durchführung der Strategie Europa 2020 (2);

GESTÜTZT AUF:

den gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission vom Februar 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (3), in dem dargelegt wird, auf welche Weise der strategische Rahmen „ET 2020“ besser gesteuert und der diesbezügliche Prozess in Gang gesetzt werden könnte, um die in der Strategie Europa 2020 gesetzten Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu fördern;

SOWIE IN ANBETRACHT:

1.

der Beratungen zum Thema Bildung und Europa 2020 auf der informellen Tagung der Bildungsminister vom 4./5. Oktober 2012 in Nikosia;

2.

der am 17. September 2012 erstmals erprobten gegenseitigen Bewertung der Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, bei der es in erster Linie um die Hochschulbildung und die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung ging — zwei Schlüsselbereiche, deren Bedeutung im Rahmen des Europäischen Semesters 2012 herausgestellt wurde;

3.

der im Rahmen des Europäischen Forums für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vom 18./19. Oktober 2012 geführten öffentlichen Aussprache zu Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die sich im Laufe des Europäischen Semesters 2012 gestellt haben;

4.

der Bemühungen zur Verbesserung der empirischen Datenlage und der analytischen Kapazitäten mit Hilfe des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung;

5.

der gemeinsamen thematischen Überprüfung des Ausschusses für Bildungsfragen und des Beschäftigungsausschusses vom 18. April 2012 —

BEGRÜSST:

die Schlüsselrolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Strategie Europa 2020, wobei er die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Durchführung von Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorhebt;

STELLT FEST, DASS:

1.

bei den länderspezifischen Empfehlungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die der Rat am 10. Juli 2012 abgegeben hat, insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt stehen: die Förderung des Zugangs zu Vorschul- und Schulbildung von guter Qualität, die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, die Erleichterung des Übergangs junger Menschen von der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Bildungsergebnisse und die Abstimmung der Qualifikationen auf den Arbeitsmarktbedarf, der Ausbau der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung mit besonderem Augenmerk auf berufspraktischer Ausbildung und betrieblichen Ausbildungsstellen, die Modernisierung der Hochschulbildung mit dem Schwerpunkt, den Anteil der Studienabbrecher zu verringern, sowie die Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen wie Migranten und Roma zum Bildungssystem;

2.

zwischen 2010 und 2011 mit Blick auf die Kernziele der EU in den Bereichen tertiäre oder gleichwertige Bildungsabschlüsse und Schulabbruch ermutigende, aber uneinheitliche Fortschritte erzielt wurden, und dass weitere Bemühungen unerlässlich sind, damit dieses Ziel bis 2020 erreicht werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung oft Zeit brauchen, bis sie ihre Wirkung entfalten;

STELLT ÜBEREINSTIMMEND FEST, DASS:

1.

effiziente und angemessene Investitionen in wachstumsfördernde Bereiche wie die allgemeine und berufliche Bildung selbst in Zeiten knapper Finanzmittel als ein Schlüsselelement für wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, die wiederum entscheidende Faktoren für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen, zu betrachten sind;

2.

effiziente Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und bei hoher Jugendarbeitslosigkeit sogar noch an Bedeutung gewinnen können. Sobald die Krise überwunden ist, kann eine größere Zahl von hochqualifizierten Absolventen — sowohl aus dem Hochschulbereich als auch aus dem Bereich der beruflichen Bildung — die Wachstumsperspektiven beträchtlich steigern, Innovationen fördern und dazu beitragen, künftige Krisen abzuwenden;

3.

das Kompetenz- und Qualifikationsniveau von Jugendlichen und Erwachsenen in vielen Bereichen laufend und umfassend an den sich wandelnden Bedarf der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts angepasst werden muss. Die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen als eine gemeinsame Verantwortung des öffentlichen und des privaten Sektors im Kontext des lebenslangen Lernens sollte daher sowohl über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch am Arbeitsplatz gefördert werden;

4.

es für das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 von entscheidender Wichtigkeit ist, dass die europäischen Bürger darauf vorbereitet werden, sich als motivierte und selbständige Lernende zu erweisen, die in der Lage sind, auf lange Sicht zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts beizutragen;

5.

die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf abzielen sollten, den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben zu erleichtern, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis herzustellen und gegebenenfalls für engere Verbindungen zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Lernen sollte neue Gegebenheiten besser widerspiegeln und gegebenenfalls praktische Ausbildungselemente enthalten, die zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studenten und anderen Lernenden beitragen können;

6.

der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung — auch auf Ministerebene — sowohl bei der Festlegung gemeinsamer Konzepte und Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung als auch bei der Umsetzung der die allgemeine und berufliche Bildung betreffenden Aspekte des Europäischen Semesters im Rahmen der Strategie Europa 2020 eine gewichtigere Rolle spielen sollte und dass hierzu

a)

innerhalb des Rates Aussprachen über die das Europäische Semester betreffenden Fragen geführt werden sollten und

b)

die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen und dem Beschäftigungsausschuss sowie weiteren einschlägigen Ausschüssen gefördert werden sollte;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

entsprechend den nationalen und regionalen Prioritäten und Erfordernissen Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, den in den länderspezifischen Empfehlungen dargelegten Herausforderungen zu begegnen;

2.

effiziente Investitionen als Teil der umfassenderen Strategie für wirtschaftliche Erholung, Wachstum und Beschäftigung in die allgemeine und berufliche Bildung zu leiten, was auch über EU-Programme und die europäischen Strukturfonds erfolgen sollte;

3.

gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern Anstrengungen zu unternehmen, um die Anwerbung, die berufliche Entwicklung und die Gesamtsituation von Lehrern, Schulleitern und Lehrerausbildern zu verbessern, um so die Qualität des Unterrichts und des Lernumfelds zu verbessern und diese Berufe attraktiver zu machen;

4.

insbesondere im Bereich der Berufsbildung mehr berufspraktische Elemente in die Programme für allgemeine und berufliche Bildung aufzunehmen, unter anderem durch Praktika und Ausbildungsstellen, Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartnern sowie lokalen und regionalen Behörden zu schaffen und die Attraktivität des Berufsbildungssektors zu erhöhen, auch indem die Palette der Möglichkeiten innerhalb der Berufsbildung erweitert und auf der Ebene der unteren Sekundarstufe mehr Beratung angeboten wird;

5.

im Rahmen nationaler Qualifikationsrahmen flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung zu fördern;

6.

die Anzahl der Studierenden und der Berufsbildungsteilnehmer zu erhöhen, indem beispielsweise Maßnahmen ergriffen werden, mit denen gering vertretene Gruppen gezielt gefördert, flexible Lernmöglichkeiten geschaffen und — soweit noch nicht vorhanden — eine auf die berufliche Aus- oder Weiterbildung ausgerichtete höhere Bildung als Ergänzung zum Hochschulstudium entwickelt wird;

7.

eine gezieltere Unterstützung und Beratung für Studenten anzubieten, um ihnen dabei zu helfen, den Hochschulabschluss innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums zu erreichen;

8.

die in der Strategie Europa 2020 und im „ET 2020“-Rahmen gesetzten Prioritäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit den Ausgaben aus den Europäischen Strukturfonds im Rahmen des derzeitigen und künftigen mehrjährigen Finanzrahmens zu verknüpfen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1.

die vor kurzem erstmals erprobte gegenseitige Bewertung auszuwerten und davon ausgehend Vorschläge für eine Debatte über mögliche künftige Formen des Voneinander-Lernens und der gegenseitigen Bewertung vorzulegen, die mit den Zielen der Strategie Europa 2020 verknüpft sind;

2.

dem Rat einen Entwurf für ein „ET 2020“-Arbeitsprogramm vorzulegen, um die Umsetzung der prioritären Bereiche für den zweiten „ET 2020“-Arbeitszyklus 2012-2014 und gegebenenfalls der länderspezifischen Empfehlungen zu gewährleisten. Darin sollte für jeden prioritären Bereich angegeben werden, welche Maßnahmen, Fristen und Beiträge von OMK-Gruppen geplant sind;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

1.

unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen zu gewährleisten, dass dem in den länderspezifischen Empfehlungen dargelegten Reformbedarf Rechnung getragen wird, wenn die Investitionsprioritäten und Interventionen gemäß dem künftigen Gemeinsamen Strategischen Rahmen für die Europäischen Strukturfonds festgelegt werden;

2.

die Arbeiten im Rahmen von Eurydice und anderen einschlägigen Netzen, wie etwa des ReferNet des Cedefop, im Hinblick darauf stärker zu koordinieren, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten und die im Rahmen des Europa-2020-Prozesses durchgeführten Reformen zu analysieren.


(1)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(2)  ABl. C 70 vom 4.3.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/8


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur kulturpolitischen Steuerung (Cultural Governance)

2012/C 393/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ANERKENNUNG:

1.

der Tatsache, dass Kultur mit der ihr innewohnenden Kreativität und Innovationskraft einen Wert an sich darstellt. Sie hat einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen und trägt im Sinne der Strategie Europa 2020 und ihrer Leitinitiativen zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum bei (1);

2.

der Ziele, die sich die Europäische Union in Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Kulturbereich gesetzt hat;

3.

der Tatsache, dass Kulturpolitik horizontal angelegt ist und deshalb eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und den verschiedenen Entscheidungsebenen erforderlich ist;

4.

der Tatsache, dass es gilt, die vielfältigen Herausforderungen, mit denen sich die Kultur- und Kreativwirtschaft konfrontiert sieht, einschließlich des rasanten, von Digitalisierung und Globalisierung angetriebenen Wandels, in neue Wachstums- und Beschäftigungschancen umzumünzen, und hierfür Maßnahmen auf den verschiedenen Entscheidungsebenen ergriffen werden müssen;

5.

der Tatsache, dass an den Grenzen zwischen dem Kultur- und dem Kreativsektor dynamische Entwicklungen stattfinden und sich durch Verbindungen und Partnerschaften zwischen diesen Sektoren erhebliche Vorteile erzielen lassen; deshalb bedarf es ganzheitlicher Konzepte für die kulturpolitische Steuerung;

6.

der Tatsache, dass „Cultural Governance“ als Methode zur Umsetzung der Kulturpolitik wie auch als Instrument zur tieferen Verankerung der Kultur in der politischen Agenda verstanden werden sollte, da durch sie die Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen koordiniert wird;

7.

der Wichtigkeit der offenen Koordinierungsmethode, die bei der Umsetzung des Arbeitsplans für Kultur (2) — einem Mittel der kulturpolitischen Steuerung auf europäischer Ebene — angewandt wird —

EMPFIEHLT DIE ENTWICKLUNG DES FOLGENDEN DUALEN ANSATZES FÜR DIE KULTURPOLITISCHE STEUERUNG:

I.   FÖRDERUNG EINER FAKTENGESTÜTZTEN POLITIKGESTALTUNG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IST DER AUFFASSUNG, dass die Förderung einer faktengestützten Politikgestaltung und die Verstärkung der Verbindungen zwischen Kultur, Wirtschaft, allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschung und Innovation besonders in Zeiten des Wirtschaftsabschwungs, in denen die Kulturpolitik noch wirksamer, effizienter und nachhaltiger sein muss, von größter Bedeutung für die Mitgliedstaaten sind;

WÜRDIGT die Ergebnisse der Expertenbeiträge zu den Kulturstatistiken, u.a. im Rahmen des von Eurostat und einer Gruppe von fünf Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Projekts ESSnet-Kultur (3), das durch relativ geringe und ressourceneffiziente Anpassungen der nationalen statistischen Systeme die Rahmenbedingungen für eine deutliche Verbesserung der statistischen Informationen über den Beitrag der Kultur schafft;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

einen faktengestützten Ansatz für die Gestaltung der Kulturpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verfolgen und dabei möglichst Instrumente zur Beurteilung und Folgenabschätzung einzusetzen, die nicht nur quantitativen, sondern auch qualitativen Indikatoren Rechnung tragen;

die Berücksichtigung kulturpolitischer Aspekte in anderen Bereichen der Politik zu fördern;

die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern, um Forschungsergebnisse zusammenzutragen, aufzuarbeiten und sie unter den politischen Entscheidungsträgern zu verbreiten;

unter optimaler Nutzung der vorhandenen Strukturen darauf hinzuwirken, dass diese Forschungsergebnisse gegebenenfalls, sofern sie relevant sind, von den Ministerien und einschlägigen Behörden bei der Planung ihrer Forschung und der Festlegung ihrer politischen Strategien für die einzelnen Sektoren berücksichtigt werden;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEIT:

den Erfahrungsaustausch anzuregen, die Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich der Kulturpolitik zu unterstützen und Synergien zwischen den Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Forschung über Kultur und Cultural Governance zu fördern;

in den Kulturministerien oder sonstigen für die Kulturpolitik zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und in der Kommission Anlaufstellen zu benennen, die für die Bündelung und Koordinierung von prospektiven Studien und Forschung verantwortlich sind, und ihre Vernetzung auf europäischer Ebene zu fördern;

so rasch wie möglich den gemeinsamen statistischen Rahmen und die dazugehörige Methodik anzuwenden, die von ESSnet-Kultur entwickelt wurden, um verlässliche, vergleichbare und aktuelle Informationen über den sozialen und wirtschaftlichen Nutzeffekt des Kultur- und Kreativsektors zu erhalten, und künftige Prioritäten weiterhin an den Empfehlungen des ESSnet-Kultur auszurichten (4);

dafür zu sorgen, dass Eurostat in Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern (5) und Kulturministerien oder sonstigen für die Kulturpolitik zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen weiterhin vergleichbare Kulturstatistiken erstellen kann;

den Erfahrungsaustausch zu fördern und unter Beteiligung von Eurostat mit der Arbeit an Satellitenkonten  (6) für Kultur zu beginnen, die zur Bewertung des Beitrags der Kultur zur Wirtschaft herangezogen werden können, wobei der Beschäftigung im Kulturbereich besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

II.   FÖRDERUNG VON SYNERGIEN UND ENTWICKLUNG VON INTEGRIERTEN STRATEGIEN FÜR EINEN VERSTÄRKT GANZHEITLICHEN ANSATZ

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IST DER AUFFASSUNG, dass alle Entscheidungsebenen, in erster Linie die lokalen und regionalen Behörden, an einem Strang ziehen müssen, damit das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft in vollem Maße erschlossen wird; NIMMT in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012„Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (7) die eine umfassende Strategie hierfür enthält, ZUR KENNTNIS;

WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, die Kultur durchgängig in anderen Politikbereichen und Entscheidungsprozessen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen;

BETONT, dass die einschlägigen Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer offeneren, partizipativen, effizienten und kohärenten kulturpolitischen Steuerung stärker eingebunden werden müssen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

die sektoren- und ministerienübergreifende Zusammenarbeit in Kulturfragen zu verstärken und vielschichtige integrierte Strategien unter Einbeziehung aller Entscheidungsebenen zu entwickeln;

im Rahmen ihrer lokalen und regionalen Entwicklungspolitik die lokalen und regionalen Behörden zu ermutigen, die Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre Strategien für eine intelligente Spezialisierung  (8) zu integrieren und zu diesem Zweck eine wirksame Partnerschaft von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu entwickeln;

gemeinsame Unternehmen von öffentlichen und privaten Akteuren zu fördern, um die Nachhaltigkeit der Investitionen in die Kultur- und Kreativwirtschaft zu gewährleisten, und zugleich für einen besseren Mix von harten Investitionen (in Infrastrukturen) und weichen Investitionen (in Humankapital) zu sorgen;

einen partizipativen Ansatz für die Gestaltung der Kulturpolitik zu unterstützen, indem sie die Partnerschaften zwischen öffentlichen Kultureinrichtungen und der Zivilgesellschaft ausbauen und die Beteiligung der Zivilgesellschaft durch eine angemessene Form des Dialogs und der Konsultation fördern;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Experten der Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen, u. a. durch die offene Koordinierungsmethode und durch Förderung eines strukturierten Dialogs mit den einschlägigen Interessengruppen;

die bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Kommission weiterzuentwickeln, damit das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Förderung eines intelligenten Wachstums, des sozialen Zusammenhalts und des interkulturellen Dialogs in Europa voll ausgeschöpft werden kann, und die vorhandenen Folgenabschätzungsverfahren voll und ganz zu nutzen, um die Kultur in allen relevanten Politikbereichen und bei allen Maßnahmen der EU durchgehend zu berücksichtigen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KÜNFTIGEN VORSITZE, IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN,

bestehende und künftige EU-Förderprogramme, auch im Bereich der Forschung und Innovation, gegebenenfalls möglichst umfassend zu nutzen (9);

gemeinsam an einer Halbzeitüberprüfung und am Abschlussbericht zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2011-2014 zu arbeiten und Überwachungsmethoden zu entwickeln, mit denen seine Umsetzung gemessen werden kann;

über Strategien und Maßnahmen der EU, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Themen und die Politik im Kulturbereich haben, regelmäßig und frühzeitig Informationen auszutauschen, um eine effiziente Koordinierung auf europäischer und nationaler Ebene zu gewährleisten; ersucht deshalb die KOMMISSION, dem Ausschuss für Kulturfragen über ihre einschlägigen Initiativen — insbesondere über diejenigen, die in ihrem Jahresarbeitsprogramm vorgesehen sind — Bericht zu erstatten, und die KÜNFTIGEN VORSITZE, über die Arbeit der anderen Vorbereitungsgremien des Rates zu berichten;

bis Ende 2013 Anlaufstellen zu benennen, die für die Bündelung und Koordinierung der prospektiven Studien und der Forschung zuständig sind;

gemeinsam daran zu arbeiten, dass diese Schlussfolgerungen befolgt werden;

KOMMT ÜBEREIN,

im Jahr 2015 die Durchführung dieser Schlussfolgerungen zu überprüfen  (10).


(1)  Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 zum Beitrag der Kultur zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 (ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 1).

(2)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur 2011-2014 (ABl. C 325 vom 2.12.2010, S. 1).

(3)  Abschlussbericht des ESSnet-Kultur:

http://ec.europa.eu/culture/news/20121026-ess-net_en.htm

(4)  Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 gefordert.

(5)  Unbeschadet der Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 (KOM(2011) 928 endg. — Dok. 5089/12) und über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020.

(6)  Ein Satellitenkonto bietet — als Anhang zum zentralen Konto — einen Rahmen, in dem sich ein bestimmter Bereich oder Aspekt des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung detaillierter darstellen lässt (http://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=2385).

(7)  Dok. 14256/12 (COM(2012) 537 final).

(8)  Strategien zu intelligenter Spezialisierung sind ein Instrument, mit dessen Hilfe die Regionen und Städte eine Aufstellung ihrer eigenen Standortvorteile vornehmen, um anhand ihres jeweiligen Profils Strategien für die Wirtschaft und die soziale Inklusion zu entwickeln. Sie sind Bestandteil der im vorgeschlagenen Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik 2014-2020 vorgesehenen Ex-ante-Konditionalität (Mitteilung der Kommission „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“, KOM(2010) 553 endg. — Dok. 14679/10).

(9)  Diese Schlussfolgerungen greifen den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 nicht vor.

(10)  Diese Überprüfung kann sich auf Folgendes erstrecken: auf die Fortschritte bei den vergleichbaren Kulturstatistiken, die Vernetzung der bis 2013 zu benennenden Kontaktstellen und den Informationsaustausch über die Strategien und Maßnahmen der EU, die sich auf die Kultur auswirken. Diese Aufstellung ist nicht erschöpfend.


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/11


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder

2012/C 393/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

BEGRÜSST MIT INTERESSE:

die Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (1), die von der Kommission am 2. Mai 2012 angenommen wurde, und BILLIGT, dass sich die Strategie auf vier Handlungsschwerpunkte konzentriert: 1) Förderung hochwertiger Online-Inhalte für Kinder, 2) verstärkte Sensibilisierung und Befähigung, 3) Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder und 4) Bekämpfung von Online-Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern;

VERWEIST AUF:

die EU-Agenda für die Rechte des Kindes (2), die unter anderem zum Ziel hat, einen hohen Schutz für Kinder in der digitalen Welt zu erreichen, ohne ihr Recht auf Zugang zum Internet, soweit es ihrer sozialen und kulturellen Entwicklung dient, in irgendeiner Form zu beschneiden;

die Wichtigkeit der Programme zur sicheren Nutzung des Internet, mit denen die EU seit 1999 die Bemühungen, das Internet für Kinder sicherer zu machen, koordiniert und unterstützt, sowie auf die entscheidende Rolle der Safer-Internet-Zentren;

die Digitale Agenda für Europa (3), deren Maßnahmen unter anderem auf die Verbesserung der Medienkompetenz (4), insbesondere der digitalen Kompetenz (5), und der digitalen Integration sowie auf die Förderung von technologischer Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen abstellen und somit einen Beitrag zum digitalen Binnenmarkt leisten;

HEBT HERVOR, DASS:

1.

seine Schlussfolgerungen von 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt (6), in denen er die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Branche aufgefordert hat, Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Online-Medienumfelds für Kinder zu treffen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte, beispielsweise Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, einzuleiten, nach wie vor Anwendung finden;

2.

er die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (7) angenommen hat, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist;

3.

die vorliegenden Schlussfolgerungen in erster Linie auf die Fragen ausgerichtet sind, die es bei den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder zu klären gilt, da die Schlussfolgerungen des Rates von 2011 und die Richtlinie 2011/93/EU weitgehend Maßnahmen im Rahmen der Handlungsschwerpunkte 3 und 4 betreffen;

4.

die vorliegenden Schlussfolgerungen und jene aus dem Jahr 2011 sich gegenseitig ergänzen und insgesamt die Antwort des Rates auf die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Strategie darstellen;

NIMMT KENNTNIS VON:

1.

der auf Initiative der Kommission erfolgten Bildung der Koalition, die das Internet für Kinder sicherer machen soll („Coalition to make the internet a better place for kids“), und ihrem Arbeitsplan, nach dem Fortschritte und Ergebnisse in fünf Bereichen (Meldemöglichkeiten, altersgerechte Datenschutzeinstellungen, Inhaltsklassifizierung, elterliche Kontrolle, Entfernung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern) erzielt werden sollen (8);

2.

den Vorschlägen der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (9) und für eine Verordnung über transeuropäische Telekommunikationsnetze (10), die Finanzmittel für den Aufbau einer Dienstinfrastruktur für ein sicheres Internet sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vorsehen;

3.

den Vorschlägen der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ (11), das Fördermittel für die Forschung unter anderem in Bereichen vorsieht, die die Interaktion zwischen Kindern und Internet betreffen, und für eine Verordnung zur Einrichtung des EU-Programms „Erasmus für alle“ (12), das Fördermittel für Initiativen im Bildungswesen zur Verbesserung der digitalen und der Medienkompetenz vorsieht;

4.

der Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, einen nationalen IT-Spitzenreiter zu ernennen, der mit seiner Arbeit die Vorzüge einer integrativen digitalen Gesellschaft fördern soll (13);

5.

der Tätigkeit des Europarates im Rahmen seiner Strategie zur Internet Governance (2012-2015) im Hinblick auf den Schutz und die Befähigung von Kindern im Internet;

6.

den sehr positiven Ergebnissen und Vorgehensweisen im Rahmen bestehender Projekte auf nationaler Ebene, mit denen ähnliche Ziele wie die Schaffung hochwertiger Online-Inhalte für Kinder oder der Schutz Minderjähriger durch beispielsweise Kontroll-, Sensibilisierungs- und Befähigungsinstrumente gefördert werden;

BETONT, DASS:

1.

das Internet als interaktives und allgegenwärtiges Medium zahlreiche Möglichkeiten zur Entwicklung der Medienkompetenz und insbesondere digitaler Kompetenzen bietet, die kritisches Denken, Analysefähigkeiten, Innovation und Kreativität unterstützen. Die Entwicklung der Medienkompetenz und insbesondere digitaler Kompetenzen ist wichtig, damit die Kinder sich sicher an die sich ständig wandelnden neuen Technologien anpassen und ihre Welt generell sicher und kreativ gestalten können;

2.

ungenügende Investitionen in Politikbereiche, die für unsere Kinder von Belang sind, langfristig tiefgreifende Folgen für unsere Gesellschaft haben können (14); daher muss auf die besonderen Bedürfnisse und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern im Internet eingegangen werden und das Internet zu einem Ort gemacht werden, der allen Kindern Europas unabhängig von ihrem ethnischen, kulturellen und sozialen Hintergrund und Kindern mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen Chancen bietet, damit die derzeit bestehende digitale Kluft verringert wird;

3.

es wichtig ist, die Durchführung von Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Strategie sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf den Weg gebrachten wurden, zu koordinieren und ein Zusammenwirken verschiedener Interessensträger, insbesondere von Kindern, staatlichen Stellen, zuständigen Einrichtungen, NRO und Wirtschaft, zu fördern; als Beispiel für eine verstärkte Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union sollte für eine fortgesetzte und intensivere Koordinierung der Arbeiten im Rahmen des von der EU finanzierten Netzes von Safer-Internet-Zentren in den Mitgliedstaaten gesorgt werden;

4.

Selbstregulierung wichtig ist, weil sich das Internet rasch verändert und somit Flexibilität erforderlich ist, damit sein Wachstumspotenzial und seine Anpassungsfähigkeit nicht eingeschränkt werden; damit eine Selbstregulierung wirksam ist, muss sie allerdings unabhängig überwacht und beurteilt und eng mit Sensibilisierungs- und Befähigungsinitiativen verknüpft werden;

EMPFIEHLT, IN FOLGENDEN BEREICHEN TÄTIG ZU WERDEN:

BEREICH 1: Hochwertigere Online-Inhalte für Kinder

IN DER ERWÄGUNG, DASS:

1.

Kinder über eine wachsende Vielfalt von Zugangsgeräten verfügen und in immer jüngerem Alter mit dem Internet konfrontiert werden, aber nicht genügend hochwertige altersgerechte Inhalte vorfinden;

2.

die Formulierung „hochwertiger Online-Inhalt für Kinder“ dahingehend verstanden werden sollte, dass dieser Inhalt Kindern in irgendeiner Form nutzt (d.h. ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen mit besonderem Augenmerk für Kreativität fördert) und darüber hinaus attraktiv, kindgerecht, zuverlässig und sicher ist und bei diesem Inhalt gegebenenfalls Werbung und kommerzielle Kommunikation als solche klar erkennbar sind (15);

3.

die Verfügbarkeit von hochwertigen Online-Inhalten für Kinder die Internetnutzung durch Kinder verbessern und die allgemeine Verbreitung und die aktive Nutzung des Breitband-Internet in den EU-Haushalten erheblich erleichtern kann (16) und umgekehrt;

4.

durch ein zunehmendes Vertrauen der Verbraucher (Kinder, Eltern und Pädagogen) in die Nutzung von Inhalten in verschiedenen Ländern und mit verschiedenen Geräten sowie durch die Sensibilisierung der Verbraucher für eine solche Nutzung die Zersplitterung des digitalen Binnenmarktes verringert werden könnte, wobei die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu achten sind;

5.

es für die Förderung, Herstellung und Verbreitung hochwertiger Online-Inhalte einer dynamischen und engen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Produzenten der Inhalte, Experten für die Internet-Sicherheit von Kindern (beispielsweise NRO und Zentren für Internet-Sicherheit), Internet-Diensteanbietern und denjenigen Akteuren, denen eine Rolle bei der Erziehung von Kindern zukommt (beispielsweise Eltern und Lehrkräfte), sowie den Kindern selbst bedarf;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE KOMMISSION UND DIE BRANCHE, IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:

1.

die Innovation durch Nutzung quelloffener Software und offener Standards zu fördern, damit hochwertige Online-Inhalte von Kindern und für Kinder produziert werden können, indem sie Projekte und Initiativen unterstützen, einschließlich Entwicklung interoperabler Plattformen, die den Zugang zu solchen Inhalten ermöglichen;

2.

quantitative und qualitative Aspekte von Online-Inhalten einzustufen, indem Systeme zur Alterseinstufung und Klassifizierung von Inhalten (auch Klassifizierungen auf der Grundlage von Nutzerzufriedenheit und Überprüfung durch Experten) entwickelt werden, die zuverlässig sind und einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Staaten und Geräten zulassen, dabei aber kulturell bedingte Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zuzulassen;

3.

Wege zu finden, wie die Sprachbarriere bei der Schaffung hochwertiger Online-Inhalte überwunden werden kann, beispielsweise durch bessere maschinelle Übersetzung, um so zur Schaffung des digitalen Binnenmarkts beizutragen;

BEREICH 2: Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

IN DER ERWÄGUNG, DASS:

es zur Befähigung der Kinder zur sicheren Nutzung des Internets einerseits notwendig ist, die Frage der technischen Anwendungen anzugehen, die ein sicheres Navigieren im Internet ermöglichen, andererseits Kinder mit den geeigneten Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten sind, die es ihnen ermöglichen, wirksam und verantwortungsvoll mit dem Online-Umfeld umzugehen;

dem Bildungswesen sowie den Eltern die wichtige Aufgabe zufällt, die Kinder dabei zu unterstützen, die vom Internet gebotenen Möglichkeiten nutzbringend und kreativ auszuschöpfen, aber auch die im Internet anzutreffenden Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Allerdings wird auch anerkannt, dass Lehrer und Eltern ihrerseits auch Unterstützung und Schulung benötigen, und zwar nicht nur, um mit den raschen und unvorhersehbaren Veränderungen im virtuellen Leben der Kinder, sondern auch mit den sich ständig weiterentwickelnden neuen Technologien Schritt halten zu können;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

1.

die Umsetzung von Strategien zur Einbeziehung der Vermittlung von Kenntnissen in Online-Sicherheit und von digitalen Kompetenzen in Schulen zu forcieren und die Nutzung des Internets in allen Schulfächern zu fördern und diesbezüglich eine angemessene Lehrerfortbildung zu unterstützen;

2.

bei Eltern und Kindern den Erwerb digitaler Kompetenzen im Rahmen des informellen und nicht formalen Lernens zu verstärken, und zwar auch in Jugendorganisationen durch in diesen Fragen speziell ausgebildete Jugendarbeiter;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION:

3.

sich aktiv für die Beteiligung von Kindern einzusetzen, wenn sie nationale und EU-weite Sensibilisierungskampagnen, Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen und Tätigkeiten, die sich auf die Online-Tätigkeiten von Kindern auswirken, in die Wege leiten, indem sie beispielsweise die von den Safer-Internet-Zentren eingerichteten nationalen Jugendgremien weiter unterstützen;

4.

auf nationaler Ebene und europaweit die Medienkompetenz, insbesondere digitale Kompetenzen, weiterzuentwickeln und Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE KOMMISSION UND DIE BRANCHE, IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:

5.

öffentlich-private Partnerschaften für eine verstärkte Sensibilisierung und Befähigung auf nationaler Ebene und EU-weit zu unterstützen, dabei die vom Internet gebotenen Möglichkeiten hervorzuheben und auf Eltern und Kinder mit jedwedem sozialen, ethnischen und kulturellen Hintergrund abzuzielen, einschließlich Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Gruppen und Kinder mit besonderen Bedürfnissen;

6.

weitere Fakten und Erkenntnisse über das Online-Verhalten von Kindern und über die Auswirkungen von Diensten und Technologien auf die Nutzung des Internets durch Kinder zusammenzutragen;

7.

die Kontrollsysteme für Eltern so zu verbessern, dass die Wirksamkeit und Interoperabilität dieser Systeme auf allen Geräten gewährleistet ist und sie in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung stehen, und Strategien auszuarbeiten, um Eltern über das Bestehen solcher Kontrollsysteme zu informieren, und dabei das Recht der Kinder auf Wahrung der Privatsphäre, Information und Meinungsfreiheit zu achten;

8.

eine gemeinsame standardisierte Mindestmeldung schädlicher Inhaltekategorien und Leistungskriterien für Meldeverfahren mit dem Ziel zu koordinieren, vergleichbare und transparente Meldeverfahren zu erhalten, die für unterschiedliche Staaten und Geräte genutzt werden können;

9.

die notwendige Unterstützung zur Einrichtung, Verbreitung und Überwachung wirksamer Meldesysteme für schädlicher Inhalte und von Mechanismen für Folgemaßnahmen zu leisten, die Zusammenarbeit innerhalb der Branche und mit staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen und Hotlines auszubauen und sicherzustellen, dass Mechanismen, relevante Plattformen und Geräte eingesetzt werden, die für die internationale Zusammenarbeit erforderlich sind;

10.

bestehende Selbstregulierungsinitiativen für die Online-Werbung umzusetzen und durchzuführen und sie bei neuen Formen der Werbung stets zu aktualisieren;

FORDERT DIE INDUSTRIE AUF:

11.

Standard-Datenschutzeinstellungen zu implementieren und wirksame Methoden zur Unterrichtung von Kindern und Eltern über ihre Online-Datenschutzeinstellungen auszuarbeiten und umzusetzen;

12.

die Selbstregulierungsinitiativen für die Online-Werbung weiterzuentwickeln.

Um sicherzustellen, dass diese Schlussfolgerungen wirksam umgesetzt werden, ersucht DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

die CEO-Koalition, dem Rat ihren für Januar 2013 erwarteten Schlussbericht vorzustellen;

2.

die Kommission, häufig Rückmeldungen und Informationen über Fortschritte bei den Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder vorzulegen und dabei insbesondere auf Verfahren zur Leistungsmessung und Bewertung einzugehen, die im Hinblick auf die Bewertung der Umsetzung der Europäischen Strategie durchgeführt werden müssen;

3.

die Kommission und die Mitgliedstaaten, unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) bestehende und künftige Finanzierungsprogramme der EU in geeigneter Weise zu nutzen, um die Ziele der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder in allen vier Handlungsbereichen dieser Schlussfolgerungen zu verwirklichen.


(1)  COM(2012) 196 final — Dok. 9486/12.

(2)  KOM(2011) 60 endgültig — Dok. 7226/11.

(3)  Dok. 9981/1/10 REV 1 — KOM(2010) 245 endg./2.

(4)  Medienkompetenz ist „die Fähigkeit, Medien zu nutzen und Medieninhalte zu verstehen, kritisch zu bewerten, zu schaffen und mitzuteilen“ (Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2009 über die Medienkompetenz im digitalen Umfeld — ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 12).

(5)  „… Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der TIG im Alltag … sowie das Verständnis der Chancen und potenziellen Gefahren, die das Internet und die Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) … bieten. Zu den Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden … Der Einzelne sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und Innovation zu fördern.“ (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, 2006/962/EG, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

(6)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 15.

(7)  ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1, und Berichtigung der Richtlinie (ABl. L 18 vom 21.1.2012, S. 7).

(8)  Bei der Koalition handelt es sich um eine von der Branche angeführte Initiative, der europäische und internationale IKT- und Medienunternehmen angehören (http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/ceo_coalition/ceo_coalition_statement.pdf).

(9)  Dok. 16176/11

(10)  Dok. 16006/11

(11)  Dok. 17933/11

(12)  Dok. 17188/11

(13)  Erläuterungen: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-champions;

https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/about-0

(14)  Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes.

(15)  Siehe die Broschüre „Producing and providing online content for children and young people — An inventory“, http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf

(16)  Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 23. März 2012 über die Umsetzung der nationalen Breitbandpläne (SWD(2012) 68 final), S. 17.


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/15


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 über die Teilhabe und soziale Inklusion von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund

2012/C 393/05

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND, DER IM ANHANG DARGELEGT IST, INSBESONDERE ABER AUF FOLGENDE ASPEKTE:

1.

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union bezeichnet die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, als die Werte, auf die sich die Union gründet. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet (1).

2.

Nach Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Tätigkeit der Europäischen Union die verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa zum Ziel.

3.

In der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (2) wird auf die Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der sozialen Inklusion Jugendlicher als allgemeine Ziele Bezug genommen und die Teilhabe und die soziale Inklusion als zwei der acht Aktionsfelder benannt. In der Entschließung wird dargelegt, dass die Anerkennung aller jungen Menschen als Bereicherung für die Gesellschaft und der Einsatz für ihr Recht, an der Gestaltung der sie betreffenden politischen Strategien mitzuwirken, und zwar mittels eines ständigen strukturierten Dialogs mit der Jugend und Jugendorganisationen, zu den Leitgrundsätzen gehören, die bei allen Strategien und Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, zu beachten sind;

4.

In der Strategie Europa 2020 werden drei sich gegenseitig verstärkende Prioritäten vorgeschlagen, die auf intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum beruhen. Sie beinhaltet die Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“, in der ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten, damit die Vorteile von Wachstum und Beschäftigung allen zugute kommen und Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Ferner wird das Thema Jugend als ein Schlüsselbereich genannt, in dem der Initiative „Jugend in Bewegung“ die Aufgabe zufällt, die formalen wie nicht-formalen Bildungssysteme leistungsfähiger zu machen und den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

UND UNTER HINWEIS DARAUF, DASS:

5.

diese Schlussfolgerungen auf alle jungen Menschen abzielen, insbesondere jene mit Migrationshintergrund (3);

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FOLGENDER FAKTOREN:

6.

Die aktive Teilhabe junger Menschen erstreckt sich auf alle Bereiche, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken, sowie auf die aktive Mitwirkung am demokratischen Prozess.

7.

Die soziale Inklusion junger Menschen beinhaltet den Zugang zu Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, formale Bildung sowie nicht-formales und informelles Lernen, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Kultur, Wohnen, soziale Dienste und Beschäftigung, und zwar unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.

8.

Die rassische, ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt zählt zu den grundlegenden Merkmalen der Europäischen Union. Mobilität und Migration haben erheblich zur Vielfalt beigetragen; 2011 lebten 20,5 Millionen Drittstaatsangehörige, die im EU-Kontext üblicherweise als Einwanderer bezeichnet werden, in der EU und machten rund 4 % der EU-Gesamtbevölkerung aus; 12,8 Millionen EU-Bürger lebten nicht in ihrem eigenen, sondern in einem anderen Mitgliedstaat, was 2,5 % der Bevölkerung der EU-27 entspricht (4).

9.

Das Durchschnittsalter der Einwanderer unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. 2011 waren mehr als die Hälfte von ihnen zwischen 20 und 34 Jahre alt (5).

10.

Die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Wachstum und Beschäftigung belasten ganz besonders benachteiligte junge Menschen. Insbesondere die Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen Union hat das besorgniserregende Niveau von mehr als 20 % erreicht und steigt bei den unter 25-Jährigen noch weiter an. 21,1 % der jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 24 sind von Armut bedroht.

11.

Die Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum seit Ende 2010 haben erhebliche Migrationsbewegungen junger Menschen mit unmittelbaren Folgen für die Grenzen der EU ausgelöst.

12.

Mit dem Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen soll die europäische Zusammenarbeit gefördert und darauf hingearbeitet werden, dass alle vergleichbare Rechte, Pflichten und Chancen haben (6);

IN ANBETRACHT FOLGENDER ERWÄGUNGEN:

13.

Die formale Bildung ebenso wie das nicht formale und informelle Lernen sind für die uneingeschränkte Integration und den sozialen Zusammenhalt von größter Bedeutung. Alle jungen Menschen sollten gleichberechtigt Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung und zum Arbeitsmarkt haben. Wenn junge Menschen mit Migrationshintergrund in das Bildungssystem des Aufnahmelandes integriert werden, können sie ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen erweitern, was ihnen bei der Arbeitssuche in hohem Maße zugute kommt.

14.

Nicht formales und informelles Lernen unterstützt die formale Bildung und kann die soziale und wirtschaftliche Inklusion junger Menschen fördern. In diesem Zusammenhang ist die von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund, mit ihnen und für sie geleistete Arbeit der Jugendorganisationen und Jugendbetreuer von großer Bedeutung.

15.

Über Finanzierungsprogramme der EU werden zahlreiche Aktivitäten im Bereich des nicht formalen und informellen Lernens gefördert. Bestimmte Programme, wie spezielle Jugendprogramme, sind auf die Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnitten und allen jungen Menschen ungeachtet ihres Bildungsniveaus, Hintergrunds und ihrer Wahlmöglichkeiten zugänglich.

16.

Immer mehr Studien zeigen, dass junge Frauen und Männer mit Migrationshintergrund im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben nach wie vor erheblich benachteiligt werden, obwohl viele von ihnen in ihrem Wohnsitzland sozialisiert oder geboren wurden (7). Ferner geht aus den Erhebungen hervor, dass junge Frauen mit Migrationshintergrund stärker von Arbeitslosigkeit und sozialer Exklusion betroffen sind als junge Männer.

17.

Eine erfolgreiche Integration von Migranten ist nicht nur für den Wohlstand, das gegenseitige Verständnis und die Kommunikation einzelner Migranten und der Gemeinschaft vor Ort von grundlegender Bedeutung, sondern auch für die EU ganz allgemein, da sie sowohl zum Wirtschaftswachstum als auch zum kulturellen Reichtum beiträgt.

18.

Die Befähigung mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zur Ausschöpfung ihres Potenzials im Hinblick auf eine aktive Teilhabe auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene ist unerlässlich für eine umfassendere soziale Inklusion und für ein ordnungsgemäßes, nachhaltiges und demokratisches Funktionieren und die Weiterentwicklung von Gesellschaften.

19.

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz, auch gegenüber jungen Menschen mit Migrationshintergrund, geben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis in der EU. Jedes Handeln, das auf junge Menschen, auch jene mit Migrationshintergrund, ausgerichtet ist, muss die EU-Charta der Grundrechte einhalten, insbesondere die Förderung der Nichtdiskriminierung, die Rechte des Kindes und den Schutz personenbezogener Daten, und darf nicht zu einer Stigmatisierung einer bestimmten Gruppe führen.

20.

Strategien zur Förderung der sozialen Inklusion sollten die Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund am demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben erleichtern —

BENENNEN DIE FOLGENDEN PRIORITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE UND SOZIALEN INKLUSION VON JUNGEN MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND:

Es ist unbedingt notwendig, die umfassende Teilhabe und soziale Inklusion aller jungen Menschen, vor allem junger Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere durch Folgendes zu fördern:

21.

Mitwirkung aller jungen Menschen an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung aller sie betreffenden politischen Maßnahmen;

22.

Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Verständigung, insbesondere durch aktive Einbeziehung von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft in die Gesellschaft als Maßnahme gegen Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz;

23.

Förderung der Gleichheit zwischen jungen Frauen und Männern, insbesondere dadurch, dass ihnen der gleiche Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung gewährt wird, sowie Erleichterung eines reibungslosen Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben;

24.

Anerkennung der wichtigen Rolle des nicht formalen und informellen Lernens und der Validierung der Lernergebnisse;

25.

Anerkennung der Rolle von Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, und anderer Akteure der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Inklusion junger Menschen;

26.

aktive Zusammenarbeit mit örtlichen, regionalen und nationalen Behörden bei der Umsetzung der Politik zur sozialen Inklusion und Förderung ihrer Zusammenarbeit bei Fragen mit Migrationsbezug, einschließlich der Förderung der Teilhabe und sozialen Inklusion junger Menschen;

27.

Anerkennung der Bedeutung des Erlernens der Amtssprache(n) des Aufnahmelandes sowie weiterer Fremdsprachen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

28.

bei der Entwicklung politischer Maßnahmen und der Bereitstellung von Dienstleistungen den besonderen Bedürfnissen junger Menschen mit Migrationshintergrund und den Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sind, Rechnung zu tragen; leicht zugängliche Dienste für Jugendliche, die Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus erfahren haben oder erfahren könnten, bereitzustellen; dabei anzuerkennen, dass die aktive Bürgerschaft junger Menschen gleichermaßen auf ihrer Verantwortung und auf ihrem Engagement für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft beruht;

29.

eine Jugendarbeit und Jugendpolitik zu unterstützen, die es vermag, aktive Teilhabe, soziale Inklusion, Solidarität und den interkulturellen Dialog junger Menschen zu fördern und dadurch zu Akzeptanz der zunehmenden Diversität durch alle jungen Menschen führt; innovative Methoden zu entwickeln, um Jugendarbeit an Orten durchzuführen, an denen junge Menschen zusammenkommen;

30.

die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden aller jungen Menschen durch Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche zu fördern, so dass sie ihr Potenzial ausschöpfen und aktive und engagierte Mitglieder der Gesellschaft werden können;

31.

die aktive Mitwirkung und Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund an ihren lokalen Gemeinschaften zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf nicht formales und informelles Lernen;

32.

die Zugänglichkeit von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten zu verbessern, da sie wichtige Instrumente für die soziale Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund und junger mobiler EU-Bürger sind;

33.

die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auszubauen und Lehrern Möglichkeiten zur Fortbildung und zur Aneignung der erforderlichen Kompetenzen zu geben, um den besonderen, individuellen Bedürfnissen der einzelnen Lernenden gerecht zu werden, nicht zuletzt dadurch, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund beim Lernen besser unterstützt werden;

34.

die Mehrsprachigkeit mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und den Erwerb der Amtssprache(n) des Landes, in dem sie leben, zu unterstützen, damit sie sich Wissen aneignen und uneingeschränkt an Bildungsangeboten und kulturellen und sozialen Aktivitäten teilnehmen können;

35.

bei der Entwicklung, Förderung und Unterstützung zugänglicher Peer-Learning-Aktivitäten mit Jugendbetreuern und Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, zusammenzuarbeiten, um gegenseitigen Respekt, Toleranz und interkulturelles Verständnis zu fördern;

36.

die soziale Inklusion in der Informationsgesellschaft zu fördern, indem beispielsweise die Medienkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund verbessert wird,

37.

mobile junge EU-Bürger und junge Menschen mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule oder Ausbildung ins Erwerbsleben zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und entsprechend dem innerstaatlichen Recht gleichberechtigten Zugang zur Jugendgarantie-Regelung haben;

38.

die Einbeziehung mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Entscheidungsprozess und ihre tatsächliche Mitwirkung an politischen Maßnahmen und Programmen, die sie betreffen, sowie ihre Beiträge dazu zu fördern;

39.

Netze und strategische Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie dem Privatsektor zu unterstützen bzw. anzuregen, damit unter der Federführung junger Menschen Projekte und Veranstaltungen organisiert werden können, die Vielfalt anerkennen und Inklusion fördern;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

40.

alle jungen Menschen an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung aller sie betreffenden politischen Maßnahmen mitwirken zu lassen;

41.

die sich nach Geschlechtszugehörigkeit unterschiedlich darstellende Situation junger Frauen und junger Männer mit Migrationshintergrund zu analysieren und Maßnahmen für mehr Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter festzulegen;

42.

die wichtige Rolle der lokalen Gemeinschaft anzuerkennen, die jungen Menschen mit Migrationshintergrund dabei hilft, ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen durch formale Bildung sowie nicht formales und informelles Lernen zu erweitern;

43.

das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) optimal zu nutzen, um die Freizügigkeit und die uneingeschränkte Beteiligung mobiler junger EU-Bürger an der europäischen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken, das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Verständnis füreinander zu fördern;

44.

die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und die Synergien der verschiedenen Akteure, die sich mit Migrationsfragen beschäftigen, auf nationaler, regionaler und auf EU-Ebene zu fördern;

45.

Programme und Aktivitäten zu unterstützen, die mittels Berufsberatung und Informationen über Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten den Zugang zur Beschäftigung erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund verbessern;

46.

Möglichkeiten zu prüfen, spezielle Informations- und Beratungsdienste für junge Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten, um ihnen — im persönlichen Gespräch ebenso wie online — maßgeschneiderte und innovative Informationen und Beratung anzubieten;

47.

die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, und Medien zwecks einer unvoreingenommenen Darstellung junger Menschen mit Migrationshintergrund anzuregen und zu unterstützen, um auf diese Weise ihre soziale Inklusion zu fördern;

48.

die Annahme der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens zu begrüßen und die Rolle der Jugendorganisationen unter anderem als wichtige Anbieter nicht formalen und informellen Lernens, das für junge Menschen mit Migrationshintergrund von grundlegender Bedeutung ist, anzuerkennen;

49.

nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der nächsten Generation von EU-Programmen und andere auf junge Menschen ausgerichtete Instrumente zugänglich und an die Bedürfnisse aller jungen Menschen angepasst sind, und für eine bessere Unterstützung und Finanzierung von Aktivitäten für Jugendliche auf allen Ebenen zu sorgen, die auf die soziale Inklusion und den interkulturellen Dialog junger Menschen aus EU- und Nicht-EU-Staaten ausgerichtet sind;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEIT:

50.

bewährte Praktiken im Bereich der sozialen Inklusion mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und sich dabei auf einschlägige Studien, etwa den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle über IKT für benachteiligte Jugendliche oder die Studie über den Wert von Jugendarbeit zu stützen, die verschiedene Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit und ihren Wert für junge Menschen in der EU aufzeigen;

51.

Synergien zwischen einschlägigen Politikbereichen zu fördern, insbesondere die Verbindung zwischen der EU-Strategie für die Jugend und der Priorität „integratives Wachstum“ im Rahmen der Strategie Europa 2020;

52.

weitere Erkenntnisse und weiteres Wissen über Fragen der Teilhabe und der sozialen Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund und mobiler junger EU-Bürger zusammenzutragen.


(1)  Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union.

(2)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(3)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „junge Menschen mit Migrationshintergrund“ junge Drittstaatsangehörige, die sich — unabhängig von ihrem Geburtsort — rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie junge Menschen, die Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaates geworden sind, deren Eltern jedoch außerhalb der EU geboren wurden. Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „mobile junge EU-Bürger“ alle EU-Bürger, die in einem EU-Land leben, das nicht ihr Geburtsland bzw. nicht das ihrer Eltern ist, die also ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit nach dem Vertrag ausüben. Der Rechtsrahmen, der für Drittstaatsangehörige gilt, unterscheidet sich deutlich von dem, der für EU-Bürger gilt, welche ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen. Anzumerken ist, dass alle Maßnahmen zur Integration für Drittstaatsangehörige gelten, während die Inklusion und aktive Teilhabe an der lokalen Gemeinschaft sowohl für junge mobile EU-Bürger als auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund gilt.

(4)  Eurostat: Statistik kurz gefasst 31/2012.

(5)  Quelle: Eurostat (migr_pop2ctz).

(6)  Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18).

(7)  Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Migranten, Minderheiten und Beschäftigung“ (2011).


ANHANG

Politischer hintergrund

1.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Juni 2001 zur Förderung der Eigeninitiative, des Unternehmergeistes und der Kreativität junger Menschen: von der Ausgrenzung zur Lebenstüchtigkeit (1).

2.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 über die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten (2).

3.

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund (3).

4.

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (4).

5.

Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung (5).

6.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (6).

7.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur aktiven Eingliederung von jungen Menschen: Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut (7).

8.

Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung der Kinderarmut und Förderung des Wohlergehens des Kindes, angenommen am 17. Juni 2011 (8).

9.

Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 über Sprachenkompetenz zur Förderung der Mobilität (9).

10.

Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Europäischen Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen, angenommen vom Rat (Justiz und Inneres) im Dezember 2011 (10).

11.

Mitteilung der Kommission über eine gemeinsame Integrationsagenda — Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union (11).

12.

EUROPA 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (12).


(1)  ABl. C 196 vom 12.7.2001, S. 2.

(2)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 5.

(4)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(5)  ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 5.

(6)  ABl. C 327 vom 4.12.2010, S. 1.

(7)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 1.

(8)  Dok. 11844/11.

(9)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 27.

(10)  Dok. 18296/11.

(11)  COM(2011) 455 final.

(12)  COM(2010) 2020 final.


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/20


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 zur Stärkung der Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports

2012/C 393/06

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

1.   UNTER HINWEIS AUF

1.

die der EU nach Artikel 165 AEUV übertragene Aufgabe, die europäische Dimension des Sports zu entwickeln und zu fördern;

2.

den am 20. Mai 2011 angenommenen Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014) (1), in dem der Aufgabe, auf eine faktengestützte Sportpolitik auf EU-Ebene hinzuarbeiten, hohe Priorität eingeräumt wurde und mit dem die Expertengruppe „Sportstatistik“ eingerichtet wurde, die den Auftrag erhielt, auf Grundlage der laufenden Arbeiten Empfehlungen zur weiteren Förderung der Datenerfassung im Bereich des Sports zu unterbreiten;

3.

das Weißbuch Sport der Kommission vom 7. Juli 2007 (2) und die Mitteilung der Kommission über die Entwicklung der europäischen Dimension des Sports vom 18. Januar 2011 (3); darin wurde hervorgehoben, wie wichtig es ist, für die Politikgestaltung im Bereich des Sports über eine solide Faktengrundlage zu verfügen, die auch vergleichbare EU-weite Daten über soziale und wirtschaftliche Aspekte des Sports umfasst, und wurden konkrete Maßnahmen dargelegt, um diesem Erfordernis gerecht zu werden;

4.

die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Sportstatistik, die seit 2006 auf EU-Ebene mit Unterstützung der Kommission stattfindet und zur Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Messung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports auf Grundlage einer vereinbarten EU-Definition („Vilnius-Definition des Sports“) sowie zur Entwicklung von Sport-Satellitenkonten (4) in mehreren Mitgliedstaaten geführt hat;

5.

die 2010 bzw. 2011 von der Kommission eingeleiteten EU-weiten Studien über den „Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU“ sowie über eine etwaige künftige Sportkontrollfunktion/Monitoringfunktion für den Sport in der EU (5);

6.

die erste EU-Konferenz zum Thema Sportstatistik vom 23. März 2011 in Brüssel, auf der bekräftigt wurde, wie wichtig bessere und besser vergleichbare Sportdaten sind (6);

2.   IN DER ERWÄGUNG, DASS

1.

die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise in der gesamten EU erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, wodurch zahlreiche Mitgliedstaaten veranlasst werden, ihre Ressourcen auf Politikbereiche auszurichten, durch die Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden;

2.

zwar auf verschiedenen Ebenen Forschungsarbeiten zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sports durchgeführt wurden, die Ergebnisse der Länder jedoch im Allgemeinen nicht miteinander vergleichbar waren. Heute gibt es immer mehr Belege dafür, dass der Sport einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Wirtschaft leistet und ein wichtiger Wachstums- und Beschäftigungsmotor ist (7), und dass er zugleich auch für sozialen Zusammenhalt, Wohlergehen und die Entwicklung von Sozialkompetenzen („soft skills“) (8) sorgt und somit in erheblichem Maße zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ beiträgt;

3.

einer unlängst durchgeführten EU-weiten Studie zufolge der Anteil des Sports an der gesamten Bruttowertschöpfung in der EU 1,76 % beträgt (9). Berücksichtigt man auch die Multiplikatoreffekte, so summiert sich der Anteil des Sports sogar auf 2,98 % der gesamten Bruttowertschöpfung in der EU. Zudem hat sich das Wachstum im Bereich des Sports als arbeitsintensiv erwiesen, was daraus ersichtlich ist, dass der Anteil des Sports an der Gesamtbeschäftigung in der EU, der sich auf 2,12 % beläuft, höher ist als sein auf die Bruttowertschöpfung bezogener Anteil. Angesichts seiner überproportional hohen Arbeitsintensität spielt der Sport eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Beschäftigung;

4.

die Erhebung verschiedener sportbezogener Daten und ihre Nutzung bei der Politikgestaltung die Qualität der Sportpolitik verbessern kann. In dieser Hinsicht werden Sport-Satellitenkonten als ein wertvolles Instrument betrachtet, wenn es darum geht, Fakten für die Gestaltung der Sportpolitik zu generieren. In einigen Mitgliedstaaten wurden infolge der Einrichtung eines Satellitenkontos Sport auf nationaler Ebene ausgezeichnete Fortschritte bei der Messung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports erzielt;

5.

sich eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem Ziel einer besseren Kenntnis des Sports in der EU am besten durch eine sektorübergreifende Kooperation zwischen Wissenschaftlern, der Sportindustrie, der Sportbewegung sowie nationalen und europäischen Behörden, einschließlich der statistischen Ämter, erreichen lässt;

6.

sich Eurobarometer-Umfragen mit der Zeit als nützliches Instrument für den Vergleich von Tendenzen der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Ergebnis der verschiedenen sportpolitischen Maßnahmen erwiesen haben; sie können allerdings kein Ersatz für fundierte statistische Daten sein, die über das Europäische Statistische System durch Eurostat bereitgestellt werden;

7.

die Expertengruppe „Sportstatistik“ entsprechend ihrem Auftrag ein erstes Paket durchzuführender Aufgaben (10) festgelegt hat, das bestimmten Aspekten der Stärkung der Faktengrundlage für den Bereich des Sports gewidmet ist. Es umfasst:

politische Empfehlungen auf Grundlage der Studie zum Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU und

ein Handbuch für die nationalen statistischen Ämter zur Einrichtung von Sport-Satellitenkonten;

8.

die Entwicklung einer verbesserten Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports den durch die Wirtschafts- und Finanzkrise bedingten beschränkten Haushaltsmitteln auf nationaler und europäischer Ebene Rechnung tragen muss —

3.   ERSUCHEN DIE EU-MITGLIEDSTAATEN,

1.

bei der freiwilligen Entwicklung von Sport-Satellitenkonten weiter voranzuschreiten und dabei auf die vorhandenen methodischen Instrumente zurückzugreifen, die bestehenden Kooperationsstrukturen auf EU-Ebene zu nutzen und danach zu streben, die zuständigen Verwaltungsstrukturen, einschließlich der nationalen statistischen Ämter, einzubinden;

2.

Initiativen zu fördern und zu unterstützen, deren Ziel darin besteht, die Erhebung und Verbreitung von sportbezogenen Informationen und Daten, einschließlich der existierenden nationalen Daten, zu verbessern, um für eine stärker faktengestützte Sportpolitik zu sorgen;

4.   ERSUCHEN DEN VORSITZ DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION, DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

1.

die Faktengrundlage in Bezug auf die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte des Sports in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu verbessern, etwa indem diese Punkte in das Europäische Statistische Programm 2013-2017 und in die anschließenden jährlichen statistischen Arbeitsprogramme einfließen;

2.

danach zu streben, die Zusammenarbeit zwischen den für Sport und Statistik zuständigen institutionellen Strukturen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten zu verbessern, um Bewusstsein für die Notwendigkeit fundierter und vergleichbarer Sportdaten zu schaffen;

3.

unter Berücksichtigung vorliegender Fakten das Verständnis für die entscheidende Rolle des Sports als Motor für Wachstum, Beschäftigung und die Entwicklung persönlicher Fähigkeiten sowie für den sozialen Zusammenhalt sowohl im Rahmen nationaler und regionaler Politikgestaltung als auch der Strategie „Europa 2020“ zu fördern;

5.   ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

1.

auf der Grundlage der auf diesem Gebiet bereits geleisteten Arbeit zu erwägen, vorhandene und künftige Finanzierungsinstrumente der EU zur Unterstützung nationaler Maßnahmen zur Entwicklung von Sport-Satellitenkonten zu nutzen;

2.

die Stärkung der Faktengrundlage für den Sport zu fördern und hierzu insbesondere auf der Grundlage der auf diesem Gebiet bereits geleisteten Arbeit nationale Maßnahmen zur Entwicklung von Sport-Satellitenkonten und die gemeinsame Nutzung bewährter Verfahren auf EU-Ebene zu unterstützen, um empirisch zu bestimmen, welchen Beitrag der Sport zum Wirtschaftswachstum und zur Sicherung und Ausweitung der Beschäftigung in Europa leistet;

die Ermittlung des Bedarfs an Schlüsseldaten für die Politikgestaltung im Bereich des Sports in Europa, wie Fakten zur Beteiligung am Sport, und anschließende Arbeiten für die Erhebung und Verbreitung EU-weiter Sportdaten in diesen Bereichen;

die Einleitung und Verbreitung von EU-Umfragen (z. B. Eurobarometer-Umfragen) und Studien im Einklang mit den vom Rat ermittelten sportpolitischen Prioritäten und Aufnahme des Bereichs des Sports in die bestehenden Eurostat-Erhebungen.


(1)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

(2)  Weißbuch Sport der Europäischen Kommission, KOM(2007) 391 endg.

(3)  Mitteilung der Europäischen Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“, KOM(2011) 12 endg.

(4)  Ein System von Satellitenkonten (im vorliegenden Fall das Satellitenkonto Sport) wird definiert als ein solider statistischer Rahmen zur Messung der wirtschaftlichen Bedeutung eines bestimmten Wirtschaftszweigs (im vorliegenden Fall des Sportsektors) innerhalb einer Volkswirtschaft.

(5)  http://ec.europa.eu/sport/preparatory_actions/studies-surveys-conferences-and-seminars_de.htm

(6)  http://ec.europa.eu/sport/news/eu-conference-on-sport-statistics_en.htm

(7)  Studie zum Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU; Zusammenfassung unter http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b1/eusf2012-executive-summary-study-costegaeiteu-august-2012.pdf. Eines der spezifischen Ziele der Studie bestand in der Entwicklung eines methodischen Rahmens zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Sports in der EU. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurden im Rahmen der Studie alle nationalen Schätzungen in ein multiregionales System von Sport-Satellitenkonten gemäß der „Vilnius-Definition des Sports“ aufgenommen (wobei jeder Mitgliedstaat als regionale Einheit der EU-27 betrachtet wurde).

(8)  Sozialkompetenzen und persönliche Fähigkeiten wie Teamfähigkeit, Disziplin, Initiative, Ausdauer und organisatorische Fähigkeiten, die durch aktive Teilnahme oder Organisationsfunktionen im Breitensport erworben werden, spielen eine zentrale Rolle dabei, den Einzelnen für einen Arbeitsmarkt auszustatten, auf dem diesen Kompetenzen ein hoher Wert eingeräumt wird.

(9)  Der Anteil des Sports an der europäischen Wertschöpfung ist damit mit dem kombinierten Anteil von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei vergleichbar und beträgt fast das Zweieinhalbfache des Anteils von Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden und macht mindestens ein gutes Fünftel des Anteils der Erbringung von Finanzdienstleistungen (einschließlich Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistungen der Pensionskassen) aus. In der EU wird jeder sechzigste Euro im Zusammenhang mit dem Sport erwirtschaftet und verdient. Studie zum Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU; Zusammenfassung unter http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b1/eusf2012-executive-summary-study-costegaeiteu-august-2012.pdf

(10)  http://ec.europa.eu/sport/library/documents


19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/22


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

2012/C 393/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

1.   UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND, WIE ER IM ANHANG DARGELEGT IST, UND INSBESONDERE AUF FOLGENDES:

1.

In dem am 20. Mai 2011 angenommenen Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014) (1) wird gesundheitsfördernde körperliche Aktivität als ein vorrangiges Thema für die EU-weite Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports bezeichnet; mit Verabschiedung des Plans wurde zudem eine Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung mit dem Auftrag eingesetzt, Möglichkeiten zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der Beteiligung am Breitensport zu erkunden.

2.

Im Weißbuch Sport der Kommission vom 7. Juli 2007 (2) wird die Bedeutung der körperlichen Betätigung hervorgehoben und ein Plan festgelegt, nach dem die Kommission bis Ende 2008 Leitlinien für körperliche Aktivität vorschlagen soll; in der Mitteilung der Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ vom 18. Januar 2011 (3) wird anerkannt, dass der Sport ein grundlegender Bestandteil eines jeden politischen Konzepts zur Steigerung der körperlichen Betätigung ist, und wird gefordert, an der Erstellung nationaler Leitlinien weiterzuarbeiten, einschließlich eines Überprüfungs- und Koordinierungsprozesses.

2.   UNTER BERÜCKSICHTIGUNG:

1.

der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, die dazu aufrufen, für die gesamte Bevölkerung, unabhängig von sozialer Schicht, Alter, Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit und körperlicher Leistungsfähigkeit, sektorenübergreifende politische Strategien zur Steigerung der körperlichen Betätigung durchzuführen (4); diese Leitlinien sind in den Schlussfolgerungen, die der Vorsitz im Anschluss an die informelle Tagung der EU-Minister für Sport im November 2008 vorgelegt hat, begrüßt worden;

3.   IN DER ERWÄGUNG FOLGENDER ASPEKTE:

1.

Die WHO hat unlängst Bewegungsmangel als weltweit viertgrößten Hauptrisikofaktor für vorzeitige Mortalität und Krankheiten benannt (5).

2.

Körperliche Aktivität ist eines der wirksamsten Mittel zur Prävention von nicht übertragbaren Krankheiten und zur Bekämpfung der Fettleibigkeit (6). Zudem gibt es immer mehr Belege dafür, dass ein positiver Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und geistiger Gesundheit sowie kognitiven Prozessen (7) besteht. Bewegungsmangel wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit des Einzelnen schädlich aus, sondern schadet wegen der dadurch verursachten erheblichen direkten und indirekten wirtschaftlichen Kosten auch den Gesundheitssystemen und der Wirtschaft im Allgemeinen (8). Körperliche Aktivität bringt aufgrund ihrer positiven Auswirkung auf Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation Vorteile in jedem Alter und ist insbesondere im Hinblick auf die alternde Bevölkerung in Europa und die Erhaltung einer hohen Lebensqualität in allen Altersstufen von besonderer Bedeutung.

3.

Angesichts des zunehmenden Bewusstseins für die Bedeutung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität während des ganzen Lebens wurde die Förderung körperlicher Aktivität auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Strategien, politische Maßnahmen und Programme intensiviert. In einigen Mitgliedstaaten wurden große Anstrengungen unternommen, um den Bürgern Anreize und Möglichkeiten für mehr körperliche Aktivität zu bieten. Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung körperlicher Aktivität unter Beteiligung des Sportsektors können einen nützlichen Beitrag dazu leisten, die Bürger zu erreichen.

4.

Insgesamt hat der Anteil der EU-Bürger, die das empfohlene Niveau körperlicher Aktivität erreichen, in den letzten Jahren nicht zugenommen, und dieses Niveau geht in einigen Ländern sogar zurück (9). Die derzeitigen hohen Zahlen von Personen mit mangelnder körperlicher Aktivität bereiten der EU und ihren Mitgliedstaaten sowohl aus gesundheitlicher und sozialer als auch aus wirtschaftlicher Sicht große Sorge.

5.

An der wirksamen Förderung körperlicher Aktivität, die zu entsprechend höheren Bewegungsraten führt, müssen, wie in Nummer 6 dargelegt, verschiedene Sektoren beteiligt werden, darunter der Sportsektor, da sportliche Betätigung und Breitensport zu den wichtigsten Quellen körperlicher Aktivität zählen.

6.

Die EU-Leitlinien für körperliche Aktivität bilden eine gute Grundlage für sektorenübergreifende politische Strategien zur Förderung körperlicher Aktivität, insbesondere in den Bereichen Sport, Gesundheit, Bildung, Umwelt, Städteplanung und Verkehr, in dem sie den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Entwicklung ihrer nationalen Strategien zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität geben.

7.

Einige Mitgliedstaaten setzen diese Leitlinien oder einige der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien im Rahmen ihrer nationalen politischen Maßnahmen und Strategien bereits um. Insgesamt bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den Ansätzen der Mitgliedstaaten, und die Umsetzung der politischen Strategien zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität entsprechend den Leitlinien könnte weiter verbessert werden.

8.

Die Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung hat im Einklang mit ihrem Auftrag ein Paket empfohlener Maßnahmen für spezifische Aspekte einer wirksameren Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität ausgearbeitet. Hierzu zählen (10)

Beiträge für eine Initiative der EU, um die Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität in den Mitgliedstaaten mittels eines einfachen Beobachtungssystems voranzubringen;

Leitlinien für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Sport und Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten;

eine Reihe von Grundsätzen in Bezug auf den Beitrag körperlicher Aktivität zum aktiven Altern in der EU und ihren Mitgliedstaaten —

4.   FORDERN DIE EU-MITGLIEDSTAATEN AUF:

1.

die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und sektorenübergreifenden politischen Maßnahmen zur Förderung körperlicher Betätigung unter Berücksichtigung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität oder der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien weiter voranzubringen;

2.

auf geeigneter Ebene Anreize und Unterstützung für Initiativen zu bieten, die auf die Förderung körperlicher Aktivität im Sportsektor abstellen, wie spezielle Leitlinien für die Verbesserung der Angebote für körperliche Betätigung in lokalen Sportvereinen, spezifische Programme von Sportverbänden für bestimmte Sportarten und im Rahmen des Breitensports oder spezifische Aktionen in Fitnessclubs, die von der Sportbewegung und der Fitnessbranche durchgeführt werden könnten und die Zusammenarbeit mit anderen Sektoren, insbesondere mit den Bereichen Bildung und Gesundheit, erleichtern könnten;

3.

sich für die Einbeziehung körperlicher Aktivität zugunsten des aktiven Alterns in die nationalen sportpolitischen Strategien und Förderprogramme einzusetzen und folglich Projekte zu erwägen, die auf die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität von älteren Menschen abzielen und ihrer unterschiedlichen Leistungsfähigkeit Rechnung tragen;

4.

gegebenenfalls entsprechend ihren nationalen Gesundheitssystemen eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Sport, Gesundheitsversorgung und anderen Sektoren zu fördern und dabei den in einigen Mitgliedstaaten entwickelten bewährten Verfahren Rechnung zu tragen;

5.

zu prüfen, ob im Wege der Sensibilisierung und der Bereitstellung von Informationen auf nationaler und lokaler Ebene das Interesse der Bürger an einer aktiveren Lebensweise geweckt werden könnte;

5.   ERSUCHEN DEN VORSITZ DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION, DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

1.

die Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen zu verstärken, die entsprechend den EU-Leitlinien für die Förderung körperlicher Aktivität verantwortlich sind, insbesondere Sport, Gesundheit, Umwelt, Bildung, Städteplanung und Verkehr;

2.

in Bezug auf das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012) sicherzustellen, dass die von der Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung entwickelten Grundsätze für körperliche Aktivität zugunsten des aktiven Alterns gegebenenfalls bei den politischen Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr und in sämtlichen nationalen Breitensport-Strategien berücksichtigt werden;

3.

die Faktenbasis für die politischen Strategien zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der Beteiligung am Sport in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu verbessern, u.a. indem körperliche Aktivität in das Europäische Statistische Programm 2013-2017 aufgenommen wird;

6.   ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:

1.

ausgehend von der bereits geleisteten Arbeit in diesem Bereich, insbesondere den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität vorzulegen und die Einbeziehung eines einfachen Beobachtungsmechanismus in Erwägung zu ziehen, mit dem die Fortschritte anhand einer begrenzten Zahl von Indikatoren bewertet werden können, die sich weitestgehend auf verfügbare Datenquellen stützen, die von der Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung ermittelt wurden;

2.

regelmäßig Erhebungen über Sport und körperliche Aktivität zu veröffentlichen und die Forschung über gesundheitsfördernde körperliche Aktivität in einem künftigen EU-Forschungsprogramm zu berücksichtigen;

3.

den Austausch bewährter Verfahren in der EU in Bezug auf gesundheitsfördernde körperliche Aktivität und die Beteiligung am Sport zu fördern und zu unterstützen, u.a. durch Unterstützung von Projekten und die Verbreitung ihrer Ergebnisse im Rahmen einschlägiger EU-Förderprogramme. Der Austausch bewährter Verfahren könnte sich auf folgende Aspekte beziehen:

Aufklärung, Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf allen geeigneten Ebenen,

Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Politikbereichen und Einbeziehung der einschlägigen Akteure zur Umsetzung bestehender Leitlinien,

die Rolle der Sportbewegung, insbesondere der Sportvereine, und der Verbände des Breitensports,

erfolgreiche Strategien, politische Maßnahmen und Programme, einschließlich der Evaluierungsergebnisse,

mögliche politische und legislative Maßnahmen, die sich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten als wirksam für die Bekämpfung von mangelnder körperlicher Aktivität erwiesen haben;

4.

die Einrichtung einer jährlichen Europäischen Woche des Sports in Betracht zu ziehen (unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Aspekte), um körperliche Aktivität und die Beteiligung am Sport auf allen Ebenen zu fördern, und zwar unter Berücksichtigung vergleichbarer nationaler Initiativen und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Sportverbänden. Diese Woche sollte auf bestehenden Sensibilisierungskampagnen aufbauen, wobei es gilt, die dabei gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen und ihnen einen Mehrwert zu verleihen; auch sollte diese Woche dem Ergebnis verwandter Projekte Rechnung tragen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen im Sportbereich 2009 finanziert wurden, sowie den Ergebnissen von Projekten, die durch die entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen 2012 in Bezug auf Sensibilisierung im Sport finanziert wurden.


(1)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

(2)  Dok. 11811/07 — KOM(2007) 391 endg.

(3)  Dok. 5597/11 — KOM(2011) 12 endg.

(4)  EU-Leitlinien für körperliche Aktivität: http://ec.europa.eu/sport/library/documents/c1/eu-physical-activity-guidelines-2008_de.pdf. Schlussfolgerungen des französischen Vorsitzes zu Sport und Gesundheit: http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b21/ue08pfue_conclusions_presidence_definitives_de.pdf.

(5)  Global Recommendations on Physical Activity for Health (Weltweite Empfehlungen für gesundheitsfördernde körperliche Akitvität), WHO, 2010.

(6)  http://www.who.int/healthinfo/global_burden_disease/global_health_risks/en/index.html

(7)  http://www.health.gov/paguidelines/Report/pdf/CommitteeReport.pdf

(8)  WHO Europe (2007): „A European framework to promote physical activity for health“ (Ein Europäischer Rahmen zur Steigerung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität).

(9)  Europäische Kommission: Eurobarometer-Sonderumfragen 183-6 (Dezember 2003), 246 (November 2006), 213 (November 2004) und 334 (März 2010).

(10)  http://ec.europa.eu/sport/news/20120803-eu-xg-shp-fin-rpt_en.htm


ANHANG

Schlussfolgerungen des Rates vom 1./2. Dezember 2011 zur Behebung des Gesundheitsgefälles innerhalb der EU durch ein abgestimmtes Vorgehen im Hinblick auf die Förderung von gesunden Lebensweisen (1);

Weißbuch der Europäischen Kommission „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: eine Strategie für Europa“ (2);

Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012) (3), einschließlich der Rolle der körperlichen Betätigung in diesem Zusammenhang.


(1)  Dok. 16708/11.

(2)  Dok. 9838/07 — KOM(2007) 279 endg.

(3)  ABl. L 246 vom 23.9.2011, S. 5.


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