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Document C:2010:308:FULL

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 308, 12. November 2010


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    ISSN 1725-2407

    doi:10.3000/17252407.C_2010.308.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 308

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    53. Jahrgang
    12. November 2010


    Informationsnummer

    Inhalt

    Seite

     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Europäische Kommission

    2010/C 308/01

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2009 — Konsolidierte Jahresrechnung und konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug

    1

    2010/C 308/02

    Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

    129

    DE

     


    IV Informationen

    INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

    Europäische Kommission

    12.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 308/1


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

    JAHRESRECHNUNG DER EUROPÄISCHEN UNION

    HAUSHALTSJAHR 2009

    Konsolidierte Jahresrechnung und konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug

    2010/C 308/01

    INHALTSVERZEICHNIS

    Vermerk zur konsolidierten Jahresrechnung

    EU-Haushalt – Ausführung und Rechnungslegung

    TEIL I

    Konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union und Erläuterungen

    A.

    Vermögensübersicht

    B.

    Ergebnisrechnung

    C.

    Kapitalflussrechnung

    D.

    Tabelle über Veränderungen der Nettovermögenswerte

    E.

    Erläuterungen zur Jahresrechnung

    TEIL II

    Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug der Europäischen Union sowie Erläuterungen.

    ABSCHNITT A —

    Konsolidie rte Übersichten über den Haushaltsvollzug.

    ABSCHNITT B —

    Erläuterungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug.

    VERMERK ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG

    Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für 2009 wurde auf der Grundlage der Informationen erstellt, die die Organe und Einrichtungen gemäß Artikel 129 Absatz 2 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitstellen. Ich erkläre hiermit, dass sie gemäß dem Titel VII der Haushaltsordnung und gemäß den Grundsätzen, Vorschriften und Methoden der Rechnungsführung, die in den Erläuterungen zu den Vermögensübersichten aufgeführt sind, erstellt wurde.

    Von den Rechnungsführern dieser Organe und Einrichtungen habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Erstellung der Übersichten, welche die Aktiva und Passiva der Europäischen Union und den Haushaltsvollzug aufzeigen, notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesen Rechnungsführern bestätigt.

    Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Validierung der Rechnungen für erforderlich erachtet habe, eine hinreichende Gewähr dafür erlangt habe, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Europäischen Union wiedergibt.

    Philippe TAVERNE

    Rechnungsführer der Kommission

    EU-HAUSHALT – AUSFÜHRUNG UND RECHNUNGSLEGUNG

    1.   AUFSTELLUNG DES JÄHRLICHEN HAUSHALTSPLANS

    Aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU-Haushalt) wird eine Vielzahl von Politikmaßnahmen und Programmen in der gesamten Union finanziert. Die Kommission führt – im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten gesetzten Prioritäten – spezifische Programme, Tätigkeiten und Projekte vor Ort durch. Dabei kann es sich um so unterschiedliche Bereiche handeln wie die Förderung von Bildungsprogrammen für die Mobilität von Studenten und Lehrern, Projekte zur Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds für Arbeitnehmer in der EU oder Projekte zur Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen der EU.

    Über 90 % der EU-Haushaltsmittel werden für die Finanzierung solcher Politikmaßnahmen und Tätigkeiten verwendet, über die alle Mitgliedstaaten Einvernehmen erzielt haben. Die direkte Verbindung zwischen dem jährlichen Haushaltsplan und den politischen Maßnahmen der EU wird durch die Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen („Activity-Based Budgeting“ – ABB) gewährleistet. Der erstmals im Haushaltsplan 2004 verwendete ABB-Eingliederungsplan ermöglicht eine klare Abgrenzung der Politikbereiche der Europäischen Union und der für jeden dieser Bereiche insgesamt zugewiesenen Mittel.

    Die Politikbereiche sind in circa 200 Tätigkeiten untergliedert; ungefähr 110 Tätigkeiten umfassen operative Haushaltslinien und sind somit im Eingliederungsplan als Haushaltskapitel aufgeführt. Diese Politikbereiche sind überwiegend operativ, da ihre Haupttätigkeiten Dritten zugute kommen sollen, und zwar in deren jeweiligem Tätigkeitsbereich. Andere Politikbereiche wie „Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung“ oder „Haushalt“ sind indessen horizontaler Art und sorgen für ein reibungsloses Funktionieren der Kommission. Der Aufbau nach Tätigkeitsbereichen bietet den gemeinsamen konzeptionellen Rahmen für die Festlegung der Prioritäten, die Planung, die Erstellung von Haushaltsplänen, die Überwachung sowie die Berichterstattung, mit dem Hauptziel einer effizienteren, wirtschaftlicheren und wirksameren Nutzung der Mittel.

    Das interne Verfahren für die Annahme des Haushalts beginnt damit, dass die Kommission den Vorentwurf des Haushaltsplans erstellt und ihn dem Rat zuleitet, der – sollte er es für notwendig erachten – Änderungsvorschläge vorlegen kann. Der aktualisierte Entwurf des Haushaltsplans wird dann an das Europäische Parlament weitergeleitet, welches Abänderungen und Änderungsvorschläge unterbreiten oder den vorgelegten Entwurf annehmen oder zurückweisen kann. Sobald über alle Abänderungen und Änderungsvorschläge Einvernehmen erzielt wurde (einschließlich eines vollkommen neuen Entwurfs, der von der Kommission erforderlichenfalls vorgelegt wird), stimmt das Parlament Mitte Dezember dem Haushaltsplan zu. Der Präsident des Parlaments erklärt den Haushaltsplan für verabschiedet; daraufhin kann er ausgeführt werden.

    2.   WIE WIRD DIE EUROPÄISCHE UNION FINANZIERT?

    Die Europäische Union hat zwei Hauptquellen zur Finanzierung: Eigenmittel und verschiedene Einnahmequellen.

    2.1   Eigenmitteleinnahmen und Forderungen

    Eigenmittel sind Einnahmen, die der EU für die Finanzierung ihres Haushalts zufließen, ohne dass hierfür weitere spezielle Beschlüsse der einzelstaatlichen Behörden erforderlich wären. Wie viele Eigenmittel zur Haushaltsfinanzierung insgesamt erforderlich sind, errechnet sich durch Abzug der „Sonstigen Einnahmen“ vom Betrag der Gesamtausgaben. Der Gesamtbetrag der Eigenmittel darf 1,24 % (1,23 % ab 2010) des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU nicht überschreiten. Die Eigenmittel können in folgende Kategorien unterteilt werden:

    (1)

    Die traditionellen Eigenmittel (TEM) umfassen Zölle und Zuckerabgaben. Diese Eigenmittel werden im Auftrag der EU durch die Mitgliedstaaten von den Wirtschaftsbeteiligten erhoben. Die Mitgliedstaaten behalten jedoch 25 % der traditionellen Eigenmittel als Ausgleich für die bei der Erhebung entstandenen Kosten ein. Die Zölle werden auf Einfuhren von Erzeugnissen aus Drittländern auf der Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs erhoben. Die Zuckerabgaben werden von den Zuckerherstellern entrichtet und dienen der Finanzierung der Ausfuhrerstattungen für Zucker. Der Anteil der TEM an den Eigenmitteln beläuft sich in der Regel auf +/- 13 %.

    (2)

    Die auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmittel werden anhand der MwSt.-Bemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten erhoben, die eigens zu diesem Zweck gemäß den EU-Vorschriften harmonisiert wurden. Auf die harmonisierte Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats wird der gleiche Satz angewandt. Allerdings wird die zu berücksichtigende MwSt.-Bemessungsgrundlage bei 50 % des BNE eines jeden Mitgliedstaats gekappt. Der Anteil der auf MwSt. basierenden Eigenmittel an den Eigenmitteln beläuft sich in der Regel auf circa 12 %.

    (3)

    Die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) beruhenden Eigenmittel dienen dazu, Haushaltseinnahmen und -ausgaben auszugleichen, also den Teil der Ausgaben zu finanzieren, der von anderen Einnahmequellen nicht gedeckt wird. Ein gemäß den EU-Vorschriften berechneter einheitlicher Prozentsatz wird auf das BNE eines jeden Mitgliedstaats angewandt. Der Anteil der auf dem BNE basierenden Eigenmittel an den Eigenmitteln beläuft sich in der Regel auf +/- 75 %.

    Was die Bereitstellung dieser Beträge anbelangt, so sind in der gesonderten Buchführung traditionelle Eigenmittel ausgewiesen, die zwar gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1150/2000 von den Mitgliedstaaten festgestellt worden sind, jedoch nicht für die Europäische Union bereitgestellt wurden, da sie entweder noch nicht eingezogen wurden oder für sie keine Sicherheit geleistet worden ist oder aber weil sie angefochten wurden. Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission eine vierteljährliche Übersicht über diese Buchführung mit folgenden Angaben für jede Art von Mitteln:

    im vorhergehenden Vierteljahr ausstehender Saldo,

    im betreffenden Vierteljahr eingezogene Beträge,

    Abänderungen der Bemessungsgrundlage im betreffenden Vierteljahr (Berichtigungen/Annullierungen),

    niedergeschlagene Beträge,

    am Ende des betreffenden Vierteljahres einzuziehender Saldo.

    Werden die in der gesonderten Buchführung erfassten traditionellen Eigenmittel eingezogen, sind sie spätestens am ersten Arbeitstag nach dem 19. des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Einziehung der Forderung stattfand, für die Kommission bereitzustellen.

    Eine Wertminderung der in der gesonderten Buchführung erfassten Forderungen muss vorgenommen werden, damit fraglich erscheinende Einziehungen berücksichtigt sind. Diese Wertminderung basiert auf Schätzungen, die von den Mitgliedstaaten selbst gemäß Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vorgenommen werden. Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe b lautet: „Der letzten Vierteljahresübersicht eines Haushaltsjahres ist jeweils die Schätzung des Gesamtbetrags der Forderungen beizufügen, die zum 31. Dezember des betreffenden Jahres in der gesonderten Buchführung ausgewiesen sind, deren Einziehung jedoch fraglich erscheint.“

    Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Schätzungen wird unter den Aktiva der Vermögensübersicht bei den Forderungen gegenüber den Mitgliedstaaten eine Berichtigung vorgenommen. Diese Wertminderung bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission auf die Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet. Selbst wenn die Beitreibung eher unwahrscheinlich oder gar unmöglich scheint, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die betreffenden Beträge dem EU-Haushalt als traditionelle Eigenmittel verloren gehen. Nicht eingezogene Forderungen gehen nur dann verloren, wenn der betroffene Mitgliedstaat nachweisen kann, dass er das Beitreibungsverfahren tatsächlich mit all der gebotenen Sorgfalt durchgeführt hat. Anderenfalls haftet der Mitgliedstaat und ist gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 verpflichtet, den betreffenden Betrag an den EU-Haushalt abzuführen.

    2.2   Verschiedene Einnahmen

    Verschiedene Einnahmen aus den Tätigkeiten der Europäischen Union machen in der Regel weniger als 10 % der Gesamteinnahmen aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Geldbußen und um Einziehungsanordnungen gegenüber privaten und öffentlichen Schuldnern in Verbindung mit der Durchführung von Projekten der Europäischen Union. Auch Geldbußen, die der Gerichtshof gegenüber Mitgliedstaaten verhängt, die einem bestimmten Urteil nicht nachkommen, fallen unter diese Kategorie. Die Kommission verwaltet jährlich Hunderttausende von Projekten und sie stellt pro Jahr etwa 13 000 Einziehungsanordnungen aus. Bei allen zum Fälligkeitstermin nicht bezahlten Schulden werden Verzugszinsen fällig. Bleiben Schulden von anderen Drittschuldnern als den Mitgliedstaaten unbeglichen, so sind die Beschlüsse der Kommission (und des Rates) zur Auferlegung der Zahlungspflicht direkt nach dem Zivilverfahrensrecht des Hoheitsgebiets vollstreckbar, in dem die Vollstreckung stattfinden soll. Die dann noch verbleibenden Schuldner werden vom Juristischen Dienst über externe Anwaltskanzleien abgemahnt.

    3.   WIE WERDEN DIE EU-HAUSHALTSMITTEL VERWALTET UND AUSGEGEBEN?

    3.1   Primäre operative Ausgaben

    Die operativen Ausgaben der Europäischen Union beziehen sich auf die verschiedenen Rubriken des Finanzrahmens und werden je nach Art der Auszahlung und Verwaltung der Mittel in unterschiedlicher Form ausgewiesen. Gemäß der Haushaltsordnung erfolgt die Ausführung des Gesamthaushaltsplans durch die Europäische Kommission anhand verschiedener Arten der Mittelverwaltung:

    Direkte zentrale Verwaltung: In diesem Fall erfolgt der Haushaltsvollzug direkt über die Kommissionsdienststellen.

    Indirekte zentrale Verwaltung: In diesem Fall überträgt die Kommission den Haushaltsvollzug an Einrichtungen des EU-Rechts oder nationalen Rechts, wie EU-Agenturen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

    Dezentrale Verwaltung: In diesem Fall überträgt die Kommission bestimmte Haushaltsvollzugsaufgaben an Drittländer.

    Geteilte Verwaltung: Im Rahmen dieser Form der Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen. Der Großteil der Aufwendungen fällt unter die Rubrik „Geteilte Verwaltung“, bei der bestimmte Aufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen werden. Darunter fallen etwa Agrarausgaben und Ausgaben für Strukturmaßnahmen.

    Gemeinsame Verwaltung: In diesem Fall überträgt die Kommission bestimmte Haushaltsvollzugsaufgaben an internationale Organisationen.

    3.2   Die verschiedenen Finanzakteure

    Das Kollegium der Mitglieder der Kommission trägt die kollegiale politische Verantwortung, besitzt aber so gut wie keine Haushaltsvollzugsbefugnisse. Es überträgt diese Aufgaben alljährlich auf bestimmte Beamte, für die die Haushaltsordnung und das Beamtenstatut gilt und die dem Kollegium gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Die betreffenden Beamten – in der Regel Generaldirektoren und Dienststellenleiter – agieren als „bevollmächtigte Anweisungsbefugte“. Sie sind dazu befugt, Haushaltsvollzugsbefugnisse auf „nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte“ zu übertragen.

    Die Verantwortung der Anweisungsbefugten erstreckt sich auf den gesamten Verwaltungsprozess: von der Festlegung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die vom Organ für einen bestimmten Politikbereich festgelegten Ziele zu erreichen, bis hin zur Verwaltung der Tätigkeiten, die aus operativen und budgetären Gesichtspunkten eingeleitet werden, einschließlich der Unterzeichnung rechtlicher Verpflichtungen, der Leistungsüberwachung, der Vornahme von Zahlungen und erforderlichenfalls der Einziehung von Mitteln. Die Anweisungsbefugten müssen auch dafür sorgen, dass Evaluierungen durchgeführt werden, um die Tragfähigkeit ihrer Vorschläge (Ex-ante-Evaluierung) zu analysieren und den Erfolg und die Kostenwirksamkeit bereits laufender Programme (Zwischen- und Ex-post-Evaluierung) zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen tragen dazu bei, den Beschlussfassungsprozess zu verbessern sowie die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Kostenwirksamkeit bei den Maßnahmen der Europäischen Union zu erhöhen.

    Wirtschaftliche Haushaltsführung und gebotene Rechenschaftspflicht werden innerhalb jeder Generaldirektion durch die Trennung der Verwaltungskontrolle (in den Händen der Anweisungsbefugten) von der internen Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der Regeln – mit klaren internen Kontrollstandards (in Anlehnung an die internationalen COSO-Standards), Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen, unabhängiger interner Prüfung auf der Grundlage von Risikoabschätzungen und regelmäßiger Berichterstattung an die einzelnen Mitglieder der Kommission über die jeweiligen Tätigkeiten – sichergestellt.

    Der Rechnungsführer vollzieht die von den Anweisungsbefugten erteilten Zahlungs- und Einziehungsanordnungen und ist für die Finanzverwaltung, die Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung, die Validierung der Rechnungsführungssysteme, die Rechnungsführung und die Erstellung der Jahresrechnung des Organs zuständig. Außerdem muss der Rechnungsführer die Rechnungen abzeichnen und dabei bescheinigen, dass sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage wiedergeben.

    Der Interne Prüfer, der kein Finanzakteur im engen Sinne ist, wird von einem Organ oder einer Einrichtung ernannt, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Systeme und Verfahren des Haushaltsvollzugs zu prüfen und das Organ/die Einrichtung in Fragen des Risikomanagements zu beraten. Dieser gibt unabhängige Stellungnahmen zur Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Empfehlungen zur Verbesserung der operativen Verfahren sowie zur Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.

    3.3   Ausgaben aus dem Haushalt der EU können nur nach vorheriger Bindung der entsprechenden Mittel getätigt werden

    Nach Annahme des Haushaltsplans stellt die GD Haushalt über das Rechnungsführungssystem der Kommission und entsprechend dem sogenannten Activity-Based-Budgeting-Konzept (Konzept der tätigkeitsbezogenen Veranschlagung der Haushaltsmittel) Haushaltsmittel für die einzelnen Kommissionsdienststellen, die Organe und Einrichtungen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen politischen Zuständigkeiten bereit. Beispielsweise überträgt die Kommission die Zuständigkeit für die Verwaltung von Haushaltslinien, die sich auf die Umwelt beziehen, auf den Leiter – oder Generaldirektor – der GD Umwelt (der in diesem Zusammenhang dann als bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die betreffenden Haushaltslinien handelt).

    Bevor eine rechtliche Verpflichtung (z. B. ein Auftrag oder eine Finanzhilfevereinbarung) mit einem Dritten eingegangen werden kann, muss im jährlichen Haushaltsplan eine Haushaltslinie vorgesehen sein, auf deren Grundlage die betreffende Tätigkeit durchgeführt werden kann. Ferner müssen bei dieser Haushaltslinie Mittel in ausreichender Höhe zur Deckung der Ausgaben eingestellt worden sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, müssen die erforderlichen Mittel durch eine im Rechnungsführungssystem erfasste Mittelbindung im Haushaltsplan vorgemerkt werden.

    Geld kann aus dem Haushalt der Europäischen Union erst dann ausgegeben werden, wenn die Kommission oder eine andere Einrichtung der Europäischen Union und der mögliche Empfänger der EU-Mittel schriftlich eine rechtliche Verpflichtung eingegangen sind. Im Rahmen der direkten zentralen Mittelverwaltung wird die rechtliche Verpflichtung entweder in Form eines Vertrags mit einem Vertragspartner oder in Form einer Finanzhilfevereinbarung mit einem Empfänger eingegangen.

    Die Mittelbindung wird – sobald sie genehmigt ist – in der Haushaltsbuchführung erfasst und die Mittel werden entsprechend in Anspruch genommen. Dies wirkt sich jedoch nicht auf die Finanzbuchführung (oder das Hauptbuch) aus, da noch keine Belastung entstanden ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass das Rechnungsführungssystem der Europäischen Union aus zwei getrennten, aber miteinander verbundenen Komponenten besteht:

    (a)

    aus der Buchführung über die Haushaltsvorgänge, die den Vollzug des Haushaltsplans im Einzelnen darstellt,

    (b)

    aus der Finanzbuchführung, die der Vorbereitung der Vermögensübersicht und der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis dient.

    3.4   Vornahme einer Zahlung

    3.4.1   Allgemeine Vorschriften

    Eine Zahlung kann erst dann vorgenommen werden, wenn der mit dem Vorgang befasste Anweisungsbefugte eine entsprechende Mittelbindung genehmigt hat.

    Wenn eine Zahlung im Rechnungsführungssystem bewilligt ist, erfolgt als nächster Schritt die Überweisung auf das Konto des Empfängers.

    Jährlich tätigt die Kommission mehr als 1,7 Millionen Zahlungen. Sie ist Nutzer des SWIFT-Systems (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).

    3.4.2   Vorfinanzierung, Ausgabenaufstellungen und Förderfähigkeit von Ausgaben

    Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss, also Startkapital, gewähren sollen. Sie können sich auf mehrere Teilzahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag festgelegten Zeitraum verteilen. Das Startkapital oder der Vorschuss wird entweder in der vertraglich vereinbarten Zeit für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet oder muss zurückgezahlt werden. Tätigt der Empfänger keine förderfähigen Ausgaben, ist die Rückzahlung der Vorfinanzierung an die Europäische Union zwingend vorgeschrieben. Die ausbezahlte Vorfinanzierung gilt daher so lange nicht als endgültige Aufwendung, wie die entsprechenden vertraglichen Bedingungen nicht erfüllt sind, und wird somit in der EU-Vermögensübersicht mit der ersten Zahlung als Forderung geführt. Der Vorfinanzierungsbetrag in den Aktiva sinkt entweder oder verschwindet mit der Anerkennung förderfähiger Ausgaben und getätigter Rückzahlungen ganz.

    Vorfinanzierungen werden zum geschätzten einbringlichen Betrag bewertet und bei der Bewertung werden auch zur Vorfinanzierung geleistete Garantien berücksichtigt. Voraussichtlich uneinbringliche Vorfinanzierungen werden als eine Belastung in der Ergebnisrechnung und als eine Verringerung beim Buchwert der Vorfinanzierung in der Vermögensübersicht erfasst. Im Allgemeinen werden Zinseinnahmen aus allen ausbezahlten Vorfinanzierungen erzielt (es sei denn, es handelt sich um Beträge, die an Mitgliedstaaten oder als Heranführungshilfe ausbezahlt werden).

    Einige Zeit nach der Zahlung der Vorfinanzierung geht bei der zuständigen Einrichtung der Europäischen Union ein Zahlungsantrag ein, der belegt, wie dieser Vorfinanzierungsbetrag von dem Empfänger in Einklang mit dem Vertrag ausgegeben wurde. Die Häufigkeit, mit der diese Zahlungsanträge während des Haushaltsjahres übermittelt werden, hängt von der Art der finanzierten Maßnahmen und von der vertraglichen Regelung ab und sie müssen nicht in jedem Fall am Ende des Haushaltsjahres eintreffen.

    Die Bedingungen für eine Förderfähigkeit sind im Basisrechtsakt, in den Ausschreibungen, in sonstigen Dokumenten zur Information der Empfänger von Finanzhilfen und/oder in den Vertragsklauseln der Finanzhilfeverträge festgelegt. Nach der Analyse werden die förderfähigen Ausgaben als Aufwand verbucht und der Empfänger wird über möglicherweise nicht förderfähige Beträge informiert. Beträge mit dem Vermerk „Förderfähigkeit zu prüfen“ stellen daher eingegangene Zahlungsanträge dar, deren Rechtmäßigkeit noch nicht überprüft wurde und für die somit das Ereignis, das die Auszahlung auslöst, noch nicht stattgefunden hat.

    3.4.3   Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-off)

    Zum Jahresende werden ausstehende Vorfinanzierungsbeträge zum ursprünglich an den Empfänger gezahlten Betrag unter Abzug folgender Beträge bewertet: zurückgezahlte Beträge, verrechnete förderfähige Beträge, geschätzte förderfähige und zum Jahresende noch nicht verrechnete Beträge und Wertminderungen.

    Die zum Jahresende noch nicht eingegangenen Zahlungsanträge werden bei der Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-off-Verfahren) berücksichtigt. Insbesondere muss bewertet werden, welche förderfähigen Ausgaben von Empfängern von EU-Haushaltsmitteln getätigt, aber der Europäischen Union noch nicht mitgeteilt wurden. Je nach Tätigkeiten und verfügbaren Informationen werden zur bestmöglichen Schätzung dieser Beträge unterschiedliche Methoden angewandt. Entsprechend diesen Rechnungsabgrenzungen werden die geschätzten förderfähigen Beträge als antizipative Passiva erfasst, während die geschätzten nicht förderfähigen Beträge auf den Konten, die mit dem Vermerk „Förderfähigkeit zu prüfen“ versehen sind, offen bleiben. Um eine Überbewertung der Aktiva und Passiva zu vermeiden, werden diese Beträge unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

    3.5   Rückforderungen infolge der Feststellung von Unregelmäßigkeiten

    Die Haushaltsordnung sowie andere geltende Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Agrar- und Kohäsionspolitik, berechtigen zur Überwachung der Ausgaben noch viele Jahre nach deren Bewilligung. Bei Unregelmäßigkeiten finden Rückforderungen bzw. Finanzkorrekturen Anwendung. Die Erfassung von Unregelmäßigkeiten und deren Korrektur ist die letzte Stufe der Kontrollsysteme und für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wesentlich.

    Die Förderfähigkeit von Ausgaben, die zulasten des Haushaltsplans gehen, wird von den jeweiligen EU-Dienststellen bzw. bei geteilter Mittelverwaltung von den Mitgliedstaaten überprüft; zur Prüfung werden die in den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Bedingungen für Finanzhilfen vorgeschriebenen einschlägigen Belege herangezogen. Um das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Kontrollsysteme zu optimieren, werden die einschlägigen Belege bei den Anträgen auf Abschlusszahlung eingehender geprüft als dies bei den Anträgen auf Zwischenzahlung der Fall ist, sodass eventuelle fehlerhafte Zwischenzahlungen erkannt und diese bei der Abschlusszahlung entsprechend korrigiert werden können. Zudem ist die Europäische Union und/oder der Mitgliedstaat berechtigt, während und/oder nach der Durchführung der finanzierten Maßnahme die Ordnungsmäßigkeit der Belege und Nachweise in den Räumlichkeiten des Antragstellers zu prüfen. Die geltenden Rechtsvorschriften sehen zahlreiche Vorgehensweisen zur Handhabung von seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten erfassten Unregelmäßigkeiten vor. Für weitere Informationen siehe Erläuterung 6.

    4.   BERICHTERSTATTUNG ZUM JAHRESENDE

    4.1   Jahresrechnung

    Der Rechnungsführer der Kommission ist dafür zuständig, die Jahresrechnung vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der EU wiedergibt. Die Jahresrechnung umfasst die Jahresabschlüsse und die Übersichten über den Haushaltsvollzug. Sie wird von der Kommission angenommen, dem Rechnungshof zur Prüfung vorgelegt und schließlich an Rat und Parlament zur Erteilung der Entlastung weitergeleitet.

    4.2   Jährliche Tätigkeitsberichte

    Jeder Anweisungsbefugte muss einen jährlichen Tätigkeitsbericht über die unter seine Zuständigkeit fallenden Tätigkeiten erstellen. In seinem Tätigkeitsbericht legt er die politischen Ergebnisse dar und schätzt ab, welche hinreichende Gewähr er dafür geben kann, dass die den beschriebenen Tätigkeiten zugewiesenen Mittel für die beabsichtigten Zwecke und gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind und dass mit den bestehenden Kontrollverfahren die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge gewährleistet werden.

    5.   PRÜFUNG UND ENTLASTUNG

    5.1   Prüfung

    Die Jahresrechnung und die Mittelverwaltung der Europäischen Union werden durch einen externen Prüfer, den Europäischen Rechnungshof, überwacht, der einen Jahresbericht für den Rat und das Europäische Parlament erstellt. Hauptaufgabe des Rechnungshofs ist die externe unabhängige Prüfung der Jahresrechnung der Europäischen Union. Zu den Aufgaben des Rechnungshofs zählen unter anderem:

    (1)

    die Erstellung des Jahresberichts über die Tätigkeiten im Rahmen des Gesamthaushaltsplans, der die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Jahresrechnung und zu den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgängen enthält;

    (2)

    die Abgabe einer auf den Ergebnissen seiner Prüfungstätigkeit basierenden und im Jahresbericht enthaltenen Stellungnahme in Form einer Zuverlässigkeitserklärung über i) die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und ii) die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Rechnungsführung zugrunde liegenden Vorgänge, die sowohl die von Steuerpflichtigen erhobenen Einnahmen als auch die an Endempfänger geleisteten Ausgaben umfassen;

    (3)

    die Erstellung von Sonderberichten, in denen die Ergebnisse von Prüfungen, die bestimmte Verwaltungsbereiche betreffen, veröffentlicht werden.

    Der Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen Dokumenten, die für seine Prüfungstätigkeit erforderlich sind. Der Rechnungshof prüft alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union bis hin zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit einzelner Vorgänge und Zahlungen. Darüber hinaus prüft er die eigentliche Jahresrechnung, und gegebenenfalls untersucht er auch einzelne Vermögensübersichten und Ergebnisrechnungen sowie die Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse. So kann der Rechnungshof sich nicht nur zu den vorgelegten Zahlen, sondern auch zu dem System und den bestehenden Kontrollmöglichkeiten äußern.

    5.2   Entlastung

    Die letzte Kontrolle erfolgt im Rahmen der Entlastung in Bezug auf den Haushaltsplan für ein bestimmtes Haushaltsjahr. Das Europäische Parlament ist das für die Entlastung zuständige Organ innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass es dem Europäischen Parlament obliegt, im Anschluss an die Prüfung und abschließende Überarbeitung der Jahresrechnung und auf der Grundlage einer vom Rat bezüglich der Entlastung ausgesprochenen Empfehlung darüber zu entscheiden, ob der Kommission und anderen Einrichtungen der Europäischen Union für den Vollzug des EU-Haushalts im vorangegangenen Haushaltsjahr Entlastung erteilt werden soll. Bei dieser Entscheidung stützt sich das Europäische Parlament auf eine Überprüfung der Rechnungen, auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs (der eine offizielle Zuverlässigkeitserklärung enthält) sowie die Antworten der Kommission und berücksichtigt auch Fragen und zusätzliche Auskunftsersuchen, die an die Kommission gerichtet werden.

    Die Entlastung stellt die politische Komponente der externen Kontrolle des Haushaltsvollzugs dar und ist der Beschluss, durch den das Europäische Parlament auf Empfehlung des Rates die Kommission aus der Verantwortung für die Verwaltung eines bestimmten Haushaltsplans entlässt und so das Bestehen dieses Haushaltsplans für beendet erklärt. Das Entlastungsverfahren kann zu einem der zwei folgenden Ergebnisse führen: zur Erteilung oder zum Aufschub der Entlastung. Bei der Erteilung der Entlastung kann das Europäische Parlament Feststellungen hervorheben, die seiner Meinung nach von Bedeutung sind; oftmals empfiehlt das Parlament Maßnahmen, die die Kommission in den entsprechenden Angelegenheiten ergreifen sollte. Die Kommission legt die ergriffenen Maßnahmen in einem Bericht zu den Folgemaßnahmen und einem Aktionsplan dar und übermittelt diese beiden Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat.

    TEIL I

    KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG DER EUROPÄISCHEN UNION UND ERLÄUTERUNGEN

    INHALTSVERZEICHNIS

    A.

    Vermögensübersicht

    B.

    Ergebnisrechnung

    C.

    Kapitalflussrechnung

    D.

    Tabelle über Veränderungen der Nettovermögenswerte

    E.

    Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen

    1.

    Wichtige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    2.

    Erläuterungen zur Vermögensübersicht

    3.

    Erläuterungen zur Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis

    4.

    Erläuterungen zur Cashflow-Tabelle

    5.

    Außerbilanzmäßige Posten

    6.

    Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen

    7.

    Finanzrisikomanagement

    8.

    Angaben zu verbundenen Parteien

    9.

    Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

    10.

    Konsolidierte Einrichtungen

    11.

    Nicht konsolidierte Einrichtungen

    A.   VERMÖGENSÜBERSICHT

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    31.12.2009

    31.12.2008

    LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE:

    Immaterielle Vermögenswerte

    2.1

    72

    56

    Sachanlagen

    2.2

    4 859

    4 881

    Langfristige Investitionen

    2.3

    2 379

    2 078

    Darlehen

    2.4

    10 764

    3 565

    Langfristige Vorfinanzierungen

    2.5

    39 750

    29 023

    Langfristige Forderungen

    2.6

    55

    45

     

     

    57 879

    39 648

    KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

    Lagerbestände

    2.7

    77

    85

    Kurzfristige Investitionen

    2.8

    1 791

    1 553

    Kurzfristige Vorfinanzierungen

    2.9

    9 077

    10 262

    Kurzfristige Forderungen

    2.10

    8 663

    11 920

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    2.11

    23 372

    23 724

     

     

    42 980

    47 544

    Gesamtvermögen

     

    100 859

    87 192

    LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

    Mitarbeitersozialleistungen

    2.12

    (37 242)

    (37 556)

    Langfristige Rückstellungen

    2.13

    (1 469)

    (1 341)

    Langfristige Finanzverbindlichkeiten

    2.14

    (10 559)

    (3 349)

    Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

    2.15

    (2 178)

    (2 226)

     

     

    (51 448)

    (44 472)

    KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

    Kurzfristige Rückstellungen

    2.16

    (213)

    (348)

    Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

    2.17

    (40)

    (119)

    Abrechnungsverbindlichkeiten

    2.18

    (93 884)

    (89 677)

     

     

    (94 137)

    (90 144)

    Gesamtverbindlichkeiten

     

    (145 585)

    (134 616)

    NETTOVERMÖGEN

     

    (44 726)

    (47 424)

    Rücklagen

    2.19

    3 323

    3 115

    Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge:

    2.20

     

     

    Sozialleistungen für Bedienstete  (1)

     

    (37 242)

    (37 556)

    Sonstige Beträge  (2)

     

    (10 807)

    (12 983)

    NETTOVERMÖGEN

     

    (44 726)

    (47 424)

    B.   ERGEBNISRECHNUNG

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    2009

    2008

    OPERATIVE ERTRÄGE

    Einnahmen aus Eigenmitteln und Beiträgen

    3.1

    110 537

    112 713

    Sonstige operative Erträge

    3.2

    7 532

    9 731

     

     

    118 069

    122 444

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN

    Verwaltungsaufwendungen

    3.3

    (8 133)

    (7 720)

    Operative Aufwendungen

    3.4

    (104 934)

    (97 214)

     

     

    (113 067)

    (104 934)

    ÜBERSCHUSS AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT

     

    5 002

    17 510

    Finanzerträge

    3.5

    835

    698

    Finanzaufwendungen

    3.6

    (594)

    (467)

    Entwicklung der Verbindlichkeit Leistungen an Bedienstete

    2.12

    (683)

    (5 009)

    Anteil am Nettoverlust verbundener Unternehmen und Joint Ventures

    3.7

    (103)

    (46)

    WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES JAHRES

     

    4 457

    12 686

    C.   KAPITALFLUSSRECHNUNG

    Mio. EUR

     

    Erläuterun

    2009

    2008 (3)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

     

    4 457

    12 686

    Laufende Geschäftstätigkeit

    4.2

     

     

    Tilgung

     

    22

    19

    Abschreibung

     

    447

    302

    (Rückbuchung von) Wertminderungsverlusten bei Investitionen

     

    (16)

    3

    (Zugang)/Abgang von Darlehen

     

    (7 199)

    (1 759)

    (Zugang)/Abgang langfristiger Vorfinanzierungen

     

    (10 727)

    (15 008)

    (Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen

     

    (10)

    82

    (Zugang)/Abgang bei Lagerbeständen

     

    8

    3

    (Zugang)/Abgang kurzfristiger Vorfinanzierungen

     

    1 185

    10 321

    (Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen

     

    3 257

    131

    (Zugang)/Abgang langfristiger Rückstellungen

     

    128

    262

    (Zugang)/Abgang langfristiger Finanzverbindlichkeiten

     

    7 210

    1 775

    (Zugang)/Abgang sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten

     

    (48)

    237

    (Zugang)/Abgang kurzfristiger Rückstellungen

     

    (135)

    (21)

    (Zugang)/Abgang kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten

     

    (79)

    (16)

    (Zugang)/Abgang von Abrechnungsverbindlichkeiten

     

    4 207

    (5 703)

    Haushaltsüberschuss des Vorjahres wird als zahlungsunwirksamer Ertrag übernommen

     

    (1 796)

    (1 529)

    Sonstige zahlungsunwirksame Bewegungen

     

    37

    37

    Zugang/(Abgang) bei der Verbindlichkeit Leistungen an Bedienstete

     

    (314)

    4 076

    Anlagetätigkeit

    4.3

     

     

    (Zugang)/Abgang bei immateriellen Anlagewerten sowie Sachanlagen

     

    (463)

    (689)

    (Zugang)/Abgang langfristiger Investitionen

     

    (284)

    (108)

    (Zugang)/Abgang kurzfristiger Investitionen

     

    (239)

    (133)

    NETTOCASHFLOW

     

    (352)

    4 968

    Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

     

    (352)

    4 968

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres

    2.11

    23 724

    18 756

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende

    2.11

    23 372

    23 724

    D.   TABELLE ÜBER VERÄNDERUNGEN DER NETTOVERMÖGENSWERTE

    Mio. EUR

     

    Rücklagen (A)

    Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (B)

    Nettovermögenswerte = (A)+(B)

    Zeitwert-Rücklage

    Sonstige Rücklagen

    Kumulierter Überschuss/(Verlust)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

    STAND: 31. DEZEMBER 2007

    7

    2 799

    (68 888)

    7 462

    (58 620)

    Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

     

    158

    (158)

     

    0

    Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts

    34

     

     

     

    34

    Sonstiges

     

    113

    (108)

     

    5

    Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2007

     

    4

    7 458

    (7 462)

    0

    Haushaltsergebnis 2007, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben

     

     

    (1 529)

     

    (1 529)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

     

     

     

    12 686

    12 686

    STAND: 31. DEZEMBER 2008

    41

    3 074

    (63 225)

    12 686

    (47 424)

    Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

     

    196

    (196)

     

    0

    Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts

    28

     

     

     

    28

    Sonstiges

     

    (1)

    10

     

    9

    Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2008

     

    (15)

    12 701

    (12 686)

    0

    Haushaltsergebnis 2008, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben

     

     

    (1 796)

     

    (1 796)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

     

     

     

    4 457

    4 457

    STAND: 31. DEZEMBER 2009

    69

    3 254

    (52 506)

    4 457

    (44 726)

    E.   ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESRECHNUNG

    1.   WICHTIGE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

    1.1   RECHTSGRUNDLAGE UND RECHNUNGSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN

    Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union umfasst die Jahresrechnungen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung). Die Rechnungsführung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zu dieser Haushaltsordnung.

    Die Europäische Union hat ihre konsolidierte Jahresrechnung für 2009 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung nach Rechnungsführungsvorschriften auf der Grundlage der Periodenrechnung erstellt, die den IPSAS-Standards (International Public Sector Accounting Standards) oder, sofern diese noch nicht vorliegen, den IFRS-Standards (International Financial Reporting Standards) folgen. Die vom Rechnungsführer der Kommission eingeführten Rechnungsführungsvorschriften werden von allen konsolidierten europäischen Organen und Einrichtungen angewandt, um zur Harmonisierung des Verfahrens für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Konsolidierung einheitliche Vorschriften über Rechnungsführung, Bewertung und Rechnungslegung festzulegen. Die Jahresrechnungen werden jeweils nach Kalenderjahren in Euro geführt.

    1.2   GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSFÜHRUNG

    Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen in der Vermittlung von Informationen über Finanzlage, Leistungen und Cashflow einer Einrichtung, die für verschiedenste Benutzer von Interesse sind. Die in den Jahresabschlüssen öffentlicher Einrichtungen wie der Europäischen Union enthaltenen Informationen sollen insbesondere die Entscheidungsfindung erleichtern und zeigen, dass die betreffende Einrichtung die ihr anvertrauten Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt hat. Das vorliegende Dokument wurde unter Berücksichtigung dieser Erfordernisse verfasst. Nach Artikel 124 der Haushaltsordnung werden die Jahresabschlüsse nach Maßgabe der folgenden allgemein anerkannten Rechnungsführungsprinzipien erstellt:

    Kontinuität der Tätigkeiten;

    Vorsichtsprinzip;

    Einheitlichkeit der Rechnungsführungsmethoden;

    Vergleichbarkeit der Daten;

    Wesentlichkeit;

    Bruttoprinzip;

    Vorrang der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein;

    Periodenrechnung.

    Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung nach Maßgabe der oben genannten Regeln und Prinzipien erfordert die Vornahme von Schätzungen, die sich sowohl auf Beträge bei bestimmten Posten der konsolidierten Vermögensübersicht und der konsolidierten Ergebnisrechnung auswirken als auch auf die entsprechenden Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

    1.3   KONSOLIDIERUNG

    Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

    Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wird der Jahresabschluss der Europäischen Union als „Jahresrechnung der Europäischen Union“ bezeichnet (Artikel 318 AEUV). Diese Änderung hat auf den Konsolidierungskreis keine Auswirkung. Weder Agenturen, die im Rahmen des ehemaligen zweiten Pfeilers der Europäischen Union gegründet wurden, noch die Europäische Zentralbank (EZB) erfüllen die Konsolidierungskriterien, obgleich letztere nach dem Vertrag von Lissabon als Organ der Europäischen Union gilt. Die genannten Einrichtungen liegen demnach, wie auch in den Vorjahren, außerhalb des Konsolidierungskreises.

    Der Konsolidierungskreis erfasst auch, wie in den Vorjahren, zwei Agenturen des ehemaligen dritten Pfeilers der Europäischen Union, die Fördermittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union erhalten haben (siehe hierzu Erläuterung 10). Die verbleibende Agentur dieses Pfeilers, Europol, wird ab 2010 eine Einrichtung der Europäischen Union.

    Konsolidierungskreis

    Der Konsolidierungskreis der Europäischen Union umfasst 40 kontrollierte Einrichtungen (alle wichtigen kontrollierten Organe und Agenturen), drei verbundene Einrichtungen und vier Joint Ventures. Die vollständige Liste der konsolidierten Einrichtungen ist Erläuterung 10 zu entnehmen. Gegenüber 2008 umfasst der Konsolidierungskreis zwei weitere Exekutivagenturen, zwei verbundene Einrichtungen und ein Joint Venture, während eine Agentur am 31. Dezember 2008 abgewickelt wurde. Die Ausweitung wirkt sich nur unwesentlich auf die konsolidierten Jahresabschlüsse aus.

    Kontrollierte Einrichtungen (vollkonsolidierte Einrichtungen)

    Die Entscheidung, eine Einrichtung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen, basiert auf dem Konzept der Kontrolle. Kontrollierte Einrichtungen sind Einrichtungen, für welche die Europäische Union direkt oder indirekt die Befugnis hat, ihnen ihre finanziellen und operativen Tätigkeiten vorzuschreiben, damit sie aus den Tätigkeiten dieser Einrichtungen Nutzen ziehen können. Diese Befugnis muss zum Zeitpunkt der Erfassung ausgeübt werden können. Die Konsolidierung der kontrollierten Einrichtungen erfolgt anhand der Vollkonsolidierungsmethode. Die Konsolidierung beginnt am ersten Tag, an dem die Kontrolle besteht, und endet, wenn keine Kontrolle mehr besteht.

    Die gängigsten Kontrollindikatoren der Europäischen Union sind: Gründung durch Gründungsverträge oder einen Rechtsakt des Sekundärrechts, Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan, das Bestehen von Stimmrechten in den leitenden Organen, Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof und Entlastung durch das Europäische Parlament. Aus offensichtlichen Gründen hat die Einschätzung auf der Ebene der Einrichtungen zu erfolgen, um zu bestimmen, ob eines der oben genannten Kriterien oder alle eine Kontrolle rechtfertigen.

    Diesem Ansatz zufolge stehen die Organe der Europäischen Union (mit Ausnahme der EZB) und Agenturen (mit Ausnahme der Agenturen des ehemaligen zweiten Pfeilers sowie Europol) unter der alleinigen Kontrolle der Europäischen Union und fallen somit in den Konsolidierungskreis. Zusätzlich gilt auch die in Abwicklung befindliche Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als kontrolliertes Unternehmen.

    Alle Transaktionen und Salden zwischen den kontrollierten Einrichtungen der Europäischen Union wurden herausgenommen, mit Ausnahme der nicht realisierten Gewinne und Verluste, die unwesentlich sind.

    Verbundene Einrichtungen

    Verbundene Einrichtungen sind alle Einrichtungen, auf die die Europäische Union zwar direkt oder indirekt einen maßgeblichen Einfluss hat, bei denen sie aber nicht an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen mitwirkt. Ein maßgeblicher Einfluss wird angenommen, wenn die Europäische Kommission direkt oder indirekt mindestens 20 % der Stimmrechte hält.

    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen werden nach der Äquivalenzmethode (Equity-Methode) und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet. Die Ergebnisse der verbundenen Einrichtungen der Europäischen Union werden anteilig in der Ergebnisrechnung ausgewiesen und die Entwicklung der Rücklagen wird anteilig unter der Rubrik Rücklagen erfasst. Die anfänglichen Kosten ergeben zusammen mit allen Entwicklungen (zusätzliche Beiträge, Ergebnisanteile und Rücklagenentwicklungen, Wertminderungen und Dividenden) den Buchwert der verbundenen Einrichtung in der EU-Rechnungsführung zum Abschlussstichtag. Dabei verringern Gewinnausschüttungen verbundener Einrichtungen den Buchwert des Vermögenswertes. Unrealisierte Gewinne und Verluste zwischen der Europäischen Union und ihren verbundenen Einrichtungen sind unwesentlich und wurden daher nicht eliminiert.

    Die Grundsätze der Rechnungsführung verbundener Einrichtungen können sich bei ähnlichen Vorgängen und Ereignissen unter vergleichbaren Umständen von jenen der Europäischen Union unterscheiden. In Fällen, in denen die Europäische Union 20 % oder mehr an einem Risikokapitalfonds hält, strebt sie keinen erheblichen Einfluss an. Diese Fonds werden hinsichtlich ihrer Bewertung als „Zur Veräußerung verfügbare“ Finanzanlagen (AfS) klassifiziert und die Äquivalenzmethode kommt hier nicht zur Anwendung.

    Joint Ventures

    Ein Joint Venture ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss, in dessen Rahmen die Europäische Union und eine oder mehrere andere Parteien (die „Projektteilnehmer“) eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die einer gemeinsamen Kontrolle unterliegt. Gemeinsame Kontrolle bedeutet die vertraglich vereinbarte gemeinsame, direkte oder indirekte Kontrolle über eine Tätigkeit mit Nutzungspotential.

    Investitionen in Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet. Die Beteiligung der Europäischen Union an den Gewinnen oder Verlusten ihrer gemeinsam kontrollierten Einrichtungen wird in der EU-Ergebnisrechnung ausgewiesen, ihre Beteiligung an der Rücklagenentwicklung ist unter den EU-Rücklagen erfasst. Die anfänglichen Kosten ergeben zusammen mit allen Entwicklungen (zusätzliche Beiträge, Ergebnisanteile und Rücklagenentwicklungen, Wertminderungen und Dividenden) den Buchwert des Joint Ventures in der EU-Rechnungsführung zum Abschlussstichtag.

    Unrealisierte Gewinne und Verluste zwischen der Europäischen Union und ihren Joint Ventures sind unwesentlich und wurden daher nicht eliminiert. Die Grundsätze der Rechnungsführung der Mitunternehmen können sich bei ähnlichen Vorgängen und Ereignissen unter vergleichbaren Umständen von jenen der Europäischen Union unterscheiden.

    Nicht konsolidierte Einrichtungen, deren Fonds die Kommission bewirtschaftet

    In der Rechnungsführung der Europäischen Union nicht konsolidiert werden jene Fonds, welche die Kommission für das Krankheitsfürsorgesystem des EU-Personals, den Europäischen Entwicklungsfonds und den Teilnehmer-Garantiefonds bewirtschaftet, da die Europäische Union diese nicht kontrolliert – siehe Erläuterung 11 für Einzelheiten zu den betreffenden Werten.

    1.4   RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

    1.4.1    Währung und Umrechnungskurse

    Funktions- und Berichtswährung

    Die Jahresabschlüsse werden in Millionen Euro ausgewiesen, da der Euro die Funktions- und Berichtswährung der Europäischen Union ist.

    Fremdwährungstransaktionen und Jahressalden

    Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von monetären Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

    Für folgende Rubriken gelten andere Umrechnungsregeln:

    Sachanlagen sowie immaterielle Anlagewerte werden mit ihrem Erstanschaffungswert, umgerechnet in Euro zu dem im Anschaffungszeitpunkt geltenden Kurs, erfasst und

    Vorfinanzierungen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft werden jeweils zu dem Kurs umgerechnet, der am 10. des Monats nach dem Monat der Gewährung Gültigkeit hat.

    Die Jahresendstände der monetären Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse wie folgt umgerechnet:

    EURO-Wechselkurse

    Währung

    31.12.2009

    31.12.2008

    BGN

    1,9558

    1,9558

    CZK

    26,4730

    26,8750

    DKK

    7,4418

    7,4506

    EEK

    15,6466

    15,6466

    GBP

    0,8881

    0,9525

    HUF

    270,4200

    266,7000

    LVL

    0,7093

    0,7083

    LTL

    3,4528

    3,4528

    PLN

    4,1045

    4,1535

    RON

    4,2363

    4,0225

    SEK

    10,2520

    10,8700

    CHF

    1,4836

    1,4850

    JPY

    133,1600

    126,1400

    USD

    1,4406

    1,3917

    Änderungen im beizulegenden Zeitwert der auf Fremdwährung lautenden und als „Zur Veräußerung verfügbar“ klassifizierten Finanzanlagen werden in der Ergebnisrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen nichtmonetärer Finanzanlagen, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, sind in der Zeitwert-Rücklage enthalten.

    1.4.2    Schätzungen

    Nach den IPSAS-Grundsätzen und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung beinhalten die Jahresabschlüsse auch immer Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen beruhen, die von den jeweiligen Entscheidungsträgern auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren Informationen vorgenommen werden. Zu den wichtigen Schätzungen im vorliegenden Dokument gehören unter anderem Beträge für Verbindlichkeiten betreffend Leistungen für Bedienstete, Rückstellungen, finanzielle Risiken in Zusammenhang mit Lagerbeständen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, antizipative Aktiva und Passiva, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie die Höhe der Wertminderung bei immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen der Schätzungen werden in jenem Rechnungszeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.

    1.5   VERMÖGENSÜBERSICHT

    1.5.1    Immaterielle Vermögenswerte

    Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Anlagen erfolgt linear unter Berücksichtigung der geschätzten Nutzungsdauer von vier Jahren. Selbst hergestellte immaterielle Vermögenswerte werden in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht. Die Kosten für die Entwicklung oder Wartung von Computer-Softwareprogrammen werden nach Anfall als Aufwand verbucht. Gleiches gilt auch für die Kosten im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und für Entwicklungskosten.

    1.5.2    Sachanlagen

    Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich kumulierter Abschreibung und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb oder dem Bau der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

    Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich der Europäischen Union zugute kommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Ergebnisrechnung in der Rechnungsperiode ihres Anfalls als Aufwand verbucht. Da die Europäische Union für den Erwerb von Sachanlagen keinen Kredit aufnimmt, fallen beim Erwerb auch keine durch eine Kreditaufnahme bedingten Finanzierungskosten an.

    Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht verfügbar sind. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:

    Abschreibungssätze

    Art der Anlage

    Lineare Abschreibung

    Gebäude

    4 %

    Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

    10 % bis 25 %

    Mobiliar

    10 % bis 25 %

    Installationen

    10 % bis 33 %

    Fuhrpark

    25 %

    Computerhardware

    25 %

    Sonstige Sachanlagen

    10 % bis 33 %

    Veräußerungsgewinne und -verluste werden durch Vergleich der Erlöse abzüglich Verkaufskosten mit dem Buchwert des veräußerten Vermögenswerts ermittelt. Sie sind der Ergebnisrechnung zu entnehmen.

    Leasing-Transaktionen

    Das Leasing von Sachanlagen wird dann als Finanzleasing eingestuft, wenn Risiken und Erträge im Wesentlichen auf die Europäische Union entfallen. Finanzleasing wird zu Beginn der Leasingdauer zum geringeren Wert zwischen Verkehrswert des Leasinggegenstandes und Zeitwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Jede Leasingzahlung wird so zwischen Verbindlichkeiten und Finanzaufwendungen aufgeteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz des noch zu finanzierenden Betrages ergibt. Die Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzierungskosten sind unter den sonstigen (lang- und kurzfristigen) Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsanteil an den Finanzierungskosten wird in der Ergebnisrechnung über die Leasingdauer als Aufwand verbucht, sodass sich für jede Periode ein konstanter, periodischer Zinssatz für die noch verbleibenden Verbindlichkeiten ergibt. Die durch Finanzleasing gehaltenen Anlagen werden über den jeweils kürzeren Zeitraum von Nutzungs- und Leasingdauer abgeschrieben.

    Leasingtransaktionen, bei denen ein erheblicher Anteil an den Risiken und Erträgen beim Leasinggeber verbleibt, gelten als Operating Leasing. Operating-Leasing-Zahlungen werden in der Ergebnisrechnung linear über die Leasingdauer als Aufwand verbucht.

    1.5.3    Wertminderung nichtfinanzieller Anlagen

    Anlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Abzuschreibende Anlagen werden hingegen immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Ereignisse oder geänderte Umstände anzeigen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Veräußerungswert abgeschrieben. Der erzielbare Veräußerungswert ist der höhere Wert zwischen dem Buchwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

    Restwert und Nutzungsdauer von immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen werden jeweils mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls berichtigt. Der Buchwert einer Anlage wird, wenn er höher ist als der durch Veräußerung erzielbare Wert, unmittelbar auf den erzielbaren Wert abgeschrieben. Wenn die Ursachen für in vorangehenden Jahren erfasste Wertminderungen nicht mehr gültig sind, werden die Wertminderungsverluste entsprechend zurückgebucht.

    1.5.4    Investitionen

    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures

    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode erfasst. Wenn Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, werden die Eigenkapitalkosten angepasst, um den Anteil der Erhöhungen oder Verringerungen im Nettovermögen der verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures widerzuspiegeln, die der Europäischen Union nach der erstmaligen Erfassung zuzuschreiben sind, und gegebenenfalls werden Abschreibungen auf den niedrigeren erzielbaren Veräußerungswert vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird nach der Erläuterung in 1.5.3 ermittelt. Ist die Ursache für die Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gültig, wird der Wertminderungsverlust auf den Buchwert zurückgebucht, der im Falle einer Nicht-Erfassung eines Wertminderungsverlusts ermittelt worden wäre.

    Investitionen in Risikokapitalfonds

    Klassifikation und Messung

    Investitionen in Risikokapitalfonds werden als zur Veräußerung verfügbare Anlagen (siehe 1.5.5) klassifiziert und sind daher zu ihrem Fair Value oder beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wobei Gewinne und Verluste, die aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (einschließlich Umrechnungsdifferenzen) entstehen, in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesen werden.

    Überlegungen zum beizulegenden Zeitwert

    Da es zu Investitionen in Risikokapitalfonds auf keinem aktiven Markt notierte Kurse gibt, werden sie einzeln nach Positionen zum niedrigeren Wert zwischen Anschaffungs- und Nettoinventarwert („NAV“) erfasst, wie vom Fondsmanager bis zum Abschlussstichtag angegeben, womit alle zuordenbaren unrealisierten Gewinne, die das zugrunde liegende Investment-Portfolio möglicherweise erwirtschaftet hat, ausgeschlossen bleiben. Investitionen in Risikokapitalfonds in der Frühphase werden nach denselben Grundsätzen bewertet, es sei denn, es käme nur aufgrund von Verwaltungsaufwendungen zu nicht realisierten Verlusten, die nicht berücksichtigt werden.

    Nicht realisierte Gewinne, die sich aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ergeben, werden über Rücklagen erfasst, während nicht realisierte Verluste auf ihre Wertminderung hin geprüft werden. So lässt sich feststellen, ob sie als Wertminderungsverlust in der Ergebnisrechnung oder als Änderungen in der Zeitwert-Rücklage auszuweisen sind. Das nach dem Prinzip des beizulegenden Zeitwerts ermittelte Nettovermögen wird als Prozentsatz der Beteiligung der Europäischen Union am betreffenden Fonds aus dem im jüngsten Fondsbericht ausgewiesenen NAV berechnet oder es entspricht dem präzisen anteiligen Wert vom selben Datum, sollte der Fondsmanager diesen übermittelt haben.

    1.5.5    Finanzanlagen

    Klassifizierung

    Die Finanzanlagen der Europäischen Union werden in folgende Kategorien eingeteilt: zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen; Darlehen und Forderungen; bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen; zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen. Die Klassifizierung der Finanzinstrumente wird bei ihrer erstmaligen Erfassung vorgenommen und an jedem Abschlussstichtag überprüft.

    (i)   Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen

    Eine Finanzanlage fällt in diese Kategorie, wenn sie vor allem im Hinblick auf ihren baldigen Wiederverkauf erworben oder von der Europäischen Union so eingestuft wird. Auch Derivate werden unter dieser Kategorie erfasst. Anlagen dieser Kategorie werden als Umlaufvermögen eingestuft, falls von einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auszugehen ist.

    (ii)   Darlehen und Forderungen

    Darlehen und Forderungen sind nicht derivative Finanzanlagen mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn die Europäische Union einem Schuldner Geld, Waren oder Dienstleistungen direkt zur Verfügung stellen, ohne die Absicht, die Forderung zu verkaufen. Sie fallen unter das Anlagevermögen, sofern ihre Fälligkeit ab dem Abschlussstichtag mindestens zwölf Monate beträgt.

    (iii)   Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen

    Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen sind nicht derivative Finanzanlagen mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen und fester Laufzeit, welche die Europäische Union bis zu ihrer Endfälligkeit halten will und kann. In diesem Haushaltsjahr bestanden bei der Europäischen Union keine Investitionen dieser Kategorie.

    (iv)   Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen

    Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen sind nicht derivative Anlagen, die entweder ausdrücklich in diese Kategorie eingeordnet werden oder unter keine der anderen Kategorien fallen. Sie werden entweder als Umlauf- oder Anlagevermögen klassifiziert, je nach dem Zeitraum, in dem die Europäische Union ihre Veräußerung beabsichtigt. Auch Investitionen in nicht konsolidierte Einrichtungen und sonstige Kapitalbeteiligungen (z. B. Risikokapitaloperationen), die nicht nach der Äquivalenzmethode buchmäßig erfasst werden, werden als zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen klassifiziert.

    Erstansatz und -bewertung

    Käufe und Verkäufe von Finanzanlagen der Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst“, „bis zur Endfälligkeit gehalten“ und „zur Veräußerung verfügbar“ werden am Handelstag – dem Datum, an dem die Europäische Union sich zum Kauf oder Verkauf verpflichtet – erfasst. Darlehen werden mit ihrer Auszahlung an die Darlehensnehmer erfasst. Finanzinstrumente werden, sofern es sich nicht um zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen handelt, anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Finanzanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden, werden anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst und in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht.

    Der beizulegende Zeitwert einer Finanzanlage entspricht bei erstmaligem Ansatz im Normalfall dem Transaktionspreis (d.h. dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Entgelts). Wird jedoch ein langfristiges, unverzinstes oder günstiger als zu Marktzinsen verzinstes Darlehen gewährt, kann sein beizulegender Zeitwert als Zeitwert aller künftigen abgezinsten Zahlungsströme ermittelt werden, wobei der geltende Marktzinssatz für vergleichbare Instrumente mit ähnlichem Rating als Vergleich herangezogen wird.

    Im Falle von Darlehen aus Anleihemitteln (Gegengeschäfte oder Back-to-Back-Transaktionen) sind die Differenzen zwischen dem Darlehen, den Darlehensbedingungen und dem Betrag nicht wesentlich und die „Opportunitätskosten“ finden keine Anwendung, da die Europäische Union nicht in Kapitalmärkte investieren darf. Daher werden diese Darlehen zu ihrem Nennbetrag erfasst. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

    Finanzinstrumente werden dann nicht mehr erfasst, wenn die Zahlungsansprüche aus den Investitionen erloschen sind oder übertragen wurden und die Europäische Union im Wesentlichen alle Risiken und Erträge aus dem Eigentum übertragen hat.

    Fogebewertung

    Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Gewinne und Verluste durch Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten aus der Kategorie „Finanzinstrumente mit erfolgswirksamer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ werden in der Periode ihres Entstehens in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

    Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen werden anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Falle von Darlehen aus Anleihemitteln wird derselbe Effektivzinssatz auf Darlehen und Anleihen angewandt, da diese Darlehen die Merkmale von Gegengeschäften (Back-to-Back-Transaktionen) erfüllen und die Differenzen zwischen dem Darlehen, den Darlehensbedingungen und dem Betrag nicht wesentlich sind. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

    Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Erträge und Verluste aufgrund von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Anlagen werden in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesen. Wird eine als zur Veräußerung verfügbar eingestufte Finanzanlage verkauft oder abgewertet, werden die zuvor in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesenen kumulativen Berichtigungen auf ihren beizulegenden Zeitwert in der Ergebnisrechnung erfasst. Die mithilfe der Effektivzinsmethode berechneten Zinsen zur Veräußerung verfügbarer Finanzanlagen sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Dividenden der zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapiere werden erfasst, sobald ein Auszahlungsanspruch der Europäischen Union besteht.

    Der beizulegende Zeitwert von in aktiven Märkten notierten Anlagen basiert auf den jeweiligen Geldkursen. Besteht kein aktiver Markt für eine Finanzanlage (und für nicht börsennotierte Wertpapiere), so legt die Europäische Union mithilfe von Bewertungstechniken einen beizulegenden Zeitwert fest. Dies umfasst die Zugrundelegung aktueller marktüblicher Transaktionen, den Verweis auf andere, weitgehend ähnliche Wertpapiere, DCF-Analysen, Optionspreismodelle und sonstige von den Marktteilnehmern häufig verwendete Bewertungstechniken.

    Sollte sich kein notierter Kurs eines aktiven Marktes zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verlässlich ermitteln lassen, werden die Anlagen zum Anschaffungswert abzüglich Wertminderung bewertet.

    Wertminderung von Finanzanlagen

    Die Europäische Union überprüft zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise auf die Wertminderung einer Finanzanlage vorliegen. Eine Finanzanlage wird nur dann abgewertet und Abwertungsverluste entstehen nur dann, wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse nach der erstmaligen Erfassung der Anlage objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sofern dieses Ereignis (oder diese Ereignisse) verlässlich vorhersagbare Auswirkungen auf die künftigen Cashflows der Anlage hat (haben).

    (i)   Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Anlagen

    Besteht ein objektiver Hinweis auf den Eintritt eines Abwertungsverlustes bei Darlehen und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltenen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Anlagen, wird die Höhe dieses Verlustes als Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert der geschätzten künftigen Cashflows (ohne die künftigen, bisher nicht entstandenen Kreditverluste), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz der Finanzanlage, ermittelt. Der Buchwert verringert sich entsprechend und der Verlust wird in der Ergebnisrechnung erfasst. Bei variabler Verzinsung eines Darlehens oder einer bis zur Fälligkeit gehaltenen Anlage wird der vertraglich vereinbarte Effektivzinssatz als Abzinsungssatz zur Ermittlung des Abwertungsverlustes herangezogen. Unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Aufkündigung spiegelt die Zeitwertberechnung der geschätzten künftigen Cashflows einer besicherten Finanzanlage den möglichen Cashflow aus der Aufkündigung abzüglich der Kosten für den Erwerb und Verkauf der Sicherheit wider. Verringert sich der Wertminderungsverlust in einer späteren Periode und lässt sich diese Verringerung objektiv mit einem Ereignis nach Erfassung der Wertminderung in Verbindung bringen, so wird die zuvor erfasste Wertminderung in der Ergebnisrechnung zurückgebucht.

    (ii)   Zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen

    Werden Kapitalbeteiligungen als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert, wird ein signifikanter oder dauerhafter (längerfristiger) Rückgang ihres beizulegenden Zeitwertes unter den Anschaffungswert beim Werthaltigkeitstest berücksichtigt. Besteht bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen ein solcher Hinweis, wird der kumulierte Verlust – gemessen als die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Wertminderungsverluste dieser Finanzanlage– aus den Rücklagen herausgenommen und in der Ergebnisrechnung erfasst. In der Ergebnisrechnung erfasste Wertminderungsverluste aus Kapitalbeteiligungsinstrumenten werden in der Ergebnisrechnung nicht zurückgebucht. Steigt in einer späteren Periode der beizulegende Zeitwert eines als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Schuldtitels und lässt sich die Steigerung objektiv mit einem Ereignis in Verbindung bringen, das nach Erfassung des Wertminderungsverlustes eingetreten ist, erfolgt eine Rückbuchung des Wertminderungsverlusts in der Ergebnisrechnung.

    1.5.6    Lagerbestände

    Lagerbestände werden zum jeweils geringeren Wert zwischen Anschaffungswert und erzielbarem Veräußerungswert ausgewiesen. Der Anschaffungswert wird mithilfe der FIFO-Methode (first-in, first-out) ermittelt. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse beinhalten Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige direkt zurechenbare Kosten und zugehörige Produktionsgemeinkosten (auf der Grundlage normaler operative Kapazitäten). Der erzielbare Veräußerungswert entspricht dem geschätzten Veräußerungspreis im ordentlichen Geschäftsverlauf abzüglich der Kosten für Fertigstellung und Verkauf. Werden Bestände für eine kostenlose oder für eine auf den Nennbetrag beschränkte Vergabe gehalten, sind sie zum geringeren Wert von Anschaffungskosten und aktuellen Wiederbeschaffungskosten erfasst. Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die der Europäischen Union entstünden, würde sie die betreffende Anlage zum Berichtsdatum erwerben.

    1.5.7    Vorfinanzierungen

    Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss, also Startkapital, gewähren sollen. Sie können sich auf mehrere Teilzahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag festgelegten Zeitraum verteilen. Der Vorschuss muss zurückgezahlt oder innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Hat der Empfänger keine entsprechenden Ausgaben zu tätigen, ist er zur Rückzahlung der Vorfinanzierung an die Europäische Union verpflichtet. Der Vorfinanzierungsbetrag sinkt (ganz oder teilweise) mit der Anerkennung förderfähiger Ausgaben und getätigter Rückzahlungen.

    Zum Jahresende werden zur Bewertung ausstehender Vorfinanzierungen die ursprünglich gezahlten Beträge um Folgendes gekürzt: um Rückzahlungen, bereits abgerechnete förderfähige Beträge, den Schätzwert der am Jahresende noch nicht abgerechneten förderfähigen Beträge sowie um Wertminderungen.

    Die Zinsen der Vorfinanzierungen werden mit ihrer jeweiligen vertraglichen Fälligkeit erfasst. Eine Schätzung der abgegrenzten Zinseinnahmen wird anhand möglichst zuverlässiger Informationen zum Jahresende vorgenommen und in der Vermögensübersicht ausgewiesen.

    1.5.8    Forderungen

    Forderungen werden in ihrer ursprünglichen Höhe abzüglich Wertminderungsabschreibungen erfasst. Eine Wertminderungsabschreibung von Forderungen erfolgt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass die Europäische Union nicht alle Beträge entsprechend den ursprünglichen Konditionen einziehen werden kann. Die Höhe der Abschreibung entspricht der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag, entsprechend dem Zeitwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst zum Marktzinssatz für vergleichbare Darlehensgeber. Der Abschreibungsbetrag wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Ebenso erfasst wird eine allgemeine Abschreibung für ausstehende Einziehungsanordnungen, für die noch keine gesonderte Abschreibung vorgenommen wurde. Wie antizipative Aktiva, d. h. Beträge, die zwar schon angefallen sind, aber noch nicht eingenommen wurden, zum Jahresende erfasst werden, ist in Erläuterung 1.5.14 unten beschrieben.

    1.5.9    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinstrumente und gehören zu den kurzfristigen Vermögenswerten. Sie umfassen Kassenbestände, kurzfristig verfügbare Bankeinlagen, sonstige kurzfristige und hoch liquide Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von höchstens drei Monaten sowie Kontoüberziehungen.

    1.5.10    Mitarbeitersozialleistungen

    Versorgungsleistungen

    Die Europäische Union stellt Pensionspläne auf, deren Leistungen im Voraus und beitragsunabhängig festgelegt werden. Die Bediensteten leisten zwar von ihren Dienstbezügen einen Beitrag in Höhe von einem Drittel der voraussichtlichen Kosten für diese Leistungen, die Verbindlichkeit wird aber nicht finanziert. Die in der Vermögensübersicht für diese Pensionspläne ausgewiesene Verbindlichkeit entspricht dem Zeitwert der Pensionsverpflichtungen zum Abschlussstichtag. Versicherungsmathematiker berechnen die Verpflichtungen aus einem solchen Pensionsplan anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens. Der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen wird ermittelt, indem die geschätzten künftigen Cashflows zum Zinssatz von Staatsanleihen in der Währung der Pensionszahlungen bei einer Laufzeit, die in etwa jener der zugehörigen Pensionsverbindlichkeit entspricht, abgezinst werden.

    Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch empirisch bestimmte Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst. Jeder nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst, sofern die Änderungen im Pensionsplan nicht von der Anwartschaftsdauer abhängen. In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über die Anwartschaftsdauer abgeschrieben.

    Leistungen bei Krankheit nach Eintritt in den Ruhestand

    Die Europäische Union gewährt ihren Bediensteten Gesundheitsleistungen durch die Erstattung medizinischer Ausgaben. Für die tägliche Verwaltung wurde ein separater Fonds (Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem) geschaffen. Bedienstete im aktiven Dienst sowie Bedienstete im Ruhestand, Verwitwete und ihre Berechtigten haben Anspruch auf Leistungen aus diesem System. Die den nicht im aktiven Dienst befindlichen Personen (Ruhegehaltsempfänger, Waisen usw.) gewährten Leistungen gelten als „Sozialleistungen für nicht im aktiven Dienst befindliche Personen“. Aufgrund der Art dieser Leistungen ist eine versicherungsmathematische Berechnung erforderlich. Die Verbindlichkeit in der Vermögensübersicht wird auf einer ähnlichen Grundlage bestimmt wie jene für die Pensionsverpflichtungen (siehe oben).

    1.5.11    Rückstellungen

    Rückstellungen werden erfasst, wenn für die Europäische Union infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den geschätzten Ausgaben, die voraussichtlich zur Befriedigung der jeweiligen Verpflichtung am Berichtsdatum getätigt werden müssen. Umfasst eine Rückstellung eine große Zahl an Positionen, wird die Verpflichtung durch Gewichtung aller möglichen Ergebnisse nach ihrem jeweiligen Wahrscheinlichkeitsgrad („Erwartungswertmethode“) geschätzt.

    1.5.12    Finanzverbindlichkeiten

    Finanzverbindlichkeiten werden als zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzverbindlichkeiten klassifiziert oder als Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Anleihemittel). Die Anleihemittel setzen sich aus Anleihen von Kreditinstituten und Schuldzertifikaten zusammen. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, der den Ausgabeerlösen (dem beizulegenden Zeitwert der erzielten Erlöse) abzüglich Transaktionskosten entspricht, in der Folge aber zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode geführt. Jede Differenz zwischen den Erlösen abzüglich Transaktionskosten und Tilgungswert wird in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihen erfasst.

    Sie werden mit Ausnahme der Anleihen mit Fälligkeiten von weniger als 12 Monaten ab Abschlussstichtag als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft. Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht auf Darlehen und Anleihen angewandt werden. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

    Die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten Finanzverbindlichkeiten beinhalten Derivate, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Diese werden buchhalterisch ebenso behandelt wie die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten Finanzanlagen. Siehe dazu Erläuterung 1.5.5.

    1.5.13    Verbindlichkeiten

    Verbindlichkeiten der Europäischen Union in erheblicher Höhe beziehen sich nicht auf den Erwerb von Lieferungen oder Leistungen, sondern es handelt sich hierbei um nicht beglichene Zahlungsanträge von Zahlungshilfeempfängern oder aus sonstigen EU-Finanzierungen. Sie werden als Verbindlichkeiten in der Höhe der Zahlungsanträge ausgewiesen, nachdem diese eingegangen und von den zuständigen Finanzstellen als zulässig anerkannt worden sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie in der anerkannten und berechtigten Höhe bewertet.

    Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Lieferungen und Leistungen werden bei Rechnungseingang in der Höhe des ursprünglichen Betrages erfasst und die zugehörigen Aufwendungen werden verbucht, sobald die betreffenden Lieferungen und Leistungen erbracht und von der Europäischen Union anerkannt wurden.

    1.5.14    Antizipative und transitorische Aktiva und Passiva

    Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode fälligen Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung der antizipativen Passiva erfolgt gemäß detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, die die Kommission herausgegeben hat, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage wiedergeben.

    Auch Erträge werden in der Periode, auf welche sie sich beziehen, ausgewiesen. Wenn bis zum Jahresende keine Rechnung erstellt wurde, aber die Leistung erbracht wurde, die Lieferungen von der Europäischen Union vorgenommen wurden oder (aufgrund eines Abkommens) eine vertragliche Vereinbarung besteht, dann muss in den Jahresabschlüssen ein antizipativer Aktivposten erfasst werden.

    Wenn vor dem Jahresende eine Rechnung ausgestellt wurde, aber die Leistungen noch nicht erbracht oder die Lieferungen noch nicht vorgenommen wurden, dann werden die Erträge passiv abgegrenzt und in der nächsten Rechnungsperiode erfasst.

    1.6   ERGEBNISRECHNUNG

    1.6.1    Erträge

    Erträge ohne Leistungsaustausch

    Darunter fällt die überwiegende Mehrzahl der Erträge der Europäischen Union, und davon umfasst sind vor allem direkte und indirekte Steuern und Eigenmittel. Zusätzlich zu Steuermitteln kann die Europäische Union auch Zuwendungen Dritter, wie Zölle, Geldbußen und Schenkungen erhalten.

    BNE-Eigenmittel und MwSt.-Eigenmittel

    Erträge werden periodengerecht mit dem Ergehen eines Abrufs der Europäischen Union an die Mitgliedstaaten, mit dem die Europäische Union ihre Beiträge einfordert, erfasst. Sie werden in Höhe des „abgerufenen Betrags“ ausgewiesen. Da Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel auf geschätzten Angaben für das betreffende Haushaltsjahr beruhen, kann es bis zur Herausgabe der endgültigen Daten durch die Mitgliedstaaten bei Änderungen zu Anpassungen kommen. Die Auswirkungen einer Änderung des geschätzten Betrages werden berücksichtigt, wenn der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit für die Periode der Änderung bestimmt wird.

    Traditionelle Eigenmittel

    Forderungen und zugehörige Einnahmen werden erfasst, sobald die relevanten monatlichen A-Erklärungen (einschließlich garantierter und unbestrittener erhobener Zölle und fälliger Beträge) der Mitgliedstaaten eintreffen. Zum Berichtsdatum werden die von den Mitgliedstaaten für die jeweilige Periode eingezogenen Beträge, die jedoch noch nicht an die Europäische Union gezahlt wurden, geschätzt und als antizipative Einnahmen periodengerecht erfasst. Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen vierteljährlichen B-Erklärungen (einschließlich der weder erhobenen noch garantierten Zölle und vom Schuldner bestrittenen Beträge) werden als Erträge abzüglich Einziehungskosten (25 %), zu deren Einbehaltung die Mitgliedstaaten berechtigt sind, ausgewiesen. Außerdem wird eine Wertminderung für den Betrag der geschätzten Einziehungslücke in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

    Geldbußen

    Erträge aus Geldbußen werden erfasst, wenn der Beschluss der Europäischen Union über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde. Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Einrichtung, wird ein herabgesetzter Betrag ausgewiesen. Nach dem Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße bleiben dem Schuldner ab dem Datum der Mitteilung zwei Monate,

    um entweder die Strafe anzunehmen – in diesem Fall hat er die Geldbuße innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen, wobei der betreffende Betrag endgültig von der Europäischen Union eingezogen wird; oder

    um den Beschluss abzulehnen und entsprechend der EU-Gerichtsbarkeit Rechtsmittel einzulegen.

    Gleichwohl ist der Schuldner gemäß Artikel 278 EU-Vertrag verpflichtet, die Geldbuße zunächst innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten zu entrichten, da eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, oder er kann stattdessen unter bestimmten Umständen mit Zustimmung des Rechnungsführers der Kommission eine Bankgarantie über den entsprechenden Betrag vorlegen.

    Legt die mit einer Strafe belegte Einrichtung Berufung gegen den Beschluss ein, nachdem sie die Geldbuße bereits vorläufig entrichtet hat, wird der Betrag als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da jedoch einer Berufung gegen den Beschluss der Europäischen Union keine aufschiebende Wirkung zukommt, wird der Betrag zur Forderungsabrechnung herangezogen. Falls eine Garantie statt einer Zahlung eingegangen ist, bleibt die Geldbuße als Forderung erfasst. Wenn es als wahrscheinlich gilt, dass das Gericht der Europäischen Union gegen die Europäische Union entscheidet, muss eine Rückstellung zur Deckung dieses Risikos gebildet werden. Wurde stattdessen eine Bankgarantie geleistet, wird die ausstehende Forderung vorschriftsmäßig abgeschrieben. Die aufgelaufenen Zinsen, die die Europäische Union erhält, da die auf den Bankkonten eingegangenen Zahlungen verzinst werden, sind als Ertrag auszuweisen und die allfällige Eventualverbindlichkeit ist entsprechend zu erhöhen.

    Erträge mit Leistungsaustausch

    Erträge aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Eigentumsrisiken und Erträge an den Gütern auf den Käufer erfasst. Erträge im Zusammenhang mit Transaktionen, die die Bereitstellung von Dienstleistungen umfassen, werden unter Bezugnahme auf die Phase der Fertigstellung zum Berichtsdatum erfasst.

    Zinserträge und Zinsaufwendungen

    Zinserträge und Zinsaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Mit dieser Methode lassen sich die fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzanlage oder Finanzverbindlichkeit berechnen und die Zinserträge oder -aufwendungen über den relevanten Zeitraum zuordnen. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes schätzt die Europäische Union die Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Konditionen des Finanzinstruments (beispielsweise Vorauszahlungsoptionen), künftige Kreditverluste bleiben jedoch unberücksichtigt. Die Berechnung beinhaltet alle zwischen den Vertragsparteien bezahlten oder erhaltenen Gebühren und Zinspunkte, die in den Effektivzinssatz einfließen, sowie die Transaktionskosten und alle sonstigen Auf- oder Abschläge.

    Wurde eine einzelne Finanzanlage oder eine Gruppe ähnlicher Finanzanlagen infolge eines Wertminderungsverlusts abgeschrieben, werden die Zinserträge erfasst, wozu der zur Diskontierung der künftigen Cashflows verwendete Zinssatz herangezogen wird, um den Wertminderungsverlust zu erheben.

    Dividendenerträge

    Die Dividendenerträge werden mit der Errichtung des Zahlungsanspruchs erfasst.

    1.6.2    Aufwendungen

    Aufwendungen mit Leistungsaustausch, die aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen entstehen, werden mit ihrer Lieferung und Annahme durch die Europäische Union erfasst. Sie werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet. Aufwendungen ohne Leistungsaustausch sind eine Besonderheit der Europäischen Union und machen den Großteil der Aufwendungen aus. Sie beziehen sich auf Transferleistungen an Empfänger und können in drei Arten unterteilt werden: Ansprüche, vertragliche Transferzahlungen und Finanzhilfen, Beiträge und Schenkungen nach Ermessen.

    Transferzahlungen werden im Rechnungszeitraum der Ereignisse, die Anlass zur betreffenden Zahlung gegeben haben, als Aufwand verbucht, wenn die Art der Transferzahlung durch eine Rechtsvorschrift oder Verordnung (Haushaltsordnung, Beamtenstatut oder sonstige Verordnung) gedeckt ist oder zur Genehmigung der Transferzahlung ein Vertrag geschlossen wurde, wenn außerdem der Empfänger alle Kriterien erfüllt und eine vernünftige Schätzung des Betrages möglich ist.

    Geht ein Antrag auf Zahlung oder Kostenvergütung ein und entspricht er den Zulassungskriterien, so wird er in Höhe des zulässigen Betrages als Aufwand verbucht. Bis zum Jahresende entstandene, relevante Aufwendungen, die bereits fällig sind, aber noch nicht gemeldet wurden, werden geschätzt und als antizipative Passiva erfasst.

    1.7   EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN

    1.7.1    Eventualforderungen

    Eine Eventualforderung ist eine mögliche, aber unsichere Forderung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Union liegen, bestätigt wird. Eine Eventualforderung ist auszuweisen, wenn voraussichtlich mit dem Eintritt eines wirtschaftlichen Nutzens oder eines Nutzungspotentials zu rechnen ist.

    1.7.2    Eventualverbindlichkeiten

    Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche, aber unsichere Verpflichtung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Union liegen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wird, weil nicht wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abgang in Form eines wirtschaftlichen Nutzens oder Nutzungspotentials eintreten wird, oder weil in extrem seltenen Fällen die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig ermittelt werden kann.

    2.   ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT

    LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

    2.1   IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

    Mio. EUR

     

    Betrag

    Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2008

    134

    Zugänge

    39

    Veräußerungen

    (3)

    Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

    0

    Sonstige Änderungen

    1

    Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2009

    171

    Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2008

    78

    Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

    22

    Veräußerungen

    (1)

    Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

    0

    Sonstige Änderungen

    0

    Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2009

    99

    NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2009

    72

    Nettobuchwert zum 31. Dezember 2008

    56

    Diese Beträge beziehen sich insbesondere auf Computersoftware.

    2.2   SACHANLAGEN

    In einigen Ländern ist eine Unterscheidung zwischen Grundstücks- und Gebäudewert nicht möglich, da beide als Ganzes erworben wurden. Der Grundstückswert, der keiner Wertminderung unterliegt, wird nur dann separat bewertet, wenn sich dies als notwendig erweist (zum Beispiel für spätere Ausgaben wie Errichtung einer neuen Immobilie oder für eine teilweise Veräußerung).

    Die Vermögenswerte der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) werden nach der Übertragung der Trägerschaft an die Kommission im Jahr 2009 zum 31. Dezember 2009 als Sachanlage erfasst. Diese Vermögenswerte haben einen aktuellen Nettobuchwert in Höhe von 11 Mio. EUR (einen Bruttowert von 40 Mio. EUR abzüglich kumulierter Abschreibungen in Höhe von 29 Mio. EUR ).

    SACHANLAGEN

    Mio. EUR

     

    Grundstücke und Gebäude

    Anlage und Ausstattung

    Mobiliar und Fuhrpark

    Computer- Hardware

    Sonstige Sachanlagen

    Finanzleasing

    Anlagen im Bau

    Gesamt

    Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2008

    3 902

    368

    205

    466

    151

    2 621

    122

    7 835

    Zugänge

    39

    89

    20

    57

    17

    29

    141

    392

    Veräußerungen

    (1)

    (15)

    (20)

    (56)

    (6)

    0

    0

    (98)

    Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

    31

    (2)

    0

    0

    3

    0

    (32)

    0

    Sonstige Änderungen

    1

    20

    10

    8

    17

    5

    0

    61

    Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2009

    3 972

    460

    215

    475

    182

    2 655

    231

    8 190

    Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2008

    1 616

    300

    149

    349

    92

    448

     

    2 954

    Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

    127

    66

    16

    60

    17

    163

     

    449

    Abschreibungs-Rückbuchungen

    0

    0

    0

    (2)

    0

    0

     

    (2)

    Veräußerungen

    (1)

    (13)

    (14)

    (52)

    (5)

    0

     

    (85)

    Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

    0

    (1)

    0

    0

    1

    0

     

    0

    Sonstige Änderungen

    0

    3

    4

    4

    3

    1

     

    15

    Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2009

    1 742

    355

    155

    359

    108

    612

     

    3 331

    NETTOBUCHWERT ZUM 31. Dezember 09

    2 230

    105

    60

    116

    74

    2 043

    231

    4 859

    Nettobuchwert zum 31. Dezember 08

    2 286

    68

    56

    117

    59

    2 173

    122

    4 881

    Die im Rahmen von Mietfinanzierungen und ähnlichen Rechten noch zu leistenden Zahlungen werden als kurzfristige bzw. langfristige Verbindlichkeiten in der Vermögensübersicht ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen 2.15 und 2.18.1). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

    MIETFINANZIERUNGEN

    Mio. EUR

    Beschreibung

    Gesamt-aufwendungen (A)

    Künftig zahlbare Beträge

    Gesamtwert

    Spätere Ausgaben für Anlagen

    Anlage-Wert

    Abschreibungen

    Nettobuchwert

    < 1 Jahr

    > 1 Jahr

    > 5 Jahre

    Gesamt-Verbind-lichkeit (B)

    A + B

    (C)

    A + B + C

    (E)

    = A + B + C + E

    Grundstücke und Gebäude

    785

    51

    257

    1 465

    1 773

    2 558

    61

    2 619

    (598)

    2 021

    Sonstige Sachanlagen

    14

    8

    13

    1

    22

    36

    0

    36

    (14)

    22

    Gesamtwert zum 31.12.2009

    799

    59

    270

    1 466

    1 795

    2 594

    61

    2 655

    (612)

    2 043

    Gesamtwert zum 31.12.2008

    738

    52

    250

    1 520

    1 822

    2 560

    61

    2 621

    (448)

    2 173

    2.3   LANGFRISTIGE INVESTITIONEN

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen

    2.3.1

    382

    278

    Beteiligungen an Joint Ventures

    2.3.2

    196

    145

    Garantiefonds

    2.3.3

    1 240

    1 091

    Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

    2.3.4

    561

    564

    Investitionen insgesamt

     

    2 379

    2 078

    Unter dieser Rubrik sind Investitionen ausgewiesen, die mit dem Ziel getätigt werden, die Tätigkeiten der Europäischen Union zu unterstützen. Sie beinhaltet unter anderem das Nettovermögen des Garantiefonds.

    2.3.1    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen

    Mio. EUR

     

    EIF

    ARTEMIS

    Clean Sky

    Insgesamt

    Betrag zum 31. Dezember 2008

    278

    0

    0

    278

    Erwerb von Beteiligungen

    26

    10

    75

    111

    Anteil am Nettoüberschuss/(Nettoverlust)

    (2)

    (3)

    (1)

    (6)

    Sonstige Kapitalbewegungen

    (1)

    0

    0

    (1)

    Betrag zum 31. Dezember 2009

    301

    7

    74

    382

    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen werden nach der Äquivalenzmethode bewertet – weitere Informationen sind Erläuterung 1.3 zu entnehmen. Die folgenden Buchwerte sind der Europäischen Union auf der Grundlage ihrer Beteiligung an verbundenen Einrichtungen zuordenbar:

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Vermögenswerte

    420

    295

    Schulden

    (38)

    (17)

    Erträge

    17

    23

    Überschuss/(Fehlbetrag)

    (6)

    10

    Europäischer Investitionsfonds (EIF)

    Der Europäische Investitionsfonds (EIF) ist die Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union mit Schwerpunkt Risikokapital und Bürgschaften für KMU. Zum 31. Dezember 2009 hat die Kommission einen Gesamtbetrag von 861 Mio. EUR (von 2 940 Mio. EUR) des EIF-Grundkapitals gezeichnet. Dies entspricht einer Beteiligung von 29,29 % des Gesamtkapitals des EIF. Die Kommission hat 20 % eingezahlt, der nicht abgerufene Saldo entspricht einem Betrag von 689 Mio. EUR – siehe auch Erläuterung 5.13.2. Gemäß einer im Jahr 2005 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist die Kommission jederzeit zum Verkauf ihrer Anteile an die EIB berechtigt, und zwar zu dem Preis, der der EIF-Bewertung, dividiert durch die Gesamtzahl der begebenen Anteile, entspricht. Der Wert der Verkaufsoption ist nahezu gleich null, weil die Formel zur Bestimmung des Verkaufspreises der Anteile weitgehend jener zur Ermittlung des EIF-Eigenkapitals entspricht. Die Höhe der Beteiligung der Europäischen Union wird demnach mit 29,29 % des EIF-Nettovermögens veranschlagt, welches sich zum 31. Dezember 2009 auf 301 Mio. EUR belief (2008: 278 Mio. EUR), davon betreffen 2 Mio. EUR das Ergebnis für 2009 (Verlust). Im Jahr 2009 wurde außerdem eine Dividende in Höhe von 4 Mio. EUR für 2008 erhalten.

    Gemeinsame Technologieinitiativen

    Zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung wurden öffentlich-private Partnerschaften in Form gemeinsamer Technologieinitiativen gegründet, deren Umsetzung gemäß Artikel 171 EU-Vertrag durch gemeinsame Unternehmen erfolgte. Gemeinsame Technologieinitiativen sind öffentlich-private Partnerschaften auf europäischer Ebene, die mit dem Ziel gegründet wurden, strategisch wichtige Bereiche für Forschung und Innovation anzugehen, die für die europäische Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar sind. Als neues Element des siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unterstützen gemeinsame Technologieinitiativen große multinationale Forschungsaktivitäten. Sie führen private und öffentliche Partner zusammen, um gemeinsame Ziele mit hoher gesellschaftlicher Relevanz zu definieren und um Finanzierung und Kenntnisse für das Erreichen dieser Ziele zu vereinen. Gemeinsame Technologieinitiativen sind ein neuer Weg, der ermöglicht, gemeinsam auf das Erreichen der Ziele hinzuarbeiten, die von den leitenden Politikern der Europäischen Union in der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gesteckt wurden. Im Jahre 2009 wurden die ersten drei Gemeinsamen Technologieinitiativen wirksam: das gemeinsame Unternehmen ARTEMIS, das nachfolgend beschriebene gemeinsame Unternehmen „Clean Sky“, sowie das als Joint Venture klassifizierte gemeinsame Unternehmen IMI, das in Erläuterung 2.3.2 näher beschrieben wird. Wenngleich ARTEMIS und Clean Sky rechtmäßig als gemeinsames Unternehmen bezeichnet werden, müssen sie aus buchhalterischer Sicht als verbundene Einrichtungen betrachtet werden, da die Kommission einen bedeutenden Einfluss auf sie hat.

    Gemeinsames Unternehmen ARTEMIS

    Diese Einrichtung wurde mit dem Privatsektor zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative im Bereich eingebettete IKT-Systeme gegründet. Die Beteiligung der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2009 100 % bzw. 7 Mio. EUR. Der maximale indikative Beitrag der Europäischen Union beläuft sich auf 420 Mio. EUR.

    Gemeinsames Unternehmen „Clean-Sky“

    Ziel dieser Einrichtung ist die Entwicklung, Prüfung und Demonstration umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien in der Europäischen Union, mit dem Fokus auf der Schaffung eines Luftverkehrssystems, das einschneidende Neuerungen im Sinne einer geringeren Umweltbelastung durch den Luftverkehr bietet. Die Beteiligung der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2009 99,41 % bzw. 74 Mio. EUR. Der maximale indikative Beitrag der Europäischen Union an diesem gemeinsamen Unternehmen beläuft sich auf 800 Mio. EUR.

    2.3.2.    Beteiligungen an Joint Ventures

    Mio. EUR

     

    GJU

    SESAR

    ITER

    IMI

    Insgesamt

    Betrag zum 31.12.2008

    0

    103

    42

    0

    145

    Erwerb von Beteiligungen

    0

    28

    39

    81

    148

    Anteil am Nettoergebnis

    0

    (51)

    (46)

    0

    (97)

    Betrag zum 31.12.2009

    0

    80

    35

    81

    196

    Beteiligungen an Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode bewertet – weitere Informationen sind Erläuterung 1.3 zu entnehmen. Die folgenden Buchwerte sind der Europäischen Union auf der Grundlage ihrer Beteiligung an Joint Ventures zuordenbar:

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Anlagevermögen

    48

    0

    Umlaufvermögen

    192

    154

    Langfristige Verbindlichkeiten

    0

    0

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

    (44)

    (9)

    Erträge

    72

    37

    Aufwand

    (169)

    (93)

    Gemeinsames Unternehmen Galileo (GJU) in Abwicklung

    Die Abwicklung des gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) wurde Ende 2006 eingeleitet und ist noch nicht abgeschlossen. Das Nettovermögen des GJU in Abwicklung zum Jahresende betrug null Euro. Da das Unternehmen inaktiv war und sich 2009 noch in Abwicklung befand, entstanden keine Erträge oder Aufwendungen. Der Wert der Investitionen zum 31. Dezember 2009 (und zum 31. Dezember 2008) betrug null Euro, und die Investitionen 585 Mio. EUR abzüglich des Anteils der kumulierten Verluste in Höhe von 585 Mio. EUR.

    Die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA), eine im Jahr 2004 geschaffene und in der Jahresrechnung der Europäischen Union konsolidierte Einrichtung der Union, übernahm offiziell am 1. Januar 2007 von dem gemeinsamen Unternehmen Galileo die Verantwortung. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 übertrug die GSA der Kommission die Rolle des Programm-Managers des europäischen GNSS-Programms. Die Übertragung dieser Aktivitäten und Aufgaben von der GSA an die Kommission wurde zum 1. Januar 2009 wirksam.

    Gemeinsames Unternehmen SESAR

    Dieses gemeinsame Unternehmen verfolgt das Ziel, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems und die schnelle Einführung des europäischen Generalplans für das Flugverkehrsmanagement zu gewährleisten, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Europäischen Union koordiniert und gebündelt werden. Zum 31. Dezember 2009 hatte die Kommission einen Eigentumsanteil von 87,4 % bzw. 80 Mio. EUR (2008: 103 Mio. EUR) an SESAR. Der für SESAR vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag der Europäischen Union (von 2007 bis 2013) beträgt 700 Mio. EUR.

    Internationale Fusionsenergieorganisation ITER (ITER International)

    In der internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation sind die Europäische Union, China, Indien, Russland, Korea, Japan und die Vereinigten Staaten von Amerika vertreten. ITER wurde zur Erfüllung der folgenden Aufgaben errichtet: Betrieb der ITER-Anlagen, Förderung der Nutzung der ITER-Anlagen durch Laboratorien, sonstige Institutionen und Mitarbeiter, die an Programmen der Mitglieder auf dem Gebiet der Fusionsenergieforschung und Fusionsenergieentwicklung mitwirken; Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz der Fusionsenergie in der Öffentlichkeit und Durchführung sonstiger Tätigkeiten zur Erfüllung ihres Zwecks.

    Der Beitrag der Europäischen Union (Euratom) an ITER International wird über die Agentur „Fusion for Energie“ (Kernfusion für die Energiegewinnung) erteilt und beinhaltet auch die Beiträge der Mitgliedstaaten und der Schweiz. Der Gesamtbeitrag gilt rechtlich als Euratom-Beitrag an ITER und die Mitgliedstaaten und die Schweiz haben keine Beteiligung an ITER. Da die Europäische Union die Beteiligung am Joint Venture ITER International rechtmäßig hält, muss die Europäische Union die Beteiligung in ihren konsolidierten Jahresrechnungen ausweisen.

    Zum 31. Dezember 2009 hält Euroatom einen Eigentumsanteil von 47 % bzw. 35 Mio. EUR (2008: 42 Mio. EUR) an ITER. Der für ITER vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag von Euratom (von 2007 bis 2041) beträgt 7 649 Mio. EUR.

    Gemeinsame Technologieinitiative IMI für innovative Arzneimittel

    Das gemeinsame Unternehmen IMI ist die dritte gemeinsame Technologieinitiative, die 2009 anlief. Sie verfolgt folgende Ziele: Förderung der vorwettbewerblichen Arzneimittelforschung und -entwicklung in Mitgliedstaaten und verbundenen Ländern zur Erhöhung der Forschungsinvestitionen im Biopharmaziesektor sowie zur Förderung der Einbeziehung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in ihre Aktivitäten. Die Beteiligung der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2009 99,1 % bzw. 81 Mio. EUR. Zum 31.12.2017 wird sich der maximale indikative Beitrag der Europäischen Union auf 1 Mrd. EUR belaufen.

    2.3.3    Garantiefonds

    Nettovermögen des Garantiefonds

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

    1 050

    887

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    191

    205

    Aktiva gesamt

    1 241

    1 092

    Passiva gesamt

    (1)

    (1)

    Nettovermögen

    1 240

    1 091

    Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen deckt Darlehen, die auf Beschluss des Rates von der Europäischen Union besichert werden, insbesondere Darlehenstransaktionen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Drittländern, Darlehen im Rahmen der makrofinanziellen Hilfe (MFH-Darlehen) sowie Euratom-Darlehen außerhalb der Europäischen Union. Es handelt sich um ein langfristiges Instrument zur Deckung von möglichen Zahlungsausfällen von durch die Europäische Union garantierten Darlehen und kann daher als langfristige Investition betrachtet werden. Dies wird durch die Tatsache belegt, dass knapp 76 % der zur Veräußerung verfügbaren Anlagen eine Fälligkeit von zwischen einem und zehn Jahren aufweisen. Der Fonds finanziert sich zu 9 % des Kapitalwertes der Transaktionen durch Zahlungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union. Hinzu kommen Zins- und Investitionserträge aus dem Vermögen des Fonds sowie die von säumigen Schuldnern, für die der Fonds seine Garantie aktivieren muss, eingezogenen Gelder. Ein etwaiger Jahresüberschuss wird einer besonderen Haushaltslinie der Ertragsübersicht des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zugewiesen.

    Die Europäische Union muss in den Haushaltsplan eine Rücklage zur Sicherung von Darlehen an Drittländer einsetzen. Diese Rücklage dient zur Finanzierung der Deckungsmittel des Garantiefonds und gegebenenfalls zur Deckung der über die verfügbaren Fondsmittel hinausgehenden Garantieleistungen, deren Verbuchung im Haushaltsplan damit ermöglicht wird. Diese Rücklage von 1 472 Mio. EUR entspricht dem Zielbetrag von 9 % der zum 31. Dezember 2009 ausstehenden Darlehen. Das Nettovermögen des Fonds zum 31. Dezember 2009 beträgt insgesamt 1 240 Mio. EUR. Die Differenz zwischen dem Nettovermögen und dem Rücklagenbetrag entspricht dem Betrag, der aus dem Haushalt der Europäischen Union an den Fonds zu zahlen ist, d.h. 232 Mio. EUR. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des AFS-Bestands an Schuldverschreibungen sind 2009 im Eigenkapital mit dem Gesamtbetrag von 16 Mio. EUR ausgewiesen (2008: 15 Mio. EUR).

    2.3.4    Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

    Unter dieser Rubrik sind Investitionen und Beteiligungen ausgewiesen, die erworben wurden, um die Empfänger bei der Entwicklung ihrer Vorhaben zu unterstützen.

    Langfristige zur Veräußerung verfügbare Anlagen

    Mio. EUR

     

    EBRD

    RCO

    ETF-Startkapital-fazilität

    EFSE

    Sonstiges

    Insgesamt

    Beträge zum 31.12.2008

    157

    204

    133

    67

    3

    564

    Erwerb von Beteiligungen

    0

    11

    52

    26

    19

    108

    Veräußerungen/Abgänge

    0

    (26)

    (4)

    0

    0

    (30)

    Neubewertungs-Überschuss/(-Verlust) Umbuchung zu Eigenkapital

    0

    (14)

    (14)

    3

    0

    (25)

    Wechselkursverluste

    0

    (42)

    0

    0

    0

    (42)

    Wertminderungsverlust

    0

    (1)

    (13)

    0

    0

    (14)

    Beträge zum 31.12.2009

    157

    132

    154

    96

    22

    561

    Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

    Die Kommission zeichnete 3 % des Gesamtkapitals der EBWE, das sich auf 20 Mrd. EUR beläuft. Am Abschlussstichtag waren 157 Mio. EUR abgerufen, die vollständig eingezahlt worden sind. Die für das noch nicht abgerufene Kapital ausstehenden Zahlungen belaufen sich auf 443 Mio. EUR (siehe Erläuterung 5.13.1). Da die EBWE an keiner Börse notiert und aufgrund der vertraglichen Einschränkungen durch die Gründungsurkunde der Bank, die sich unter anderem auf den Verkauf von Beteiligungen beziehen, für den die Erwerbskosten als Obergrenze gelten und der auf die bestehenden Anteilseigner beschränkt ist, wird die Beteiligung der Kommission zu Anschaffungskosten abzüglich möglicher Abschreibungen ausgewiesen.

    Risikokapitaloperationen (RKO)

    Im Rahmen von Risikokapitaloperationen werden Beträge zur Finanzierung von Kapitalbeteiligungen an Finanzmittler vergeben. Sie werden von der Europäischen Investitionsbank verwaltet und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik finanziert.

    Sonstige Investitionen

    Die wichtigsten Beträge betreffen das Programm für Wachstum und Beschäftigung, das Gemeinschafsprogramm MAP und das Programm CIP, die vom EIF treuhändisch verwaltet werden; sie dienen dazu, Gründung und Finanzierung von KMU in der Startphase durch Investitionen in geeignete spezialisierte Risikokapitalfonds zu unterstützen (154 Mio. EUR). Eingeschlossen ist auch ein Betrag von 96 Mio. EUR für den EFSE (Europäischen Fonds für Südosteuropa), eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV). Hauptziel des EFSE ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand in Südosteuropa zu fördern, indem über lokale Finanzmittler zusätzliche Entwicklungsfinanzierungen verlässlich bereitgestellt werden. Eine neue Investition in Höhe von 19 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für Südosteuropa (SE4F) wurde 2009 hinzugefügt.

    2.4   DARLEHEN

    Unter dieser Rubrik sind die der Europäischen Union geschuldeten Darlehensbeträgen mit Fälligkeiten über einem Jahr ausgewiesen:

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Darlehen aus EU-Haushaltsmitteln und EGKS

    2.4.1

    169

    179

    Darlehen aus Anleihemitteln

    2.4.2

    10 595

    3 386

    Darlehen gesamt

     

    10 764

    3 565

    2.4.1    Darlehen aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union und der EGKS in Abwicklung

    Mio. EUR

     

    Darlehen zu Sonderbedingungen

    EGKS in Abwicklung

    Insgesamt

    Gesamtwert zum 31.12.2008

    150

    29

    179

    Rückzahlungen

    (19)

    (5)

    (24)

    Änderungen im Buchwert

    12

    2

    14

    Gesamtwert zum 31.12.2009

    143

    26

    169

    Darlehen zu Sonderbedingungen

    Dieser Posten umfasst Darlehen mit Sonderbedingungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu Vorzugszinsen gewährt werden. Die Zahlung aller Beträge wird mehr als 12 Monaten nach Jahresende fällig. Die Effektivzinsen für diese Darlehen schwanken zwischen 7,73 % und 12,36 %.

    Wohnbaudarlehen der EGKS in Abwicklung (EGKS)

    Bei den Wohnbaudarlehen handelt es sich um die von der EGKS gemäß Artikel 54 und 54 Absatz 2 des EGKS-Vertrags aus Eigenmitteln gewährten Darlehen. Sie werden zu einem festen Zinssatz von 1 % gewährt und daher als Darlehen zu Vorzugszinsen eingestuft. Die Effektivzinsen für diese Darlehen schwanken zwischen 2,806 % und 22,643 %. Aus Gründen der Einfachheit und Wesentlichkeit, unabhängig von möglichen Vorzugszinsen, wird der Transaktionspreis als beizulegender Zeitwert dieser Darlehen zu Beginn herangezogen.

    2.4.2    Darlehen aus Anleihemitteln

    Mio. EUR

     

    Makrofinanzielle Hilfe

    Euratom-Darlehen

    Zahlungsbilanzdarlehen:

    EGKS in Abwicklung

    Insgesamt

    Gesamtwert zum 31.12.2008

    663

    494

    2 004

    338

    3 499

    Neue Darlehen

    25

    7

    7 200

    0

    7 232

    Rückzahlungen

    (95)

    (11)

    0

    (88)

    (194)

    Wechselkursdifferenzen

    0

    (1)

    0

    16

    15

    Änderung im Buchwert

    (6)

    (5)

    99

    (5)

    83

    Gesamtwert zum 31.12.2009

    587

    484

    9 303

    261

    10 635

    Fälliger Betrag < 1 Jahr

    40

    0

    0

    0

    40

    Fälliger Betrag > 1 Jahr

    547

    484

    9 303

    261

    10 595

    MFH-Darlehen (makrofinanzielle Hilfe)

    Makrofinanzielle Hilfen (MFA) sind ein makroökonomisch gegründetes Finanzinstrument zur ungebundenen und nicht eigens gewidmeten Unterstützung von Drittländern, die sich in geografischer Nähe zum Gebiet der EU befinden und Probleme in ihrer Zahlungsbilanz oder Haushaltsbilanz haben. Diese Darlehen werden als mittel- bis langfristige Kredite oder Finanzhilfen oder als Kombination aus beidem gewährt und verstehen sich zumeist als Ergänzung zu den Stabilisierungs- und Reformprogrammen des Internationalen Währungsfonds. Die Kommission verfügt über keine Bürgschaften Dritter für diese Darlehen, sie sind jedoch über den Garantiefonds abgesichert (siehe Erläuterung 2.3.3).

    Euratom-Darlehen

    Euratom ist eine durch die Kommission vertretene eigene Rechtsperson innerhalb der Europäischen Union. Sie vergibt Darlehen an Mitgliedstaaten, die zur Finanzierung von Investitionsprojekten in Zusammenhang mit der industriellen Stromerzeugung in Kernkraftwerken und für industrielle Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus in diesen Mitgliedstaaten gewährt werden. Sie vergibt zudem Darlehen an Nicht-Mitgliedstaaten, die der Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von Kernkraftwerken und bestehenden oder in Bau befindlichen Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus dienen.

    Die Kommission verfügt über Bürgschaften Dritter für diese Darlehen in Höhe von 481 Mio. EUR (2008: 486 Mio. EUR).

    Zahlungsbilanzdarlehen

    Die Zahlungsbilanzhilfe ist ein makroökonomisch gegründetes Finanzinstrument, das in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise wieder genutzt wird, um Mitgliedstaaten der Europäischen Union mittelfristig finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Im Rahmen dieser Hilfe werden den Mitgliedstaaten Darlehen gewährt, die von Schwierigkeiten in ihrer Zahlungsbilanz oder ihrem Kapitalverkehr betroffen oder ernstlich davon bedroht sind. Nur Mitgliedstaaten, die noch nicht den Euro eingeführt haben, können diese Fazilität nutzen. Der maximale Gesamtbetrag an gewährten Darlehen beläuft sich auf 50 Mrd. EUR; diese werden durch den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union abgesichert.

    Zwischen November 2008 und Ende 2009 wurden Darlehen in Höhe von 14,6 Mrd. EUR gewährt. Im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe wurde Ungarn ein Darlehen in Höhe von 6,5 Mrd. gewährt, von dem im Jahr 2008 ein Betrag von 2 Mrd. EUR ausgezahlt wurde, dessen Fälligkeitstermin im Dezember 2011 ist. Weitere 3,5 Mrd. EUR wurden 2009 ausgezahlt (Fälligkeit: November 2014 und April 2016). Im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe wurde Lettland ein Darlehen in Höhe von 3,1 Mrd. EUR gewährt, von denen 2,2 Mrd. EUR im Jahr 2009, mit Fälligkeitsdatum im April 2014 und Januar 2015, und 0,5 Mrd. EUR im März 2010 ausgezahlt wurden (Fälligkeitsdatum Mai 2019). Rumänien wurden ebenfalls 5 Mrd. EUR gewährt, von denen 1,5 Mrd. EUR im Jahr 2009, mit Fälligkeitsdatum im Januar 2015, sowie 1 Mrd. EUR im März 2010 ausgezahlt wurden (Fälligkeitsdatum Mai 2019).

    Darlehen der EGKS in Abwicklung

    Dieser Posten beinhaltet vor allem von der EGKS in Abwicklung gewährte Darlehen in Verbindung mit Anleihen gemäß den Artikeln 54 und 56 des EGKS-Vertrages sowie drei nicht notierte Schuldverschreibungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Ersatz für einen zahlungsunfähigen Schuldner. Diese Schuldverschreibungen werden bis zu ihrer Endfälligkeit (2017 und 2019) als Sicherheit für den Zinsendienst der zugehörigen Anleihen gehalten. Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen zuzüglich der jährlichen Tilgung in Form bezahlter Prämien und der zu Beginn entstandenen Transaktionskosten, wobei zur Berechnung die Effektivzinsmethode herangezogen wird.

    Dabei ergaben sich folgende Effektivzinssätze (als Zinsband aufgeführt):

    Darlehen

    31.12.2009

    31.12.2008

    Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

    0,9625 % - 4,54 %

    3,022 % - 5,29 %

    Euratom

    1,071 % - 5,76 %

    3,428 % - 5,76 %

    Zahlungsbilanzdarlehen:

    3,125 % - 3,625 %

    3,25 %

    EGKS in Abwicklung

    0,346% - 5,8103%

    3,072% - 5,8103% (4)

    2.5   LANGFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

    Der Zeitpunkt der Realisierbarkeit oder Nutzung der Vorfinanzierungen ist dafür entscheidend, ob sie als kurz- oder langfristige Vorfinanzierung ausgewiesen werden. Die Nutzung wird in dem dem Projekt zugrunde liegenden Vertrag festgelegt. Sämtliche Rückzahlungen oder Nutzungen vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Berichtstermin werden als kurzfristige Vorfinanzierung und daher als Umlaufvermögen ausgewiesen; die Vermögensübersicht ist langfristig.

    Vorfinanzierung insgesamt

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Langfristige Vorfinanzierungen (siehe unten)

    39 750

    29 023

    Kurzfristige Vorfinanzierungen (siehe Erläuterung 2.9)

    9 077

    10 262

    Vorfinanzierung insgesamt

    48 827

    39 285

    In Bezug auf Vorfinanzierungen erhaltene Garantien:

    Hierbei handelt es sich um Garantien, die die Europäische Union in bestimmten Fällen von den Empfängern für ihre Vorauszahlungen (Vorfinanzierungen) fordert. Um diese Art Garantie auszuweisen, wird zwischen dem „Nennwert“ und dem „laufenden Wert“ unterschieden. Beim „Nennwert“ ist das die Garantie auslösende Ereignis an das eigentliche Bestehen der Garantie gebunden. Beim „laufenden Wert“ hingegen ist das die Garantie auslösende Ereignis an die Auszahlung der Vorfinanzierung und/oder der Folgezahlungen gebunden. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der in Bezug auf Vorfinanzierungen gestellte „Nennwert“ der von der Kommission erhaltenen Garantien auf 936 Mio. EUR. Der „laufende Wert“ dieser Garantien betrug 724 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2008 beliefen sich diese Werte auf 968 Mio. EUR bzw. 769 Mio. EUR. Diese Differenz wirkt effektiv als Deckung für Vorfinanzierungen, die abgerechnet und als Aufwendungen verbucht wurden, aber künftig möglicherweise erstattet werden.

    Bestimmte Vorfinanzierungsbeträge, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) ausgezahlt wurden, sind effektiv durch einen Teilnehmer-Garantiefonds (TGF) abgedeckt – zum 31. Dezember 2009 betrug der Wert der ausgezahlten Vorfinanzierungen insgesamt 2,7 Mrd. EUR. Dabei handelt es sich um ein Instrument zum gegenseitigen Nutzen, das zur Abdeckung der finanziellen Risiken, die für die Europäische Union und die Teilnehmer während der Umsetzung der indirekten Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms entstehen, eingerichtet wurde, wobei sein Kapital und die Zinsen eine Erfüllungsgarantie darstellen. Alle Teilnehmer an indirekten Maßnahmen in Form eines Zuschusses (und somit einer Vorfinanzierung in der Buchführung der Kommission) leisten während der Dauer der Maßnahme einen Beitrag von 5 % des insgesamt erhaltenen EU-Beitrags zum Kapital des Teilnehmer-Garantiefonds. Daher sind die Teilnehmer Anteilsinhaber am Teilnehmer-Garantiefonds, wobei die Europäische Union (vertreten von der Kommission) als ihr Handlungsbeauftragter agiert. Bei Ende einer indirekten Maßnahme wird den Teilnehmern ihr Beitrag zum Kapital vollständig erstattet, sofern dem Teilnehmer-Garantiefonds keine Verluste aufgrund von Empfängern, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, entstehen. In diesem Fall wird den Teilnehmern mindestens 80 % ihres Beitrags erstattet. Der Teilnehmer-Garantiefonds sichert somit die finanziellen Interessen sowohl der Europäischen Union als auch der Teilnehmer. Zum 31. Dezember 2009 war von den Teilnehmern ein Gesamtbetrag von 561 Mio. EUR als Beteiligung am Teilnehmer-Garantiefonds einbezahlt worden (2008: 274 Mio. EUR) – siehe Erläuterung 11.

    Langfristige Vorfinanzierungen

    Mio. EUR

    Art der Verwaltung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Direkte zentrale Verwaltung

    1 148

    1 351

    Indirekte zentrale Verwaltung

    486

    275

    Dezentrale Verwaltung

    347

    90

    Geteilte Verwaltung

    37 199

    26 764

    Gemeinsame Verwaltung

    568

    543

    Verwaltung durch andere Organe und Agenturen

    2

    0

    Langfristige Vorfinanzierungen gesamt

    39 750

    29 023

    Die wichtigsten langfristigen Vorfinanzierungsbeträge betreffen strukturpolitische Maßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fonds für Fischerei (EFF). Da viele dieser Projekte ihrem Wesen nach langfristig angelegt sind, stehen die zugehörigen Vorfinanzierungen mehr als ein Jahr lang zur Verfügung. Diese Vorfinanzierungsbeträge werden daher beim Anlagevermögen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Der Betrag der vorstehend genannten langfristigen Vorfinanzierungen, für die die Europäische Union Anspruch auf Zinsen von den Empfängern hat, beläuft sich auf 1 607 Mio. EUR.

    Der Anstieg im Jahr 2009 wird hauptsächlich durch die Zahlung der dritten Tranche der Vorfinanzierung an die Mitgliedstaaten über einen Gesamtbetrag in Höhe von 5 Mrd. EUR verursacht: 2,6 Mrd. EUR an den Kohäsionsfonds, 1,8 Mrd. EUR an EFRE und 0,6 Mrd. EUR an ESF. Darüber hinaus wurden als Folge der Wirtschaftskrise im Rahmen eines Konjunkturpaktes zusätzliche Zahlungen über einen Gesamtbetrag von 6,2 Mrd. EUR für jedes Programm geleistet: 3,9 Mrd. EUR an den Kohäsionsfonds und an EFRE sowie 2,3 Mrd. EUR an ESF. Der Anstieg der Beträge in Bezug auf die dezentrale Verwaltung liegt im Wesentlichen in den Zahlungen der Vorfinanzierungen an Kandidatenländer im Rahmen von Programmen des Instruments für Heranführungshilfe begründet.

    2.6   LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Von Mitgliedstaaten geschuldete Beträge

    26

    24

    Darlehen für Mitarbeiter der EGKS

    10

    13

    Sonstiges

    2

    2

    Garantien und Einlagen

    17

    6

    Insgesamt

    55

    45

    Die von Mitgliedstaaten geschuldeten Beträge beziehen sich auf Beträge, die der EGKS in Abwicklung von früheren Beitrittsländern geschuldet werden.

    KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

    2.7   LAGERBESTÄNDE

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Wissenschaftliches Material

    62

    73

    Sonstiges

    15

    12

    Gesamt

    77

    85

    Der Bestand an wissenschaftlichem Material wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle gelagert und verwaltet. Einen großen Teil macht der Bestand an nuklearen und nicht-nuklearen Referenzmaterialien in Geel aus. Dieser Bestand ist strategischer Art und wird gelagert, um für unvorhersehbare künftige Anfragen in Krisensituationen gewappnet zu sein. Weitere Bestände sind unter anderem der Bestand des EGNOS-Projekts, der Bestand an Veröffentlichungen, die das Amt für Veröffentlichungen hält und/oder verwaltet, sowie der Vorrat an Impfstoffen.

    2.8   KURZFRISTIGE INVESTITIONEN

    Die kurzfristigen Investitionen bestehen aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen, die zu Rendite- oder Ertragszwecken gekauft oder gehalten werden, um eine bestimmte Anlagenstruktur zu erreichen oder eine zweite Liquiditätsquelle zu erhalten, und können daher als Reaktion auf Liquiditätsanforderungen oder Änderungen der Zinssätze veräußert werden. 2008 wurden unter dieser Rubrik darüber hinaus Anlagen zu Handelszwecken in Höhe von 7 Mio. EUR gehalten.

    Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

    Mio. EUR

     

    EGKS in Abwicklung

    Sonstiges

    Insgesamt

    Beträge zum 31.12.2008

    1 464

    82

    1 546

    Erwerb von Beteiligungen

    560

    255

    815

    Veräußerungen und Abgänge

    (573)

    (32)

    (605)

    Anpassung zu fortgeführten Anschaffungskosten

    (1)

    0

    (1)

    Änderung im Buchwert

    8

    3

    11

    Ins Eigenkapital übertragener Überschuss der Neubewertung

    25

    0

    25

    Beträge zum 31.12.2009

    1 483

    308

    1 791

    In Bezug auf die Beträge der EGKS in Abwicklung handelt es sich bei sämtlichen Investitionen in zur Veräußerung verfügbare Anlagen um an aktiven Märkten notierte, auf Euro lautende Schuldverschreibungen. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Schuldverschreibungen (zu ihrem beizulegenden Zeitwert), deren Laufzeit im Haushaltsjahr 2010 endet, auf 242 Mio. EUR (2008: 126 Mio. EUR).

    Der Anstieg sonstiger Beträge ist auf Neuerwerbungen der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) in Höhe von 195 Mio. EUR sowie des Kreditgarantieinstruments für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT) in Höhe von 60 Mio. EUR zurückzuführen.

    2.9   KURZFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

    Mio. EUR

    Art der Verwaltung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Direkte zentrale Verwaltung

    2 924

    3 055

    Indirekte zentrale Verwaltung

    1 990

    930

    Dezentrale Verwaltung

    700

    326

    Geteilte Verwaltung

    2 550

    5 304

    Gemeinsame Verwaltung

    832

    608

    Verwaltung durch andere Organe und Agenturen

    81

    39

    Kurzfristige Vorfinanzierungen gesamt

    9 077

    10 262

    Der Rückgang der kurzfristigen Vorfinanzierungen ist darauf zurückzuführen, dass bei der geteilten Mittelverwaltung von Strukturmaßnahmen einige finanzierte Projekte abgewickelt wurden (Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006), während für die neuen Projekte (Programme des Programmplanungszeitraums 2007-2013) im Haushaltsjahr 2009 Vorfinanzierungszahlungen geleistet wurden, die allerdings als langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen wurden. Siehe hierzu Erläuterung 2.5. Der Anstieg der kurzfristigen Vorfinanzierungen unter der Rubrik indirekte zentrale Verwaltung ist auf die Übertragung von Tätigkeiten der Kommission auf neue Exekutivagenturen zurückzuführen, vor allen Dingen im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Betrag der kurzfristigen Vorfinanzierungen, für die die Europäische Union Anspruch auf Zinsen von den Empfängern hat, beläuft sich auf 4 629 Mio. EUR.

    2.10   KURZFRISTIGE FORDERUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Kurzfristige Kredite

    216

    114

    Kurzfristige Forderungen

    4 519

    6 128

    Verschiedene Forderungen

    16

    23

    Antizipative und transitorische Aktiva

    3 912

    5 655

    Insgesamt

    8 663

    11 920

    2.10.1    Kurzfristige Kredite

    Diese Beträge betreffen vor allem Darlehen in Höhe von 41 Mio. EUR) mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (40 Mio. EUR in Verbindung mit MFH-Darlehen, weitere Informationen siehe Erläuterung 2.4 oben). Ebenfalls unter dieser Rubrik erfasst sind Termineinlagen der EGKS in Abwicklung:

    Termineinlagen

    Mio. EUR

     

    Insgesamt

    Beträge zum 31.12.2008

    0

    Anstieg

    174

    Aufgelaufene Beträge

    1

    Beträge zum 31.12.2009

    175

    2.10.2    Kurzfristige Forderungen

    Mio. EUR

    Kontengruppe

    31.12.2009

    31.12.2008

    Bruttobetrag

    Abschreibung

    Nettowert

    Bruttobetrag

    Abschreibung

    Nettowert

    Kunden

    277

    (76)

    201

    243

    (79)

    164

    Geldbußen

    3 370

    (133)

    3 237

    4 590

    (96)

    4 494

    Mitgliedstaaten

    2 198

    (1 191)

    1 007

    2 576

    (1 204)

    1 372

    Sonstige

    76

    (2)

    74

    111

    (13)

    98

    Insgesamt

    5 921

    (1 402)

    4 519

    7 520

    (1 392)

    6 128

    Kunden

    Hierbei handelt es sich um zum 31. Dezember 2009 in der Rechnungsführung erfasste Einziehungsanordnungen, die als festgestellte und noch einzuziehende Forderungen zu verbuchen und nicht bei anderen Aktivposten der Vermögensübersicht erfasst sind.

    Geldbußen

    Die einzuziehenden Beträge, die auf von der Kommission auferlegten Geldbußen beruhen, belaufen sich auf insgesamt 3 370 Mio. EUR. Von diesem Betrag wurden 133 Mio. EUR abgeschrieben. Der Anstieg dieses Abschreibungsbetrags beruht auf der Tatsache, dass einige neu auferlegte Geldbußen vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht durch vorläufige Zahlungen oder Bankgarantien gedeckt werden konnten. Darüber hinaus stehen im Falle einiger Geldbußen noch die Eilverfahren am Europäischen Gerichtshof aus. Zum 31. Dezember 2009 wurden in Verbindung mit diesen Forderungen Garantien in Höhe von insgesamt 2 952 Mio. EUR gestellt (2008: 2 403 Mio. EUR); diese werden von Empfängern von Geldbußen gefordert, die Rechtsmittel einlegen wollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 290 Mio. EUR der oben genannten Beträge nicht zum 31. Dezember 2009 fällig waren.

    Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Forderungen – EGFL

    Forderungen – EGFL

    627

    684

    Abschreibungen

    (350)

    (392)

    Insgesamt

    277

    292

    Gezahlte und von den MS zurückzufordernde MwSt.

    38

    36

    Eigenmittel

    Buchmäßige Erfassung in der A-Buchführung

    89

    97

    Buchmäßige Erfassung in der gesonderten Buchführung

    1 254

    1 260

    Abschreibungen

    (841)

    (812)

    Sonstiges

    25

    16

    Insgesamt

    527

    561

    Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

    165

    483

    Insgesamt

    1 007

    1 372

    Forderungen – EGFL

    Dieser Posten bezieht sich auf die Forderungen gegenüber den Empfängern von Beträgen aus dem EGFL zum 31. Dezember 2009; zugrunde gelegt werden die von den Mitgliedstaaten zum 15. Oktober 2009 gemeldeten und bestätigten Beträge, abzüglich der von den Mitgliedstaaten einbehaltenen Verwaltungskosten in Höhe von 20 %. Für die Forderungen, die nach dieser Meldung bis zum 31. Dezember 2009 entstehen, wird eine Schätzung vorgenommen. Die Kommission nimmt auch eine Schätzung für die Wertberichtigung für die Beträge vor, die von Empfängern geschuldet und wahrscheinlich nicht eingezogen werden. Diese Wertberichtigung bedeutet nicht, dass die Kommission auf die künftige Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet.

    Eigenmittel

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedsstaaten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Einziehungskosten einbehalten dürfen; daher sind die vorstehend aufgeführten Werte abzüglich des einbehaltenen Betrags ausgewiesen. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Schätzungen wurden bei den Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten 841 Mio. EUR abgeschrieben. Diese Abschreibung bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission auf die Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet.

    Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

    Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten umfassen die Rückforderung von Ausgaben in Höhe von 72 Mio. EUR und Vorschüsse des EGFL in Höhe von 8 Mio. EUR im Vergleich zu 120 Mio. EUR bzw. 244 Mio. EUR im Jahr 2008.

    2.10.3    Antizipative und transitorische Aktiva

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Antizipative Aktiva

    3 655

    5 402

    Transitorische Aktiva

    230

    223

    Sonstiges

    27

    30

    Insgesamt

    3 912

    5 655

    Der höchste Betrag bei diesem Posten sind antizipative Aktiva in Höhe von 3 655 Mio. EUR:

    Mio. EUR

    Antizipative Aktiva

    31.12.2009

    31.12.2008

    Eigenmittel

    2 209

    2 576

    Zweckgebundene Mittel für die Landwirtschaft Nov. und Dez.

    940

    1 261

    Umstrukturierung des Zuckersektors

    0

    911

    EGFL: nicht ausgeführte Korrekturbeschlüsse im Zusammenhang mit Konformitätsprüfung

    0

    368

    Europäischer Kohäsionsfonds und Fonds für regionale Entwicklung: Finanzkorrekturen

    404

    146

    Fischereifonds

    0

    32

    Sonstige antizipative Aktiva

    102

    108

    Antizipative Aktiva gesamt

    3 655

    5 402

    Ebenfalls bei den antizipativen Aktiva ausgewiesen sind Verzugszinsen, aufgelaufene Bankzinsen und aufgelaufene Zinsen aus Vorfinanzierungen.

    Eingeschlossen sind auch transitorische Aktiva in Höhe von insgesamt 230 Mio. EUR: Dazu gehören vor allem vorgezogene Zahlungen in Höhe von 53 Mio. EUR für bilaterale Fischereiabkommen mit Drittländern, 36 Mio. EUR für die Europäischen Schulen, 44 Mio. EUR für Büromieten, 22 Mio. EUR für Büroumbauten und 17 Mio. EUR für Mietzahlungen für Anlagewerte.

    2.11   ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen:

    Konten bei Haushaltsverwaltungen und Zentralbanken

    10 958

    15 039

    Girokonten

    1 967

    1 415

    Zahlstellenkonten

    42

    35

    Durchläufer (durchlaufende Gelder)

    9

    26

    Kurzfristige Einlagen und sonstige Zahlungsmitteläquivalente

    1 486

    1 456

    Insgesamt

    14 462

    17 971

    Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen

    8 910

    5 753

    Insgesamt

    23 372

    23 724

    2.11.1    Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen

    In diesem Posten sind sämtliche im Besitz der Europäischen Union befindlichen liquiden Finanzmittel ausgewiesen, d. h. die Guthaben ihrer Konten bei den Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken), die Guthaben ihrer Girokonten, die Kassenmittel der Zahlstellen und sonstige Nebenkassen.

    Die gesunkene Bilanzsumme bei Haushaltsverwaltungen und Zentralbanken zum Ende dieses Jahres beruht auf der Tatsache, dass im Rahmen des Berichtigungshaushalts 10/2009 zu Anfang des Jahres 2010 3,5 Mrd. EUR an Mitgliedstaaten erstattet werden mussten, im Vergleich zu 6,6 Mrd. EUR im Vorjahr. Die entsprechende Verbindlichkeit wird unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen – siehe auch nachstehende Erläuterung 2.18.2. Des Weiteren wirkten sich auf die Übersicht über die Zahlungsmittel zum Jahresende Zahlungsmittel aus noch nicht verwendeten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Mrd. EUR (2008: 5,1 Mrd. EUR), die nicht an die Mitgliedstaaten erstattet werden können, sowie ein Betrag von 1,4 Mrd. EUR (2008: 1,7 Mrd. EUR) aus, der zur Deckung von in das Jahr 2010 übertragenen Mitteln für Zahlungen einbehalten worden war. Auch das Haushaltsergebnis von 2,3 Mrd. EUR muss über den Abzug von den für 2010 zu zahlenden Beträgen an die Mitgliedstaaten erstattet werden.

    Die als kurzfristige Einlagen ausgewiesenen Beträge beziehen sich im Wesentlichen auf Gelder, die Treuhänder für die Europäischen Union verwalten, um bestimmte aus dem EU-Haushalt finanzierte Programme auszuführen.

    2.11.2    Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen

    Die Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen beziehen sich auf die eingezogenen Beträge in Verbindung mit den von der Kommission verhängten Geldbußen, wenn die entsprechenden Fälle noch nicht abgeschlossen sind. Diese Zahlungsmittel werden auf besonderen Einlagenkonten geführt, die für keine anderen Transaktionen verwendet werden.

    LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    2.12   SOZIALLEISTUNGEN FÜR BEDIENSTETE

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Versorgungsleistungen – Personal

    33 316

    32 867

    Versorgungsleistungen – Nicht dem Personal angehörende Personen

    663

    696

    Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem

    3 263

    3 993

    Insgesamt

    37 242

    37 556

    2.12.1    Versorgungsleistungen – Personal

    Gemäß Artikel 83 des Beamtenstatuts werden die Versorgungsleistungen des Europäischen Beamtenpensionsplans (PSEO) im EU-Haushalt als Aufwand verbucht. Das Versorgungssystem wird nicht finanziert, sondern die Mitgliedstaaten garantieren die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam entsprechend dem für die Finanzierung dieser Ausgaben festgelegten Schlüssel. Außerdem tragen die Beamten zu einem Drittel zur langfristigen Finanzierung dieses Versorgungssystems bei, wobei ihr Beitrag von ihrem Gehalt einbehalten wird. Die Höhe dieses Beitrags wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, um zu gewährleisten, dass diese Beiträge (derzeit 11,3 % des Grundgehalts) ausreichend sind, um jedes Jahr ein Drittel der während des Jahres erworbenen Rechte zu finanzieren.

    Die Verbindlichkeiten des Versorgungssystems wurden anhand der Zahl der Bediensteten und Bediensteten im Ruhestand zum 31. Dezember 2009 und gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Statuts bewertet. Diese Bewertung befasste sich mit den Leistungen aufgrund von Dienstalter und Dienstunfähigkeit sowie mit den Leistungen für Hinterbliebene (verschiedene Arten von Ruhegehältern sowie Invalidengeld), wobei die IPSAS-Norm Nr. 25 zugrunde gelegt wurde (und somit auch die EU-Rechnungsführungsvorschrift 12). Diesem Rechnungsführungsstandard zufolge sind für die versicherungsmathematischen Verpflichtungen des Arbeitgebers die Kontinuität des Versorgungssystems und die vertragliche Zusage von Leistungen bezogen auf das geschätzte Gesamtberufsleben der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller voraussichtlichen Gehaltserhöhungen maßgeblich. Die versicherungsmathematische Bewertung, die zur Berechnung dieser Verbindlichkeit herangezogen wird, ist als Anwartschaftsbarwertverfahren bekannt.

    Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen, die zum Bewertungszeitpunkt verfügbar waren und die für die Bewertung verwendet wurden, waren Folgende:

    Versicherungsmathematische Annahmen

    31.12.2009

    31.12.2008

    Nominaler Abzinsungssatz

    4,5 %

    3,9 %

    Angenommene Inflationsrate

    2,5 %

    1,8 %

    Realer Abzinsungssatz

    2,0 %

    2,1 %

    Wahrscheinlichkeit der Eheschließung: Männer/Frauen

    84 %/38 %

    84 %/38 %

    Allgemeines Bruttolohnwachstum/allgemeine Anpassung der Versorgungsleistungen

    0 %

    0,3 %

    Für die Berechnung wurde die ICSLT 2008 (Sterbetafel internationaler Beamter) herangezogen. Die Versetzung in den Ruhestand wird mit dem Zeitpunkt der vollen Anspruchsberechtigung des Beamten unter Berücksichtigung der Vorruhestandsabzüge sowie des Barcelona-Bonus für spätes Ausscheiden aus dem Dienst mit spätestens 65 Jahren angenommen. Die Berechnungen der Bruttoversorgungsbezüge und Familienzulagen erfolgen nach den Bestimmungen des Beamtenstatuts.

    Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Versorgungsansprüche für folgende Gruppen:

    (1)

    das zum 31. Dezember 2009 im aktiven Dienst stehende Personal aller dem Versorgungssystem der Europäischen Union angehörenden Organe und Einrichtungen;

    (2)

    ausgegliedertes Personal, das vorübergehend oder endgültig aus den Organen und Einrichtungen ausgeschieden ist, wobei die Versorgungsansprüche im Versorgungssystem bestehen bleiben (nur Personal mit mindestens 10 Dienstjahren);

    (3)

    frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Altersruhegehalts sind;

    (4)

    frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Ruhegehalts aufgrund ihrer Dienstunfähigkeit sind;

    (5)

    frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger von Invalidengeld sind;

    (6)

    Empfänger einer Hinterbliebenenrente (Witwe(r), Waisen, Angehörige.).

    Wichtigste Entwicklungen seit dem 31. Dezember 2008:

    Mio. EUR

    Entwicklung der Pensionsverpflichtungen

    Betrag

    Versorgungsansprüche zum 31.12.2008 (brutto)

    36 495

    Dienstzeitaufwand

    1 360

    Zinsaufwand

    1 456

    Gezahlte Leistungen

    (1 035)

    Versicherungsmathematische Gewinne

    (1 248)

    Änderungen aufgrund neuer Bediensteter

    187

    Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 2009 (brutto)

    37 215

    Die wichtigsten Punkte sind nachstehend aufgeführt:

    Die versicherungsmathematische Verbindlichkeit (brutto) zum 31. Dezember 2009 wurde mit 37 215 Mio. EUR veranschlagt (2008: 36.495 Mio. EUR). Dazu wird ein Effekt des Berichtigungskoeffizienten von 1 079 Mio. EUR addiert (2008: 1 277 Mio. EUR). Die von den Empfängern zu zahlenden Steuern werden vom Gesamtwert der Bruttoverbindlichkeit abgezogen, um die Nettoverbindlichkeit zu erhalten, die in der Vermögensübersicht ausgewiesen ist (da die Steuer bei Zahlung der Ruhegehälter abgezogen und den Einnahmen der Europäischen Union im Jahr der Zahlung gutgeschrieben wird). Die Nettoverbindlichkeit (Bruttoverbindlichkeit abzüglich Steuern) zum 31. Dezember 2009 wird somit auf 33 316 Mio. EUR veranschlagt.

    Die Zahl der Mitglieder des Versorgungssystems erhöhte sich um 5 082 Personen. Dieser Anstieg wurde hauptsächlich durch Zeitarbeitskräfte, Vertragsbedienstete und Assistenten der Mitglieder des Europäischen Parlaments verursacht, wobei Letztere erstmalig im Versorgungssystem eingeschlossen sind.

    2.12.2    Versorgungsleistungen – Nicht dem Personal angehörende Personen

    Dieser Posten umfasst die Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern und früheren Mitgliedern der Kommission, des Gerichtshofs (und des Gerichts der Europäischen Union) sowie des Rechnungshofs, ferner gegenüber den Generalsekretären des Rates, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und gegenüber Mitgliedern des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union. Zudem umfasst diese Rubrik die Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen für einige Mitglieder des Parlaments.

    2.12.3    Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem

    Es wird auch die geschätzte Verbindlichkeit der Europäischen Union in Zusammenhang mit ihren Beiträgen zu dem gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem in Bezug auf das Personal im Ruhestand bewertet. Diese Bruttoverbindlichkeit wurde mit 3 535 Mio. EUR angesetzt. Zur Ermittlung des Nettowerts wird von dieser Bruttoverbindlichkeit ein Planvermögen von 272 Mio. EUR abgezogen. Bei den Berechnungen werden Beamte im aktiven Dienst und Empfänger von Altersruhegehalt von verschiedenen europäischen Organen und Agenturen und deren Familien sowie Beamte im aktiven Dienst und Empfänger von Altersruhegehalt der Kommission, des Rechnungshofes, des Gerichtshofes, des Rates, des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des Europäischen Bürgerbeauftragten berücksichtigt. Der der Berechnung zugrunde gelegte Abzinsungssatz und das allgemeine Lohnwachstum entsprechen den Werten, die bei der Bewertung des Versorgungssystems herangezogen wurden (siehe vorstehend). Der Hauptgrund für den geringfügigen Abgang bei der Verbindlichkeit liegt in versicherungsmathematischen Gewinnen, die sich aus einer Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen ergeben haben.

    Mio. EUR

    Entwicklung der Verbindlichkeiten des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem

    Betrag

    Bruttoverbindlichkeit zum 31.12.2008

    4 248

    Normaler Aufwand

    168

    Zinsaufwand

    169

    Gezahlte Leistungen

    (85)

    Versicherungsmathematische Gewinne

    (965)

    Bruttoverbindlichkeit zum 31. Dezember 2009

    3 535

    Abzüglich Planvermögen

    (272)

    Nettoverbindlichkeit zum 31. Dezember 2009

    3 263

    2.13   LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2008

    Zusätzliche Rückstellungen

    Rück-gebuchte nicht in Anspruch genommene Beträge

    In Anspruch genommene Beträge

    Transfer zu/von kurzfristigen Rückstellungen

    Veränderung der Schätzung

    31.12.2009

    Rechtssachen

    421

    54

    (50)

    (12)

    0

    0

    413

    Abbau nuklearer Anlagen

    819

    0

    0

    0

    (22)

    111

    908

    Finanzierungsrückstellungen

    12

    67

    0

    0

    (3)

    0

    76

    Sonstiges

    89

    45

    (12)

    (37)

    (13)

    0

    72

    Insgesamt

    1 341

    166

    (62)

    (49)

    (38)

    111

    1 469

    Rechtssachen

    Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Beträge, die voraussichtlich nach 2010 in Zusammenhang mit einer Reihe laufender Verfahren zahlbar sind. Der größte dieser Beträge (409 Mio. EUR) bezieht sich auf Verfahren, die am 31. Dezember 2009 in Zusammenhang mit den finanziellen Korrekturen der EGFL-Aufwendungen anhängig waren.

    Abbau nuklearer Anlagen

    2008 aktualisierte ein Konsortium unabhängiger Gutachter seine Studie aus dem Jahr 2003 über die voraussichtlichen Kosten des Programms für den Rückbau der Kernanlagen der gemeinsamen Forschungsstelle und die Entsorgung nuklearer Abfälle durch. Die Neuschätzung dieses Konsortiums in Höhe von 1 222 Mio. EUR (zuvor 1 145 Mio. EUR) dient als Grundlage für die im Jahresabschluss auszuweisenden Rückstellungen. Nach Maßgabe der Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union wurde diese Schätzung an die Inflation angepasst und dann auf den gegenwärtigen Nettozeitwert abgezinst. Zum 31. Dezember 2009 machte die Rückstellung insgesamt 930 Mio. EUR aus, aufgeteilt auf Beträge, die wahrscheinlich 2010 zu zahlen sind (22 Mio. EUR), und auf Beträge für die Zeit danach (908 Mio. EUR). Angesichts der geschätzten Laufzeit des Programms (rund 30 Jahre) ist darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit dieser Schätzung bestimmte Unwägbarkeiten bestehen, sodass die tatsächlichen Kosten unter Umständen von den veranschlagten Beträgen abweichen können.

    Finanzierungsrückstellungen

    Gemäß der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 1998, der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 2001 und der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 2007 im Rahmen von CIP ist der Europäische Investitionsfonds (EIF) befugt, Garantien im eigenen Namen, aber für und auf Risiko der Europäischen Kommission auszustellen. Das mit den in Anspruch genommenen und nicht in Anspruch genommenen Garantien verbundene Finanzierungsrisiko ist nach oben beschränkt. Zum Abschlussstichtag entsprechen die Finanzierungsrückstellungen für beide Fazilitäten daher den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Finanzmittlern abzüglich der bis zu diesem Datum eingereichten Nettozahlungsanträge. Langfristige Finanzierungsrückstellungen werden auf ihren Nettozeitwert abgezinst.

    Sonstige Rückstellungen

    Diese Rückstellung betrifft hauptsächlich die Schätzungen der Beiträge, welche die Europäische Union an verschiedene Mitgliedstaaten für den Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich zur Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten leistet, sie beläuft sich auf insgesamt 60 Mio. EUR (2008: 101 Mio. EUR); dieser Gesamtbetrag ist aufgeteilt auf Beträge, die wahrscheinlich 2010 zahlbar sind (25 Mio. EUR), und auf Beträge für die Zeit danach (35 Mio. EUR).

    2.14   LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

    2.14.1    Anleihen

    Mio. EUR

    Name

    31.12.2008

    Neue Anleihen

    Rückzahlungen

    Wechselkursdifferenzen

    Änderung im Buchwert

    31.12.2009

    Makrofinanzielle Hilfe (MFA)

    663

    25

    (95)

    (6)

    587

    Zahlungsbilanzdarlehen

    2 004

    7 200

    99

    9 303

    EURATOM

    494

    7

    (11)

    (1)

    (5)

    484

    EGKS in Abwicklung

    282

    (67)

    18

    (8)

    225

    Insgesamt

    3 443

    7 232

    (173)

    17

    80

    10 599


    Aufteilung in lang- und kurzfristige Anleihen

    Mio. EUR

    Anleihen

    Fälligkeit < 1 Jahr

    Fälligkeit > 1 Jahr

    Gesamtwert zum 31.12.2009

    Makrofinanzielle Hilfe (MFA)

    40

    547

    587

    Zahlungsbilanzdarlehen

    9 303

    9 303

    EURATOM

    484

    484

    EGKS in Abwicklung

    225

    225

    Insgesamt

    40

    10 559

    10 599

    In dieser Rubrik sind die Anleihen, die von der Europäischen Union zurückzuzahlen sind und erst nach über einem Jahr fällig werden, ausgewiesen. Die Anleihen enthalten durch Zertifikate bescheinigte Schulden über 10 324 Mio. EUR (2008: 3 131 Mio. EUR). Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen und im Fall der EGKS in Abwicklung der jährlichen Amortisation aller wesentlichen Transaktionskosten, die zu Beginn anfielen und nach der Effektivzinsmethode berechnet wurden. Dabei ergaben sich folgende Effektivzinssätze (als Zinsband aufgeführt):

    Anleihen

    31.12.2009

    31.12.2008

    Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

    0,9625 % - 4,54 %

    3,022 % - 5,29 %

    Euratom

    0,9031 % - 5,6775 %

    3,348 % - 5,6775 %

    Zahlungsbilanzdarlehen:

    3,125 % - 3,625 %

    3,25 %

    EGKS in Abwicklung

    0,346 % - 9,2714 %

    4,939 % - 11,875 % (5)

    2.15   SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Mietfinanzierungs-Verbindlichkeiten

    1 736

    1 770

    Gebäude, deren Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird

    395

    403

    Sonstiges

    47

    53

    Insgesamt

    2 178

    2 226

    Dieser Posten bezieht sich vor allem auf Mietverbindlichkeiten, die nach über einem Jahr fällig werden (siehe Erläuterung 2.2). Darüber hinaus sind Beträge für einige von der Kommission erworbene Gebäude, für welche der Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird, erfasst. Dabei handelt es sich nicht um Leasingverträge, da der Titel sofort auf die Kommission überging.

    KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    2.16   KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2008

    Zusätzliche Rückstellungen

    Rückgebuchte nicht in Anspruch genommene Beträge

    Beträge Beträge

    Transfers zu/von anderen Rubriken

    Veränderung der Schätzung

    31.12.2009

    Rechtssachen

    16

    18

    (3)

    (1)

    0

    0

    30

    Abbau nuklearer Anlagen

    89

    0

    0

    (28)

    22

    (61)

    22

    Finanzierungsrückstellungen

    202

    14

    (50)

    (41)

    3

    0

    128

    Sonstiges

    41

    7

    (23)

    (5)

    13

    0

    33

    Insgesamt

    348

    39

    (76)

    (75)

    38

    (61)

    213

    Dieser Posten beinhaltet die Rückstellungen, deren Zahlung innerhalb eines Jahres fällig wird.

    2.17   KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

    Diese Rubrik umfasst Anleihen in Höhe von 40 Mio. EUR (siehe Erläuterung 2.14.1), die innerhalb von 12 Monaten ab Abschlussstichtag fällig werden (2008: 94 Mio. EUR zuzüglich 25 Mio. EUR, die sich auf zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten beziehen).

    2.18   ABRECHNUNGSVERBINDLICHKEITEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

    71

    64

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

    15 260

    12 026

    Sonstige Verbindlichkeiten

    133

    115

    Antizipative und transitorische Passiva

    78 420

    77 472

    Insgesamt

    93 884

    89 677

    2.18.1    Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Mietfinanzierungsverbindlichkeiten

    59

    52

    Sonstiges

    12

    12

    Insgesamt

    71

    64

    2.18.2    Kurzfristige Verbindlichkeiten

    Mio. EUR

    Art

    31.12.2009

    31.12.2008

    Mitgliedstaaten

    14 903

    11 386

    Lieferanten und sonstiges

    944

    1 175

    Förderfähigkeit zu prüfen

    (587)

    (535)

    Insgesamt

    15 260

    12 026

    Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beziehen sich auf Ausgabenaufstellungen, welche die Europäische Union im Rahmen der Finanzhilfen erhalten hat. Sie werden bei Erhalt der Zahlungsanträge in Höhe des beantragten Betrags verbucht. Ist der Vertragspartner ein Mitgliedstaat, werden sie entsprechend klassifiziert. Dasselbe Verfahren gilt auch für Rechnungen und Gutschriften, die in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen eingehen. Die betreffenden Zahlungsanträge wurden für die Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-off) berücksichtigt. Entsprechend diesen Rechnungsabgrenzungen wurden die geschätzten förderfähigen Beträge als antizipative Passiva erfasst (siehe Erläuterung 2.18.3 unten), während die nicht förderfähigen Beträge auf speziellen Konten („Förderfähigkeit zu prüfen“) offen bleiben. Um eine Überbewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zu vermeiden, wurde beschlossen, den auszuzahlenden Nettobetrag unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen.

    Mitgliedstaaten

    Bei einem Großteil der Beträge handelt es sich um nicht beglichene Zahlungsanträge in Höhe von 11 160 Mio. EUR (2008: 4 660 Mio. EUR) in Verbindung mit Strukturfondsmaßnahmen. Des Weiteren ist hier ein an die Mitgliedstaaten zurückzuzahlender Betrag von 3 524 Mio. EUR auf Grundlage eines zum Jahresende 2009 aufgestellten Berichtigungshaushaltsplans enthalten (2008: 6 627 Mio. EUR) – die Rückzahlung an die Mitgliedstaaten erfolgte im Februar 2010.

    Lieferanten und sonstiges

    In dieser Rubrik sind Beträge, die sich auf Finanzhilfen beziehen und die in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen geschuldet werden, sowie Beträge, die an öffentliche Einrichtungen und nicht konsolidierte Einrichtungen (z. B. den EEF) zahlbar sind, ausgewiesen.

    Förderfähigkeit zu prüfen

    Die Verbindlichkeiten werden um 587 Mio. EUR verringert, wobei es dabei um den Teil der eingegangenen, aber noch nicht überprüften Erstattungsanträge geht, der als nicht förderfähig betrachtet wurde. Die höchsten Beträge entfallen auf die für den Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen.

    2.18.3    Antizipative und transitorische Passiva

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Antizipative Passiva

    76 435

    77 260

    Transitorische Passiva

    1 976

    50

    Sonstiges

    9

    162

    Insgesamt

    78 420

    77 472

    Die Aufteilung der antizipativen Passiva ist wie folgt:

    Antizipative Passiva

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    EGFL – Antizipative Passiva:

    Aufwendungen vom 16.10.2009 bis 31.12.2009

    32 087

    30 415

    Direktbeihilfe

    12 195

    12 682

    Umstrukturierung des Zuckersektors

    735

    3 787

    Sonstiges

    (55)

    (13)

    EGFL gesamt:

    44 962

    46 871

    Strukturmaßnahmen – antizipative Passiva:

    ELER und EAGFL-G

    9 076

    7 004

    EFRE und innovative Aktionen

    11 777

    10 687

    Kohäsionsfonds

    980

    2 810

    ISPA

    3

    4

    ESF

    5 411

    4 596

    Strukturfonds gesamt:

    27 247

    25 101

    Sonstige antizipativer Passiva:

    R&D

    1 687

    1 978

    Sonstiges

    2 539

    3 310

    Sonstiges gesamt:

    4 226

    5 288

    Antizipative Passiva gesamt

    76 435

    77 260

    Nach einem schleppenden Anlauf in den ersten Jahren erreichten die Strukturmaßnahmenprogramme für 2007-2013 im Jahr 2009 ein normales Niveau, was die Erhöhungen unter der vorstehenden Rubrik erklärt. Diese Erhöhung wird durch eine Verringerung der antizipativen Passiva für die Umstrukturierung des Zuckersektors ausgeglichen, da offensichtlich ein Teil dieses Fonds nicht verwendet wird.

    Der bedeutende Anstieg der transitorischen Passiva ist auf die Vorauszahlung der Eigenmittelbeiträge für 2010 von zwei Mitgliedstaaten zurückzuführen.

    NETTOVERMÖGEN

    2.19   RÜCKLAGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Zeitwert-Rücklage

    69

    41

    Sonstige Rücklagen:

    Garantiefonds

    1 472

    1 276

    Neubewertungsrücklage

    57

    57

    Anleihe- und Darlehenstätigkeit

    1 511

    1 528

    Sonstiges

    214

    213

    Insgesamt

    3 254

    3 074

    Insgesamt

    3 323

    3 115

    2.19.1    Zeitwert-Rücklage

    Gemäß den Rechnungsführungsvorschriften wird die Anpassung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert über die Neubewertungsrücklage erfasst.

    2.19.2    Sonstige Rücklagen

    Garantiefonds

    Der Erläuterung 2.3.3 betreffend den Garantiefonds sind weitere Angaben zu entnehmen. Diese Rücklage spiegelt den 9 %-igen Zielbetrag der ausstehenden und vom Fonds garantierten Beträge wider, der als Vermögenswert gehalten werden muss.

    Neubewertungsrücklage

    Die Neubewertungsrücklage dient der Deckung von Neubewertungen bei Sachanlagen. Der Saldo zum Jahresende in Höhe von 57 Mio. EUR bezieht sich auf eine Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden der Kommission, die bereits vor dem Übergang zu den neuen Rechnungsführungsvorschriften durchgeführt wurde.

    Rücklage für Anleihe- und Darlehenstätigkeit

    Der Betrag betrifft die Rücklagen der EGKS in Abwicklung für die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl. Diese Rücklage wurde in Zusammenhang mit der Abwicklung der EGKS gebildet.

    2.20   BEI DEN MITGLIEDSTAATEN ABZURUFENDE BETRÄGE

    Mio. EUR

     

    Betrag

    Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge zum 31. Dezember 2008

    50 539

    Rückfluss des Haushaltsüberschusses 2008 an Mitgliedstaaten

    1 796

    Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

    196

    Entwicklung sonstiger Rücklagen

    (10)

    EGKS in Abwicklung: Zuweisung des Ergebnisses 2008

    (15)

    Ergebnisrechnung (Überschuss) des Haushaltsjahres

    (4 457)

    Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Gesamtbeträge zum 31. Dezember 2009

    48 049

    Aufteilung zwischen

    Leistungen an Bedienstete

    37 242

    Sonstige Beträge

    10 807

    Dieser Betrag entspricht dem Teil der Ausgaben, die der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2009 entstanden sind und die über künftige Haushalte finanziert werden müssen. Laut Periodenrechnung werden viele Ausgaben im Jahr N erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr N + 1 aus dem Haushalt des Jahres N + 1 bezahlt werden. Diese Behandlung als Verbindlichkeit und die Tatsache, dass die zu Finanzierungszwecken benötigten Gelder erst in späteren Jahren verbucht werden, führen am Jahresende zu einem starken Anstieg de Passiv- gegenüber den Aktivposten. Hervorzuheben sind hierbei die Beträge in Verbindung mit EGFL-Tätigkeiten. Die für den Zeitraum 16. Oktober bis 31. Dezember 2009 an die Mitgliedstaaten fälligen Zahlungen beliefen sich auf 32 Mrd. EUR. Die abzurufenden Beträge werden von den Mitgliedstaaten tatsächlich überwiegend innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres als Teil des Haushaltsplans des Folgejahres gezahlt.

    Es war ein Rückgang der übrigen von den Mitgliedstaaten abzurufenden Beträge gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, 10,8 Mrd. EUR gegenüber 13 Mrd. EUR im Jahr 2008. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Anstieg der Vorfinanzierungen um 9,5 Mrd. EUR (Erläuterungen 2.5 und 2.9) zurückzuführen, der durch eine Erhöhung um 4,2 Mrd. EUR der Abrechnungsverbindlichkeiten (siehe Erläuterung 2.18) sowie den Rückgang der kurzfristigen Forderungen um 3,3 Mrd. EUR (siehe Erläuterung 2.10) ausgeglichen wird.

    Im Wesentlichen werden nur die Leistungen für Bedienstete, zu deren Zahlung die Europäische Union gegenüber ihren Bediensteten verpflichtet ist, über einen längeren Zeitraum hinweg ausbezahlt; in diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Finanzierung der Ruhegehaltszahlungen aus den jährlichen Haushaltsplänen von den Mitgliedstaaten garantiert wird. Ausschließlich zu Informationszwecken wird in der nachstehenden Tabelle die Aufteilung der künftigen Zahlungen von Leistungen an Bedienstete dargestellt, dabei handelt es sich um Schätzwerte:

    Mio. EUR

     

    Betrag

    Kurzfristig: 2010 zu zahlende Beträge

    1 214

    Langfristig: nach 2010 zu zahlende Beträge

    36 028

    Gesamtverbindlichkeit Leistungen an Bedienstete zum 31.12.2009

    37 242

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die obigen Ausführungen keine Auswirkungen auf die Übersicht über das Haushaltsergebnis haben. Die Haushaltseinnahmen müssen immer den Haushaltsausgaben entsprechen oder sie übersteigen und jeder Überschuss bei den Einnahmen fließt an die Mitgliedstaaten zurück.

    3.   ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG

    3.1   ERTRÄGE AUS EIGENMITTELN UND BEITRÄGEN

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    2009

    2008

    Erträge aus Eigenmitteln:

    3.1.1

     

     

    BNE-Eigenmittel

     

    81 978

    74 479

    MwSt.-Eigenmittel

     

    12 795

    19 008

    Traditionelle Eigenmittel:

     

     

     

    Agrarzölle

     

    0

    1 184

    Zölle

     

    14 002

    15 196

    Zuckerabgaben

     

    130

    702

    Traditionelle Eigenmittel gesamt

     

    14 132

    17 082

    Haushaltsanpassungen

    3.1.2

    1 399

    1 930

    Beiträge von Drittländern (einschließlich EFTA-Länder)

     

    233

    214

    Insgesamt

     

    110 537

    112 713

    Die Eigenmittel bilden das wichtigste Element der operativen Erträge der Europäischen Union. Der Großteil der Ausgaben der EU wird somit aus Eigenmitteln finanziert, während nur ein geringer Anteil der Gesamtfinanzierung aus sonstigen Erträgen stammt.

    3.1.1    Erträge aus Eigenmitteln

    Es werden drei Kategorien von Eigenmitteln unterschieden: traditionelle Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel setzen sich ihrerseits aus Zuckerabgaben und Zöllen zusammen. Überdies sind ein Mechanismus zur Korrektur von Haushaltsungleichgewichten (VK-Korrekturbetrag) sowie eine Bruttokürzung des jeweiligen BNE-Beitrags der Niederlande und Schweden Bestandteil des Eigenmittelsystems. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten ein. Die vorstehenden Beträge werden nach diesem Abzug ausgewiesen.

    Die MwSt.-Eigenmittel werden durch Anwendung eines einheitlichen Satzes von 0,30 % auf die harmonisierte Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats ermittelt (mit Ausnahme des Zeitraums 2007-2013, in dem der Satz für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % festgesetzt ist). Dabei wird die zu berücksichtigende Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage bei 50 % des BNE jedes Mitgliedstaats gekappt. Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahmequelle, die zur Finanzierung des durch die übrigen Einnahmequellen (traditionelle Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel, sonstige Einnahmen) nicht gedeckten Teils der Gesamtausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dient. Sie werden durch Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf das BNE jedes Mitgliedstaats berechnet.

    Im Vergleich zu 2008 sind die Erträge aus MwSt.-Eigenmitteln um 6,2 Mrd. EUR zurückgegangen, was durch eine Erhöhung der Erträge aus BNE-Eigenmitteln um 7,5 Mrd. mehr als ausgeglichen wurde. Ursache für diese Entwicklungen sind in erster Linie die geänderten Bestimmungen, die gemäß dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss 2007) festgelegt wurden und die Bestimmungen des vorangehenden Eigenmittelbeschlusses von 2000 ersetzen. 2009 wurden keine Erträge aus Agrarzöllen verzeichnet, da diese mit dem Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses 2007 im Jahr 2009 als Zölle ausgewiesen werden. Im Vergleich zu 2008 war 2009 ein wertmäßiger Rückgang der Zölle um 1,1 Mrd. EUR zu verzeichnen, der auf einer bedeutenden Import-Abnahme der EU-27 zurückzuführen ist, sowie ein Rückgang der Zuckerabgaben um 572 Mio. EUR, da 2008 die einmaligen Beträge der zusätzlichen Zuckerquoten zu einem Mehrertrag geführt hatten.

    3.1.2    Haushaltsanpassungen

    Die Haushaltsanpassungen umfassen den Haushaltsüberschuss von 2008 (1 796 Mio. EUR), der den Mitgliedstaaten indirekt erstattet wird, indem von den Eigenmittelbeträgen, die sie an die Europäische Union im Folgejahr zu überweisen haben, ein Abzug vorgenommen wird – somit handelt es sich um Einnahmen für 2009. Nach Maßgabe des Eigenmittelbeschlusses 2007 wird dem Vereinigten Königreich eine Korrektur von Haushaltsungleichgewichten gewährt. Da dieser Betrag von den übrigen Mitgliedstaaten finanziert wird, darf dies keine Nettoauswirkungen auf das Ergebnis des Haushaltsvollzugs oder auf die Ergebnisrechnung haben. Allerdings wurde ein Betrag von 319 Mio. EUR unter dieser Rubrik ausgewiesen, bei dem es sich um die Differenz zwischen den für die Zwecke des Haushaltsplans zugrunde gelegten Euro-Umrechnungskursen (siehe Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000) und den zu dem Zeitpunkt, als die nicht zur WWU zählenden Mitgliedstaaten tatsächlich ihre Zahlungen geleistet hatten, geltenden Umrechnungskursen, handelt.

    3.2   SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    2009

    2008

    Geldbußen

    3.2.1

    2 648

    3 171

    Agrarabschöpfungen

    3.2.2

    705

    2 299

    Rückforderung von Ausgaben:

    3.2.3

     

     

    Direkte zentrale Verwaltung

     

    63

    61

    Indirekte zentrale Verwaltung

     

    6

    4

    Dezentrale Verwaltung

     

    41

    90

    Geteilte Verwaltung

     

    1 066

    1 349

    Insgesamt

     

    1 176

    1 504

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    3.2.4

     

     

    Personalbestand

     

    1 010

    974

    Ertrag aus Sachanlagen

     

    33

    25

    Sonstige Verwaltungserträge

     

    165

    149

    Insgesamt

     

    1 208

    1 148

    Sonstige operative Erträge:

    3.2.5

     

     

    Anpassungen/Rückstellungen

     

    150

    71

    Wechselkursgewinne

     

    618

    269

    Sonstiges

     

    1 027

    1 269

    Insgesamt

     

    1 795

    1 609

    Insgesamt

     

    7 532

    9 731

    3.2.1    Geldbußen

    Diese Einnahmen beziehen sich auf von der Kommission für Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften verhängte Geldbußen. Die Forderungen und zugehörigen Einnahmen werden erfasst, wenn der Beschluss der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde.

    3.2.2    Agrarabschöpfungen

    Diese Beträge betreffen Milchabgaben in Höhe von 99 Mio. EUR (2008: 338 Mio. EUR) sowie Zuckerabgaben in Höhe von 606 Mio. EUR (2008: 1 961 Mio. EUR). Milchabgaben sind ein Instrument für die Marktlenkung und zielen auf eine Bestrafung der Milcherzeuger ab, die ihre Milchquoten überschreiten. Da sie nicht mit früheren Zahlungen der Kommission verbunden sind, werden sie in der Praxis als Einnahmen für einen bestimmten Zweck betrachtet. Die Milchquoten befinden sich in der Auslaufphase, was den Rückgang der Erträge aus diesen Abgaben erklärt. Ab dem Agrarjahr 2008/2009 werden die Quoten jährlich um 1 % bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 2015 erhöht.

    Zuckerabgaben beziehen sich auf die Zuckerumstrukturierungsfonds, wobei durch die Reform des Zuckersektors der Binnenmarktpreis für Zucker gesenkt wurde, um die Differenz zwischen dem EU-Preis und dem Weltmarktpreis zu verringern. Um weniger wettbewerbsfähige Zuckererzeuger zum Ausscheiden aus dem Markt zu bewegen, wurde ein sich finanziell selbst tragender Umstrukturierungsfonds eingerichtet, der durch Einnahmen aus einer den Zuckererzeugern auferlegten befristeten Abgabe finanziert wird; sie werden als zweckgebundene Mittel betrachtet. Die Zahlungen im Rahmen dieses Plans werden zwar bis September 2012 fortgeführt, die Mitgliedstaaten haben den Ertrag aus dem Umstrukturierungsfonds für Zucker jedoch bereits zum 31. Dezember 2009 gemeldet.

    3.2.3    Rückforderung von Ausgaben

    Dieser Rubrik umfasst zum einen die von der Kommission im Anschluss an Kontrollen, abgeschlossene Prüfungen und Prüfungen der Förderfähigkeit angeordneten und verbuchten Einziehungen und Kürzungen nachfolgender Zahlungen, die im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst sind, mit denen zuvor aus dem Gesamthaushaltsplan bereitgestellte Beträge wieder zurückgefordert werden, und zum anderen die von Mitgliedstaaten gegenüber Empfängern von Beträgen aus dem EGFL angeordneten Einziehungen. Zudem wird in diesem Posten die Abweichung der Schätzungen für antizipative Aktiva des Vorjahresendwertes gegenüber dem aktuellen Jahresendwert berücksichtigt. Allerdings werden nicht die gesamten Ausgabenrückforderungen der Europäischen Union ausgewiesen. Dies gilt insbesondere für die kostenaufwendigen Strukturmaßnahmen, für die besondere Mechanismen geschaffen wurden, dank derer die nicht förderfähigen Gelder größtenteils auch ohne Ausstellung einer Einziehungsanordnung eingezogen werden. Auch die Einziehungen von Vorfinanzierungen werden gemäß den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union nicht als Einnahmen ausgewiesen.

    Der Hauptbetrag von 1 066 Mio. EUR betrifft die geteilte Mittelverwaltung und setzt sich aus einem Betrag von 453 Mio. EUR für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und einem Betrag von 613 Mio. EUR für Strukturmaßnahmen zusammen.

    (a)   Landwirtschaft: EGFL

    Im Bereich der Landwirtschaft betragen die als Ertrag für das Jahr unter dieser Rubrik erfassten Beträge 453 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

    Korrekturen im Zusammenhang mit Konformitätsprüfungen, die während des Jahres beschlossen wurden, in Höhe von 347 Mio. EUR;

    Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten in Höhe von 106 Mio. EUR: von den Mitgliedstaaten gemeldete Erstattungen, die während des Jahres eingezogen wurden, in Höhe von 163 Mio. EUR abzüglich des Rückgangs der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Beträge in Bezug auf Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, die bis zum Jahresende einzuziehen sind, auf 57 Mio. EUR (627 Mio. EUR zum Jahresende 2009 gegenüber 684 Mio. EUR zum Jahresende 2008) – siehe hierzu auch Erläuterung 2.10.2.

    Zum 31. Dezember 2009 belief sich der Betrag der EGFL-Aufwendungen, vorbehaltlich weiterer Korrekturen infolge noch nicht abgeschlossener Prüfungen, auf insgesamt 2,8 Mrd. EUR (siehe Erläuterung 6.4.1).

    (b)   Strukturmaßnahmen:

    Die Rückforderungen von Ausgaben im Rahmen der Strukturmaßnahmen, die unter dieser Rubrik erfasst sind, belaufen sich auf 613 Mio. EUR (2008: 349 Mio. EUR). Dieser Unterposten umfasst von der Kommission ausgestellte Einziehungsanordnungen in Höhe von 406 Mio. EUR zur Rückforderung von in den Vorjahren rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen sowie die Änderung (Anstieg) der antizipativen Aktiva zum Jahresende (206 Mio. EUR).

    Einziehungsanordnungen werden lediglich in den folgenden Fällen ausgestellt:

    bei offiziellen Beschlüssen der Kommission über Finanzkorrekturen infolge der Feststellung rechtsgrundlos getätigter Ausgaben im Rahmen von Zahlungsanträgen von Mitgliedstaaten;

    bei Anpassungen am Ende eines Programms, die eine Kürzung der EU-Beteiligung zur Folge haben, wenn die von dem betreffenden Mitgliedstaat angegebenen förderfähigen Ausgaben unterhalb des Vorfinanzierungsbetrags und der Zwischenzahlungen bleiben; diese Vorgänge können ohne einen offiziellen Beschluss der Kommission vorgenommen werden, sofern sie vom Mitgliedstaat akzeptiert werden;

    bei Rückzahlungen von eingezogenen Beträgen nach dem Abschluss eines Programms infolge der Beendigung gerichtlicher Verfahren, die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch anhängig waren.

    Die im Rahmen von Strukturmaßnahmen ausgestellten sonstigen Einziehungsanordnungen betreffen die Einziehung von Vorfinanzierungen. Diese Beträge werden nicht als Ertrag ausgewiesen, sondern unter der Rubrik Vorfinanzierung der Vermögensübersicht gutgeschrieben.

    Zum 31. Dezember 2009 wird ein Betrag von 1,1 Mrd. EUR für potenzielle Finanzkorrekturen erfasst, über die gerade entschieden wird (für weitere Informationen siehe Erläuterung 6.4.2).

    3.2.4    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    Dieser Ertrag ergibt sich vorwiegend aus Gehaltsabzügen und setzt sich hauptsächlich aus zwei Beträgen, den Arbeitnehmerbeiträgen zu den Versorgungsleistungen und Einkommensteuern, zusammen.

    3.2.5    Sonstige operative Erträge

    Ein Betrag von 376 Mio. EUR (2008: 321 Mio. EUR) bezieht sich auf die von den Beitrittsländern erhaltenen Beträge. Der Hauptgrund für den Anstieg der sonstigen operativen Erträge im Vergleich zum Vorjahr ist der Anstieg der Wechselkursgewinne (siehe unten). Dieser Entwicklung wirkte der Rückgang alter, erstmals in die Vermögensübersicht aufgenommener Vorfinanzierungen leicht entgegen; die entsprechende Gegenbuchung ist unter dieser Rubrik ausgewiesen (5 Mio. EUR gegenüber 241 Mio. EUR 2008).

    Auch Wechselkursgewinne sind mit Ausnahme der in Erläuterung 3.5 unten behandelten Finanztätigkeiten unter dieser Rubrik erfasst. Sie entstehen im Zuge der täglichen Aktivitäten und den zugehörigen Transaktionen in Fremdwährungen sowie bei der zur Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung zum Jahresende. Es handelt sich hierbei um realisierte und um nicht realisierte Gewinne.

    Bei der Nettoposition war im Haushaltsjahr ein Wechselkursgewinn von 185 Mio. EUR zu verzeichnen (2008: Nettoverlust von 504 Mio. EUR). Dies wird auf nicht realisierte und realisierte Beträge aufgeteilt und ein Großteil der Beträge geht auf die Kommission zurück:

    Nicht realisierter Wechselkursgewinn:

    Der Nettogewinn von 132 Mio. EUR geht auf die Neubewertung zum Jahresende der auf Fremdwährung lautenden offenen Positionen zurück. Der Großteil des Gewinns (87 Mio. EUR) bezieht sich auf die Währungen GBP und SEK, die im Jahr 2009 gegenüber dem EUR jeweils an Wert gewannen.

    Zum Jahresende hält die Kommission auf ihren Eigenmittelkonten erhebliche auf Fremdwährung lautende Salden, darunter in GBP und SEK. Nach Maßgabe der Verordnung 1150/2000 des Rates werden diese Mittel auf den Eigenmittelkonten der Kommission gehalten, auf die sie von den Mitgliedstaaten eingezahlt werden; auf diese kann die Kommission zur Deckung ihrer aus dem Haushaltsvollzug entstandenen Zahlungsmittelanforderungen zugreifen.

    Realisierter Wechselkursgewinn:

    Der Großteil der Wechselkursgewinne in Höhe von 53 Mio. EUR ist auf Buchführungsvorgänge in Verbindung mit Eigenmittelbeträgen zurückzuführen, die in anderen Landeswährungen als dem Euro von nicht zum Euro-Währungsgebiet zählenden Mitgliedstaaten geleistet wurden. Sie resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchungswechselkurs, zu dem diese Beträge von der Kommission bei Eingang buchmäßig erfasst wurden, und dem Marktwechselkurs, zu dem sie vor ihrer Verwendung für Zahlungen der Kommission in EUR umgerechnet wurden. Der Buchungswechselkurs für einen bestimmten Monat wird auf der Grundlage des Marktwechselkurses des vorletzten Tages des Vormonats festgelegt. Eigenmittel werden bei Eingang buchmäßig zu diesem Wechselkurs erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt zum Marktwechselkurs in EUR umgerechnet.

    Im Verlauf des Jahres 2009 wurden zahlreiche europäische Währungen, insbesondere GBP und RON, deutlich aufgewertet. Daher waren die Marktwechselkurse in diesem Zeitraum für die Umrechnung der Eigenmittel der Kommission in diesen Währungen in der Regel höher als die Umrechnungskurse, zu denen sie buchmäßig erfasst worden waren. Der übrige Teil der Differenz bezieht sich auf andere Buchführungsvorgänge, darunter von der Kommission in anderen Währungen als EUR geleistete Zahlungen.

    Der Wandel der Wechselkursdifferenzen von Nettoverlust im Jahr 2008 zu Nettogewinn im Jahr 2009 ist das Ergebnis einer wesentlichen Veränderung der Wechselkurse im Laufe dieser beiden Jahre. Im Jahr 2008 wurden zahlreiche europäische Währungen gegenüber dem EUR erheblich abgewertet, während sich dieser Trend 2009 teilweise umkehrte.

    3.3   VERWALTUNGSAUFWAND

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    Personalaufwand

    4 898

    4 563

    Abschreibungen und Wertminderungen

    436

    330

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    2 799

    2 827

    Insgesamt

    8 133

    7 720

    Hierbei handelt es sich um Verwaltungsaufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeiten der Europäischen Union entstehen, wie Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Betriebsausgaben der Organe und Agenturen (wie Mietkosten, Instandhaltungskosten, Büromaterial, Schulungskosten usw.).

    3.4   OPERATIVE AUFWENDUNGEN

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    2009

    2008

    Wichtigste operative Aufwendungen:

    3.4.1

     

     

    Direkte zentrale Verwaltung

     

    8 744

    7 998

    Indirekte zentrale Verwaltung

     

    3 605

    3 077

    Dezentrale Verwaltung

     

    137

    1 278

    Geteilte Verwaltung

     

    89 681

    81 839

    Gemeinsame Verwaltung

     

    1 655

    1 188

    Insgesamt

     

    103 822

    95 380

    Sonstige operative Aufwendungen:

    3.4.2

     

     

    Anpassungen/Rückstellungen

     

    199

    278

    Wechselkursverluste

     

    432

    773

    Sonstiges

     

    481

    783

    Insgesamt

     

    1 112

    1 834

    Insgesamt

     

    104 934

    97 214

    3.4.1    Wichtigste operative Aufwendungen

    Die operativen Aufwendungen der Europäischen Union beziehen sich auf die verschiedenen Rubriken der finanziellen Vorausschau und werden je nach Art der Auszahlung und Verwaltung der Mittel in unterschiedlicher Form ausgewiesen. Der Großteil der operativen Aufwendungen (86 %) fällt unter die Rubrik „Geteilte Verwaltung“, bei der bestimmte Aufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen werden. Darunter fallen etwa die Ausgaben für den EGFL und die Strukturmaßnahmen (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Kohäsionsfonds und der Europäische Fonds für Fischerei (EFF)).

    Die Erhöhung im Jahr 2009 ist hauptsächlich auf die Strukturmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 zurückzuführen. Nach einem schleppenden Anlauf in den ersten Jahren erreichten diese Programme im Jahr 2009 ein normales Niveau und die Maßnahmen für 2000-2006 werden abgewickelt.

    3.4.2    Sonstige operative Aufwendungen

    Wechselkursverluste mit Ausnahme der in Erläuterung 3.6 unten behandelten Finanztätigkeiten treten bei den täglichen Aktivitäten mit zugehörigen Fremdwährungstransaktionen, aber auch bei der für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung auf. Es handelt sich hierbei sowohl um realisierte als auch nicht realisierte Verluste.

    3.5   FINANZERTRÄGE

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    Dividendenerträge (aus Risikokapitalfonds)

    14

    22

    Zinserträge

    Aus Vorfinanzierungen

    59

    50

    Aus Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

    132

    26

    Aus Swap-Geschäften

    2

    13

    Aus zur Veräußerung verfügbaren Anlagen

    100

    102

    Aus Darlehen

    265

    105

    Aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

    158

    349

    Sonstiges

    3

    3

    Insgesamt

    719

    648

    Sonstige Finanzerträge:

    Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen

    10

    4

    Sonstiges

    76

    11

    Insgesamt

    86

    15

    Zeitwertanpassung

    10

    3

    Wechselkursgewinne

    6

    10

    Insgesamt

    835

    698

    3.6   FINANZAUFWENDUNGEN

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    Zinsaufwendungen:

    Leasing

    95

    91

    Aus Swap-Geschäften

    2

    10

    Für Anleihen

    248

    90

    Sonstiges

    20

    9

    Insgesamt

    365

    200

    Sonstige Finanzaufwendungen:

    Anpassungen an Finanzierungsrückstellungen

    39

    12

    Finanzaufwendungen für Haushaltsinstrumente

    73

    50

    Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen

    0

    8

    Wertminderungsverluste aus Finanzanlagen

    15

    11

    Sonstiges

    57

    56

    Insgesamt

    184

    137

    Zeitwertanpassung

    0

    118

    Wechselkursverluste

    45

    12

    Insgesamt

    594

    467

    3.7   ANTEIL AM NETTOÜBERSCHUSS/(VERLUST) VERBUNDENER EINRICHTUNGEN UND JOINT VENTURES

    Gemäß der Äquivalenzmethode bezieht die Europäische Union ihren Anteil am Nettoüberschuss/-verlust ihrer verbundenen Einrichtungen und ihrer Joint Ventures in die Ergebnisrechnung mit ein (siehe dazu Erläuterungen 2.3.1 und 2.3.2).

    3.8   SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

    Dieser Bericht bietet eine Übersicht über die Aufteilung der operativen Erträge und Aufwendungen nach Politikbereichen. Grundlage ist die Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen innerhalb der Kommission (ABB – Activity Based Budgeting). Diese Politikbereiche werden für die Darstellung des Abschlusses in drei Hauptfelder unterteilt – Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union, Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union sowie Dienstleistungen und sonstige.

    „Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union“ ist der größte Bereich, da er zahlreiche Politikbereiche in der Europäischen Union einschließt. „Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union“ bezieht sich auf Bereiche außerhalb der EU wie Handel und Hilfsprogramme. „Dienstleistungen und Sonstige“ umfasst interne und horizontale Tätigkeiten, die für das Funktionieren der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union erforderlich sind.

    Die konsolidierten Agenturen sind in unterschiedliche Politikbereiche integriert. Sonstige Einrichtungen außerhalb der Kommission werden einem bestimmten Politikbereich zugeordnet. Die verschiedenen Politikbereiche weisen die Bruttozahlen vor der Herausnahme aus der Konsolidierung aus und die herausgenommenen Posten werden zusammen in einer gesonderten Spalte ausgewiesen.

    Zu beachten ist, dass Eigenmittel und Beiträge nicht nach den verschiedenen Tätigkeiten aufgegliedert werden, da diese von den zentralen Dienststellen der Kommission berechnet, erhoben und verwaltet werden. Sie werden hier ausgewiesen, um einen Vergleich des Nettoergebnisses mit der Ergebnisrechnung zu ermöglichen.

    SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – ZUSAMMENFASSUNG

    Mio. EUR

     

    Tätigkeiten innerhalb der EU

    Tätigkeiten außerhalb der EU

    Dienstleistungen & Sonstiges

    EGKS in Abwicklung

    Sonstige Organe

    Herausnahme aus der Konsolidierung

    Gesamt

    Sonstige operative Erträge:

    Geldbußen

    2 648

    0

    0

    0

    0

    0

    2 648

    Agrarabschöpfungen

    705

    0

    0

    0

    0

    0

    705

    Rückforderung von Ausgaben

    1 110

    64

    2

    0

    0

    0

    1 176

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    79

    37

    840

    0

    377

    (125)

    1 208

    Sonstige operative Erträge

    1 930

    81

    707

    2

    1

    (926)

    1 795

    SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    6 472

    182

    1 549

    2

    378

    (1 051)

    7 532

    Verwaltungsaufwendungen:

    Personalaufwand

    (1 732)

    (737)

    (1 151)

    0

    (1 287)

    9

    (4 898)

    Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

    (70)

    (18)

    (118)

    0

    (230)

    0

    (436)

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    (658)

    (311)

    (853)

    0

    (1 225)

    248

    (2 799)

     

    (2 460)

    (1 066)

    (2 122)

    0

    (2 742)

    257

    (8 133)

    Operative Aufwendungen:

    Direkte zentrale Verwaltung

    (6 279)

    (2 843)

    (278)

    0

    0

    656

    (8 744)

    Indirekte zentrale Verwaltung

    (2 971)

    (616)

    (4)

    0

    0

    (14)

    (3 605)

    Dezentrale Verwaltung

    (32)

    (105)

    0

    0

    0

    0

    (137)

    Geteilte Verwaltung

    (89 546)

    (9)

    (126)

    0

    0

    0

    (89 681)

    Gemeinsame Verwaltung

    (368)

    (1 287)

    0

    0

    0

    0

    (1 655)

    Sonstige operative Aufwendungen

    (726)

    (9)

    (468)

    (61)

    0

    152

    (1 112)

     

    (99 922)

    (4 869)

    (876)

    (61)

    0

    794

    (104 934)

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

    (102 382)

    (5 935)

    (2 998)

    (61)

    (2 742)

    1 051

    (113 067)

    OPERATIVE NETTOAUFWENDUNGEN

    (95 910)

    (5 753)

    (1 449)

    (59)

    (2 364)

    0

    (105 535)

    Einnahmen aus Eigenmitteln und Beiträgen

    110 537

    Überschuss aus operativen Tätigkeiten

    5 002

    Nettofinanzerträge

    241

    Entwicklung der Verbindlichkeit Leistungen an Bedienstete

    (683)

    Anteil an den Ergebnissen verbundener Einrichtungen/Joint Ventures

    (103)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

    4 457

    SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – TÄTIGKEITEN INNERHALB DER EU

    Mio. EUR

     

    Wirtschaft & Finanzen

    Unternehmen & Industrie

    Wettbewerb

    Beschäftigung

    Landwirtschaft

    Energie & Verkehr

    Umwelt

    Forschung

    Informationsgesellschaft

    Sonstige operative Erträge:

    Geldbußen

    0

    8

    2 626

    0

    0

    2

    10

    0

    0

    Agrarabschöpfungen

    0

    0

    0

    0

    705

    0

    0

    0

    0

    Rückforderung von Ausgaben

    3

    5

    0

    60

    492

    3

    1

    6

    12

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    0

    9

    0

    0

    0

    17

    0

    1

    4

    Sonstige operative Erträge

    7

    261

    0

    33

    84

    203

    35

    513

    5

    SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    10

    283

    2 626

    93

    1 281

    225

    46

    520

    21

    Verwaltungsaufwendungen:

    (53)

    (243)

    (74)

    (102)

    (108)

    (265)

    (100)

    (292)

    (127)

    Personalaufwand

    (46)

    (161)

    (68)

    (75)

    (88)

    (178)

    (74)

    (197)

    (96)

    Immaterielle Anlagewerte und Aufwendungen für Sachanlagen

    0

    (15)

    0

    (1)

    0

    (9)

    (1)

    (2)

    0

    Sonstige allgemeine Verwaltungskosten

    (7)

    (67)

    (6)

    (26)

    (20)

    (78)

    (25)

    (93)

    (31)

    Operative Aufwendungen:

    (35)

    (358)

    (16)

    (8 153)

    (55 539)

    (1 726)

    (192)

    (3 646)

    (1 220)

    Direkte zentrale Verwaltung

    (35)

    (159)

    0

    (182)

    (43)

    (607)

    (173)

    (2 647)

    (1 108)

    Indirekte zentrale Verwaltung

    0

    (39)

    0

    0

    0

    (667)

    (4)

    (922)

    (103)

    Dezentrale Verwaltung

    0

    0

    0

    (3)

    (8)

    (11)

    0

    0

    0

    Geteilte Verwaltung

    0

    0

    0

    (7 952)

    (55 427)

    0

    0

    0

    0

    Gemeinsame Verwaltung

    0

    (68)

    0

    0

    0

    (285)

    0

    0

    0

    Sonstige operative Aufwendungen

    0

    (92)

    (16)

    (16)

    (61)

    (156)

    (15)

    (77)

    (9)

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

    (88)

    (601)

    (90)

    (8 255)

    (55 647)

    (1 991)

    (292)

    (3 938)

    (1 347)

    OPERATIVE NETTOAUFWENDUNGEN

    (78)

    (318)

    2 536

    (8 162)

    (54 366)

    (1 766)

    (246)

    (3 418)

    (1 326)


     

    Gemeinsame Forschungsstelle

    Fischerei

    Binnenmarkt

    Regionalpolitik

    Steuern & Zollunion

    Bildung & Kultur

    Gesundheit & Verbraucherschutz

    Justiz, Freiheit & Sicherheit

    Gesamttätigkeiten innerhalb der EU

    Sonstige operative Erträge:

    Geldbußen

    0

    0

    2

    0

    0

    0

    0

    0

    2 648

    Agrarabschöpfungen

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    705

    Rückforderung von Ausgaben

    0

    23

    0

    497

    0

    4

    1

    3

    1 110

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    45

    0

    0

    0

    0

    1

    1

    1

    79

    Sonstige operative Erträge

    159

    8

    190

    (1)

    1

    156

    136

    140

    1 930

    SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    204

    31

    192

    496

    1

    161

    138

    144

    6 472

    Verwaltungsaufwendungen:

    (308)

    (39)

    (161)

    (69)

    (49)

    (177)

    (177)

    (116)

    (2 460)

    Personalaufwand

    (226)

    (32)

    (105)

    (55)

    (40)

    (88)

    (120)

    (83)

    (1 732)

    Immaterielle Anlagewerte und Aufwendungen für Sachanlagen

    (28)

    0

    (4)

    0

    (2)

    (1)

    (4)

    (3)

    (70)

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    (54)

    (7)

    (52)

    (14)

    (7)

    (88)

    (53)

    (30)

    (658)

    Operative Aufwendungen:

    (143)

    (544)

    (36)

    (25 789)

    (65)

    (1 341)

    (495)

    (624)

    (99 922)

    Direkte zentrale Verwaltung

    (29)

    (282)

    (7)

    (37)

    (65)

    (157)

    (395)

    (353)

    (6 279)

    Indirekte zentrale Verwaltung

    0

    0

    0

    (17)

    0

    (1 179)

    (40)

    0

    (2 971)

    Dezentrale Verwaltung

    0

    0

    0

    (10)

    0

    0

    0

    0

    (32)

    Geteilte Verwaltung

    0

    (260)

    0

    (25 710)

    0

    0

    0

    (197)

    (89 546)

    Gemeinsame Verwaltung

    0

    0

    0

    (15)

    0

    0

    0

    0

    (368)

    Sonstige operative Aufwendungen

    (114)

    (2)

    (29)

    0

    0

    (5)

    (60)

    (74)

    (726)

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

    (451)

    (583)

    (197)

    (25 858)

    (114)

    (1 518)

    (672)

    (740)

    (102 382)

    OPERATIVE NETTOAUFWENDUNGEN

    (247)

    (552)

    (5)

    (25 362)

    (113)

    (1 357)

    (534)

    (596)

    (95 910)

    SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – TÄTIGKEITEN AUSSERHALB DER EU

    Mio. EUR

     

    Außenbeziehungen

    Handel

    Entwicklung

    Erweiterung

    Humanitäre Hilfe

    Gesamttätigkeiten außerhalb der EU

    Sonstige operative Erträge:

    Rückforderung von Ausgaben

    14

    0

    9

    39

    2

    64

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    37

    0

    0

    0

    0

    37

    Sonstige operative Erträge

    81

    0

    (1)

    1

    0

    81

    SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    132

    0

    8

    40

    2

    182

    Verwaltungsaufwendungen:

    (799)

    (50)

    (146)

    (45)

    (26)

    (1 066)

    Personalaufwand

    (511)

    (45)

    (129)

    (36)

    (16)

    (737)

    Immaterielle Anlagewerte und Aufwendungen für Sachanlagen

    (18)

    0

    0

    0

    0

    (18)

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    (270)

    (5)

    (17)

    (9)

    (10)

    (311)

    Operative Aufwendungen:

    (2 924)

    (12)

    (939)

    (142)

    (852)

    (4 869)

    Direkte zentrale Verwaltung

    (1 514)

    (6)

    (610)

    (296)

    (417)

    (2 843)

    Indirekte zentrale Verwaltung

    (563)

    0

    (1)

    (52)

    0

    (616)

    Dezentrale Verwaltung

    (185)

    0

    (122)

    202

    0

    (105)

    Geteilte Verwaltung

    (26)

    0

    17

    0

    0

    (9)

    Gemeinsame Verwaltung

    (634)

    (6)

    (218)

    6

    (435)

    (1 287)

    Sonstige operative Aufwendungen

    (2)

    0

    (5)

    (2)

    0

    (9)

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

    (3 723)

    (62)

    (1 085)

    (187)

    (878)

    (5 935)

    OPERATIVE NETTOAUFWENDUNGEN

    (3 591)

    (62)

    (1 077)

    (147)

    (876)

    (5 753)


    SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGES

    Mio. EUR

     

    Presse & Kommunikation

    Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

    Koordinierung

    Personal & Verwaltung

    Eurostat

    GD Haushalt

    Prüfung

    Sprachen

    Sonstiges

    Dienstleistungen & sonstige gesamt

    Sonstige operative Erträge:

    Rückforderung von Ausgaben

    1

    0

    0

    1

    0

    0

    0

    0

    0

    2

    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

    0

    6

    0

    692

    0

    50

    0

    92

    0

    840

    Sonstige operative Erträge

    (2)

    0

    6

    54

    (1)

    (2)

    0

    47

    605

    707

    SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

    (1)

    6

    6

    747

    (1)

    48

    0

    139

    605

    1 549

    Verwaltungsaufwendungen:

    (96)

    (49)

    (148)

    (1 360)

    (65)

    (51)

    (8)

    (380)

    35

    (2 122)

    Personalaufwand

    (61)

    (36)

    (129)

    (564)

    (60)

    (38)

    (8)

    (290)

    35

    (1 151)

    Immaterielle Anlagewerte und Aufwendungen für Sachanlagen

    (2)

    0

    0

    (116)

    0

    0

    0

    0

    0

    (118)

    Sonstige Verwaltungsaufwendungen

    (33)

    (13)

    (19)

    (680)

    (5)

    (13)

    0

    (90)

    0

    (853)

    Operative Aufwendungen:

    (98)

    (13)

    0

    (36)

    (30)

    (261)

    0

    (14)

    (424)

    (876)

    Direkte zentrale Verwaltung

    (94)

    (13)

    0

    (32)

    (29)

    (109)

    0

    (1)

    0

    (278)

    Indirekte zentrale Verwaltung

    (4)

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    (4)

    Geteilte Verwaltung

    0

    0

    0

    0

    0

    (126)

    0

    0

    0

    (126)

    Sonstige operative Aufwendungen

    0

    0

    0

    (4)

    (1)

    (26)

    0

    (13)

    (424)

    (468)

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

    (194)

    (62)

    (148)

    (1 396)

    (95)

    (312)

    (8)

    (394)

    (389)

    (2 998)

    OPERATIVE NETTOAUFWENDUNGEN

    (195)

    (56)

    (142)

    (649)

    (96)

    (264)

    (8)

    (255)

    216

    (1 449)

    4.   ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

    4.1   ZWECK UND ERSTELLUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

    Die Cashflow-Daten bilden die Grundlage, um die Fähigkeit der Europäischen Union zur Generierung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie ihren entsprechenden Cashflow-Bedarf bewerten zu können.

    Die Kapitalflussrechnung wird mithilfe der indirekten Methode erstellt. Das bedeutet, dass der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit aus dem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, möglicher aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungen vergangener oder künftiger Zahlungseingänge oder -ausgänge aus operativer Tätigkeit sowie der Ertrags- oder Aufwandspositionen für die Veranlagung von Cashflows angepasst wird. Cashflows aus Fremdwährungstransaktionen werden in der Berichtswährung der Europäischen Union, dem Euro, dargestellt, wobei der Fremdwährungsbetrag zu dem am Datum des Zahlungsflusses geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet wird.

    Die dargestellte Kapitalflussrechnung enthält die Cashflows der Rechnungsperiode, aufgegliedert nach operativen Tätigkeiten und Investitionstätigkeiten (die Europäische Union übt keine Finanzierungstätigkeit aus).

    4.2   OPERATIVE TÄTIGKEITEN

    Operative Tätigkeiten sind alle jene Tätigkeiten der Europäischen Union, bei denen es sich nicht um Investitionstätigkeiten handelt. Dies trifft auf die meisten der durchgeführten Tätigkeiten zu. Darlehen (und gegebenenfalls die zugehörigen Anleihen) gelten nicht als Investitionstätigkeit (oder Finanzierungstätigkeit), weil sie unter die allgemeinen Ziele und somit unter das Tagesgeschäft der Europäischen Union fallen. Operative Tätigkeiten beinhalten überdies Investitionen wie die Beteiligung am Europäischen Investitionsfonds (EIF), an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und an den Risikokapitalfonds. Zweck dieser Tätigkeiten ist die Erreichung der politisch vorgegebenen Ziele.

    4.3   INVESTITIONSTÄTIGKEITEN

    Bei den Investitionstätigkeiten handelt es sich um den Erwerb oder die Veräußerung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen sowie anderer Anlagen, die jedoch nicht unter die Rubrik Zahlungsmitteläquivalente fallen. Die Darlehensvergabe fällt nicht unter die Investitionstätigkeiten. Ziel ist die Darstellung der tatsächlichen Investitionen der Europäischen Union.

    Es ist zu beachten, dass 8 910 Mio. EUR der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für die Europäische Union nicht verfügbar sind. Dabei handelt es sich um jene Zahlungsmittel, die in Form von Geldbußen eingenommen werden, gegen welche die mit der Geldbuße belegte Partei Rechtsmittel einlegt. Die entsprechenden Beträge sind in Erläuterung 2.11 oben klar als „Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen“ ausgewiesen.

    5.   EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE POSTEN

    EVENTUALFORDERUNGEN

    Mio. EUR

     

    Erläuterung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Erhaltene Sicherheiten

    5.1

    279

    260

    Eventualforderungen in Bezug auf Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten

    5.2

    1 944

    2 010

    Finanzkorrekturen in Bearbeitung (endgültiger Beschluss steht aus)

    5.3

    0

    4 390

    Sonstige Eventualforderungen

    5.4

    18

    43

    Eventualforderungen gesamt

     

    2 241

    6 703


    EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

    Mio. EUR

    Eventualverbindlichkeiten

    Erläuterung

    31.12.2009

    31.12.2008

    Gestellte Sicherheiten

    5.5

    19 330

    17 510

    Geldbußen - beim Gerichtshof eingelegte Rechtsmittel

    5.6

    11 969

    10 198

    EGFL –Entscheidung des Gerichtshofes steht noch aus

    5.7

    1 945

    1 609

    Beträge im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und sonstigen Streitfällen

    5.8

    416

    281

    Sonstige Eventualverbindlichkeiten

    5.9

    12

    18

    Eventualverbindlichkeiten gesamt

     

    33 672

    29 616

    Alle Eventualverbindlichkeiten würden bei Fälligkeit aus den künftigen Haushaltsplänen der Europäischen Union finanziert. Der EU-Haushaltsplan wird von den Mitgliedstaaten finanziert.

    EVENTUALFORDERUNGEN

    5.1   ERHALTENE GARANTIEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Erfüllungsgarantien

    252

    239

    Sonstiges

    27

    21

    Insgesamt

    279

    260

    Erfüllungsgarantien werden bisweilen gefordert, um sicherzustellen, dass die Empfänger von Finanzhilfen der Europäischen Union ihre vertraglichen Pflichten gegenüber der Europäischen Union erfüllen.

    5.2   BETRUGSFÄLLE UND UNREGELMÄSSIGKEITEN

    Die nachstehende Tabelle enthält die Beträge, die die Mitgliedstaaten infolge der Aufdeckung von mit Unregelmäßigkeiten behafteten Anträgen auf Finanzierung aus den Strukturfonds gegebenenfalls einziehen könnten. Die Tabelle beruht auf den förmlichen Meldungen der Mitgliedstaaten entsprechend der Verordnung Nr. 1681/94 der Kommission. Die Beträge sind nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

    Eventualforderungen: Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten

    Mio. EUR

    Mitgliedstaat

    31.12.2009

    31.12.2008

    Österreich

    8

    13

    Belgien

    2

    16

    Tschechische Republik

    13

    13

    Dänemark

    2

    10

    Estland

    3

    2

    Finnland

    2

    3

    Frankreich

    15

    12

    Deutschland

    468

    581

    Griechenland

    25

    62

    Ungarn

    6

    5

    Irland

    1

    1

    Italien

    436

    441

    Lettland

    5

    4

    Litauen

    5

    2

    Malta

    1

    1

    Niederlande

    15

    14

    Polen

    18

    13

    Portugal

    82

    114

    Slowakei

    39

    9

    Slowenien

    7

    1

    Spanien

    277

    279

    Schweden

    2

    2

    Vereinigten Königreich

    347

    257

    Insgesamt

    1 779

    1 855

    Die Beträge in dieser Tabelle stellen allerdings eher theoretische Höchstbeträge als tatsächlich zu erwartende Mittelzuflüsse in den EU-Haushalt dar. Dies hat folgende Gründe:

    Die Mitgliedstaaten melden nicht immer die Ergebnisse ihrer Einziehungsmaßnahmen.

    Die Mitgliedstaaten sind zwar verpflichtet, die Kommission über bestehende Möglichkeiten zur Einziehung der Beträge zu informieren, doch inwieweit die betreffenden Beträge tatsächlich eingezogen werden, lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen. Das nationale Recht sieht teilweise Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren vor, weshalb die zuständigen Behörden den formellen Verzicht auf eine Forderung nur sehr ungern aussprechen, selbst wenn die tatsächlichen Chancen auf eine Nacherhebung nur theoretischer Art sind. Nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission sind die Mitgliedstaaten bei Strukturmaßnahmen jetzt verpflichtet, der Kommission jährlich eine Erklärung zu den noch einzuziehenden Beträgen zu übermitteln, damit diese die tatsächliche Lage besser einschätzen kann.

    Selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat das Einziehungsverfahren fristgerecht eingeleitet hat, stellt dies noch keine Erfolgsgarantie dar. Dies gilt insbesondere für Einziehungsanordnungen, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden.

    Die Kofinanzierung einzelner Projekte erfolgt im Rahmen mehrjähriger Programme. Solange ein solches mehrjähriges Programm nicht abgeschlossen ist, lässt sich jedoch nicht gesichert feststellen, welche Beträge noch einzuziehen sind, da die Mittel für zu Unrecht geleistete Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen für andere, reguläre Projekte neu zugewiesen werden können und bei der Zahlung von Einzeltranchen und insbesondere bei der Leistung der Abschlusszahlung die Verrechnung bestimmter Ausgaben zulässig ist. Bei den Zahlen in diesen Tabellen handelt es sich um vorläufige Informationen, die auf den bis Ende Februar 2010 eingegangenen und bearbeiteten Meldungen beruhen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zahlen nach Maßgabe weiterer, zu einem späteren Zeitpunkt eingehender Meldungen noch berichtigt werden müssen.

    Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erlauben daher noch keine genaue Vorhersage darüber, welche Möglichkeiten zur Einziehung der Mittel im Einzelfall bestehen. Als sichtbarste Schwankung ist seit 2008 die Zunahme von Fällen in Bezug auf „EU-10“-Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Seit 2004 wird die Kohäsionspolitik aktiv umgesetzt und aufgrund der steigenden Umsetzungsrate und der verstärkten Kontrollen bei den kofinanzierten Maßnahmen ist die Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten seither stetig gestiegen. Eine weitere bedeutende Schwankung im Jahr 2008 betrifft das Vereinigte Königreich, das nach einer umfassenden Prüfung der finanzierten Maßnahmen eine hohe Zahl an Unregelmäßigkeiten gemeldet hat.

    Ebenfalls unter dieser Rubrik erfasst ist ein Betrag von 165 Mio. EUR in Verbindung mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) (2008: 153 Mio. EUR). Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Beträge mit, die sie in ihrem Schuldnerbuch erfasst haben, sowie Beträge, die sich noch in der Phase einer Vorabprüfung befinden. Diese vorläufigen Beträge werden in dieser Rubrik ausgewiesen.

    5.3   FINANZKORREKTUREN IN BEARBEITUNG (ENDGÜLTIGER BESCHLUSS STEHT AUS)

    Diese Information, die sich auf die Rückforderung der EU-Ausgaben bezieht, wird jetzt mit zugehöriger Information in Erläuterung 6 der vorliegenden Jahresrechnung ausgewiesen.

    5.4   SONSTIGE EVENTUALFORDERUNGEN

    Bei dem in dieser Rubrik ausgewiesenen Betrag handelt es sich um kleinere Eventualforderungen, die nicht unter den vorstehenden Rubriken eingeordnet werden können.

    EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

    5.5   GESTELLTE SICHERHEITEN

    5.5.1    Für Darlehen aus Eigenmitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB)

    Mio. EUR

     

    Risikoteilung 31.12.2009

    Ohne Risikoteilung 31.12.2009

    Offen 31.12.2009

    Insgesamt

    Offen 31.12.2008

    Öffentliche Behörden

    Private Unternehmen

    Garantie 65 %

    3 127

    9 126

    2 692

    14 945

    12 429

    Garantie 70 %

    109

    1 981

    506

    2 596

    2 908

    Garantie 75 %

    0

    617

    233

    850

    1 049

    Garantie 100 %

    0

    625

    196

    821

    1 008

    Insgesamt

    3 236

    12 349

    3 627

    19 212

    17 394

    Aus dem Haushalt der Europäischen Union werden Sicherheiten für die von der EIB aus Eigenmitteln zum 31. Dezember 2009 an Drittländer vergebenen und unterzeichneten Darlehen gestellt (einschließlich der an Mitgliedstaaten vor dem Beitritt vergebenen Darlehen). Diese sind allerdings auf einen bestimmten Prozentsatz des genehmigten Darlehenshöchstbetrags begrenzt: 65 %, 70 %, 75 % oder 100 %. Wird dieser Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, so erstreckt sich die EU-Bürgschaft auf die gesamte Höhe der tatsächlich vergebenen Darlehen. Zum 31. Dezember 2009 betrugen die Außenstände 19 212 Mio. EUR. Auf diesen Betrag ist de facto auch das von der Europäischen Union getragene Risiko begrenzt.

    Die von der EIB aus Eigenmitteln vergebenen Darlehen, für die eine Bürgschaft aus dem EU-Haushalt gestellt wird, sind außerdem durch Drittbürgschaften von außen (von Staaten bzw. öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Finanzinstituten) abgesichert. Die Kommission ist in diesem Fall Sekundärbürge. Die Garantie zulasten des EU-Haushalts deckt das politische Risiko bei den in der Rubrik „Risikoteilung“ aufgeführten Sicherheiten. Die übrigen Risiken werden bei Ausfall des Primärbürgen von der EIB selbst gedeckt. Bei den in der Spalte „Ohne Risikoteilung“ angeführten Sicherheiten werden bei Ausfall des Primärbürgen sämtliche Risiken aus dem EU-Haushalt gedeckt. Handelt es sich bei diesem Primärbürgen um eine staatliche Stelle, so ist im Allgemeinen eine Begrenzung auf das rein politische Risiko gegeben. Ist der primäre Garantiegeber hingegen eine privatwirtschaftliche Einrichtung, so muss der EU-Haushalt gegebenenfalls auch für die Deckung der geschäftlichen Risiken aufkommen.

    5.5.2    Sonstige gestellte Sicherheiten

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF)

    94

    48

    MEDA: Marokkanische Sicherheiten

    17

    66

    Kreditgarantieinstrument für Ten-Verkehrsprojekte (LGTT)

    6

    1

    Sonstiges

    1

    1

    Insgesamt

    118

    116

    Im Rahmen einer Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) wird der Beitrag der Kommission verwendet, um das finanzielle Risiko für Darlehen und Garantien, die von der EIB für förderfähige Forschungsprojekte gestellt wurden, zu decken. Insgesamt ist eine Beteiligung der Kommission von bis zu 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen, von der bis zu 800 Mio. EUR aus dem „Kooperationsprogramm“ und bis zu 200 Mio. EUR aus dem „Kapazitätsprogramm“ stammen. Die EIB hat sich verpflichtet, den gleichen Betrag bereitzustellen. Ein Betrag von 94 Mio. EUR ist von der Kommission als „Bereitstellung von Kapital“ blockiert worden. Diese Bereitstellung von Kapital deckt unerwartete Verluste durch Darlehen und Bürgschaften ab, die von der EIB im Rahmen der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) gestellt werden. Es handelt sich um den höchsten Verlust, den die Kommission bei Ausfall eines Darlehens oder einer gestellten Bürgschaft zu tragen hat. Es ist der Höchstbetrag der von der Kommission gestellten Sicherheit in Bezug auf die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) und wird somit als Eventualverbindlichkeit der Europäischen Union betrachtet.

    Im Rahmen des MEDA-Programms hat die Kommission über einen besonderen Fonds einen Bürgschaftsmechanismus eingerichtet, der zwei marokkanischen Organisationen, der Caisse Centrale de Garantie und dem Fonds Dar Ad-Damane, zugute kommt. Zum 31. Dezember 2009 fielen 17 Mio. EUR unter die Bürgschaft der Kommission.

    Das Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT) (2007-2013) zielt auf die Ausstellung von Sicherheiten, um das Ertragsrisiko in den ersten Jahren von TEN-Verkehrsprojekten zu mindern. Insbesondere umfasst die Sicherheit vollständig Standby-Liquiditätsfazilitäten, die nur in Fällen verwendet werden, in denen die Cashflows des Projekts nicht ausreichen, um vorrangige Verbindlichkeiten zu bedienen. Bei dem Instrument handelt es sich um ein gemeinsames Finanzprodukt der Kommission und der EIB, dem 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt zugewiesen werden. Die EIB wird weitere 500 Mio. EUR beitragen, sodass sich der verfügbare Gesamtbetrag auf 1 Mrd. EUR beläuft. Der in dieser Rubrik aufgenommene Betrag von 6 Mio. EUR stellt den Beitrag für Rückstellungen für unerwartete Verluste in Verbindung mit LGTT-Transaktionen dar.

    5.6   GELDBUSSEN

    Diese Beträge betreffen Geldbußen, die von der Kommission für die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften auferlegt und vorläufig entrichtet wurden und gegen die entweder ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder bei denen nicht bekannt ist, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird. Die Eventualverbindlichkeit wird bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofes beibehalten. Die auf solche vorläufigen Zahlungen aufgelaufenen Zinsbeträge (460 Mio. EUR) sind wegen der Ungewissheit des Anspruchs der Kommission auf diese Beträge einerseits in der Ergebnisrechnung für das betreffende Jahr und andererseits auch bei den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.

    5.7   EGFL – ENTSCHEIDUNG DES GERICHTSHOFES STEHT NOCH AUS

    Es handelt sich hierbei um Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten im Rahmen der EGFL-Konformitätsabschlüsse, für die eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht. Der Zeitpunkt der Ermittlung der endgültigen Höhe der Verbindlichkeit und das Jahr, in dem die Aufwendung aufgrund des gefällten Urteils zulasten des Haushalts verbucht wird, hängen von der Dauer des noch beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens ab. Ein Schätzwert der voraussichtlich zu zahlenden Beträge ist als langfristige Rückstellung in der Vermögensübersicht enthalten – siehe Erläuterung 2.13.

    5.8   EVENTUALVERBINDLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT RECHTSSACHEN UND ANDEREN STREITFÄLLEN

    Diese Rubrik bezieht sich auf Schadensersatzklagen, die gegen die Europäische Union vorgebracht werden, auf sonstige Rechtsstreitigkeiten sowie die geschätzten Rechtskosten.

    Die Beträge beziehen sich auf Rechtsverfahren, an denen Lieferanten, Auftragnehmer und frühere Mitarbeiter beteiligt sind. Bei Schadenersatzklagen gemäß Artikel 288 EG-Vertrag muss der Kläger nachweisen, dass sich das beklagte Organ eine schwerwiegende Verletzung einer Rechtsvorschrift, die Einzelpersonen bestimmte Ansprüche einräumt, zuschulden kommen ließ, wodurch dem Kläger ernsthafter Schaden entstanden ist. Außerdem muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem fraglichen Verstoß und dem verursachten Schaden erkennbar sein.

    5.9   SONSTIGE EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

    Bei dem in dieser Rubrik ausgewiesenen Betrag handelt es sich um kleinere Eventualverbindlichkeiten, die nicht unter den vorstehenden Rubriken klassifiziert werden können.

    SONSTIGE WICHTIGE OFFENLEGUNGEN

    5.10   FINANZTÄTIGKEITEN MIT ZUGESAGTEN, ABER NICHT BEANSPRUCHTEN MITTELN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Finanztätigkeiten mit zugesagten, aber nicht beanspruchten Mitteln

    5 733

    4 885

    Es handelt sich um Darlehens- und Investitionsvereinbarungen der Kommission (die nicht in den Altlasten enthalten sind), die vom Vertragspartner vor Jahresende noch nicht in Anspruch genommen wurden. Hierzu gehören vor allen Dingen Beträge in Bezug auf Vereinbarungen über Zahlungsbilanzdarlehen aus den Jahren 2008 und 2009, die zum Jahresende noch nicht ausgezahlt worden waren (5,4 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2009).

    5.11   MITTELBINDUNG IM HAUSHALTSPLAN, AUSSTEHENDE ZAHLUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Mittelbindung im Haushaltsplan, ausstehende Zahlungen

    134 689

    120 023

    Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen („Altlasten“) entsprechen den offenen Verpflichtungen, für die noch keine Zahlungen und/oder Aufhebungen vorgenommen wurden. Dies ist eine übliche Folgewirkung mehrjähriger Programme. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf insgesamt 177 272 Mio. EUR. Der ausgewiesene Betrag entspricht den noch abzuwickelnden Mittelbindungen abzüglich der in der Ergebnisrechnung 2009 als Aufwand erfassten zugehörigen Beträge.

    5.12   WICHTIGE RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    Strukturmaßnahmen

    275 761

    332 995

    Protokolle mit den Mittelmeerländern

    263

    263

    Fischereiabkommen

    249

    401

    Programm Galileo

    1 517

    2 023

    GMES-Programm

    556

    624

    TEN-V

    4 289

    4 571

    Sonstige vertragliche Verpflichtungen

    1 325

    983

    Insgesamt

    283 960

    341 860

    Diese Mittelbindungen entstanden, da die Europäische Union langfristige rechtliche Verpflichtungen über Beträge einging, für die im Haushaltsplan noch keine ausreichende Mitteldeckung vorhanden war. Hier werden entweder mehrjährige Programme, wie beispielsweise Strukturmaßnahmen, oder Beträge ausgewiesen, zu deren künftiger Zahlung die Europäische Union im Rahmen von zum Abschlussstichtag der Vermögensübersicht bestehenden Verträgen verpflichtet ist (z. B. in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Reinigung usw., aber auch vertragliche Verpflichtungen in Verbindung mit besonderen Projekten etwa im Bausektor). Nicht alle mehrjährigen Programme umfassen Mittelbindungen, deren Aufnahme in dieser Rubrik erforderlich ist, da für die Ausgaben zulasten künftiger Haushaltsjahre die jährlichen Beschlüsse der Haushaltsbehörde oder Änderungen der einschlägigen Vorschriften maßgeblich sind.

    5.12.1    Strukturmaßnahmen

    In der nachstehenden Tabelle ist ein Vergleich zwischen den rechtlichen Verpflichtungen, für die noch keine Mittelbindungen vorgenommen wurden, und den Höchstbeträgen der Mittelbindungen in Bezug auf die im Finanzrahmen 2007-2013 vorgesehenen Beträge dargestellt: Strukturmaßnahmen umfassen die für den Zeitraum 2007-2013 geplanten Beihilfen. Der im Jahr 2007 begonnene Finanzrahmen unterscheidet sich in Form und Zielen von dem Finanzrahmen des vorangegangenen Zeitraums.

    Mio. EUR

     

    Finanzielle Vorausschau 2007-2013

    (A)

    Eingegangene rechtliche Verpflichtungen

    (B)

    Mittelbindungen 2007-2009

    (C)

    Rechtliche Verpflichtungen abzgl. Mittelbindung

    (=B-C)

    Höchstbetrag der Mittelbindung

    (=A-C)

    Mittel der Kohäsionspolitik

    346 543

    346 136

    140 318

    205 818

    206 225

    Natürliche Ressourcen

    100 624

    98 388

    39 533

    58 855

    61 091

    Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

    10 958

    5 195

    2 513

    2 682

    8 445

    Insgesamt

    458 125

    449 719

    182 364

    267 355

    275 761

    5.12.2    Protokolle mit den Mittelmeerländern

    Diese Verpflichtungen über einen Gesamtbetrag von 263 Mio. EUR beziehen sich auf mit den Mittelmeerdrittländern geschlossene Finanzprotokolle. Der hier ausgewiesene Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtvolumen der unterzeichneten Finanzprotokolle und dem Gesamtbetrag der buchmäßig erfassten Mittelbindungen. Bei diesen Protokollen handelt es sich um internationale Abkommen, die nur mit Zustimmung beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden können. Entsprechende Bemühungen laufen derzeit.

    5.12.3    Fischereiabkommen

    Die Verpflichtungen gegenüber Drittländern, die für Maßnahmen im Rahmen von internationalen Fischereiübereinkommen eingegangen wurden, belaufen sich auf insgesamt 249 Mio. EUR.

    5.12.4    Programm Galileo

    Galileo ist ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS), das von der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) gebaut wird. Das Galileo-Programm wird jetzt vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert und von der Kommission für die EU verwaltet. Die erste Phase des Programms, die IOV-Phase („In-Orbit Validation“), wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 abgeschlossen und die Übertragung der geschaffenen Vermögenswerte an die Kommission findet zu ebendiesem Zeitpunkt statt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bis Ende 2009 einschließlich der vorstehend genannten Investition in das gemeinsame Unternehmen Galileo 1 028 Mio. EUR für die IOV-Phase des Programms gezahlt hat. Da sich dieses Programm derzeit noch in der Forschungsphase befindet, wurden die entsprechenden Mittel nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union als Aufwendungen verbucht und es wurden keine immateriellen Anlagewerte erfasst. Der für die nächste Phase des Programms Galileo (von 2008 bis 2013) vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag der Kommission beläuft sich auf 2 645 Mio. EUR.

    5.12.5    GMES-Programm

    Die Kommission hat für den Zeitraum 2008 bis 2013 mit der ESA einen Vertrag zur Einführung der Raumfahrtkomponente der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) geschlossen. Der indikative Gesamtbetrag für diesen Zeitraum liegt bei 624 Mio. EUR. 2009 wurde ein Betrag von 68 Mio. EUR an ESA ausgezahlt.

    5.12.6    TEN-V-Verpflichtungen

    Dieser Betrag bezieht sich auf Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) für den Zeitraum 2007-2013. Das Programm dient Projekten zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes und soll Infrastrukturprojekte sowie Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützen, um die nachhaltige Integration neuer Technologien und innovativer Prozesse bei der Errichtung der neuen Verkehrsinfrastruktur zu fördern. Der indikative Gesamtbetrag für dieses Programm liegt bei 8 013 Mio. EUR.

    5.12.7    Sonstige vertragliche Verpflichtungen

    Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlenden Beträgen. Darunter fallen die offene vertragliche Verpflichtung in Höhe von 117 Mio. EUR für gebäudebezogene Verträge des Rates sowie ein Betrag von 441 Mio. EUR für Bauverträge des Europäischen Parlaments. Weitere bedeutende Beträge unter dieser Rubrik beziehen sich auf 480 Mio. EUR für Auftragsvereinbarungen zwischen der Agentur „Fusion for Energy“ (gemeinsames europäisches Unternehmen für ITER und die Entwicklung von Fusionsenergie) und der internationalen Fusionsenergieorganisation ITER sowie auf 165 Mio. EUR für Auftragsvereinbarungen zwischen der Agentur „Fusion for Energy“, der Japanischen Atomenergieagentur (JAEA) und der internationalen Fusionsenergieorganisation ITER.

    5.13   BEITRÄGE AN VERBUNDENE EINRICHTUNGEN

    Dieser Betrag entspricht den künftig zu leistenden Einzahlungen für noch nicht abgerufene Teilbeträge des von der Kommission gezeichneten Kapitals.

    5.13.1    Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung: EBWE

    Mio. EUR

    EBWE

    EBWE Kapitalbeteiligung gesamt

    Von der Kommission gezeichnet

    Kapital

    19 794

    600

    Einbezahlt

    (5 198)

    (157)

    Noch nicht abgerufen

    14 596

    443

    5.13.2    Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung: EIF

    Mio. EUR

    EIF

    EIF Kapitalbeteiligung gesamt

    Von der Kommission gezeichnet

    Kapital

    2 940

    861

    Einbezahlt

    (588)

    (172)

    Noch nicht abgerufen

    2 352

    689

    Nachdem im Jahr 2007 der EIF 1 000 neue Anteile ausgegeben hatte, zeichnete die Europäische Union 2009 weitere 75 Anteile mit einem Nennwert von jeweils 1 Mio. EUR, von denen 20 % des Nennwerts sowie das Agio im Jahr 2009 einbezahlt wurden. Die Beteiligung der Europäischen Union ist auf 900 Anteile (900 Mio. EUR) begrenzt. Siehe Erläuterung 2.3.1.

    5.14   MITTELBINDUNGEN FÜR OPERATING LEASING

    Mio. EUR

    Beschreibung

    Künftig zahlbare Beträge

    < 1 Jahr

    1 - 5 Jahre

    > 5 Jahre

    Insgesamt

    Gebäude

    334

    1 236

    842

    2 412

    IT-Material und sonstige Ausrüstung

    6

    7

    0

    13

    Insgesamt

    340

    1 243

    842

    2 425

    Bei dieser Rubrik sind Gebäude und andere im Zuge von Operating-Leasing-Verträgen gemietete Ausrüstungen ausgewiesen, die den Kriterien für eine Erfassung unter den Aktiva der Vermögensübersicht nicht entsprechen. Die angegebenen Beträge entsprechen jeweils den während der verbleibenden Vertragsdauer noch anstehenden Zahlungsverpflichtungen.

    Im Jahr 2009 wurde ein Betrag von 364 Mio. EUR in der Ergebnisrechnung als Aufwendung für Operating-Leasing-Verträge ausgewiesen.

    6.   FINANZKORREKTUREN UND RÜCKFORDERUNGEN INFOLGE DER FESTSTELLUNG VON UNREGELMÄSSIGKEITEN

    Für den Haushaltsvollzug der Europäischen Union muss die Prävention, Erfassung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen sichergestellt werden. In diesem Kapitel soll ein Überblick über die zahlreichen Vorgehensweisen, die sich aus den anwendbaren Rechtsvorschriften zur Handhabung von seitens der Kommission und den Mitgliedstaaten erfassten Unregelmäßigkeiten ergeben, geboten und eine bestmögliche Schätzung für die jeweiligen Gesamtbeträge angegeben werden. Dies ist die letzte Stufe der Kontrollsysteme und die Bewertung dieser Rückforderungen ist für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wesentlich.

    6.1   EINLEITUNG

    6.1.1    Überblick über den Prozess der Finanzkorrektur und Rückforderung nach Verwaltungsart

    Rückforderungen und Finanzkorrekturen können aus Kontrollen und Prüfungen auf jeder Ebene des Kontrollsystems, aus Prüfungen auf EU-Ebene (Kommission, Europäischer Rechnungshof, OLAF) oder im Falle der geteilten Verwaltung durch die Mitgliedstaaten erfolgen. Wenngleich Unregelmäßigkeiten in jeder beliebigen Phase eines Projekts auftreten können, ist deren Erfassung in der Endphase möglich, wenn der Empfänger seinen Antrag auf Abschlusszahlung einsendet, der in den meisten Fällen unverzüglich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und/oder bestätigt wird. Nach Maßgabe der relevanten sektoralen Vorschriften ist jedoch unter Berücksichtigung der verschiedenen Verwaltungsarten zwischen Rückforderungen und Finanzkorrekturen zu unterscheiden.

    Rückforderungen

    Artikel 71 Absatz 3 der Haushaltsordnung sieht die Einziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge vor. Eine Rückforderung ist in diesem Zusammenhang die tatsächliche Einziehung von Geldern durch die Kommission oder durch den Mitgliedstaat infolge der Aufdeckung nicht förderfähiger oder mit Unregelmäßigkeiten behafteter Ausgaben.

    Finanzkorrekturen

    Gemäß den relevanten sektoralen Vorschriften in vielen Bereichen der EU-Ausgaben (insbesondere unter geteilter Verwaltung) erfolgt die Korrektur von Unregelmäßigkeiten unter Verwendung eines Finanzkorrekturmechanismus. Durch Finanzkorrekturen von Seiten der Kommission oder des Mitgliedstaats soll eine Situation wiederhergestellt werden, bei der 100 % der zur Finanzierung oder Kofinanzierung (Kohäsionspolitik) gemeldeten Ausgaben mit den einschlägigen nationalen und EU-Vorschriften übereinstimmen.

    Bei der geteilten Mittelverwaltung sind die Mitgliedstaaten in erster Linie für die Finanzkorrekturen verantwortlich, die in Verbindung mit einzelnen oder systematischen Unregelmäßigkeiten erforderlich sind, die in operationellen Programmen erfasst wurden. Der Kommission obliegt es, sicherzustellen, dass das die von den nationalen Behörden eingerichteten Systeme wirksam sind; im gegensätzlichen Fall werden dem Mitgliedstaat von der Kommission Finanzkorrekturen auferlegt.

    Wenn rechtsgrundlose Zahlungen an Empfänger aufgrund von EU-Kontrollen identifiziert werden können, sind Finanzkorrekturen als erster Schritt des tatsächlichen Prozesses der Rückforderung zu betrachten, da die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften die ihnen auferlegten Finanzkorrekturen weiter bearbeiten und die Gelder selbst von den Endempfängern wieder einziehen müssen. Bei Rechnungsprüfungen durch die nationalen Behörden sind die Mitgliedstaaten ebenfalls rechtlich verpflichtet, Rückforderungen auf der Ebene des Endempfängers weiterzuverfolgen.

    Nachstehend werden die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Rückforderungs- und Finanzkorrekturtätigkeiten nach Verwaltungsart sowie deren Auswirkung auf die EU-Rechnungsführung zusammengefasst dargestellt.

    6.1.2    Direkte Verwaltung

    Bei der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission werden nicht förderfähige Ausgaben entweder von dem Empfänger wieder eingezogen oder von der nächsten Ausgabenaufstellung abgezogen. Wenn die Empfänger den Abzug vor der Übermittlung der Ausgabenaufstellung vornehmen, wird die Information nicht im Rechnungsführungssystem erfasst. Dieser Fall tritt häufig ein, da die meisten Empfänger für den Erhalt ihrer Abschlusszahlung der Kommission eine bescheinigte oder geprüfte abschließende Ausgabenaufstellung übermitteln müssen. Diese bescheinigte Ausgabenaufstellung dient dazu, jegliche erfasste Unregelmäßigkeit zu korrigieren.

    6.1.3    Geteilte Verwaltung

    Etwa 80 % des EU-Haushalts werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet; diese umfassen in erster Linie Ausgaben für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Kohäsionspolitik und Fischerei.

    Bei Ausgaben, die in den Bereich der geteilten Mittelverwaltung fallen, werden die Haushaltsvollzugsaufgaben und Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten übertragen. Diese sind hauptsächlich für die Erfassung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten zuständig, die von den Empfängern begangen werden, und in der Folge auch für die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der an die Kommission gemeldeten Ausgaben. Somit nehmen Mitgliedstaaten Finanzkorrekturen vor und sind bei rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen an Empfänger, die im Rahmen eigener Prüfungen oder EU-Kontrollen identifiziert werden können, rechtlich verpflichtet, Einziehungsverfahren gegenüber diesen Empfängern einzuleiten.

    Die Europäische Kommission übt die Funktion der Gesamtaufsicht aus: Sie überprüft die Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten und wenn sie zu dem Schluss kommt, dass diese nicht gegeben ist, leitet sie Korrekturmaßnahmen ein. Auf diese Weise wird sie ihrer Verantwortung für den Haushaltsvollzug gerecht (Artikel 53b Absatz 4 der Haushaltsordnung). Die Kommission selbst kann einen förmlichen Beschluss zur Anwendung von Finanzkorrekturen für einen Mitgliedstaat treffen, wenn der Mitgliedstaat die erforderlichen Korrekturen nicht vorgenommen hat oder schwerwiegende Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen vorliegen, die zu systematischen Unregelmäßigkeiten führen können.

    Die Kommission erlegt bei festgestellten einzelnen Unregelmäßigkeiten Finanzkorrekturen auf, sie ist jedoch auch befugt, extrapolierte Korrekturen bzw. Pauschalkorrekturen vorzunehmen. Die Extrapolation findet Anwendung, wenn Ergebnisse einer repräsentativen Stichprobe von verfügbaren Unterlagen auf eine systematische Unregelmäßigkeit schließen lassen. Pauschalkorrekturen werden bei einzelnen Regelverletzungen oder bei systematischen Unregelmäßigkeiten vorgenommen, deren finanzielle Auswirkungen nicht genau quantifiziert werden können und bei denen die Verwaltungskosten für die Festlegung eines genauen Betrags unverhältnismäßig hoch wären. Diese Korrekturen stellen in beiden Fällen selbst dann, wenn Einziehungen von Empfängern nicht möglich sind, ein wichtiges Mittel für die Mitgliedstaaten dar, Schwachstellen in ihren Systemen zu verbessern und damit rechtsgrundlos geleistete Zahlungen an Empfänger zu verhindern bzw. aufzudecken und wieder einzuziehen.

    6.1.4    Sonstige Arten der Verwaltung

    Bei den Ausgaben, die der dezentralen und indirekt zentralen Mittelverwaltung unterliegen, wird die Verantwortung für die Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen Mitgliedstaaten, Drittländern oder Agenturen übertragen. Für Ausgaben, die der gemeinsamen Mittelverwaltung unterliegen, werden in den mit internationalen Organisationen abgeschlossenen Vereinbarungen Korrekturmechanismen definiert. Wie auch im Falle der geteilten Mittelverwaltung kann die Kommission bei einer falschen Anwendung der Vorschriften des EU-Ausgabenprogramms Finanzkorrekturen vornehmen.

    6.1.5    Übersicht über die Rückforderungen und Finanzkorrekturen 2009

    Übersicht über die 2009 bestätigten/beschlossenen Rückforderungen und Finanzkorrekturen

    Mio. EUR

    Finanzkorrekturen

    Erläuterung

    2009

    2008

    EAGFL/EGFL/ELER

    6.2.2

    462

    917

    Kohäsionspolitik (EU-Tätigkeit)

    Programme 1994-1999

    6.2.4

    521

    414

    Programme 2000-2006

    6.2.4

    1 890

    1 173

    Zwischensumme Kohäsionspolitik

     

    2 411

    1 587

    Finanzkorrekturen gesamt

     

    2 873

    2 504


    Mio. EUR

    Rückforderungen

    Erläuterung

    2009

    2008

    EAGFL/EGFL/ELER (erfasst durch MS)

    6.3

    163

    360

    Kohäsionspolitik (EU-Tätigkeit)

    6.3

    102

    31

    Sonstige Arten der Verwaltung

    6.3

    181

    72

    Rückforderungen insgesamt

     

    446

    463

    Schutz des EU-Haushalts insgesamt

     

    3 319

    2 967

    In dieser Tabelle sind die Rückforderungen und Einbehaltungen der Mitgliedstaaten infolge eigener Kontrollen im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht enthalten. Die Mitgliedstaaten sind zwar verpflichtet, der Kommission Informationen zu Einbehaltungen und Rückforderungen zur Verfügung zu stellen, sie sind jedoch gemäß den Vorschriften der Programme für den Zeitraum 2000-2006 nicht verpflichtet, aus eigenen Kontrollen resultierende Einziehungen getrennt auszuweisen. Aus diesem Grund, und um eine Überschneidung mit den Finanzkorrekturen zu vermeiden, sind die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Rückforderungen und Einbehaltungen (2009: 1 233 Mio. EUR) nicht enthalten (siehe Erläuterung 6.5).

    Übersicht über die 2009 vorgenommenen Rückforderungen und Finanzkorrekturen

    Mio. EUR

    Finanzkorrekturen

    Erläuterung

    2009 bestätigt

    Vor 2009 bestätigt

    Insgesamt

    EAGFL/EGFL/ELER

    6.2.2

    274

    429

    703

    Kohäsionspolitik

    Programme 1994-1999

    6.2.4

    163

    137

    300

    Programme 2000-2006

    6.2.4

    313

    96

    409

    Zwischensumme Kohäsionspolitik

     

    476

    233

    709

    Finanzkorrekturen insgesamt

     

    750

    662

    1 412


    Mio. EU

    Rückforderungen

    Erläuterung

    2009 bestätigt

    Vor 2009 bestätigt

    Insgesamt

    EAGFL/EGFL/ELER

    6.3.

    117

    31

    148

    Kohäsionspolitik

    6.3.

    102

    0

    102

    Sonstige Arten der Verwaltung

    6.3.

    147

    34

    181

    Rückforderungen insgesamt

     

    366

    65

    431

    Schutz des EU-Haushalts insgesamt

     

    1 116

    727

    1 843

    6.2   FINANZKORREKTUREN IM RAHMEN DER GETEILTEN VERWALTUNG

    Finanzkorrekturen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung erfolgen in drei Hauptschritten:

    (1)

    der Betrag steht noch nicht endgültig fest, die rechtlichen und kontradiktorischen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen („in Bearbeitung“ – siehe Erläuterung 6.4 unten);

    (2)

    der Betrag ist endgültig festgelegt („beschlossen“ durch einen Beschluss der Kommission oder „bestätigt“: im Rahmen der geteilten Verwaltung mit den Mitgliedstaaten vereinbart); und

    (3)

    der Betrag geht tatsächlich ein, entweder indem der Mitgliedstaat den Betrag überweist (beschlossene Korrektur) oder indem der Mitgliedstaat den Betrag von einem zukünftigen Zahlungsantrag abzieht (Einbehaltung/Einziehung) („umgesetzt“); für noch nicht umgesetzte Finanzkorrekturen siehe Erläuterung 6.2.4.

    6.2.1.    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    Im Rahmen des EGFL und des ELER, die den EAGFL, Abteilung Garantie ersetzt haben, sehen die anwendbaren Rechtsvorschriften vor, dass die Kommission Finanzkorrekturen im Rahmen eines Rechnungsabschlusses vornimmt.

    Rechnungsabschlussverfahren

    Das Rechnungsabschlussverfahren wird von der Kommission vorgenommen und umfasst einen jährlichen Rechnungsabschluss jeder Zahlstelle und eine mehrjährige Konformitätsprüfung zur Konformität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben mit den Vorschriften der Europäischen Union. Beim EGFL werden sämtliche dieser Beträge in Ergebnisrechnung der Kommission als Einnahmen buchmäßig erfasst. Beim ELER können die von den Mitgliedstaaten selbst wieder eingezogenen Beträge sowie die Beträge aus dem jährlichen Rechnungsabschlussverfahren in der Regel wieder für das Programm verwendet werden.

    Rechnungsabschluss: Die Kommission beschließt über den Rechnungsabschluss und nimmt damit die Jahresrechnung der Zahlstellen auf der Grundlage von Verwaltungskontrollen sowie der Bescheinigungen und Berichte der bescheinigenden Stellen förmlich an.

    Der Zweck des Konformitätsabschlusses besteht darin, Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union auszuschließen, die nicht in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften getätigt wurden. Daher ist der Konformitätsabschluss kein Mechanismus, durch den rechtsgrundlos geleistete Zahlungen direkt von den Empfängern wieder eingezogen werden; vielmehr ist er ein starker Anreiz für die Mitgliedstaaten, ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu verbessern und somit rechtsgrundlos geleistete Zahlungen an Endempfänger zu verhindern bzw. aufzudecken und wieder einzuziehen. Überdies wird durch eine Korrektur im Rahmen von Konformitätsprüfungen der Mitgliedstaat nicht von seiner Verantwortung entbunden, die festgestellten Unregelmäßigkeiten weiterzuverfolgen. Der Konformitätsabschluss findet nicht auf der Grundlage jährlicher Zyklen statt, da er Ausgaben erfasst, die in mehr als einem Haushaltsjahr getätigt wurden.

    Rechnungsabschluss von Zahlungen, die ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen geleistet wurden: Die Einhaltung der festgelegten Fristen für Zahlungen der Mitgliedstaaten an Empfänger wird systematisch dreimal jährlich gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 883/06 kontrolliert. Bei einer Nichteinhaltung der Fristen nimmt die Kommission vorbehaltlich bestimmter Zugeständnisse in Sonderfällen und außergewöhnlicher Umstände sowie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Kürzungen vor. Diese Finanzkorrekturen werden als „negative Zahlungen“ behandelt und in der Ergebnisrechnung als eine Ausgabenkürzung buchmäßig erfasst.

    6.2.2    Finanzkorrekturen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 2009

    2009 beschlossene Finanzkorrekturen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums gesamt

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    Rechnungsabschlussverfahren:

    Rechnungsabschluss und nicht eingehaltene Zahlungsfristen

    103

    58

    Konformitätsabschluss

    359

    859

    Insgesamt

    462

    917

    Die oben genannten Beträge beziehen sich auf den EGFL, da beim ELER 2009 nur Finanzkorrekturen in Höhe von ungefähr 0,4 Mio. EUR vorgenommen wurden. Diese Beträge sind in der Ergebnisrechnung enthalten. Eine Aufschlüsselung der oben genannten Beträge nach Mitgliedstaaten ist Anlage 1 zu entnehmen.

    Der bei den Konformitätsabschlüssen zu beobachtende Rückgang zwischen 2008 und 2009 ist darauf zurückzuführen, dass Ende 2008 entsprechende Beschlüsse in Höhe von insgesamt 368 Mio. EUR noch nicht umgesetzt waren.

    2009 vorgenommene Finanzkorrekturen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    Mio. EUR

     

    Umsetzung 2009

    Rechnungsabschlussverfahren:

    Rechnungsabschluss und nicht eingehaltene Zahlungsfristen

    103

    Konformitätsabschluss

    600

    Insgesamt

    703

    Eine Aufschlüsselung der oben genannten Beträge nach Mitgliedstaaten ist Anlage 2 zu entnehmen.

    6.2.3    Kohäsionspolitik

    Nach Maßgabe der Rechtsvorschriften, die auf die Kohäsionspolitik Anwendung finden, werden Maßnahmen zur Ausführung von Finanzkorrekturen sowohl von Mitgliedstaaten als auch von der Kommission getroffen:

    Mitgliedstaaten können Finanzkorrekturen in zweierlei Weise vornehmen. Entweder sie

    streichen die betreffenden Ausgaben unverzüglich aus den Ausgaben des Programms, indem sie sie aus der nächsten der Kommission zu übermittelnden Ausgabenaufstellung herausnehmen; in diesem Falle werden die betreffenden Mittel der EU unverzüglich für andere Maßnahmen frei, oder sie

    belassen die betreffenden Ausgaben vorläufig in den Ausgaben des Programms und warten das Ergebnis des Verfahrens zur Einziehung der zu Unrecht gezahlten Beträge beim Empfänger ab. Für die Einziehung beim Empfänger bieten sich wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder werden die betreffenden Beträge vom Empfänger zurückgezahlt oder sie werden mit weiteren, demselben Empfänger geschuldeten Zahlungen verrechnet. Siehe Erläuterung 6.5 unten für Einzelheiten zu derartigen Einziehungen.

    Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission Daten zu ihren Finanzkorrekturen melden, und zwar einerseits zu den von Kofinanzierungen einbehaltenen Beträgen und andererseits zu den eingezogenen Beträgen. Die beiden Meldungen sind unterschiedlich und ergänzen sich, da in den Einbehaltungen nur die Beträge erfasst sind, die einbehalten werden, ohne das Ergebnis von Einziehungsverfahren abzuwarten, und in den Rückforderungen nur die Beträge erfasst sind, die zunächst nicht einbehalten, sondern in den gemeldeten Ausgaben belassen wurden, bis sie von den Empfängern eingezogen werden. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, Korrekturen, die sich aus EU-Prüfungen und solchen, die sich aus ihren eigenen Prüfungen ergeben, getrennt auszuweisen. Diese Trennung ist erst ab dem Programmzeitraum 2007-2013 vorzunehmen.

    Finanzkorrekturen infolge EU-Prüfungen und -Kontrollen:

    Wird ein Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat über eine Korrektur infolge einer Kontrolle oder Prüfung der Europäischen Union erzielt, kann der Mitgliedstaat die bereits gemeldeten, zu Unrecht gezahlten Beträge vom nächsten Zahlungsantrag (für jedes Programm bzw. Projekt des Kohäsionsfonds sind jeweils kumulative Zahlungsanträge vorzulegen) abziehen und die frei gewordenen EU-Mittel für andere förderfähige Ausgaben im Rahmen des betreffenden Programms wiederverwenden, allerdings nicht für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Vorgang oder den Vorgängen, auf die sich die Korrektur bezog.

    In folgenden Fällen stellt die Kommission Einziehungsanordnungen zur Ausführung von Finanzkorrekturen aus:

    nach förmlichen Finanzkorrekturbeschlüssen;

    bei Abschluss eines Programms; und

    nach Abschluss eines Programms, nachdem die Einziehung seitens der Mitgliedstaaten bei den Empfängern erfolgt ist.

    Solche Einziehungsanordnungen werden im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst.

    In allen übrigen Fällen von Finanzkorrekturen stellt die Kommission keine Einziehungsanordnung aus, insbesondere, wenn Mitgliedstaaten die Finanzkorrektur akzeptieren und selbst vornehmen. In solchen Fällen wird die Information nicht im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst.

    6.2.4    Finanzkorrekturen im Rahmen der Kohäsionspolitik 2009

    Die Tabelle enthält nicht die Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten selbst vorgenommenen Kontrollen der Ausgaben im Rahmen der Strukturmaßnahmen:

    2009 bestätigte Finanzkorrekturen

    Mio. EUR

     

    EFRE

    Kohäsions-fonds

    ESF

    FIAF

    EAGFL Ausrichtung

    Insgesamt

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 1994-1999:

    Umgesetzt

    87

    10

    21

    41

    4

    163

    Noch nicht umgesetzt

    358

    0

    0

    0

    0

    358

    Zeitraum 1994-1999 insgesamt

    445

    10

    21

    41

    4

    521

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 2000-2006:

    Umgesetzt

    82

    63

    141

    2

    25

    313

    Noch nicht umgesetzt

    1 534

    13

    18

    3

    9

    1 577

    Zeitraum 2000-2006 insgesamt

    1 616

    76

    159

    5

    34

    1 890

    Finanzkorrekturen 2009 insgesamt

    2 061

    86

    180

    46

    38

    2 411

    Finanzkorrekturen 2008 insgesamt

    949

    92

    522

    19

    5

    1 587

    Anmerkung: In den bestätigten Beträgen für 2009 sind im Jahr 2008 beschlossene/bestätigte, nicht zuvor gemeldete Finanzkorrekturen enthalten, die sich auf 90 Mio. EUR belaufen.

    Die Gründe für den Anstieg der zwischen 2009 und 2008 bestätigten Beträge für den EFRE sind die Umsetzung der strikten Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen (KOM(2010) 52) sowie eine bedeutende Finanzkorrektur gegenüber Spanien, die im November 2009 akzeptiert wurde.

    Beim ESF ist der 2009 zu beobachtende Rückgang der bestätigten Beträge (im Vergleich zu den 2008 gemeldeten Beträgen) auf die Umsetzung des vorstehend genannten Aktionsplans der Kommission im Jahr 2008 zurückzuführen. Dieser zielte darauf ab, die Entscheidungsprozesse bei anhängigen Finanzkorrekturen zu beschleunigen, was dazu führte, dass 2009 weniger Korrekturen vorzunehmen waren. Hierbei ist zu beachten, dass von den 2008 bestätigten Finanzkorrekturen in Höhe von 522 Mio. EUR 518 Mio. EUR auf für den ESF vorgenommene Finanzkorrekturen entfallen.

    Die nachstehend ausgewiesenen Zahlen wurden periodengerecht ermittelt. Demnach ist ein Teil dieser Korrekturen bereits 2009 vorgenommen worden (709 Mio. EUR für alle Fonds) und die verbleibenden werden in den Folgejahren Jahren vorgenommen.

    Bestätigte Finanzkorrekturen – kumulierte Zahlen

    Mio. EUR

     

    Zeitraum 2000-2006

    Zeitraum 1994-1999

    Insgesamt

    31.12.2009

    31.12.2009

    31.12.2009

    Kohäsionsfonds

    233

    273

    506

    EFRE

    3 797

    1 633

    5 430

    ESF

    1 130

    392

    1 522

    FIAF

    7

    97

    104

    EAGFL-Ausrichtung

    36

    121

    157

    Insgesamt

    5 203

    2 516

    7 719

    Eine Aufschlüsselung der oben genannten Beträge nach Mitgliedstaaten ist Anlage 3 zu entnehmen.

    Zum 31. Dezember 2009 bestätigte, jedoch zum 31. Dezember 2009 noch nicht vorgenommene Finanzkorrekturen (kumulierte Zahlen)

    Die Rückforderung oder Finanzkorrektur gilt als „noch nicht umgesetzt“, wenn sie beschlossen bzw. bestätigt wurde, der Betrag jedoch noch nicht eingezogen, verrechnet oder einbehalten worden ist.

    Mio. EUR

    Zum 31.12.2009 umzusetzen

    EFRE

    Kohäsions-fonds

    ESF

    FIAF

    EAGFL Aus-richtung

    Insgesamt

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 1994-1999:

    359

    11

    1

    0

    0

    371

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 2000-2006:

    1 904

    23

    22

    3

    9

    1 961

    Zum 31.12.2009 insgesamt noch umzusetzen

    2 263

    34

    23

    3

    9

    2 332

    Die geringe Umsetzung der 2009 beschlossenen Korrekturbeträge ist auf den EFRE zurückzuführen.

    Beim Großteil der im Laufe des Jahres 2009 noch nicht umgesetzten Finanzkorrekturen des Programmplanungszeitraums 1994-1999 handelt es sich um Korrekturen, die im vierten Quartal 2009 beschlossen wurden. Diese Finanzkorrekturen werden im Laufe des ersten Quartals 2010 vorgenommen werden.

    Bei Finanzkorrekturen zum Programmplanungszeitraum 2000-2006 können die Mitgliedstaaten, wenn sie die infolge der EU-Kontrolle beschlossene Korrektur akzeptieren, die Korrektur selbst vornehmen, indem sie den zu Unrecht bezahlten Betrag bei der nachfolgenden Ausgabenaufstellung einbehalten und entsprechende andere förderfähige Ausgaben im Rahmen desselben Programms einsetzen. Da bei den meisten Programmen des EFRE und Projekten des Kohäsionsfonds (2000-2006) die Obergrenze der Zahlungen erreicht wurde, wird der Abzug der nicht förderfähigen Ausgaben nur in den Abschlussdokumenten erfasst (endgültige Bescheinigung der Ausgaben, Abschlussvermerk und endgültiger Durchführungsbericht), die von den Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten vorzulegen sind.

    Bis 2009 bestätigte und zum 31. Dezember 2009 vorgenommene Finanzkorrekturen

    Mio. EUR

     

    EFRE

    KOHÄSIONS-FONDS

    ESF

    FIAF

    EAGFL Ausrichtung

    Gesamt

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 1994-1999:

    2009 bestätigt

    87

    10

    21

    40

    5

    163

    in Vorjahren bestätigt

    131

    0

    0

    6

    0

    137

    Zeitraum 1994-1999 insgesamt

    218

    10

    21

    46

    5

    300

    Finanzkorrekturen des Zeitraums 2000-2006:

    2009 bestätigt

    82

    63

    141

    2

    25

    313

    in Vorjahren bestätigt

    34

    16

    44

    2

    0

    96

    Zeitraum 2000-2006 insgesamt

    116

    79

    185

    4

    25

    409

    2009 insgesamt umgesetzte Finanzkorrekturen

    334

    89

    206

    50

    30

    709

    Eine Aufschlüsselung der oben genannten Beträge nach Mitgliedstaaten ist Anlage 4 zu entnehmen.

    6.3   VON DER KOMMISSION ODER DEN MITGLIEDSTAATEN VORGENOMMENE EINZIEHUNGEN

    Diese Rubrik erfasst die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Beträgen bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rechnungshof oder OLAF aufgedeckt wurden.

    2009 bestätigte Rückforderungen

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    Geteilte Verwaltung

    Landwirtschaft: EAGFL/EGFL

    163

    360

    Kohäsionspolitik

    102

    31

    Teilsaldo

    265

    391

    Sonstige Arten der Mittelverwaltung:

    Externe Maßnahmen

    81

    32

    Interne Politikbereiche

    100

    40

    Teilsaldo

    181

    72

    Insgesamt

    446

    463


    2009 vorgenommene Rückforderungen

    Mio. EUR

     

    2009 bestätigt

    Vor 2009 bestätigt

    Insgesamt

    Geteilte Verwaltung

    Landwirtschaft: EAGFL/EGFL

    117

    31

    148

    Kohäsionspolitik

    102

    0

    102

    Teilsaldo

    219

    31

    250

    Sonstige Arten der Mittelverwaltung:

    Externe Maßnahmen

    60

    21

    81

    Interne Politikbereiche

    87

    13

    100

    Teilsaldo

    147

    34

    181

    Insgesamt

    366

    65

    431

    6.3.1    Landwirtschaft: Rückforderung von Beträgen bei Unregelmäßigkeiten, die von den Mitgliedstaaten erfasst wurden

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Beträge, die Verluste infolge von Unregelmäßigkeiten nach den jeweiligen nationalen Vorschriften und Verfahren darstellen, auszuweisen und wieder einzuziehen. Falls für im Rahmen des EGFL finanzierte Maßnahmen die Rückforderung von den Empfängern erfolgreich verläuft, werden die eingezogenen Beträge der Kommission gutgeschrieben und in der Ergebnisrechnung als Einnahmen erfasst. Beim ELER werden Rückforderungen vom nächsten Zahlungsantrag abgezogen und der entsprechende ELER-Betrag kann daher erneut für das Programm verwendet werden. Falls ein Mitgliedstaat die Rückforderung nicht weiterverfolgt oder seine Maßnahmen nicht sorgfältig vornimmt, kann die Kommission beschließen, über das Konformitätsprüfungsverfahren zu intervenieren und dem betreffenden Mitgliedstaat eine Finanzkorrektur aufzuerlegen.

    Der Rückgang der Einnahmen aus Unregelmäßigkeiten ist im Wesentlichen auf die positiven Auswirkungen effektiverer Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten zurückzuführen, darunter die Auswirkung der 50 %-Regelung des Rechnungsabschlussverfahrens (Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates).

    6.3.2    Kohäsionspolitik

    Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie dafür zuständig, Unregelmäßigkeiten zu verhindern, festzustellen und zu korrigieren und rechtsgrundlos gezahlte Beträge, gegebenenfalls mit Verzugszinsen, wieder einzuziehen. Die Beträge der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Einziehungen sind nicht in der vorstehenden Tabelle enthalten (siehe Erläuterung unter Punkt 6.5). Die in dieser Rubrik ausgewiesenen Beträge beziehen sich auf direkt von der Kommission vorgenommene Einziehungen.

    6.3.3    Sonstige Arten der Mittelverwaltung

    Bei Unregelmäßigkeiten, die im Rahmen anderer Arten der Mittelverwaltung festgestellt werden, erfolgt die Rückforderung durch die Ausstellung einer Einziehungsanordnung oder den Abzug bei einer nachfolgenden Zahlung. Die Verpflichtung des Empfängers, eine korrigierte abschließende Ausgabenaufstellung zu übermitteln, hat nicht unbedingt zur Folge, dass der durch die Unregelmäßigkeit verursachte Betrag im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst wird.

    6.4   IN BEARBEITUNG BEFINDLICHE FINANZKORREKTUREN INFOLGE VON EU-KONTROLLEN

    6.4.1    Landwirtschaft

    Mio. EUR

     

    In Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen zum 31.12.2008

    Neue in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen 2009

    2009 beschlossene Finanzkorrekturen

    Anpassungen beschlossener oder in Bearbeitung befindlicher Finanzkorrekturen zum 31.12.2008

    In Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen zum 31.12.2009

    EAGFL

    1 733

    657

    – 317

    690

    2 763

    Die Kommission bestimmt alljährlich die Maßnahmen und Mitgliedstaaten, deren Konformität auf der Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse des gesamten Spektrums der Ausgaben im Bereich Landwirtschaft geprüft wird. Das Konformitätsprüfverfahren dauert mehrere Jahre; Ende 2009 war die Konformitätsprüfung von vor 2003 getätigten Ausgaben weitgehend abgeschlossen. Die Prüfungen für die Jahre 2003 bis 2009 sind in Bearbeitung.

    Die Kommission kann nach ihren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ihren allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung für die Erstellung der Jahresrechnungen Schätzungen verwenden. Dies gilt für die Ausgaben, die auf der Grundlage derartiger zukünftiger Konformitätsbeschlüsse wahrscheinlich aus der EU-Finanzierung ausgeschlossen werden. Bei dieser Schätzung wird die zuverlässigste verfügbare Information berücksichtigt. Da über EGFL-Korrekturen pro Haushaltsjahr der Ausgaben beschlossen wird, kann der durchschnittliche Anteil der Korrekturen pro abgeschlossenem Haushaltsjahr berechnet und dieser Prozentsatz auf weniger weit zurückliegende Haushaltsjahre, bei denen die Kontrollen noch nicht abgeschlossen sind, extrapoliert werden. Die Zuverlässigkeit dieser Schätzung wird anhand des Vergleichs mit den Beträgen der „Korrekturen in Bearbeitung“ für die Jahre bewertet, in denen diese Information verfügbar ist, und den Ergebnissen der im jeweiligen Jahr ausgeführten Konformitätsprüfungen gegenübergestellt wird. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der durchschnittliche Anteil der Korrekturen pro abgeschlossenem Haushaltsjahr zwischen 1,1 % und 1,9 % beträgt und somit relativ stabil ist.

    Bei dem Betrag von 2 763 Mio. EUR handelt es sich um eine Schätzung des Betrags, der im Rahmen zukünftiger Konformitätsbeschlüsse in Bezug auf Prüfungen der Ausgaben der Jahre 2003-2009 zu erhalten ist. In diesem Betrag enthalten sind in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen in Höhe von 2,1 Mrd. EUR, deren Betrag auf der Grundlage laufender Prüfungsfälle berechnet wird (die sich hauptsächlich auf die Ausgabenjahre 2003 bis 2007 beziehen).

    Der Anstieg der oben genannten Schätzung ist auf den Anstieg des durchschnittlichen Anteils an Korrekturen gegenüber den Ausgaben von 1,1 % auf 1,5 % im Vergleich zu den Vorjahren zurückzuführen. Die jüngsten Zahlen der „Korrekturen in Bearbeitung“ für 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 bekräftigen diesen Anteil und weisen sogar einen höheren durchschnittlichen Anteil an Korrekturen als 1,5 % auf. Die finanziellen Folgen der Einführung der Betriebsprämienregelung 2005 ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorhersehbar. Auf der einen Seite ist davon auszugehen, dass weniger Korrekturen in der Anzahl der Fälle vorgenommen werden, und auf der anderen Seite können sich Pauschalkorrekturen bei den Maßnahmen der Betriebsprämienregelung in finanzieller Hinsicht stärker auswirken. Da es sich um keine endgültigen Beträge handelt, sind sie nicht in der Vermögensübersicht erfasst.

    6.4.2    Strukturmaßnahmen

    Mio. EUR

     

    In Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen zum 31.12.2008

    Neue in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen 2009

    2009 bestätigte Finanzkorrekturen

    Anpassungen bestätigter oder in Bearbeitung befindlicher Finanzkorrekturen zum 31.12.2008

    In Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen zum 31.12.2009

    Struktur- und Kohäsionsfonds (Programme 1994-1999 und 2000-2006)

    EFRE

    1 771

    89

    –1 087

    – 343

    430

    Kohäsionsfonds

    178

    98

    –80

    –47

    149

    ESF

    630

    2

    –56

    – 250

    326

    FIAF

    35

    0

    –33

    0

    2

    EAGFL-Ausrichtung + ELER

    4

    221

    –38

    4

    191

    Insgesamt

    2 618

    410

    –1 294

    – 636

    1 098

    Dieser Betrag beruht auf Prüfungsfeststellungen der Kommission und des Europäischen Rechnungshofes oder OLAF, die von den zuständigen Generaldirektionen im Rahmen förmlicher Verfahren und laufender kontradiktorischer Verfahren mit den betroffenen Mitgliedstaaten weiterverfolgt werden. Dabei handelt es sich um die bestmögliche Schätzung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Weiterverfolgung der Prüfungsfeststellungen und der abgegebenen endgültigen Stellungnahmen (oder Stellungnahmen vor der Zahlungseinstellung) zum 31. Dezember 2009. Dieser Betrag kann nach einem kontradiktorischen Verfahren für die Zahlungsaussetzung und Finanzkorrekturen, in dem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Vorlage weiterer Nachweise zur Stützung ihrer Ansprüche eingeräumt wird, geändert werden.

    6.5   TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN IN VERBINDUNG MIT RÜCKFORDERUNGEN UND FINANZKORREKTUREN IM RAHMEN VON STRUKTURMASSNAHMEN UND DER KOHÄSIONSPOLITIK

    Im Bereich der Kohäsionspolitik werden die von den Mitgliedstaaten im Anschluss an ihre eigenen Prüfungen oder Prüfungen der EU vorgenommenen Korrekturen nicht im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst, da die Mitgliedstaaten diese Beträge für andere förderfähige Ausgaben wiederverwenden können. Die Mitgliedstaaten sind jedoch aufgefordert, der Kommission aktuelle Informationen über Einbehaltungen, erfolgte Einziehungen und ausstehende Rückforderungen für Strukturmaßnahmen für das Jahr 2009 und kumulativ für die Programmplanungszeiträume 2000-2006 und 2007-2013 für alle vier Fonds (EFRE, ESF, EAGFL-Ausrichtung und FIAF) zu übermitteln. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, aus EU-Tätigkeiten resultierende Korrekturen getrennt auszuweisen. Daher werden von den Mitgliedstaaten vorgenommene Finanzkorrekturen nicht zu denen der Kommission addiert.

    Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß den Verordnungen Nr. 438/2001 und Nr. 448/2001 übermittelten Daten belaufen sich die Einbehaltungen und Rückforderungen im Jahr 2009 auf 986 Mio. EUR bzw. 247 Mio. EUR, sodass sich ein Gesamtwert von 1 233 Mio. EUR ergibt. Bei den Zahlen werden die Ergebnisse der ersten Prüfungen durch die Kommission berücksichtigt, die zur Berichtigung bestimmter Daten geführt haben. Die Vor-Ort-Prüfungen der Daten der Mitgliedstaaten durch die Kommission, die im Jahr 2009 in neun Mitgliedstaaten durchgeführt worden waren (10 Mitgliedstaaten im Jahr 2008), zeigten auf, dass die Systeme für die Erfassung und Meldung der Daten noch nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig zuverlässig waren, obwohl Hinweise zu verzeichnen sind, dass die Qualität höher ist und einige Verbesserungen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen sind. Darüber hinaus sind die Zahlen insbesondere im Hinblick auf die gesamte Programmperiode unvollständig, da einige große Mitgliedstaaten ihre in früheren Jahren vorgenommenen Korrekturen noch nicht mitgeteilt haben. Gegenüber den Vorjahren ist jedoch eine Verbesserung in Bezug auf die Vollständigkeit zu verzeichnen und die Mitgliedstaaten haben vereinbart, zum Abschluss alle Informationen zur Verfügung zu stellen.

    Für den Zeitraum 2000-2006 besteht das Risiko einer Überschneidung zwischen den für Finanzkorrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe (Prüfungen durch die Kommission und den Rechnungshof sowie OLAF-Untersuchungen) gemeldeten Zahlen und den von den Mitgliedstaaten aufgrund eigener Tätigkeiten übermittelten Zahlen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein großer Teil der Finanzkorrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe von den Mitgliedstaaten akzeptiert wird und diese ohne einen förmlichen Beschluss der Kommission durch die Einbehaltung der betreffenden Ausgaben von den Ausgabenaufstellungen durchgeführt werden. Da die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, zwischen Korrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe und aufgrund ihrer eigenen Kontrollen und Prüfungen zu unterscheiden, kann der Umfang dieser Überschneidung nicht genau bewertet werden. Darüber hinaus nehmen die Mitgliedstaaten die Finanzkorrekturen möglicherweise nicht in dem Jahr vor, in dem sie sie akzeptiert haben. Somit handelt es sich bei der möglichen Überschneidung um einen reinen Schätzwert. Ein Vergleich der Beträge, die die Mitgliedstaaten für 2009 gemeldet haben, mit den auf Prüfungen der EU-Organe zurückgehenden Finanzkorrekturbeträgen, die die Mitgliedstaaten für dasselbe Jahr akzeptiert haben, lässt den Schluss zu, dass sich die Überschneidung auf nicht mehr als 465 Mio. EUR beläuft. Für das Jahr 2008 betrug die geschätzte Überschneidung maximal 600 Mio. EUR.

    Ab dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 erfasst die Kommission diese Daten im Rahmen der jährlichen Berichterstattung in ihrem EDV-System. Somit kann sie Daten direkt auf elektronischem Wege von den Mitgliedstaaten empfangen. Nach Maßgabe der sektoralen Verordnung sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, Korrekturen aufgrund der Tätigkeiten von EU-Organen getrennt auszuweisen, um Überschneidungen zu vermeiden.

    Erläuterung 6 –   Anlage 1: 2009 beschlossene Finanzkorrekturen und Rückforderungen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums insgesamt

    Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Daten

    Mio. EUR

    Mitgliedstaat

    Rechnungsabschluss

    Konformitätsabschluss

    Gemeldete Unregelmäßigkeiten

    Insgesamt

    Belgien

    0

    12

    2

    15

    Bulgarien

    0

    0

    5

    5

    Tschechische Republik

    0

    0

    0

    1

    Dänemark

    0

    101

    4

    104

    Deutschland

    0

    2

    15

    17

    Estland

    0

    0

    0

    0

    Irland

    –2

    3

    2

    4

    Griechenland

    2

    18

    1

    21

    Spanien

    7

    62

    38

    106

    Frankreich

    3

    73

    35

    111

    Italien

    –3

    5

    13

    15

    Zypern

    0

    0

    0

    0

    Lettland

    0

    0

    0

    0

    Litauen

    0

    2

    1

    4

    Luxemburg

    0

    0

    0

    0

    Ungarn

    6

    13

    2

    22

    Malta

    0

    0

    0

    0

    Niederlande

    1

    30

    5

    36

    Österreich

    0

    2

    1

    3

    Polen

    0

    11

    2

    13

    Portugal

    0

    9

    8

    18

    Rumänien

    5

    0

    9

    14

    Slowenien

    0

    1

    0

    2

    Slowakei

    0

    0

    1

    1

    Finnland

    2

    0

    0

    2

    Schweden

    0

    0

    2

    2

    Vereinigten Königreich

    83

    12

    14

    109

    Beschlossen gesamt

    103

    359

    163

    625

    Anmerkung: Die vorstehenden Zahlen sind auf Mio. EUR gerundet und als 0 ausgewiesene Beträge entsprechen Zahlen von weniger als 500 000 EUR.

    Erläuterung 6 –   Anlage 2: 2009 im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums vorgenommene Finanzkorrekturen und Rückforderungen insgesamt

    Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Daten

    Mio. EUR

    Mitgliedstaat

    Rechnungsabschluss und nicht eingehaltene Zahlungsfristen

    Konformitätsabschluss

    Von Mitgliedstaaten gemeldete Unregelmäßigkeiten (an EU zurückgezahlt)

    Insgesamt

    Belgien

    0

    12

    2

    14

    Bulgarien

    0

    1

    1

    Tschechische Republik

    0

    0

    0

    Dänemark

    0

    101

    4

    105

    Deutschland

    0

    1

    16

    18

    Estland

    0

    0

    0

    0

    Irland

    –2

    5

    2

    5

    Griechenland

    2

    189

    5

    196

    Spanien

    7

    23

    30

    59

    Frankreich

    3

    46

    34

    82

    Italien

    –3

    167

    13

    177

    Zypern

    0

    0

    1

    Lettland

    0

    0

    0

    0

    Litauen

    0

    0

    2

    2

    Luxemburg

    0

    0

    0

    Ungarn

    6

    3

    9

    Malta

    0

    0

    Niederlande

    1

    2

    6

    9

    Österreich

    0

    1

    1

    Polen

    0

    2

    2

    Portugal

    0

    0

    7

    7

    Rumänien

    5

    7

    12

    Slowenien

    0

    1

    0

    2

    Slowakei

    0

    0

    0

    0

    Finnland

    2

    0

    1

    2

    Schweden

    0

    12

    2

    14

    Vereinigten Königreich

    83

    41

    9

    133

    Umgesetzt insgesamt

    103

    600

    148

    851

    Anmerkung: Die vorstehenden Zahlen sind auf Mio. EUR gerundet und als 0 ausgewiesene Beträge entsprechen Zahlen von weniger als 500 000 EUR.

    Erläuterung 6 –   Anlage 3: 2009 bestätigte Finanzkorrekturen für Strukturmaßnahmen gesamt

    Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Daten

    Mio. EUR

     

    Kumulierter Stand 2008

    2009 bestätigte Finanzkorrekturen

    Kumulierter Stand 2009

    Mitgliedstaat

     

    EFRE

    KOHÄSIONS-FONDS

    ESF

    FIAF

    EAGFL-Ausrichtung

    Gesamt

     

    1994-1999

    1 995

    445

    10

    21

    41

    4

    521

    2 516

    Belgien

    5

    0

    0

    5

    Dänemark

    3

    0

    0

    3

    Deutschland

    286

    49

    4

    53

    339

    Irland

    42

    0

    0

    42

    Griechenland

    526

    0

    0

    526

    Spanien

    244

    250

    5

    17

    32

    0

    304

    548

    Frankreich

    83

    0

    0

    1

    84

    Italien

    442

    63

    63

    505

    Luxemburg

    1

    0

    4

    4

    5

    Niederlande

    168

    1

    9

    9

    177

    Österreich

    2

    0

    0

    0

    2

    Portugal

    113

    19

    5

    24

    137

    Finnland

    1

    0

    0

    0

    1

    Schweden

    1

    0

    0

    1

    Vereinigten Königreich

    77

    54

    54

    131

    INTERREG

    1

    9

    9

    10

    2000-2006

    3 313

    1 616

    76

    159

    5

    34

    1 890

    5 203

    Belgien

    5

    2

    3

    5

    10

    Bulgarien

    2

    2

    2

    Tschechische Republik

    0

    0

    0

    Dänemark

    0

    0

    0

    0

    Deutschland

    10

    0

    2

    2

    12

    Estland

    0

    0

    0

    Irland

    26

    16

    16

    42

    Griechenland

    867

    37

    2

    14

    53

    920

    Spanien

    1 246

    1 200

    22

    24

    3

    8

    1 257

    2 503

    Frankreich

    249

    3

    9

    0

    12

    261

    Italien

    608

    135

    80

    2

    217

    825

    Zypern

    Lettland

    3

    1

    0

    1

    4

    Litauen

    1

    1

    1

    2

    Luxemburg

    2

    2

    2

    Ungarn

    4

    41

    7

    0

    52

    52

    Malta

    Niederlande

    1

    0

    1

    1

    2

    Österreich

    Polen

    37

    85

    12

    0

    11

    108

    145

    Portugal

    95

    31

    0

    0

    31

    126

    Rumänien

    2

    8

    14

    22

    24

    Slowenien

    2

    0

    0

    2

    Slowakei

    1

    38

    38

    39

    Finnland

    0

    0

    0

    0

    0

    Schweden

    11

    0

    0

    11

    Vereinigten Königreich

    149

    63

    5

    68

    217

    INTERREG

    1

    1

    1

    Bestätigt gesamt

    5 308

    2 061

    86

    180

    46

    38

    2 411

    7 719

    Anmerkung: Die vorstehenden Zahlen sind auf Mio. EUR gerundet und als 0 ausgewiesene Beträge entsprechen Zahlen von weniger als 500 000 EUR.

    Erläuterung 6 –   Anlage 4: 2009 insgesamt umgesetzte Finanzkorrekturen: Strukturmaßnahmen

    Nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Daten

    Mio. EUR

     

    2009 umgesetzte Beschlüsse

    Mitgliedstaat

    EFRE

    KOHÄSIONS-FONDS

    ESF

    FIAF

    EAGFL-Ausrichtung

    Gesamt

    Zeitraum 1994-1999

    218

    10

    21

    46

    5

    300

    Belgien

    0

    0

    Dänemark

    2

    2

    Deutschland

    109

    0

    4

    113

    Irland

    0

    0

    1

    Griechenland

    0

    0

    Spanien

    3

    5

    17

    32

    0

    57

    Frankreich

    1

    0

    5

    6

    Italien

    41

    41

    Luxemburg

    0

    4

    4

    Niederlande

    7

    9

    16

    Österreich

    0

    0

    0

    Portugal

    1

    5

    6

    Finnland

    0

    0

    0

    Schweden

    0

    0

    Vereinigten Königreich

    52

    52

    INTERREG

    2

    2

    Zeitraum 2000-2006

    116

    79

    185

    4

    25

    409

    Belgien

    3

    3

    Bulgarien

    3

    3

    Tschechische Republik

    0

    0

    Dänemark

    Deutschland

    Estland

    0

    0

    Irland

    Griechenland

    47

    5

    14

    66

    Spanien

    7

    14

    38

    0

    59

    Frankreich

    1

    0

    2

    Italien

    10

    80

    4

    93

    Zypern

    Lettland

    0

    0

    Litauen

    1

    1

    Luxemburg

    2

    2

    Ungarn

    40

    1

    0

    41

    Malta

    Niederlande

    Österreich

    Polen

    42

    42

    11

    95

    Portugal

    9

    9

    18

    Rumänien

    6

    14

    20

    Slowenien

    Slowakei

    Finnland

    0

    0

    Schweden

    Vereinigten Königreich

    5

    5

    INTERREG

    0

    0

    Umgesetzt gesamt

    334

    89

    206

    50

    30

    709

    Anmerkung: Die vorstehenden Zahlen sind auf Mio. EUR gerundet und als 0 ausgewiesene Beträge entsprechen Zahlen von weniger als 500 000 EUR.

    7.   FINANZRISIKOMANAGEMENT

    Die nachstehenden Angaben zum Finanzrisikomanagement der Europäischen Union (EU) beziehen sich auf Folgendes:

    Kassentransaktionen der Europäischen Kommission für den Vollzug des EU-Haushalts;

    Darlehens- und Anleihetätigkeiten der Europäischen Kommission, die über die makrofinanzielle Hilfe (MFH), Zahlungsbilanzdarlehen und Euratom abgewickelt werden;

    Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen; und

    Darlehen und Anleihen sowie Transaktionen, die von der Europäischen Union über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung) durchgeführt wurden.

    7.1.   RISIKOMANAGEMENTRICHTLINIEN

    7.1.1.    Transaktionen

    Die Vorschriften und Grundsätze für die Finanzverwaltung der Europäischen Kommission sind in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 des Rates) und in der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates) sowie den Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 des Rates, geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 478/2007 des Rates) festgelegt.

    Aufgrund der vorstehenden Verordnungen gelten die folgenden Grundsätze:

    Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten auf Konten eingezahlt, die von jedem Mitgliedstaat eigens zu diesem Zweck bei seiner Haushaltsverwaltung oder bei einer von ihm bestimmten Einrichtung eröffnet wurden. Die Kommission darf bei den vorgenannten Konten nur dann Mittel in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Bargeldbedarf decken muss.

    Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten in ihren eigenen Landeswährungen eingezahlt, während die Zahlungen der Kommission größtenteils auf EUR lauten.

    Im Namen der Kommission eröffnete Bankkonten dürfen nicht überzogen werden.

    Die Salden von Konten, die in anderen Währungen als dem EUR geführt werden, werden entweder für Zahlungen in diesen Währungen verwendet oder regelmäßig in EUR konvertiert.

    Zusätzlich zu den Eigenmittelkonten werden von der Kommission weitere Bankkonten bei Zentralbanken und Geschäftsbanken eingerichtet, und zwar zur Vornahme von Zahlungen und zum Empfang von Beträgen, die keine Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt darstellen.

    Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung ist stark automatisiert und basiert auf modernen Informatiksystemen. Für die Sicherheit des Bürgschaftssystems gelten besondere Verfahren. Für die Gewährleistung der Aufgabenteilung gemäß der Haushaltsordnung finden die internen Kontrollstandards und Prüfungsprinzipien der Kommission Anwendung.

    Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung wird durch Leitlinien und Verfahren geregelt, die darauf abzielen, die operativen und finanziellen Risiken zu begrenzen und ein angemessenes Kontrollniveau zu gewährleisten. Diese umfassen verschiedene Tätigkeitsbereiche (zum Beispiel: Zahlungsausführung und Zahlungsmittelverwaltung, Cashflow-Vorausschau, Geschäftskontinuität usw.) und die Einhaltung der Leitlinien und Verfahren wird regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus treffen sich die GD HAUSHALT und GD WIRTSCHAFT UND FINANZEN, um Fragen zum Austausch von Informationen in Bezug auf Risikomanagement und bewährte Praktiken zu besprechen.

    7.1.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Die Anleihe- und Darlehenstransaktionen sowie die zugehörige Abwicklung und Verwaltung werden von der Europäischen Union gegebenenfalls nach den einschlägigen Beschlüssen des Rates und gemäß den internen Leitlinien durchgeführt. Schriftliche Verfahrenshandbücher zu bestimmten Themenbereichen wie Anleihen, Darlehen und Finanzverwaltung wurden verfasst und dienen den operativen Referaten als Handlungsgrundlage. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren wird regelmäßig überprüft. Im Allgemeinen werden keine Tätigkeiten zum Ausgleich von Zinsschwankungen oder Kursschwankungen durchgeführt (Hedging-Aktivitäten), weil die Anleihetransaktionen durch Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen) finanziert werden und keine offenen Zins- bzw. Währungspositionen bestehen.

    7.1.3    Garantiefonds

    Die Vorschriften und Grundsätze für die Verwaltung des Garantiefonds (siehe Erläuterung 2.3.3) sind in der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 25. November 1994 samt nachfolgenden Änderungen vom 17./ 23. September 1996, vom 8. Mai 2002 und vom 25. Februar 2008 dargelegt. Der Garantiefonds ist nur in EUR tätig. Er investiert ausschließlich in dieser Währung, um ein Wechselkursrisiko zu vermeiden. Die Verwaltung des Garantiefonds beruht auf dem traditionellen Vorsichtsgrundsatz bei Finanztätigkeiten. Besonderes Augenmerk ist auf eine Verminderung der Risiken und auf die Gewährleistung zu legen, dass die verwalteten Vermögenswerte ohne erhebliche Verzögerung veräußert oder übertragen werden können, wobei die eingegangenen Verpflichtungen zu beachten sind.

    7.1.4    EGKS in Abwicklung

    Die Europäische Kommission ist für die Abwicklung der Verbindlichkeiten der EGKS zuständig und es sind keine weiteren neuen und entsprechenden Finanzierungen für die EGKS in Abwicklung vorgesehen. Neue Anleihen der EGKS sind nur insoweit gestattet, als sie zur Refinanzierung mit dem Ziel einer Verringerung der Finanzierungskosten eingesetzt werden. In der Finanzverwaltung kommt obligatorisch das Vorsichtsprinzip zur Anwendung, das die weitestgehende Begrenzung aller Finanzrisiken vorsieht.

    7.2   MARKTRISIKO

    Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko drückt nicht nur das Potential für Verluste sondern auch das Potential für Gewinne aus. Es beinhaltet das Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken. Die Europäische Union ist keinem sonstigen bedeutenden Preisrisiko ausgesetzt.

    7.2.1    Wechselkursrisiko

    Das Wechselkursrisiko bezeichnet das Risiko einer Beeinträchtigung der Tätigkeiten der Europäischen Union oder des Wertes ihrer Investitionen durch Wechselkursschwankungen. Das Risiko ergibt sich aus einer Preisschwankung zwischen zwei Währungen.

    7.2.1.1    Transaktionen

    Von Mitgliedstaaten in anderen Währungen als dem EUR gezahlte Eigenmittel werden in Einklang mit dem Eigenmittelbeschluss auf den Eigenmittelkonten gehalten. Sie werden in EUR konvertiert, wenn sie für die Ausführung von Zahlungen benötigt werden. Die der Mittelverwaltung zugrunde liegende Vorgehensweise wird durch die oben genannte Verordnung vorgegeben. In einer begrenzten Zahl von Fällen werden diese Mittel direkt für die Ausführung von Zahlungen in Fremdwährungen verwendet.

    Die Kommission unterhält bei Geschäftsbanken Konten in anderen EU-Währungen als dem Euro sowie in USD für die Ausführung von Zahlungen in diesen Währungen. Auf diese Konten werden Mittel eingezahlt, die vom Betrag der auszuführenden Zahlungen abhängen. Daher ist der Tagesgeldbestand dieser Konten sehr niedrig und es besteht nur ein begrenztes Risiko in Verbindung mit Wechselkursschwankungen.

    Gehen verschiedene Einnahmen (außer Eigenmittel) in anderen Währungen als dem EUR ein, werden diese auf andere Konten der Kommission in denselben Währungen überwiesen, sofern sie zur Ausführung von Zahlungen benötigt werden, bzw. sie werden in EUR konvertiert oder auf andere auf EUR lautende Konten überwiesen. Auf Zahlstellenkonten, die auf andere Währungen als den EUR lauten, werden Mittel in eben diesen Währungen überwiesen, je nach dem geschätzten kurzfristigen lokalen Zahlungsbedarf. Die Salden dieser Konten dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

    Da alle vorläufig eingenommenen Geldbußen in EUR auferlegt und gezahlt werden, besteht kein Risiko von Wechselkursschwankungen.

    7.2.1.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Der Großteil der Finanzanlagen und -verbindlichkeiten wird in EUR gehalten, so dass die EU in diesen Fällen keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt ist. Allerdings gewährt die Europäische Union über das Finanzinstrument Euratom Darlehen in USD, die durch Anleihen über einen entsprechenden Betrag in USD finanziert sind (Gegengeschäfte, Back-to-Back-Transaktionen). Zum Abschlussstichtag ist die Europäische Union in Bezug auf Euratom keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt.

    7.2.1.3    Garantiefonds

    Die Finanzanlagen werden in EUR gehalten, so dass kein Wechselkursrisiko besteht.

    7.2.1.4    EGKS in Abwicklung

    Die EGKS in Abwicklung unterliegt einem geringen Nettorisiko in Bezug auf Wechselkursschwankungen in Höhe eines EUR-Gegenwerts von 2,2 Mio. EUR, die sich aus Wohnbaudarlehen mit einem EUR-Gegenwert von 1,5 Mio. EUR und Leistungsbilanzsalden mit einem EUR-Gegenwert von 0,7 Mio. EUR ergeben.

    7.2.2    Zinsrisiko

    Das Zinsrisiko bezeichnet die Möglichkeit einer Wertminderung einer Sicherheit, insbesondere einer Anleihe, die sich aus einem Zinsanstieg ergibt. In der Regel verringert ein höherer Zinssatz den Preis von festverzinslichen Anleihen und umgekehrt.

    7.2.2.1    Transaktionen

    Die Finanzverwaltung der Kommission nimmt keine Kredite auf, weshalb sie keinem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Sie erzielt jedoch einen Zinsgewinn für die Guthaben auf ihren verschiedenen Bankkonten. Aus diesem Grund hat die Kommission Maßnahmen eingeleitet, um zu gewährleisten, dass regelmäßige Zinsgewinne den Marktzinssatz und dessen mögliche Schwankungen widerspiegeln. Die bei den Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten eingerichteten Konten für Eigenmitteleinnahmen generieren keine Zinsen und sind kostenlos. Für alle übrigen bei nationalen Zentralbanken eingerichteten Konten hängen die Gebühren von den von jeder Bank angebotenen Konditionen ab; die Zinssätze sind variabel und sie werden an die Marktschwankungen angepasst.

    Bei einer Geschäftsbank gehaltene Tagesgelder erzielen täglich Zinsgewinne. Diese basieren auf variablen Marktzinssätzen, auf die eine vertraglich festgelegte Marge (positiv oder negativ) angewandt wird. Für die meisten Konten ist die Berechnung der Zinsen an den marginalen Zinssatz der EZB für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gebunden. Es werden Anpassungen vorgenommen, um die Schwankungen dieses Satzes widerzuspiegeln. Im Falle bestimmter anderer Konten ist die Berechnung der Zinsen an den EONIA-Satz („Euro Overnight Index Average“) gebunden. Somit wird das Risiko ausgeschlossen, dass der Zinsgewinn der Kommission unterhalb des Marktzinssatzes liegt.

    7.2.2.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Variabel verzinsliche Anleihen und Darlehen

    Aufgrund des besonderen Wesens ihrer Darlehens- und Anleihetätigkeiten verfügt die Europäische Union über zinstragende Aktiva und Passiva in beträchtlicher Höhe. MFH- und Euratom-Anleihen, die zu variablen Zinssätzen begeben werden, setzen die Europäische Union einem Zinsrisiko aus. Das Zinsrisiko aus den Anleihen wird jedoch durch Darlehen zu gleichwertigen Konditionen, sogenannte Back-to-Back-Transaktionen, ausgeglichen. Zum Abschlussstichtag verfügte die Europäische Union über variabel verzinste Darlehen mit einem Nennbetrag von 0,96 Mrd. EUR (2008: 1,05 Mrd. EUR), deren Zinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird.

    Festverzinsliche Anleihen und Darlehen

    Die Europäische Union verfügt auch über festverzinsliche MFA- und Euratom-Darlehen über insgesamt 110 Mio. EUR im Jahr 2009 (2008: 85 Mio. EUR) mit einer Endfälligkeit zwischen einem und fünf Jahren (25 Mio. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (85 Mio. EUR).

    Noch bedeutender ist jedoch, dass die Europäische Union 2009 über sechs festverzinsliche Darlehen im Bereich des Instruments der Zahlungsbilanzhilfe über insgesamt 9,2 Mrd. EUR verfügt (2008: 2 Mrd. EUR) mit einer Endfälligkeit zwischen einem und fünf Jahren (5 Mrd. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (4,2 Mrd. EUR).

    7.2.2.3    Garantiefonds

    Variabel verzinsliche Wertpapiere innerhalb des Garantiefonds sind dem Risiko der Volatilität dieser Zinssätze ausgesetzt, während festverzinsliche Wertpapiere ein Fair-Value-Zinsrisiko bedeuten. Festverzinsliche Anleihen machen zum Abschlussstichtag rund 97 % des Wertpapierbestands aus (2008: 96 %).

    7.2.2.4    EGKS in Abwicklung

    Aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten ist die EGKS in Abwicklung einem Zinsrisiko ausgesetzt. Die mit Anleihen verbundenen Zinsrisiken werden in der Regel durch gleichwertig ausgestaltete Darlehen kompensiert. In Bezug auf Tätigkeiten im Bereich der Anlagenverwaltung machen festverzinsliche Anleihen zum Abschlussstichtag rund 97 % des Wertpapierbestands aus (2008: 97 %).

    7.3   KREDITRISIKO

    Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes verursacht durch die Nichtzahlung eines Schuldners/Nehmers eines Darlehens oder einer sonstigen Kreditlinie (entweder des Kapitalbetrags oder der Zinsen (Kupon) oder beide) oder die Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung. Zahlungsausfälle schließen die verzögerte Rückzahlung, die Umstrukturierung der Rückzahlungen und einen Bankrott ein.

    7.3.1    Transaktionen

    Die meisten Kassenmittel der Kommission werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates über das Eigenmittelsystem auf den von den Mitgliedstaaten für die Entrichtung ihrer Beiträge (Eigenmittel) eingerichteten Konten gehalten. Diese Konten werden bei den Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten geführt. Diese Einrichtungen stellen für die Kommission das geringste Kreditrisiko (Gegenparteirisiko) dar, da das Risiko bei den Mitgliedstaaten liegt.

    Die Überweisung von Mitteln auf die Konten, die die Kommission für die Deckung laufender Zahlungen bei Geschäftsbanken unterhält, erfolgt nach Bedarf und wird vom Kassenmittelverwaltungssystem der Kommission automatisch gesteuert. Auf diesen Konten werden Mindestguthaben gehalten, die dem durchschnittlichen Betrag der täglich von dem jeweiligen Konto geleisteten Zahlungen entsprechen. Daher sind die über Nacht auf diesen Konten gehaltenen Beträge konstant sehr niedrig (im Durchschnitt insgesamt zwischen 50 Mio. EUR und 150 Mio. EUR auf über 30 Konten) und das Risiko für die Kommission begrenzt. Diese Beträge sind im Zusammenhang mit den Gesamt-Kassenständen zu betrachten, die zwischen 1 Mrd. EUR und 35 Mrd. EUR schwanken, wobei 2009 Zahlungen in Höhe von insgesamt 130 Mrd. EUR ausgeführt wurden.

    Zudem gelten besondere Leitlinien für die Auswahl von Geschäftsbanken, um das Gegenparteirisiko, dem die Kommission ausgesetzt ist, weiter zu verringern.

    Sämtliche Geschäftsbanken werden durch Ausschreibungen ausgewählt. Für eine Zulassung zu den Ausschreibungsverfahren ist eine kurzfristige Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig (S&P A-1 oder Fitch F1) erforderlich. Unter bestimmten und hinreichend begründeten Umständen kann eine niedrigere Stufe genügen.

    In der Regel wird von Geschäftsbanken, die speziell für Einlagen aus vorläufig eingenommenen Geldbußen ausgewählt wurden, außerdem eine langfristige Bonitätsbewertung von S&P von mindestens AA oder gleichwertig gefordert und es finden spezifische Maßnahmen Anwendung, wenn Banken dieser Gruppe abgestuft werden.

    Im Verlauf des Jahres 2009 hat die Finanzverwaltung der Kommission ein alternatives System zur Verwaltung vorläufig eingenommener Geldbußen mit dem spezifischen Ziel eingeführt, die Risiken in diesem Bereich zu mindern. Auf der Grundlage des Beschlusses K(2009) 4264 des Rates werden ab dem 1. Januar 2010 auferlegte Geldbußen mit dem neuen System verwaltet und nicht mehr als Einlagen bei Geschäftsbanken gehalten.

    Zahlstellenkonten werden bei lokalen Banken gehalten, die in einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden. Die Bonitätsstufenanforderungen hängen von der lokalen Situation ab und können sich zwischen den Ländern deutlich unterscheiden. Um das Risiko zu begrenzen, werden die Salden auf diesen Konten auf einem möglichst niedrigen Stand gehalten (unter Berücksichtigung operativer Anforderungen), es werden regelmäßig Mittel auf diese Konten überwiesen und die geltenden Höchstgrenzen werden einmal jährlich überprüft.

    Die Bonitätsbewertung der Geschäftsbanken, bei denen die Kommission Konten hält, wird mindestens einmal im Monat oder erforderlichenfalls häufiger überprüft. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise wurden intensivere Überwachungsmaßnahmen eingeleitet und über das gesamte Jahr 2009 hinweg aufrechterhalten.

    7.3.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Dieses Kreditrisiko wird einerseits durch die Einholung von Bürgschaften der Staaten wie im Fall von Euratom, andererseits über den Garantiefonds (MFH und Euratom) und schließlich über den EU-Haushalt verwaltet (Zahlungsbilanzhilfe und für den Fall, dass die anderen Maßnahmen nicht ausreichen MFH und Euratom). Der Eigenmittelbeschluss, der 2009 in Kraft war, legte die Höchstgrenze für den Anteil der BNE-Eigenmittel auf 1,24 % des BNE der Mitgliedstaaten fest und 2009 wurden 1,01 % zur Deckung von Mitteln für Zahlungen verwendet. Somit stand zum 31. Dezember 2009 eine Marge von 0,23 % zur Deckung dieser Sicherheit zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Höchstgrenze ab 2010 auf 1,23 % sinkt. Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen wurde 1994 errichtet, um das Ausfallrisiko im Zusammenhang mit Anleihen zur Finanzierung von Darlehen an Länder außerhalb der Europäischen Union abzudecken. In jedem Fall wird das Kreditrisiko durch die Möglichkeit eingedämmt, Mittel vom EU-Haushalt abzurufen, wenn ein Schuldner die fälligen Beträge nicht vollständig zurückzahlen kann. Zu diesem Zweck kann die Europäische Union Mittel von allen Mitgliedstaaten anfordern, um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union gegenüber den Darlehensgebern zu gewährleisten.

    Die Hauptbegünstigten dieser Darlehen sind Ungarn, Lettland und Rumänien. Auf diese Länder entfallen jeweils 54 %, 21 % und 18 % des gesamten Kreditvolumens. Bei Finanztransaktionen kommen die Leitlinien über die Auswahl der Vertragsparteien zur Anwendung. Diesen zufolge darf die operative Einheit Transaktionen nur mit zulässigen Banken unter Einhaltung entsprechender Vertragsobergrenzen abwickeln.

    7.3.3    Garantiefonds

    Gemäß der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der EIB über die Verwaltung des Garantiefonds müssen Interbank-Anlagen eine Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig aufweisen. Zum 31. Dezember 2009 wurden alle Anlagen (153 Mio. EUR) bei Vertragsparteien vorgenommen, die diese Bedingungen erfüllen (2008: 183 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2009 hatte der Fonds in vier kurzfristige Finanzinstrumente investiert und alle Anlagen (37 Mio. EUR) waren bei Vertragsparteien erfolgt, die eine kurzfristige Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig aufwiesen. Alle Sicherheiten aus dem zur Veräußerung verfügbaren Wertpapierbestand entsprechen den Verwaltungsleitlinien.

    7.3.4    EGKS in Abwicklung

    Um das Kreditrisiko einzudämmen, wird regelmäßig überprüft, inwieweit die Darlehensnehmer ihre Zins- und Kapitalrückzahlungsverpflichtungen erfüllen können. Zusätzlich werden gegen das Kreditrisiko Nebensicherheiten sowie Landes-, Unternehmens- und persönliche Bürgschaften eingesetzt. 52 % der gesamten Außenstände werden durch Bürgschaften eines Mitgliedstaates oder einer gleichwertigen Organisation (z. B. einer öffentlichen Einrichtung) abgesichert. 36 % der ausstehenden Darlehen sind an Banken vergeben oder von Banken besichert. Bei Finanztransaktionen kommen die Leitlinien über die Auswahl der Vertragsparteien zur Anwendung. Die operative Einheit darf nur mit zulässigen Banken Transaktionen abwickeln und muss die entsprechenden Vertragsobergrenzen einhalten.

    7.4   LIQUIDITÄTSRISIKO

    Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aus der Schwierigkeit der Veräußerung eines Vermögenswerts ergibt, z. B. das Risiko, dass eine bestimmte Sicherheit oder ein bestimmter Vermögenswert nicht schnell genug auf dem Markt gehandelt werden kann, um einen Verlust zu verhindern oder einer Verpflichtung nachzukommen.

    7.4.1    Transaktionen

    Die Haushaltsgrundsätze der Europäischen Union stellen sicher, dass insgesamt für das Jahr zur Verfügung stehende Zahlungsmittel stets ausreichen, um alle Zahlungen auszuführen. So entsprechen die Gesamtbeiträge der Mitgliedstaaten dem Betrag der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs. Die Beiträge der Mitgliedstaaten gehen jedoch in zwölf monatlichen über das Jahr verteilten Teilzahlungen ein, während die Zahlungen bestimmten jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen.

    Um zu gewährleisten, dass die Kassenmittel stets zur Deckung der Zahlungen in jedem Monat ausreichen, wurden Verfahren für regelmäßige Zahlungsmittelprognosen geschaffen, und bei Bedarf können Eigenmittel unter bestimmten Bedingungen im Voraus von Mitgliedstaaten abgerufen werden.

    Darüber hinaus stellen im Zuge der täglichen Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung der Kommission automatisierte Cash-Managementinstrumente sicher, dass auf jedem der Bankkonten der Kommission täglich ausreichend Liquidität vorhanden ist.

    7.4.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Dem Liquiditätsrisiko von Anleihen begegnet man im Allgemeinen durch die Aufnahme von Darlehen zu denselben Konditionen, sogenannte Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen). Der Garantiefonds fungiert im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs der Darlehensnehmer als Liquiditätsreserve (oder Sicherheitsnetz) für die MFH und Euratom. Für die Zahlungsbilanzhilfe sieht die Verordnung (EG) Nr. 431/2009 des Rates einen Vorgang vor, der ausreichend Zeit für eine Mobilisierung von Mitteln durch den EU-Haushalt bietet.

    7.4.3    Garantiefonds

    Der Fonds wird nach dem Prinzip verwaltet, dass die Mittel in Bezug auf die entsprechenden Verpflichtungen über eine hinreichende Liquidität und Mobilisierbarkeit verfügen. Der Fonds muss einen Mindestbetrag von 100 Mio. EUR in einem Wertpapierbestand mit einer Fälligkeit von < 12 Monaten halten, der für die Investition in Geldmarktinstrumente bestimmt ist. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich diese Investitionen auf 190 Mio. EUR. Darüber hinaus müssen mindestens 20 % des Nennwerts des Fonds auf Geldmarktinstrumente, festverzinsliche Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie variabel verzinsliche Anleihen entfallen. Zum 31. Dezember 2009 betrug dieser Anteil 27 %.

    7.4.4    EGKS in Abwicklung

    Dem Liquiditätsrisiko von Anleihen begegnet man im Allgemeinen durch die Aufnahme von Darlehen zu denselben Konditionen, sogenannte Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen). Für die Forderungen und Verbindlichkeiten der EGKS in Abwicklung verwaltet die Kommission den Liquiditätsbedarf, der auf Grundlage der Ausgabenprognosen im Rahmen von Beratungen mit den zuständigen Kommissionsdienststellen ermittelt wird.

    7.5   ANGABEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT

    7.5.1    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

    Ausgangslage:

    Es ist zu beachten, dass gemäß EU-Rechnungsführungsvorschrift 11, die oben genannten Darlehen anfangs zu ihrem Nennbetrag erfasst werden. Unter Anwendung des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 39 des Privatsektors hingegen wären die Darlehen anfangs zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet worden. Die Differenz zwischen den beiden Rechnungslegungen ausschließlich für Darlehen im Bereich der Zahlungsbilanzhilfe zu ihrem Ausgabedatum wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

    Mio. EUR

     

    EU-Rechnungsführungsvorschrift 11 (Nennbetrag)

    IAS 39 (beizulegender Zeitwert)

    Differenz zwischen den Rechnungslegungen

    Bewertung von Darlehen im Bereich der Zahlungsbilanzhilfe zum Ausgabedatum im Jahr 2009

    7 200

    6 649

    551

    Bewertung von Darlehen im Bereich der Zahlungsbilanzhilfe zum Ausgabedatum im Jahr 2008

    2 000

    1 767

    233

    Die Gründe für die Anwendung der Rechnungslegung nach Maßgabe der EU-Rechnungsführungsvorschrift 11 sind folgende:

    Aufgrund ihres Back-to-Back-Charakters besteht eine ausgleichende Wirkung zwischen Darlehen und Anleihen. Somit entspricht der Effektivzins für das Darlehen dem Effektivzins für die entsprechenden Anleihen.

    Die anfängliche Differenz spiegelt die Opportunitätskosten wider, die durch eine alternative Investition auf dem Kapitalmarkt entstanden wären. Da die Europäische Union nicht in Kapitalmärkte investieren darf, ist diese „Option“ der Opportunitätskosten nicht anwendbar und die Substanz der Transaktionen wird durch sie nicht ausgewogen berücksichtigt.

    Die oben dargestellte anfängliche Differenz wird durch die Zinseinnahmen der Folgejahre ausgeglichen.

    Lage zum 31.12.2009:

    Der geschätzte beizulegende Zeitwert wird wie folgt bestimmt:

    Für Darlehen: mithilfe der Discounted-Cashflow- oder DCF-Methode unter Anwendung länderspezifischer Renditekurven über die Restlaufzeit.

    Für Anleihen: mithilfe der Discounted-Cashflow- oder DCF-Methode unter Anwendung entsprechender AAA-Renditekurven über die Restlaufzeit.

    Variabel verzinsliche Darlehen sollen sich demnach ihrem Nennbetrag annähern, weil die Zinssätze halbjährlich neu an den Marktzinssatz angepasst werden.

    Die nachfolgende Tabelle zeigt den geschätzten beizulegenden Zeitwert festverzinslicher Darlehen zum Jahresende im Bereich der MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom, so dass dieser mit dem entsprechenden Buchwert in der Vermögensübersicht verglichen werden kann:

    Mio. EUR

     

    Gewährte Darlehen 31.12.2009

    Gewährte Darlehen 31.12.2008

    Anleihen 31.12.2009

    Anleihen 31.12.2008

    Beizulegender Zeitwert

    8 785

    1 863

    9 626

    2 118

    Buchwert

    9 416

    2 091

    9 416

    2 091

    Differenz

    (631)

    (228)

    210

    27

    Zum Abschlussstichtag fielen 98,8 % dieser Darlehen und Anleihen in den Bereich der Zahlungsbilanzhilfe. Die vorstehende Tabelle verdeutlicht die Tatsache, dass, da die Europäische Union über eine Bonitätsbewertung von AAA verfügt und die Marktzinssätze derzeit höher sind als die Zinssätze, zu denen die EU Gelder aufgenommen hat, der beizulegende Zeitwert ihrer Anleihen höher ist als der Nennbetrag. Da Ungarn, Lettland und Rumänien als Hauptbegünstigte dieser Darlehen über eine geringere Bonitätsbewertung als AAA verfügen, ist der beizulegende Zeitwert der gewährten Darlehen niedriger als der Nennbetrag, obwohl die Marktzinssätze derzeit höher sind, als die von der EU geforderten.

    7.5.2    EGKS in Abwicklung

    Der beizulegende Zeitwert von Darlehen und Anleihen wird mit Hilfe der Discounted-Cashflow- oder DCF-Methode geschätzt. Bei dieser Methode werden die erwarteten künftigen Cashflows anhand geeigneter Renditekurven (Kreditwürdigkeit AAA) über die Restlaufzeit abgezinst. Der geschätzte beizulegende Zeitwert variabel verzinslicher Darlehen nähert sich demnach ihrem Buchwert an, weil die Zinssätze alle 3 bzw. 6 Monate neu an den Marktzinssatz angepasst werden. Der geschätzte beizulegende Zeitwert festverzinslicher Darlehen und Anleihen konnte nicht ermittelt und offengelegt werden, da die zur Berechnung dieser Werte notwendigen Daten nicht zur Verfügung standen.

    Die zur Veräußerung verfügbaren Anlagen werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, der zugleich dem Marktpreis zuzüglich aufgelaufener Zinsen entspricht. Es gibt keine Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert mit einer Bewertungstechnik ohne Zugrundelegung nachvollziehbarer Marktpreise oder Zinssätze ermittelt wurde. Bezüglich des Nennwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertminderungsrückstellung und des Nennwerts der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass sie sich ihrem beizulegenden Zeitwert annähern. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, einschließlich Girokonten und kurzfristiger Einlagen (von weniger als drei Monaten), entspricht ihrem Buchwert.

    8.   ANGABEN ZU VERBUNDENEN PARTEIEN

    8.1   VERBUNDENE VERTRAGSPARTEIEN

    Bei den verbundenen Vertragsparteien der Europäischen Union handelt es sich um deren konsolidierte Einrichtungen sowie die Bediensteten der Führungsebenen besagter Einrichtungen (siehe unten). Die Vorgänge zwischen diesen Einrichtungen gehören zu den gängigen Maßnahmen der Europäischen Union; in diesem Fall liegen nach Maßgabe der EU-Rechnungsführungsvorschriften keine spezifischen Offenlegungsanforderungen für diese Vorgänge vor. Die Liste der konsolidierten Einrichtungen ist Erläuterung 10 zu entnehmen.

    8.2   DIENSTBEZÜGE DER FÜHRUNGSKRÄFTE

    Zur Darstellung der Vorgänge mit verbundenen Parteien in Bezug auf die Führungskräfte der Europäischen Union werden diese in fünf Besoldungsgruppen unterteilt:

    Besoldungsgruppe 1: Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Kommission und Präsident des Europäischen Gerichtshofes.

    Besoldungsgruppe 2: Vizepräsident der Kommission und Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und sonstige Vizepräsidenten der Kommission

    Besoldungsgruppe 3: Generalsekretär des Rates, Mitglieder der Europäischen Kommission, Richter und Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes, Präsident und Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union, Präsident und Mitglieder des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union, Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter.

    Besoldungsgruppe 4: Präsident und Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes.

    Besoldungsgruppe 5: die höchstrangigen Beamten der Organe und Einrichtungen der EU.

    Eine Übersicht über die Dienstbezüge folgt unten – weitere Informationen enthält das Amtsblatt der Europäischen Union (187 vom 8.8.1967 zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 vom 18.1.2005 (L 33 vom 5.2.2005) und L 268 vom 20.10.1977 zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 vom 30.4.2004 (L 243 vom 15.7.2004). Weitere Informationen sind dem auf der EU-Website veröffentlichten Statut für Beamten zu entnehmen, welches das offizielle Dokument zur Beschreibung der Rechte und Pflichten aller EU-Beamten ist. Die Führungskräfte haben keinerlei zinsgünstige Darlehen von der Europäischen Union erhalten.

    Dienstbezüge der bediensteten der höchsten führungsebene

    EUR

    Dienstbezüge (pro Mitarbeiter)

    Besoldungsgruppe 1

    Besoldungsgruppe 2

    Besoldungsgruppe 3

    Besoldungsgruppe 4

    Besoldungsgruppe 5

    Grundgehalt (monatlich)

    24 874,61

    22 531,36 – 23 432,62

    18 025,08 – 20 278,22

    19 467,10 – 20 728,85

    11 461,32 – 18 025,09

    Wohnungs-/Auslandszulage

    15 %

    15 %

    15 %

    15 %

    16 %

    Familienzulagen:

    Haushaltszulage (% des Gehalts)

    2 % + 167,31

    2 % + 167,31

    2 % + 167,31

    2 % + 167,31

    2 % + 167,31

    Unterhaltsberechtigte Kinder

    365,60

    365,60

    365,60

    365,60

    365,60

    Vorschulkinder

    89,31

    89,31

    89,31

    89,31

    89,31

    Erziehungszulage oder

    248,06

    248,06

    248,06

    248,06

    248,06

    Erziehungszulage bei außerhalb des Arbeitsortes gelegenen Schulen

    496,12

    496,12

    496,12

    496,12

    496,12

    Pauschale für Vorsitz führende Richter

    entfällt

    entfällt

    500 – 810,74

    entfällt

    entfällt

    Repräsentationszulage

    1 418,07

    0 – 911,38

    500 – 607,71

    entfällt

    entfällt

    Jährliche Reisekosten

    entfällt

    entfällt

    entfällt

    entfällt

    Ja

    Überweisungen in Herkunftsmitgliedstaat:

    Erziehungszulage (6)

    Ja

    Ja

    Ja

    Ja

    Ja

    % des Gehalts (6)

    5 %

    5 %

    5 %

    5 %

    5 %

    % des Gehalts ohne „CC“

    Max. 25 %

    Max. 25 %

    Max. 25 %

    Max. 25 %

    Max. 25 %

    Repräsentationsaufwand

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    entfällt

    entfällt

    Dienstantritt:

    Einrichtungsgeld

    49 749,22

    45 062,72 – 46 865,24

    36 050,16 – 40 556,44

    38 934,20 – 41 457,70

    Erstattet

    Familien-Reisekosten

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Umzugskosten

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Ausscheiden aus dem Dienst:

    Rücksiedelung

    24 874,61

    22 531,36 – 23 432,62

    18 025,08 – 20 278,22

    19 467,10 – 20 728,85

    Erstattet

    Familien-Reisekosten

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Umzugskosten

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Erstattet

    Übergangsgeld (% des Gehalts) (7)

    40 % - 65 %

    40 % - 65 %

    40 % - 65 %

    40 % - 65 %

    entfällt

    Krankenversicherung

    Gedeckt

    Gedeckt

    Gedeckt

    Gedeckt

    Gedeckt

    Ruhegehalt (% des Gehalts, vor Steuern)

    Max. 70 %

    Max. 70 %

    Max. 70 %

    Max. 70 %

    Max. 70 %

    Abzüge:

    Steuern der EU

    8 % - 45 %

    8 % - 45 %

    8 % - 45 %

    8 % - 45 %

    8 % - 45 %

    Krankenversicherung (% des Gehalts)

    1,8 %

    1,8 %

    1,8 %

    1,8 %

    1,8 %

    Sonderabgabe auf das Gehalt

    4,64 %

    4,64 %

    4,64 %

    4,64 %

    4,64 %

    Abzug für Ruhegehalt

    entfällt

    entfällt

    entfällt

    entfällt

    11,3 %

    Anzahl der Personen zum 31.12.2009

    3

    7

    91

    27

    81

    9.   EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

    Zum Zeitpunkt der Annahme der Jahresrechnung lagen dem Rechnungsführer der Kommission neben den nachstehend genannten Informationen keine weiteren wichtigen Aspekte vor noch waren ihm Sachverhalte berichtet worden, für welche besondere Angaben in diesem Abschnitt gemacht werden müssten. Die Jahresrechnung samt zugehörigen Erläuterungen wurden auf der Grundlage der jüngsten verfügbaren Daten erstellt und diese sind in den Angaben berücksichtigt.

    Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

    Am 11. Mai 2010 nahm die Kommission einen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zur Wahrung der finanziellen Stabilität in Europa an (Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates). Der Mechanismus stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2 des EU-Vertrags und bietet Mitgliedstaaten, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind, einen finanziellen Beistand der Union. Die Hilfe kann in Form von durch den EU-Haushalt besicherten Darlehen oder Kreditlinien erfolgen. Im Falle einer Aktivierung nimmt die Kommission für die Europäische Union einen Kredit auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten auf und stellt diese Mittel dem betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung. In den Schlussfolgerungen des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) wird die Fazilität auf 60 Mrd. EUR beschränkt. Der EFSM wurde zusätzlich zur Fazilität der Zahlungsbilanzhilfe für Mitgliedstaaten geschaffen, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ungeachtet der Tatsache, dass dies keine Auswirkungen auf die EU-Rechnungsführung oder den EU-Haushalt hat, ergänzend ein ähnliches Finanzhilfepaket, die Europäische Finanzstabilitäts-Fazilität (EFSF) von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und weiteren Mitgliedstaaten gegründet wurde. Diese potentielle Hilfe für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erfolgt über eine Zweckgesellschaft, für die die teilnehmenden Mitgliedstaaten Garantien von bis zu 440 Mrd. EUR bereitstellen. Diese Fazilität läuft im Juni 2013 aus.

    Schließlich, und ebenfalls unbeschadet der EU-Rechungsführung oder des EU-Haushalts, wird sich auch der Internationale Währungsfonds (IWF) an den oben genannten Maßnahmen beteiligen, so dass voraussichtlich weitere 250 Mrd. EUR für mögliche Hilfen zur Verfügung stehen werden.

    10.   KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

    A.   KONTROLLIERTE EINRICHTUNGEN

    1.    Organe und Beratungsgremien

     

    Ausschuss der Regionen (AdR)

     

    Rat der Europäischen Union

     

    Gerichtshof der Europäischen Union

     

    Europäische Kommission

     

    Europäischer Rechnungshof

     

    Europäischer Datenschutzbeauftragter

     

    Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

     

    Europäischer Bürgerbeauftragter

     

    Europäisches Parlament

    2.    EU-Agenturen

     

    Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

     

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

     

    Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

     

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

     

    Europäische Umweltagentur (EEA)

     

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

     

    Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)

     

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

     

    Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

     

    Europäische Chemikalienagentur

     

    „Fusion for Energy“ (Gemeinsames europäisches Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie)

     

    Eurojust (8)

     

    Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU)

     

    Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

     

    Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

     

    Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)

     

    Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Cdt)

     

    Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (GSA)

     

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (OHIM)

     

    Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

     

    Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

     

    Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA)

     

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

     

    Europäische Polizeiakademie (8)

     

    Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

     

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

     

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (9)

     

    Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC)

     

    Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

     

    Exekutivagentur für die Forschung (9)

    3.    Sonstige kontrollierte Einrichtungen

    Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung)

    B.   VERBUNDENE EINRICHTUNGEN

     

    Europäischer Investitionsfonds

     

    Gemeinsames Unternehmen „Clean-Sky“ (9)

     

    Gemeinsames Unternehmen ARTEMIS (9)

    C.   JOINT VENTURES

     

    Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation

     

    Gemeinsames Unternehmen SESAR

     

    Gemeinsames Unternehmen Galileo

     

    Gemeinsames Unternehmen IMI (9)

    11.   NICHT KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

    Obgleich die EU das Vermögen der nachstehend genannten Einrichtungen verwalten, erfüllen diese nicht die Voraussetzungen, um in den Konsolidierungskreis aufgenommen zu werden, sie sind daher in den Abschlüssen der Europäischen Union nicht enthalten.

    11.1   DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)

    Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP-Staaten) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Seine Errichtung war in den Römischen Verträgen von 1957 vorgesehen, um technische und finanzielle Hilfe zunächst für die afrikanischen Länder bereitzustellen, zu denen einige Mitgliedstaaten historische Beziehungen unterhielten.

    Der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird nicht aus den Mitteln der Europäischen Union, sondern durch zuvor zwischenstaatlich verhandelte Direktbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Die EEF-Mittel werden von der Kommission und von der EIB verwaltet. Jeder EEF wird für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren errichtet. Seit Abschluss des ersten Partnerschaftsabkommens im Jahr 1964 richtet sich die Laufzeit der EEF im Allgemeinen nach den Zyklen der Partnerschaftsabkommen/ Übereinkommen.

    Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) verfügt über eine eigene Finanzregelung (ABl L 78 vom 19.3.2008), die den Ausweis einer gesonderten Jahresrechnung getrennt von jener der Europäischen Union vorsieht. Die Jahresrechnung und die Mittelverwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) unterliegen der externen Kontrolle durch den Europäischen Rechnungshof und das Europäische Parlament. Zu Informationszwecken werden in nachstehender Tabelle die Vermögensübersicht und die Ergebnisrechnung der 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) angeführt:

    Vermögensübersicht – 8., 9. und 10. EEF

    Mio. EUR

     

    31.12.2009

    31.12.2008

    ANLAGEVERMÖGEN

    196

    269

    UMLAUFVERMÖGEN

    1 389

    957

    Gesamtvermögen

    1 585

    1 226

    KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    (860)

    (709)

    Gesamtverbindlichkeiten

    (860)

    (709)

    NETTOVERMÖGEN

    725

    517

    MITTEL UND RESERVEN

    Abgerufenes Fondskapital

    20 381

    17 079

    Sonstige Reserven

    2 252

    2 252

    Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene wirtschaftliche Ergebnisse

    (18 814)

    (15 784)

    Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

    (3 094)

    (3 030)

    Nettovermögen

    725

    517


    Ergebnisrechnung - 8., 9. und 10. EEF

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    OPERATIVE ERTRÄGE

    49

    23

    OPERATIVE AUFWENDUNGEN

    (3 192)

    (3 066)

    VERLUST AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT

    (3 143)

    (3 043)

    FINANZTÄTIGKEITEN

    49

    13

    WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES

    (3 094)

    (3 030)

    11.2   DAS GEMEINSAME KRANKHEITSFÜRSORGESYSTEM

    Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Union ist die Krankenversicherung für das Personal der verschiedenen EU-Organe. Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem verfügt über seine eigenen Mittel und diese werden nicht von der Europäischen Union kontrolliert. Dagegen werden die Finanzanlagen des Systems durch die Kommission verwaltet. Das System wird durch Beiträge der Mitglieder (Personal) und der Arbeitgeber (Organe, Agenturen, Einrichtungen) finanziert. Ein möglicher Überschuss verbleibt im System.

    Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem besteht aus vier Bereichen – aus dem Hauptbereich für das Personal der Organe und Agenturen der Europäischen Union sowie aus drei kleineren Bereichen für das Personal der Europäischen Universität in Florenz, für jenes der Europäischen Schulen und für das außerhalb der Europäischen Union tätige Personal wie beispielsweise das Personal der EU-Delegationen. Das Gesamtvermögen des Krankenfürsorgesystems belief sich zum 31. Dezember 2009 auf insgesamt 297 Mio. EUR (2008: 288 Mio. EUR).

    11.3   TEILNEHMER-GARANTIEFONDS

    Bestimmte Vorfinanzierungsbeträge, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) ausgezahlt werden, sind durch einen Teilnehmer-Garantiefonds effektiv gedeckt. Dabei handelt es sich um ein Instrument zum gegenseitigen Nutzen, das zur Abdeckung der finanziellen Risiken, die für die Europäische Union und die Teilnehmer während der Umsetzung der indirekten Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms entstehen, eingerichtet wurde, wobei sein Kapital und die Zinsen eine Erfüllungsgarantie darstellen. Alle Teilnehmer an indirekten Maßnahmen in Form eines Zuschusses leisten während der Dauer der Maßnahme einen Beitrag von 5 % des Gesamtbeitrags der EU zum Kapital des Teilnehmer-Fonds. Daher sind die Teilnehmer Anteilsinhaber am Teilnehmer-Garantiefonds, wobei die Europäische Union (vertreten von der Kommission) nur als ihr Handlungsbeauftragter agiert. Zum 31. Dezember 2009 betrug das Gesamtvermögen des Teilnehmer-Garantiefonds 580 Mio. EUR (2008: 283 Mio. EUR). Die Mittel des Teilnehmer-Garantiefonds stellen dessen Eigenmittel dar und werden nicht von der Europäischen Union kontrolliert, wenngleich die Finanzanlagen des Systems der Verwaltung durch die Kommission unterliegen.

    TEIL II

    KONSOLIDIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG DER EUROPÄISCHEN UNION SOWIE ERLÄUTERUNGEN

    INHALTSVERZEICHNIS

    A.

    Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug

    1.

    Haushaltsergebnis

    2.

    Übersicht über den Vergleich zwischen Haushaltsplan und Haushaltsvollzug

    Einnahmen:

    3.

    Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen

    Ausgaben

    4.

    Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    5.

    Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    6.

    Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    7.

    Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    8.

    Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahren und Rubriken des Finanzrahmens

    9.

    Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Politikbereichen

    10.

    Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Politikbereichen

    11.

    Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Politikbereichen

    12.

    Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Politikbereichen

    13.

    Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahr der Mittelbindung und Politikbereich

    Organe:

    14.

    Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen nach Organen

    15.

    Ausführung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen nach Organen

    Agenturen:

    16.

    Einnahmen der Agenturen: Vorausschätzungen, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge

    17.

    Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Agenturen

    18.

    Haushaltsergebnis einschließlich Agenturen

    B.

    Erläuterungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug

    1.

    Haushaltsgrundsätze, Gliederung des Haushaltsplans und Mittelarten

    2.

    Erläuterung zu den Übersichten über den Haushaltsvollzug

    ABSCHNITT A:   KONSOLIDIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG (10)

    ERGEBNIS DER AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS

    1:   Haushaltsergebnis 2009

    Mio. EUR

     

    GESAMT 2009

    GESAMT 2008

    Einnahmen für das Haushaltsjahr

    117 626

    121 584

    Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres

    (116 579)

    (115 550)

    Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen

    (1 759)

    (3 914)

    Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

    2 791

    188

    Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

    185

    (498)

    Haushaltsergebnis  (11)

    2 264

    1 810

    Überschüsse aus dem Haushalt der Europäischen Union fließen im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für jenes Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.

    2.   Übersicht über den Vergleich zwischen Haushaltsplan und Haushaltsvollzug

    Einnahmen

    Mio. EUR

    Titel

    Ursprüngliche Haushaltsansätze

    Endgültiger Haushalt

    Festgestellte Forderungen

    Erträge

    Differenz endgültiger-tatsächlicher

    in % der HH-Mittel

    Noch einzuziehen

    1

    2

    3

    4

    5=2-4

    6=4/2

    7=3-4

    1.

    Eigenmittel

    114 736

    110 238

    110 462

    110 373

    – 135

    100,12 %

    89

    3.

    Überschüsse, Salden und Anpassungen

    0

    410

    330

    330

    80

    80,56 %

    0

    4.

    Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und Einrichtungen der EU

    1 120

    1 120

    1 033

    1 025

    94

    91,59 %

    7

    5.

    Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe

    77

    85

    436

    335

    – 250

    394,05 %

    101

    6.

    Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der EU

    10

    368

    4 834

    4 559

    –4 191

    1 238,97 %

    275

    7.

    Verzugszinsen und Geldbußen

    123

    757

    12 774

    933

    – 176

    123,25 %

    11 841

    8.

    Anleihen und Darlehen

    0

    0

    80

    4

    –4

    76

    9.

    Verschiedene Einnahmen

    30

    58

    85

    66

    –8

    114,11 %

    19

    Insgesamt

    116 096

    113 035

    130 032

    117 626

    –4 590

    104,06 %

    12 407


    Ausgaben – nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

    Rubriken des Finanzrahmens

    Ursprüngliche Haushaltsansätze

    Endgültiger Haushalt (12)

    Zahlungen

    Differenz endgültiger-tatsächlicher

    %

    Übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    1

    2

    3

    4=2-3

    5=3/2

    6

    7=2-3-6

    1.

    Nachhaltiges Wachstum

    46 000

    47 520

    44 684

    2 837

    94,03 %

    2 381

    456

    2.

    Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

    52 566

    57 107

    55 877

    1 230

    97,85 %

    986

    244

    3.

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    1 296

    2 174

    1 993

    181

    91,66 %

    75

    106

    4.

    Die EU als globaler Partner

    8 324

    8 804

    7 983

    821

    90,67 %

    220

    601

    5.

    Verwaltung

    7 701

    8 754

    7 615

    1 139

    86,99 %

    857

    281

    6.

    Ausgleichszahlungen

    209

    209

    209

    0

    100,00 %

    0

    0

    Insgesamt

    116 096

    124 569

    118 361

    6 208

    95,02 %

    4 519

    1 688

    2.   Übersicht über den Vergleich zwischen Haushaltsplan und Haushaltsvollzug (Fortsetzung)

    Ausgaben – nach Politikbereichen

    Mio. EUR

    Politikbereich

    Ursprüngliche Haushaltsansätze

    Endgültiger Haushalt (13)

    Zahlungen

    Differenz endgültiger-tatsächlicher

    %

    Übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    1

    2

    3

    4=2-3

    5=3/2

    6

    7=2-3-6

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    487

    345

    327

    18

    94,82 %

    14

    4

    02

    Unternehmen

    601

    705

    558

    147

    79,21 %

    89

    58

    03

    Wettbewerb

    90

    107

    95

    12

    88,32 %

    10

    2

    04

    Beschäftigung und Soziales

    11 203

    9 929

    8 906

    1 023

    89,70 %

    755

    268

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    51 478

    56 413

    55 209

    1 204

    97,87 %

    954

    249

    06

    Energie und Verkehr

    2 481

    2 480

    2 253

    227

    90,84 %

    177

    51

    07

    Umwelt

    496

    409

    356

    52

    87,17 %

    30

    22

    08

    Forschung:

    4 960

    5 644

    4 826

    818

    85,50 %

    789

    30

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    1 356

    1 552

    1 375

    177

    88,58 %

    173

    5

    10

    Direkte Forschung

    366

    735

    411

    324

    55,87 %

    314

    10

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    927

    715

    592

    122

    82,87 %

    19

    103

    12

    Binnenmarkt

    66

    76

    66

    10

    86,89 %

    7

    3

    13

    Regionalpolitik

    24 570

    26 793

    26 740

    53

    99,80 %

    15

    38

    14

    Steuern und Zollunion

    106

    131

    120

    11

    91,54 %

    9

    3

    15

    Bildung und Kultur

    1 363

    1 654

    1 495

    159

    90,38 %

    153

    6

    16

    Kommunikation

    211

    229

    204

    25

    89,22 %

    16

    8

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    582

    632

    526

    106

    83,25 %

    35

    71

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    678

    830

    744

    86

    89,64 %

    16

    70

    19

    Außenbeziehungen

    3 579

    3 805

    3 673

    131

    96,55 %

    72

    59

    20

    Handel:

    79

    88

    77

    10

    88,09 %

    8

    3

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    1 680

    1 872

    1 698

    174

    90,68 %

    138

    37

    22

    Erweiterung

    1 661

    1 437

    1 308

    128

    91,08 %

    18

    110

    23

    Humanitäre Hilfe

    797

    859

    800

    59

    93,13 %

    47

    12

    24

    Betrugsbekämpfung

    74

    80

    71

    9

    88,65 %

    7

    2

    25

    Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

    188

    212

    185

    27

    87,27 %

    20

    7

    26

    Verwaltung der Kommission

    986

    1 226

    1 034

    192

    84,34 %

    164

    28

    27

    Haushalt

    278

    285

    271

    14

    95,19 %

    12

    1

    28

    Audit

    11

    12

    10

    1

    90,05 %

    1

    0

    29

    Statistik

    101

    138

    120

    18

    87,27 %

    15

    3

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    1 160

    1 136

    1 117

    19

    98,36 %

    0

    19

    31

    Sprachendienste

    389

    479

    422

    58

    87,91 %

    53

    5

    40

    Reserven

    244

    229

    0

    229

    0,00 %

    0

    229

    90

    Übrige Organe

    2 848

    3 334

    2 771

    563

    83,12 %

    392

    171

    Insgesamt

    116 096

    124 569

    118 361

    6 208

    95,02 %

    4 519

    1 688

    3.   Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich Einnahmen 2009

    Mio. EUR

    Titel

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Erträge

    in % der HH-Mittel

    Noch einzuziehen

    Ursprünglich

    Endgültig

    Haushaltsjahr

    Übertragene Mittel

    Gesamt

    Forderungen des Haushaltsjahrs

    Übertragene Forderungen

    Insgesamt

    1.

    Eigenmittel

    114 736

    110 238

    109 103

    1 358

    110 462

    109 098

    1 275

    110 373

    100,12 %

    89

    3.

    Überschüsse, Salden und Anpassungen

    0

    410

    330

    0

    330

    330

    0

    330

    80,56 %

    0

    4.

    Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und Einrichtungen der EU

    1 120

    1 120

    1 026

    7

    1 033

    1 020

    6

    1 025

    91,59 %

    7

    5.

    Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe

    77

    85

    345

    90

    436

    309

    26

    335

    394,05 %

    101

    6.

    Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der EU

    10

    368

    4 430

    404

    4 834

    4 277

    282

    4 559

    1 238,97 %

    275

    7.

    Verzugszinsen und Geldbußen

    123

    757

    2 836

    9 938

    12 774

    193

    740

    933

    123,25 %

    11 841

    8.

    Anleihen und Darlehen

    0

    0

    53

    27

    80

    1

    3

    4

     

    76

    9.

    Verschiedene Einnahmen

    30

    58

    53

    32

    85

    47

    20

    66

    114,11 %

    19

    Insgesamt

    116 096

    113 035

    118 175

    11 857

    130 032

    115 274

    2 351

    117 626

    104,06 %

    12 407


    Einzelheiten zu Titel 1: Eigenmittel

    Kapitel

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Erträge

    In % der HH-Mittel

    Noch einzuziehen

    Ursprünglich

    Endgültig

    Haushaltsjahr

    Übertragene Mittel

    Insgesamt

    Forderungen des Haushaltsjahrs

    Übertragene Forderungen

    Insgesamt

    10.

    Agrarzölle

    1 404

    0

    – 350

    350

    0

    – 350

    350

    0

    0

    11.

    Zuckerabgaben

    147

    139

    104

    28

    132

    104

    28

    132

    94,40 %

    0

    12.

    Zölle

    17 656

    14 441

    13 505

    980

    14 485

    13 499

    897

    14 397

    99,69 %

    89

    13.

    Mehrwertsteuer

    19 616

    13 668

    13 743

    0

    13 743

    13 743

    0

    13 743

    100,54 %

    0

    14.

    BNE

    75 914

    81 989

    82 413

    0

    82 413

    82 413

    0

    82 413

    100,52 %

    0

    15.

    Korrektur der Haushaltsungleichgewichte

    0

    0

    – 315

    0

    – 315

    – 315

    0

    – 315

    0

    16.

    Reduzierung der BNE-Beiträge von NL und SW

    0

    0

    4

    0

    4

    4

    0

    4

    0

    Insgesamt

    114 736

    110 238

    109 103

    1 358

    110 462

    109 098

    1 275

    110 373

    100,12 %

    89


    Einzelheiten zu Titel 3: Überschüsse, Salden und Anpassungen

    Kapitel

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Erträge

    In % der HH-Mittel

    Noch einzuziehen

    Ursprünglich

    Endgültig

    Haushaltsjahr

    Übertragene Mittel

    Insgesamt

    Forderungen des Haushaltsjahrs

    Übertragene Forderungen

    Insgesamt

    30.

    Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

    0

    1 796

    1 796

    0

    1 796

    1 796

    0

    1 796

    100,00 %

    0

    31.

    MwSt.-Salden

    0

    – 954

    – 946

    0

    – 946

    – 946

    0

    – 946

    99,17 %

    0

    32.

    BNE-Salden

    0

    – 432

    – 431

    0

    – 431

    – 431

    0

    – 431

    99,70 %

    0

    34.

    Anpassung aufgrund der Nichtbeteiligung an der Politik im Bereich Justiz und Inneres

    0

    0

    6

    0

    6

    6

    0

    6

    0

    35.

    Korrektur für das Vereinigte Königreich – Anpassungen

    0

    0

    –6

    0

    –6

    –6

    0

    –6

    0

    37.

    Anpassung Eigenmittelbeschluss 2007/436/EG

    0

    0

    –89

    0

    –89

    –89

    0

    –89

    0

    Insgesamt

    0

    410

    330

    0

    330

    330

    0

    330

    80,56 %

    0

    4.   Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

     

    Mittel für Verpflichtungen

    Mittel für Zahlungen

    Rubriken des Finanzrahmens

    Angenommene Mittelansätze

    Änderungen (Übertragungen und BH)

    Übertragene Mittel

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Zusätzliche Mittel insgesamt

    Bewilligte Mittel insgesamt

    Bewilligte Mittel

    Änderungen (Übertragungen und BH)

    Übertragene Mittel

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Zusätzliche Mittel insgesamt

    Bewilligte Mittel insgesamt

    1

    2

    3

    4

    5=3+4

    6=1+2+5

    7

    8

    9

    10

    11=9+10

    12=7+8+11

    1

    Nachhaltiges Wachstum

    60 196

    2 003

    19

    1 705

    1 724

    63 923

    46 000

    – 795

    176

    2 139

    2 315

    47 520

    2

    Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    56 121

    585

    0

    6 011

    6 012

    62 718

    52 566

    –2 290

    829

    6 002

    6 831

    57 107

    3

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    1 515

    617

    83

    113

    196

    2 328

    1 296

    725

    23

    131

    153

    2 174

    4

    Die EU als globaler Partner

    8 104

    0

    271

    339

    610

    8 714

    8 324

    – 224

    378

    326

    704

    8 804

    5

    Verwaltung

    7 701

    – 100

    8

    416

    424

    8 025

    7 701

    – 101

    725

    429

    1 154

    8 754

    6

    Ausgleichszahlungen

    209

    0

    0

    0

    0

    209

    209

    0

    0

    0

    0

    209

    Insgesamt

    133 846

    3 105

    381

    8 585

    8 966

    145 917

    116 096

    –2 686

    2 132

    9 026

    11 158

    124 569

    5.   Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

    Rubriken des Finanzrahmens

    Bewilligte Mittel für Verpflichtungen

    Mittelbindungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    aus zweck-gebundenen Einnahmen

    Übertragungen durch Beschlüsse

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5=2+3+4

    6=5/1

    7

    8

    9=7+8

    10=9/1

    11

    12

    13

    14=11+12+13

    15=14/1

    1

    Nachhaltiges Wachstum

    63 923

    61 630

    19

    796

    62 444

    97,69 %

    908

    64

    972

    1,52 %

    505

    0

    1

    507

    0,79 %

    2

    Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    62 718

    56 413

    0

    5 072

    61 484

    98,03 %

    940

    253

    1 193

    1,90 %

    41

    0

    0

    41

    0,07 %

    3

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    2 328

    2 118

    83

    63

    2 264

    97,27 %

    50

    0

    50

    2,15 %

    14

    0

    0

    14

    0,59 %

    4

    Die EU als globaler Partner

    8 714

    8 038

    271

    173

    8 481

    97,34 %

    166

    0

    166

    1,91 %

    66

    0

    0

    66

    0,76 %

    5

    Verwaltung

    8 025

    7 398

    8

    255

    7 662

    95,48 %

    161

    11

    172

    2,14 %

    191

    0

    0

    191

    2,38 %

    6

    Ausgleichszahlungen

    209

    209

    0

    0

    209

    100,00 %

    0

    0

    0

    0,00 %

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    Insgesamt

    145 917

    135 806

    381

    6 358

    142 545

    97,69 %

    2 225

    328

    2 553

    1,75 %

    817

    0

    2

    819

    0,56 %

    6.   Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

    Rubriken des Finanzrahmens

    Zahlungsmodalitäten Mittel für Zahlungen

    Zahlungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Automatische Übertragungen

    Übertragungen durch Be-schlüsse

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5=2+3+4

    6=5/1

    7

    8

    9

    10=7+8+9

    11=10/1

    12

    13

    14

    15=12+13+14

    16=15/1

    1

    Nachhaltiges Wachstum

    47 520

    43 866

    133

    684

    44 684

    94,03 %

    129

    808

    1 443

    2 381

    5,01 %

    401

    43

    12

    456

    0,96 %

    2

    Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    57 107

    50 026

    773

    5 078

    55 877

    97,85 %

    47

    15

    924

    986

    1,73 %

    188

    56

    0

    244

    0,43 %

    3

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    2 174

    1 915

    15

    63

    1 993

    91,66 %

    7

    2

    67

    75

    3,46 %

    98

    7

    1

    106

    4,88 %

    4

    Die EU als globaler Partner

    8 804

    7 564

    224

    195

    7 983

    90,67 %

    43

    46

    131

    220

    2,50 %

    447

    154

    0

    601

    6,83 %

    5

    Verwaltung

    8 754

    6 745

    637

    233

    7 615

    86,99 %

    651

    11

    196

    857

    9,79 %

    193

    88

    0

    281

    3,21 %

    6

    Ausgleichszahlungen

    209

    209

    0

    0

    209

    100,00 %

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    Insgesamt

    124 569

    110 325

    1 782

    6 253

    118 361

    95,02 %

    877

    882

    2 760

    4 519

    3,63 %

    1 326

    350

    13

    1 688

    1,36 %

    7.   Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

     

    Zum Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    Mittelbindungen des Haushaltsjahres

     

    Rubriken des Finanzrahmens

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen

    Aufhebungen/Neubewertungen/Annullierungen

    Zahlungen

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    Während des Haushaltsjahres eingegangene Mittelbindungen

    Zahlungen

    Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt

    1

    Nachhaltiges Wachstum

    119 797

    – 647

    –39 892

    79 259

    62 444

    –4 792

    –10

    57 642

    136 901

    2

    Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    14 123

    – 189

    –7 370

    6 564

    61 484

    –48 507

    –0

    12 977

    19 541

    3

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    1 535

    – 144

    – 560

    830

    2 264

    –1 433

    0

    832

    1 662

    4

    Die EU als globaler Partner

    18 840

    – 876

    –5 455

    12 509

    8 481

    –2 528

    –1

    5 953

    18 462

    5

    Verwaltung

    750

    –90

    – 646

    15

    7 662

    –6 970

    –1

    692

    706

    6

    Ausgleichszahlungen

    0

    0

    0

    0

    209

    – 209

    0

    0

    0

    Insgesamt

    155 045

    –1 946

    –53 923

    99 177

    142 545

    –64 438

    –12

    78 095

    177 272

    8.   Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahr der Mittelbindung und nach Rubriken des Finanzrahmens

    Mio. EUR

    Rubriken des Finanzrahmens

    < 2003

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    Total

    1

    Nachhaltiges Wachstum

    626

    624

    1 268

    2 814

    18 348

    11 584

    43 995

    57 642

    136 901

    2

    Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    73

    23

    27

    98

    1 912

    167

    4 264

    12 977

    19 541

    3

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    18

    15

    36

    45

    86

    257

    373

    832

    1 662

    4

    Die EU als globaler Partner

    991

    431

    711

    1 020

    2 632

    2 455

    4 270

    5 953

    18 462

    5

    Verwaltung

    0

    0

    0

    0

    0

    1

    14

    692

    706

    Insgesamt

    1 709

    1 093

    2 042

    3 977

    22 978

    14 463

    52 915

    78 095

    177 272

    9.   Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Politikbereichen

    Mio. EUR

    Politikbereich

    Mittel für Verpflichtungen

    Mittel für Zahlungen

    Bewilligte Mittel

    Änderungen (Übertragungen und BH)

    Übertragene Mittel

    aus zweck-gebundenen Einnahmen

    Zusätzliche Mittel insgesamt

    Insgesamt bewilligte Mittel

    Bewilligte Mittel

    Änderungen (Übertragungen und BH)

    Übertragene Mittel

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Zusätzliche Mittel insgesamt

    Insgesamt bewilligte Mittel

    1

    1

    3

    4

    5 = 3 + 4

    6 = 1 + 2 + 5

    7

    8

    9

    10

    11 = 9 + 10

    12 = 7 + 8 + 11

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    442

    –17

    0

    20

    20

    445

    487

    – 179

    16

    21

    37

    345

    02

    Unternehmen

    663

    –2

    0

    96

    96

    757

    601

    –22

    20

    105

    125

    705

    03

    Wettbewerb

    90

    –0

    0

    4

    4

    94

    90

    –0

    13

    4

    17

    107

    04

    Beschäftigung und Soziales

    11 188

    51

    2

    14

    16

    11 255

    11 203

    –1 305

    18

    13

    31

    9 929

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    54 682

    586

    0

    5 993

    5 993

    61 260

    51 478

    –2 030

    972

    5 993

    6 964

    56 413

    06

    Energie und Verkehr

    2 740

    1 998

    1

    120

    121

    4 859

    2 481

    – 171

    21

    150

    171

    2 480

    07

    Umwelt

    483

    –23

    0

    27

    27

    488

    496

    – 126

    20

    19

    39

    409

    08

    Forschung

    4 665

    70

    0

    654

    654

    5 388

    4 960

    – 411

    46

    1 049

    1 095

    5 644

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    1 512

    –71

    0

    168

    168

    1 609

    1 356

    –71

    16

    252

    267

    1 552

    10

    Direkte Forschung

    371

    0

    0

    424

    424

    795

    366

    –5

    38

    337

    374

    735

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    1 014

    –35

    0

    6

    6

    985

    927

    – 222

    4

    6

    10

    715

    12

    Binnenmarkt

    66

    –0

    0

    2

    2

    68

    66

    –0

    7

    2

    10

    76

    13

    Regionalpolitik

    37 901

    629

    24

    6

    30

    38 560

    24 570

    2 027

    192

    3

    195

    26 793

    14

    Steuern und Zollunion

    131

    –1

    0

    3

    3

    134

    106

    13

    9

    3

    12

    131

    15

    Bildung und Kultur

    1 401

    –2

    0

    292

    292

    1 691

    1 363

    –38

    17

    312

    328

    1 654

    16

    Kommunikation

    214

    –0

    0

    4

    4

    217

    211

    –3

    17

    3

    20

    229

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    624

    49

    0

    22

    22

    695

    582

    –1

    30

    22

    52

    632

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    924

    1

    75

    31

    107

    1 032

    678

    110

    14

    28

    43

    830

    19

    Außenbeziehungen

    4 072

    –12

    0

    107

    107

    4 168

    3 579

    91

    50

    84

    134

    3 805

    20

    Handel

    80

    –2

    0

    2

    2

    81

    79

    1

    6

    2

    9

    88

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    1 894

    93

    265

    178

    443

    2 430

    1 680

    –21

    32

    180

    213

    1 872

    22

    Erweiterung

    1 081

    0

    6

    45

    51

    1 132

    1 661

    – 296

    16

    56

    72

    1 437

    23

    Humanitäre Hilfe

    797

    110

    0

    8

    8

    915

    797

    49

    6

    7

    13

    859

    24

    Betrugsbekämpfung

    78

    0

    0

    0

    0

    78

    74

    0

    6

    0

    6

    80

    25

    Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

    188

    –2

    0

    8

    8

    194

    188

    –2

    18

    8

    25

    212

    26

    Verwaltung der Kommission

    981

    12

    0

    99

    99

    1 093

    986

    13

    126

    101

    227

    1 226

    27

    Haushalt

    278

    –9

    0

    5

    5

    274

    278

    –9

    10

    5

    16

    285

    28

    Audit

    11

    –0

    0

    1

    1

    11

    11

    –0

    1

    1

    1

    12

    29

    Statistik

    133

    –1

    0

    11

    11

    143

    101

    14

    7

    16

    23

    138

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    1 160

    –24

    0

    0

    0

    1 136

    1 160

    –24

    0

    0

    0

    1 136

    31

    Sprachendienste

    389

    –10

    0

    77

    77

    456

    389

    –10

    24

    77

    101

    479

    40

    Reserven

    744

    – 241

    0

    0

    0

    503

    244

    –15

    0

    0

    0

    229

    90

    Übrige Organe

    2 848

    –43

    8

    156

    164

    2 970

    2 848

    –43

    361

    167

    528

    3 334

    Insgesamt

    133 846

    3 105

    381

    8 585

    8 966

    145 917

    116 096

    –2 686

    2 132

    9 026

    11 158

    124 569

    10.   Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Politikbereichen

    Mio. EUR

    Politikbereich

    Bewilligte Mittel für Verpflichtungen

    Mittelbindungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Übertragungen durch Beschlüsse

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5 = 2 + 3 + 4

    6 = 5/1

    7

    8

    9 = 7 + 8

    10 = 9/1

    11

    12

    13

    = 11 + 12 + 13

    15 = 14/1

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    445

    421

    0

    19

    440

    98,90 %

    2

    0

    2

    0,35 %

    3

    0

    0

    3

    0,76 %

    02

    Unternehmen

    757

    657

    0

    41

    698

    92,12 %

    55

    0

    55

    7,32 %

    4

    0

    0

    4

    0,56 %

    03

    Wettbewerb

    94

    90

    0

    2

    92

    97,29 %

    2

    0

    2

    1,96 %

    1

    0

    0

    1

    0,75 %

    04

    Beschäftigung und Soziales

    11 255

    11 186

    2

    8

    11 196

    99,47 %

    6

    40

    46

    0,41 %

    13

    0

    0

    13

    0,12 %

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    61 260

    54 989

    0

    5 065

    60 054

    98,03 %

    928

    252

    1 180

    1,93 %

    26

    0

    0

    26

    0,04 %

    06

    Energie und Verkehr

    4 859

    4 727

    1

    76

    4 803

    98,86 %

    44

    0

    44

    0,91 %

    11

    0

    0

    12

    0,24 %

    07

    Umwelt

    488

    451

    0

    9

    460

    94,25 %

    19

    0

    19

    3,83 %

    9

    0

    0

    9

    1,92 %

    08

    Forschung

    5 388

    4 732

    0

    352

    5 084

    94,35 %

    301

    0

    301

    5,59 %

    3

    0

    0

    3

    0,06 %

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    1 609

    1 440

    0

    115

    1 556

    96,68 %

    52

    0

    52

    3,25 %

    1

    0

    0

    1

    0,07 %

    10

    Direkte Forschung

    795

    365

    0

    67

    433

    54,39 %

    357

    4

    361

    45,37 %

    2

    0

    0

    2

    0,24 %

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    985

    974

    0

    2

    976

    99,07 %

    4

    1

    4

    0,45 %

    5

    0

    0

    5

    0,48 %

    12

    Binnenmarkt

    68

    65

    0

    1

    66

    96,60 %

    1

    0

    1

    1,62 %

    1

    0

    0

    1

    1,78 %

    13

    Regionalpolitik

    38 560

    38 495

    24

    5

    38 523

    99,90 %

    2

    20

    22

    0,06 %

    15

    0

    0

    15

    0,04 %

    14

    Steuern und Zollunion

    134

    125

    0

    1

    126

    94,45 %

    2

    0

    2

    1,22 %

    6

    0

    0

    6

    4,33 %

    15

    Bildung und Kultur

    1 691

    1 397

    0

    169

    1 566

    92,61 %

    123

    0

    124

    7,30 %

    1

    0

    0

    1

    0,08 %

    16

    Kommunikation

    217

    212

    0

    2

    214

    98,32 %

    1

    0

    1

    0,64 %

    2

    0

    0

    2

    1,04 %

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    695

    665

    0

    11

    675

    97,17 %

    11

    0

    11

    1,59 %

    9

    0

    0

    9

    1,24 %

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    1 032

    916

    75

    17

    1 008

    97,67 %

    15

    0

    15

    1,42 %

    9

    0

    0

    9

    0,91 %

    19

    Außenbeziehungen

    4 168

    4 052

    0

    53

    4 105

    98,51 %

    54

    0

    54

    1,29 %

    8

    0

    0

    8

    0,20 %

    20

    Handel

    81

    76

    0

    1

    78

    96,18 %

    1

    0

    1

    1,63 %

    2

    0

    0

    2

    2,20 %

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    2 430

    1 982

    265

    78

    2 325

    95,68 %

    100

    0

    100

    4,11 %

    5

    0

    0

    5

    0,21 %

    22

    Erweiterung

    1 132

    1 079

    6

    35

    1 120

    98,96 %

    10

    1

    10

    0,91 %

    1

    0

    0

    1

    0,12 %

    23

    Humanitäre Hilfe

    915

    906

    0

    7

    913

    99,79 %

    1

    0

    1

    0,11 %

    1

    0

    0

    1

    0,10 %

    24

    Betrugsbekämpfung

    78

    77

    0

    0

    77

    98,64 %

    0

    0

    0

    0,00 %

    1

    0

    0

    1

    1,36 %

    25

    Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

    194

    183

    0

    4

    187

    96,65 %

    4

    0

    4

    1,97 %

    3

    0

    0

    3

    1,38 %

    26

    Verwaltung der Kommission

    1 093

    985

    0

    63

    1 048

    95,92 %

    36

    0

    36

    3,34 %

    8

    0

    0

    8

    0,74 %

    27

    Haushalt

    274

    268

    0

    3

    272

    99,07 %

    2

    0

    2

    0,74 %

    1

    0

    0

    1

    0,19 %

    28

    Audit

    11

    10

    0

    0

    11

    96,77 %

    0

    0

    0

    1,93 %

    0

    0

    0

    0

    1,30 %

    29

    Statistik

    143

    129

    0

    4

    133

    92,73 %

    7

    0

    7

    4,94 %

    3

    0

    0

    3

    2,33 %

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    1 136

    1 117

    0

    0

    1 117

    98,36 %

    0

    0

    0

    0,00 %

    19

    0

    0

    19

    1,64 %

    31

    Sprachendienste

    456

    375

    0

    49

    424

    93,01 %

    28

    0

    28

    6,25 %

    3

    0

    0

    3

    0,74 %

    40

    Reserven

    503

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    0

    0

    0

    0,00 %

    503

    0

    0

    503

    100,00 %

    90

    Übrige Organe

    2 970

    2 659

    8

    100

    2 767

    93,16 %

    56

    10

    66

    2,22 %

    137

    0

    0

    137

    4,62 %

    Insgesamt

    145 917

    135 806

    381

    6 358

    142 545

    97,69 %

    2 225

    328

    2 553

    1,75 %

    817

    0

    2

    819

    0,56 %

    11.   Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Politikbereichen

    Mio. EUR

    Politikbereich

    Bewilligte Mittel für Zahlungen

    Zahlungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Automatische Über-tragungen

    Übertragungen durch Beschlüsse

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5 = 2 + 3 + 4

    6 = 5/1

    7

    8

    9

    10 = 7 + 8 + 9

    11 = 10/1

    12

    13

    14

    15 = 12 + 13 + 14

    16 = 15/1

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    345

    300

    15

    13

    327

    94,82 %

    6

    0

    9

    14

    4,10 %

    3

    1

    0

    4

    1,08 %

    02

    Unternehmen

    705

    514

    16

    28

    558

    79,21 %

    13

    0

    76

    89

    12,57 %

    52

    4

    2

    58

    8,22 %

    03

    Wettbewerb

    107

    82

    11

    2

    95

    88,32 %

    8

    0

    2

    10

    9,40 %

    1

    2

    0

    2

    2,28 %

    04

    Beschäftigung und Soziales

    9 929

    8 886

    13

    7

    8 906

    89,70 %

    17

    732

    6

    755

    7,60 %

    263

    5

    0

    268

    2,70 %

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    56 413

    49 365

    780

    5 064

    55 209

    97,87 %

    26

    0

    929

    954

    1,69 %

    58

    192

    0

    249

    0,44 %

    06

    Energie und Verkehr

    2 480

    2 177

    16

    61

    2 253

    90,84 %

    17

    75

    85

    177

    7,12 %

    41

    5

    4

    51

    2,04 %

    07

    Umwelt

    409

    328

    16

    12

    356

    87,17 %

    18

    6

    7

    30

    7,40 %

    19

    3

    0

    22

    5,44 %

    08

    Forschung

    5 644

    4 490

    36

    300

    4 826

    85,50 %

    44

    0

    745

    789

    13,97 %

    16

    10

    4

    30

    0,53 %

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    1 552

    1 268

    13

    94

    1 375

    88,58 %

    15

    0

    158

    173

    11,13 %

    2

    2

    0

    5

    0,30 %

    10

    Direkte Forschung

    735

    321

    34

    56

    411

    55,87 %

    32

    2

    280

    314

    42,73 %

    6

    4

    0

    10

    1,40 %

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    715

    588

    3

    2

    592

    82,87 %

    4

    11

    4

    19

    2,69 %

    102

    1

    0

    103

    14,45 %

    12

    Binnenmarkt

    76

    59

    6

    1

    66

    86,89 %

    6

    0

    1

    7

    9,47 %

    1

    1

    0

    3

    3,64 %

    13

    Regionalpolitik

    26 793

    26 564

    174

    1

    26 740

    99,80 %

    13

    0

    2

    15

    0,06 %

    20

    18

    0

    38

    0,14 %

    14

    Steuern und Zollunion

    131

    111

    8

    1

    120

    91,54 %

    7

    0

    2

    9

    6,53 %

    1

    1

    0

    3

    1,92 %

    15

    Bildung und Kultur

    1 654

    1 310

    15

    171

    1 495

    90,38 %

    14

    0

    140

    153

    9,27 %

    3

    2

    1

    6

    0,35 %

    16

    Kommunikation

    229

    189

    13

    2

    204

    89,22 %

    15

    0

    2

    16

    7,17 %

    5

    4

    0

    8

    3,61 %

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    632

    484

    28

    14

    526

    83,25 %

    28

    0

    7

    35

    5,58 %

    68

    2

    0

    71

    11,16 %

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    830

    718

    7

    19

    744

    89,64 %

    6

    0

    9

    16

    1,89 %

    63

    7

    0

    70

    8,47 %

    19

    Außenbeziehungen

    3 805

    3 576

    38

    59

    3 673

    96,55 %

    43

    6

    24

    72

    1,90 %

    46

    12

    0

    59

    1,54 %

    20

    Handel

    88

    71

    5

    1

    77

    88,09 %

    6

    0

    1

    8

    8,56 %

    2

    1

    0

    3

    3,35 %

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    1 872

    1 588

    27

    83

    1 698

    90,68 %

    40

    0

    98

    138

    7,37 %

    31

    5

    0

    37

    1,95 %

    22

    Erweiterung

    1 437

    1 250

    11

    48

    1 308

    91,08 %

    9

    1

    8

    18

    1,25 %

    106

    5

    0

    110

    7,67 %

    23

    Humanitäre Hilfe

    859

    788

    5

    7

    800

    93,13 %

    6

    40

    1

    47

    5,42 %

    12

    0

    0

    12

    1,45 %

    24

    Betrugsbekämpfung

    80

    67

    4

    0

    71

    88,65 %

    7

    0

    0

    7

    8,51 %

    1

    2

    0

    2

    2,84 %

    25

    Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

    212

    167

    14

    3

    185

    87,27 %

    15

    0

    4

    20

    9,32 %

    3

    4

    0

    7

    3,42 %

    26

    Verwaltung der Kommission

    1 226

    875

    108

    50

    1 034

    84,34 %

    113

    0

    51

    164

    13,35 %

    10

    18

    0

    28

    2,30 %

    27

    Haushalt

    285

    259

    9

    2

    271

    95,19 %

    9

    0

    3

    12

    4,29 %

    1

    1

    0

    1

    0,52 %

    28

    Audit

    12

    10

    0

    0

    10

    90,05 %

    1

    0

    0

    1

    7,43 %

    0

    0

    0

    0

    2,52 %

    29

    Statistik

    138

    107

    6

    7

    120

    87,27 %

    6

    0

    8

    15

    10,63 %

    2

    1

    0

    3

    2,09 %

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    1 136

    1 117

    0

    0

    1 117

    98,36 %

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    19

    0

    0

    19

    1,64 %

    31

    Sprachendienste

    479

    354

    22

    45

    422

    87,91 %

    21

    0

    32

    53

    11,02 %

    3

    2

    0

    5

    1,07 %

    40

    Reserven

    229

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    0

    0

    0

    0

    0,00 %

    229

    0

    0

    229

    100,00 %

    90

    Übrige Organe

    3 334

    2 344

    327

    100

    2 771

    83,12 %

    315

    10

    67

    392

    11,75 %

    137

    34

    0

    171

    5,13 %

    Insgesamt

    124 569

    110 325

    1 782

    6 253

    118 361

    95,02 %

    877

    882

    2 760

    4 519

    3,63 %

    1 326

    350

    13

    1 688

    1,36 %

    12.   Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Politikbereichen

    Mio. EUR

    Politikbereich

    Am Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    Mittelbindungen des Haushaltsjahres

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen

    Aufhebungen/Neubewertungen/Annullierungen

    Zahlungen

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    Mittelbindungen des Haushaltsjahres

    Zahlungen

    Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen

    Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    329

    –17

    – 129

    183

    440

    – 199

    –0

    241

    424

    02

    Unternehmen

    653

    –25

    – 238

    390

    698

    – 321

    –0

    377

    767

    03

    Wettbewerb

    13

    –1

    –11

    1

    92

    –83

    –0

    8

    9

    04

    Beschäftigung und Soziales

    24 080

    –90

    –8 675

    15 315

    11 196

    – 231

    –0

    10 964

    26 279

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    12 408

    –98

    –6 854

    5 457

    60 054

    –48 355

    –0

    11 699

    17 155

    06

    Energie und Verkehr

    4 302

    – 139

    –1 471

    2 692

    4 803

    – 782

    –0

    4 021

    6 714

    07

    Umwelt

    682

    –36

    – 225

    421

    460

    – 131

    –0

    329

    750

    08

    Forschung

    8 253

    – 103

    –3 319

    4 831

    5 084

    –1 507

    –7

    3 569

    8 400

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    2 255

    –24

    – 947

    1 283

    1 556

    – 428

    –1

    1 127

    2 411

    10

    Direkte Forschung

    146

    –10

    –87

    49

    433

    – 324

    –0

    109

    158

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    1 347

    –99

    – 364

    884

    976

    – 229

    –1

    747

    1 631

    12

    Binnenmarkt

    17

    –2

    –13

    2

    66

    –53

    –0

    13

    15

    13

    Regionalpolitik

    81 674

    – 225

    –25 542

    55 907

    38 523

    –1 198

    –0

    37 325

    93 232

    14

    Steuern und Zollunion

    90

    –13

    –54

    23

    126

    –67

    –1

    59

    82

    15

    Bildung und Kultur

    563

    –48

    – 232

    283

    1 566

    –1 263

    –0

    303

    586

    16

    Kommunikation

    88

    –8

    –68

    13

    214

    – 136

    –0

    77

    90

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    614

    –58

    – 289

    268

    675

    – 237

    –0

    438

    706

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    866

    –81

    – 308

    477

    1 008

    – 436

    –0

    572

    1 049

    19

    Außenbeziehungen

    8 785

    – 183

    –2 492

    6 110

    4 105

    –1 181

    –0

    2 924

    9 034

    20

    Handel

    21

    –2

    –14

    5

    78

    –63

    –0

    14

    19

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    2 818

    –54

    – 790

    1 974

    2 325

    – 908

    –0

    1 417

    3 391

    22

    Erweiterung

    3 905

    – 543

    – 989

    2 373

    1 120

    – 320

    –0

    800

    3 173

    23

    Humanitäre Hilfe

    422

    –23

    – 248

    151

    913

    – 551

    –0

    362

    513

    24

    Betrugsbekämpfung

    29

    –3

    –16

    10

    77

    –55

    0

    22

    32

    25

    Koordinierung der Politikfelder der Kommission und Rechtsberatung

    21

    –4

    –16

    1

    187

    – 169

    –0

    19

    19

    26

    Verwaltung der Kommission

    173

    –18

    – 136

    19

    1 048

    – 898

    –1

    149

    168

    27

    Haushalt

    10

    –1

    –9

    0

    272

    – 262

    –0

    10

    10

    28

    Audit

    1

    –0

    –0

    0

    11

    –10

    –0

    1

    1

    29

    Statistik

    92

    –4

    –44

    45

    133

    –77

    –0

    56

    101

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    0

    0

    0

    0

    1 117

    –1 117

    0

    0

    0

    31

    Sprachendienste

    24

    –2

    –22

    0

    424

    – 400

    –0

    24

    24

    90

    Übrige Organe

    366

    –34

    – 321

    11

    2 767

    –2 450

    0

    317

    328

    Insgesamt

    155 045

    –1 946

    –53 923

    99 177

    142 545

    –64 438

    –12

    78 095

    177 272

    13.   Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahr der Mittelbindung und Politikbereich

    Mio. EUR

    Politikbereich

    <2003

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    Insgesamt

    01

    Wirtschaft und Finanzen

    0

    0

    0

    17

    93

    32

    41

    241

    424

    02

    Unternehmen

    12

    8

    7

    19

    37

    88

    219

    377

    767

    03

    Wettbewerb

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    1

    8

    9

    04

    Beschäftigung und Soziales

    133

    17

    28

    466

    4 283

    1 363

    9 024

    10 964

    26 279

    05

    Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

    35

    0

    2

    26

    1 737

    4

    3 653

    11 699

    17 155

    06

    Energie und Verkehr

    80

    31

    100

    172

    302

    743

    1 264

    4 021

    6 714

    07

    Umwelt

    1

    7

    17

    43

    66

    112

    175

    329

    750

    08

    Forschung

    84

    235

    238

    440

    841

    1 232

    1 761

    3 569

    8 400

    09

    Informationsgesellschaft und Medien

    3

    16

    29

    113

    195

    329

    598

    1 127

    2 411

    10

    Direkte Forschung

    1

    1

    0

    5

    8

    8

    26

    109

    158

    11

    Fischerei und maritime Angelegenheiten

    39

    17

    9

    34

    301

    32

    451

    747

    1 631

    12

    Binnenmarkt

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    2

    13

    15

    13

    Regionalpolitik

    412

    476

    1 085

    1 825

    13 108

    7 765

    31 235

    37 325

    93 232

    14

    Steuern und Zollunion

    0

    0

    0

    0

    1

    6

    16

    59

    82

    15

    Bildung und Kultur

    12

    8

    7

    23

    43

    54

    136

    303

    586

    16

    Kommunikation

    0

    0

    0

    0

    0

    2

    11

    77

    90

    17

    Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

    4

    9

    14

    8

    23

    45

    164

    438

    706

    18

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    5

    1

    9

    19

    32

    156

    256

    572

    1 049

    19

    Außenbeziehungen

    579

    166

    330

    386

    987

    1 439

    2 222

    2 924

    9 034

    20

    Handel

    0

    0

    0

    0

    0

    2

    3

    14

    19

    21

    Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

    131

    56

    103

    215

    346

    442

    682

    1 417

    3 391

    22

    Erweiterung

    174

    45

    62

    164

    561

    566

    801

    800

    3 173

    23

    Humanitäre Hilfe

    2

    0

    0

    0

    4

    25

    120

    362

    513

    24

    Betrugsbekämpfung

    0

    0

    0

    0

    0

    4

    5

    22

    32

    25

    Koordinierung der Politikfelder der Kommission und Rechtsberatung

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    19

    19

    26

    Verwaltung der Kommission

    0

    0

    0

    0

    0

    5

    13

    149

    168

    27

    Haushalt

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    10

    10

    28

    Audit

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    1

    1

    29

    Statistik

    1

    0

    0

    3

    7

    9

    25

    56

    101

    30

    Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    31

    Sprachendienste

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    –0

    24

    24

    90

    Übrige Organe

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    11

    317

    328

    Insgesamt

    1 709

    1 093

    2 042

    3 977

    22 978

    14 463

    52 915

    78 095

    177 272

    14.   Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen nach Organen

    Mio. EUR

    Organ

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Einahmen

    in % der HH-Mittel

    Noch einzuziehen

    Ursprünglich

    Endgültig

    Haushaltsjahr

    Übertragen

    Insgesamt

    Forderungen des Haushaltsjahrs

    Übertragene Forderungen

    Insgesamt

    Europäisches Parlament

    99

    99

    164

    86

    250

    137

    4

    141

    142,54 %

    109

    Rat

    53

    53

    96

    12

    108

    90

    12

    102

    192,94 %

    6

    Kommission

    115 869

    112 808

    117 818

    11 758

    129 576

    114 950

    2 335

    117 285

    103,97 %

    12 291

    Gerichtshof

    38

    38

    41

    0

    41

    41

    0

    41

    106,26 %

    0

    Rechnungshof

    19

    19

    19

    1

    19

    18

    0

    19

    98,50 %

    0

    Wirtschafts- und Sozialausschuss

    10

    10

    16

    0

    16

    16

    0

    16

    164,23 %

    0

    Ausschuss der Regionen (AdR)

    7

    7

    20

    0

    20

    20

    0

    20

    309,74 %

    0

    Bürgerbeauftragter

    1

    1

    1

    0

    1

    1

    0

    1

    112,93 %

    0

    Europäischer Datenschutzbeauftragter

    1

    1

    1

    0

    1

    1

    0

    1

    78,73 %

    0

    Insgesamt

    116 096

    113 035

    118 175

    11 857

    130 032

    115 274

    2 351

    117 626

    104,06 %

    12 407

    15.   Ausführung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen nach Organen

    Mittel für Verpflichtungen

    Mio. EUR

    Organ

    Bewilligte Mittel für Verpflichtungen

    Mittelbindungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haus-haltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Übertragungen durch Beschlüsse

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

    Übertragene Mittel

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5 = 2 + 3 + 4

    6 = 5/1

    7

    8

    9 = 7 + 8

    10 = 9/1

    11

    12

    13

    14 = 11 + 12 + 13

    15 = 14/1

    Europäisches Parlament

    1 596

    1 418

    8

    42

    1 467

    91,94 %

    16

    10

    26

    1,65 %

    102

    0

    0

    102

    6,42 %

    Rat

    642

    551

    0

    41

    593

    92,33 %

    38

    0

    38

    5,88 %

    12

    0

    0

    12

    1,80 %

    Kommission

    142 947

    133 147

    373

    6 258

    139 779

    97,78 %

    2 169

    318

    2 487

    1,74 %

    680

    0

    2

    682

    0,48 %

    Gerichtshof

    318

    311

    0

    1

    313

    98,50 %

    1

    0

    1

    0,37 %

    4

    0

    0

    4

    1,14 %

    Rechnungshof

    188

    173

    0

    0

    173

    92,19 %

    0

    0

    0

    0,21 %

    14

    0

    0

    14

    7,59 %

    Wirtschafts- und Sozialausschuss

    122

    117

    0

    3

    120

    98,02 %

    0

    0

    0

    0,33 %

    2

    0

    0

    2

    1,65 %

    Ausschuss der Regionen (AdR)

    88

    75

    0

    12

    87

    98,37 %

    0

    0

    0

    0,08 %

    1

    0

    0

    1

    1,56 %

    Bürgerbeauftragter

    9

    8

    0

    0

    8

    91,98 %

    0

    0

    0

     

    1

    0

    0

    1

    8,02 %

    Europäischer Datenschutzbeauftragter

    7

    5

    0

    0

    5

    81,44 %

    0

    0

    0

     

    1

    0

    0

    1

    18,56 %

    Insgesamt

    145 917

    135 806

    381

    6 358

    142 545

    97,69 %

    2 225

    328

    2 553

    1,75 %

    817

    0

    2

    819

    0,56 %


    Mittel für Zahlungen

    Mio. EUR

    Organ

    Bewilligte Mittel für Zahlungen

    Zahlungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    In Abgang gestellte Mittel

    Zulasten von Mitteln des Haus-haltsjahres

    Zulasten von über-tragenen Mitteln

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Automatische Über-tragungen

    Übertragungen durch Beschlüsse

    aus zweckgebundenen Einnahmen

    Insgesamt

    %

    Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

    Zulasten von übertragenen Mitteln

    Zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

    Insgesamt

    %

    1

    2

    3

    4

    5 = 2 + 3 + 4

    6 = 5/1

    7

    8

    9

    10 = 7 + 8 + 9

    11 = 10/1

    12

    13

    14

    15 = 12 + 13 + 14

    16 = 15/1

    Europäisches Parlament

    1 799

    1 237

    186

    43

    1 466

    81,50 %

    180

    10

    22

    212

    11,78 %

    102

    19

    0

    121

    6,72 %

    Rat

    762

    510

    108

    41

    659

    86,44 %

    41

    0

    42

    83

    10,86 %

    12

    9

    0

    21

    2,70 %

    Kommission

    121 235

    107 981

    1 455

    6 154

    115 590

    95,34 %

    562

    872

    2 693

    4 127

    3,40 %

    1 189

    316

    13

    1 517

    1,25 %

    Gerichtshof

    332

    293

    13

    1

    307

    92,47 %

    18

    0

    1

    19

    5,84 %

    4

    2

    0

    6

    1,69 %

    Rechnungshof

    200

    112

    11

    0

    123

    61,35 %

    61

    0

    0

    62

    30,76 %

    14

    2

    0

    16

    7,89 %

    Wirtschafts- und Sozialausschuss

    128

    110

    4

    3

    117

    91,69 %

    6

    0

    1

    8

    5,95 %

    2

    1

    0

    3

    2,37 %

    Ausschuss der Regionen (AdR)

    95

    69

    5

    12

    86

    90,09 %

    6

    0

    1

    6

    6,75 %

    1

    2

    0

    3

    3,17 %

    Bürgerbeauftragter

    10

    8

    1

    0

    8

    84,57 %

    1

    0

    0

    1

    7,57 %

    1

    0

    0

    1

    7,86 %

    Europäischer Datenschutzbeauftragter

    8

    4

    1

    0

    5

    64,24 %

    1

    0

    0

    1

    15,02 %

    1

    0

    0

    2

    20,75 %

    Insgesamt

    124 569

    110 325

    1 782

    6 253

    118 361

    95,02 %

    877

    882

    2 760

    4 519

    3,63 %

    1 326

    350

    13

    1 688

    1,36 %

    16.   Einnahmen der Agenturen: Vorausschätzungen, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge

    Mio. EUR

    Agentur

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Vereinnahmte Mittel

    Noch einzuziehen

    Politikbereich Subvention EU Kommission

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

    122

    102

    92

    10

    06

    Frontex

    89

    80

    80

    0

    18

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

    19

    18

    17

    1

    15

    Europäische Polizeiakademie

    9

    7

    7

    0

    18

    Europäische Chemikalienagentur

    70

    71

    71

    0

    02

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

    51

    49

    49

    0

    17

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

    15

    16

    15

    0

    18

    Europäische Umweltagentur (EEA)

    40

    42

    42

    0

    07

    Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA)

    10

    10

    10

    0

    11

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

    69

    65

    65

    0

    17

    Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA)

    44

    41

    41

    0

    06

    Fusion for Energy:

    174

    174

    143

    31

    08

    Eurojust

    28

    28

    28

    0

    18

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

    53

    51

    51

    0

    06

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

    225

    194

    194

    0

    12

    Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

    194

    198

    196

    1

    02

    Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

    8

    8

    8

    0

    09

    Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU)

    17

    13

    13

    0

    18

    Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

    21

    21

    21

    0

    06

    Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

    14

    13

    13

    0

    04

    Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

    63

    52

    45

    7

    31

    Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

    20

    19

    19

    0

    15

    Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

    13

    12

    12

    0

    17

    Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)

    20

    20

    20

    0

    04

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

    48

    48

    48

    0

    15

    Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

    13

    13

    13

    0

    06

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates

    14

    13

    13

    0

    08

    Exekutivagentur für die Forschung

    22

    22

    21

    0

    08

    Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm

    6

    6

    6

    0

    17

    Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

    9

    9

    9

    0

    06

    Insgesamt

    1 501

    1 415

    1 363

    52

     


    Mio. EUR

    Einnahmenart

    Haushaltsmittel

    Festgestellte Forderungen

    Vereinnahmte Mittel

    Noch einzuziehen

    Beitrag der Kommission

    824

    796

    796

    -0

    Einkünfte aus Gebühren

    415

    399

    388

    11

    Sonstige Einkünfte

    262

    220

    179

    41

    Insgesamt

    1 501

    1 415

    1 363

    52

    17.   Agenturen: Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Agenturen

    Mio. EUR

    Agentur

    Mittel für Verpflichtungen

    Mittel für Zahlungen

    Mittel

    Vorgenommene Mittelbindungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    Mittel

    Zahlungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

    136

    107

    27

    150

    96

    52

    Frontex

    90

    82

    2

    119

    77

    25

    Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

    21

    19

    1

    22

    18

    2

    Europäische Polizeiakademie

    13

    10

    2

    14

    6

    5

    Europäische Chemikalienagentur

    70

    67

    0

    83

    57

    20

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

    51

    48

    0

    67

    44

    18

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

    16

    16

    0

    17

    15

    1

    Europäische Umweltagentur (EEA)

    42

    42

    0

    48

    40

    7

    Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA)

    10

    10

    0

    11

    10

    1

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

    71

    69

    0

    87

    67

    10

    Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA)

    145

    119

    26

    120

    68

    52

    Fusion for Energy:

    404

    400

    4

    206

    133

    60

    Eurojust

    28

    26

    1

    31

    23

    6

    Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

    49

    46

    0

    57

    46

    2

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

    338

    146

    0

    367

    140

    31

    Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

    194

    185

    0

    230

    181

    40

    Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

    8

    8

    0

    10

    8

    2

    Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU)

    17

    17

    0

    24

    17

    7

    Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

    21

    21

    0

    25

    20

    5

    Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

    15

    13

    1

    19

    13

    5

    Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

    63

    36

    0

    66

    36

    4

    Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

    21

    20

    2

    23

    20

    2

    Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

    14

    12

    0

    14

    12

    0

    Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)

    21

    21

    1

    26

    20

    6

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

    48

    46

    0

    54

    46

    6

    Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)

    13

    12

    0

    15

    12

    1

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates

    14

    13

    0

    21

    17

    2

    Exekutivagentur für die Forschung

    22

    23

    0

    22

    18

    4

    Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm

    6

    6

    0

    7

    5

    1

    Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

    9

    8

    0

    10

    8

    1

    Insgesamt

    1 972

    1 647

    68

    1 964

    1 272

    377


    Mio. EUR

    Art der Ausgaben

    Mittel für Verpflichtungen

    Mittel für Zahlungen

    Mittel

    Mittelbindungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    Mittel

    Zahlungen

    Auf 2010 übertragene Mittel

    Personalbestand

    547

    508

    0

    561

    500

    15

    Verwaltungsaufwendungen

    246

    238

    0

    331

    232

    83

    Operative Ausgaben

    1 179

    901

    67

    1 072

    540

    279

    Insgesamt

    1 972

    1 647

    68

    1 964

    1 272

    377

    18.   Haushaltsergebnis einschliesslich Agenturen

    Mio. EUR

     

    Europäische union

    Agenturen

    Eliminierung der Zuschüsse zugunsten der Agenturen

    Gesamt

    Einnahmen für das Haushaltsjahr

    117 626

    1 363

    (796)

    118 193

    Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres

    (116 579)

    (1 082)

    796

    (116 865)

    Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen

    (1 759)

    (377)

    0

    (2 136)

    Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

    2 791

    188

    0

    2 979

    Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

    185

    (5)

    0

    180

    Haushaltsergebnis

    2 264

    87

    0

    2 351

    ABSCHNITT B:   ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KONSOLIDIERTEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG

    1.   HAUSHALTSGRUNDSÄTZE, GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS UND MITTELARTEN

    1.1   RECHTSGRUNDLAGE UND HAUSHALTSORDNUNG

    Die Rechnungsführung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABI L 248 vom 16.9.2002) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zu dieser Haushaltsordnung. Der Gesamthaushaltsplan, das zentrale finanzpolitische Instrument der Europäischen Union, ist der Rechtsakt, mittels dessen alljährlich die EU-Einnahmen und -ausgaben bewilligt werden.

    Jedes Jahr nimmt die Kommission für das Haushaltsjahr eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Organe vor und stellt anhand der ermittelten Zahlen einen Haushaltsvorentwurf auf, den sie der Haushaltsbehörde unterbreitet. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfs arbeitet der Rat einen Haushaltsentwurf aus, über den beide Teile der Haushaltsbehörde anschließend verhandeln. Der Präsident des Europäischen Parlaments spricht die endgültige Feststellung des Haushaltsplans aus, der damit rechtskräftig wird. Die Ausführung des Haushaltsplans obliegt in erster Linie der Kommission.

    1.2   HAUSHALTSGRUNDSÄTZE

    Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beruht auf folgenden Grundsätzen:

    —   Einheit und Haushaltswahrheit: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen in einem einzigen Haushaltsplan ausgewiesen und bei einer Haushaltslinie eingesetzt werden; die Ausgaben dürfen die bewilligten Finanzierungsmittel nicht übersteigen.

    —   Gesamtdeckung: Dieser Grundsatz umfasst zwei Regeln:

    das Nonaffektationsgebot, wonach die Haushaltseinnahmen nicht bestimmten Ausgaben zugewiesen werden dürfen (die Gesamtheit der Einnahmen dient der Deckung der Gesamtheit der Ausgaben);

    das Bruttoprinzip, wonach alle Einnahmen und Ausgaben jeweils in voller Höhe und ohne Aufrechnung untereinander in den Haushaltsplan eingesetzt werden müssen.

    —   Jährlichkeit: Die Mittel werden jeweils für die Dauer eines Haushaltsjahres bewilligt und müssen im Laufe dieses Jahres in Anspruch genommen werden.

    —   Haushaltsausgleich: Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgewogen sein (die voraussichtlichen Einnahmen decken sich mit den Mitteln für Zahlungen).

    —   Spezifizierung: Alle Mittel haben eine spezifische Zweckbindung und dürfen nur zur Deckung der betreffenden Ausgaben verwendet werden.

    —   Rechnungseinheit: Die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen in Euro.

    —   Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung: Die Haushaltsmittel sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. sparsam, effizient und wirksam, zu verwenden.

    —   Transparenz: Der Haushaltsplan sowie die Berichtigungshaushaltspläne und endgültigen Jahresabschlüsse werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    1.3   GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS

    Der Haushaltsplan umfasst:

    (a)

    eine allgemeine Einnahmenübersicht,

    (b)

    die jeweils in einen Einnahmen- und einen Ausgabenplan unterteilten Einzelpläne der verschiedenen Organe: Einzelplan I: Parlament; Einzelplan II: Rat; Einzelplan III: Kommission; Einzelplan IV: Gerichtshof; Einzelplan V: Rechnungshof; Einzelplan VI: Wirtschafts- und Sozialausschuss; Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen; Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter; Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter.

    Die Einnahmen und Ausgaben jedes Organs sind entsprechend ihrer Art oder ihrer Zweckbestimmung nach Titeln, Kapiteln, Artikeln und Posten gegliedert. Ein Teil der Mittel der in Abwicklung befindlichen EGKS wurde in einen entsprechenden Funktionshaushaltsplan für die „EGKS in Abwicklung“ eingesetzt, der alljährlich nach Konsultation des Rates und des Europäischen Parlaments von der Kommission angenommen wurde. Der letzte derartige Haushaltsplan wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 23. Juli 2002 aufgestellt. Seit dem 24. Juli 2002 werden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Funktionshaushaltsplan in der Aufwands- und Ertragsrechnung der EGKS in Abwicklung ausgewiesen. Die noch abzuwickelnden Verpflichtungen sind auf der Verbindlichkeitsseite der Vermögensübersicht ausgewiesen.

    1.4   HAUSHALTSBUCHFÜHRUNG

    1.4.1.    Allgemeiner Überblick

    Nur der Einzelplan der Kommission umfasst sowohl Verwaltungsmittel als auch operative Mittel. Die übrigen Organe verfügen ausschließlich über Verwaltungsmittel. Im Haushaltsplan wird unterschieden zwischen zwei Mittelkategorien, den „nicht getrennten Mitteln“ (NGM) und den „getrennten Mitteln“ (GM). Die nicht getrennten Mittel sind zur Deckung der jährlich angelegten (und somit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit entsprechenden) Ausgaben bestimmt. Sie decken den gesamten Bereich der Verwaltungsausgaben (Einzelplan der Kommission sowie die Einzelpläne der übrigen Organe), Ausgaben des EGFL, die jährlich zu tätigen sind, und bestimmte Aufwendungen technischer Art (namentlich Erstattungen, Inanspruchnahme von Garantien für Anleihen/Darlehen usw.). Bei den nicht getrennten Mitteln deckt sich der Betrag der Mittel für Verpflichtungen mit dem der Mittel für Zahlungen.

    Die getrennten Mittel sollen es ermöglichen, diesen Jährlichkeitsgrundsatz mit der Notwendigkeit einer über mehrere Jahre gestaffelten Finanzierung bestimmter Maßnahmen in Einklang zu bringen. Sie dienen der Deckung der mehrjährig angelegten Haushaltsvorgänge. Dieser Kategorie sind sämtliche Mittel des Einzelplans der Kommission zuzuordnen (ausgenommen die Mittel des Kapitel 1).

    Die getrennten Mittel untergliedern sich jeweils in Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ):

    —    Mittel für Verpflichtungen : Die Mittel für Verpflichtungen betreffen den Gesamtbetrag der rechtlichen Verpflichtungen, die im laufenden Haushaltsjahr für Tätigkeiten eingegangen wurden, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Haushaltsordnung können die Mittel für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, in Jahrestranchen gebunden werden, wenn der Basisrechtsakt das vorsieht.

    —    Mittel für Zahlungen : Die Mittel für Zahlungen decken die Ausgaben, die in dem betreffenden Haushaltsjahr zur Erfüllung der in diesem Haushaltsjahr und/oder in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Verpflichtungen entstehen.

    1.4.2    Herkunft der Mittel

    Hauptsächliche Finanzierungsquelle ist der Haushaltsplan der Europäischen Union für das betreffende Haushaltsjahr. Daneben sieht die Haushaltsordnung jedoch noch weitere Arten von Mitteln vor, die entweder aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragen wurden oder aber aus externen Quellen stammen:

    Ursprünglich für das laufende Haushaltsjahr bewilligte Haushaltsmittel können nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 22 bis 24 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002) und über die Berichtigungshaushalte (entsprechend Artikel 37 und 38 der Haushaltsordnung) durch Übertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien ergänzt werden.

    Aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder wieder zur Verfügung gestellte Mittel zur Unterstützung des Haushaltsplans. Dies sind:

    nicht getrennte Mittel (Zahlungen), die gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Haushaltsordnung nur auf das nachfolgende Haushaltsjahr automatisch übertragen werden können;

    auf Beschluss der Organe übertragene Mittel in einem der beiden folgenden Fälle: wenn alle Vorbereitungsphasen abgeschlossen sind (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung) oder die Rechtsgrundlage verspätet verabschiedet wurde (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b). Es können sowohl Mittel für Verpflichtungen als auch Mittel für Zahlungen übertragen werden (Artikel 9 Absatz 3); und

    Nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel: Hierbei handelt es sich um Mittel für Verpflichtungen im Bereich der Strukturfonds, die nach Aufhebung einer Mittelbindung wieder in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Eine solche Wiedereinsetzung erfolgt nur ausnahmsweise, z. B. wenn ein Fehler seitens der Kommission vorliegt oder wenn die entsprechenden Mittel für eine vollständige Durchführung der Programme unerlässlich sind (Artikel 157 der Haushaltsordnung).

    Zweckgebundene Einnahmen, die sich wie folgt zusammensetzen:

    Rückzahlungen, wobei die Mittel jeweils den Haushaltslinien zugewiesen werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe getätigt wurde, und die ohne Einschränkung übertragen werden können,

    EFTA-Mittel: Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ist ein Finanzbeitrag der EWR-Mitgliedstaaten zu bestimmten Tätigkeiten des EU-Haushalts vorgesehen. Die einschlägigen Haushaltslinien mit den jeweils vorgesehenen Beträgen sind dem Anhang III zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu entnehmen. Die ursprüngliche Mittelausstattung der betreffenden Linien erhöht sich jeweils um die EFTA-Beiträge. Zum Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel verfallen und werden den EWR-Mitgliedstaaten zurückerstattet;

    Einnahmen aus Zahlungen Dritter/ Drittländer, die mit der Europäischen Union Abkommen geschlossen haben, in denen eine finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten der EU vorgesehen ist. Ihre Beiträge gelten als Einnahmen aus Zahlungen Dritter mit einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien (vorwiegend im Bereich der Forschung) und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a und d der Haushaltsordnung);

    Einnahmen aus Leistungen für Dritte: Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeiten können die Einrichtungen der EU-Forschungsstelle Leistungen für externe Einrichtungen erbringen (Artikel 161 Absatz 2 der Haushaltsordnung). Wie die vorgenannten Einnahmen aus Zahlungen Dritter unterliegen auch diese Einnahmen aus Leistungen für Dritte einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung); und

    wiederzuverwendende Mittel aus der Rückzahlung von Vorfinanzierungen: Hierbei handelt es sich um Mittel der Europäischen Union, die von den Empfängern zurückgezahlt wurden und die ohne Einschränkung übertragen werden können. Im Bereich der Strukturfonds erfolgt die Rückforderung der Mittel auf der Grundlage eines Kommissionsbeschlusses (Artikel 18 Absatz 2 der Haushaltsordnung und Artikel 228 der Durchführungsbestimmungen).

    1.4.3    Zusammensetzung der verfügbaren Mittel

    Endgültige Mittel des Haushaltsplans = ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel + Berichtigungshaushaltspläne + Mittelübertragungen;

    Zusätzliche Mittel = zweckgebundene Einnahmen (siehe oben) + aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel;

    Insgesamt bewilligte Mittel = endgültige Mittel des Haushaltsplans + zusätzliche Mittel;

    Mittel des Haushaltsjahres (die zur Berechnung des Haushaltsergebnisses herangezogen werden): endgültige Mittel des Haushaltsplans + zweckgebundene Einnahmen.

    1.5   HAUSHALTSVOLLZUG

    Die Ausführung des Haushaltsplans erfolgt gemäß der Haushaltsordnung Artikel 48 Absatz 1, in dem es heißt: „Die Kommission führt den Haushaltsplan […] nach Maßgabe dieser Verordnung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus.“ Gemäß Artikel 50 erkennt die Kommission den anderen Organen die zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne erforderlichen Befugnisse zu.

    1.6   NOCH ABZUWICKELNDE MITTELBINDUNGEN (Altlasten)

    Das Konzept der getrennten Mittel führte zu einer Differenz zwischen eingegangenen Verpflichtungen und geleisteten Zahlungen, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Mittel gebunden werden, und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung der entsprechenden Zahlungen entsteht.

    2.   ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG

    2.1   HAUSHALTSERGEBNIS (Tabelle 1)

    2.1.1    Allgemeines

    Als eigene Mittel werden die Beträge verbucht, die den Konten der Kommission bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres gutgeschrieben worden sind. Die Einnahmen umfassen bei einem Überschuss auch das Haushaltsergebnis für das vorausgegangene Haushaltsjahr. Die übrigen Einnahmen werden nach Maßgabe der Beträge erfasst, die im Laufe des Haushaltsjahres tatsächlich eingegangen sind.

    Bei der Ermittlung des Haushaltsergebnisses gelten als Ausgaben die Zahlungen zulasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres zuzüglich der Mittel desselben Haushaltsjahres, die auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Als Zahlungen zulasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres gelten diejenigen Zahlungen, die vom Rechnungsführer jeweils bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres geleistet worden sind. Im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die Zahlungen berücksichtigt, die von den Mitgliedstaaten zwischen dem 16. Oktober 2008 und dem 15. Oktober 2009 getätigt worden sind, sofern die entsprechenden Mittelbindungen und Auszahlungsanordnungen dem Rechnungsführer spätestens bis zum 31. Januar 2010 zugegangen sind. Für die Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) kann ein Konformitätsbeschluss infolge von Kontrollen in den Mitgliedstaaten ergehen.

    Das Haushaltsergebnis setzt sich aus zwei Elementen zusammen: den Ergebnissen des Haushaltsvollzugs der Europäischen Union einerseits und den Beiträgen der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten andererseits. Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 betreffend die Eigenmittel entspricht dieses Ergebnis der Differenz zwischen

    dem Gesamtbetrag der Einnahmen des betreffenden Haushaltsjahres

    und dem Betrag der zulasten der Mittel dieses Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen zuzüglich des Betrags der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel des betreffenden Haushaltsjahres.

    Diese Differenz erhöht bzw. vermindert sich um

    den Nettosaldo aus den aus früheren Haushaltsjahren übertragenen und in Abgang gestellten Mitteln einerseits und den durch Euro-Kursschwankungen bedingten eventuellen Überschreitungen bei den Zahlungen zulasten von aus dem Vorjahr übertragenen nicht getrennten Mitteln andererseits;

    den Saldo, der während des Haushaltsjahres festgestellten Wechselkursgewinne und -verluste.

    Überschüsse aus dem Haushalt gehen im Folgejahr an die Mitgliedstaaten zurück, indem deren Beiträge für das betreffende Jahr entsprechend gekürzt werden.

    Die aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragenen Mittel im Zusammenhang mit Beteiligungen Dritter und Arbeiten für Dritte, die „per definitionem“ grundsätzlich nie verfallen, werden bei den zusätzlichen Mitteln des Haushaltsjahres ausgewiesen. Dies erklärt die Differenz zwischen den aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Aufstellungen über den Haushaltsvollzug 2009 und den auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Aufstellungen über den Haushaltsvollzug 2008. Die wiederzuverwendenden Mittel für Zahlungen und die infolge der Rückzahlung von Vorfinanzierungen wieder eingesetzten Mittel werden bei der Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres nicht berücksichtigt.

    Die übertragenen Mittel für Zahlungen umfassen Folgendes: automatische Übertragungen und Übertragungen auf der Grundlage eines Beschlusses. Die Annullierung von aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen umfasst die Annullierungen von automatisch oder auf der Grundlage eines Beschlusses übertragenen Mitteln. Sie beinhaltet auch den Rückgang von auf das nachfolgende Jahr übertragenen Mitteln aus zweckgebundenen Einnahmen gegenüber 2008.

    2.1.2    Abgleich des Haushaltsergebnisses und des wirtschaftlichen Ergebnisses

    Das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr wird gemäß den Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung ermittelt. Das Haushaltsergebnis beruht hingegen gemäß der Haushaltsordnung auf dem Kassenprinzip. Da beide Berechnungen auf denselben zugrunde liegenden Vorgängen basieren, ist der Abgleich der beiden Ergebnisse eine nützliche Kontrolle. In der nachstehenden Tabelle wird dieser Abgleich ausgewiesen, wobei die für den Abgleich wichtigen Beträge – untergliedert nach Einnahmen- und Ausgabenposten – hervorgehoben werden.

    Abgleich: wirtschaftliches Ergebnis – Haushaltsergebnis 2009

    Mio. EUR

     

    2009

    2008

    WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES

    4 457

    12 686

    Erträge

    im Laufenden Jahr festgestellte, jedoch noch nicht eingezogene Forderungen

    (2 806)

    (4 685)

    in vorhergehenden Jahren festgestellte und im laufenden Jahr eingezogene Forderungen

    2 563

    3 485

    antizipative Aktiva (netto)

    436

    (724)

    Aufwendungen

    antizipative Passiva (netto)

    5 381

    6 353

    im laufenden Jahr gezahlte Ausgaben aus dem Vorjahr

    (432)

    (219)

    Nettoauswirkung der Vorfinanzierung

    (9 458)

    (16 446)

    auf das Folgejahr übertragene Mittel für Zahlungen

    (1 759)

    (3 914)

    Zahlungen zulasten von übertragenen Mitteln und Annullierung nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

    4 573

    1 182

    Bewegungen bei Rückstellungen

    (329)

    4 316

    Sonstiges

    (153)

    (88)

    Wirtschaftliches Ergebnis Agenturen + EGKS

    (209)

    (136)

    HAUSHALTSERGEBNIS

    2 264

    1 810

    Abgleichsposten – Erträge

    Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahres umfassen die Beträge, die aufgrund der im Laufe des betreffenden Jahres festgestellten Forderungen eingezogen werden, sowie die vereinnahmten Beträge aufgrund von aus den Vorjahren übertragenen Forderungen. Daher müssen die im laufenden Haushaltsjahr festgestellten Forderungen, deren Einziehung jedoch noch aussteht, im Rahmen des Abgleichs vom wirtschaftlichen Ergebnis abgezogen werden, da sie nicht Teil der Haushaltseinnahmen bilden. In früheren Haushaltsjahren festgestellte Forderungen, die im betreffenden Haushaltsjahr eingezogen wurden, müssen im Rahmen des Abgleichs hingegen zum wirtschaftlichen Ergebnis addiert werden.

    Die antizipativen Aktiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Einnahmen aus Agrarabschöpfungen, Eigenmitteln, Zinsen und Dividenden zusammen. Lediglich die Nettoauswirkung, d.h. die antizipativen Aktiva für das betreffende Haushaltsjahr abzüglich der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenden antizipativen Aktiva, werden berücksichtigt.

    Abgleichsposten – Aufwendungen

    Die antizipativen Passiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Abgrenzungen für den Jahresabschluss zusammen, d. h. es handelt sich um von Empfängern von EU-Mitteln verauslagte förderfähige Ausgaben, die der Europäischen Union noch nicht gemeldet wurden.

    Während antizipative Passiva nicht als Haushaltsausgaben betrachtet werden, bilden die Zahlungen, die im betreffenden Haushaltsjahr für in früheren Haushaltsjahren erfasste Rechnungen geleistet wurden, Teil der Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres.

    Die Nettoauswirkung der Vorfinanzierungen setzt sich zusammen aus den neuen Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr geleistet und als Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres erfasst wurden, und der Verrechnung von Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr oder in früheren Haushaltsjahren im Rahmen der Anerkennung förderfähiger Ausgaben geleistet wurden. Bei Letzteren handelt es sich nach dem Grundsatz der periodengerechten Buchführung um Ausgaben der Rechnungsperiode, im Sinne der Haushaltsbuchführung sind sie allerdings nicht zu berücksichtigen, da die Zahlung der ursprünglichen Vorfinanzierung bereits zum Zeitpunkt der Zahlung als Haushaltsausgabe berücksichtigt wurde.

    Neben den zulasten der Mittel des Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen müssen auch die auf das Folgejahr übertragenen Mittel bei der Berechnung des Haushaltsergebnisses für das betreffende Haushaltsjahr berücksichtigt werden (gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000). Dies gilt auch für die im betreffenden Haushaltsjahr geleisteten Zahlungen aus übertragenen Mitteln und annullierten, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen.

    Die Bewegungen bei Rückstellungen beziehen sich auf die Schätzungen zum Jahresende in der periodengerechten Buchführung (vorwiegend Personalaufwendungen), die keine Auswirkungen auf die Haushaltsbuchführung haben. Die sonstigen Ausgleichsbeträge umfassen verschiedene Elemente wie Abschreibung von Vermögenswerten, Erwerb von Vermögenswerten, Zahlungen für Finanzierungsleasing und Finanzbeteiligungen, die in der Haushaltsbuchführung und der periodengerechten Buchführung unterschiedlich behandelt werden.

    Schließlich muss das wirtschaftliche Ergebnis der Agenturen und der EGKS, das in dem konsolidierten wirtschaftlichen Ergebnis eingeschlossen ist, ausgeschlossen werden, da deren Haushaltsvollzug nicht Teil des konsolidierten Haushaltsergebnisses ist.

    2.2   VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND HAUSHALTSVOLLZUG (Tabelle 2)

    Im ursprünglich verabschiedeten Haushaltsplan, der vom Präsidenten des Europäischen Parlaments am 18. Dezember 2008 unterzeichnet wurde, war für die Mittel für Zahlungen ein Betrag von 116 096 Mio. EUR vorgesehen, der durch Eigenmittel in Höhe von 114 736 Mio. EUR finanziert werden sollte. Die im ursprünglichen Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben werden im Laufe des Haushaltsjahrs berichtigt; diese Änderungen werden in Berichtigungshaushaltsplänen dargelegt. Die Anpassungen der auf dem BNE der Mitgliedstaaten beruhenden Eigenmittel gewährleisten, dass die Haushaltseinnahmen exakt den Haushaltsausgaben entsprechen. Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs muss der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben (Mittel für Zahlungen) ausgewogen sein.

    Einnahmen:

    Im Jahr 2009 wurden zehn Berichtigungshaushaltspläne angenommen. Deren Auswirkungen auf der Einnahmenseite im Haushaltsplan 2009 führten zu endgültigen Gesamteinnahmen in Höhe von 113 035 Mio. EUR. Diese wurden durch Eigenmittel in Höhe von insgesamt 110 238 Mio. EUR (somit 4 498 Mio. EUR weniger als ursprünglich veranschlagt) und die Differenz durch sonstige Einnahmen finanziert. Der geringere Bedarf an Eigenmitteln ist hauptsächlich auf die Einbeziehung eines Betrags von 1 796 Mio. EUR zurückzuführen, der sich aus dem Überschuss aus dem Vorjahr ergab, sowie auf die Auswirkung der Kombination aus einer Verringerung bei den Mitteln für Zahlungen und einer Erhöhung der Einnahmeprognosen im Berichtigungshaushalt Nr. 10/2009. Dies führte zu einer zusätzlichen Verringerung der Eigenmittel in Höhe von 2 888 Mio. EUR.

    Was die Eigenmittel anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebung der traditionellen Eigenmittel weitgehend dem veranschlagten Betrag entsprach. Dies lässt sich damit erklären, dass die Haushaltsansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichtigungshaushalts Nr. 6/2009 (Verringerung um 5 226 Mio. EUR) und zum Zeitpunkt des Berichtigungshaushalts Nr. 10/2009 (Erhöhung um 600 Mio. EUR) geändert wurden. Diese Anpassungen beruhten einerseits auf neuen makroökonomischen Prognosen im Frühjahr 2009, die weniger optimistisch als die vorhergehenden Prognosen waren, und andererseits auf der Entwicklung der tatsächlichen Erhebung der Beiträge.

    Die endgültigen MwSt.- und BNE-Zahlungen der Mitgliedstaaten entsprachen weitgehend den endgültigen Haushaltsansätzen. Die Differenz zwischen den veranschlagten Beträgen und den tatsächlich gezahlten Beträgen ist auf die Differenz zwischen den für die Zwecke des Haushaltsplans zugrunde gelegten Euro-Umrechnungskursen und den zu dem Zeitpunkt, als die nicht zur WWU zählenden Mitgliedstaaten tatsächlich ihre Zahlungen geleistet hatten, geltenden Umrechnungskursen zurückzuführen.

    Ausgaben

    Im Jahr 2009 befand sich der EU-Haushalt noch immer in einer Übergangsphase zwischen einem mehrjährigen Finanzrahmen und dem nächsten. Die Mittel für Verpflichtungen entsprachen den für den neuen Programmplanungszeitraum 2007-2013 vereinbarten Leitlinien für die Ausgaben, während sich fast 12 % der Zahlungsanträge noch auf den Finanzrahmen 2000 -2006 bezogen.

    In Bezug auf die Verpflichtungen wurden der ursprüngliche Haushaltsplan und somit die gesteckten politischen Ziele praktisch wie geplant durchgeführt. Die Ausführungsrate betrug ohne die Berücksichtigung der nicht in Anspruch genommenen Reserven (447 Mio. EUR des Globalisierungsfonds und 56 Mio. EUR der Reserve für Soforthilfe) 99,6 % des Haushaltsplans, bei einer leichten Berichtigung im Laufe des Jahres. Im Bereich der Rubrik 2 „Natürliche Ressourcen“ wurden die Verpflichtungen um 259 Mio. EUR erhöht (darunter eine Erhöhung des Rückgewinnungsplans von 600 Mio. EUR für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine Verringerung zum Jahresende um 390 Mio. EUR, und eine Erhöhung des Maßnahmenkatalogs gegen die Blauzungenerkrankung in Höhe von 49 Mio. EUR). Im Bereich der Rubrik 5 „Verwaltung“ kam es zu einer Verringerung um 55 Mio. EUR.

    Gemeinsam stellen sie eine Erhöhung von nur 0,15 % gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan dar, sofern die Erhöhung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union um 615 Mio. EUR nicht berücksichtigt wird (der naturgemäß unvorhersehbare Ausgaben umfasst). Die Ausführungsrate der Zahlungen betrug ohne Berücksichtigung der Reserve für Soforthilfe 95 % des ursprünglichen Haushaltsplans und 97 % des endgültigen Haushaltsplans. Die Verringerung der Mittel für Zahlungen erfolgte größtenteils über die Berichtigung der Haushaltspläne in Bezug auf Rubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit“ in Höhe von insgesamt 738 Mio. EUR (von denen 448 Mio. EUR auf den Bereich Forschung entfielen), auf Rubrik 2 „Natürliche Ressourcen“ mit 2 632 Mio. EUR (davon entfielen 2 192 Mio. EUR auf die Entwicklung des ländlichen Raums), sowie Erweiterung mit 244 Mio. EUR.

    Die bewilligten und nicht in Anspruch genommenen Mittel beliefen sich mit Ausnahme der Reserven auf insgesamt 2 395 Mio. EUR. Sie setzten sich hauptsächlich zusammen aus den Bereichen: Europäischer Sozialfonds (Konvergenz 674 Mio. EUR und Regionale Wettbewerbsfähigkeit 248 Mio. EUR), Heranführungshilfe (142 Mio. EUR), Verwaltung der Kommission (394 Mio. EUR) und Wettbewerbsfähigkeit (377 Mio. EUR verteilt auf Rubrik 1a).

    Die genaue Analyse der Haushaltsanpassungen, ihr jeweiliger Kontext, ihre Gründe und Auswirkungen werden im Bericht der Kommission über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2009 dargestellt. Teil A gibt einen allgemeinen Überblick über den Haushaltsvollzug und Teil B enthält nach den einzelnen Rubriken des Finanzrahmens aufgeschlüsselte Informationen.

    2.3   EINNAHMEN (Tabelle 3)

    Die Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union umfassen im Wesentlichen zwei Kategorien: Eigenmittel und sonstige Einnahmen. Dies ist in Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgendermaßen festgelegt: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“. Die Haushaltsausgaben werden größtenteils über die Eigenmittel gedeckt. Die sonstigen Einnahmen machen nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung aus.

    Es werden drei Kategorien von Eigenmitteln unterschieden: traditionelle Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel setzen sich ihrerseits aus Zuckerabgaben und Zöllen zusammen. Überdies sind ein Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten Königreichs sowie eine Bruttokürzung des jeweiligen BNE-Beitrags der Niederlande und Schweden Bestandteil des Eigenmittelsystems.

    Die Zuweisung der Eigenmittel erfolgt gemäß den in dem Beschluss Nr. 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Bestimmungen (Eigenmittelbeschluss 2007). Der Eigenmittelbeschluss 2007 trat am 1. März 2009 in Kraft, er ist jedoch seit dem 1. Januar 2007 wirksam. Demzufolge werden die rückwirkenden Auswirkungen im Haushaltsjahr 2009 berücksichtigt.

    2.3.1    Traditionelle Eigenmittel

    Traditionelle Eigenmittel: Die zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten weisen alle festgestellten Eigenmittelansprüche in einer der beiden dafür vorgesehenen Buchführungen aus:

    —   in der regulären Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: Ansprüche, die eingezogen worden sind oder für die eine Sicherheit geleistet worden ist;

    —   In der gesonderten Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: alle noch nicht eingezogenen und/oder nicht durch eine Sicherheitsleistung garantierten Beträge; sowie Beträge, für die eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden, können hier ausgewiesen werden.

    Hinsichtlich der gesonderten Buchführung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Vierteljahresübersichten mit folgenden Angaben:

    im vorhergehenden Vierteljahr ausstehender Saldo,

    im betreffenden Vierteljahr eingezogene Beträge,

    Abänderungen der Bemessungsgrundlage im betreffenden Vierteljahr (Berichtigungen/Annullierungen),

    Abschreibungen,

    am Ende des betreffenden Vierteljahres einzuziehender Saldo.

    Traditionelle Eigenmittel sind spätestens am ersten Werktag nach dem 19. des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die Forderung festgestellt wurde (oder im Falle der gesonderten Buchführung eingezogen wurde), dem Konto der Kommission bei der Haushaltsverwaltung des betreffenden Mitgliedstaates oder bei der zu diesem Zweck benannten Einrichtung gutzuschreiben. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Einziehungskosten ein. Die Eigenmittel-Eventualforderungen werden auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres tatsächlichen Eingangs angepasst.

    2.3.2    MwSt.- und BNE-Eigenmittel

    Die MwSt.-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt.-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Eigenmittelbeschlusses 2007 festgelegt wird. Der einheitliche Satz ist auf 0,30 % festgesetzt, mit Ausnahme des Zeitraums 2007-2013, in dem der Abrufsatz für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % festgesetzt ist. Die MwSt.-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt.

    Die MwSt.-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt.-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Ratsbeschlusses vom 29. September 2000 festgelegt wird. Die MwSt.-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt.

    Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahmequelle, die zur Finanzierung des durch traditionelle Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel, sonstige Einnahmen nicht gedeckten Teils der Gesamtausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dient. Sie werden durch Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf das BNE jedes Mitgliedstaats berechnet. Die MwSt.- und BNE-Eigenmittel werden zunächst anhand von Vorausschätzungen der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt, die im Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs festgelegt werden. Später werden diese Schätzwerte überprüft und aktualisiert und die neuen Beträge im Jahresverlauf mittels eines Berichtigungshaushalts in den Haushaltsplan eingesetzt.

    Die tatsächlichen Zahlen zu den MwSt.- und BNE-Grundlagen sind erst in dem auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Die Kommission berechnet die Differenz zwischen den Beträgen, die von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der tatsächlichen Grundlagen abzuführen sind, und denen, die sie anhand der vorläufigen (ggf. aktualisierten) Grundlagen bereits gezahlt haben. Die so ermittelten – positiven oder negativen – MwSt.- und BNE-Salden werden dann zum 1. Arbeitstag im Dezember des auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufen. Sofern kein Vorbehalt eingelegt wird, sind während der vier darauffolgenden Jahre noch Berichtigungen an den tatsächlichen MwSt.- und BNE-Grundlagen möglich. Die zuvor ermittelten Salden werden daraufhin entsprechend angepasst und die Differenzbeträge zeitgleich mit den MwSt.- und BNE-Salden des Vorjahres abgerufen.

    Im Rahmen ihrer Kontrolle der MwSt.-Übersichten und BNE-Daten kann die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten Vorbehalte formulieren, die bestimmte Sachverhalte betreffen, bei denen mit Auswirkungen auf die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zu rechnen ist. So können beispielsweise akzeptable Daten fehlen oder es kann die Notwendigkeit bestehen, dass eine angemessene Methode entwickelt werden muss. Diese Vorbehalte sind als an die Mitgliedstaaten gerichtete potenzielle Forderungen nach Beträgen unbestimmter Höhe zu betrachten, da ihre finanziellen Auswirkungen nicht präzise geschätzt werden können. Sobald der exakte Betrag bestimmt werden kann, werden die MwSt.- und BNE-Eigenmittel entweder im Zusammenhang mit den MwSt.- und BNE-Salden oder über einen eigens dazu bestimmten Mittelabruf abgerufen.

    2.3.3    VK-Korrektur

    Mithilfe dieses Mechanismus werden die Eigenmittelzahlungen des Vereinigten Königreichs proportional zu seinem „Haushaltsungleichgewicht“ vermindert und die Eigenmittelzahlungen der übrigen Mitgliedstaaten im gleichen Verhältnis erhöht. Der Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde vom Europäischen Rat in Fontainebleau (Juni 1984) beschlossen und mit dem anschließenden Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985 eingeführt. Ziel dieses Mechanismus war es, das Haushaltsungleichgewicht des Vereinigten Königreichs mithilfe einer Reduzierung seiner Zahlungen an die Europäische Union zu verringern. Deutschland, Österreich, Schweden und den Niederlanden wird eine verringerte Finanzierungsbeteiligung an der Korrektur gewährt (reduziert auf ein Viertel ihrer normalen Beteiligung).

    2.3.4    Bruttokürzung für die Niederlande und Schweden

    Gemäß dem Eigenmittelbeschluss 2007 wird den Niederlanden und Schweden im Zeitraum 2007-2013 eine Bruttokürzung ihrer jährlichen BNE-Beiträge zugestanden. Die Bruttokürzung, die sich im Falle der Niederlande auf 605 Mio. EUR und von Schweden auf 150 Mio. EUR beläuft (in Preisen von 2004), wird an die derzeitigen Preise angepasst, indem der in Euro ausgedrückte BIP-Deflator für die EU angepasst wird, und wird nach der Berechnung der Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs und der entsprechenden Finanzierung gewährt.

    2.3.5    Anpassung in Verbindung mit der Umsetzung des Eigenmittelbeschlusses für die Jahre 2007 und 2008

    Gemäß Artikel 11 des Eigenmittelbeschlusses 2007 ist der Beschluss, sobald er in Kraft getreten ist, ab dem 1. Januar 2007 wirksam. Somit musste die Finanzierung für die Jahre 2007 und 2008 nach Maßgabe dieser neuen Vorschriften neu berechnet werden. Die Anpassung (die Differenzen zwischen neuem und altem Eigenmittelbeschluss für die Jahre 2007 und 2008) wurde im Berichtigungshaushalt Nr. 3/2009 erfasst und mit einer einzigen Zahlung am 1. Juni 2009 in die Tat umgesetzt.

    Weitere Informationen über den Haushaltsvollzug im Bereich Einnahmen sind dem Bericht über die Haushalts- und Finanzverwaltung 2009 zu entnehmen.

    2.4   AUSGABEN (Tabellen 4 bis 13)

    2.4.1    Finanzrahmen 2007-2013

    In diesem Abschnitt a werden die großen Ausgabenkategorien der Europäischen Union dargestellt, die entsprechend der Klassifikation des Finanzrahmens 2007-2013 verschiedenen Rubriken zugeordnet sind. Das Haushaltsjahr 2009 war das dritte Jahr der Anwendung des Finanzrahmens 2007-2013. Die Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2009 beträgt 134 722 Mio. EUR; dies entspricht 1,13 % des BNE. Die entsprechende Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen liegt bei 120 445 Mio. EUR oder 1,01 % des BNE. In der vorstehenden Tabelle wird der Finanzrahmen zu den für 2013 geschätzten laufenden Preisen ausgewiesen.

    Mio. EUR

     

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    1.

    Nachhaltiges Wachstum

    53 979

    57 653

    61 696

    63 555

    63 974

    66 964

    69 957

    2.

    Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    55 143

    59 193

    56 333

    59 955

    60 338

    60 810

    61 289

    3.

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    1 273

    1 362

    1 518

    1 693

    1 889

    2 105

    2 376

    4.

    Die EU als globaler Partner

    6 578

    7 002

    7 440

    7 893

    8 430

    8 997

    9 595

    5.

    Verwaltung

    7 039

    7 380

    7 525

    7 882

    8 334

    8 670

    9 095

    6.

    Ausgleichszahlungen

    445

    207

    210

    0

    0

    0

    0

    Mittel für Verpflichtungen:

    124 457

    132 797

    134 722

    140 978

    142 965

    147 546

    152 312

    Mittel für Zahlungen gesamt:

    122 190

    129 681

    120 445

    134 289

    134 280

    141 360

    143 331

    Rubrik 1 –   Nachhaltiges Wachstum

    Die Rubrik 1 „Nachhaltiges Wachstum“ umfasst zwei Teilbereiche, die miteinander verbunden sind:

    1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben für Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, EU-Netze, Sozialpolitik, Binnenmarkt und damit einhergehende Maßnahmen.

    1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben zur Förderung der Konvergenz zwischen den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, zur Ergänzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung außerhalb der weniger wohlhabenden Regionen und zur Unterstützung der regionenübergreifenden Zusammenarbeit.

    Rubrik 2 –   Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    Die Rubrik 2 „Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ umfasst die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, Entwicklung des ländlichen Raums und Umweltschutz, insbesondere Natura 2000. Der für die Gemeinsame Agrarpolitik bestimmte Betrag spiegelt die Einigung wider, die der Europäische Rat von Brüssel im Oktober 2002 erzielt hat.

    Rubrik 3 –   Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    Die neue Rubrik 3 „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht“ trägt der Tatsache Rechnung, dass dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Europäischen Union auf den Gebieten Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern neue Aufgaben übertragen worden sind. Diese Rubrik ist in zwei Teilbereiche untergliedert: 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht sowie 3b. Staatsbürgerschaft

    Rubrik 4 –   Die EU als globaler Partner

    Die Rubrik 4 „Die Europäische Union als globaler Partner“ deckt alle Außenmaßnahmen, einschließlich der Heranführungshilfen ab. Die Kommission hatte zwar vorgeschlagen, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Finanzrahmen einzubeziehen, aber der Europäische Rat und das Europäische Parlament stimmten dem nicht zu.

    Rubrik 5 –   Verwaltung

    Diese Rubrik deckt die Verwaltungsausgaben aller Organe, die Ruhegehälter und die Europäischen Schulen ab. Für die anderen Organe als die Kommission machen diese Kosten die Gesamtheit ihrer Aufwendungen aus; bei den Agenturen und sonstigen Einrichtungen dagegen fallen sowohl Verwaltungsausgaben als auch operative Ausgaben an.

    Rubrik 6 –   Ausgleichszahlungen

    Entsprechend der politischen Übereinkunft, wonach die neuen Mitgliedstaaten zu Beginn ihrer Zugehörigkeit zur Union keinesfalls zu Nettozahlern werden dürfen, wurden unter dieser Rubrik Ausgleichszahlungen vorgesehen. Diese Mittel wurden den neuen Mitgliedstaaten zum Ausgleich ihrer Haushaltseinnahmen und -beiträge in Form von Transferzahlungen zur Verfügung gestellt.

    2.4.2    Politikbereiche

    Im Zuge der Einführung des Activity Based Management (ABM) hat die Kommission das ABB-Konzept (Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen) in ihre Planungs- und Verwaltungsverfahren integriert. In der ABB-Haushaltsstruktur entsprechen die Haushaltstitel den Politikbereichen und die Kapitel der einzelnen Haushaltstitel den jeweiligen Tätigkeiten. Das ABB-System zielt darauf ab, einen klaren Rahmen für die Umsetzung der politischen Ziele der Kommission in legislative, finanzielle oder sonstige öffentliche Maßnahmen aufzustellen. Indem die Arbeit der Kommission nach Tätigkeitsbereichen strukturiert wird, entsteht ein klareres Bild von den Aufgaben, die die Kommission wahrnimmt, und zugleich ein gemeinsamer Rahmen für die Prioritätensetzung. Den Prioritäten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens entsprechende Mittel zugewiesen; dabei werden als Bausteine die Tätigkeiten herangezogen. Die mit der ABB-Struktur mögliche unmittelbare Zuordnung zwischen Mitteln und Tätigkeiten soll dazu beitragen, die Mittelverwendung der Kommission effizienter und wirksamer zu machen.

    Ein Politikbereich ist eine für den Beschlussfassungsprozess relevante, homogene Gruppe von Tätigkeiten, die Teil der Kommissionsarbeit sind. In der Regel untersteht ein Politikbereich jeweils einer Generaldirektion und umfasst im Schnitt sechs oder sieben Tätigkeiten. Bei den Politikbereichen handelt es sich im Wesentlichen um operative Bereiche, deren Kerntätigkeiten darauf ausgerichtet sind, im jeweiligen Tätigkeitsbereich Maßnahmen zugunsten Dritter durchzuführen. Für jeden Politikbereich werden neben den operativen Mitteln auch die notwendigen Verwaltungsausgaben aufgeführt.

    Weitere Informationen über den Haushaltsvollzug im Bereich Ausgaben sind dem Bericht der Kommission über die Haushalts- und Finanzverwaltung 2009 zu entnehmen.

    2.5   ORGANE UND AGENTUREN (Tabellen 14 bis 18)

    In den konsolidierten Übersichten über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union ist, wie in den Vorjahren, der Haushaltsvollzug sämtlicher Organe zusammengefasst, da innerhalb des EU-Haushalts für jedes Organ ein eigener Haushaltsplan vorgesehen ist. Für die Agenturen wird kein separater Haushaltsplan innerhalb des Haushaltsplans der Europäischen Union geführt, sie werden jedoch teilweise durch Zuschüsse aus dem EU-Haushalt finanziert.

    Damit die Haushaltsdaten der Agenturen ersichtlich sind, enthält der Haushaltsteil der konsolidierten Jahresrechnung gesonderte Angaben über den Haushaltsvollzug der konsolidierten traditionellen Agenturen.


    (1)  Gemäß Artikel 83 des Statuts für die Beamten (Ratsverordnung 259/68 vom 29. Februar 1968 in der geänderten Fassung) liegt eine gemeinsame Garantie der Ruhestandsbezüge durch die Mitgliedstaaten vor.

    (2)  Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember 2009 einen Haushaltsplan verabschiedet, der die Erfüllung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Europäischen Union mit den im Jahr 2010 von den Mitgliedstaaten zu erhebenden oder bei den Mitgliedstaaten abzurufenden Eigenmitteln vorsieht.

    (3)  Die Rechnungsführung für 2008 beinhaltete die Zahlungsmittelmittel des Garantiefonds als Zahlungsmittel und nicht als Investitionen

    (4)  die Wertsteigerung bezieht sich auf das fest verzinste Darlehen mit Zinsswap

    (5)  Die Wertsteigerung bezieht sich auf eine festverzinsliche Anleihe mit Zinsswap

    (6)  Berichtigungskoeffizient („CC“) angewandt

    (7)  Wird während der ersten 3 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst gezahlt.

    (8)  Dezentral verwaltete Einrichtung der Europäischen Union, die zur dritten Säule der EU „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ gehört.

    (9)  Erstmals 2009 konsolidiert.

    (10)  Aufgrund der Auf- oder Abrundung auf Mio. EUR summieren sich die in diesen Tabellen zum Haushaltsvollzug ausgewiesenen Finanzdaten möglicherweise nicht immer genau auf 100.

    (11)  Von diesen entfallen auf EFTA 11 Mio. EUR 2009 und 14 Mio. EUR 2008

    (12)  einschließlich übertragener Mittel und zweckgebundener Einnahmen

    (13)  einschließlich übertragener Mittel und zweckgebundener Einnahmen


    12.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 308/129


    DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DEM RAT VORGELEGTE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES — VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

    2010/C 308/02

    I.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) prüfte der Hof

    a)

    die „Jahresrechnung der Europäischen Union“, die aus den „Konsolidierten Jahresabschlüssen“ (1) und den „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (2) für das am 31. Dezember 2009 abgeschlossene Haushaltsjahr besteht,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    II.

    Im Einklang mit den Artikeln 310 bis 325 AEUV und mit der Haushaltsordnung ist das Management (3) für die Erstellung und sachgerechte Darstellung der „Jahresrechnung der Europäischen Union“ sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge verantwortlich:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für die „Jahresrechnung der Europäischen Union“ umfasst die Konzeption, Umsetzung und Pflege interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Erstellung und sachgerechte Darstellung von Rechnungsabschlüssen notwendig sind, die keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern enthalten, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungsführungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission (4) erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sowie die Abgabe von Schätzungen bei der Abschlusserstellung, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Gemäß Artikel 129 der Haushaltsordnung billigt die Kommission die „Endgültigen konsolidierten Rechnungsabschlüsse“, nachdem der Rechnungsführer der Kommission sie auf der Grundlage der von den übrigen Organen (5) und Einrichtungen (6) vorgelegten Informationen konsolidiert und einen Begleitvermerk zu den endgültigen konsolidierten Rechnungsabschlüssen abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass diese in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Europäischen Union vermitteln.

    b)

    Die Art und Weise, wie das Management seine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge wahrnimmt, hängt vom jeweiligen Mittelbewirtschaftungsmodus ab. Bei der direkten zentralen Mittelverwaltung werden die Haushaltsvollzugsaufgaben von den Kommissionsdienststellen wahrgenommen. Bei der geteilten Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben den Mitgliedstaaten, bei der dezentralen Mittelverwaltung Drittstaaten und bei der indirekten zentralen Mittelverwaltung sonstigen Stellen übertragen. Im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung werden die Haushaltsvollzugsaufgaben von der Kommission gemeinsam mit internationalen Organisationen wahrgenommen (Artikel 53 bis 57 der Haushaltsordnung). Die Haushaltsvollzugsaufgaben sind unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wahrzunehmen und erfordern die Konzeption, Umsetzung und Pflege wirksamer und effizienter interner Kontrollstrukturen einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel. Unabhängig vom Mittelbewirtschaftungsmodus trägt die Kommission die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Rechnungen der Europäischen Union zugrunde liegenden Vorgänge (Artikel 317 AEUV).

    Verantwortung des Prüfers

    III.

    Der Hof ist dafür verantwortlich, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing des IFAC und dem Pflichten- und Verhaltenskodex sowie den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch, soweit diese im Kontext der Europäischen Union maßgebend sind. Aufgrund dieser Normen ist der Hof verpflichtet, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass er angemessene Gewähr dafür erlangt, dass die „Jahresrechnung der Europäischen Union“ keine wesentlichen falschen Angaben enthält und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    IV.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die Beträge und Angaben in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegen im Ermessen des Prüfers ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — die konsolidierten Rechnungsabschlüsse wesentliche falsche Angaben enthalten bzw. bei den zugrunde liegenden Vorgängen wesentliche Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union vorliegen. Bei der Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die für die Erstellung und sachgerechte Darstellung der konsolidierten Rechnungsabschlüsse relevanten internen Kontrollstrukturen sowie die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu planen. Eine Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der bei der Abschlusserstellung vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der endgültigen konsolidierten Rechnungsabschlüsse und der Jährlichen Tätigkeitsberichte.

    V.

    Im Bereich der „Einnahmen“ zieht der Hof als Ausgangspunkt für seine Prüfung der auf der Mehrwertsteuer beruhenden und der vom Bruttonationaleinkommen abgeleiteten Eigenmittel den Eingang der von den Mitgliedstaaten erstellten makroökonomischen Aggregate bei der Kommission heran und bewertet anschließend die Systeme der Kommission zur Verarbeitung dieser Daten bis zu ihrer Ausweisung in der Jahresrechnung und bis zum Eingang der Beiträge der Mitgliedstaaten. Im Bereich der traditionellen Eigenmittel untersucht der Hof die Rechnungsführung der Zollbehörden und analysiert die Abgabenströme unter zollamtlicher Überwachung bis zur Erfassung der Beträge in der endgültigen Jahresrechnung und zu ihrem Eingang bei der Kommission.

    VI.

    Nach Ansicht des Hofes sind die erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung hinreichend und angemessen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    VII.

    Nach Ansicht des Hofes stellt die „Endgültige Jahresrechnung der Europäischen Union“ die Finanzlage der Union zum 31. Dezember 2009 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (7).

    VIII.

    Ohne das in Ziffer VII formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass Mängel in den Rechnungsführungssystemen einiger Generaldirektionen der Kommission (insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Vorfinanzierungen und der zugehörigen Periodenabgrenzung sowie von Rechnungen/Kostenaufstellungen) noch immer nicht behoben sind.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

    IX.

    Nach Ansicht des Hofes sind die „Einnahmen“, die Mittelbindungen in sämtlichen Themenkreisen und die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in den Themenkreisen „Wirtschaft und Finanzen“ sowie „Verwaltungs- und sonstige Ausgaben“ in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    X.

    Nach Ansicht des Hofes sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in den Themenkreisen „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“, „Kohäsion“, „Forschung, Energie und Verkehr“, „Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung“ sowie „Bildung und Unionsbürgerschaft“ in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet, und die Überwachungs- und Kontrollsysteme sind hinsichtlich der Verhinderung oder Aufdeckung und Berichtigung der Erstattung überhöhter oder nicht förderfähiger Kosten bedingt wirksam.

    9. September 2010

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident

    Europäischer Rechnungshof

    12, rue Alcide De Gasperi, 1615 Luxemburg


    (1)  Die „Konsolidierten Jahresabschlüsse“ umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie eine Zusammenfassung wichtiger Rechnungsführungsvorschriften und sonstige Erläuterungen (einschließlich Segmentberichterstattung).

    (2)  Die „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ umfassen die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug sowie eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

    (3)  Auf der Ebene der europäischen Organe und Einrichtungen umfasst das Management die Mitglieder der Organe und Einrichtungen, die Direktoren der Agenturen, die bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigen Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer sowie die Leiter der Finanz-, Prüfungs- oder Kontrollreferate. Auf der Ebene der Mitglied- und Empfängerstaaten umfasst das Management die Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer sowie die Leiter der Zahlstellen, bescheinigenden Stellen und Durchführungseinrichtungen.

    (4)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS). Im Einklang mit der Haushaltsordnung werden die „Konsolidierten Rechnungsabschlüsse“ für das Haushaltsjahr 2009 (wie seit dem Haushaltsjahr 2005 üblich) auf der Grundlage dieser vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.

    (5)  Die endgültigen Rechnungsabschlüsse werden, bevor sie vom Organ angenommen werden, vom Rechnungsführer unterzeichnet, der damit bescheinigt, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass diese Abschlüsse ein wahrheitsgetreues und vollständiges Bild der Finanzlage des Organs vermitteln (Artikel 61 der Haushaltsordnung).

    (6)  Die endgültigen Rechnungsabschlüsse werden vom jeweiligen Direktor erstellt und zusammen mit der Stellungnahme des jeweiligen Verwaltungsrats dem Rechnungsführer der Kommission übermittelt. Zusätzlich werden sie vom jeweiligen Rechnungsführer unterzeichnet, der damit bescheinigt, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass diese Abschlüsse ein wahrheitsgetreues und vollständiges Bild der Finanzlage der jeweiligen Einrichtung vermitteln (Artikel 61 der Haushaltsordnung).

    (7)  Gemäß dem International Standard on Auditing 700 „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss“ (ISA 700, Textziffer 35) sind die Formulierungen „stellt in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar“ und „vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“ gleichwertig.


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