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Amtsblatt der Europäischen Union, C 76, 31. März 2009


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ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 76

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
31. März 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

AUSSCHUSS DER REGIONEN

 

77. Plenartagung 26./27. November 2008

2009/C 076/01

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Integrationspolitik und Interkultureller Dialog

1

2009/C 076/02

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI) und Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme

6

2009/C 076/03

Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

14

2009/C 076/04

Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen wie die Regionen zur Verwirklichung der Europäischen Energie- und Klimaziele Beitragen — der Konvent der Bürgermeister

19

2009/C 076/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Mobilität junger Freiwilliger

23

2009/C 076/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen die EU als Globaler Partner für Entwicklung — Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller Vorantreiben

30

2009/C 076/07

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Eine Gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa

34

2009/C 076/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Fünfter zwischenbericht über den Wirtschaftlichen und Sozialen Zusammenhalt

38

2009/C 076/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Westlicher Balkan: Stärkung der Europäischen Perspektive

42

2009/C 076/10

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Der Mehrwert einer Beteiligung der Lokalen und Regionalen Gebietskörperschaften am Erweiterungsprozess

48

2009/C 076/11

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien

54

2009/C 076/12

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die Europäische Zusammenarbeit im Schulwesen

58

2009/C 076/13

Entschliessung des Ausschusses der Regionen zur Finanzkrise

63

2009/C 076/14

Entschliessung des Ausschusses der Regionen zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission

66

DE

 


III Vorbereitende Rechtsakte

AUSSCHUSS DER REGIONEN

77. Plenartagung 26./27. November 2008

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/1


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Integrationspolitik und Interkultureller Dialog“

(2009/C 76/01)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Ansicht, dass der interkulturelle Dialog ein Schlüsselinstrument für ein besseres Verständnis der kulturellen Vielfalt und die Annäherung der Menschen in einem vielsprachigen, multikulturellen Europa ist;

ist überzeugt, dass der Dialog zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen einer der wichtigsten Bestandteile eines nachhaltigen interkulturellen Dialogs ist;

ersucht aus diesem Grund das Europäische Parlament, eine Europäische Charta für den interkulturellen Dialog zu unterstützen, und schlägt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vor, eine ständige europäische Plattform für den interkulturellen Dialog zu schaffen, an der die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beteiligt werden, durch die ausgehend von den Städten und Regionen ein systematischer Dialog aufgebaut werden kann;

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über weitreichende Kompetenzen zur Förderung des interkulturellen Dialogs verfügen;

ist der Meinung, dass die lokalen und Gebietskörperschaften zunächst einen offenen Dialog mit den einzelnen Gruppen aufnehmen sollten, um dann eine Kommunikation unter diesen Gruppen zu initiieren und zu unterstützen, Treffen zu organisieren sowie das öffentliche Bewusstsein durch Vorträge, Festivals, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen zu schärfen;

weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Gesetzgebung im Bereich der Integrationspolitik und ihre Umsetzung zuständig sind, und dass sie daher eine maßgebliche Rolle bei der Integration von Einwanderern spielen;

ist der Ansicht, dass der interkulturelle Dialog für eine erfolgreiche Integration unerlässlich ist. Aufgrund ihrer großen Bürgernähe sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Lage, die gegenseitige Anerkennung und eine aktivere Einbindung in den interkulturellen Dialog zu fördern.

Berichterstatter

:

Milan BELICA (SK/EVP), Präsident der Region Nitra

Referenzdokument

Befassung durch den französischen Ratsvorsitz zum Thema „Integrationspolitik und interkultureller Dialog: Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Der Grundsatz des interkulturellen Dialogs

1.

vertritt die Ansicht, dass der europäischen Integration das Grundprinzip der Achtung und Förderung der kulturellen Vielfalt zugrunde liegt. Der interkulturelle Dialog ist somit ein Schlüsselinstrument für ein besseres Verständnis der kulturellen Vielfalt und die Annäherung der Menschen in einem vielsprachigen, multikulturellen Europa;

2.

weist darauf hin, dass der Gedanke des interkulturellen Dialogs im Verband mit dem sozialen und territorialen Zusammenhalt dazu beitragen kann, die Grundwerte des privaten, gesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Lebens wie Solidarität, Verantwortung, Toleranz, Achtung traditioneller Werte, Streben nach sozialem Fortschritt und Verständnis für die soziale und kulturelle Vielfalt zu vermitteln. Er kann sich auch positiv auf die Fähigkeit von Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen auswirken, trotz ihres unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds miteinander zu kommunizieren und solidarisch zusammenzuleben;

3.

hebt hervor, dass der gleichberechtigte Zugang zur Kultur sowie die Freiheit des kulturellen Ausdrucks wesentliche Bestandteile der europäischen Wertgrundlage und eine Vorbedingung für interkulturellen Dialog und Integration sind;

4.

unterstreicht, dass eine wirksame Förderung des interkulturellen Dialogs unbedingt eine Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene erfordert, an der die regionalen und lokalen Entscheidungsträger, Sozialpartner, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, NRO, Jugend-, Sport- und Kulturorganisationen sowie Verbände zur Vertretung von Einwanderern und andere wichtige Partner vor Ort beteiligt sind. Religiöse und weltliche Vereinigungen sind ebenso wichtige Partner in diesem Dialog, denn sie fördern das Entstehen eines Bedürfnisses nach gegenseitigem Verständnis und Toleranz, sofern sie diese Notwendigkeit weitergeben;

5.

ist überzeugt, dass der Dialog zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen einer der wichtigsten Bestandteile eines nachhaltigen interkulturellen Dialogs ist. Organisationen, die verschiedene Glaubensrichtungen und Überzeugungen vertreten, spielen eine maßgebliche Rolle in unserer Gesellschaft, und auf lokaler und regionaler Ebene können weltliche und geistliche Gremien gemeinsam Arbeitsmethoden entwickeln, um das gegenseitige Verständnis und damit den interkulturellen Dialog zu fördern. Auch die Unterstützung dieser auf lokaler und regionaler Ebene entwickelten Methoden und Aktivitäten kann dem Grundsatz des gegenseitigen Verständnisses Auftrieb verleihen;

6.

ersucht aus diesem Grund das Europäische Parlament, eine Europäische Charta für den interkulturellen Dialog zu unterstützen, und schlägt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vor, eine ständige europäische Plattform für den interkulturellen Dialog zu schaffen, an der die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beteiligt werden, durch die ausgehend von den Städten und Regionen ein systematischer Dialog aufgebaut werden kann;

Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im interkulturellen Dialog

7.

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über weit reichende Kompetenzen zur Förderung des interkulturellen Dialogs verfügen. Sie sind es, die in erster Linie für die Gestaltung und Förderung der großen kulturellen Vielfalt in Europa verantwortlich zeichnen. Sie sind maßgeblich an der Verbreitung und Anwendung vorbildlicher Verfahrensweisen sowie am Austausch von Erfahrungen im Bereich des interkulturellen Dialogs beteiligt, vor allem durch die Koordinierung mehrdimensionaler Netze der lokalen und regionalen Ebene, in die alle interessierten Kreise einbezogen werden;

8.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus ihrer Position heraus das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die gegenwärtige komplexe Wirklichkeit und das Zusammenleben der verschiedenen kulturellen Identitäten und Glaubensrichtungen schärfen können. Deshalb ist es wichtig, dass sie eine genaue Vorstellung von den einzelnen Gruppen, ihren Tätigkeiten und ihrem Einfluss in der Gesellschaft haben. Um das zu erreichen, müssen möglichst viele der auf dem Gebiet des interkulturellen Dialogs aktiven Gruppierungen erfasst und in Strukturen für einen direkten und intensiven Austausch mit den jeweiligen lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften eingebunden werden;

9.

stellt fest, dass zahlreiche interkulturelle Initiativen auf lokaler und/oder regionaler Ebene verwaltet werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen dank ihrer Bürgernähe über eine strategisch günstige Ausgangslage, um in Partnerschaft mit weiteren lokalen Akteuren den speziellen Bedürfnissen und Anliegen der einzelnen kulturellen Gruppen auf ihrem Gebiet gerecht zu werden und sich für einen intensiveren interkulturellen Dialog stark zu machen;

10.

ist der Meinung, dass die lokalen und Gebietskörperschaften zunächst einen offenen Dialog mit den einzelnen Gruppen aufnehmen sollten, um dann eine Kommunikation unter diesen Gruppen zu initiieren und zu unterstützen, Treffen zu organisieren sowie das öffentliche Bewusstsein durch Vorträge, Festivals, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen zu schärfen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten einen offenen Dialog anregen, an dem sie selbst unparteiisch und unter Respektierung der Freiheit und der Rechte des Einzelnen und der Gruppen teilnehmen. Sie sollten zudem lediglich als Vermittler agieren und gegebenenfalls Beratungsdienste (Informationen, Projekte) anbieten;

11.

ist der Ansicht, dass Zuwanderer bei Kommunal- und Regionalwahlen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament stimmberechtigt sein sollten;

12.

ermutigt daher die betreffenden Behörden und politischen Gruppen, auf deren Beteiligung hinzuwirken, um ihre soziale Integration zu erleichtern;

Der interkulturelle Dialog als Grundvoraussetzung für die Integrationspolitik

13.

ist der Ansicht, dass der interkulturelle Dialog für eine erfolgreiche Integration unerlässlich ist. Aufgrund ihrer großen Bürgernähe sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Lage, die gegenseitige Anerkennung und eine aktivere Einbindung in den interkulturellen Dialog zu fördern;

14.

empfiehlt, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Zuständigkeiten klare Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration schafft, ist sich jedoch auch dessen bewusst, dass die Einwanderungs- und Integrationspolitik in den Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleiben muss;

15.

verweist auf die Notwendigkeit der Schaffung und Unterstützung von Bewältigungsstrukturen (zentrale Anlaufstellen) für praktische Fragen, mit denen die Einwanderer (parallel zu den üblichen bürokratischen Schwierigkeiten) konfrontiert sind, die gerade Neuankömmlingen nützliche Informationen bieten können;

16.

weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Gesetzgebung im Bereich der Integrationspolitik und ihre Umsetzung zuständig sind, und dass sie daher eine maßgebliche Rolle bei der Integration von Einwanderern spielen. Bei der Erarbeitung gemeinsamer europäischer Rahmenbedingungen müssen, wie in Ziffer 14 angedeutet, die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Systemen sowie die geografische Lage jedes Mitgliedstaats, die bisherigen Gepflogenheiten sowie die historischen und kulturellen Besonderheiten berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Integrationsmodell anwenden sollten, in welchem die für sie maßgeblichen Umstände berücksichtigt sind;

17.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Zuständigkeiten häufig die Wirksamkeit und Effizienz einer Reihe von Aspekten der Integrationspolitik mitbestimmen;

18.

spricht sich dafür aus, ausreichende Mittel für die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene zur Verfügung zu stellen und die bestehenden Programme einer Untersuchung zu unterziehen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten bei der Verwaltung des Integrationsprozesses Unterstützung erfahren — durch Informationen und Finanzmittel sowie die Entwicklung bewährter Verfahrensweisen. Daher sollten auch Handlungslinien und Maßnahmen entwickelt werden, mit denen auf lokaler und regionaler Ebene Projekte und Maßnahmen zur Eingliederung von Einwanderern finanzieren werden können;

19.

weist auf das Ausmaß der Einwanderung in die Europäische Union hin. Die Zusammenarbeit und der Dialog im Kulturbereich müssen ausgebaut werden, um zu gewährleisten, dass kulturelle Unterschiede keine Konflikte hervorrufen, sondern auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und Solidarität zu einem Instrument der Entwicklung, der Stärkung der Toleranz und der Einigung der Völker in einem multikulturellen Europa werden;

20.

fordert die Intensivierung der Bemühungen zur Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Strategie zur Bewältigung der illegalen Einwanderung. Viele der rechtlichen Aspekte der illegalen Einwanderung gehen über die Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften hinaus, obwohl die sozialen Auswirkungen dieses Phänomens gerade und vor allem auf lokaler und regionaler Ebene zu spüren sind. Es sollten Wege gefunden und Anstrengungen unternommen werden, um die Regionen und die kommunale Ebene bei der Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen in diesem Bereich zu konsultieren und die spezifischen Probleme der illegalen Einwanderung im Zusammenhang mit dem interkulturellen Dialog anzugehen;

21.

ist der Auffassung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Sachen Migrationspolitik eine besondere Rolle innehaben, denn viele der für eine erfolgreiche Integration erforderlichen Dienstleistungen wie Wohnungs- und Gesundheitswesen, Bildungsangebote, Programme zur Vermittlung besonderer Fähigkeiten und Sprachkenntnisse etc. werden von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitgestellt;

22.

weist darauf hin, dass der Integrationsprozess, insbesondere auf lokaler Ebene, mitunter mehrere Generationen in Anspruch nimmt, und hält es daher für sehr wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für eine wirksame strukturelle, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration Sorge tragen. Konkret müssen sie dazu beizutragen, dass Neuankömmlinge keiner Diskriminierung ausgesetzt sind, dass ihre Rechte gewahrt werden und dass sie Zugang zu Unterstützung, Beschäftigung und Dienstleistungen haben, damit sie uneingeschränkt an der europäischen Gesellschaft teilhaben können — dies ist eine absolute Grundvoraussetzung. Besonders wichtig ist der von den Mitgliedstaaten zu regelnde Zugang zum normalen Arbeitsmarkt;

23.

empfiehlt, in jedem Mitgliedstaat zu prüfen, ob es möglich ist, ein Netz lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zu errichten, um die Zusammenarbeit zur effizienten Bewältigung der Migrationsströme auszubauen und im Rahmen lokaler Projekte, die von den Gebietskörperschaften selbst durchgeführt werden, die Einwanderer angemessen zu integrieren;

24.

weist auf das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008 hin, das durch die Förderung des Verständnisses für verschiedene Kulturen einen wichtigen Impuls zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leistet. Die Kommission sollte prüfen, ob ein jährlicher „Europäischer Tag für Integration und interkulturelle Toleranz“ das Bewusstsein stärken und die Bereicherung durch die kulturelle Vielfalt herausstellen kann;

Unterstützung in Wohnungsfragen im Rahmen des Integrationsprozesses

25.

empfiehlt, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um Einwandererfamilien in das Umfeld einheimischer Familien zu integrieren, und zwar durch integrierte Programme, die die Erneuerung der bebauten Umwelt und der Stadtplanung, die Erbringung von Dienstleistungen, die Verbesserung der Umweltqualität und die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung umfassen und unter aktiver Beteiligung der Einwanderer erarbeitet wurden; weist darauf hin, dass weitere Untersuchungen zu den Erfahrungen erforderlich sind, die die einzelnen Mitgliedstaaten im Laufe der letzten Jahre im Bereich der Wohnungspolitik (die Bereitstellung von Wohnraum für Migranten) gemacht haben, mit besonderem Augenmerk auf den Erfahrungen mit der Umsetzung von Erneuerungsprogrammen in Stadtteilen, in denen Einwanderer leben;

26.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, die existierenden Finanzierungsmöglichkeiten der EU auszuschöpfen, um Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge zu betreuen, ihnen zu Beschäftigung zu verhelfen und den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie zu Wohnraum erleichtern zu können. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten für die Qualität und Quantität der öffentlichen Dienstleistungen, für die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie für die Lebensqualität in den Städten Sorge tragen, indem sie durch eine effiziente Stadtplanung und eine angemessene Wohnungspolitik den Verfall städtischer Gebiete vermeiden und effiziente Programme zur Stadterneuerung sanierungbedürftiger städtischer Gebiete ins Leben rufen;

Qualifizierung und Beschäftigung im Hinblick auf die Integration

27.

verweist auf die Tatsache, dass Einwanderer leicht Opfer von Ausbeutung und Kriminalität oder auch selbst freiwillig oder unfreiwillig zu Straftätern werden und so gegebenenfalls die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt gefährden können, wenn einschlägige Aufnahme- und Integrationsprojekte sowie sichere Arbeitsplätze fehlen;

28.

schlägt vor, dass sich die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern darum bemühen sollten, den Zugang der Einwanderer zu einem Arbeitsplatz im Rahmen der mitgliedstaatlichen Kompetenzen zu erleichtern und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollten ihnen Informationen über die bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung stellen und sie dazu ermutigen, sich durch Fortbildungsprogramme auch spezifischer Natur auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorzubereiten;

Mehrsprachigkeit und Fremdsprachenunterricht als Mittel zur Ausweitung des interkulturellen Dialogs

29.

ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines Zugehörigkeitsgefühls bereits in der Schule beginnt, und dass Programme für die Aufnahme und Eingliederung von Migranten in allen Vorschul-, Schul- und Hochschulsystemen der Mitgliedstaaten entwickelt werden können;

30.

ist der Meinung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihr Augenmerk auf die Rolle und die Bedeutung der Bildung als eines wichtigen Mediums zur Vermittlung des Wissens über die Vielfalt richten sollten;

31.

fordert, dass dem kulturellen, sprachlichen und intellektuellen Potenzial der Einwanderer größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, da es für die Europäische Union in einer globalisierten Welt von großer Bedeutung ist;

32.

hält es für ausgesprochen wichtig, einen auf das gegenseitige Verständnis ausgerichteten Unterricht zu fördern. Um dem Grundsatz der Einheitlichkeit gerecht zu werden, müssen die Lehrpläne auf das multikulturelle Umfeld der Europäischen Union und das Ziel einer aktiven Unterstützung des interkulturellen Dialogs ausgerichtet werden;

33.

legt besonderen Wert auf den Fremdsprachenunterricht und die Entwicklung der Grundlagen einer Mehrsprachigkeit bereits im Vorschulalter; hält es für unverzichtbar, dass Migranten die Sprache des Gastlandes und des Gebiets, in dem sie leben, gut beherrschen, und schlägt daher vor, angemessene Maßnahmen für Förder- und Lernmöglichkeiten sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich für verschiedene Altersgruppen von Migranten zu entwickeln;

34.

teilt die Ansicht, dass der Dialog zwischen den Glaubensgemeinschaften, Religionsverbänden und anderen kulturellen Akteuren verstärkt werden muss. Die Unionsbürger sollten sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Drittstaaten — auch in puncto Geschichte und Kultur — besser kennen und verstehen lernen. Sowohl Einwanderern, als auch Einheimischen muss eine positive „Europa-Kunde“ geboten werden, durch die ihr Bewusstsein für die gemeinsamen Werte und die gemeinsame Geschichte, die Interaktion der Kulturen sowie den gleichen Bestand an sozialen und politischen Rechten und Pflichten geschärft wird;

35.

schlägt vor, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darum bemühen, das interkulturelle Bewusstsein unter den Beschäftigten der lokalen und regionalen Behörden und anderen Dienstleistungsanbietern zu stärken sowie für eine ausgewogene Vertretung der Migranten und nationalen Minderheiten in den Reihen des Personals dieser Einrichtungen Sorge zu tragen;

36.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Schaffung eines günstigen Umfelds für ausländische Studierende eine maßgebliche Rolle spielen können, um es ihnen zu ermöglichen, eine Beziehung zu der Stadt aufzubauen, in der sie — sei es auch nur für eine kurze Zeit — studieren;

Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Medien

37.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Medien und den kulturellen Einrichtungen und Verbänden Informationskampagnen auf lokaler und regionaler Ebene durchzuführen. Dabei sollten vor allem die benachteiligten Gruppen erreicht werden, um zu gewährleisten, dass der größtmögliche Nutzen aus den gebotenen Möglichkeiten gezogen wird;

38.

erachtet es als eine wichtige Aufgabe der lokalen Medien, so objektiv wie möglich über die Situation und die Realität der multikulturellen Gesellschaften in Europa zu berichten und so einerseits auf eine größere Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung des Aufnahmelandes (im Sinne interkultureller Sensibilisierung und Wissensvermittlung, Akzeptanz von Migration) hinzuwirken und andererseits die Migranten zur Integration sowie zur Achtung der Kulturen, Traditionen, Bräuche und Sprachen des Aufnahmelandes und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu ermutigen;

39.

schlägt vor, die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene durch dezentralisierte Veranstaltungen anzusprechen und eine angemessene Berichterstattung über diese Veranstaltungen in den regionalen Medien zu fördern. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten die besondere Rolle, die die Medien bei der Förderung von Gleichheit und gegenseitigem Verständnis spielen, hervorheben und kontinuierlich die Bedingungen schaffen, die zur Unterstützung des kulturellen Dialogs erforderlich sind;

40.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, neue Räume für den interkulturellen Dialog (verschiedene digitale Umgebungen, spezielle Cafés, Aktivitäten in Parks oder auf öffentlichen Plätzen) zu schaffen, und schlägt vor, u.a. Bürgerdebatten, Dialoge, Sprachkurse, Einbürgerungslehrgänge, Arbeitsplatzprojekte, Lehrgänge zu Fragen der Gleichstellung und Programme zur Bekämpfung von Diskriminierung anzuregen und für einen systematischen Austausch von Erfahrungen, Neuerungen, Erfolgen und Misserfolgen auf lokaler Ebene sowie deren Überwachung zu sorgen.

II.   ANHANG

Ad 6

Bei dem Programm „Interkulturelle Städte“ des Europarates und der Europäischen Kommission handelt es sich um ein Netz europäischer Städte für den interkulturellen Dialog. Ziel dieses Netzes ist der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den einzelnen Mitgliedern in Fragen, die Beschäftigung, Sprache, Bildung, Kultur, Medien usw. betreffen.

Ad 23

In den Ländern, in denen solche Dienstleistungsnetze bereits erprobt wurden, konnte durch die Arbeit von Kommissionen vor Ort die Dauer der Asylantragsprüfung verkürzt werden, und es konnten auch die Lebensbedingungen der Antragsteller verbessert werden. Somit wurde ihre Integration in die lokale Gemeinschaft des Aufnahmelandes gefördert — mit erheblichen Vorteilen in puncto Sicherheit und Lebensqualität.

Arco Latino schlägt vor, auf europäischer Ebene Netze und Verbände zu fördern, um die interregionale Zusammenarbeit ins rechte Licht zu rücken und die Aktionen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, die mit den gleichen migrationsbedingten Herausforderungen konfrontiert sind. Nur durch eine derartige Zusammenarbeit sei es möglich, zusammen mit den Ursprungsländern koordinierte Maßnahmen zur gemeinsamen Entwicklung zu fördern.

Ad 28

Das Europäische Netzwerk der Städte und Regionen für Sozialwirtschaft (REVES) hat Einwanderer in seine Aktivitäten einbezogen, und die Ergebnisse der Zusammenarbeit sind sehr gut. Die Mitglieder von REVES führen eine Reihe von Initiativen im Bereich des interkulturellen Dialogs und der partizipativen Integration durch. Drittstaatsangehörige und weitere Personen mit Migrationshintergrund sind teilweise nicht nur an der Umsetzung, sondern auch an der Planung dieser (noch laufenden) Initiativen beteiligt. Dabei werden versuchsweise auch neue Bereiche für die Teilhabe und den interkulturellen Dialog erschlossen, unter anderem: a) ein Café als Treffpunkt für ältere Einwanderer; b) Aktivitäten, die im Rahmen des interkulturellen Dialogs in einem öffentlichen Park stattfinden, u.a. für verschiedene Gruppen von Jugendlichen, die ihre Freizeit in dem Park verbringen; c) Maßnahmen für die Verbesserung der Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten (aufbauend auf dem Projekt „Extracompetenze“); d) Organisation von Aktivitäten in Schulen, um Eltern unterschiedlicher Nationalität zusammenzubringen, und e) Aufbau sozialwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Genossenschaften) durch Migranten und Einheimische.

Ad 30

Im Rahmen des Projekts „Dvojičky“ („Zwillinge“) von Radio Regina machen sich die Redakteure auf die Suche nach Parallelen und vergleichen slowakische historische Persönlichkeiten und Traditionen mit denen anderer EU-Mitgliedstaaten.

Ad 32

Gesamteuropäische Traditionen wie der Europäische Nachbarschaftstag oder der Europäische Tag der Musik gewinnen in der Slowakei stets mehr an Bedeutung.

Ein weiteres Beispiel ist die von der Generaldirektion DEV der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Initiative, Beamte der EU am Europatag, am 9. Mai, als „Botschafter“ in Schulen zu entsenden.

Ad 33

Der Wunsch, Fremdsprachen zu lernen, muss in Jugendlichen und Kindern bereits frühzeitig geweckt werden. Mit dem Erlernen von Sprachen sollte demnach möglichst früh begonnen werden, weil es den Kindern dadurch erleichtert wird, die Sprache schneller und umfassender aufzunehmen. Es sollten Fortschritte beim Sprachenerwerb in Grund- und weiterführenden Schulen angestrebt werden. In den Grundschulen sollte es mehr Möglichkeiten geben, die Fremdsprache aktiv zu nutzen, und in weiterführenden Schulen sollten die Kinder eine dritte Sprache erlernen können. Die an den Universitäten gebotenen Möglichkeiten für Studierende zur Vervollkommnung ihrer Sprachfertigkeiten sollten durch den Ausbau der Programmbereiche unter dem „Programm für Lebenslanges Lernen“ erweitert werden, die der Förderung der Mobilität der Lernenden und Arbeitnehmer dienen.

Brüssel, den 10. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/6


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI)“ und „Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme“

(2009/C 76/02)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europäischen Forschungsraum (EFR) insofern eine wichtige Rolle spielen, als sie die einschlägige Politik bürgernah vermitteln und auch das praktische Umfeld der betroffenen Akteure kennen;

begrüßt die von den Mitgliedstaaten gewünschte Einführung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, der zum Ziel hat, leistungsfähige und exzellente Forschungsinfrastrukturen in Europa zu schaffen, die die Forschung fördern und schlussendlich die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Drittstaaten verbessern;

schlägt im Hinblick auf die Gewährleistung des transnationalen Charakters der Forschungsinfrastrukturen vor, dass im Falle der Mitgliedschaft von Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften mindestens drei davon verschiedenen Mitgliedstaaten angehören sollten, unabhängig davon, woher die anderen Mitglieder der Forschungsinfrastruktur stammen;

betont, dass ganz besonders die EVTZ als ein weiteres Rechtsinstrument berücksichtigt werden sollten, um europäische Forschungsinfrastrukturen einzurichten (1). Die Erwägungsgründe 5 und 9 der vorgeschlagenen Verordnung des Rates sollten expliziter auf diesen Sachverhalt verweisen;

unterstreicht die Bedeutung der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften als Impulsgeber für die gemeinsamen Forschungsprogramme, denn sie sind mit den örtlichen Voraussetzungen in Sachen Wissenschaft, Technologie und Unternehmensgefüge und infolgedessen mit dem Bedarf an Zusammenarbeit in strategischen Bereichen eng vertraut;

hält es für wichtig, die lokale und regionale Wirkung durch dezentrale Forschungsinfrastrukturen zu maximieren und im Rahmen der ERI zudem der potenziellen Unterstützung durch die virtuelle Vernetzung der Infrastrukturen in Europa Rechnung zu tragen.

Berichterstatter

:

Herr Aguirre ARIZMENDI (ES/ALDE), Sonderbeauftragter für auswärtige Angelegenheiten der Regierung der Autonomen Gemeinschaft Baskenland

Referenzdokumente

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI)

KOM(2008) 467 endg. — 2008/0148 (CNS)

Mitteilung „Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit“

KOM(2008) 468 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europäischen Forschungsraum (EFR) insofern eine wichtige Rolle spielen, als sie die einschlägige Politik bürgernah vermitteln und auch das praktische Umfeld der betroffenen Akteure kennen. Deshalb erachtet der Ausschuss es als wichtig, die Regionen in die Initiativen zur Stärkung und Ausweitung des EFR einzubinden, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung stabiler Forschungseinrichtungen in einem innovationsfreundlichen Umfeld und die Förderung der Forschungszusammenarbeit;

2.

begrüßt die beiden Initiativen der Kommission als wichtigen Beitrag zur Vertiefung und Erweiterung des EFR. Schon in seiner Stellungnahme zu dem „Grünbuch zum Europäischen Forschungsraum — neue Perspektiven“ (2) hatte der Ausschuss die beschleunigte Schaffung des Europäischen Forschungsraums eingefordert, um Europa zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt machen zu können;

3.

bekräftigt, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften die grundlegenden territorialen und wirtschaftlichen Verwaltungseinheiten sind, und hebt die Schlüsselrolle hervor, die den europäischen Regionen und Kommunen bei der Umsetzung der Lissabon-Agenda zukommt, um die europäische Wirtschaft durch Innovation wettbewerbsfähiger zu machen;

4.

unterstreicht, dass sich die europäischen Regionen in Bezug auf ihre Unternehmensstrukturen, ihren Entwicklungs- und ihren Spezialisierungsgrad voneinander unterscheiden. Deshalb hält der Ausschuss es für erforderlich, diesen spezifischen Wesensmerkmalen bei der Vernetzung der Regionen zur Verbesserung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen bestimmter Regionen wie äußerste Randlage bei der Bewerbung um die Errichtung einer ERI nicht zum Ausschlusskriterium werden. Ferner sollte durch geeignete Maßnahmen der Zugang der Regionen in äußerster Randlage zu diesem virtuellen Infrastrukturnetz sichergestellt werden;

5.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Regionen bei der Festlegung der Innovationspolitik sowie der innovationsfördernden Maßnahmen und Instrumente auf koordinierte Weise einzubinden, um sicherzustellen, dass die erzielten Ergebnisse auch dem auf lokaler und regionaler Ebene vorhandenen Bedarf entsprechen;

6.

befürwortet die Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) (3), die verstärkte Gestaltung des EFR einzuleiten und sich dabei auf eine langfristig angelegte Vision zu stützen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit breiter Unterstützung der beteiligten Akteure und der Bürger entwickelt wurde. Dementsprechend bekräftigt der Ausschuss sein Anliegen, von Anfang an alle betroffenen Akteure, insbesondere die Wissenschaftsgemeinschaft, in die Gestaltung des EFR einzubinden, und zwar unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und unter Einbeziehung der Bildungs-, Innovations- und Kohäsionspolitik;

7.

drängt die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirksam und umfassend in die Gestaltung der beiden Initiativen, die Gegenstand dieser Stellungnahme sind, einzubinden;

Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERI) — KOM(2008) 467 endg.

8.

begrüßt die von den Mitgliedstaaten gewünschte Einführung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, der zum Ziel hat, leistungsfähige und exzellente Forschungsinfrastrukturen in Europa zu schaffen, die die Forschung fördern und schlussendlich die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Drittstaaten verbessern;

9.

fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Wesensmerkmale und Anforderungen für die Mitgliedschaft in einer ERI die Regionen neben den Mitgliedstaaten, zwischenstaatlichen Organisationen und Drittstaaten als gleichberechtigte Mitglieder zu berücksichtigen. Die Regionen dürfen nicht als Vertreter eines Mitgliedstaats angesehen werden, sondern sind als eigenständige Verwaltungseinheiten zu betrachten, zumal sie über ausreichende Kapazitäten und Mittel sowie über ausgereifte wissenschaftlich-technische Systeme verfügen, die sie in die Lage versetzen, führend an der Entwicklung exzellenter Forschungsinfrastrukturen mitzuwirken;

10.

schlägt im Hinblick auf die Gewährleistung des transnationalen Charakters der Forschungsinfrastrukturen vor, dass im Falle der Mitgliedschaft von Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften mindestens drei davon verschiedenen Mitgliedstaaten angehören sollten, unabhängig davon, woher die anderen Mitglieder der Forschungsinfrastruktur stammen;

11.

begrüßt, dass die ERI sowohl über das Forschungsrahmenprogramm als auch über die Strukturfonds finanziert werden können. Der Ausschuss schlägt ebenfalls die koordinierte Nutzung anderer, in den Mitgliedstaaten vorhandener öffentlicher und privater Finanzierungsquellen vor;

12.

schlägt die Einführung von strategischen Koordinationsverfahren auf europäischer Ebene vor, in die die maßgeblichen Interessengruppen eingebunden sind, um die wirksame Durchführung einer kohärenten ERI-Politik mit Blick auf wichtige Aspekte wie die Bewertung der Initiativen und die Standortwahl der neuen ERI sicherzustellen;

13.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass Initiativen gefördert werden müssen, bei denen Akteure koordiniert zusammenarbeiten, um den Austausch von Informationen und Know-how zu begünstigen und damit die multiplikative Wirkung des von ihnen erzielten Nutzens auf das unternehmerische, wissenschaftliche, akademische und technologische Gefüge der verschiedenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verstärkt wird. In diesem Zusammenhang begrüßt er das jüngst von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wissenschaftsstiftung eingerichtete „European Portal on Research Infrastructures“;

14.

räumt ein, dass die derzeit bestehenden Rechtsformen für die Einrichtung europäischer Forschungsinfrastrukturen nicht geeignet sind und dass im Hinblick auf ein besseres Funktionieren der Infrastrukturen und die wirksame Beseitigung von Hemmnissen für transnationale Forschungsarbeit ein europäischer Rechtsrahmen notwendig ist;

15.

weist darauf hin, dass die ERI durch andere Instrumente auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene ergänzt werden. Während die ERI zweckgebunden sind, verfolgen andere Instrumente wie beispielsweise der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) übergeordnete Ziele: Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in verschiedenen Bereichen. Der Ausschuss empfiehlt eine Abstimmung der ERI auf den EVTZ und andere bereits bestehende Instrumente, um Synergien bestmöglich zum Tragen zu bringen;

16.

betont, dass ganz besonders die EVTZ als ein weiteres Rechtsinstrument berücksichtigt werden sollten, um europäische Forschungsinfrastrukturen einzurichten. Die Erwägungsgründe 5 und 9 der vorgeschlagenen Verordnung des Rates sollten expliziter auf diesen Sachverhalt verweisen;

17.

macht darauf aufmerksam, dass die derzeitige geografische Verteilung der europäischen Forschungsinfrastrukturen aus überwiegend historischen Gründen westlastig ist und bei der Planung eine gleichmäßige geografische Verteilung über das gesamte Unionsgebiet und nach Möglichkeit auch unter den Mitgliedstaaten angestrebt werden sollte. Ziel dieser dezentralen Verteilung der Einrichtungen muss es sein, die Vorteile für die Regionen und den europäischen Infrastrukturbedarf miteinander in Einklang zu bringen, wobei die Verteilung durch die virtuelle Vernetzung aller Einrichtungen unterstützt werden könnte, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Forschungsinfrastrukturen, die für die Wissensentwicklung in Bereichen von strategischem Interesse sowie für die Wirtschafts- und Innovationsentwicklung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle spielen können;

18.

befürwortet die Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 30. Mai 2008, in der er die Kommission und die Mitgliedstaaten aufruft, in ganz Europa die Fähigkeit der Regionen zu verbessern, moderne Forschungsinfrastrukturen in Anspruch zu nehmen, zu nutzen, zu schaffen und zu betreiben. Als mögliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang würde der Ausschuss folgende vorschlagen:

mehr Mitspracherecht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung des Fahrplans des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) und insbesondere bei der Festlegung der Prioritätenrangfolge der bereits genehmigten 35 Hauptprojekte von europäischem Interesse,

Berücksichtigung der Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Einbeziehung in die ERI,

Gewährleistung der Kohärenz der ERI mit anderen Rechtsformen, die auf nationaler und regionaler Ebene in Europa bestehen, wie beispielsweise dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit,

Förderung einer dezentralen Verwaltung der ERI über geeignete Rechtsvorschriften, so dass alle Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen Vorteile daraus ziehen können,

Gewährleistung einer echten und wirksamen Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei einer effizienten Gestaltung der ERI;

19.

macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für die ERI eine wichtige Rolle spielen, denn die regionale Politik bestimmt maßgeblich, inwieweit die ERI als regionale Entwicklungspole angesehen werden und für Wissenschaftler attraktiv sind. Die ERI können den mit ihnen verbundenen Städten und Regionen große wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen;

20.

befürwortet, dass die Europäische Kommission über die ERI beschließt. Nach Auffassung des Ausschusses ist dieses Verfahren einfacher und kürzer als individuelle Ratsbeschlüsse über die ERI. Zur Gewährleistung vollständiger Transparenz und Legitimität der Beschlussfassung schlägt der Ausschuss vor, die Bewertungskriterien der Europäischen Kommission zu präzisieren und einen Verwaltungsausschuss einzusetzen, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten bzw. gegebenenfalls der Regionen oder der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oder ihrer Verbände zusammensetzt und dessen Position entscheidend für die Beschlüsse der Kommission über die ERI ist. Ferner sollten die Mitgliedstaaten über geeignete Koordinierungsmechanismen sicherstellen, dass ihre in dem Verwaltungsausschuss vertretene Meinung auch den Standpunkten ihrer jeweiligen Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften entspricht;

21.

begrüßt die Beseitigung von verwaltungstechnischen, rechtlichen und steuerlichen Hindernissen für die vorgeschlagene Rechtsform der ERI, namentlich die Befreiung von Steuern und die flexiblere Handhabung der Vergabeverfahren, wodurch es einfacher sein wird, die großen Forschungsinfrastrukturen auf den Weg zu bringen und ihren effizienten und ergebnisorientierten Betrieb sicherzustellen;

Mitteilung der Kommission „Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme“ — KOM(2008) 468 endg.

22.

unterstreicht die Bedeutung der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften als Impulsgeber für die gemeinsamen Forschungsprogramme, denn sie sind mit den örtlichen Voraussetzungen in Sachen Wissenschaft, Technologie und Unternehmensgefüge und infolgedessen mit dem Bedarf an Zusammenarbeit in strategischen Bereichen eng vertraut. Zahlreiche europäische Regionen sind bereits erfolgreich und führend in Projekte eingebunden, die im Rahmen von Instrumenten für Zusammenarbeit und Koordinierung von Forschungstätigkeiten wie ERA-NET durchgeführt werden. Der Ausschuss bekräftigt, dass neben den Mitgliedstaaten vor allem auch den regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Impulsgeberfunktion für die Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung zukommt;

23.

verweist auf das Erfordernis, diejenigen Koordinierungsmechanismen festzulegen, die für die wirksame Umsetzung der Vereinbarungen zwischen den verschiedenen europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten geeignet sind, und sie in den Vorschlag aufzunehmen;

24.

räumt ein, dass ein Programm mit diesen Wesensmerkmalen tatsächlich benötigt wird, doch sollte die Durchführung dieses Programms nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Mitgliedstaaten und die Regionen werden und sollte deshalb von der Kommission unterstützt werden, und zwar nicht nur durch ihre Vermittlertätigkeit beim Zustandekommen der Vereinbarungen, sondern auch durch finanzielle Verpflichtungen bzw. die Bereitstellung von Finanzmitteln, was eine unabdingbare Voraussetzung für den Anschub der Programme und zufriedenstellende Ergebnisse ist. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Kommission einen eigenen Fonds zur Unterstützung dieser Initiative einrichten sollte;

25.

empfiehlt, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten vor der Lancierung neuer Programme zunächst das gesamte Synergiepotenzial der bereits bestehenden transnationalen Politiken und Instrumente für die Zusammenarbeit richtig ausschöpfen und durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass aus den schon laufenden Koordinierungsprogrammen wie ERA-NET, Methode der offenen Koordinierung, europäische Technologieplattformen usw. der größtmögliche Nutzen gezogen wird;

26.

räumt ein, dass Initiativen benötigt werden, die auf der Koordinierung und Zusammenarbeit der Akteure gründen, die die europäische Forschung, Entwicklung und Innovation im Hinblick auf das Ziel der Lissabon-Strategie, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaft der Welt zu machen, gestalten. Der Ausschuss plädiert aber dafür, auf der Basis der variablen Geometrie und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip diese Koordination von „unten nach oben“ anzulegen. Die freiwillige Mitwirkung der Regionen ist als ein Schritt in die Richtung einer größeren variablen Geometrie anzusehen;

27.

stimmt der Kommission darin zu, dass Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausgehen, gemeinsam angegangen werden müssen, wobei insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten mit den Problemen und Schwächen vor Ort vertraut sind, und durch das Zusammenführen von Ressourcen, Menschen und Wissen werden die Chancen erhöht, komplexe technische und wissenschaftliche Problemstellungen lösen zu können;

28.

fordert, dass die prioritären Themen der gemeinsamen Programmplanung einvernehmlich und unter Berücksichtigung der zahlreichen, mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Regionen sowie unter Anhörung der Wissenschaftsgemeinschaft und der jeweiligen Interessenträger festgelegt werden;

29.

hofft, dass mit diesem Programm kraft seiner Konzeption und des dadurch inspirierten Wandels ein pragmatischer, flexibler und umfassender Entwicklungsprozess eingeleitet wird, für den die regionalen Forschungsprioritäten prägend sind.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), sechster Erwägungsgrund

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(…) Solche Forschungsinfrastrukturen können „an einem einzigen Standort angesiedelt“ oder „verteilt“ (ein organisiertes Netz von Ressourcen) sein.

(…) Solche Forschungsinfrastrukturen können „an einem einzigen Standort angesiedelt“ oder „verteilt“ (ein organisiertes Netz von Ressourcen) sein. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die lokale und regionale Wirkung durch dezentrale Forschungsinfrastrukturen zu maximieren; im Rahmen der ERI sollte zudem der potenziellen Unterstützung durch die virtuelle Vernetzung der Infrastrukturen in Europa Rechnung getragen werden.

Begründung

Der dezentrale Aufbau von Infrastrukturen käme nicht nur den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugute, sondern würde auch dem in Europa herrschenden Bedarf an neuen Infrastrukturen gerecht, dem auch die virtuelle Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen entgegen käme.

Änderungsvorschlag 2

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 3 Buchstabe c

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

die europäischen Forscherkreise, zu denen Forscher aus den Mitgliedstaaten und aus den mit den gemeinschaftlichen Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziierten Ländern gehören, können effektiv auf sie zugreifen und

die europäischen Forscherkreise, zu denen Forscher aus den Mitgliedstaaten, den Regionen und Kommunen und aus den mit den gemeinschaftlichen Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziierten Ländern gehören, können effektiv auf sie zugreifen und

Begründung

Die Regionen und Kommunen haben eine wichtige Funktion im Europäischen Forschungsraum (EFR), und deshalb müssen sie aktiv in alle damit zusammenhängenden Initiativen eingebunden werden, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung stabiler Forschungseinrichtungen in einem innovationsfreundlichen Umfeld und die Förderung der Forschungszusammenarbeit.

Änderungsvorschlag 3

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

eine technische und wissenschaftliche Beschreibung der von der ERI aufzubauenden und zu betreibenden Forschungsinfrastruktur, in der insbesondere auf die in Artikel 3 festgelegten Anforderungen eingegangen wird;

eine technische und wissenschaftliche Beschreibung der von der ERI aufzubauenden und zu betreibenden Forschungsinfrastruktur sowie einen Bericht über die zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf die regionale Ebene, in der nen insbesondere auf die in Artikel 3 festgelegten Anforderungen eingegangen wird;

Begründung

Es ist notwendig, die von der Ansiedlung einer Forschungsinfrastruktur zu erwartenden Vorteile und Nutzeffekte nicht nur aus wissenschaftlicher und technischer Sicht, sondern auch im Hinblick auf die Gemeinschaft zu beschreiben.

Änderungsvorschlag 4

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 6

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(…)

2.   Eine ERI verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die im Recht dieses Mitgliedstaats juristischen Personen zuerkannt wird. Insbesondere kann sie bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie geistiges Eigentum erwerben, besitzen und veräußern, Verträge schließen und vor Gericht auftreten.

(…)

(…)

2.   Eine ERI verfügt in jedem Mitgliedstaat bzw. in jeder Region über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die im jeweiligen territorialen Recht dieses Mitgliedstaats juristischen Personen zuerkannt wird. Insbesondere kann sie bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie geistiges Eigentum erwerben, besitzen und veräußern, Verträge schließen und vor Gericht auftreten.

(…)

4.   Die Mitgliedstaaten treffen unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen sämtliche möglichen Maßnahmen, um der ERI die weitestgehenden Befreiungen von Steuern zu gewähren, die zu den in Absatz 3 genannten hinzukommen.

4.   Die Mitgliedstaaten und Regionen treffen unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen sämtliche möglichen Maßnahmen, um der ERI die weitestgehenden Befreiungen von Steuern zu gewähren, die zu den in Absatz 3 genannten hinzukommen.

Begründung

Siehe Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 5

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 7 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Der satzungsmäßige Sitz einer ERI befindet sich im Hoheitsgebiet eines Mitglieds, das ein Mitgliedstaat oder ein mit einem Gemeinschaftsprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziiertes Land ist.

Der satzungsmäßige Sitz einer ERI befindet sich im Hoheitsgebiet eines Mitglieds, das ein Mitgliedstaat, eine Region oder ein mit einem Gemeinschaftsprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziiertes Land ist.

Begründung

Siehe Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 6

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 8

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Folgende Körperschaften können Mitglieder einer ERI sein:

(a)

Mitgliedstaaten

(b)

Drittländer

(c)

zwischenstaatliche Organisationen.

1.   Folgende Körperschaften können Mitglieder einer ERI sein:

(a)

Mitgliedstaaten

(b)

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

(b)(c)

Drittländer

(c)(d)

zwischenstaatliche Organisationen.

2.   Eine ERI muss stets zumindest drei Mitgliedstaaten als Mitglieder haben. Weitere Mitgliedstaaten können jederzeit zu in der Satzung festgelegten fairen und angemessenen Bedingungen als Mitglieder beitreten.

2.   Eine ERI muss stets zumindest drei Mitgliedstaaten oder mindestens drei Regionen oder lokale Gebietskörperschaften aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten als Mitglieder haben. Weitere Mitgliedstaaten können jederzeit zu in der Satzung festgelegten fairen und angemessenen Bedingungen als Mitglieder beitreten.

3.   Die Mitgliedstaaten verfügen gemeinsam über die Mehrheit der Stimmrechte in der in Artikel 12 Buchstabe a genannten Mitgliederversammlung einer ERI.

3.   Die Mitgliedstaaten, Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften verfügen gemeinsam über die Mehrheit der Stimmrechte in der in Artikel 12 Buchstabe a genannten Mitgliederversammlung einer ERI.

4.   Mitgliedstaaten oder Drittländer können hinsichtlich der Ausübung bestimmter Rechte und der Abgeltung bestimmter Leistungen von einer oder mehreren öffentlichen Körperschaft(en), einschließlich Regionen, oder privatrechtlichen Körperschaft(en), die im öffentlichen Auftrag tätig wird bzw. werden, vertreten werden.

(…)

4.   Mitgliedstaaten, Regionen, lokale Gebietskörperschaften oder Drittländer können hinsichtlich der Ausübung bestimmter Rechte und der Abgeltung bestimmter Leistungen von einer oder mehreren öffentlichen Körperschaft(en), einschließlich Regionen und lokalen Gebietskörperschaften, oder privatrechtlichen Körperschaft(en), die im öffentlichen Auftrag tätig wird bzw. werden, vertreten werden.

(…)

Begründung

Siehe Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 7

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 9

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Satzung beinhaltet zumindest Folgendes:

(…)

Die Satzung beinhaltet zumindest Folgendes:

(…)

(h)

grundsätzliche Regeln für

(h)

grundsätzliche Regeln für

(i) … (viii)

(i) … (viii)

 

(ix)

die Kommunikation mit den lokalen und regioalen Behörden, den Interessengruppen und den Bürgern in dem Gebiet, wo die europäische Forschungsinfrastruktur angesiedelt wird;

Begründung

Die Bedeutung der ERI als ein Akteur bei der Verbreitung und Optimierung der von der Wissenschaftsgemeinschaft erzielten Ergebnisse muss hervorgehoben werden.

Änderungsvorschlag 8

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 18 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Jede ERI und die betreffenden Mitgliedstaaten setzen die Kommission von jedem Umstand in Kenntnis, der die Erfüllung der Aufgabe der ERI ernsthaft zu gefährden droht.

Jede ERI und die betreffenden Mitgliedstaaten, Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften setzen die Kommission von jedem Umstand in Kenntnis, der die Erfüllung der Aufgabe der ERI ernsthaft zu gefährden droht.

Begründung

Siehe Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 9

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 19

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Vorkehrungen für eine wirksame Anwendung dieser Verordnung.

Die Mitgliedstaaten und die Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften treffen die erforderlichen Vorkehrungen für eine wirksame Anwendung dieser Verordnung.

Begründung

Siehe Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 10

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI), Artikel 21

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

1.   Die Kommission wird von einem beratenden Ausschuss unterstützt.

1.   Die Kommission wird von einem beratenden VerwaltungsaAusschuss unterstützt, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bzw. der Regionen zusammensetzt.

2.   Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG.

2.   Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG.

Begründung

Durch ein Verwaltungsausschussverfahren anstelle eines beratenden Ausschusses wird gewährleistet, dass die Kommission einen von der Position des Verwaltungsausschusses abweichenden Standpunkt bezüglich der Einrichtung einer ERI dem Rat mitteilen muss. Der Rat kann dann mit qualifizierter Mehrheit anders beschließen. Dem Verwaltungsausschuss müssen Vertreter aller Mitgliedstaaten bzw. der Regionen angehören.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  CdR 83/2007 fin.

(2)  Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 29./30. Mai 2008. Schlussfolgerungen des Rates zur Einleitung des „Ljubljana-Prozesses“.

(3)  CdR 308/2007 fin, Ziffer 19.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/14


Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“

(2009/C 76/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

bekräftigt die Bedeutung einer Strategie auf europäischer Ebene zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung auf der Grundlage von Innovation, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krise der Finanzmärkte und ihrer absehbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Diese Strategie muss auch die Nachhaltigkeit stärken, und zwar sowohl durch die Einhaltung der Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität als auch durch den Schutz der Umwelt;

stellt fest, dass es mit der vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 neu belebten Strategie für Wachstum und Beschäftigung — trotz des Aufrufs zu einer europäischen Partnerschaft — nicht gelungen ist, die notwendige Beteiligung der für ihre Verwirklichung maßgeblichen institutionellen Akteure zu erreichen, und unterstreicht, dass der Europäische Rat bei dieser Gelegenheit die Bedeutung „der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ anerkannt und festgestellt hat, dass „eine verstärkte Eigenverantwortlichkeit für die Agenda für Wachstum und Beschäftigung auf allen Verwaltungsebenen (…) zu einer kohärenteren und effektiveren Politikgestaltung führen (wird)“;

bemerkt, dass die zuvor erwähnte mangelnde Eigenverantwortlichkeit für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung dieses Manko ein Grund für die unzureichende Umsetzung der Lissabon-Ziele in integrierte Maßnahmen auf allen Regierungsebenen gewesen ist, und dies zu einem nicht immer erfolgreichen Einsatz der produktiven, finanziellen, personellen und sozialen Ressourcen zur Erreichung der Ziele eines stärkeren Wirtschaftswachstums und einer besseren Beschäftigungslage geführt hat.

Berichterstatter

:

Flavio DELBONO (IT/ALDE)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

nimmt die wachsende Kluft zwischen dem Wirtschaftswachstum in Europa und dem in anderen Regionen der Welt zur Kenntnis, die vor allem in den geänderten Bedingungen infolge der Globalisierung der Märkte begründet liegt;

2.

bekräftigt die Bedeutung einer Strategie auf europäischer Ebene zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung auf der Grundlage von Innovation, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krise der Finanzmärkte und ihrer absehbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Diese Strategie muss auch die Nachhaltigkeit stärken, und zwar sowohl durch die Einhaltung der Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität als auch durch den Schutz der Umwelt;

3.

stellt fest, dass es mit der vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 neu belebten Strategie für Wachstum und Beschäftigung — trotz des Aufrufs zu einer europäischen Partnerschaft — nicht gelungen ist, die notwendige Beteiligung der für ihre Verwirklichung maßgeblichen institutionellen Akteure zu erreichen, und unterstreicht, dass der Europäische Rat bei dieser Gelegenheit die Bedeutung „der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ anerkannt und festgestellt hat, dass „eine verstärkte Eigenverantwortlichkeit für die Agenda für Wachstum und Beschäftigung auf allen Verwaltungsebenen (…) zu einer kohärenteren und effektiveren Politikgestaltung führen (wird)“;

4.

weist insbesondere darauf hin, dass im Rahmen der Tätigkeit seiner Monitoring-Plattform ein „Lissabon-Paradoxon“ ermittelt wurde: Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Bildung, Innovation und Forschung auf lokaler/regionaler Ebene), sehen dies aber in vielen Fällen nicht als Teil der Lissabon-Strategie (Mangel an Skaleneffekten/Gestaltungsspielraum); auch erkennen die Wenigsten in der Lissabon-Strategie einen realen Nutzen für sich;

5.

geht davon aus, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Lissabon-Strategie nur dann gelingen kann, wenn die territoriale Ebene Humanressourcen, flexible und vielseitige Kompetenzen sowie Fachleute und Forscher ausbilden, anziehen und verwenden kann; wenn ihre Merkmale Verhaltensmodelle, Werte, Vertrauensbeziehungen und organisatorische Fähigkeiten sind, durch welche Interaktion und Kooperation zwischen Akteuren und Unternehmen, das Funktionieren des Marktes und die Lebensqualität begünstigt werden; wenn sie eine angemessene Ausstattung mit materiellen und immateriellen Infrastrukturen aufweist und wenn sie glaubwürdige und effiziente Institutionen hat;

6.

bemerkt, dass die zuvor erwähnte mangelnde Eigenverantwortlichkeit für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung ein Grund für die unzureichende Umsetzung der Lissabon-Ziele in integrierte Maßnahmen auf allen Regierungsebenen gewesen ist, und dies zu einem nicht immer erfolgreichen Einsatz der produktiven, finanziellen, personellen und sozialen Ressourcen zur Erreichung der Ziele eines stärkeren Wirtschaftswachstums und einer besseren Beschäftigungslage geführt hat;

7.

erinnert an die Positionen, die er in einigen Stellungnahmen zur Lissabon-Strategie in jüngster Zeit vertreten hat:

Koordinierung zwischen den Strukturfondsprogrammen und anderen einschlägigen EU-Programmen, z.B. dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Programmen für lebenslanges Lernen, mit dem Ziel, den europäischen Mehrwert und die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu maximieren (Entschließung des AdR für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2008 vom 7. Februar 2008);

neue Möglichkeiten für Beziehungen zwischen öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen (Stellungnahme zum Thema „Cluster und Clusterpolitik“ vom 18./19. Juni 2008);

Verbesserung des Zugangs von KMU zur Finanzierung und Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen (Stellungnahme zum Thema „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“ vom 13./14. Februar 2007);

Integrierte Durchführung politischer Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene (Stellungnahme zum Thema „Aktive Einbeziehung“ vom 18./19. Juni 2008);

Verbesserung und Ausbau der europäischen Systeme der schulischen und beruflichen Bildung als Schüsselfaktoren für die langfristige Wettbewerbsentwicklung der EU (Stellungnahme zum Thema „Umfassende gesellschaftliche Beteiligung von jungen Menschen“ vom 9./10. April 2008);

Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Flexicurity-Maßnahmen (Stellungnahme zum Thema „Flexicurity“ vom 6./7. Februar 2008);

Rolle der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und ihr Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele (Stellungnahme zur „Mitteilung der Kommission — Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon — Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union“ vom 6. Dezember 2006);

ein stärker integrierter Binnenmarkt als Impulsgeber für das soziale und wirtschaftliche Wachstum in Europa (Stellungnahme zum Thema „Zukunft des Binnenmarktes und Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft“ vom 23. März 2007);

den Haushalt reformieren, Europa verändern (Initiativstellungnahme vom 10. April 2008, CdR 16/2008 fin);

neue Perspektiven für die Schaffung und Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums (CdR 83/2007 fin);

Unterstützung von Forschung und Innovation in den EU-Regionen (CdR 263/2007);

8.

unterstreicht deshalb die Notwendigkeit

einer besseren Koordinierung der Wachstums- und Beschäftigungsmaßnahmen auf den unterschiedlichen Regierungsebenen;

einer integrierten Wachstums- und Beschäftigungspolitik auf allen Ebenen (eingebettet in allen politischen Tätigkeitsbereichen);

von Abkommen über das Regieren auf mehreren Ebenen: schriftliche Vereinbarungen, regelmäßige Konsultationen und Koordinierung der politischen Tagesordnungen zwischen den verschieden Regierungsebenen;

EMPFEHLUNGEN FÜR DEN POLITIKGESTALTUNGSZYKLUS 2008-2010

In Anbetracht der zwischen der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten laufenden Partnerschaft für die Umsetzung der Lissabon-Strategie:

9.

ist der Auffassung, dass die verschiedenen Regierungsebenen im Interesse des Erfolgs der Strategie ihre Beschlüsse, die der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung in seinen Leitlinien festgehalten hat, durch eine stärker integrierte Arbeitsweise in die Praxis umsetzen sollten, indem sie nämlich ihre Programme in den betreffenden Politikbereichen koordinieren und so eine effizientere Politikgestaltung erreichen. In diesem Zusammenhang sollten Abkommen über das Regieren auf mehreren Ebenen gefördert werden;

10.

ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und ihre Vereinigungen und Netze (z.B. das Lisbon Regions Network), auch über ihre formellen Zuständigkeitsbereiche hinaus aktiv zu werden und im Rahmen der Strategie politische Maßnahmen zu ergreifen und konkrete Aktionen durchzuführen, um die Wirtschafts- und Sozialstruktur so auszurichten und zu fördern, dass die Wachstums- und der Beschäftigungsziele erreicht werden können;

11.

fordert die 27 Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, ihre jeweiligen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie von Beginn an bis zur Endphase wirksamer zu beteiligen. Und zwar durch:

Veranstaltung einer Reihe von Prüfungen auf nationaler Ebene („country audits“) unter Leitung der einzelstaatlichen Lissabon-Koordinatoren sowie in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Vereinigungen, um den Stand der Dinge zu beurteilen, bewährte Verfahren auszutauschen, den Bedarf an weiteren politischen Maßnahmen zu ermitteln und Handlungsbereiche sowie Rechts- und Finanzinstrumente aufzuzeigen, die mit Blick auf die Governance zu einer umfassenderen Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Lissabon-Strategie beitragen könnten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollten in die nationalen Reformprogramme (NRP) einfließen, die der Europäischen Kommission vorzulegen sind;

Berücksichtigung der nationalen Fortschrittsberichte, die alle Mitgliedstaaten bis Mitte Oktober der Europäischen Kommission unterbreiten müssen; sie können Aufschluss geben über die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Lissabon-Strategie. In diesem Zusammenhang hat die jährliche Analyse der nationalen Berichte durch den AdR bislang nur eine sporadische Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erkennen lassen. Auf diesen Sachverhalt muss im Jahresbericht der Kommission hingewiesen werden;

12.

ersucht die Europäischen Kommission, in ihrem für Dezember 2008 vorgesehenen Jahresbericht den Status quo eingehender zu untersuchen, indem sie für jeden Mitgliedstaat die Rolle und Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategie strukturiert darstellt;

13.

appelliert an den Europäischen Rat, auf seiner Frühjahrstagung 2009 auf eine größtmögliche Verbreitung von Instrumenten der integrierten Politikgestaltung und des Regierens auf mehreren Ebenen als feste Bestandteile der politischen Entscheidungsfindung in der gesamten EU bis 2010 (und darüber hinaus) hinzuwirken;

14.

bekräftigt seine Verpflichtung, durch die Überwachung der Umsetzung der Strategie auf lokaler und regionaler Ebene und die aktive Unterstützung der nationalen Prüfungen, auch durch seine nationalen Delegationen, zum Erfolg der Strategie beizutragen;

15.

fordert darüber hinaus die Europäischen Kommission und die Institutionen auf allen Ebenen auf, neue Kommunikationsmaßnahmen zu ergreifen und dabei zwei Gruppen anzuvisieren: zum einen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften u.a. hinsichtlich der Politiken und Programme zur Finanzierung von Aktionen und Plänen, die im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Agenda stehen; zum anderen die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Folgen, die die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie für ihren Alltag haben kann, wodurch das Bewusstsein für die Handlungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene erweitert werden kann;

AUSSICHTEN FÜR DEN ZEITRAUM NACH 2010

16.

die stetigen globalen Veränderungsprozesse und die unvollendete Umsetzung der Lissabon-Strategie erfordern eine eingehendere Untersuchung der Frage, wie die gemeinschaftlichen Maßnahmen künftig zur Verwirklichung der Ziele von mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen können;

17.

sieht in einem raschen und koordinierten Vorgehen der Europäischen Union zur Absicherung und Regulierung der Finanzmärkte eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung;

Der Ausschuss der Regionen

18.

wünscht eine ausführliche Untersuchung und eine umfassende Debatte — unter unmittelbarer Beteiligung aller für die Erreichung der Ziele maßgeblichen Akteure — zu folgenden Aspekten:

Prioritäten der Strategie, die derzeit zu weit gefasst und deshalb in Bezug auf ihre Ziele mitunter zu vage ist: Die Vielfältigkeit der Ziele erfordert eine klare Prioritätensetzung. — Wie viele Ziele sollten es sein?

Wirksamere und besser auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtete Handlungsmodalitäten, Maßnahmen und Gesamtsteuerungsmechanismen, zumal in Anbetracht der derzeitigen Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen und auch in Bezug auf die bei anderen Programmen angewandten Verfahren (z.B. Strukturfonds, Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung). — Wie können die Ziele erfolgreich verwirklicht werden?

Kosten der Strategie und bestmögliche Nutzung der ökologischen und ökonomischen Ressourcen und gleichzeitig Gewährleistung des Umwelt- und Klimaschutzes. — Welche Kompromisse sind möglich?

Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem grundlegenden Ziel des Projekts Europa, nämlich der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts als Qualitätsmerkmal, zu verknüpfen. Wie kann sichergestellt werden, dass Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt weiterhin in Einklang miteinander stehen?

Eigener Beitrag

19.

unterstreicht, dass die Maßnahmen der europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf die forschungs- und innovationsbasierte Wettbewerbsfähigkeit konzentriert werden sollten, da dies entscheidend ist, um den Wirtschafts- und Handelsraum der EU international wirklich wettbewerbsfähig zu machen und den gemeinschaftlichen Beschäftigungsmarkt in puncto Quantität und Qualität der Arbeitsplätze neu zu gestalten. Daneben müssen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen und einer besseren Rechtsetzung fortgesetzt werden. Neben der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit muss auch die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Wachstums bei der Entscheidung über die Frage, wie das Ziel „mehr Wettbewerbsfähigkeit“ erreicht werden soll, eine feste Bezugsgröße bleiben;

20.

schlägt vor, dass die EU nicht mehr in Form einer weitreichenden Strategie tätig werden sollte, sondern in Form eines strukturierten Pakets von koordinierten und integrierten Maßnahmen — auch um ihr Handeln wirksamer und gezielter zu gestalten;

21.

betont, dass die Beschlussfassung auf Gemeinschaftsebene hinsichtlich der Erarbeitung, Koordinierung und Durchführung der Maßnahmen und Programme, die die neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit bilden, unbedingt mehr Gewicht erhalten muss. Dabei müssen die Kompetenzen der Mitgliedstaaten und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Zu diesem Zweck sollten bei der Revision des Gemeinschaftshaushalts wichtige Beschlüsse zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit gefasst werden — sowohl auf der Grundlage einer Bewertung des Umfangs der zugewiesenen Mittel als auch im Rahmen einer engen Koordinierung zwischen den Maßnahmen. In den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten (mit) zuständig sind, müssen diese und die EU sich mit wirksamen Beschlussfassungsinstrumenten und einer Koordinierung auf verschiedenen Regierungsebenen ausstatten, um den Erfolg dieser Maßnahmen zu gewährleisten;

Besondere Bemerkungen

22.

unterstreicht die Notwendigkeit umsichtiger Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Investitionen in die angewandte Forschung. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Regierungs- und Verwaltungsebenen müssen darauf abzielen, die Kategorie der KMU bei der Suche nach Investitionsmöglichkeiten zu fördern und zu unterstützen, die ihnen — unter Gewährleistung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt — eine internationale Dimension eröffnen. Die öffentlichen Investitionen in die Grundlagenforschung müssen unbedingt durch umfangreiche private Investitionen in die angewandte Forschung nicht nur zur Verfahrensinnovation, sondern auch zur Produktinnovation flankiert werden;

23.

ist sich der Bedeutung des Binnenmarkts als notwendiger Voraussetzung für eine konkrete und effiziente Strategie für Wettbewerbsfähigkeit bewusst und fordert dazu auf, erneut Anstrengungen zur Umsetzung aller Maßnahmen zu unternehmen, die auf die Vollendung des Binnenmarkts abzielen. Er fordert zudem, lokale und regionale Dimension der Strategie stärker herauszustellen, um die KMU durch die Ausnutzung der lokalen Vielfalt als Wettbewerbsvorteil konkurrenzfähiger zu machen;

24.

bei der Umsetzung der konkreten und effizienten Strategie für Wettbewerbsfähigkeit ist insbesondere auf eine Verringerung der Arbeitsunfälle zu achten;

25.

bekräftigt die Notwendigkeit einer europäischen Energiepolitik, in deren Mittelpunkt Erzeugung, Verbrauch und Versorgung durch schrittweise Verringerung der Energieabhängigkeit von Drittstaaten stehen und die unerlässlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, vor allem der KMU, zu fördern und den Bürgern einen angemessenen Lebensstandard zu erhalten;

26.

hält es für notwendig, die Frauenerwerbstätigkeit aktiv und auf verschiedenen Wegen zu fördern, wobei die anzunehmenden Maßnahmen je nach Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten oder den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften festgelegt werden müssen. Es ist empirisch nachgewiesen, dass das weibliche Arbeitskräfteangebot stärker vom Nettolohn abhängt als das männliche und dass Anreize und Erleichterungen in bestimmten Bereichen für neu erwerbstätige Frauen dazu beitragen können, die große Lücke zu schließen, die in vielen Ländern hinsichtlich der Lissabon-Ziele besteht;

27.

ist der Auffassung, dass das neben der Bewältigung der Folgen der Schrumpfung der Bevölkerungszahl in vielen Regionen die Herausforderungen der alternden Bevölkerung in Europa dringend angegangen werden müssen, wozu neben einer angemessenen, die menschlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse berücksichtigenden Migrationspolitik eine neue Wohlfahrtspolitik für Familien erforderlich ist. Dabei geht es um eine Politik für die Zuwanderung nicht nur von hochqualifizierten, sondern erforderlichenfalls auch von nichtqualifizierten Arbeitskräften, die — je nach Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten und/oder der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — die Produktionsfähigkeit der KMU sicherstellen können. Die Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft erlaubt keine Verhaltensweisen mehr, die bisher häufig zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen geführt haben;

28.

erinnert an die Bedeutung der wissenschaftlichen und akademischen Bildung, aber auch der Primar- und Sekundar- sowie der Berufsbildung, da sie Wege zur Erreichung eines hohen Qualifikationsniveaus eröffnen und die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine stärkere Beteiligung auch der Frauen — an der Erwerbs- und Produktionstätigkeit schaffen. Diesbezüglich sollten verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um Schulabbrüche effektiv einzudämmen;

29.

vertritt vor diesem Hintergrund die Ansicht, dass die wesentlichen Werte des Projekts Europa bewahrt werden müssen;

30.

erinnert deshalb an die Bedeutung des europäischen Sozialmodells und der europäischen Sozialagenda sowie des Bologna- und des Kopenhagen-Prozesses im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. All ihren Unterschieden zum Trotz haben die einzelstaatlichen Systeme gemeinsame Grundlagen und Grundsätze, die ein gemeinsames Verständnis des sozialen Fortschritts bewirken; und im Rahmen dieses gemeinsamen Konzepts spielen die sozialen Akteure, die Menschen vor Ort, Gruppen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen eine zunehmend wichtige Rolle;

31.

macht auf die Anstrengungen zum Schutz der Umwelt aufmerksam, d.h. sowohl lokale als auch globale Maßnahmen vor allem im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll zur Bekämpfung des Klimawandels. Diesbezüglich unterstreicht er die Bedeutung des „Nachhaltigkeitspakets“ der Kommission für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere der Mitteilung zum Aktionsplan für eine nachhaltige Industriepolitik als einer integrierten Strategie mit dem Ziel, die Wirtschaft der EU nicht nur wettbewerbsfähiger, sondern auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten;

32.

weist ferner darauf hin, dass die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten zu den wichtigsten Faktoren für die Ausformung der Ziele der Lissabon-Strategie auf lokaler und regionaler Ebene zählt und die Erarbeitung allseits akzeptierter statistischer Daten ebenso grundlegend ist wie die Entwicklung der Fähigkeit zur Interpretation der Indikatoren auch auf lokaler und regionaler Ebene;

33.

schlägt vor, die Strategie nach 2010 auf der Grundlage einer besseren „Governance“ umzusetzen, die den europäischen Maßnahmen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung neue Impulse und neuen Schwung verleihen und die Schwierigkeiten der derzeitigen Mechanismen (Methode der offenen Koordinierung, Festlegung von Maßstäben, Strukturindikatoren und weiteren technischen Verbesserungen) überwinden kann;

34.

Grundlagen:

besser evaluierte, differenzierte, klar formulierte und definierte Ziele;

ein auf die nächste europäische Legislaturperiode (2009-2014) abgestimmter Zeitplan;

ein klarer definierter und nachhaltigerer Einsatz der Rechts- und Finanzinstrumente der EG;

stärkere Anreize für Maßnahmen der Mitgliedstaaten und ein stärkeres Engagement der nationalen politischen Entscheidungsträger;

aktive Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Phasen des Politikgestaltungszyklus (Bedarfsermittlung, Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung) und Möglichkeit der Gebietskörperschaften, hinsichtlich der lokalen und regionalen Behörden, der verschiedenen Maßnahmen mit lokaler Wirkung und der Ziele der EU Integrations- und Anpassungsaufgaben zu erfüllen;

35.

der Ausschuss der Regionen wird weiter zur Diskussion über die Beschlüsse beitragen, die bezüglich der Zukunft der europäischen Wachstums- und Beschäftigungspolitik nach 2010 gefasst werden müssen. Zu diesem Zweck wird der Ausschuss der Regionen auch prüfen, ob es angebracht ist, eine entsprechende, für den Dialog mit den anderen Gemeinschaftsinstitutionen offene Arbeitsgruppe einzusetzen.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/19


Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „wie die Regionen zur Verwirklichung der Europäischen Energie- und Klimaziele Beitragen — der Konvent der Bürgermeister“

(2009/C 76/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erinnert die EU-Institutionen daran, dass lokale Maßnahmen für das Erreichen des Ziels einer 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz äußerst wichtig sind. Die entscheidende Rolle der Regionen und Städte bei der Erreichung dieses Ziels wurde bereits von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament anerkannt;

verweist darauf, dass Verkehrswesen, Wohnungsbau und öffentliche Gebäude sowie die Infrastruktur für die öffentliche Beleuchtung, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant und bereitgestellt werden, Bereiche sind, in denen erhebliche CO2-Senkungen und Energieeinsparungen erreicht werden können;

hält es für zweckmäßig, Aktionspläne von Städten im Rahmen regionaler und nationaler Pläne zu erarbeiten. Regionale Pläne könnten das Bindeglied zwischen den lokalen und nationalen Initiativen bilden, das gewährleistet, dass lokale Pläne in kohärenter Weise erarbeitet werden. In den Aktionsplänen müssen konkrete Instrumente festgelegt werden, um die Zielsetzungen zu erreichen, und es müssen angemessene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

ist der Auffassung, dass der Konvent neu initiiert und die Möglichkeit des Beitritts aller nachgeordneten Gebietskörperschaften, darunter auch der Regionen, verdeutlicht werden sollte;

verlangt eine Anpassung der Förder- und Finanzierungssysteme der EU, damit Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Energienutzung prioritär behandelt werden, zum Beispiel eine Anhebung des Anteils aus den Regionalfonds (von 3 % auf 5 %) für die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. EIB-Darlehen sollten für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die in Energieeffizienzprogramme investieren, den Gebrauch nachhaltiger Energiequellen fördern und die CO2-Emissionen verringern wollen, leicht zugänglich sein.

Berichterstatterin

:

Frau TWITCHEN (UK/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Essex

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zentrale Aussagen

1.

begrüßt die Aufforderung der Europäischen Kommission, sich zur Rolle der Regionen im Konvent der Bürgermeister zu äußern;

2.

unterstreicht, dass alle Bürger das Recht haben zu wissen, was ihre gewählten Vertreter unternehmen, um die Umwelt für die künftigen Generationen zu bewahren;

3.

betont, dass der Bürgermeisterkonvent eine hervorragende Möglichkeit für Bürgermeister ist, die Bürger in gemeinsame und zweckdienliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels einzubinden, und es der Europäischen Union ermöglichen wird, in diesem Bereich eine echte Führungsrolle zu übernehmen;

4.

erinnert die EU-Institutionen daran, dass lokale Maßnahmen ausschlaggebend für individuelle Verhaltensänderungen sind, die für das Erreichen des Ziels einer 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz äußerst wichtig sind, sowie daran, dass die entscheidende Rolle der Regionen und Kommunen bei der Erreichung dieses Ziels bereits von der Europäischen Kommission (1) und dem Europäischen Parlament (2) anerkannt wurde;

5.

bemerkt, dass der Bürgermeisterkonvent durch den Einsatz für nachhaltige Energie und Energieeffizienz Städte und Regionen zur Durchführung von Änderungen anspornen kann, die darauf gerichtet sind, die schwächsten Bevölkerungsgruppen, besonders diejenigen mit geringen Festeinkommen, vor den Auswirkungen hoher Energiepreise und vor Armut aufgrund hoher Energiekosten zu schützen; die Bemühungen sollten jedoch so durchgeführt werden, dass subventionierter Energieverbrauch vermieden wird und hohe Anreize erlaubt sind, um die Energieeffizienz zu steigern und wenn möglich den Energieverbrauch zu senken;

6.

verweist darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bereits Maßnahmen und Initiativen eingeleitet haben, die zu den Zielen der EU-Klimaschutz-Politik beitragen werden, und dass sie mit der mutigen und erforderlichen Entscheidung, die Energieeffizienz zum Nutzen ihrer Bürger und der Umwelt zu steigern, zugleich ihre führende Rolle demonstrieren. Der Bürgermeisterkonvent ist neben einigen ähnlichen nationalen und internationalen Konzepten ein sehr wirksames Verfahren, um neue Impulse zur Fortsetzung dieser Arbeit zu geben;

7.

begrüßt die erstmals geschaffene Möglichkeit, Vorleistungen der Kommunen im Bereich Energieeffizienz bzw. Energiesparen anrechenbar zu machen, und ruft Vorreiterkommunen zur aktiven Teilnahme und Präsentation ihrer Projekte im Rahmen des Konvents auf;

8.

begrüßt die erfolgreiche Lancierung des Konvents und das hohe Maß an politischem Engagement seitens der europäischen Kommunen, die sich zu Energieeinsparungen von mehr als 20 % verpflichtet haben. Wenn dem Konvent aber nur große Städte beitreten, so besteht die Gefahr, dass diese Initiative nicht über einen symbolischen Charakter hinausgeht. Es ist nun an der Zeit, alle der nationalen Ebene nachgeordneten Gebietskörperschaften, Kommunen und Regionen — je nach interner Struktur der Mitgliedstaaten — einzubinden und deren Beitritt zum Konvent zu verstärken bzw. die Zahl der Partner zu erhöhen, die sich auf andere Weise praktisch für ein ähnliches Ziel engagieren. Kleine Kommunen sollten über die Möglichkeit des Zusammenschlusses in regionalen Netzen unterrichtet werden;

9.

plädiert daher dafür, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unverzichtbare Partner in dem Konvent und bei der Umsetzung der Klimaschutzverpflichtungen der EU sein sollen.

10.

begrüßt den Fortschritt hinsichtlich des Rechtsrahmens, den das Energie- und Klimawandelpaket bietet, das Rechtssicherheit und ein Grundgerüst für durch den Bürgermeisterkonvent zu ergreifende Maßnahmen liefern wird. Es besteht aber auch mehr Handlungsbedarf auf EU-Ebene mit Blick auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Senkung des Energieverbrauchs um 20 %;

11.

bedauert, dass es nicht gelungen ist, in dem Energie- und Klimawandelpaket 2008 ein verbindliches Ziel hinsichtlich der Energieeffizienz zu verankern, das das fehlende Bindeglied für ein Erreichen der erforderlichen CO2-Reduktion ist; und

12.

hebt hervor, dass der Bürgermeisterkonvent ohne einen Rahmen, der Ziele auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene absteckt, letztendlich nicht genügen wird, um die Emissionssenkung von mindestens 20 % zu erreichen, zu dem sich die Unterzeichner verpflichtet haben. Es ist wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielsetzungen im Bereich Klima und Energie beteiligt werden, dass konkrete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, und dass dafür angemessene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

Rolle der regionalen Gebietskörperschaften

13.

bekräftigt seine Aussagen aus früheren diesbezüglichen Stellungnahmen (3). Regionen sind wie Städte wichtige Akteure im Bereich Energie, da sie für zahlreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Erteilung von Genehmigungen, Investitionen, Beschaffungswesen, Herstellung und Verbrauch zuständig sind. Verkehrswesen, Wohnungsbau und öffentliche Gebäude sowie die Infrastruktur für die öffentliche Beleuchtung, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant und bereitgestellt werden, sind Bereiche, in denen erhebliche CO2-Senkungen und Energieeinsparungen erreicht werden können;

14.

hebt die Wirkung hervor, die eine allgemeine Zielsetzung hinsichtlich der Senkung des Verbrauchs von Verbrauchsgütern und natürlichen Ressourcen wie Wasser auf die Verringerung der Emissionen und den Energieverbrauch haben wird. Regionen, die städtische und ländliche Gebiete umfassen, können in vielen Fällen mehr Einfluss auf Verhaltensänderungen nehmen als einzelne lokale Gebietskörperschaften und sind so dazu prädestiniert, auf eine Verhaltensänderung der Bürger hinzuwirken;

15.

befürwortet daher ein starkes Engagement der Regionen als unterstützende Einheiten und hofft, dass die zuständigen regionalen Stellen zahlreiche in ihrem Territorium befindliche Kommunen zur Teilnahme motivieren;

16.

hält es für zweckmäßig, Aktionspläne von Städten im Rahmen regionaler und nationaler Pläne zu erarbeiten. Regionale Pläne könnten das Bindeglied zwischen den lokalen und nationalen Initiativen bilden, das gewährleistet, dass lokale Pläne in kohärenter Weise erarbeitet werden. Es ist wichtig, dass in den Aktionsplänen konkrete finanzielle, technische, personelle, rechtliche und evaluative Instrumente sowie ein Zeitplan festgelegt werden, um die Zielsetzungen zu erreichen;

17.

weist darauf hin, dass zwischen den Regionen erhebliche Unterschiede bestehen, dass einige Systeme, Sektoren und Regionen möglicherweise besonders stark vom Klimawandel betroffen sein werden und dass die Fähigkeit zur Anpassung, über die die verschiedenen Sektoren und Regionen in unterschiedlichem Maße verfügen, eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung verknüpft ist; in dieser Beziehung fällt den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle zu;

18.

begrüßt das Element des Benchmarking, das der Konvent beinhaltet, und hebt die führende Rolle hervor, die die Regionen bei der Festlegung von lokalen Aktionsmöglichkeiten, dem Austausch bewährter Verfahren, der Auswahl von Projektpartnern, der Finanzmittelverteilung, der Messung des Fortschritts und der Verbreitung erfolgreicher Ergebnisse spielen könnten. Lokale Initiativen sollten in einen regionalen oder nationalen Rahmen eingebettet werden, um bestmögliche Wirkung zu erzielen und die Herausbildung von Partnerschaften zu ermöglichen. Außerdem sollten sie sich ehrgeizige Ziele setzen können, die über die nationalen Zielsetzungen hinausgehen;

19.

erkennt, dass der Umfang der Partnerschaften, die sich zu Maßnahmen verpflichten, ein bedeutender Faktor für den Erfolg oder Misserfolg des Konvents sein wird. Für wirksame Maßnahmen müssen die Partnerschaften groß genug sein, um Einfluss zu haben, jedoch klein genug, um die lokale Eigenverantwortung zu sichern. Da Großstädte Skaleneffekte erzielen können, sind die Regionen in der Lage, diesbezüglich den kleineren Kommunen und ländlichen Gemeinden, für die die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung nachhaltiger Energieträger und die Verringerung der CO2-Emissionen oft eine erhebliche Herausforderung sind, behilflich zu sein;

20.

erinnert die Kommission an die bedeutende Rolle der Regionen und Städte bei der Einflussnahme auf die Energiemärkte, da sie sowohl große Erzeuger als auch Lieferanten von Wärme und Strom sind, indem sie u.a. Kraft- und Wärmekopplungssysteme und kommunale Abfallverwertungssysteme wie Energiegewinnung aus Abfällen, durch anaerobe Fermentation und Herstellung fester Sekundärbrennstoffe anwenden sowie erneuerbare Energieträger und alternative Energiequellen mit niedrigem Klimagasausstoß entwickeln;

21.

demzufolge sollte der Konvent neu initiiert und die Möglichkeit des Beitritts aller nachgeordneten Gebietskörperschaften, darunter auch der Regionen, verdeutlicht werden, damit eine möglichst flächendeckende Reichweite des Konvents erreicht wird und auch ländliche Gebiete einbezogen werden, für die die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung nachhaltiger Energieträger und die Verringerung der CO2-Emissionen eine große Herausforderung darstellen, der Konvent sollte mit nationalen Konzepten koordiniert werden, die dem Bürgermeisterkonvent gleichen;

Aufgaben des Konvents

22.

bekräftig erneut seine Unterstützung für die Ziele des Konvents und die Aktivitäten, die er umfasst, darunter die Senkung von Energienachfrage und -verbrauch, die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung durch Förderung erneuerbarer Energieträger und bessere Energieeffizienz der Produkte;

23.

spricht sich dafür aus, dass Maßnahmen zur Emissionssenkung vor allem auf langfristige Nachhaltigkeit ausgerichtet werden und dass dementsprechend die Ziele mit Qualitätskriterien verknüpft werden, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten;

24.

betont, dass der Konvent in die Satzungen der ihm beitretenden Gebietskörperschaften aufgenommen werden muss, damit er eine langfristige Wirkung erreichen kann und so die Verpflichtungen und Ziele auch in Zukunft vor Einmischung oder Verwässerung aufgrund möglicher künftiger Änderungen in der politischen Führung oder hinsichtlich der Verwaltung und Grenzen zu schützen;

25.

hebt hervor, dass Regionen und Städte, die mittel- und langfristige investitionsbezogene und politische Entscheidungen getroffen haben, um ihre Energieeffizienz zu steigern, die Nutzung nachhaltiger Energiequellen zu fördern und die CO2-Emissionen zu verringern, durch kurzfristige Haushaltszwänge in Schwierigkeiten geraten können, was bei den nationalen Leistungsbewertungszielen berücksichtigt werden muss;

26.

schlägt angesichts einer fehlenden einheitlichen Definition für Bürgermeister oder Regionen in den EU-Mitgliedstaaten vor, dass durch den Namen und damit implizierten Geltungsbereich des Konvents sichergestellt sein muss, dass keine anderen Körperschaften ausgeschlossen oder an einem Beitritt zu dem Konvent gehindert werden dürfen;

27.

verweist auf die unterschiedlichen Fortschritte der Städte und Regionen der EU in den letzen Jahren bei der Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs sowie darauf, dass einige Vorreiter bereits über die Mindestziele hinaus wollen; die in und zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen den städtischen und ländlichen Gebieten bestehenden Unterschiede in der Energieintensität von Verbrauch und Produktion sowie der damit verbundenen Situation bezüglich der Treibhausgasemissionen müssen berücksichtigt werden;

Weitere Vorschläge für den Konvent

28.

fordert Unterstützung bei der Aufstellung von Referenzszenarien für den Verlauf der Emissionssenkungen und klare Vorgaben für die Mitteilung und Messung der Emissionsdaten. Dies ist für die Vergleichbarkeit und die Festlegung von Benchmarks unerlässlich;

29.

schlägt vor, in das Benchmarking Beispiele sowohl von Misserfolgen als auch von Erfolgen einzubeziehen, um die Wiederholung von Fehlern zu vermeiden. Diese Beispiele sollten unmittelbar praxistauglich sein, weswegen die praktischen und finanziellen Einzelheiten der Initiativen dargelegt werden sollten. Die EU sollte die Lehren aus der US-Bürgermeisterkonferenz sowie der regionalen Treibhausgasinitiative in der Nordost- und Mittelatlantikregion (USA) einbeziehen;

30.

empfiehlt angesichts der Tatsache, dass viele Städte und Kommunen regionalen oder nationalen Netzen angehören, die über entwickelte Verfahren und Berechnungssysteme verfügen, dass der Konvent Möglichkeiten zur Anwendung dieser Verfahren erwägt und sich gleichzeitig bemüht, mittelfristig die Instrumente der Berichterstattung und Messung zu harmonisieren. Hierdurch ließe sich vermeiden, Verfahren neu zu erfinden, und es könnte eine breitere Beteiligung am Konvent gefördert werden. Das Ziel ist, dass sich die Mehrheit der in die vorhandenen Netze eingebundenen Kommunen dem Konvent der Bürgermeister anschließt;

31.

weist darauf hin, dass der Zeitplan des Konvents gestatten muss, die Erfahrungen mit Referenzbeispielen für Spitzenleistungen (Benchmarks für Exzellenz) und anderen Initiativen, die als bewährte Verfahren gelten, noch vor der Erarbeitung von Aktionsplänen unter allen Mitgliedstaaten auszutauschen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese bewährten Verfahrensweisen in den Aktionsplänen der Städte und Regionen berücksichtigt werden;

Herausforderungen im Zusammenhang mit den Energieeffizienzzielen der EU

32.

unterstreicht, wie wichtig der europäische und nationale Kontext für den Erfolg lokaler Aktionen ist, und verweist insbesondere darauf, dass die Kommission den Aktionsplan für Energieeffizienz 2006 nicht aktualisiert hat. Die Aktualisierung ist erforderlich, um den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Städten Anreize zu geben, sich für eine Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen, die über das 20 %-Ziel der EU hinausgeht;

33.

schließt sich dem vom Europäischen Rat im Juni an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ergangenen Aufruf an, die Durchführung des Aktionsplans zu beschleunigen und seine Überarbeitung zu erwägen;

34.

weist nachdrücklich darauf hin, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen den nationalen Energie-Aktionsplänen und den entsprechenden Aktionsplänen der Regionen geben muss, da diese ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den nationalen Plänen für nachhaltige Energie und den entsprechenden Plänen der Städte und Kommunen sind. Es ist wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielsetzungen im Bereich Klima und Energie beteiligt werden, dass konkrete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, und dass dafür angemesse Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

35.

verlangt eine Anpassung der Förder- und Finanzierungssysteme der EU, damit Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Energienutzung prioritär behandelt werden, zum Beispiel eine Anhebung des Anteils aus den Regionalfonds (von 3 % auf 5 %) für die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. EIB-Darlehen sollten für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die in Energieeffizienzprogramme investieren, den Gebrauch nachhaltiger Energiequellen fördern und die CO2-Emissionen verringern wollen, leicht zugänglich sein;

36.

schlägt daher vor, bei der Halbzeitüberprüfung von EU-Förderprogrammen zu überlegen, wie sämtliche Programme im Sinne der Förderung der Energieeffizienz, der Nutzung nachhaltiger Energieträger und der Verringerung der CO2-Emissionen angepasst werden können, und zu gewährleisten, dass Programme zur Steigerung der Energieeffizienz für Regionen und Städte zugänglich sind. Eine eventuelle Überarbeitung sollte beispielsweise zusätzlich zu der Anhebung der Mittel aus den Regional- und Kohäsionsfonds für die Förderung der Energieeffizienz von Wohngebäuden auch größere Investitionen für die Förderung der Vermarktung neuer Technologien im Rahmen solcher Programme wie dem siebten Rahmenprogramm beinhalten; eine Überprüfung könnte auch für das Beihilferecht erforderlich sein, um Maßnahmen für den industriellen Wandel und die Energieumwandlung zu ermöglichen;

37.

fordert die Kommission auf, mit der Entwicklung und beschleunigten Überarbeitung von Maßnahmen fortzufahren, die Städten und Regionen behilflich sein könnten, auf Verhaltensänderungen hinzuwirken, z.B. durch die Förderung und Klassifizierung energieeffizienter Produkte;

38.

ist der Ansicht, dass es für die Regionen und Städte in ihren Bemühungen, das Ziel der 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 zu erreichen und darüber hinauszugehen, hilfreich wäre, wenn dieses Ziel verbindlich gemacht und der Aktionsplan der EU für Energieeffizienz diesbezüglich überarbeitet und auch von den Mitgliedstaaten erwartet würde, ihre nationalen Aktionspläne zu überprüfen und dieses Ziel aufzunehmen.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Andris Piebalgs: „viele der innovativsten Ideen und Projekte zur Bekämpfung der Erderwärmung gehen von den Regionen und Städten aus“, AdR-Forum im April.

(2)  Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema: „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (2007/2106(INI): „hebt den Beitrag kommunaler und regionaler Energiebehörden zur wirkungsvollen Durchführung von Maßnahmen für Energieeffizienz hervor“.

(3)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius“ und „Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem“, DEVE-IV-015.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/23


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Mobilität junger Freiwilliger“

(2009/C 76/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist sich der großen Unterschiede bewusst, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art und Weise bestehen, wie Freiwilligenarbeit organisiert ist, und stellt fest, dass statistische Daten und eingehende Untersuchungen über Freiwilligenarbeit weitgehend fehlen;

bittet die Europäische Kommission, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen zu unterstützen, indem sie nicht nur ein europäisches Internetportal für junge Freiwillige entwickelt, sondern auch eine Datenbank einrichtet, die einen allgemeinen Überblick über die bewährten Verfahren, Projekte, Möglichkeiten und wissenswerten Fakten gibt. Hierbei sollte die Europäische Kommission auf Informationen der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte und Gemeinden zurückgreifen bzw. auf diese verweisen, um den Jugendlichen einen leichteren Zugriff auf solche Informationen zu ermöglichen;

unterstützt nachdrücklich die u.a. vom Europäischen Parlament ergriffene Initiative, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen, und ist bereit, sich an der Umsetzung aktiv zu beteiligen. In dem Jahr sollten Jugendliche und gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt stehen;

fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, sich für Freiwilligenarbeit innerhalb des Bildungssystems einzusetzen, sodass Jugendliche bereits früh mit Freiwilligenaktivitäten in Berührung kommen und diese dadurch als normalen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben ansehen. Solche Freiwilligenaktivitäten sollten in den Lehrplan aufgenommen werden können;

ist der Ansicht, dass die Freiwilligentätigkeit eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für junge Menschen darstellt. Insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsmöglichkeiten profitieren würden, bedarf es daher unterschiedlicher Unterstützungsformen. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein. Außerdem müssen die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgeschöpft werden, um diese Zielgruppe besser zu erreichen.

Berichterstatterin

:

Rinda DEN BESTEN (NL/SPE), Bezirksbürgermeisterin in Utrecht

Referenzdokument

KOM(2008) 424 endg.

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

ist sich der großen Unterschiede bewusst, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art und Weise bestehen, wie Freiwilligenarbeit organisiert ist, und stellt fest, dass statistische Daten und eingehende Untersuchungen über Freiwilligenarbeit weitgehend fehlen. Da eine Harmonisierung der Rechtsetzung nicht möglich ist — und auch nicht gewünscht wird, schlägt der Ausschuss der Regionen vor, in mehreren Phasen auf eine Perspektive hinzuarbeiten. Die erste Phase besteht aus einer eingehenden Untersuchung der unterschiedlichen Systeme, Vorschriften und Regelungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf Freiwilligenarbeit bestehen, der Wünsche (potenzieller) junger Freiwilliger und der Hindernisse, denen sie begegnen, wenn sie grenzüberschreitend Freiwilligenarbeit leisten wollen, sowie der Frage, was Freiwilligenarbeit den jungen Freiwilligen, deren Heimat- und deren Gastregionen bringt. Diese Angaben können die Debatte voranbringen und eine neue Politik bewirken, die den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Freiwilligenarbeit Jugendlicher in Europa gerecht wird;

2.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung der Mobilität junger Freiwilliger in Europa;

3.

würdigt die Kreativität der Europäischen Kommission bei ihrer Suche nach Möglichkeiten, um Freiwilligenarbeit in einem anderen Land für junge Menschen zu erleichtern, befürchtet jedoch, dass die interoperable Gestaltung der nationalen Strukturen für Freiwilligenaktivitäten angesichts der unterschiedlichen Formen der Organisation von Freiwilligenarbeit in den einzelnen europäischen Ländern nicht die Lösung ist. Deswegen plädieren wir für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen (ob das nun zivilgesellschaftliche Organisationen oder staatliche Stellen sind) in oder aus verschiedenen europäischen Ländern und ermutigen die Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Freiwilligenprojekte zu fördern;

4.

bittet die Europäische Kommission, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen zu unterstützen, indem sie nicht nur ein europäisches Internetportal für junge Freiwillige entwickelt, sondern auch eine Datenbank einrichtet, die einen allgemeinen Überblick über die bewährten Verfahren, Projekte, Möglichkeiten und wissenswerten Fakten gibt. Hierbei sollte die Europäische Kommission auf Informationen der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte und Gemeinden zurückgreifen bzw. auf diese verweisen, um den Jugendlichen einen leichteren Zugriff auf solche Informationen zu ermöglichen;

5.

unterstreicht die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Freiwilligenarbeit und insbesondere der Einbeziehung benachteiligter junger Menschen, für die Freiwilligenarbeit einen Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen kann. Weil in vielen Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar für Jugendpolitik zuständig sind, die diesbezüglich außerdem über umfangreiche Kenntnis und Erfahrung verfügen, ist dies die Ebene, auf der vielfach innovative und kreative Lösungen gefunden und bedeutende Partnerschaften geschlossen werden. Außerdem spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Motivierung von Jugendlichen eine wichtige Rolle, da sie den Organisationen näher sind, die Freiwillige empfangen, und da sie diese zum Austausch junger Freiwilliger anregen können;

6.

bittet die Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angemessene Mittel für die Umsetzung der Gemeinschaftsziele hinsichtlich freiwilliger Tätigkeiten junger Menschen zuzuweisen, und ermutigt sie dazu, Fonds und Programme der EU in Anspruch zu nehmen (z.B. den Europäischen Sozialfonds und „Jugend in Aktion“), um die Qualität internationaler Freiwilligenprojekte zu verbessern, indem nationalen, regionalen und lokalen Freiwilligenorganisationen Unterstützung und Hilfestellung geboten werden. Dadurch soll Organisationen beim Knüpfen internationaler Kontakte und der Entwicklung fachlicher Kompetenz geholfen werden, die für die Begleitung Jugendlicher aus anderen Ländern und die Konzipierung internationaler Projekte erforderlich ist;

7.

rät den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Entwicklung einer Infrastruktur für die Unterstützung von Freiwilligenarbeit voranzutreiben, ohne freilich deren Unabhängigkeit anzutasten. Die Einrichtung lokaler und regionaler Freiwilligenzentren etwa kann dazu dienen, Freiwilligenarbeit zu fördern, Information zu verbreiten, junge Menschen für grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit zu motivieren und die Qualität und Effizienz von Freiwilligenarbeit zu bewerten;

8.

bedauert zutiefst, dass es immer noch sozialökonomische und verwaltungstechnische Hindernisse gibt, die die Mobilität junger Freiwilliger erschweren, und schlägt daher vor, Initiative zur Erfassung dieser Hindernisse im Rahmen einer eingehenden Studie über Freiwilligenarbeit (wie in Ziffer 1 dieser Stellungnahme beschrieben) zu ergreifen. Aufgrund des Mangels an Daten zu Freiwilligenarbeit bittet der AdR auch die Mitgliedstaaten, vor 2011 die Ergebnisse der eingehenden Studie vorzulegen, damit die Politik in diesem Bereich angepasst werden kann;

9.

unterstützt nachdrücklich die u.a. vom Europäischen Parlament ergriffene Initiative, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen, und ist bereit, sich an der Umsetzung aktiv zu beteiligen. In dem Jahr sollten Jugendliche und gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt stehen;

10.

möchte ausdrücklich die Bedeutung einer Verringerung der Sprachbarrieren in Europa betonen, indem die Freiwilligen zum Sprachenlernen ermutigt werden;

11.

weist darauf hin, dass die Definition von Freiwilligenarbeit weiter gefasst werden muss, als es aus dem Vorschlag der Kommission hervorgeht. Freiwilligenarbeit kann in Abhängigkeit von der Zielgruppe und den jeweiligen Umständen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit, lang- oder kurzfristig geleistet werden, unbezahlt sein oder den Erhalt eines Taschengeldes bzw. einer Kostenerstattung beinhalten und eventuell einen eigenen finanziellen Beitrag erfordern;

12.

betont die Bedeutung einer Anerkennung der vom Freiwilligen erworbenen Fähigkeiten, damit diese im weiteren Leben (Arbeit oder Ausbildung) genutzt werden können. Schließlich ist Freiwilligenarbeit eine wichtige Form der nichtformalen Bildung und ein Beitrag zur Entwicklung der Jugendlichen und zu deren Zugang zu Bildung. Deshalb sollten die Schulen, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen und die Wirtschaft eine (größere) Rolle bei der Anerkennung von durch Freiwilligenarbeit erworbenen Fähigkeiten und der Umsetzung der diesbezüglichen modernen Instrumente — Europass und Youthpass — einnehmen können;

13.

fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, sich für Freiwilligenarbeit innerhalb des Bildungssystems einzusetzen, sodass Jugendliche bereits früh mit Freiwilligenaktivitäten in Berührung kommen und diese dadurch als normalen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben ansehen. Solche Freiwilligenaktivitäten sollten in den Lehrplan aufgenommen werden können;

14.

hält es für überaus wichtig, auf die Wahrung eines Gleichgewichts zu achten, wenn es um die Frage geht, inwieweit der Mehrwert von Freiwilligenarbeit den jungen Menschen und der Gesellschaft (in all ihren Dimensionen) zugute kommt. Die Interessen und die Entwicklung der jungen Menschen haben grundsätzlich Vorrang; der Mehrwert für die Gesellschaft ergibt sich aus der Tatsache, dass Jugendliche sich vermehrt engagieren und ihre Teilhabe an der Gesellschaft vergrößern;

15.

drückt dem Europäischen Freiwilligendienst EVS seine Anerkennung aus und hofft, dass sich der EVS in Zukunft weiterhin so entwickeln wird, dass möglichst vielen jungen Menschen die Möglichkeit geboten wird, grenzüberschreitend Freiwilligenarbeit zu leisten.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Artikel 7

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

7.

Es gibt eine große Vielfalt an Freiwilligenaktivitäten in Europa, die von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet werden, und diese Aktivitäten sollten aufrecht erhalten, weiterentwickelt und interoperabel gestaltet werden.

7.

Es gibt eine große Vielfalt an Freiwilligenaktivitäten in Europa, die von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet werden. , und d Diese Aktivitäten sollten aufrecht erhalten, und weiterentwickelt, und interoperabel gestaltet die Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen gefördert werden.

Begründung

Das Konzept der Interoperabilität bedarf zu vieler Erklärungen und ist auf die Systeme der Freiwilligenarbeit einiger Länder schwer anwendbar. In dem Vorschlag der Europäischen Kommission geht es nicht um eine Harmonisierung und Zentralisierung von Freiwilligenarbeit. Diese interoperabel zu gestalten, kann jedoch in diesem Sinne interpretiert werden. Es geht darum, dass junge Menschen — wenn sie dies wünschen — Freiwilligenarbeit in einem anderen Land der EU leisten können; die entsprechenden Möglichkeiten müssen durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen ausgebaut werden.

Änderungsvorschlag 2

Artikel 13

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

13.

Trotz dieser Bemühungen bestehen immer noch Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger in Europa, und daher zielt diese Empfehlung darauf ab, den Mitgliedstaaten — unbeschadet der Vielfalt ihrer nationalen Strukturen — einen Rahmen zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit zu bieten.

13.

Trotz dieser Bemühungen bestehen immer noch Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger in Europa, und daher zielt diese Empfehlung darauf ab, den Mitgliedstaaten — unbeschadet der Vielfalt ihrer nationalen Strukturen Freiwilligenaktivitäten — einen Rahmen zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit zu bieten.

Begründung

Nicht in allen europäischen Ländern gibt es nationale Strukturen im Bereich der Freiwilligenarbeit. Deshalb würde der Kommissionsvorschlag bedeuten, dass sich einige Länder extra mit nationalen Strukturen ausstatten müssten, was dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderliefe. Der Text kann ohne großen Verlust an Aussagekraft auf alle Mitgliedstaaten angewendet werden und wird dem Subsidiaritätsprinzip gerecht, wenn der Begriff „Strukturen“ durch „Freiwilligenaktivitäten“ bzw. „Möglichkeiten“ ersetzt wird.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 14

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

14.

Für die Zwecke dieser Empfehlung sollten grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten definiert werden als der freiwillige Einsatz junger Menschen, bei dem sie an einer nicht auf Gewinn ausgerichteten, unbezahlten Aktivität teilnehmen, die dem Gemeinwohl dient und nicht im Herkunftsland der Freiwilligen stattfindet. Eine solche Tätigkeit weist folgende Merkmale auf: Sie steht allen jungen Menschen unter 30 Jahren offen; sie wird aus freien Stücken geleistet; sie ist zeitlich befristet; Ziele, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; sie ist unbezahlt, wird aber durch Taschengeld und Kostenerstattung abgegolten.

14.

Für die Zwecke dieser Empfehlung sollten grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten definiert werden als der freiwillige Einsatz junger Menschen, bei dem sie an einer nicht auf Gewinn ausgerichteten, unbezahlten Aktivität teilnehmen, die dem Gemeinwohl dient und nicht im Herkunftsland der Freiwilligen stattfindet. Eine solche Tätigkeit weist folgende Merkmale auf: Sie steht allen jungen Menschen unter 30 Jahren offen; sie wird aus freien Stücken freiwillig geleistet; sie ist zeitlich befristet; Ziele, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; sie ist unbezahlt, wird aber durch Taschengeld und Kostenerstattung abgegolten.

Begründung

In einigen Fällen verfügen Jugendliche sehr wohl über finanzielle Mittel, um an einem Freiwilligenprojekt teilzunehmen. Darüber hinaus kann ein eigener Beitrag (egal in welcher Höhe) für Jugendliche eine „Verpflichtung“ und eine Ehrensache sein, auch tatsächlich Freiwilligenarbeit im Ausland zu leisten.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 15

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

15.

Besonderes Augenmerk sollte auf benachteiligte junge Menschen gelegt werden, denn die Freiwilligentätigkeit stellt eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für diese jungen Menschen dar, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsprogrammen profitieren würden. Diese jungen Menschen haben einen besonderen Bildungs- und Betreuungsbedarf, dem Rechnung getragen werden sollte. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein.

15.

Besonderes Augenmerk sollte auf benachteiligte junge Menschen gelegt werden, denn d Die Freiwilligentätigkeit stellt eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für diese jungen Menschen dar, . Insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsprogrammen möglichkeiten profitieren würden, . bedarf es daher unterschiedlicher Unterstützungsformen. Diese jungen Menschen haben einen besonderen Bildungs- und Betreuungsbedarf, dem Rechnung getragen werden sollte. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein. Außerdem müssen die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgeschöpft werden, um diese Zielgruppe besser zu erreichen.

Begründung

In vielen Mitgliedstaaten wird die Jugendpolitik größtenteils von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gestaltet. Darüber hinaus sind diese von allen Verwaltungsebenen den jungen Bürgern am nächsten. Gerade die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, benachteiligte junge Menschen zu erreichen.

Änderungsvorschlag 5

Artikel 16

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

16.

Eine bessere Interoperabilität der nationalen Programme und ein verstärkter Informationsaustausch könnten alle jungen Europäer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, dazu motivieren, sich stärker für den Freiwilligeneinsatz in Drittländern zu interessieren.

16.

Eine bessere Interoperabilität der nationalen Programme Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen innerhalb Europas und ein verstärkter Informationsaustausch könnten alle jungen Europäer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, dazu motivieren, sich stärker für den Freiwilligeneinsatz in Drittländern zu interessieren.

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 6

Artikel 17

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

17.

Da die Ziele dieser Empfehlung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Gemeinschaftsebene besser zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden, um die Mobilität junger Freiwilliger durch bessere Interoperabilität der nationalen Programme zu fördern. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

17.

Da die Ziele dieser Empfehlung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Gemeinschaftsebene besser zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden, um die Mobilität junger Freiwilliger durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen bessere Interoperabilität der nationalen Programme zu fördern. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 7

Artikel A

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

A.

die Mobilität junger Freiwilliger in Europa durch Verbesserung der Interoperabilität nationaler, von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenprogramme zu fördern, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich an Freiwilligenaktivitäten in Europa zu beteiligen, wenn sie dies wünschen;

A.

die Mobilität junger Freiwilliger in Europa durch Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen der Interoperabilität nationaler, von sowohl der Zivilgesellschaft oder als auch von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenprogramme zu fördern, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich an Freiwilligenaktivitäten in Europa zu beteiligen, wenn sie dies wünschen;

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 8

Artikel B1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 1.

Verbesserung des Kenntnisstandes über Freiwilligenprogramme auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet und Übermittlung entsprechender Informationen an die Europäische Kommission zwecks Weiterverbreitung;

B 1.

Verbesserung des Kenntnisstandes über Freiwilligenprogramme auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet und Übermittlung entsprechender Informationen an die Europäische Kommission zwecks Weiterverbreitung durch u.a. ein europäisches Portal für junge Freiwillige und eine Datenbank über Freiwilligenaktivitäten;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 9

Artikel B4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 4.

Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten über das Angebot an Freiwilligenstellen und weitestgehende Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens, um den jungen Freiwilligen eines Mitgliedstaats den Zugang zu und die Bewerbung für nationale Programme anderer Mitgliedstaaten zu erleichtern;

B 4.

Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten über das Angebot an Freiwilligenstellen und weitestgehende Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens, um den jungen Freiwilligen eines Mitgliedstaats den Zugang zu und die Bewerbung für nationale Programme Freiwilligenaktivitäten anderer Mitgliedstaaten zu erleichtern;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 10

Artikel B7

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 7.

Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards für eine angemessene Qualitätssicherung; Ziel ist zum einen die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Freiwilligen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und zum anderen die Vertrauensbildung und Ermutigung zur Teilnahme an grenzüberschreitenden Programmen; diese Standards könnten sich auf die Schulung von Freiwilligen und Personal, die Vorbereitung der Freiwilligenaktivitäten, Mentoring, Überwachung und Follow-up beziehen;

B 7.

Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards für eine angemessene Qualitätssicherung; Ziel ist zum einen die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Freiwilligen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und zum anderen die Vertrauensbildung und Ermutigung insbesondere sozial benachteiligter und bildungsferner Jugendlicher zur Teilnahme an grenzüberschreitenden Freiwilligenaktivitäten Programmen; diese Standards könnten sich auf die Schulung von Freiwilligen und Personal, die Vorbereitung der Freiwilligenaktivitäten, Mentoring, Überwachung und Follow-up beziehen;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Freiwilligenarbeit kann benachteiligten Jugendlichen einen Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen. Gerade sie brauchen einen besonderen Anstoß, grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit zu leisten.

Änderungsvorschlag 11

Artikel B14

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B

14. Schwerpunktsetzung auf benachteiligte junge Menschen und die Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen, um ihnen den Zugang zu Freiwilligenaktivitäten — insbesondere transeuropäischen Angeboten — zu erleichtern, und Berücksichtigung des besonderen Schulungs- und Unterstützungsbedarf dieser jungen Menschen;

B

14. Schwerpunktsetzung auf sozial und geografisch benachteiligte und bildungsferne junge Menschen und die Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen, um ihnen den Zugang zu Freiwilligenaktivitäten — insbesondere transeuropäischen Angeboten — zu erleichtern, und Berücksichtigung des besonderen Schulungs- und Unterstützungsbedarf dieser jungen Menschen;

Änderungsvorschlag 12

Artikel 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

2.   in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Interoperabilität nationaler, von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenstrukturen anzuregen und zu organisieren;

2.   in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Interoperabilität nationaler, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bezüglich von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteten r Freiwilligenstrukturen Freiwilligenaktivitäten anzuregen und zu organisieren;

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 13

Artikel 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

4.   dem Rat vier Jahre nach Annahme dieser Empfehlung Bericht zu erstatten, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.

4.   dem Rat vier Jahre nach Annahme dieser Empfehlung vor 2011 Bericht zu erstatten, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.

Begründung

454 Mitglieder des Europäischen Parlaments haben eine Petition unterschrieben mit dem Ziel, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen. Diese Initiative wird auch vom Ausschuss der Regionen unterstützt. 2011 werden außerdem 10 Jahre seit dem Internationalen Jahr der Freiwilligen vergangen sein. Daher könnte die Europäische Kommission zu einem ausgezeichneten Zeitpunkt, nämlich kurz vor diesem Jahr, über Freiwilligenarbeit Bericht erstatten.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/30


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „die EU als Globaler Partner für Entwicklung — Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller Vorantreiben“

(2009/C 76/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt das zunehmende Bewusstsein der Kommission dafür, dass die lokalen Gebietskörperschaften „immer mehr danach streben, eine aktive Rolle im Entwicklungsprozess zu übernehmen“, hebt in diesem Zusammenhang jedoch hervor, dass dies für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften keineswegs Neuland ist, sind sie doch bereits seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig und spielen nicht zuletzt im eigenen Interesse eine aktive Rolle bei der Entwicklungszusammenarbeit, deren Finanzierung und Reform;

bekräftigt erneut die Notwendigkeit, auf der Basis eines auf lokaler und regionaler Ebene angesiedelten Systems einen „Börsenplatz“ (ein elektronisches Internetportal) für lokale und regionale Gebietskörperschaften einzurichten, die aktiv im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit tätig sind. Hierdurch würde der Informationsaustausch zwischen den in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erheblich erleichtert und eine Abstimmung zwischen den Projekten der Gebietskörperschaften in der EU und in den Entwicklungsländern ermöglicht. Dies würde die Planung dezentraler Kooperationsprojekte erleichtern und eine bessere Abstimmung in diesem Bereich sicherstellen; außerdem könnten Synergien erzielt und Mehrfachaufwand vermieden werden. Der Ausschuss begrüßt daher die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Entwicklung;

weist zudem darauf hin, dass zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften der EU im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit Kontakte zu den Gemeinden und Regionen in den Entwicklungsländern geknüpft haben und dadurch insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Dienstleistungen (Wasser- und Abfallbewirtschaftung), handwerkliche Fischerei und Aquakultur, Infrastruktur, Verkehr, Kommunikationsmittel, Umwelt, ländliche Entwicklung, regionale Wirtschaftsentwicklung sowie Förderung der Entwicklung lokaler Körperschaften und politische Dezentralisierung über einschlägigen Sachverstand verfügen;

weist darauf hin, dass auf eine Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Empfängerländern hingewirkt werden muss, wenn die Wirksamkeit und Kohärenz der entwicklungspolitischen Maßnahmen verbessert werden soll.

Berichterstatterin

:

Heini UTUNEN (FI/ALDE, Mitglied des Stadtrats von Jyväskylä)

Referenzdokument

„Die EU als globaler Partner für Entwicklung — die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“

KOM(2008) 177 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission, da es zur weltweiten Bekämpfung der Armut und ihrer Ursachen und zur Herstellung von Gleichheit dringend entwicklungspolitischer Maßnahmen bedarf. Europa darf nicht so tun, als ob es die Probleme im Rest der Welt nichts angingen;

2.

hofft, dass das Jahr 2008 im Hinblick auf die Bemühungen der EU im Bereich der Entwicklungspolitik einen Wendepunkt markieren wird und die Milleniumsentwicklungsziele in den Mittelpunkt des politischen Handelns rücken;

3.

stellt mit Besorgnis fest, dass die von der EU für Entwicklungspolitik zur Verfügung gestellten Finanzmittel dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge rückläufig sind und nur einige wenige Mitgliedstaaten (etwa die Niederlande, Schweden und Dänemark) den auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich des Volumens der Hilfsgelder nachkommen;

4.

bedauert zudem, dass die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Hilfsgelder nicht nur von der Höhe her unzureichend sind, sondern auch nicht wirksam genug eingesetzt werden;

5.

vertritt die Auffassung, dass die vorliegende Kommissionsmitteilung von großer Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, und begrüßt daher, dass die Kommission die Notwendigkeit eines integrativen Ansatzes der EU anerkennt, bei dem die lokalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft sowohl in Europa als auch in den Entwicklungsländern einbezogen werden;

6.

begrüßt das zunehmende Bewusstsein der Kommission dafür, dass die lokalen Gebietskörperschaften „immer mehr danach streben, eine aktive Rolle im Entwicklungsprozess zu übernehmen“, hebt in diesem Zusammenhang jedoch hervor, dass dies für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften keineswegs Neuland ist, sind sie doch bereits seit Jahrzehnten in diesem Bereich tätig und spielen nicht zuletzt im eigenen Interesse eine aktive Rolle bei der Entwicklungszusammenarbeit, deren Finanzierung und Reform; weist zudem darauf hin, dass einige europäische lokale und regionale Gebietskörperschaften ihren proportionalen Anteil an dem Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, bereits erfüllen;

7.

zeigt sich erfreut über die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Ausschuss der Regionen und Europäischer Kommission, ist diese doch ein Beleg dafür, dass die Rolle des AdR sowie jene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Entwicklungspolitik immer mehr Anerkennung findet. Die Gebietskörperschaften sollten als wichtige Partner angesehen werden, die einen eigenständigen Beitrag zur EU-Entwicklungspolitik leisten;

8.

ruft dazu auf, stets zu bedenken, dass einer guten Regierungsführung entscheidende Bedeutung für den Erfolg entwicklungspolitischer Maßnahmen zukommt und eine der Grundregeln einer solchen guten Regierungsführung darin besteht, Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen;

9.

erkennt die Bedeutung von Budgethilfe und sektorbezogener Hilfe insbesondere für die ärmsten Länder an, drängt jedoch auf die Schaffung eines Mechanismus zur Regelung der Beziehungen zwischen der jeweiligen Zentralregierung und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, mit dessen Hilfe sich ein neuer Umgang mit Hilfsgeldern entwickeln ließe. Dieser Mechanismus könnte beispielsweise aus einem auf lokaler bzw. regionaler Ebene angesiedelten System bestehen, in dessen Rahmen die Entwicklungsmaßnahmen der Zentralregierung mit jenen der Zivilgesellschaft vernetzt werden;

10.

weist darauf hin, dass durch eine engere und wirksamere Partnerschaft zwischen den europäischen Akteuren sichergestellt werden könnte, dass sich die einzelnen Maßnahmen wechselseitig ergänzen und strategisch nachhaltig sind, insbesondere was die Verwaltung der Hilfen angeht;

11.

fordert die Kommission auf, der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Gemeinschaftshaushalt Vorrang einzuräumen und dessen notwendige Abstimmung mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen einer erweiterten Europäischen Nachbarschaftspolitik zu gewährleisten, um die Koordination der Bemühungen der EU in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern;

Besondere Bemerkungen

12.

zeigt sich erfreut über die seitens der Kommission bewiesene Anerkennung der Tatsache, dass die EU zur Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele einen Ansatz verfolgen muss, der die Teilhabe fördert, sowie darüber, dass sie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft dazu einlädt, sowohl auf EU-Ebene als auch in den Entwicklungsländern selbst einen Beitrag zur Entwicklungspolitik zu leisten;

13.

fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die zivilgesellschaftlichen Organisationen als vollwertige Partner behandelt werden, denen bei der Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen eine wichtige, jeweils eigenständige Rolle und entsprechende Aufgaben zukommen, sowie dass sie auf koordinierte, komplementäre, wirksame, effiziente, transparente und partizipative Weise handeln;

14.

bekräftigt erneut die Notwendigkeit, auf der Basis eines auf lokaler und regionaler Ebene angesiedelten Systems einen „Börsenplatz“ (ein elektronisches Internetportal) für lokale und regionale Gebietskörperschaften einzurichten, die aktiv im Bereich der dezentralen Zusammenarbeit tätig sind. Hierdurch würde der Informationsaustausch zwischen den in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erheblich erleichtert und eine Abstimmung zwischen den Projekten der Gebietskörperschaften in der EU und in den Entwicklungsländern ermöglicht. Dies würde die Planung dezentraler Kooperationsprojekte erleichtern und eine bessere Abstimmung in diesem Bereich sicherstellen; außerdem könnten Synergien erzielt und Mehrfachaufwand vermieden werden. Der Ausschuss begrüßt daher die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Entwicklung;

15.

befürwortet die Initiative des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zur Schaffung eines Internetportals, über das die Kommunen Partnerkommunen in Europa finden können; begrüßt die Erweiterung des vom RGRE verwalteten Twinning-Portals, durch die Partnerschaften zwischen europäischen Gemeinden und Gemeinden in Entwicklungsländern ermöglicht werden. Der Ausschuss sollte die bisher geleistete Arbeit des RGRE unterstützen und ihn zu deren Fortsetzung ermutigen.

II.   LOKALE UND REGIONALE PERSPEKTIVE

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europäische Akteure

16.

betont, dass alle Europäerinnen und Europäer, und zwar sowohl die Behörden als auch die Privatwirtschaft und die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung für Fragen der weltweiten Entwicklung übernehmen müssen;

17.

weist darauf hin, dass je nach Mitgliedstaat nicht alle Ebenen der lokalen und regionalen Verwaltung notwendigerweise über Kompetenzen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit verfügen, was bedeutet, dass die Schaffung einer gemeinsamen Verantwortung für entwicklungspolitische Fragen auf europäischer Ebene nötig ist. Die Entwicklungszusammenarbeit muss — in welcher Form auch immer — in den Tätigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegliedert werden, selbst wenn dies nicht unmittelbar über die Gewährung finanzieller Hilfe an Partner in den Entwicklungsländern erfolgt. Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen, könnten im Rahmen eines eigens zu diesem Zweck einzurichtenden „Forums“ für den Austausch erörtert werden;

18.

wertet es aus der Perspektive der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als positive Entwicklung, dass die Kommission die Notwendigkeit anerkennt, die Gebietskörperschaften in die Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, und ist der Auffassung, dass die Kommissionsmitteilung in dieser Hinsicht ausdrücklich zu begrüßen ist;

19.

weist zudem darauf hin, dass zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften der EU im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit Kontakte zu den Gemeinden und Regionen in den Entwicklungsländern geknüpft haben und dadurch insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Dienstleistungen (Wasser- und Abfallbewirtschaftung), handwerkliche Fischerei und Aquakultur, Infrastruktur, Verkehr, Kommunikationsmittel, Umwelt, ländliche Entwicklung, regionale Wirtschaftsentwicklung sowie Förderung der Entwicklung lokaler Körperschaften und politische Dezentralisierung über einschlägigen Sachverstand verfügen;

20.

ist der Auffassung, dass derartige Projekte den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Legitimität verleihen und es ihnen ermöglichen, vor allem in jenen Bereichen, die von besonderer Bedeutung für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den Entwicklungsländern sind, Sachverstand und Erfahrungen zu sammeln, weshalb es eminent wichtig ist, ihnen eine bedeutendere Rolle einzuräumen und sich ihre Erfahrungen im Bereich der Entwicklungspolitik zunutze zu machen;

21.

weist zudem darauf hin, dass viele EU-Mitgliedstaaten sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften von Rechts wegen befugt sind, im Wege der dezentralen Zusammenarbeit an der nationalen Entwicklungspolitik mitzuwirken. Sie sind daher als unmittelbare Akteure der Entwicklungspolitik und des auswärtigen Handelns der EU zu betrachten;

22.

stellt die Vorteile der dezentralen Zusammenarbeit heraus und weist auf die Notwendigkeit hin, diese zu fördern, da viele lokale und regionale Gebietskörperschaften einen direkten finanziellen Beitrag zur Entwicklungspolitik leisten und diese umsetzen. Durch ihre ergänzende Tätigkeit tragen sie zu einer stärkeren Kohärenz der Entwicklungspolitik bei;

23.

hebt hervor, dass sich die Gemeinden und Regionen eine auf Partnerschaft und Sachverstand beruhende stärkere Einbindung wünschen, bei der sie in erster Linie in jenen Bereichen tätig werden, für die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zuständig sind. Darüber hinaus werden sie sich gemeinsam mit den sozialen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit für eine Sensibilisierung ihrer Bürger für die Solidarität mit Entwicklungsländern einsetzen;

24.

ist der Ansicht, dass es aufgrund ihrer Bürgernähe und des Subsidiaritätsprinzips im Idealfall Aufgabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, eine übergreifende, die nationale, europäische und weltweite Entwicklungspolitik umspannende Perspektive zu gewährleisten, wodurch die Wirksamkeit der Hilfen sichergestellt und sogar noch verbessert wird;

25.

hebt die wichtige Rolle hervor, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Regionen in äußerster Randlage als privilegierte Partner bei der Entwicklung von Strategien der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten spielen können, wobei diese Regionen als Versuchslabor für die Umsetzung von Projekten mit einer geeigneten Koordination des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dienen;

Akteure in Drittstaaten

26.

weist darauf hin, dass auf eine Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Empfängerländern hingewirkt werden muss, wenn die Wirksamkeit und Kohärenz der entwicklungspolitischen Maßnahmen verbessert werden soll;

27.

betont, dass die Übernahme von Verantwortung durch die Akteure auf der lokalen Ebene sowie die Dezentralisierung Leitprinzipien für entwicklungspolitische Maßnahmen und die Entwicklungspolitik sein sollten;

28.

spricht sich für die Förderung eines Ansatzes aus, der es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa und in den Entwicklungsländern ermöglicht, die im Entwicklungsbereich tätigen Interessenträger und Akteure besser zu unterstützen;

29.

teilt die Auffassung, wonach Demokratie nicht nur freie Wahlmöglichkeit bedeutet, sondern tagtäglich gebaut werden muss und sich in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, bei der den Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zukommt, widerspiegelt;

30.

weist darauf hin, dass der von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erbrachte zusätzliche Nutzen besonders augenfällig in der Tatsache zu Tage tritt, dass die Gemeinden und Regionen im Idealfall für die Durchsetzung demokratischer Prinzipien und eine gute Regierungsführung sorgen und die Dezentralisierung der Verwaltung fördern;

31.

hebt hervor, dass die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas nicht nur mit den Gemeinden und Regionen auf der Südhalbkugel zusammenarbeiten, sondern auch mit weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern;

32.

macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die sich aus der Tatsache ergeben, dass Hilfsgelder überwiegend — und zwar auch von der Europäischen Kommission — im Rahmen eines einseitigen, von oben herab gesteuerten Verfahrens vergeben werden. Es gibt keine echte Partnerschaft und Einbindung der lokalen Ebene und der sie vertretenden Organisationen (Verbände der Gebietskörperschaften), was dazu führt, dass die Hilfsgelder keinerlei Wirkung auf lokaler Ebene zeigen. Gleichzeitig trägt die von den generell auf der lokalen Ebene arbeitenden Nichtregierungsorganisationen bereitgestellte Hilfe nicht notwendigerweise auch zu einer Verbesserung des Funktionierens der Behörden und Gebietskörperschaften sowie der institutionellen Mechanismen bei, was zu einer weiteren Minderung der langfristigen Auswirkungen sowie der Wirksamkeit der Hilfen führt;

33.

vertritt die Auffassung, dass ein solches von oben herab gesteuertes Verfahren weder eine ausreichende Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch die Einbeziehung der richtigen Ansprechpartner gewährleistet, keine Vielfalt im Bereich der Ansätze zulässt und den Spielraum einengt. Es bedarf daher eines Verbindungsglieds zwischen der Zentralregierung und der lokalen Ebene. In zahlreichen Entwicklungsländern, die Hilfsgelder empfangen, könnten die lokalen Gebietskörperschaften mit entsprechender Unterstützung brauchbare Lösungen finden, deren Umsetzung natürlich auf Einzelfallbasis zu erfolgen hätte;

34.

ist davon überzeugt, dass die Vergabe von Hilfsgeldern an unterschiedliche Verwaltungsebenen in den jeweiligen Empfängerländern in vielen Fällen zu einer besseren, transparenteren und nachhaltigeren Governance führen würde. Dabei muss insbesondere auch der Aufwand für den Hilfegeber in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/34


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine Gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa“

(2009/C 76/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen bereit ist, bei der Erarbeitung einer künftigen gemeinsamen Einwanderungspolitik zu kooperieren und einen Beitrag zu dieser Politik zu leisten;

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von einer gemeinsamen Einwanderungspolitik als erste maßgeblich betroffen sind. Zum einen sind sie von den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderung besonders betroffen; zum anderen obliegt ihnen die Versorgung der Menschen mit einer Reihe von Diensten als Teil des lokalen Integrationsprozesses. Daher müssen sie an der Schaffung eines europäischen Rahmens für die legale Einwanderung, an den Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung und an der Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern umfassend beteiligt werden;

unterstreicht, dass Einwanderer aufgrund ihres Beitrags zur sozioökonomischen Entwicklung der EU von großer Bedeutung sind. Im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums muss die Attraktivität der EU spürbar verbessert werden, damit die lokalen und regionalen Potenziale stärker genutzt werden;

weist darauf hin, dass durch die Kompetenz der Mitgliedstaaten festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige Arbeit zu suchen, den nationalen und regionalen Arbeitsmarkterfordernissen Rechnung getragen werden kann;

erkennt die entscheidende Bedeutung der Beherrschung der Amtssprache bzw. Amtssprachen des Aufnahmelandes. Erfolgreiche Integration auch auf lokaler und regionaler Ebene wird durch frühzeitigen Spracherwerb erleichtert,

hebt hervor, dass illegale Zuwanderung und legale Einwanderung miteinander in Beziehung stehen und der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung zentrale Bedeutung für die Konzipierung einer Politik im Bereich der legalen Einwanderung zukommt. Einerseits muss die Bekämpfung der illegalen Migration konsequent und mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden, um die vielfach organisierten kriminellen Strukturen wirksam zu bekämpfen. Andererseits müssen Perspektiven entwickelt werden, die eine legale Einwanderung ermöglichen, wenn ein Arbeitskräftemangel vorliegt oder der Wissensaustausch und -transfer sowie die Weiterqualifizierung von Migrantinnen und Migranten bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt im Vordergrund stehen.

Berichterstatter

:

Werner JOSTMEIER (DE/EVP), Mitglied des Landtages, Nordrhein-Westfalen

Referenzdokumente

Mitteilung der Kommission: Schritte zu einer Gemeinsamen Einwanderungspolitik

KOM(2007) 780 endg.

Mitteilung der Kommission: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente

KOM(2008) 359 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

1.

unterstützt eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die seit dem Europäischen Rat von Tampere im Jahr 1999 bis zum Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl fortentwickelt wurde;

2.

weist darauf hin, dass der Ausschuss der Regionen bereit ist, bei der Erarbeitung einer künftigen gemeinsamen Einwanderungspolitik zu kooperieren und einen Beitrag zu dieser Politik zu leisten. Dabei sind die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bereit, die neuen Herausforderungen anzunehmen und den Austausch bewährter Verfahrensweisen in diesem Bereich auf der lokalen und regionalen Ebene zu fördern;

3.

bringt die Zufriedenheit und Dankbarkeit über die verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zum Ausdruck, die es fortzuführen gilt;

4.

begrüßt den von der EU-Kommission verfolgten partnerschaftlichen Ansatz. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen sollte eine Beteiligung der lokalen und regionalen Akteure einschließen. Die künftigen Herausforderungen erfordern koordinierte und kohärente Maßnahmen, die im Rahmen einer gemeinsamen Einwanderungspolitik ein wirksames Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten verlangen;

5.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von einer gemeinsamen Einwanderungspolitik als erste maßgeblich betroffen sind. Zum einen sind sie von den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderung besonders betroffen; zum anderen obliegt ihnen die Versorgung der Menschen mit einer Reihe von Diensten als Teil des lokalen Integrationsprozesses. Daher müssen sie an der Schaffung eines europäischen Rahmens für die legale Einwanderung, an den Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung und an der Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern umfassend beteiligt werden;

6.

sieht wie die Kommission die Notwendigkeit von Mechanismen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten und der EU bei der Lastenteilung und der politischen Koordinierung stützen. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften weisen auf die Finanzierung unter anderem der Überwachung und Kontrolle der Grenzen sowie der Integrationspolitik hin, was sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf die öffentlichen Finanzen auswirkt;

7.

legt die Achtung der Menschenrechte und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung der Demokratie als zentrale Bestandteile einer Einwanderungspolitik zugrunde. Die Europäische Union garantiert diese Freiheiten und Grundsätze, die in der Charta der Grundrechte verankert sind, wie z.B. die Würde des Menschen, die Freiheiten, die Gleichheit, die Solidarität, die Bürgerrechte und die justiziellen Rechte. Besondere Bedeutung kommt dabei den Rechten von Frauen und Kindern zu. Traditionen oder Handlungen, die diesen Prinzipien entgegenstehen, dürfen nicht geduldet werden. Die gemeinsamen europäischen Werte, die in der Charta der Grundrechte münden, sind nicht verhandelbar. Jedermann in der Europäischen Union muss die europäischen Grundrechte als verbindliches Wertefundament akzeptieren;

8.

weist darauf hin, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer in vielen Kommunen und Regionen Europas bereits jetzt ein wichtiger und integraler Bestandteil der Gesellschaft sind. Die Europäische Union ist eine Gesellschaft mit einem wahrhaft reichen und vielfältigen Kulturerbe, das es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt. Kultur wird von der UNESCO als Komplex begriffen, der nicht nur Kunst und Literatur einschließt, sondern auch die Lebensweisen, die fundamentalen Menschenrechte, Wertesysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen. Zuwanderung kann zu einer Bereicherung der kulturellen Vielfalt beitragen. Mit dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (1) hat die Europäische Union die kulturelle Vielfalt besonders gewürdigt;

Die Schritte zur gemeinsamen Einwanderungspolitik

9.

fordert in Kenntnis und unter Beachtung der bereits beschlossenen Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen die Einbindung der lokalen und regionalen Akteure in die weiteren Phasen der künftigen gemeinsamen Einwanderungspolitik (2);

Wohlstand und Einwanderung

10.

unterstreicht, dass Einwanderer aufgrund ihres Beitrags zur sozioökonomischen Entwicklung der EU von großer Bedeutung sind. Im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums muss die Attraktivität der EU spürbar verbessert werden, damit die lokalen und regionalen Potenziale stärker genutzt werden;

11.

hält klare und transparente Regeln sowie deren Einhaltung aus Gründen der Rechtsicherheit und der fairen Behandlung von Drittstaatsangehörigen für zwingend notwendig;

12.

hält integrationsorientierte Anreizsysteme mit attraktiven Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige und ihre Familien für einen maßgeblichen Ansatz, um die für den europäischen Wirtschaftsraum erforderlichen Arbeitskräfte zu gewinnen. Bei guten Konzepten zur arbeitsmarktgerechten Steuerung der Zuwanderung sind auch Fragen der Familienzusammenführung gemäß Richtlinie 2003/86/EG zu berücksichtigen;

13.

weist darauf hin, dass eine gemeinsame Einwanderungspolitik durch die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Aufnahme von Einwanderern zu einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften führen könnte;

14.

fordert die Kommission auf zu analysieren, welche Aufgaben auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die von der Kommission vorgeschlagenen und auf europäischer bzw. nationaler Ebene zu ergreifenden Maßnahmen zukommen. Wichtig ist auch, dass die möglichen Aufgaben für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der nationalen Ebene oder über EU-Mittel finanziert werden;

15.

weist auf den unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Bedarf in den Mitgliedstaaten hin. Die etwaige Einführung EU-weiter Standards, Verfahrensregelungen und Aufenthaltstitel wie die geplante „EU Blue Card“ sind daher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen der nationalen, regionalen und lokalen Arbeitsmärkte, der Wahrung der Steuerungsautonomie der Mitgliedstaaten und Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität zu entwickeln. Durch die Kompetenz der Mitgliedstaaten festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige Arbeit zu suchen, kann den Arbeitsmarkterfordernissen Rechnung getragen werden;

16.

begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission vorgeschlagene aktive Einbeziehung der regionalen und lokalen Behörden beim besseren Ausgleich zwischen den Qualifikationen und dem sektoralen Bedarf, wodurch gerade die lokalen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden könnten;

Integration als Schlüssel für eine erfolgreiche Einwanderung

17.

betont die Bedeutung der aktiven Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Integration von Migrantinnen und Migranten. Die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinden und Regionen sind bei der künftigen gemeinsamen Einwanderungspolitik sowie bei den flankierenden Maßnahmen, wie z.B. bei der Durchführung des Europäischen Integrationsfonds, zu berücksichtigen. Das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zu wahren.

18.

verbindet die Ausübung der Grundrechte mit Verantwortung und Pflichten gegenüber den Mitmenschen, der Gesellschaft und den künftigen Generationen. Die Achtung des gemeinsamen europäischen Wertekonsenses ist eine Verpflichtung zu Respekt und Toleranz, die Voraussetzung für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben ist. Der interkulturelle Dialog auf lokaler und regionaler Ebene kann hierbei wichtige Impulse geben;

19.

sieht eine aktive Zusammenarbeit aller Teile der Zivilgesellschaft und eine positive Einstellung der Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie der Aufnahmegesellschaft als wichtige Integrationsvoraussetzung an. Die Herkunftsländer können zur Integration ihrer Angehörigen in die europäischen Aufnahmeländer beitragen;

20.

erkennt die entscheidende Bedeutung der Beherrschung der Amtssprache bzw. -sprachen des Aufnahmelandes. Erfolgreiche Integration auch auf lokaler und regionaler Ebene wird durch frühzeitigen Spracherwerb erleichtert. Das Erlernen der Amtssprache bzw. -sprachen des Aufnahmelandes durch die Zuwanderer und vor allem ihre Kinder sollte intensiv gefördert und gleichzeitig das Recht, die Muttersprache bzw. -sprachen zu beherrschen, respektiert und unterstützt werden;

21.

hält es für vorrangig, grundlegende und verständliche Informationen über die aufnehmende Stadt, Gemeinde oder Region bereitzustellen, z.B. über die wichtigsten Lebensgewohnheiten an diesen Orten;

22.

betont die Bedeutung von Grundkenntnissen der Geschichte und der Institutionen der Aufnahmegesellschaft. Für eine erfolgreiche Integration ist es unerlässlich, dass die Einwanderer diese Grundkenntnisse erwerben können;

23.

befürwortet die Durchführung von Programmen und Maßnahmen zur Aufnahme von Neuankömmlingen aus Drittstaaten mit dem Ziel, Grundkenntnisse über Sprache, Geschichte, Institutionen, wirtschaftliche und soziale Merkmale, Kultur und fundamentale Werte der Aufnahmegesellschaft zu vermitteln;

24.

befürwortet die Finanzierung innovativer Integrationsprogramme und -modelle, die Sprach- und Kommunikationskurse sowie Informationen über kulturelle, politische und soziale Aspekte der Aufnahmegesellschaft umfassen;

25.

misst der Bildung eine Schlüsselrolle bei der Integration bei. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nehmen hier wichtige Aufgaben im Bildungsbereich wahr, um zur Chancengleichheit aller beizutragen. Das von der Kommission veröffentlichte Grünbuch Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme (3) stellt diese zentrale Rolle der Bildung bei der Integration heraus. Die Kommission sollte bei der Auswertung der Konsultation die lokale und regionale Aufgabenwahrnehmung besonders berücksichtigen;

26.

weist auf die maßgebliche Rolle des Arbeitslebens für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern hin. Arbeitslosigkeit ist häufig ein Hindernis für eine erfolgreiche Integration, insbesondere dann, wenn junge Menschen betroffen sind. Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen muss auf die Arbeitsmarkterfordernisse der einzelnen Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Eine eigene Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integration, zumal dadurch die Einbeziehung in die sozialen Sicherungssysteme erfolgt. Ohne diese Voraussetzung wäre eine Zuwanderung in die Sozialsysteme eine besondere Belastung für die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften und der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten nicht zu vermitteln;

Solidarität und Einwanderung

27.

hebt hervor, dass illegale Zuwanderung und legale Einwanderung miteinander in Beziehung stehen und der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung zentrale Bedeutung für die Konzipierung einer Politik im Bereich der legalen Einwanderung zukommt. Einerseits muss die Bekämpfung der illegalen Migration konsequent und mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden, um die vielfach organisierten kriminellen Strukturen wirksam zu bekämpfen. Es ist daher wichtig, in Abkommen mit Drittstaaten Bestimmungen hinsichtlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung aufzunehmen, die sich auch und insbesondere auf die Rückübernahme von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen beziehen. Andererseits müssen Perspektiven entwickelt werden, die eine legale Einwanderung ermöglichen, wenn es sich um hoch qualifizierte Migrantinnen und Migranten handelt oder ein Arbeitskräftemangel vorliegt oder der Wissensaustausch und -transfer sowie die Weiterqualifizierung von Migrantinnen und Migranten bei einem zeitlich begrenztem Aufenthalt im Vordergrund stehen, die auch für die Entwicklung der Herkunftsländer dann später förderlich sind;

Effiziente und kohärente Verwendung der verfügbaren Mittel

28.

fordert eine umfassende Information über die einschlägigen Fonds und Förderprogramme der EU, damit alle Akteure auf der lokalen und regionalen Ebene die existierenden Fonds und Programme ausschöpfen können;

29.

vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der künftigen EU-Einwanderungspolitik die Zuweisung von Finanz- und Humanressourcen für einen Ausbau der Kapazitäten von FRONTEX auf dem Gebiet von Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Vermeidung sicherheitsrelevanter Bedrohungen erforderlich sein könnte, damit diese Agentur ihre Aufgabe wirksam erfüllen kann;

30.

weist nachdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der künftigen EU-Einwanderungspolitik insbesondere durch die Zuweisung entsprechender Finanzmittel und die Gewährleistung des Zugangs zu den Fonds und Programmen der EU der Notwendigkeit Rechnung getragen werden muss, die Kapazitäten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Steuerung der Migrationsströme auszubauen. Denn ein Scheitern einer nachhaltigen und erfolgreichen, d.h. von den Beteiligten akzeptierten Einwanderungspolitik hätte hohe sozioökonomische Kosten zur Folge und würde unseren Wohlstand, den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Entwicklung gefährden;

31.

fordert eine finanzielle Unterstützung der Integrationspolitik und insbesondere der Aufgaben im Bildungsbereich auf lokaler und regionaler Ebene. Das Grünbuch Migration und Mobilität wird den Beitrag der Gemeinschaftsprogramme und -fonds zur Unterstützung der Integrationspolitik thematisieren. Die lokalen und regionalen integrationsspezifischen Aufgaben im Bildungsbereich müssen durch den EU-Integrationsfonds unterstützt werden;

Partnerschaft mit Drittländern

32.

weist darauf hin, dass im Rahmen der künftigen EU-Einwanderungspolitik die große Bedeutung der Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern berücksichtigt und zu diesem Zweck auf die Instrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik und die Union für den Mittelmeerraum zurückgegriffen und eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden sollte; dass außerdem die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle für die Förderung dieser Zusammenarbeit spielen. Dies trifft insbesondere auf die Gebietskörperschaften zu, die als Kooperationsplattformen für die Zusammenarbeit mit angrenzenden Drittstaaten dienen können;

33.

hebt die globale Dimension von Migration hervor, die weitreichende Folgen für die Herkunftsländer wie für die Europäische Union hat. Daher ist die Wechselwirkung der Themen Migration und Entwicklung besonders zu berücksichtigen. Dabei ist zu bedenken, dass es bei der Abwanderung von Fachkräften nicht zu negativen wirtschaftlichen Folgen („Brain-Drain“) für die Entwicklungsländer kommen darf. Bei einer zirkulären Migration könnten Fachkräfte ihre erworbenen Fähigkeiten nach einer Rückkehr ins Herkunftsland einsetzen oder weiter vermitteln;

Sicherheit und Einwanderung

34.

vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der illegalen Migration bei der Erarbeitung der künftigen EU-Einwanderungspolitik die Notwendigkeit praktikabler und abgestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und krimineller Vereinigungen im Vordergrund stehen muss, um menschliche Tragödien zu verhindern;

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Null-Toleranz gegenüber Menschenhandel

35.

unterstützt nachdrücklich Maßnahmen der Europäische Union zur Verhinderung illegaler Einwanderung, die oftmals zur Ausbeutung insbesondere von Frauen und Kindern beiträgt. Hierzu sind konsequente Maßnahmen zu ergreifen. Die Schleusernetze und die Gruppen, die am Menschenhandel beteiligt sind oder ihn organisieren, müssen in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern bekämpft werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in die Kooperationsmaßnahmen angemessen einzubinden;

Ausblick

36.

sieht die Chancen und Möglichkeiten einer erfolgreichen Einwanderungspolitik, die zum wirtschaftlichen Erfolg und zur kulturellen Vielfalt beitragen kann. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützen eine solche Politik, die zur Steigerung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Europäischen Union beiträgt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Europäische Union voll und ganz von den Vorteilen der legalen Einwanderung profitieren kann, wenn die Bekämpfung der illegalen Einwanderung umfassend und erfolgreich ist.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008).

(2)  Da sich die Mitteilung KOM(2008) 359 endg. auf die Fragen im Zusammenhang mit der Einwanderung von Drittstaatsangehörigen beschränkt, befasst sich diese Stellungnahme nicht mit Wanderungsbewegungen von Unionsbürgern innerhalb der EU oder innerhalb bestimmter Regionen.

(3)  KOM(2008) 423 endg.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/38


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Fünfter zwischenbericht über den Wirtschaftlichen und Sozialen Zusammenhalt“

(2009/C 76/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik, um die Konzepte der Integration und der Solidarität zu wahren, weiterhin auf ein wirtschaftliches und soziales Gleichgewicht abzielen muss, ohne der Versuchung zu erliegen, die Kohäsionspolitik mit zu vielen sich widersprechenden Zielen zu überfrachten;

ist der Auffassung, dass die Kohäsions- und Wachstumsziele miteinander vereinbar sein können und müssen, da es sich um zwei eng miteinander zusammenhängende Ziele handelt; betont, dass ermittelt werden muss, wie das Wachstum den Zusammenhalt stärken kann und nicht, wie der Zusammenhalt das Wachstum begünstigen kann;

bezweifelt, dass es zweckmäßig ist, den kohäsionspolitischen Instrumenten die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit für die Wachstumsstrategie zuzuordnen, und spricht sich dafür aus, im Rahmen der Überlegungen über die künftige Gestaltung der Strukturfonds die Auswirkungen der Zweckbindung gemäß der Lissabon-Strategie auf die Ergebnisse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu analysieren;

hält es für notwendig, die Möglichkeit zu prüfen, eindeutigere und vollständigere Entwicklungs- und Wohlstandsindikatoren zu konzipieren, die auf regionaler und lokaler Ebene die nicht unbedeutenden Einkommensunterschiede, die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität der Gesundheitsversorgung und das Angebot an kultureller oder beruflicher Bildung widerspiegeln;

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Kohäsionspolitik, um bei der Herstellung eines neuen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts eine bedeutende Rolle zu spielen, über angemessene Ressourcen und Mittel verfügen muss, und ist der Ansicht, dass es sich bei dem gegenwärtigen Finanzierungsniveau um das für die Erfüllung dieser Funktion absolut notwendige Minimum handelt;

Berichterstatterin

:

Marta VINCENZI (SPE/IT), Bürgermeisterin von Genua

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat

„Fünfter Zwischenbericht“ über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Wachsende Regionen, wachsendes Europa

KOM(2008) 371 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Stand der Debatte

1.

hält es für immer wichtiger, dass in der Kohäsionspolitik neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auch die territoriale Dimension berücksichtigt wird, da ungeachtet der Fortschritte und Verbesserungen die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen nicht nur fortbestehen, sondern die strukturbedingten Probleme innerhalb der Regionen sogar zunehmen. Hebt die Notwendigkeit hervor, dass die territoriale Dimension mit der Achtung der Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit einhergeht;

2.

stimmt zu, dass zahlreiche von der Europäischen Union finanzierte Maßnahmen einen Mehrwert darstellen. Durch die Beihilfefähigkeit des Projekts ist es leichter, (öffentliches und privates) Kapital einzuwerben und die Innovation in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung schneller voranzubringen;

3.

bedauert, dass die Kommission die Hebelwirkung der Strukturfonds nach wie vor außer Acht lässt, und erinnert daran, dass er in seiner diesbezüglichen Prospektivstellungnahme vorgeschlagen hat, einen Bewertungsrahmen für die verschiedenen Dimensionen des Mehrwerts der Kohäsionspolitik festzulegen;

4.

begrüßt das eingeführte Konzept, wonach nicht nur die derzeitigen Phasing-in- und Phasing-out-Regionen, sondern auch die Regionen, deren Förderung nach dem Ende der Förderperiode 2007-2013 auslaufen soll, als Übergangsregionen zusammengefasst werden, und unterstützt die Erarbeitung von Lösungen für diese Regionen;

5.

begrüßt die Anhörung, die vor der Veröffentlichung des Grünbuchs der Kommission zum sozialen Zusammenhalt stattgefunden hat; dabei wurde deutlich, dass alle Akteure die Rolle der Kohäsionspolitik beim Aufbau der Europäischen Union weiterhin anerkennen und befürworten;

6.

weist darauf hin, dass in der Debatte die Möglichkeit geäußert wurde, neue und andere Förderkriterien einzuführen. Es wurde der Wunsch geäußert, dass neben BIP und BNE z.B. auch die demografische Struktur und die Siedlungsstruktur (Daten über die Bevölkerungsdichte, demografische Alterung und den Altenquotienten), der Arbeitsmarkt, das Dienstleistungsangebot, die Raumordnung, die städtische und die ländliche Dimension, die Natur- und Kulturgüter sowie ökologische und klimabedingte Faktoren berücksichtigt werden. Von all diesen Faktoren kann gesagt werden, dass sie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeinflussen. Die gemeinschaftsweiten Indikatoren zur Abgrenzung der Fördergebiete haben sich zwar bewährt, gleichzeitig sollten aber umfassendere Indikatoren auf der Grundlage einer breiteren „Datenpalette“ für die inhaltliche Bewertung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik verwendet werden;

7.

spricht sich dafür aus, dass bei der Bewertung der Unterschiede im Bereich der Entwicklung und der beim Zusammenhalt erzielten Fortschritte neben dem BIP und dem BNE auch der Arbeitsmarkt (Beschäftigung, Mobilität, Ausbildung), das Dienstleistungsangebot (Zugang, Effizienz, Verbreitung), die Raumordnung (Ausmaß, Kontinuität, Polyzentrismus) die demografische Struktur und die Siedlungsstruktur (Bevölkerungsdichte, demografische Alterung und der Altenquotient), der Bildungsstand der Bevölkerung, die im Bereich Forschung und Innovation getätigten Investitionen (für Forschung, Entwicklung und Innovation bereitgestellte Mittel in Abhängigkeit vom BIP) sowie die geografischen Besonderheiten einiger Regionen wie der Regionen in äußerster Randlage, der Inselregionen oder der Bergregionen berücksichtigt werden;

8.

ist der Auffassung, dass sich die Herausforderungen des Klimawandels und die Energieversorgungsprobleme auf unterschiedliche Weise und in verschiedenem Ausmaß weiterhin auf eine ganze Reihe von Bereichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und somit auch auf die Anstrengungen und die Kapazitäten der Kohäsionspolitik auswirken werden;

9.

weist darauf hin, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inselgebiete diesen neuen Klima- und Energieherausforderungen in besonderer Weise ausgesetzt sind, der EU jedoch auch die Gelegenheit bieten, in ihnen die Probleme unter Feldbedingungen zu untersuchen und nach Lösungen zu suchen, was der gesamten EU zugute käme;

10.

weist darauf hin, dass die regionalen Statistiken zwar ein überaus wichtiges Instrument zur Verbesserung der Förderkriterien und zur Änderung der Entwicklungsindikatoren sind, dass sich die Daten in vielen Mitgliedstaaten — sofern sie bereits verfügbar sind — mitunter nur schwer verwenden oder verarbeiten lassen bzw. — sofern sie noch nicht verfügbar sind — möglicherweise nur schwer beschaffen oder quantifizieren lassen;

Ziele und Prioritäten

11.

weist darauf hin, dass das Ziel auch weiterhin die Förderung des Zusammenhalts in Europa durch den Abbau der Entwicklungsunterschiede ist. Die Unterstützung sollte daher in erster Linie den wirtschaftlich schwächeren Regionen zugute kommen, wenngleich die Kohäsionspolitik sämtlichen europäischen Gebieten offenstehen muss, wenn sie erfolgreich und ein allgemeines Anliegen sein soll;

12.

ist der Auffassung, dass die Hauptherausforderung darin besteht, den Aufholprozess der Regionen mit Entwicklungsrückstand zu beschleunigen und insbesondere die Integration der Regionen der neuen Mitgliedstaaten voranzubringen — wie dies in den verschiedenen Berichten der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik regelmäßig und korrekt zum Ausdruck gebracht wurde;

13.

vertritt die Auffassung, dass Infrastrukturdefizite mit hoher Priorität kartiert und behoben werden sollten;

14.

betont, dass die Kohäsionspolitik darauf abzielt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken und unter dieser Prämisse auch einen Beitrag zu allen sektoralen Maßnahmen der Europäischen Union bzw. zu allen nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten leistet;

15.

hält die Integration der sektoralen und der kohäsionspolitischen Maßnahmen noch für unzureichend und ist der Auffassung, dass die Stärkung des integrierten Ansatzes die Festlegung horizontaler Ziele voraussetzen würde, um in erster Linie die Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Energie und Verkehr zu harmonisieren;

16.

sieht angesichts der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage einen noch stärkeren Bedarf an Vernetzung und Bündelung in Netzwerkprojekten und Clusterprojekten unabhängig von Gebietsabgrenzungen;

17.

ist der Auffassung, dass die Kohäsions- und Wachstumsziele miteinander vereinbar sein können und müssen, da es sich um zwei eng miteinander zusammenhängende Ziele handelt; betont, dass ermittelt werden muss, wie das Wachstum den Zusammenhalt stärken kann und nicht, wie der Zusammenhalt das Wachstum begünstigen kann;

18.

bezweifelt, dass es zweckmäßig ist, den kohäsionspolitischen Instrumenten die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit für die Wachstumsstrategie zuzuordnen, und spricht sich dafür aus, im Rahmen der Überlegungen über die künftige Gestaltung der Strukturfonds die Auswirkungen der Zweckbindung gemäß der Lissabon-Strategie auf die Ergebnisse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu analysieren;

19.

betont, dass eine Straffung der Verfahren nach Auffassung aller Beteiligten zur Erleichterung der Fondsverwaltung beitragen würde, weist jedoch darauf hin, dass die Reformen nicht auf Kosten des Mehrwerts der Mehrebenenbeteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der gemeinschaftlichen Politikgestaltung durchgeführt werden dürfen;

20.

ist der Ansicht, dass das rechtliche und administrative Umfeld für den Erfolg der Kohäsionspolitik von wesentlicher Bedeutung ist, und verweist darauf, dass die institutionelle Stärkung eines der wertvollsten und am wenigsten offensichtlichen Instrumente für die Umsetzung der Maßnahmen und dadurch für das Funktionieren der Kohäsionspolitik darstellt;

21.

erinnert daran, dass die zwischen den Regionen wachsende Konkurrenz im Bereich der produktiven und administrativen Effizienz im Rahmen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts berücksichtigt werden muss, da sie für die Attraktivität für Auslandsinvestitionen und für die Integration in die Weltwirtschaft von Belang ist;

22.

begrüßt die Entwicklung neuer und innovativer finanztechnischer Instrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik (z.B. revolvierende Fonds) und weist gleichzeitig darauf hin, dass das Prinzip der Kofinanzierung ein wertvolles und wirksames Instrument ist, damit der Mehrwert der Kohäsionspolitik erhalten bleibt;

23.

unterstreicht den enormen potenziellen Beitrag der Kohäsionspolitik zur Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts Europa, und betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften noch effizientere Wege finden muss, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile und Ergebnisse der Kohäsionspolitik zu informieren;

Nächste Etappen

24.

betont, dass die Grundsätze der derzeitigen europäischen Kohäsionspolitik — d.h. Konzentration, Programmplanung, Kofinanzierung, Zusätzlichkeit und Partnerschaft — ihren Wert unter Beweis gestellt haben, und ist der Auffassung, dass sie auch künftig im Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Handelns stehen müssen;

25.

weist darauf hin, dass sich die europäische Kohäsionspolitik weiterhin auf eine enge Partnerschaft zwischen allen Regierungsebenen stützen muss, was eine immer stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an allen Phasen — von der Festlegung der Projekte bis zu Bewertung der Programme — impliziert;

26.

unterstreicht die Bedeutung der territorialen Zusammenarbeit für alle Aspekte der Kohäsionspolitik hinsichtlich des Mehrwerts und der Bekanntheit auf lokaler Ebene und hält es in diesem Zusammenhang für angezeigt, die durch das neue Instrument EVTZ geschaffenen Möglichkeiten voll und ganz auszuschöpfen;

27.

fordert dazu auf, die städtische Dimension der Kohäsionspolitik zu stärken, und erinnert daran, dass die städtischen Gebiete vielfach Motoren des Wirtschaftswachstums sind, aber auch mit gravierenden Problemen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Disparität, sozialer Ungleichheit und kultureller Isolation konfrontiert sind;

28.

macht darauf aufmerksam, dass es hinsichtlich der Schwierigkeiten der ländlichen Gebiete und denen der städtischen Gebiete einer stärkeren Koordinierung bedarf, da die Beziehungen zwischen Stadt und Land ein wesentliches Element einer integrierten Politik der ländlichen Entwicklung darstellen;

29.

empfiehlt, die Instrumente der ländlichen Entwicklung in die allgemeine Kohäsionspolitik einzubetten, da durch die Strukturfonds bereits zahlreiche Aktionen mit parallelen Zielsetzungen finanziert werden und das die beste Möglichkeit sein könnte, um eine Doppelung von Projekten und Maßnahmen zu vermeiden;

30.

schlägt eine Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und Statistikämtern vor, um neue Regionalstatistik-Instrumente zu erarbeiten und damit die Auswirkungen der Kohäsionspolitik angemessen und zielgerichtet zu bewerten, die Entwicklungsindikatoren besser zu definieren und die Förderkriterien angemessen festzulegen;

31.

hält es für notwendig, die Möglichkeit zu prüfen, eindeutigere und vollständigere Entwicklungs- und Wohlstandsindikatoren zu konzipieren, die auf regionaler und lokaler Ebene die nicht unbedeutenden Einkommensunterschiede, die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität der Gesundheitsversorgung und das Angebot an kultureller oder beruflicher Bildung widerspiegeln;

32.

unterstreicht, dass die Möglichkeit, auf integrative Finanzierungsformen wie Rotationsfonds mit Risikokapital und zinsgünstige oder gesicherte Darlehen zurückzugreifen, einen positiven Multiplikatoreffekt erzeugen könnte, ohne das Beihilfesystem der Kohäsionspolitik zu beeinträchtigen;

33.

ist der Ansicht, dass der Staat — und damit auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — künftig stärker als bisher in die Erbringung bzw. Förderung von Leistungen der Daseinsvorsorge investieren müssen, um die Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Versorgungswirtschaft und des Verkehrs zu überwinden;

34.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der demografischen Herausforderung einer allmählichen Bevölkerungsalterung konfrontiert sind, und unterstreicht, dass sich dieser Wandel u.a. durch eine steigende Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen — vornehmlich im Gesundheits- und Sozialbereich — auszeichnet, die allen dieselbe Effizienz und Qualität garantieren;

35.

vertritt die Ansicht, dass sich die Vereinfachung der Kohäsionspolitik auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stützen muss und dabei die Berichtspflichten sowie die Kontrollverfahren an das Ausmaß der Interventionen und den Standort der Projekte anzupassen sind, um die Kosten zu senken und die Verwaltung zu dezentralisieren;

Fazit

36.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik anerkennen und stärken muss, um eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu ermöglichen, die zwischen den verschiedenen Regionen nicht nur ausgeglichen und nachhaltig, sondern in diesen Regionen auch polyzentrisch und harmonisch ist;

37.

unterstreicht, dass der Zusammenhalt weiterhin eine große Herausforderung darstellt, weil die erheblichen Unterschiede bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zwischen den verschiedenen Regionen und auch innerhalb dieser Regionen fortbestehen und seit der letzten EU-Erweiterung sogar zugenommen haben;

38.

ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik, um die Konzepte der Integration und der Solidarität zu wahren, weiterhin auf ein wirtschaftliches und soziales Gleichgewicht abzielen muss, ohne der Versuchung zu erliegen, die Kohäsionspolitik mit zu vielen sich widersprechenden Zielen zu überfrachten;

39.

weist nachdrücklich darauf hin, dass angemessene Ressourcen und Mittel für die Kohäsionspolitik bereitgestellt werden müssen — denn bei dem gegenwärtigen Finanzierungsniveau handelt es sich um das für die Erfüllung dieser Funktion absolut notwendige Minimum — und die durch die internationale Krise entstandenen Sparzwänge, vor deren Hintergrund es sich als noch dringlicher erforderlich erweist, kohäsionspolitische Maßnahmen mit größerem Nachdruck durchzuführen, bewältigt werden müssen, wenn die Kohäsionspolitik bei der Herbeiführung eines neuen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts eine bedeutende Rolle spielen soll;

40.

stellt fest, dass an der europäischen Dimension der Kohäsionspolitik festgehalten werden muss, und weist jeden Versuch einer Renationalisierung des gemeinschaftlichen Handelns zurück, dessen Mehrwert sich auch aus der Tatsache ergibt, dass es sich um einen großen gemeinsamen Politikbereich mit klaren strategischen Zielen handelt, der imstande ist, die kontinentalen und globalen Herausforderungen zu meistern und sich den regionalen und lokalen Erfordernissen anzupassen;

41.

weist auf die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik hin: Die Investitionen zeitigen langfristige strukturelle Folgen für die Wirtschaft auf regionaler und lokaler Ebene, fördern innovative Entwicklungs- und Beschäftigungskonzepte und haben erhebliche Auswirkungen auf den Kapazitätenaufbau der Verwaltungen und der Unternehmen;

42.

fordert den Einsatz neuer Finanzinstrumente, die auf einfachere und wirksamere Weise zu den Investitionen beitragen könnten, vor allem in den Regionen, in denen Umstrukturierungen und Innovationen notwendig sind, insbesondere um die Rolle und Entwicklung von KMU zu fördern;

43.

erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an allen Phasen — von der Planung bis zur Auswertung — beteiligt werden müssen, da sie die Regierungsebene sind, die den eigentlichen Adressaten sowie den wichtigsten Entscheidungsträgern im Bereich der Kohäsionspolitik am nächsten sind.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/42


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Westlicher Balkan: Stärkung der Europäischen Perspektive“

(2009/C 76/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

sieht die Zusage der Europäischen Union als verbindlich an, dem gesamten Westbalkan unter der Voraussetzung, dass die Länder der Region die Aufnahmekriterien der EU erfüllen, eine europäische Perspektive zu bieten;

ruft die Länder des Westbalkans dazu auf, so rasch wie möglich die Voraussetzungen zu erfüllen, die der EU eine Lockerung ihrer Visumvorschriften ermöglichen. Die den Bürgern des Westbalkans gegenwärtig obliegende Visumpflicht behindert die Entwicklung sozialer Kontakte mit Partnern aus den EU-Mitgliedstaaten und erschwert zudem die Umsetzung von Bildungs- und Entwicklungsprojekten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den eingeschlagenen Weg einer Lockerung der Visumanforderungen für die Länder des Westbalkans fortzusetzen;

betont die Bedeutung des eingeleiteten Dezentralisierungsprozesses und der Entflechtung der Staatsgewalt im Westbalkan und weist darauf hin, dass die ethnische Zugehörigkeit bei den genannten Entwicklungen weder der einzige noch der wichtigste Faktor sein darf. In ethnisch stark gemischten Ländern ist es von großer Bedeutung, dass die zentralstaatlichen Institutionen gestärkt werden, die für die Funktionsfähigkeit eines Staates überlebenswichtig sind, wobei gleichzeitig die Entscheidungsautonomie der Institutionen und Organe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften akzeptiert werden muss;

hält es für bedeutsam, die Arbeiten zur Verbesserung der Unabhängigkeit des Justizwesens energisch voranzubringen. Die Bekämpfung der Korruption und die Bemühungen zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Justiz müssen fortgeführt werden;

spricht sich für die enge Zusammenarbeit von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Institutionen mit Partnerinstitutionen in den EU-Mitgliedstaaten aus. Der Ausschuss ruft zur Schaffung entsprechender institutioneller und finanzieller Mechanismen auf, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie ihre nationalen Verbände in die Lage zu versetzen, sich intensiver an grenzübergreifenden und regionalen Projekten zu beteiligen, einschließlich ihrer Teilnahme an Initiativen im Rahmen des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

Berichterstatter

:

František KNAPÍK (SK/EVP), Bürgermeister von Košice

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive

KOM(2008) 127 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Der Ausschuss der Regionen

A.   Allgemeine Empfehlungen

Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt

1.

sieht die Zusage der Europäischen Union als verbindlich an, dem gesamten Westbalkan unter der Voraussetzung, dass die Länder der Region die Aufnahmekriterien der EU erfüllen, eine europäische Perspektive zu bieten;

2.

begrüßt die Fortschritte, die die Länder des Westbalkans auf dem Weg in die Europäische Union gemacht haben. Die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien sowie zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina sind Voraussetzungen für eine europäische Perspektive der gesamten Region. Weitere Beispiele für Fortschritte in Richtung einer Aufnahme in die EU sind die realen Aussichten für Montenegro und Albanien, gefolgt von anderen Ländern der Region, in nächster Zukunft den Kandidatenstatus zu erlangen, sowie die Erfolge in den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien;

3.

empfiehlt der Europäischen Kommission, in größerem Umfang auf die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten sowohl im Beitritts- als auch im Transformationsprozess zurückzugreifen. Die Ansichten der neuen Mitgliedstaaten sollten bei der Entwicklung von EU-Politiken einen zusätzlichen Mehrwert bieten, insbesondere bezüglich der Beitrittsambitionen der Länder des Westbalkans;

4.

ruft die Länder des Westbalkans dazu auf, so rasch wie möglich die Voraussetzungen zu erfüllen, die der EU eine Lockerung ihrer Visumvorschriften ermöglichen. Die den Bürgern des Westbalkans gegenwärtig obliegende Visumpflicht behindert die Entwicklung sozialer Kontakte mit Partnern aus den EU-Mitgliedstaaten und erschwert zudem die Umsetzung von Bildungs- und Entwicklungsprojekten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den eingeschlagenen Weg einer Lockerung der Visumanforderungen für die Länder des Westbalkans fortzusetzen;

5.

betont die Bedeutung des eingeleiteten Dezentralisierungsprozesses und der Entflechtung der Staatsgewalt im Westbalkan und weist darauf hin, dass die ethnische Zugehörigkeit bei den genannten Entwicklungen weder der einzige noch der wichtigste Faktor sein darf. In ethnisch stark gemischten Ländern ist es von großer Bedeutung, dass die zentralstaatlichen Institutionen gestärkt werden, die für die Funktionsfähigkeit eines Staates überlebenswichtig sind, wobei gleichzeitig die Entscheidungsautonomie der regionalen und lokalen Organe und Behörden akzeptiert werden muss;

6.

erinnert daran, dass die Anerkennung und der Schutz von Minderheiten eines der Kopenhagen-Kriterien ist, deren Erfüllung die Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union darstellt; ist überzeugt, dass ein Kernelement der Minderheitenrechte darin besteht, ein friedliches Miteinander der Bevölkerungsgruppen verschiedener Rasse, Sprache und Religion mit der Mehrheitsbevölkerung zu fördern und zu gewährleisten, damit die spezifischen Bedürfnisse der Minderheiten erfüllt werden;

7.

fordert die Länder der Region auf, Maßnahmen zu entwickeln, durch die die Teilhabe von Frauen am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben gestärkt und die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert wird; der Ausschuss stellt fest, dass es immer noch Fälle von Diskriminierung von Frauen und von häuslicher Gewalt gibt, und ersucht die Länder daher, stärkere Anstrengungen zum Schutz der Rechte der Frau zu unternehmen;

8.

schlägt vor, die Verwaltungskapazitäten auf der Ebene gesamtstaatlicher Einrichtungen und der lokalen Selbstverwaltung zu stärken, um den größtmöglichen Nutzen aus den für den Westbalkan vorgesehenen Finanzmitteln des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zu ziehen;

9.

hält es für bedeutsam, die Arbeiten zur Verbesserung der Unabhängigkeit des Justizwesens energisch voranzubringen. Die Bekämpfung der Korruption und die Bemühungen zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Justiz müssen fortgeführt werden;

10.

bedauert den Fortbestand einer weit verbreiteten Korruption. Sie behindert den Aufbau einer transparenten öffentlichen Verwaltung und beeinträchtigt die effiziente Bewirtschaftung und Verwaltung der EU-Mittel und -Programme;

11.

begrüßt die Maßnahmen zur Einrichtung der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung (Regional School of Public Administration — RESPA) mit allen Kompetenzen, die eine berufsbildende Einrichtung für Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigt, und dem Ziel, die Verwaltungskapazitäten in den Ländern des Westbalkanraums zu erhöhen. Der Ausschuss fordert die bereits bestehenden Hochschulen für öffentliche Verwaltung in den einzelnen Ländern dazu auf, künftig mit dieser Einrichtung so eng wie möglich zusammenzuarbeiten. Außerdem unterstützt der Ausschuss die Instrumente der Europäischen Kommission zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten, zur Schaffung weiterer Einrichtungen und zur Umsetzung europäischen Rechts insbesondere durch die Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen sowie durch TAIEX (Amt für den Informationsaustausch über technische Hilfe) und SIGMA (Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems);

Regionale Zusammenarbeit und Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

12.

begrüßt den erfolgreichen Übergang vom Stabilitätspakt für Südosteuropa zum Regionalen Kooperationsrat. Der Ausschuss hält die regionale Zusammenarbeit für eine der Voraussetzungen, um den Beitrittsprozess der Westbalkanländer voranzubringen. In diesem Zusammenhang muss der Entwicklung grenzübergreifender Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit zuteil werden, da in vielen Fällen die grenznahen Gebiete besonders unter den Folgen der bewaffneten Konflikte der 1990er Jahre gelitten haben. Aus diesem Grunde ruft der Ausschuss zum Aufbau grenzüberschreitender Infrastrukturen zwischen den einzelnen Staaten der Region auf;

13.

ist der Auffassung, dass eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Küsten- und Grenzgebieten der Länder des westlichen Balkans und den Gebieten naher oder benachbarter EU-Mitgliedstaaten der Weg zur Überwindung der Zwietracht, der Vorurteile und des Misstrauens ist, die ihren Ursprung in den länger oder kürzer zurückliegenden Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen den westlichen Balkanländern und den benachbarten Staaten, die heute zur EU gehören, hatten;

14.

begrüßt die bei der Einrichtung der so genannten CEFTA-Freihandelszone im Westbalkan erzielten Fortschritte und empfiehlt den Teilnehmerstaaten, sich rascher auf die Einrichtung einer reibungslos funktionierenden Freihandelszone für die gesamte Region zu einigen, da eine solche Zone in der Region den einzelnen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf einen Beitritt zum EU-Binnenmarkt helfen würde;

15.

spricht sich für die enge Zusammenarbeit von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Institutionen mit Partnerinstitutionen in den EU-Mitgliedstaaten aus. Der Ausschuss ruft zur Schaffung entsprechender institutioneller und finanzieller Mechanismen auf, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie ihre nationalen Verbände in die Lage zu versetzen, sich intensiver an grenzübergreifenden und regionalen Projekten zu beteiligen, einschließlich ihrer Teilnahme an Initiativen im Rahmen des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ);

16.

ist sich bewusst, dass den Organisationen der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle bei der Förderung einer EU-Integration zukommt, und unterstützt die Vernetzung der Organisationen der Zivilgesellschaft in der Region sowie die Entwicklung gemeinsamer Projekte;

Entwicklung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

17.

erachtet ein gutes Funktionieren der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als unerlässlich sowohl für die innere Festigung der einzelnen Staaten als auch für ihre Annäherung an die EU. Der Ausschuss empfiehlt den Regierungen der einzelnen Staaten, den Austausch mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung der Idee der europäischen Integration zu verstärken;

18.

begrüßt den besonderen Mechanismus zur Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Westbalkan, der von der Europäischen Kommission auf der Konferenz im April 2008 in Brüssel angekündigt wurde und im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) eingeführt wird; empfiehlt der Europäischen Kommission, die Verfahren zum Bezug von Finanzmitteln so weit wie möglich zu vereinfachen, vor allem durch eine Beschleunigung des zeitlichen Ablaufs und eine höhere Effizienz der Zuteilungsmechanismen; vertritt die Ansicht, dass auch wenn Hilfeleistungen jedweder Art gezielt zugeteilt werden müssen, sie doch einem möglichst großen Kreis von Empfängern zugute kommen sollten;

19.

ist sich bewusst, dass es in der Arbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften hin zu einer harmonischen und ausgewogenen räumlichen Entwicklung und zur Verbreitung des europäischen Integrationsgedankens große Unterschiede zwischen Metropolregionen und weiter von den städtischen Zentren entfernt liegenden Regionen gibt. Er erkennt die Notwendigkeit, eine wirksame Arbeit der subnationalen Verwaltung in ländlichen Gegenden zu unterstützen, insbesondere in ethnisch gemischten Gebieten, in denen der Schwerpunkt auf der Durchführung multiethnischer Projekte liegen sollte;

20.

ist sich bewusst, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Westbalkanländer eine entscheidende Rolle bei der Suche nach einer angemessenen institutionellen Antwort auf die Frage der Rechte nationaler Minderheiten spielen; erwartet daher von den Regierungen dieser Länder, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konsultieren, wenn unter Berücksichtigung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten neue Standards und Rechtsrahmen für die Rechte nationaler Minderheiten erörtert und angenommen werden sollen;

21.

betont die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Überwindung von Vorurteilen und Unterschieden zwischen den einzelnen Volksgruppen der Region sowie in diesem Zusammenhang ihre Rolle bei der Kommunikation zwischen den territorialen Ebenen und der Regierung der einzelnen Länder;

B.   Besondere Empfehlungen für die einzelnen Länder

Kroatien

22.

begrüßt die guten Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die den anderen Ländern des Westbalkans signalisiert haben, dass sich ihnen eine Perspektive für die EU-Mitgliedschaft bietet, sobald sie die entsprechenden Bedingungen erfüllt haben; vertritt die Auffassung, dass die derzeit bestehende Ungewissheit über das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nach dem irischen Referendum keine Auswirkungen auf die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Kroatien hat;

23.

begrüßt die in der Regionalpolitik und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erzielten Fortschritte und erkennt an, dass sich Kroatien verstärkt mit seinen Nachbarn um eine Lösung der offenen Fragen bemüht;

24.

erinnert daran, dass Kroatien weitere Fortschritte bei der Reform des Gerichtswesens, im Bereich der Korruptionsbekämpfung, der Rechte nationaler Minderheiten, bei der Rückkehr der Flüchtlinge und bei der Umstrukturierung des Schiffbausektors erreichen muss, um entscheidende Fortschritte im Beitrittsverfahren zu erzielen;

25.

erinnert daran, dass Kroatien auch die Reformen der öffentlichen Verwaltung beschleunigen und die Verwaltungskapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene verbessern muss;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

26.

ist der Ansicht, dass eine weitere Vertiefung der Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit der EU unter der Voraussetzung möglich ist, dass die vom Europäischen Rat im Juni 2008 festgelegten Kriterien und Bedingungen erfüllt werden;

27.

würdigt den Beitrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Stabilität im Westbalkan und nimmt die Entscheidung ihrer Regierung zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovos zur Kenntnis;

28.

begrüßt die Einrichtung eines Gemeinsamen Beratenden Ausschusses EU-Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und unterstützt die Vertiefung des politischen Dialogs zwischen den subnationalen Gebietskörperschaften in der EU und ihren Entsprechungen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien;

29.

stellt fest, dass es schließlich gelungen ist, die politische Krise in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu überwinden. Es sollten unverzüglich Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Funktionsweise staatlicher Stellen getroffen werden, um den Gründen für den problematischen Verlauf der Wahlen im Juni 2008 zu begegnen und zumal dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft Wahlen nach den international vereinbarten Normen durchgeführt werden. Der politische Dialog zwischen den politischen Parteien muss intensiviert werden, um ein stabiles, auf Konsens angelegtes Klima zu schaffen, damit die Reformen, die für eine EU-Mitgliedschaft Voraussetzung sind, durchgeführt werden können;

30.

schlägt vor, den Dezentralisierungsprozess fortzuführen und dabei darauf zu achten, dass bei der Schaffung lokaler bzw. regionaler Gebietskörperschaften die ethnische Zugehörigkeit nicht zum Hauptkriterium wird. Der Ausschuss ruft dazu auf, die politische Stabilität der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufrechtzuerhalten, indem die Notwendigkeit zum Dialog anstatt anderer Lösungen nachdrücklich hervorgehoben wird;

31.

begrüßt die konstruktive Rolle des Ausschusses für die Beziehungen zwischen den Volksgruppen sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene als Vermittler zwischen den einzelnen ethnischen Gruppen und dem Parlament. Er ruft außerdem zum Erhalt des multiethnischen Charakters der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und insbesondere zur sehr genauen Beachtung der Minderheitenrechte der Bevölkerung auf;

32.

begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen unter Federführung des UN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz und fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um zur Lösung der Frage ihrer Benennung im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des UN-Sicherheitsrates beizutragen; unterstreicht, wie wichtig gutnachbarschaftliche Beziehungen sind, um auf dem Weg der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die EU weitere Fortschritte zu erreichen;

33.

empfiehlt, die Reform der öffentlichen Verwaltung und insbesondere die Reform der lokalen Besteuerung mit dem Ziel fortzuführen, den Gebietskörperschaften größere Selbstständigkeit in Finanzangelegenheiten zuzusichern;

Albanien

34.

begrüßt die Umsetzung von Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung und zur Stärkung der Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften;

35.

betont die Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Wirtschaftliche Prosperität und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum sind Voraussetzungen für erfolgreiche Fortschritte im Beitrittsprozess;

36.

betont die Notwendigkeit eines politischen Konsenses über Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration;

37.

fordert die politischen Parteien auf, destruktive Haltungen auf der kommunalen Ebene aufzugeben, so dass auf Konsens beruhende Entscheidungen zur Lösung der vor Ort bestehenden Probleme im Einklang mit den Bedürfnissen der lokalen Volksgruppen getroffen werden können;

38.

fordert die Einführung wirksamer Mechanismen zur Ausschaltung der Korruption sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene und fordert zugleich von den entsprechenden Einrichtungen eine Verstärkung der Effizienz und Wirksamkeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens;

39.

begrüßt die Stärkung der Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften bezüglich der lokalen Besteuerung und der Verfügungsgewalt über die Mittel;

40.

empfiehlt, die dezentralen Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften zu stärken;

41.

fordert Albanien auf, die Bestimmungen des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in vollem Umfang umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Minderheitensprachen;

Bosnien und Herzegowina

42.

begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina und spricht sich dafür aus, das Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) zu schließen und das Büro des EU-Sonderbeauftragten zu stärken, sobald die notwendigen Bedingungen und Zielsetzungen erfüllt sind;

43.

wertet positiv, dass die Frage des endgültigen Status von Kosovo keine größeren Rückwirkungen auf Bosnien und Herzegowina hat und dass die allgemeine politische und sicherheitspolitische Lage ruhig geblieben ist;

44.

begrüßt in Anbetracht der Bedeutung für den Heranführungsprozess die Verabschiedung der Polizeireform im bosnischen Parlament. Er ist sich bewusst, dass die so verabschiedete Polizeireform das Ergebnis eines durch langwierige und komplizierte Verhandlungen errungenen Kompromisses zwischen allen beteiligten Parteien ist. Der Ausschuss hebt dennoch die Notwendigkeit weiterer Verfassungsänderungen hervor, um die Funktionsweise der gesamtstaatlichen Einrichtungen zu verbessern und den ethnischen Faktor als das grundlegende Element im Aufbau der Gesellschaft von Bosnien und Herzegowina auszuräumen sowie darüber hinaus enger mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenzuarbeiten;

45.

begrüßt, dass im Oktober 2008 demokratische Kommunalwahlen abgehalten wurden, und wertet positiv, dass diese ohne Zwischenfälle abgelaufen sind. Er ist sich der Bedeutung der demokratischen Wahl von Kommunalvertretern ebenso bewusst wie der Bedeutung ihrer Rolle im Prozess der Demokratisierung der Gesellschaft von Bosnien und Herzegowina und ihrer Annäherung an die EU;

46.

unterstützt die Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Direktorats für europäische Integration im Ministerrat von Bosnien und Herzegowina sowie der Kapazitäten sonstiger Organe und Gremien, die am Prozess zur Aufnahme in die EU mitwirken. Der Fortschritt von Bosnien und Herzegowina bezüglich des europäischen Integrationsprozesses wird zusätzliche Anstrengungen bei der Umsetzung von Reformen mit EU-Bezug erforderlich machen;

47.

ist sich bewusst, dass eine im gesamten Land geführte Debatte über die Frage der europäischen Integration durch einige gut ausgesuchte Projekte, an denen Staatsbeamte sowie Mitarbeiter der lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften und der Universitäten, aber auch Vertreter der Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind, unterstützt werden sollte. Die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten könnten in diesem Zusammenhang als Vorbild dienen, insbesondere die Einrichtung eines Nationalkonvents zur EU, der in der Slowakischen Republik erfolgreich tätig war und 2006 auch in Serbien eingerichtet wurde;

Montenegro

48.

begrüßt die Abhaltung demokratischer und transparenter Präsidentschaftswahlen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies die ersten Präsidentschaftswahlen seit der Unabhängigkeitserklärung Montenegros 2006 waren;

49.

begrüßt Montenegros aktive Beteiligung an der Stabilisierung der Region, besonders durch den konstruktiven Schritt, gute bilaterale Beziehungen mit den Nachbarländern aufzunehmen. Der Ausschuss nimmt die Entscheidung der Regierung Montenegros zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovos zur Kenntnis;

50.

begrüßt die Einrichtung einer Delegation der Europäischen Kommission in der Hauptstadt Podgorica. Der Ausschuss bringt seine Zuversicht zum Ausdruck, dass das Wirken der Delegation in herausragender Weise die Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und Montenegro erleichtern und intensivieren und so bei den Bemühungen, Montenegro in die EU zu integrieren, hilfreich sein wird;

51.

ruft dazu auf, die Reform des Gerichtswesens zu beschleunigen und die öffentliche Verwaltung zu stärken. Der Ausschuss unterstützt Fortschritte bei der Verwaltungs- und Rechtsreform. Im Hinblick auf die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens empfiehlt er, die Verwaltungskapazität sowie die Kapazitäten im politischen und rechtlichen Bereich zu erhöhen;

52.

ruft die zuständigen Behörden dazu auf, ihre Anstrengungen zu vervielfachen, um die Korruption in den staatlichen und lokalen Behörden sowie das organisierte Verbrechen — und mit besonderem Nachdruck den Schmuggel von Drogen und anderen Waren — zu bekämpfen;

Serbien

53.

begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Serbien und der Europäischen Union. Im Zusammenhang mit der Umsetzung ruft der Ausschuss die serbische Regierung auf, die damit verbundenen Verpflichtungen vollkommen zu erfüllen;

54.

begrüßt die Festnahme von Radovan Karadžić auf dem Hoheitsgebiet Serbiens sowie die diesbezüglichen Bemühungen der neuen serbischen Regierung; hebt die Bedeutung einer dauerhaften Zusammenarbeit zwischen der serbischen Regierung und dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) hervor;

55.

fordert die EU auf, mit Inkrafttreten des Interimsabkommens und dem Beginn des Verfahrens zur Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens durch die Parlamente der Mitgliedstaaten entschiedene Schritte zum Ausbau ihrer Beziehungen zu Serbien zu unternehmen, und hält es für machbar, Serbien bis 2009 den Status eines Kandidatenlandes zuzuerkennen;

56.

begrüßt den demokratischen Verlauf der Präsidentschaftswahlen im Januar und Februar 2008 und der vorgezogenen Parlaments- und Kommunalwahlen im Mai 2008; außerdem würdigt er das demokratische Vorgehen bei der Lösung der Regierungskrise;

57.

betont die Notwendigkeit einer wirksamen fiskalen Dezentralisierung und befürwortet den Wortlaut des Gesetzes über die Mittel für die Gebietskörperschaften, wie er von der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden vorgeschlagen wurde;

58.

begrüßt die Ratifizierung der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung durch das serbische Parlament und ihr Inkrafttreten am 1. Januar 2008;

59.

empfiehlt die Aufstellung einer Dezentralisierungsstrategie, damit die Dezentralisierung in Serbien unter transparenten und vorhersehbaren Bedingungen verläuft, und betont die Notwendigkeit einer Stärkung der lokalen Institutionen. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Gewährleistung der Rechte nationaler Minderheiten und ethnischer Gruppen besonders berücksichtigt wird;

60.

appelliert an die serbische Regierung, die Arbeit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX) zu tolerieren;

Kosovo (nach der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates)

61.

unterstützt die fortgesetzte Entsendung der von der Europäischen Union aufgestellten EULEX-Mission nach Kosovo und begrüßt die Bereitschaft der EU, in erheblichem Umfang die Verantwortung für die Entwicklung in Kosovo zu übernehmen. Der Ausschuss begrüßt, dass eine Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten der UNMIK-Mission auf die EULEX-Mission geschlossen wurde;

62.

begrüßt die Ergebnisse der am 11. Juli 2008 in Brüssel von der Europäischen Kommission veranstalteten Geberkonferenz für Kosovo sowie das Engagement der EU für Kosovo und die Stabilität im Westbalkanraum;

63.

unterstützt die Einbeziehung des Kosovo in regionale Initiativen, insbesondere in die europäische Perspektive des Westbalkans. Er weist darauf hin, dass die Integration der Westbalkanländer in die Europäische Union nur dann erfolgreich zu Ende geführt werden kann, wenn alle regionalen Akteure in den Integrationsprozess einbezogen werden;

64.

stellt fest, dass in der neuen Verfassung die Rechte der einzelnen Volksgemeinschaften verankert sind;

65.

begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines konsultativen Rates der ethnischen Gemeinschaften unter der Schirmherrschaft des Präsidenten und die Einführung des so genannten Systems der doppelten Mehrheit, durch das bei für einzelne Gemeinschaften entscheidenden Fragen nicht nur die Mehrheit der Abgeordneten entscheidend ist, sondern auch die Mehrheit der Vertreter der jeweiligen Gemeinschaft. Außerdem empfiehlt der Ausschuss, den Zeitpunkt, an dem dieses in Kraft gesetzt wird, mit den Vertretern der internationalen Gemeinschaft abzusprechen;

66.

hofft, dass die einseitige Erklärung der Unabhängigkeit von Kosovo nicht zu neuen Hemmnissen für die Handelsbeziehungen und die Freizügigkeit von Personen in den Balkanstaaten führt;

67.

stimmt einer langfristigen Anwesenheit der internationalen Gemeinschaft in Kosovo zu. In Anbetracht der unzulänglichen Verwaltungskapazitäten der kosovarischen Institutionen fordert der Ausschuss die internationale Gemeinschaft auf, umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Verfassung zu leisten;

68.

bedauert, dass die Verwaltungskapazitäten weiterhin nicht ausreichen, um effizient arbeitende und transparente öffentliche Dienstleistungen und eine dementsprechende Verwaltung der EU-Mittel und -Programme zu gewährleisten;

69.

ruft die nationalen Minderheiten dazu auf, sich am Aufbau der öffentlichen Verwaltung in Kosovo, wie es in der neuen Verfassung vorgesehen ist, zu beteiligen. Der Ausschuss stellt mit Bedauern fest, dass es die Vertreter der serbischen Volksgruppe ablehnen, sich am Aufbau der Institutionen der öffentlichen Verwaltung zu beteiligen und an den demokratischen Verfahren zur Wahl der Vertreter in die kosovarischen Institutionen teilzunehmen;

70.

fordert die kosovarischen Behörden auf, die verschiedenen ethnischen Minderheiten zu respektieren und alle diesbezüglichen internationalen Anforderungen zu erfüllen.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/48


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der Mehrwert einer Beteiligung der Lokalen und Regionalen Gebietskörperschaften am Erweiterungsprozess“

(2009/C 76/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

empfiehlt, dass die Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer, soweit sie die von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen erfüllen, auch für die drei anderen Instrumente förderberechtigt werden, damit sie zu den selben Bedingungen wie die Kandidatenländer gefördert werden können;

empfiehlt, diese Stellungnahme als Ausgangspunkt für eine umfassendere und gründlichere Evaluierung der bisher gesammelten Erfahrungen heranzuziehen, da eine Evaluierung die vielfältige und grundlegende Arbeit dokumentieren könnte, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge früherer Erweiterungen durchgeführt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, dass der Ausschuss der Regionen mit Hilfe der Forschungsmittel eine eingehende Analyse der lokalen und regionalen Einbeziehung hinsichtlich IPA für den Zeitraum 2007-2009 ausarbeitet;

spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss der Regionen Anfang 2009 die Initiative zu einem Diskussionsforum ergreift, zu der Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer und anderer relevanter Akteure eingeladen werden sollten, um dieses Thema eingehender zu erörtern; dies wäre ein geeigneter Auftakt zum Evaluierungsprozess;

fordert dazu auf, dass als Teil der Evaluierung ein politischer Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsprozess vom Ausschuss der Regionen und der Kommission erarbeitet werden sollte. Dieser politische Bezugsrahmen sollte vom AdR verabschiedet werden, da er ein hervorragendes Instrument wäre, um die derzeitigen Strukturen und Formen der Zusammenarbeit mit Blick darauf zu prüfen, wie die grenzübergreifende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch weiter ausgebaut werden könnte.

Berichterstatterin

:

Helene LUND (DK/SPE) Mitglied des Gemeinderats von Furesø

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Grundsätzliches

1.

begrüßt, dass die fünfte Erweiterungsrunde erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bulgarien und Rumänien haben einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, die Entwicklung in die Richtung der nachhaltigen Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene zu lenken;

2.

unterstreicht, dass in Verbindung mit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit unbedingt Lehren aus den Erfahrungen mit früheren Erweiterungen gezogen werden müssen, damit die Bemühungen hinsichtlich der aktuellen Beitrittsverhandlungen mit Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern optimiert und verbessert werden können;

3.

empfiehlt daher, die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen;

4.

begrüßt das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), dem eine Kommissionsmitteilung (KOM(2004) 627 endg.) und eine Verordnung des Rates (Nr. 1085/2006) zugrunde liegt, und verweist auf seine Stellungnahme „Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)“ (CdR 498/2004 fin). Der Ausschuss der Regionen befürwortet den Aufbau des IPA, das aus fünf Komponenten besteht: a) Übergangshilfe und Institutionenaufbau, b) grenzübergreifende Zusammenarbeit, c) regionale Entwicklung, d) Entwicklung der Humanressourcen sowie e) Entwicklung des ländlichen Raums;

5.

stellt fest, dass das IPA, das für den Zeitraum 2007-2013 gilt, ein wichtiges Hilfsmittel für die Schaffung nachhaltiger politischer und administrativer Strukturen in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern ist, da das IPA seit dem 1. Januar 2007das Instrument für die verschiedenen Komponenten der Vorbeitrittshilfe ist, die vorher für die Türkei und die Länder des Westbalkans eingesetzt wurden, und zwar: PHARE, ISPA, SAPARD, CARDS und das Finanzinstrument für die Türkei;

6.

begrüßt den dreijährigen orientierenden Finanzrahmen nach IPA für die Zuweisung von Mitteln für jedes Empfängerland, da dies ein Ausdruck einer flexiblen Herangehensweise ist. Der Ausschuss weist darauf hin, dass man schwerlich eine allseits gerechte Lösung finden wird. Deshalb sind flexible Instrumente gefragt, mit denen auf länderspezifische Herausforderungen und Probleme eingegangen werden kann;

7.

stellt zugleich fest, dass die Empfängerländer in zwei Gruppen eingeteilt werden können: Die Gruppe der Kandidatenländer besteht aus der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Kroatien und der Türkei. Zur zweiten Gruppe der angehenden Kandidatenländer gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo. Der Ausschuss stellt im Zusammenhang mit dieser Aufteilung fest, dass der Gruppe der Kandidatenländer die Förderung aus allen fünf Komponenten offensteht, wohingegen Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer lediglich Fördermittel aus den beiden ersten Komponenten — „Übergangshilfe und Institutionenaufbau“ sowie „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ — beantragen können;

8.

empfiehlt, dass die Länder aus der Gruppe der angehenden Kandidatenländer, soweit sie die von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen erfüllen, auch für die drei anderen Instrumente förderberechtigt werden, damit sie zu den selben Bedingungen wie die Kandidatenländer gefördert werden können;

9.

unterstreicht, dass strenge Anforderungen an eine nachfolgende Dokumentation der mit dem IPA erzielten Resultate entscheidend sind;

10.

weist darauf hin, dass ein großer Teil der Rechtsetzung auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt wird (im Bereich Umwelt werden bis zu 70 Prozent der EU-Rechtsetzung lokal und regional umgesetzt), weshalb es wichtig ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine reelle Fördermöglichkeit aus dem IPA erhalten, sodass sie ihre positive und wichtige Arbeit fortführen und weiterhin einen konstruktiven Beitrag hinsichtlich der Entwicklung solider Verwaltungsstrukturen und einer nachhaltigen Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern leisten können;

Der Beitrag der lokalen und regionalen Akteure zu den Erweiterungen

11.

unterstreicht, dass, wenn die Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer den Anforderungen gerecht werden sollen, die im Aquis communautaire, den Kopenhagener Kriterien und den Schlussfolgerungen von Madrid von Dezember 1995 enthalten sind, dringend nachhaltige dezentrale politische und administrative Strukturen in den Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern geschaffen werden müssen;

12.

macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals die primären Kontaktpunkte des Bürgers mit der Verwaltung sind, weshalb es wichtig ist, dass sie die von den Bürgern gewünschten Dienstleistungen bereitstellen können. Die Erfahrung zeigt, dass es entscheidend ist, auf den Aufbau starker dezentraler politischer und administrativer Strukturen hinzuarbeiten, da diese in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern oft nur schwach ausgeprägt sind. Es handelt sich um einen Bereich, in dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU auf eine große Erfahrung blicken können, denn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in allen Mitgliedstaaten vor diese Aufgaben gestellt. Der AdR sieht es ferner als wichtig an, dass die Bürger durch eine EU-Erweiterung keine dauerhafte Verschlechterung des Dienstleistungsangebots hinnehmen müssen, denn dies könnte zu einer negativen Sicht der EU-Mitgliedschaft führen;

13.

unterstreicht, dass der Aufbau starker dezentraler Strukturen vordringlich sein sollte, da ein großer Teil des Aquis communautaire auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt wird. Daher sollte nach Meinung des Ausschusses die lokale und regionale Ebene als ebenbürtiger Partner der zentralen Ebene anerkannt werden: Eine solide lokale und regionale Verwaltungskapazität trägt dazu bei, dass den Bürgern die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stehen und entstehende Herausforderungen bewältigt werden können, wodurch die zentrale Ebene entlastet wird;

14.

macht darauf aufmerksam, dass es für eine erfolgreiche politische und verwaltungstechnische Verankerung der politischen und administrativen Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene wichtig ist, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft die lokale Demokratie zu entwickeln, denn zu ihr haben die Bürger Vertrauen und das Gefühl der Teilhabe. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können auf eine langjährige Erfahrung mit der grenzübergreifenden Zusammenarbeit verweisen, z.B. im Rahmen von Städtepartnerschaften, die auch die Aspekte Kultur und Identität hinsichtlich der Entwicklung der Demokratie und der Verwaltung berücksichtigen. Dies hat einen positiven Mehrwert für die Gemeinschaft;

15.

weist außerdem darauf hin, dass die lokale und regionale Ebene mit der interkulturellen Zusammenarbeit vertraut ist, da in der Regel gerade diese Ebene direkten Kontakt mit den Bürgern unterschiedlichen kulturellen Hintergrunds hat. Dadurch haben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften praktische Erfahrungen in der Arbeit mit den verschiedenen Kulturen sammeln können, was einen Erfahrungsschatz darstellt, der in der interkulturellen Arbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern im Rahmen des Erweiterungsprozesses nutzbar gemacht werden kann;

Bedeutung eines kohärenten Ansatzes in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

16.

hält es für wichtig, für die Heranführung an den Beitritt einen kohärenten Ansatz in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln;

17.

hebt hervor, dass es einer der wichtigsten Handlungsschwerpunkte des AdR in den Außenbeziehungen ist, den Bürgern die Erweiterungen plausibel zu machen (CdR 322/2006 fin). Der Ausschuss unterstreicht, dass das Engagement des AdR besser und leichter kommunizierbar wäre, wenn dem Ausschuss systematische Informationen über praktische, konstruktive und dauerhafte Arbeitsergebnisse vorliegen würden, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess erzielt worden sind;

18.

dankt allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern, die an der Untersuchung, die dieser Stellungnahme zugrunde liegt, mitgearbeitet haben. Indem sie ihre Erfahrungen mit der Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern mitgeteilt haben, haben sie einen ausgezeichneten Beitrag zur Erarbeitung dieser Stellungnahme geleistet. Insbesondere die kroatischen Städte und Regionen haben einen umfassenden Beitrag geleistet, der Ausdruck ihres starken Engagements ist. Die aus allen teilnehmenden Ländern eingegangenen Antworten sind ein besonders guter praktischer Ausgangspunkt für die Evaluierung der bisherigen Bemühungen und die Grundlage für die Ausarbeitung politischer Leitlinien für die künftige Arbeit;

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Politische Leitlinien (1)

19.

empfiehlt, diese Stellungnahme als Ausgangspunkt für eine umfassendere und gründlichere Evaluierung der bisher gesammelten Erfahrungen heranzuziehen, da eine Evaluierung die vielfältige und grundlegende Arbeit dokumentieren könnte, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge früherer Erweiterungen durchgeführt haben. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, dass der Ausschuss der Regionen mit Hilfe der Forschungsmittel eine eingehende Analyse der lokalen und regionalen Einbeziehung hinsichtlich IPA für den Zeitraum 2007-2009 ausarbeitet. Die Studien sollten in Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Organisationen verschiedener Mitgliedstaaten und Bewerberländer durchgeführt werden. Ferner wird die Einsetzung einer Monitoringgruppe angeregt, der Vertreter der Fraktionen und der Kommission sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer angehören sollten; diese soll die Studien begleiten und dem Ausschuss und den Arbeitsgruppen Rückmeldungen liefern, um so bei den Evaluierungsprojekten für ein umfassendes Engagement zu sorgen;

20.

spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss der Regionen Anfang 2009 die Initiative zu einem Diskussionsforum ergreift, zu der Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer und anderer relevanter Akteure eingeladen werden sollten, um dieses Thema eingehender zu erörtern; dies wäre ein geeigneter Auftakt zum Evaluierungsprozess;

21.

empfiehlt, dass das Sekretariat des Ausschusses der Regionen und die drei Arbeitsgruppen Westbalkanländer, Türkei und Kroatien, die in gewissem Umfang bereits die relevanten Erweiterungsaspekte behandelt haben, sowie der GBA EU/EJR Mazedonien in die Evaluierungsarbeit mit einbezogen werden, da sie mit bedeutendem Wissen über die Herausforderungen, vor denen die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer stehen, einen guten Beitrag leisten können;

22.

fordert dazu auf, dass als Teil der Evaluierung ein politischer Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Erweiterungsprozess vom Ausschuss der Regionen und der Kommission erarbeitet werden sollte. Dieser politische Bezugsrahmen sollte vom AdR verabschiedet werden, da er ein hervorragendes Instrument wäre, um die derzeitigen Strukturen und Formen der Zusammenarbeit mit Blick darauf zu prüfen, wie die grenzübergreifende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer noch weiter ausgebaut werden könnte. Der politische Bezugsrahmen soll als gemeinsame Referenzgrundlage für die Kommission und den Ausschuss der Regionen dienen, und zwar mit Blick auf Weiterentwicklung des IPA, indem eine Reihe von Empfehlungen für die Erweiterungszusammenarbeit aufgestellt wird, sodass das IPA besser auf die speziellen Bedürfnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmt werden kann;

23.

spricht sich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess als ebenbürtige Partner behandelt werden, da sie viel Erfahrung und weitreichende Kenntnisse bei der Unterstützung der Kandidatenländer und angehenden Kandidatenländer durch grenzübergreifende lokale und regionale Zusammenarbeit haben. Dies ist als gemeinsamer Erfahrungsschatz aufzufassen, der der gesamten EU und ihren Institutionen zugute kommt. Deshalb werden die Kommission, die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, den erforderlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Einbeziehung auszuarbeiten; der politische Bezugsrahmen für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnte ein erster Schritt auf diesem Weg sein;

III.   PROJEKTBEZOGENE EMPFEHLUNGEN

Projektbezogene Leitlinien

24.

weist darauf hin, dass kleinere Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Regie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen entscheidenden Mehrwert bieten. Erfahrungen aus etlichen Mitgliedstaaten zeigen nämlich, dass Offenheit, Transparenz und direkte Kontakte zwischen den Partnern, die gerade für kleinere Projekte kennzeichnend sind, gegenseitiges Vertrauen schaffen und konkrete Resultate für praktische Probleme ergeben;

25.

weist darauf hin, dass Erfahrungen u.a. in Rumänien zeigen, dass die Mittel aus den Heranführungsinstrumenten, die für dezentrale Projekte beantragt werden können, für den Kapazitätsaufbau in der Verwaltung auf lokaler und regionaler Ebene in den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern von größter Bedeutung sind;

26.

empfiehlt, alle Komponenten im IPA-Rahmen so anzupassen, dass sie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die NRO berücksichtigen, die einen wichtigen Beitrag zu den Erweiterungsprozessen leisten. Erfahrungen aus einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und Dänemark, zeigen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Probleme mit dem Erreichen der unteren Förderschwelle haben, die für grenzüberschreitende Projekte im IPA-Rahmen gilt;

27.

verweist darauf, wie wichtig es ist, im IPA-Rahmen stärker auf den Aufbau der lokalen und regionalen Verwaltungskapazität abzuzielen, anstatt ausschließlich den Aufbau der Zentralverwaltung zu betreiben. Fehlt die Verwaltungskapazität bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, kann sich die nachhaltige Umsetzung des Aquis communautaire als schwierig erweisen;

28.

macht darauf aufmerksam, dass ein grundlegendes Hemmnis für die Ausschöpfung der Projektmittel die unzureichende Fähigkeit der Kandidatenländer und der angehenden Kandidatenländer ist, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dabei ist der gesamte Prozess von der Antragstellung bis hin zur Umsetzung und Berichterstattung gemeint, der in hohem Maße durch mangelnde Erfahrung beeinträchtigt werden kann. An dieser Stelle sei auf Sprachbarrieren und fehlendes verwaltungstechnisches Wissen über Antragsverfahren und Projektmanagement hingewiesen, die große Hürden für die Einleitung und die Durchführung der Projekte sind. Daran wird erneut deutlich, dass im IPA-Rahmen reale Fördermöglichkeiten für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Aufbau der Verwaltungskapazität vorhanden sein sollten;

29.

spricht sich dafür aus, bei der Ausgestaltung des IPA mehrere Stufen vorzusehen, um so die Möglichkeit zu schaffen, mit kleineren Projekten zu beginnen, sodass im Zuge der wachsenden Erfahrung und der verbesserten Verwaltungskapazität auch größere Projekte in Angriff genommen werden können;

30.

empfiehlt, im IPA-Rahmen eine besondere Budgetlinie für Kleinprojekte einzurichten, so wie es in früheren Programmen mit der „Phare Baltic Project Facility“ und der „Tacis Small Project Facility“ der Fall war. Der AdR weist darauf hin, dass im Zeitraum 1998-2001 im Rahmen dieser Programme 259 Projekte in Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Weißrussland, der Ukraine und Moldau durchgeführt wurden und dass in der vom Europäischen Rechnungshof im Jahr 2000 durchgeführten Auswertung von u.a. den Tacis-Programmen die Empfehlung ausgesprochen wurde, die Finanzierung für die Tacis-Kleinprojektfazilität aufgrund des großen Erfolgs aufzustocken;

31.

verweist zugleich darauf, dass man in der Türkei gerade bei kleineren Projekten, bei denen es oft um konkrete Initiativen ging, einen entscheidenden Mehrwert für die gesamte Europäische Union hat feststellen können, da durch diese Projekte auf lokaler und regionaler Ebene zugleich ein positives Bild von der EU geschaffen und EU-Wissen auf konkrete Weise vermittelt werden konnte;

32.

weist darauf hin, dass die Erfahrungen mit früheren Förderprogrammen keinen Zweifel daran lassen, wie wichtig die möglichst unbürokratische Gestaltung der IPA-Fördermöglichkeiten ist. Es darf nicht zu viele Phasen mit gesonderten Mittelbewilligungen geben, weshalb der Ausschuss darauf hinweist, dass die Projektrahmen flexibel sein müssen, um Mittelübertragungen zwischen den Budgetposten zu ermöglichen — so können neue Informationen berücksichtigt und die Projekte im Verlauf ihrer Durchführung optimiert werden. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass schwerfällige bürokratische Verfahren insbesondere kleinen Projekten schaden. Der Ausschuss verweist auf Erfahrungen aus Serbien, dass z.B. Verspätungen bei der Überweisung von Projektmitteln an die projektverantwortlichen Behörden unerwünschte Folgen haben können;

33.

weist darauf hin, dass nationale Verbände dazu beitragen können, Prozesse rund um das Projektmanagement zu erleichtern, indem sie beispielsweise als Anlaufstellen und Wissensmultiplikatoren fungieren, verfügen sie doch über relevantes Wissen und können einen Beitrag dazu leisten, bewährte Praktiken im Bereich des Projektmanagements bekannt zu machen;

34.

macht darauf aufmerksam, dass es eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei, Kroatien und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen des Kulturprogramms der EU gegeben hat. Positiv verlief ferner die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei im Rahmen des EU-Programms „Lebenslanges Lernen“. Ebenfalls positive Erfahrungen wurden im Rahmen der Zusammenarbeit im 7. Forschungsrahmenprogramm mit der Beteiligung der Türkei, Kroatiens, der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbiens gesammelt. Der Ausschuss weist darauf hin, dass dieser Gedankengang und die Möglichkeit zum Austausch auch in Bezug auf das IPA im Auge behalten werden sollte, damit in noch größerem Umfang auf lokaler und regionaler Ebene ein Austausch von Sachverständigen für einen bestimmten Bereich zwischen den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern und den angehenden Kandidatenländern stattfinden kann;

35.

weist auf die große Bedeutung sektorspezifischer Fachkenntnisse hin. Dänische und polnische Erfahrungen belegen, dass die Teilnahme lokaler und regionaler Experten, die sich in der Praxis mit bestimmten Problemstellungen beschäftigen, einen fachbezogenen Dialog ermöglicht, der sich positiv auf die Zusammenarbeit und den Lernprozess auswirkt. Britische Erfahrungen wiederum legen nahe, dass der Austausch von Fachleuten als ein befruchtender Prozess in beide Richtungen zu sehen ist, bei dem ein Lernen auf beiden Seiten stattfindet, denn die nationalen Fachleute für einen Bereich ziehen ebenfalls Nutzen aus der Zusammenarbeit. Erfahrungen aus Italien und Kroatien belegen, dass Projekte, die für beide Seiten positiv verlaufen sind, den Weg für Anschlussprojekte und die weitere Zusammenarbeit ebnen können;

36.

macht darauf aufmerksam, dass Programme für lebenslanges Lernen und Bildung von allergrößter Bedeutung sind, damit der Lernvorgang nicht bei einem einzigen Projekt endet, sondern eine kontinuierliche Entwicklung und Dynamik gesichert wird. Der Ausschuss weist auf Erfahrungen u.a. in Rumänien hin, wonach die Zusammenarbeit in diesem Bereich wesentlich ist, um einen effizienten und lebensfähigen öffentlichen Sektor sicherzustellen;

37.

ist der Auffassung, dass Budgetmittel für die Verdolmetschung vorgesehen werden müssen. Hier zeigen Erfahrungen u.a. aus Estland und Kroatien, dass die Planung und Umsetzung grenzübergreifender Projekte erschwert ist, wenn keine professionelle Verdolmetschung verfügbar ist. Die Folge davon ist nämlich, dass die Partner nicht miteinander kommunizieren können — was doch gerade für den Erfolg des Projekts und das gegenseitige Verständnis ausschlaggebend ist;

38.

weist darauf hin, dass dem Datenmaterial der Projekte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. In einigen Fällen waren Daten schwer verfügbar und von wechselhafter Qualität, was sich negativ auf die Projektqualität auswirken kann;

39.

ist der Ansicht, dass eine große Verwaltungskapazität auf allen Verwaltungsebenen entscheidend für die Durchführung institutioneller Reformen ist, und weist darauf hin, dass solche Reformen durch Schwachpunkte in der Verwaltungsstruktur obstruiert werden können. Beispielsweise zeigen Erfahrungen aus Kroatien und Bosnien, dass eine verzögerte Umsetzung der nationalen Rechtsetzung negative Auswirkungen auf die Durchführung von Projekten auf lokaler und regionaler Ebene hat;

40.

stellt fest, dass die Problematik bedacht werden sollte, die sich ergeben kann, wenn EU-Regeln und nationale Rechtsetzung in Übereinstimmung gebracht werden sollen. So zeigen beispielsweise serbische Erfahrungen, dass eine mangelnde Übereinstimmung der Vergabevorschriften zu Missverständnissen und zu einer verzögerten Umsetzung der Projekte führen kann;

41.

weist darauf hin, dass die Förderung der verschiedenen Bereiche nachhaltig ausgewogen erfolgen muss. Bei früheren Erweiterungen kam es zu einer großen Spannbreite in der Entwicklung der verschiedenen Bereiche. Zwar konnten Fortschritte in den Bereichen mit Relevanz für den Aquis verzeichnet werden, weil sie eine klare politische Priorität hatten. In anderen Bereichen ist jedoch sehr wenig geschehen. Dies hat zu einer auf einige wenige Bereiche gebündelten Aufmerksamkeit geführt, wodurch wiederum Mittel und Aufmerksamkeit für andere wichtige Bereiche des öffentlichen Sektors fehlten. So wurden zahlreiche Initiativen in diesen Bereichen übereilt und unter großem Zeitdruck und Ressourcenmangel durchgeführt, was wiederum die Möglichkeit effizienter Resultate beeinträchtigt hat;

42.

unterstreicht im Hinblick auf die oben erwähnten Erfahrungen, dass EU-Projekte frühzeitig initiiert werden sollten, damit ihre Umsetzung und folglich auch die Resultate nicht unnötig aufgrund des Zeitdrucks beeinträchtig werden;

43.

ist der Auffassung, dass die politischen Kriterien unter einem breiteren Betrachtungswinkel gesehen werden sollten, damit die notwendige Ausgewogenheit und die Verzahnung zwischen den von der EU und anderen nationalen Bereichen aufgestellten politischen Kriterien gesichert sind. Bei PHARE konnte man seinerzeit feststellen, dass ein Teil der für die Erfüllung der politischen Kriterien gedachten Fördermittel ineffektiv war, weil das Ziel zu eng formuliert war. Die Förderung ging nicht ausreichend von dem Bedarf aus, der sich aus dem Zusammenspiel zwischen Kernbereichen — darunter Reformen des öffentlichen Sektors, Entwicklung der Zivilgesellschaft, gutes Regieren und Korruptionsbekämpfung — ergibt. Überdies wurde bei der Förderung der wichtige Sachverhalt übersehen, dass viele Aspekte der politischen Kriterien nicht ausgeführt werden können, ohne dass dies Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Kriterien hat. Daher muss die lokale und regionale Ebene in die Festlegung der Prioritäten des IPA mit einbezogen werden, damit die Förderung aus dem IPA an der realen Bedarfslage ausgerichtet wird. Der AdR verweist auf das Problem einer mangelnden Kohärenz zwischen nationalen Entwicklungsstrategien und den Strategien externer Förderer, was u.a. Erfahrungen aus Kroatien gelehrt haben;

44.

ist der Auffassung, dass angesichts des Koordinierungsbedarfs zwischen der lokalen, regionalen und der zentralen Ebene die lokale und regionale Ebene frühzeitiger in den Prozess einbezogen werden sollte. Es hat sich gezeigt, dass bei mangelnder Koordinierung zwar zahlreiche Aktivitäten von der zentralen Ebene angestoßen werden, anschließend aber kein Konzept vorhanden ist, um die Aufgaben lokal und regional zu lösen. Dies führt dazu, dass einmal eingeleitete Initiativen hinter ihrem Potenzial zurückbleiben;

45.

empfiehlt deshalb, dass eine Koordinierung zwischen der zentralen Ebene und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stattfindet, und verweist u.a. auf die kroatischen Regionen Sisak-Moslavina, Slawonien, Osjecko-Baranjska, Lika-Senj und die Städte Varaždin und Karlovac, die ihren Wunsch bekundet haben, stärker an der Vorbereitung der operationellen Programme im IPA-Rahmen beteiligt zu werden. Dies wäre auch ein Beitrag zur Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen dem bestehenden Bedarf und den eingeleiteten Aktivitäten;

46.

empfiehlt deshalb, dass in den operativen Programmplanungen des IPA dafür Sorge getragen wird, die gewählten lokalen und regionalen Gremien in höherem Maße einzubinden, wie dies bei der IPA-Komponente II im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Kroatien geschehen ist. Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin, dass es die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind, die über die Erfahrung verfügen, denn sie haben ein genaues Bild der lokalen und regionalen Erfordernisse und können deshalb die Probleme benennen und einen Beitrag zu ihrer Lösung leisten. Daher wird empfohlen, dass diese Methode auch auf die anderen Kandidatenländer ausgedehnt und so erweitert wird, dass sie auch andere Programmprioritäten umfasst.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Die politischen und praktischen Leitlinien wurden ausgehend von der Untersuchung unter den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern erarbeitet. Das Material befindet sich im Anhang.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/54


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien“

(2009/C 76/11)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

verweist darauf, dass die Meisterung des Klimawandels eine der wichtigsten politischen Herausforderungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren sein wird;

vertritt die Auffassung, dass zur Verwirklichung der ehrgeizigen 2020-Ziele die ausreichende Verfügbarkeit und die erschöpfende Nutzung von Lösungen, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aufbauen, sicherzustellen ist;

betont, dass den IKT eine herausragende Rolle bei der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung zukommt. IKT wirken sich über technische und kommerzielle Innovationen positiv auf die Entwicklung aus und fördern den Strukturwandel bei der Nutzung natürlicher Ressourcen durch die intelligentesten und saubersten Verfahren;

macht darauf aufmerksam, dass das enorme Potenzial der IKT für die Verbesserung der Energieeffizienz die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Möglichkeiten für die Unternehmen auf lokaler und regionaler Ebene erhöht;

macht darauf aufmerksam, dass den Kommunen und Regionen mehrere Instrumente zur Verfügung stehen, die helfen können, die Möglichkeiten der IKT bei der Meisterung des Klimawandels vollumfänglich zu nutzen, wie zum Beispiel Verantwortung und Zuständigkeiten für Raumplanung, Energieversorgung sowie Bau- und Verkehrswesen;

schlägt vor, dass im Rahmen einer europäischen Veranstaltung zur Energieeffizienz eine Ausstellung und ein Wettbewerb der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften organisiert werden könnten, bei dem es um die besten Vorhaben einer IKT-gestützten Energieeffizienz geht. Der AdR ist bereit, sich sowohl an der Ausstellung als auch an der Veranstaltung selbst zu beteiligen. Die Kommission sollte gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen und anderen Akteuren einen praktischen Leitfaden ausarbeiten, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die IKT in ihren Klimaschutzplänen nutzen können.

Berichterstatter

:

Herr KOIVISTO (FI/SPE), Vorsitzender des Regionalverbandsrates von Pirkanmaa

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien“

KOM(2008) 241 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

verweist darauf, dass er in seinen jüngsten Stellungnahmen die Meisterung des Klimawandels als eine der wichtigsten politischen Herausforderungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren dargestellt hat;

2.

unterstützt die vom Europäischen Rat vorgegebenen Ziele, bis zum Jahre 2020 die Emissionen um 20 % gegenüber 1990 zu verringern, den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU zu erhöhen und im Energieverbrauch der EU eine Ersparnis von 20 % gegenüber den Prognosen zu erreichen;

3.

teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Verwirklichung der ehrgeizigen 2020-Ziele die ausreichende Verfügbarkeit und die erschöpfende Nutzung von Lösungen, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aufbauen, sicherzustellen ist;

4.

wiederholt seine frühere Anschauung, dass bei allen Entscheidungen in der europäischen Energiepolitik die Frage der Energieeffizienz ganz oben stehen muss. Daher zeigt sich der Ausschuss zufrieden, dass sich die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung für den Einsatz von IKT ausspricht, um die Effizienz von Energieerzeugung, -verteilung und -handel zu verbessern;

5.

nachdem in seinen Stellungnahmen zu den jüngsten i2010-Initiativen der Kommission besonders auf die soziale und die wirtschaftliche Dimension der IKT abgehoben wurde, begrüßt der Ausschuss, dass die Europäische Kommission nun auch den Umweltaspekt der Informationsgesellschaft ins Auge fasst;

6.

betont, dass den IKT eine herausragende Rolle bei der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung zukommt. IKT wirken sich über technische und kommerzielle Innovationen positiv auf die Entwicklung aus und fördern den Strukturwandel bei der Nutzung natürlicher Ressourcen durch die intelligentesten und saubersten Verfahren;

7.

macht darauf aufmerksam, dass das enorme Potenzial der IKT für die Verbesserung der Energieeffizienz die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Möglichkeiten für die Unternehmen auf lokaler und regionaler Ebene erhöht;

Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

8.

ist davon überzeugt, dass die Kommission hinsichtlich der Validierung und Erprobung der Ideen die richtige Entscheidung getroffen hat, als sie der Zusammenarbeit mit den Städten und deren Zuarbeit Priorität gab; der Ausschuss sieht darin eine völlige Übereinstimmung mit seinen früheren Bemerkungen zu der i2010-Strategie;

9.

glaubt, dass gerade auf Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund der Erfordernisse in der Praxis die kreativsten und innovativsten Lösungen zur Unterstützung der i2010-Strategie der EU ausgearbeitet werden können;

10.

macht darauf aufmerksam, dass den Kommunen und Regionen mehrere Instrumente zur Verfügung stehen, die helfen können, die Möglichkeiten der IKT bei der Meisterung des Klimawandels vollumfänglich zu nutzen, wie zum Beispiel Verantwortung und Zuständigkeiten für Raumplanung, Energieversorgung sowie Bau- und Verkehrswesen;

11.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereits jetzt IKT umfangreich für viele ihrer Aufgaben einsetzen, bei denen Energie und Emissionen gespart werden, wie zum Beispiel:

Beleuchtung öffentlicher Areale: Der Nutzer kann beispielsweise mit einer SMS oder über das Internet die Beleuchtung von Außensportanlagen für eine bestimmte Zeit anschalten und Straßenbeleuchtungen können automatisch an den veränderten Bedarf angepasst werden;

Regelung der Heizung, Klimaanlage und Beleuchtung in Gebäuden. Die Rolle der Gebäudetechnik ist besonders ausschlaggebend bei Objekten, die viel Energie verbrauchen, wie etwa Schwimmhallen;

Fernüberwachung von Grundstücken und sonstigen öffentlichen Arealen. Zugleich erhält man Informationen über den Energieverbrauch der Gebäude und diesbezügliche Schwankungen;

umweltfreundlichere Verkehrsführung, wie zum Beispiel Ampeln, die auf Änderungen der Verkehrsströme reagieren, sowie Systeme zur Staumeldung;

Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Bereits jetzt bieten zahlreiche Kommunen Echtzeit-Fahrpläne, die auf Positionsbestimmungssystemen basieren, und Ticketverkauf im Internet an;

Entwicklung der Nahlogistik. Mit Hilfe der Informationstechnologie können Transporte und verschiedene mobile Dienste innerhalb einer Kommune zusammengelegt werden, wodurch die Emissionen reduziert und die Wegstrecken auf umweltfreundliche Weise optimiert werden;

Hebung des Verbraucherbewusstseins. Durch Fernablesung der Verbrauchsmessgeräte können den Verbrauchern solche Informationen in Echtzeit geboten werden, die durch Interaktivität die Energieeffizienz verbessern und die Emissionen reduzieren;

Energieerzeugung und Energiedistribution, bei denen bereits jetzt Prozesse mit Hilfe der Informationstechnologie gesteuert werden;

12.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, IKT-Unternehmen in dieser Phase im Strukturwandel die führende Rolle zu übertragen, um den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern;

13.

hebt auch das große Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologie für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hervor, Produktivität und Dienstleistungen zu verbessern und zugleich den Energieverbrauch und die Emissionen zu senken. Die Nutzung dieser Möglichkeiten setzt allerdings oft tief greifende strukturelle Reformen der Verwaltungsabläufe voraus, wie zum Beispiel:

mehr Telearbeit, wodurch die Arbeit flexibler wird;

Übergang von Papierdokumenten zur elektronischen Sachbehandlung bei gleichzeitiger Überarbeitung der internen und externen Verfahrensweisen;

Bereitstellung eines umfassenden, auf die jeweiligen Lebenssituationen zugeschnittenen Dienstleistungsangebots in sektor- und organisationsübergreifenden Einheiten in bürgernahen Dienstleistungszentren, in denen eine weiterführende Fachberatung und z.B. auch Dolmetschdienste unter Nutzung von Videokonferenzen angeboten werden können;

14.

bekundet, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa und ihre Netze bereitwillig an dem von der Kommission angeregten Konsultations- und Partnerschaftsprozess auf dem Gebiet der „IKT für Energieeffizienz“ sowie an der Verbreitung bewährter Praktiken teilnehmen werden;

15.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sachgerechte Finanzierungsmodelle auszuarbeiten, die auch den Bedürfnissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gerecht werden, und die Energieeffizienz im Allgemeinen und Lösungen auf Grundlage von IKT im Besonderen zu einem Schwerpunkt für alle Finanzierungsarten zu machen;

Sonstige Bemerkungen

16.

vertritt die Auffassung, dass ungeachtet verschiedener Initiativen, die bereits im Gange sind, der Verkehr in der Mitteilung mit zu den Bereichen genommen werden sollte, auf die von Beginn an abzustellen ist, da er ein großes Energiesparpotenzial und zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für IKT bietet sowie aus der Perspektive der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von ausschlaggebender Bedeutung ist;

17.

teilt die Auffassung der Kommission, dass die Entwicklung Strom sparender Computer unterstützt werden muss, und fordert die Kommission auf, zugleich auch in die Entwicklung solcher Verfahren zu investieren, mit denen die Wärmeenergie großer Rechenzentren besser als bisher wiedergewonnen werden kann;

18.

richtet seine Aufmerksamkeit neben dem von der Kommission hervorgehobenen Potenzial der IKT für die Energieeffizienz auch auf die umfassenden Auswirkungen, die die Herstellung, Verbringung und Entsorgung informationstechnischer Produkte auf den ökologischen Fußabdruck der Branche haben, und hält es für wichtig, darauf im Wege freiwilliger Vereinbarungen und erforderlichenfalls auch durch die Rechtsetzung zu reagieren;

19.

regt die Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien für den Ausbau der Forschung über Energieeffizienz durch IKT an, durch die die fragmentierten europäischen, nationalen und regionalen Ressourcen besser gebündelt werden könnten, um gemeinsame Ziele zu erreichen;

20.

unterstreicht die Bedeutung der nutzerorientierten Forschung; Voraussetzungen für deren Gelingen sind eine enge Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlicher Forschung, IKT- und sonstigen Unternehmen, Energieversorgungsunternehmen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Verbraucherverbänden;

21.

fordert dazu auf, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Energieeffizienz eine bedeutende Rolle im EU-Forschungsrahmenprogramm sowie in den entsprechenden nationalen Vorhaben zu verleihen, insbesondere bei den in der Mitteilung vorgeschlagenen großen Pilotprogrammen zur Erfassung des ökologischen Fußabdrucks der Informations- und Kommunikationstechnologie;

22.

äußert seine Sorge darüber, dass ungeachtet der Dringlichkeit dieser Angelegenheit die Verwertung der Innovationen in Form praktischer Massenprodukte und Dienstleistungen nicht ausreichend vorangekommen ist, und stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur als Vorreiter bei der Innovationsverwertung fungieren, sondern auch einschlägigen Unternehmen eine günstiges wirtschaftliches Umfeld bieten können;

23.

hält unter dem Gesichtspunkt des Marktwachstums den Mangel gemeinsamer Standards für ein zentrales Problem, und zwar besonders in solchen technischen Bereichen, die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von Interesse sind, wozu etwa intelligente Gebäudetechnik, Beleuchtungsregelung und Verkehrssysteme gehören. Das Fehlen von Standards verhindert die technische Interoperabilität, begrenzt den Wettbewerb auf den Märkten und erschwert öffentliche Beschaffungsmaßnahmen;

24.

macht darauf aufmerksam, dass es in den von der Kommission genannten vorrangigen Bereichen keine Standardmessverfahren gibt, mit denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Nutzwirkung verschiedener Lösungen bewerten könnten;

25.

stellt fest, dass die dezentrale Energieerzeugung in Kommunen und Regionen vom Standpunkt der Stromverteilung und der Versorgungssicherheit sinnvoll ist und die Möglichkeit gibt, verschiedene Formen der Energieerzeugung zu kombinieren. Deshalb unterstützt der Ausschuss nachdrücklich die Pläne der Kommission, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken über neue, auf IKT basierende Geschäftsmodelle bei der dezentralen Produktion zu fördern und auf Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu setzen;

26.

stellt fest, dass in der Mitteilung die Förderung „grüner“ IKT im öffentlichen Vergabewesen nicht erwähnt wird, und fordert zur Ausarbeitung von Verfahrensweisen auf, durch die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei ihren öffentlichen Aufträgen und insbesondere im vorkommerziellen Verfahren die Energieeffizienz und die diesbezügliche Entwicklung von IKT unkomplizierter als bisher prioritieren können;

27.

reagiert zustimmend auf die in der Mitteilung geäußerte Hoffnung nach einer engen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und schlägt vor, dass:

im Rahmen einer europäischen Veranstaltung zur Energieeffizienz eine Ausstellung und ein Wettbewerb der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften organisiert werden könnten, bei dem es um die besten Vorhaben einer IKT-gestützten Energieeffizienz geht. Der AdR ist bereit, sich sowohl an der Ausstellung als auch an der Veranstaltung selbst zu beteiligen;

die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen und anderen Akteuren einen praktischen Leitfaden ausarbeitet, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die IKT bei ihren Klimaschutzplänen nutzbar machen können.

28.

schlägt vor, dass die Kommission in ihrer nächsten Mitteilung zum Thema IKT und Umwelt im Frühjahr 2009:

die Perspektive von der Energieeffizienz auf die nachhaltige Entwicklung ausweitet;

einen konkreten Handlungsplan mit den jeweiligen Zielen, Maßnahmen und Fristen beifügt;

als neue Bereiche zumindest den Verkehr und notwendige Änderungen in der öffentlichen Verwaltungspraxis mit aufnimmt;

die Stellung und die Erfordernisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beachtet.

Standpunkte des Ausschusses der Regionen

29.

Wie der Ausschuss bereits bei früheren Gelegenheiten festgestellt hat, müssen die Energieeffizienz und die intensivere Nutzung erneuerbarer Energien zentrale Bestandteile der europäischen Energiepolitik sein. Investitionen in die Nutzung der IKT zum Zwecke einer besseren Energieeffizienz helfen Kommunen und Regionen, den Klimawandel zu meistern, die Energieversorgung zu dezentralisieren, den Energieverbrauch zu senken sowie den Unternehmen vor Ort neue Geschäftsfelder zu erschließen;

30.

der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission, bei der Validierung und Erprobung von Ideen die Erfahrungen der Städte zu berücksichtigen und mit ihnen und den vorhandenen Netzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten. Aufgrund der vielfältigen Funktionen der Kommunen und Regionen (z.B. als Regulierungsbehörden, Verbraucher, Dienstleistungserbringer, Energieverbraucher und -anbieter, Initiator, Fachkundige und Leitlinien-Aufstellende) haben sie viele Gründe, die umfassende Nutzung der IKT zur Verbesserung der Energieeffizienz rückhaltlos zu unterstützen. Der Ausschuss ist bestrebt, unter Nutzung seiner Möglichkeiten das Bewusstsein der Städte und der Netze der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hinsichtlich dieser Möglichkeiten zu schärfen, und wird sie ermutigen, sich an dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beteiligen;

31.

der Ausschuss hofft, dass sich die Kommission stärker für eine Standardisierung auf diesem Gebiet einsetzt, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besseren Zugang zu interoperablen Produkten bekommen. Standardisierung und Qualitätskriterien fördern zudem den Wettbewerb auf den Märkten und erleichtern den Behörden die Beschaffung energieeffizienter Erzeugnisse;

32.

im Rahmen ihrer gemeinsamen Umweltverantwortung könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit der Unterstützung von Europäischer Union und Mitgliedstaaten eine Vorreiter- und Vorbildfunktion bei der Verbesserung der Energieeffizienz durch IKT übernehmen. Zu dieser Vorreiterrolle gehören unter anderem die Bildung einer neuen Partnerschaft mit IKT-Unternehmen und Energieversorgern, eine energietechnisch intelligente Ausstattung öffentlicher Gebäude, die intelligente Beleuchtung öffentlicher Flächen sowie die Verbesserung der Energieeffizienz in Verwaltung und Diensterbringung;

33.

der Ausschuss schlägt vor, dass die Europäische Kommission in ihrer nächsten Mitteilung zu diesem Themenkreis einen Maßnahmenplan für die Nutzung der IKT zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung vorlegt. Der Ausschuss hält es für unerlässlich, bei einer umfassenden Betrachtung auch den Verkehr mit einzubeziehen; zu einem solchen Maßnahmenplan gehören ferner eine umfassende e-Strategie zur Senkung der Kohlendioxidemissionen, branchenspezifische quantitative Emissionsziele, Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Erreichung dieser Ziele sowie die Definition von Monitoringindikatoren, die Aufschluss über erreichte Fortschritte geben.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/58


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die Europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“

(2009/C 76/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont zugleich, dass oberstes Ziel von über den nationalen Rahmen hinausreichenden Maßnahmen die Schaffung eines europäischen Mehrwerts sein muss. Darum schließt der Ausschuss sich der Forderung der Kommission an, die auf gemeinsamen Werten basierende Vielfalt der Schulsysteme in Europa mit ihrer großen Zahl innovativer und exzellenter Verfahren besser zu nutzen. Dies gilt insbesondere für den von der Kommission vertretenen Ansatz, die für die Gestaltung und Inhalte der Bildungssysteme verantwortlichen Stellen — auf lokaler und regionaler wie auf nationaler Ebene — durch die Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen zu unterstützen;

erinnert daran, dass der jeweilige Stand der Dezentralisation in den einzelnen Mitgliedstaaten auch weiterhin geachtet werden muss. In vielen Mitgliedstaaten liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Daher ist ein gutes politisches und administratives Zusammenspiel zwischen allen Ebenen wichtig. Das Schulwesen wird am erfolgreichsten verbessert, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei aktive Partner sind und für die Entwicklung des Unterrichtswesens Verantwortung übernehmen;

hält die Beschränkung der Mitteilung auf die Strukturierung der europäischen Zusammenarbeit im Schulwesen für einen legitimen und praktikablen Ansatz. Darüber soll jedoch nicht vergessen werden, dass Bildung nicht nur in der Schule erworben wird, sondern auch in vorschulischen Einrichtungen sowie im außerschulischen Alltag, z.B. in der Familie, bei Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen oder durch die Medien. Die für Schulbildung Verantwortlichen sollten versuchen, die ihnen anvertrauten jungen Menschen in der Gesamtheit ihrer Lebensumstände zu sehen, und infolgedessen die außerschulischen Bildungsprozesse und daraus resultierenden Einstellungen zur schulischen Bildung nach Möglichkeit in ihre Überlegungen einbeziehen;

stellt fest, dass das vorschulische Angebot europaweit zu einem großen Teil durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften finanziert und seit vielen Jahren kontinuierlich ausgebaut und verbessert wird, so weit es in ihren Kräften steht. Viele Projekte konnten und können jedoch nur mit Unterstützung aus europäischen Programmmitteln gestartet werden, so z.B. die Förderung frühkindlicher Mehrsprachigkeit — vor allem in grenznahen Regionen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Fördermaßnahmen der Europäischen Union in solchen Fällen mehr Kontinuität bieten müssten, um zu verhindern, dass gute Projekte nach wenigen Jahren aus Finanzmangel eingestellt werden und das erworbene Erfahrungswissen verloren geht. Für die Fortsetzung der Projekte sind Fördermittel seitens der EU vorzusehen;

erhofft unter diesem Aspekt von dem neuen Programm Comenius Regio größere Entscheidungsspielräume für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wo sie Prioritäten bei der Förderung von Projekten setzen möchten;

unterstützt die Kommission in ihrer Forderung nach mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem, kann sich jedoch ihren teilweise zu wenig differenzierenden Aussagen über voneinander abweichende Lösungen in einzelnen Mitgliedstaaten nicht anschließen.

Berichterstatter

:

Helma KUHN-THEIS (DE/EVP), Mitglied des Landtags des Saarlandes

Referenzdokument

„Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“

KOM(2008) 425 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert“. Sie formuliert wesentliche Herausforderungen, die sich den Schulsystemen in Europa stellen. Er stimmt der Kommission in ihrer Analyse der Probleme und bei den daraus gezogenen Schlussfolgerungen weitgehend zu. Insbesondere teilt er vollinhaltlich die Auffassung der Kommission, dass Investitionen in die Jugend — vor allem auf dem Gebiet der Bildung — höchste Priorität zukommt;

2.

hätte es in diesem Zusammenhang als eine wertvolle Hilfe betrachtet, wenn die Kommission den Versuch unternommen hätte, die Größenordnung des finanziellen Engagements der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abzuschätzen, das sich aus der Umsetzung ihrer Vorschläge ergibt;

3.

ist nämlich der Auffassung, dass die Bewältigung der von der Kommission beobachteten Probleme bereits vielerorts im Mittelpunkt der Bemühungen nicht nur der Mitgliedstaaten, sondern auch der lokalen und regionalen Behörden steht. Insofern bedauert der Ausschuss, dass die Kommission in ihren Überlegungen nicht auf den Beitrag und die finanzielle Unterstützung eingeht, den die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer vielfältigen Zuständigkeiten im Bildungssektor wie auch aufgrund ihrer genauen Kenntnis der örtlichen und regionalen Situation zur Lösung der aufgeworfenen Fragen jetzt schon erbringen;

4.

sieht jedoch andererseits durchaus weiteren Handlungsbedarf angesichts der Schlüsselrolle von Bildung für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Europa sowie mit Blick auf die herausragende Bedeutung von Schulbildung im Hinblick auf das lebenslange Lernen. Er befürwortet daher grundsätzlich den Vorschlag einer Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Schulwesen;

5.

betont zugleich, dass oberstes Ziel von über den nationalen Rahmen hinausreichenden Maßnahmen die Schaffung eines europäischen Mehrwerts sein muss. Darum schließt der Ausschuss sich der Forderung der Kommission an, die auf gemeinsamen Werten basierende Vielfalt der Schulsysteme in Europa mit ihrer großen Zahl innovativer und exzellenter Verfahren besser zu nutzen. Dies gilt insbesondere für den von der Kommission vertretenen Ansatz, die für die Gestaltung und Inhalte der Bildungssysteme verantwortlichen Stellen — auf lokaler und regionaler wie auf nationaler Ebene — durch die Erleichterung des Austauschs von bewährten Verfahrensweisen zu unterstützen;

6.

erinnert daran, dass der jeweilige Stand der Dezentralisation in den einzelnen Mitgliedstaaten auch weiterhin geachtet werden muss. In vielen Mitgliedstaaten liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Daher ist ein gutes politisches und administratives Zusammenspiel zwischen allen Ebenen sowie die Gestaltung einer gemeinsamen Politik wichtig. Das Schulwesen wird am erfolgreichsten verbessert, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei aktive Partner sind und für die Entwicklung des Unterrichtswesens auf ihrem Territorium Verantwortung übernehmen;

7.

hält die Beschränkung der Mitteilung auf die Strukturierung der europäischen Zusammenarbeit im Schulwesen für einen legitimen und praktikablen Ansatz. Darüber soll jedoch nicht vergessen werden, dass Bildung nicht nur in der Schule erworben wird, sondern auch in vorschulischen Einrichtungen sowie im außerschulischen Alltag, z.B. in der Familie, bei Freizeitgestaltung mit Gleichaltrigen oder durch die Medien. Die für Bildung und Jugendpolitik Verantwortlichen sollten versuchen, die ihnen anvertrauten jungen Menschen in der Gesamtheit ihrer Lebensumstände zu sehen, und infolgedessen die außerschulischen Bildungsprozesse und daraus resultierenden Einstellungen zur schulischen Bildung sowie die informelle Bildung nach Möglichkeit in ihre Überlegungen einbeziehen.

In Bezug auf das Thema „Kompetenzen als Schwerpunkt“ (Kapitel 2)

8.

unterstreicht der Ausschuss die Beobachtung der Kommission, dass der Erwerb von Kompetenzen ganz wesentlich von den Lernenden selbst bestimmt wird, „indem sie sich mit ihren Lernzielen auseinander setzen, beim Lernen Selbstdisziplin aufbringen, selbstständig und mit anderen zusammen arbeiten, sich bei Bedarf um Information und Unterstützung bemühen und sämtliche Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ (Ziffer 2.3). Gerade in einer Gesellschaft, in der die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zunehmend wichtig wird, sind das „Lernen Lernen“ und das selbstständige Lernen von grundlegender Bedeutung und müssen als Schlüsselkompetenzen gefördert werden;

9.

hält der Ausschuss es deshalb für wichtig, dass die Schulen über ein schlüssiges Bildungskonzept verfügen, damit die Schülerinnen und Schüler verstehen, wie der von ihnen besuchte Unterricht aufgebaut ist und was von ihnen erwartet wird. Das Lernen von Kindern und Jugendlichen sollte gekennzeichnet sein durch positive Erwartungen, Aufnahme, Stimulierung und Orientierung;

10.

schließt er sich der Auffassung an, dass Reformen der Lehrpläne von einem ganzheitlichen und kompetenzorientierten Ansatz ausgehen sollten, der „Lehrkräfte, Lernende und andere Akteure voll einbezieht“ (Ziffer 2.5), wobei besonders die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten wichtig ist. Dabei sollte man hohe Erwartungen an das Schulsystem stellen, sich gleichzeitig jedoch bewusst sein, dass Schule zwar viel bewirken kann, sie aber auch in hohem Maße von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig ist. Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen: Die Bemühungen der Schule fruchten mehr, wenn in Familie und in vorschulischen Einrichtungen bereits eine positive Einstellung zum Lernen grundgelegt wurde. Gegen Ende der Schulzeit sind die Signale, die von der Wirtschaft und vom Arbeitsmarkt ausgehen, ebenfalls sehr wichtig für die Lernmotivation von Jugendlichen. Die Schulen können ihrerseits eine neue staatsbürgerliche Kultur fördern, etwa durch:

die Errichtung eines lokalen Bildungsnetzwerks, das gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität Beiträgen der formellen und informellen Bildungseinrichtungen Rechnung trägt;

die Bezugnahme auf die Kulturgüter, Traditionen und das wissenschaftliche und wirtschaftliche Erbe der lokalen Gebietskörperschaften;

ein Curriculum, bei dem die Bildungsarbeit mit den Familien geteilt wird, unter Anerkennung der einzelnen Aufgaben und Unterschiede, aber auch durch die Festlegung der beiderseitigen Pflichten;

11.

hält er in Übereinstimmung mit der Kommission die Förderung der Lesekompetenz für eine zentrale Aufgabe der Schule. Manche der von der Kommission genannten Förderstrategien sind — vor allem im Umfeld der Schule — typische Aufgaben der Gebietskörperschaften wie z.B. Förderung der Sprachkompetenz von Familien und Verbesserung der Leseinfrastruktur. Auch für die Entwicklung einer positiven Einstellung zu Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) ist die meist von den Gebietskörperschaften finanzierte Ausstattung von Schulen, Mediatheken und Freizeiteinrichtungen ein wichtiger Faktor;

12.

hebt zusätzlich zu dem Erwerb der Schreib- und Lesekompetenz die Bedeutung der Entwicklung von Fertigkeiten im Umgang mit IKT (eLiteracy) in der Schule hervor. Dadurch können die Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf ein selbstständiges Leben vorbereitet und befähigt werden, sich moderne Informationstechnologien anzueignen, die einen zusätzlichen Mehrwert für ihre eigene und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung darstellen;

13.

teilt er die Auffassung der Kommission über die Bedeutung individualisierter Lernansätze wie auch der Intention, mit welcher Beurteilungen erfolgen. Eine Beurteilung sollte formativ, also zukunftsorientiert, sein mit dem Ziel, das weitere Lernen effektiver und individueller zu gestalten. Jedoch sind Beurteilungen häufig summativ, also abschließend, und werden lediglich dazu verwendet, Schüler einzustufen. Hier sieht der Ausschuss noch erheblichen Verbesserungsbedarf in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung, wobei auch europäische Programme zur Verbreitung neuer Erkenntnisse beitragen können, vor allem, wenn dadurch die Lehrkräfte in der Aus- und Fortbildung erreicht werden;

14.

hält er die Formulierung im dritten Punkt der Zusammenfassung „Anwendung eines umfassenden Ansatzes für die Kompetenzentwicklung, der sich erstreckt auf Lehrpläne, Lernmaterialien, Lehrerausbildung …“ für unglücklich gewählt, da die Präzisierung fehlt, dass hier nicht an einen europaweit harmonisierten Ansatz gedacht ist, sondern dass es sich um eine Anregung für die Mitgliedstaaten und die dort für das Bildungswesen Verantwortlichen handelt;

15.

sieht er die Erziehung zu unternehmerischem Verhalten und die Entwicklung von Unternehmergeist in engem Zusammenhang mit dem weiter oben bereits angesprochenen Prinzip, dass generell die Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten gefördert werden soll, die bereit sind, von sich aus initiativ zu werden — und dies nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern auch in bürgerschaftlichem Engagement durch die Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft. Die Schule muss also ein hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler entwickeln (Kapitel 3), indem sie sich als eine Gemeinschaft für kognitive, kulturelle und soziale Bildung anbietet und Wissen, aber auch staatsbürgerliches Bewusstsein vermittelt. Im Übrigen ist in dieser Hinsicht eine enge Zusammenarbeit mit der örtlichen und regionalen Wirtschaft wichtig.

In Bezug auf ein hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler (Kapitel 3)

16.

schließt der Ausschuss sich vorbehaltlos dem Plädoyer der Kommission für bessere Lernangebote für Vorschulkinder an. Er bekräftigt ausdrücklich die Aussage, dass „eine Verbesserung des Betreuungsangebots und ein erweiterter Zugang dazu möglicherweise die wichtigsten Beiträge (…) zur Verbesserung der Chancen für alle und zur Erreichung der Ziele von Lissabon“ sind. In vorschulischen Einrichtungen werden wesentliche Grundlagen für den späteren Lernerfolg in der gesamten Schulzeit gelegt. Dies gilt nicht nur für Kinder aus benachteiligten Gruppen; eine gute vorschulische Bildung nützt allen. Der Besuch von vorschulischen Einrichtungen bietet eine erste Gelegenheit, Kindern Wissen näher zu bringen, sofern mit sozialpädagogischen Maßnahmen von frühester Jugend an die Grundlagen für eine positive Sozialisation und für positive Einstellungen zum Engagement, zum Lernen und für eine Teilnahme der Familien an der Bildung der eigenen Kinder gelegt werden. Innovative pädagogische Methoden, die in den vorschulischen Einrichtungen angewandt werden, lassen auch qualifizierte Weiterentwicklungen auf den nachfolgenden Bildungsstufen zu. Vorsorglich weist der Ausschuss allerdings darauf hin, dass selbst eine optimale Gestaltung der Vorschulphase die an dem weiteren Bildungsverlauf beteiligten Lehrkräfte nicht von ihrer Verantwortung entbindet, bei ihren Schülern Entdeckungsfreude und Lust am Lernen wach zu halten und weiterzuentwickeln;

17.

stellt der Ausschuss fest, dass das vorschulische Angebot europaweit zu einem großen Teil durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften finanziert und seit vielen Jahren kontinuierlich ausgebaut und verbessert wird, so weit es in ihren Kräften steht. Viele Projekte konnten und können jedoch nur mit Unterstützung aus europäischen Programmmitteln gestartet werden, so z.B. die Förderung frühkindlicher Mehrsprachigkeit — vor allem in grenznahen Regionen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Fördermaßnahmen der Europäischen Union in solchen Fällen mehr Kontinuität bieten müssten, um zu verhindern, dass gute Projekte nach wenigen Jahren aus Finanzmangel eingestellt werden und das erworbene Erfahrungswissen verloren geht. Für die Fortsetzung der Projekte sind Fördermittel seitens der EU vorzusehen;

18.

erhofft er unter diesem Aspekt von dem neuen Programm Comenius Regio größere Entscheidungsspielräume für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wo sie Prioritäten bei der Förderung von Projekten setzen möchten;

19.

unterstützt er die Kommission in ihrer Forderung nach mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem, kann sich jedoch ihren teilweise zu wenig differenzierenden Aussagen über voneinander abweichende Lösungen in einzelnen Mitgliedstaaten nicht anschließen. Dies betrifft etwa die Frage, ob Kinder früher oder später auf Schulen, die qualitativ unterschiedliche Schulabschlüsse vermitteln, verteilt werden. Aus einer McKinsey-Studie von 2007 (1) geht hervor, dass die Struktur des Unterrichts für den Lernerfolg weitaus wichtiger ist als die Organisation des Schulsystems. Wie die Kommission es an anderer Stelle ihrer Mitteilung (Kapitel 4) richtigerweise tut, sollte man deshalb an der Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung arbeiten;

20.

hält er es für wichtig, dass sich alle Mitgliedstaaten um noch mehr Chancengleichheit beim Zugang zur Schulbildung bemühen. Das Ziel besteht darin, dass alle Zugang zu einer qualitativ hoch stehenden Schulbildung erlangen können und dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten für den Bildungserfolg keine maßgebende Rolle spielen;

21.

ist er sich dessen bewusst, dass Schüler mit Migrationshintergrund sich in der Mehrzahl der Fälle vor sehr komplexe Probleme gestellt sehen und dass sie deshalb besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Vor diesem Hintergrund begrüßt er, dass die Kommission ein Grünbuch (2) zu der Thematik vorgelegt hat, das Gegenstand einer eigenen Stellungnahme des Ausschusses der Regionen sein wird. Diesbezüglich müssen die Anstrengungen der Schule, die ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien zu integrieren, unterstützt werden mit Angeboten der interkulturellen Erziehung, die allen Personen Aufmerksamkeit schenken und die Unterschiede respektieren. Das Verständnis der grundlegenden Beziehung zwischen Sprache und Kultur verdeutlicht die große Bedeutung des Sprachenerwerbs, ausgehend vom Hör — und Leseverstehen der Sprache des Gastlandes als Mittel der Kommunikation und der Kontaktnahme, bis hin zur Pflege der Sprache des Herkunftslandes als Anerkennung der Identität und Zeichen der Respektierung und Hochschätzung der Vielfalt;

22.

betrachtet er es als eine ganz wesentliche Aufgabe der Schule, benachteiligte Schüler zu unterstützen, ihr Selbstvertrauen zu stärken, ihre Fortschritte anzuerkennen und ihnen Wege zum Erfolg zu zeigen, die ihren individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen so weit wie möglich entsprechen. Es soll aber auch nicht vergessen werden, dass Schüler mit guten Voraussetzungen und besonderen Neigungen und Begabungen ebenso Anspruch darauf haben, stimuliert, gefördert und gefordert zu werden. Auch dies gehört zu einem gerechten Schulsystem. Es gehört zu den vornehmsten und schwierigsten pädagogischen Aufgaben, die individuelle Förderung aller Schüler so zu gestalten, dass sie nicht zu gesellschaftlicher Desolidarisierung führt. Das Verantwortungsgefühl des Einzelnen für das Ganze muss erhalten bleiben;

23.

fordert er eine massive Verstärkung der Tragweite schulischer wie außerschulischer Maßnahmen zur Reduzierung der Fälle vorzeitigen Schulabbruchs. Lokale und regionale Gebietskörperschaften haben hier eine große Mitverantwortung und investieren erhebliche Mittel. Der Ausschuss erkennt in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von Ressourcen aus den europäischen Strukturfonds als eine wesentliche Hilfe an, würde es jedoch begrüßen, wenn den Gebietskörperschaften weitere, möglichst unbürokratische Zugangsmöglichkeiten zu europäischen Fördermitteln eingeräumt würden;

24.

erinnert er im Zusammenhang mit der Erwähnung von „Schulen der zweiten Chance“ an die Bedeutung eines zweiten Bildungswegs nicht nur für Jugendliche, sondern während des ganzen Lebens. Allen Erwachsenen, aber natürlich besonders denjenigen, die in Kindheit und Jugend viel versäumt haben, müssen noch Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen;

25.

hält er allgemeine Vorgaben, welche Bildungsangebote Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemacht werden sollten, nicht für angemessen. Erstens sind die individuellen Bedürfnisse solcher Kinder sehr unterschiedlich und zweitens unterscheiden sich die Systeme der sonderpädagogischen Förderung in den Mitgliedstaaten erheblich. Es muss generelles Ziel pädagogischen Handelns sein, Schülern mit Lern- und Anpassungsproblemen rechtzeitig und flexibel zu helfen, unabhängig von der Schulform, in der sie sich befinden. Es ist daher nicht korrekt, die Bewertung der Qualität sonderpädagogischer Förderung auf die Frage der besuchten Schulform zu reduzieren. Zahlreichen Schülerinnen und Schülern ermöglichen erst spezialisierte Förderschulen den Zugang zur Bildung. Insbesondere ist es für Kinder mit möglichem sonderpädagogischen Förderbedarf jedoch wesentlich, dass dieser schon im vorschulischen Bereich so früh als möglich erfasst und erkannt wird, um Stützmechanismen zum Einsatz zu bringen. Dies erleichtert den betroffenen Kindern und deren Familien wesentlich den Übertritt in die Schule;

26.

unterstreicht er die Bedeutung von Schulentwicklung für die Nachhaltigkeit der in den verschiedenen Bildungssystemen eingeleiteten Reformen. Dabei sollte auch die Rolle der Schulinspektion untersucht werden, die die Flexibilität und Innovation in den Schulen begünstigen und unterstützen sollten. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss die Kommission dringend zu Vorsicht auf bei Koordinierungs- und Kohärenzmaßnahmen, die den allgemeinen Zielen von Innovation und Unternehmergeist auf Schulebene entgegenwirken könnten, wenn sie als Mittel für eine Standardisierung eingesetzt würden. Der Ausschuss hält Schulentwicklung für ein Thema, bei dem neben den Mitgliedstaaten auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Schulen selbst von einem Austausch der Erfahrungen profitieren können, und er erkennt an, dass europäische Programme, insbesondere Comenius und das frühere ARION, hier von großem Nutzen waren und sind;

27.

bekräftigt er die Auffassung des Rates (3), dass Schulen sich zu Lerngemeinschaften entwickeln sollten, die sich selbst evaluieren und neue Ziele setzen, wobei sie sich je nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben der einzelnen Mitgliedstaaten in die Bildungspolitik der lokalen Gebietskörperschaft einbringen und diese Politik mitgestalten sollten. Dies schließt eine Verstärkung der Angebote an die Lehrkräfte ein, sich ständig weiterzubilden und weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss es, wenn Schulen und Lehrkräfte gute Kontakte zur Gemeinschaft in ihrem unmittelbaren Umfeld pflegen. Seines Erachtens ist die regionale und lokale Ebene für die positive Entwicklung einer Schule von ausschlaggebender Bedeutung.

In Bezug auf das Thema „Lehrkräfte und Schulpersonal“ (Kapitel 4)

28.

pflichtet der Ausschuss der Kommission darin bei, dass zum Erreichen der Ziele von Lissabon den Lehrkräften eine Schlüsselposition zukommt. Er sieht eine sowohl pädagogisch als auch fachlich qualitativ hochwertige Erstausbildung mit integrierten Praxisanteilen für vorrangig an;

29.

fordert er eine stärkere Mobilität der Lehrkräfte in Aus- und Weiterbildung. Von Lehrkräften, die eigene Erfahrungen in anderen europäischen Staaten gesammelt haben, kann erwartet werden, dass sie ihren Schülern in anschaulicher Weise die Vielfalt europäischer Traditionen und Kulturen, aber auch die Anerkennung gemeinsamer Werte vermitteln können;

30.

sieht er weitere Aspekte, die in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften berücksichtigt werden sollten. Dies sind z.B.: Das veränderte Lernverhalten durch die Nutzung des Internets und die damit verbundenen Neuerungen; insofern müssen sich das Lehrerbild und ihre Selbstwahrnehmung ändern. Flexibilität ist unerlässlich: Lehrkräfte müssen Bildungstrends frühzeitig erkennen und sich mit Änderungen im Bildungssektor auseinandersetzen. Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendarbeiter und viele andere im pädagogischen Bereich müssen zusammenarbeiten und versuchen, die Berufswelt des jeweils anderen zu verstehen. Teamarbeit sollte ein zentrales Thema in Aus-, Fort- und Weiterbildung sein. Ebenso wichtig sind Netzwerkbildung und Kooperation mit Kollegen an anderen Schulen;

31.

schlägt er vor, sich ebenfalls mit der Rolle ergänzender, möglicherweise auch halbprofessioneller Tätigkeiten zu befassen. So wurde z.B. in manchen Regionen die Funktion des Lernbetreuers (Learning Coach) geschaffen, um auf die individuellen Bedürfnisse bestimmter Lernender einzugehen. Hier gibt es möglicherweise nachahmenswerte Modelle für andere Schulsysteme;

32.

hält den Vorschlag der Kommission für bessere Einstellungsverfahren für eine Frage, die Aufmerksamkeit erfordert. Den von der Kommission in Ziffer 4.4 genannten Weg einer gezielten Anwerbung qualifizierter Bewerber und ihrer kontinuierlichen Begleitung in Ausbildung und Beruf hält der Ausschuss für einen richtigen Ansatz;

33.

stimmt er mit der Kommission darin überein, dass die Ansprüche an die mit der Leitung einer Schule betrauten Personen enorm gestiegen sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben dies erkannt und in dem Bestreben, kompetente Persönlichkeiten für diese Aufgabe zu gewinnen, bemühen sie sich, die Schulen auch für die Schulleiter zu attraktiven Arbeitsplätzen zu machen;

34.

hält es für wichtig, in der weiteren Zusammenarbeit eine generelle Debatte über die Rolle, Aufgaben und den Kompetenzbedarf von Schulleitern zu führen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Erfahrungsaustausch über bewährte Verfahren zur Einstellung von Schulleitern wichtig.

In Bezug auf die Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags (Kapitel 5)

35.

bietet der Ausschuss der Kommission bei der von ihr vorgeschlagenen Zusammenarbeit seine Unterstützung an. Er unterstreicht nochmals, dass die Zusammenarbeit vorrangig im unmittelbaren Erfahrungsaustausch zwischen den bildungspolitisch verantwortlichen Stellen der Mitgliedstaaten bestehen soll. Der Ausschuss sieht dabei die von der Kommission in der Zusammenfassung vorgeschlagene Fokussierung auf die Verbesserung der Schreib- und Lesekompetenz, die Erweiterung des Zugangs zur Vorschulbildung und die Intensivierung der Lehrerbildung als in der Tat vordringlich an. Er plädiert für eine Vermehrung und Erleichterung der Möglichkeiten, die Weitergabe und Erprobung von Verfahren, die sich in den Kommunen und Regionen bewährt haben, mit Mitteln der EU zu unterstützen — immer unter Beachtung des Grundsatzes, dass die Übertragung von Modellen aus einer Region in eine andere wegen des unterschiedlichen kulturellen und sozialen Kontexts immer sehr umsichtig erfolgen muss und letztlich immer nur aufgrund einer bewussten Entscheidung und mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlich Verantwortlichen erfolgen darf;

36.

dankt der Ausschuss der Kommission für die in ihrer Mitteilung enthaltenen Impulse und bittet sie um Beachtung der vorstehend gemachten Bemerkungen im weiteren Fortgang der Diskussion.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Michael Barber, Mona Mourshed: „How the world's best-performing school systems come out on top“, McKinsey & Company, September 2007.

(2)  KOM(2008) 423.

(3)  ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 7.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/63


Entschliessung des Ausschusses der Regionen zur Finanzkrise

(2009/C 76/13)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

ist besorgt über die gravierenden sozialen Auswirkungen der Finanzkrise und ihre Folgen für die gesamte Wirtschaft und insbesondere für die Gebietskörperschaften und die Bürger; fordert daher entschlossene Maßnahmen zur Unterstützung der Nachfrageseite der Wirtschaft, der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Regionen und Kommunen, um den Zusammenhalt zu wahren und wichtige Investitions- und Infrastrukturprojekte zu sichern;

2.

unterstützt vorbehaltlos das Ziel eines sicheren EU-Finanzbinnenmarkts, der sich auf hohe Anforderungen an die Transparenz sowie ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes und bedarfsgerechtes Aufsichtssystem auf den geeigneten Verwaltungsebenen stützt; unterstreicht, dass Maßnahmen und Vorschriften, die den Finanzmarkt zum Erliegen bringen könnten, vermieden und die gemeinsamen Anstrengungen darauf ausgerichtet werden sollten, ein solides Finanzmanagement zu gewährleisten, um das Vertrauen in die Wirtschaft wiederherzustellen;

Bezüglich der EU-Initiativen zur Bekämpfung und Überwindung der Finanzkrisen

3.

begrüßt die vom Europäischen Rat am 15./16. Oktober 2008 erzielte Einigung als eine Voraussetzung für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte und ist der Auffassung, dass die Beschlüsse des Rates — trotz der den Staatshaushalten und den Bürgern dadurch entstehenden Kosten — wichtige Schritte sind, um innerhalb des Finanzsektors wieder Vertrauen aufzubauen und die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft einzudämmen;

4.

billigt die Entscheidung der EU, die Mindestgarantien für die im Unionsgebiet angelegten Ersparnisse der Bürger anzuheben; begrüßt dies als eine richtige Maßnahme, um die Ersparnisse der Bürger in der EU zu sichern und das Vertrauen in das Bankensystem ohne zusätzliche Kosten für den Steuerzahler oder Wettbewerbsverzerrungen kurzfristig wiederherzustellen, und unterstützt das Ziel, den Bankrott wichtiger europäischer Banken zu verhindern;

5.

lobt die Ankündigung der Mitgliedstaaten, bis 2011 über die Europäische Investitionsbank 30 Mrd. Euro bereitzustellen, um den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu helfen, betont jedoch, dass dies lediglich ein erster Schritt zur Unterstützung der Wirtschaft ist;

6.

unterstreicht die große Bedeutung des Europäischen Sozialfonds und der auf die Eindämmung der negativen Auswirkungen der aktuellen Krise abzielenden Programme und fordert die Europäische Kommission auf zu prüfen, wie die bestehenden Instrumente auf die derzeitigen Umstände abgestimmt werden können. In diesem Zusammenhang sollte auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung überprüft werden, um dieses Instrument einsatztauglicher zu machen;

7.

unterstützt die jüngsten Initiativen der Kommission zur Änderung der Finanzmarktrichtlinien, wobei die Finanzaufsicht sowie das Risiko- und Krisenmanagement im Vordergrund stehen, und fordert die Europäische Kommission auf, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen;

8.

ersucht die Europäische Kommission, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der von den Finanzinstituten für Finanzprodukte vorzulegenden Produktinformationen zu unterbreiten, mittels derer die Verpflichtung zu einer leicht verständlichen Risikoklassifizierung festgeschrieben wird, die Verträge vereinfacht und unmittelbare Transparenzauflagen für Bankendienstleistungen festgelegt werden;

9.

appelliert an die Europäische Kommission, auf eine Einigung auf einen Verhaltenskodex hinzuwirken, um sicherzustellen, dass die gewinnorientierten Tätigkeiten von Finanzinstituten nicht im Konflikt mit dem allgemeinen öffentlichen Interesse stehen;

10.

bekräftigt außerdem, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft nicht zu einer Verlagerung der festgelegten langfristigen politischen Prioritäten der EU führen dürfen, zu denen insbesondere die Unterstützung für die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Förderung von Forschung und Innovation, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung des territorialen Zusammenhalts sowie die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen der globalen Erwärmung zählen;

11.

ruft dazu auf, ein besonderes Augenmerk auf persönliche Schulden zu richten, insbesondere auf Kreditkartenschulden, die immer schneller dazu führen, dass Kreditnehmer mit ihren Zahlungen in Verzug geraten;

12.

begrüßt die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für die Aufsichtsarchitektur des europäische Finanzmarkts und stellt fest, dass sich diese Gruppe aus Fachleuten aus den Finanzinstituten, den einzelstaatlichen Finanzministerien, dem Bankenwesen und der Wirtschaft zusammensetzt; bedauert, dass die lokale und regionale Ebene in der „De Larosière-Gruppe“ nicht vertreten ist, und dringt daher auf die Bestellung eines Vertreters des Ausschusses der Regionen;

13.

fordert die Schaffung eines geeigneten ordnungspolitischen Rahmens mit wirksamen Rechtsvorschriften und Durchsetzungsinstrumenten;

14.

fordert eine Reform des internationalen Finanzsystems zwecks Verbesserung der Transparenz finanzieller Transaktionen, Revision der für die Finanzinstitute geltenden Aufsichts- und Rechnungslegungsnormen, Stärkung der Verantwortlichkeit von Managern und Verringerung der systemimmanenten Anreize für das Eingehen überhöhter Risiken (z.B. Verbriefung, Gehälter); fordert außerdem eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden bei der Überwachung transnationaler Finanzgruppen;

Lokale Dimension des Finanzsystems

15.

erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für ein Drittel der Ausgaben der öffentlichen Hand und mehr als zwei Drittel der öffentlichen Investitionen in der EU verantwortlich sind und daher aktiv an der Lösung der Krise und an der Sicherung des künftigen Wirtschaftswachstums beteiligt werden müssen; dringt daher darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihren Investitionsbemühungen, z.B. bei Infrastrukturvorhaben, unterstützt werden, damit sie nicht in den gefährlichen Strudel aus Investitionsmangel — Arbeitsplatzverlusten — Kreditmangel und weiterem Investitionsmangel geraten;

16.

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar von der Finanzkrise betroffen sind, da die Sparkassen in vielen Ländern fest in den Regionen verwurzelt sind; sie stehen in unmittelbarem Kontakt mit den Menschen und Unternehmen, sie tragen zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bei, und sie sind die treibende Kraft hinter Unternehmensgründungen und kleinen und mittleren Unternehmen;

17.

appelliert daher an den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für das Funktionieren der öffentlichen Finanzintermediäre anzuerkennen; fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung und Umsetzung einer eventuellen neuen EU-Finanzarchitektur beteiligt werden, um einen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer von unten nach oben zum Nutzen der Wirtschaft, der KMU und der Bürger zu gewährleisten;

Wettbewerbspolitik

18.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zu der Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise (1) und fordert die Europäische Kommission auf, die Auswirkungen staatlicher Beihilfen für einzelne Banken nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags genau zu überwachen, um sicherzustellen, dass solche Beihilfen auf ein Minimum begrenzt bleiben und Wettbewerbsverzerrungen vorgebeugt wird;

19.

begrüßt die Vereinbarung über eine Mindestgarantie für Spareinlagen von 50 000 EUR und fordert angemessene steuerliche Anreize für die breite Öffentlichkeit, um Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Einrichtungen des Finanzsektors zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das Vertrauen der Bürger in das Finanzsystem wiederzugewinnen;

20.

empfiehlt die Überarbeitung des Systems für das Rating, um einfache Codes und/oder Kategorien einzuführen, mit deren Hilfe sich Banken mit einem durch Vorsicht gekennzeichneten Investitionsprofil von denjenigen, die risikobehaftete Praktiken bevorzugen, unterscheiden lassen; ist der Ansicht, dass aus diesen Gründen die Schaffung einer europäischen Kredit-Rating-Agentur ein sehr nützlicher Schritt wäre;

21.

unterstützt das Engagement der Europäischen Kommission für eine Beseitigung aller Verzerrungen auf dem Binnenmarkt im Finanzsektor (Abschlussbericht zur Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts vom 31. Januar 2007 — Report on the retail banking sector inquiry) und der fortbestehenden nationalen Marktfragmentierung sowie der Unterschiede in puncto Gewinnspannen, Preisbildung, Vertriebsstrukturen sowie der Informationsasymmetrie; teilt das Ziel der Europäischen Kommission, den Binnenmarkt im Finanzsektor zu vollenden, damit er transparenter und solider wird und den globalen Herausforderungen besser entsprechen kann;

Haushaltsfragen

22.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der Herausforderungen, die in den nächsten Dekaden von Bedeutung sind, sowohl auf politischer Ebene als auch in Haushaltsfragen eine große Rolle spielen;

23.

betont, dass die Finanzkrise mitsamt ihren negativen Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung den Bedarf an Unterstützung, Sozialhilfe und Vorzugstarifen für öffentliche Dienstleistungen erhöhen wird und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf diese Erwartungen an vorderster Front stehen;

24.

verweist auf die voraussichtliche Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaftsakteure, einschließlich für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wodurch folglich ihre Fähigkeit der Kreditaufnahme für neue Investitionen beeinträchtigt werden kann;

25.

drängt darauf, den Finanzierungsmöglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besondere Aufmerksamkeit zu widmen und fordert angemessene Unterstützung für Kommunen und Regionen, wenn gestiegene Finanzierungskosten und Schuldenlast die rechtzeitige Ausführung ansonsten solider und wertvoller Projekte gefährden, die für die Wirtschaft in den Regionen und der EU insgesamt von Bedeutung sind;

Kohäsionspolitik

26.

fordert mehr Flexibilität beim Einsatz der Strukturfonds im laufenden Zeitraum und setzt sich u.a. ein für die Verlängerung der Zeit für die Mobilisierung von Strukturfonds von zwei Jahren (N+2: Bezugsjahr plus zwei Jahre) auf drei Jahre (N+3: Bezugsjahr plus drei Jahre). Damit soll sichergestellt werden, dass qualitativ wertvolle Projekte, von denen effiziente Lösungen erwartet werden, nicht unnötigerweise der Gefahr eines Verlusts der Gemeinschaftsfinanzierung ausgesetzt werden;

27.

ruft die Finanzinstitutionen, die europäischen Institutionen und die Banken auf, angemessene Finanzmittel und/oder Bürgschaften für Infrastrukturinvestitionen sowie für innovative Projekte mit einem belegten Qualitätsniveau, die zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Effizienz erhöhen, zur Verfügung zu stellen; betont, dass es zu bedenken gilt, dass ein Scheitern der rechtzeitigen Tätigung solcher Investitionen nicht nur negative Auswirkungen auf die betroffenen Regionen und die dortigen KMU, sondern auch auf die gesamte Industrie der EU haben und dadurch das Wirtschaftswachstum und wertvolle Arbeitsplätze gefährden würde;

28.

dringt darauf, dass der Anteil der Kofinanzierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ebenso wie der EFRE und ESF-Anteil in den operationellen Programmen, als für die Zwecke des internen Stabilitätspaktes der einzelnen Länder nicht anrechenbar betrachtet wird; auf diese Weise können die lokalen Gebietskörperschaften Projekte zur Förderung des Wachstums und der Entwicklung der lokalen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes durchführen, ohne die Restriktionen fürchten zu müssen, die in manchen Ländern jene lokalen Gebietskörperschaften erwarten, die gegen den Pakt verstoßen (Sperrung des Zugangs zu Darlehen, Einstellungsstopp und Kürzung staatlicher Mittel;

29.

schlägt eine engere institutionelle Partnerschaft zwischen dem AdR und der EIB vor gemäß ihren Zielen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, wie dies im EG-Vertrag und insbesondere im Protokoll Nr. 28 über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verankert ist;

30.

unterstützt die folgenden, von der EIB angekündigten Reformen: Vereinfachung der Mittelbewilligungsverfahren; Ausdehnung der Mittelbewilligung auf immaterielle Investitionen (Lizenzen, Forschung usw.); Risikoteilung zwischen der EIB und den Banken; Transparenz in Bezug auf die für KMU gewährten finanziellen Vorteile; fordert den Ausbau der Interventionsmöglichkeiten der EIB für Infrastrukturprojekte, insbesondere mittels Einsatz langfristiger Investitionsfonds (Beteiligungstitel) zur Steigerung des Einflusses der EIB; schlägt schließlich vor, analog zur Unterstützung für KMU einen Mechanismus zu entwickeln, an dem die EIB beteiligt ist und der das Ziel verfolgt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Kofinanzierung von Projekten im Bereich des territorialen Zusammenhalts zu unterstützen;

Ein nachhaltiges Europa

31.

bestätigt das Engagement des AdR für die Klimaziele und hofft, dass die einschlägigen Zielmarken trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten erreicht werden; deshalb sollten Anstrengungen zur Mobilisierung europäischer Technologieinvestitionen im Bereich der erneuerbaren Energien mittels Finanzierungsprogrammen (Verkehr, Bauwesen usw.) und der Finanzierung von Forschung, insbesondere in KMU unternommen werden;

32.

bekräftigt sein Engagement für ein dynamisches und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das getragen wird durch ein stabiles europäisches Sozialmodell, Energieeffizienz und verringerte Umweltbelastung; stellt fest, dass selbst angesichts der gegenwärtigen außergewöhnlichen Umstände diese Ziele durch keine Maßnahmen, weder seitens der EU noch seitens der einzelstaatlichen oder lokalen und regionalen Ebene konterkariert werden darf; legt den verantwortlichen Akteuren im Gegenteil nahe, die Initiative zu ergreifen und die Risiken als Chance zu sehen, indem sie die Forschung und Investitionen in effiziente Technologien unterstützen. Dies würde eine langfristige konjunkturelle Erholung und eine nachhaltige ökologische Praxis ermöglichen;

33.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Rat und die den EU-Ratsvorsitz führenden Mitgliedstaaten weiterzuleiten.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  KOM (2008/C 270/02) vom 25.10.2008.


31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/66


Entschliessung des Ausschusses der Regionen zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission

(2009/C 76/14)

POLITISCHE PRIORITÄTEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

betont die Wichtigkeit einer neuen Dynamik für Strukturreformen in der EU, durch die Lösungen zur Überwindung der gegenwärtigen Finanzkrise und ihrer Folgen für die europäische und die Weltwirtschaft gefunden werden können; ist der Auffassung, dass, auch wenn Notmaßnahmen wichtig sind, um Europa kurzfristig durch die gegenwärtige Krise zu bringen, zur nachhaltigen Sicherung von Beschäftigung und Wachstum auch langfristige Maßnahmen ergriffen werden müssen, wofür eine hochwertige Infrastruktur, ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr sowie Investitionen in energieeffiziente Technologien von größter Bedeutung sind;

2.

verweist in diesem Zusammenhang auf seine eigens der Finanzkrise gewidmete Entschließung, in der die wichtigsten Schritte dargelegt werden, die auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Bewältigung der Finanzkrise und zur möglichst weitgehenden Begrenzung ihrer negativen Auswirkungen zu ergreifen sind;

3.

begrüßt den ausdrücklichen Willen und die Vorschläge zur Stärkung der territorialen Dimension der Europäischen Union und ihrer demokratischen Grundordnung und bekundet seine Absicht, die politische und institutionelle Rolle des AdR im europäischen Beschlussfassungsprozess weiter auszubauen, und kündigt an, ein Weißbuch zur Multi-Level-Governance zu erarbeiten, das er im Laufe des Jahres 2009 vorzulegen gedenkt;

4.

bekräftigt erneut seine Absicht, die Überprüfung des EU-Haushalts aufmerksam zu verfolgen und damit zu einer besseren Integration und Koordination der EU-Politiken auf der territorialen Ebene beizutragen, und ruft in dieser Hinsicht dazu auf, die Erfordernisse aller Regierungs- und Verwaltungsebenen zu ermitteln und die Qualität, Gleichheit, Stabilität, Sichtbarkeit und Einfachheit der EU-Maßnahmen zu verbessern; regt zu diesem Zweck an, den Haushaltsplanungszeitraum dem Zyklus der Europawahlen auf der Grundlage von 5+5 Jahren anzugleichen, den am wenigsten entwickelten Regionen eine wirkungsvolle Unterstützung zu gewähren, damit sie den Rückstand aufholen können, dafür Sorge zu tragen, dass der Haushaltsplan in Zukunft besser den Zuständigkeiten der EU angepasst ist, und eine Renationalisierung von EU-Politiken zu vermeiden, welche die Wirksamkeit des Projekts der europäischen Integration untergraben würde (1);

Mehr Beschäftigung und Wachstum

5.

betont die Notwendigkeit vertrauensbildender Maßnahmen, um das Vertrauen der EU-Bürger zurückzugewinnen, die einem hohen Druck am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze bangen, mit schwankenden Energiepreisen zurechtkommen müssen, sich dem Problem der finanziellen Instabilität gegenübersehen und das Vertrauen in die Bankenwelt verloren haben, und macht darauf aufmerksam, dass es ebenfalls notwendig ist, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie derartige Krisen zukünftig vermieden werden können;

6.

unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung für die Bürger und die künftigen Generationen; verweist auch auf die Bedeutung eines sozialen Europas und hebt hervor, dass keine Abstriche an diesen Zielen gemacht werden sollten, sondern es im Gegenteil gemeinsamer Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten ebenso wie der politischen Akteure der regionalen und lokalen Ebene bedarf. Zu diesem Zweck sollte die EU die Zentralregierungen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiterhin dazu ermuntern, auch durch eine weniger rigide Anwendung der Bestimmungen betreffend die den Mitgliedstaaten zugestandenen Defizithöhen, sich ebenfalls diesen Zielsetzungen zu verschreiben, indem sie ehrgeizige, langfristige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sowie in Forschung und Innovation tätigen, den Ausbau einer hochwertigen Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsnetze vorantreiben und Investitionen in energieeffiziente Technologien fördern;

7.

begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, der Wirtschaft Unterstützung zukommen zu lassen und dabei langfristigen Erfordernissen, wie der Energieeffizienz und innovativen, sauberen Technologien, ebenso eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen wie Maßnahmen zur Vereinfachung und Verminderung des Verwaltungsaufwands im Sinne einer besseren Rechtsetzung;

8.

unterstützt die erneuerte Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung in der Zeit nach 2010, durch die angesichts der Krise neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, indem durch ein konzertiertes Handeln auf europäischer Ebene öffentliche Investitionen, Unterstützung für Forschung, Innovation, nachhaltige Technologie und KMU, ein umfassender sozialer Dialog, eine solide Haushaltsordnung, nichtprotektionistische Handelsregeln und eine enge Abstimmung der Finanz- und Geldpolitik in der EU kombiniert werden;

9.

unterstreicht die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens aller Regierungs- und Verwaltungsebenen zur Unterstützung von KMU, um die Grundlagenforschung stärker auf die angewandte Forschung auszurichten und die Kooperation mit der Privatwirtschaft zur Förderung von Innovation und Spitzentechnologie zu unterstützen; begrüßt Maßnahmen, durch die Initiativen für Kreativität und Innovation angeregt und unterstützt werden sollen, insbesondere solche, die eine Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zum Ziel haben, denn Innovation und Kreativität sind wesentliche Triebkräfte für Wandel und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen und tragen damit zu Lebensqualität und wirtschaftlichem Zusammenhalt bei;

10.

verweist auf die besonders wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als öffentliche Investoren und Käufer und hebt hervor, dass lokalen und regionalen Behörden, Unternehmen und Hochschulen eine große Bedeutung für die Schaffung einer aktiven Vernetzung und einer Cluster-Politik in der EU zukommt;

11.

ist der festen Überzeugung, dass Investitionen in die Jugend von grundlegender Bedeutung für die Erreichung der Ziele der Europäischen Union im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit und die gesellschaftliche Integration junger Menschen sind;

12.

mahnt zu Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung sowie zur besonderen Beachtung des möglichen Beitrags älterer Arbeitnehmer, die über wertvolles Wissen verfügen, das der Produkt- und Systeminnovation zugute kommen kann;

13.

begrüßt es, dass die Europäische Kommission dem Europäischen Rat auf seiner kommenden Frühjahrstagung eine Bewertung der demographischen Zukunft der EU vorlegen wird, und fordert die Europäische Kommission zur Prüfung der Frage auf, wie den Erfordernissen der Bevölkerungsalterung am besten Rechnung zu tragen ist; hebt hervor, dass demographische Entwicklungen im Bereich der Regionen, Städte und Gemeinden angesichts der Diversität der Regionen und der Migrationsströme, mit denen sie zu tun haben, differenzierter zu betrachten sind; betont, dass im Kontext der Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität benachteiligten Bevölkerungsgruppen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet und Maßnahmen speziell auf sie zugeschnitten werden sollten;

14.

dringt auf eine Überprüfung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), um dieses Instrument einsatztauglicher zu machen; dies könnte geschehen durch flexiblere EGF-Schwellenwerte, die es ermöglichen, dass diese Mittel in Verbindung mit anderen EU-Finanzinstrumenten, die im Fall von Massenentlassungen genutzt werden können, eingesetzt werden, sowie durch eine Erhöhung der Mittelausstattung des EGF von 500 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR;

15.

weist darauf hin, dass es für die Bürger, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, von herausragender Bedeutung ist, dass die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von hoher Qualität sichergestellt ist; äußert daher Bedenken darüber, dass die Frage der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die oftmals die Erbringer solcher Dienstleistungen sind, im Arbeitsprogramm der Kommission nicht angesprochen wird.

Für den Zusammenhalt

16.

bedauert, dass sich die Bedeutung der Kohäsionspolitik nicht in den Prioritäten des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission widerspiegelt, obwohl dieses Politikfeld aufgrund seiner finanziellen und politischen Bedeutung zu den Kernzielen der EU zählt; befürwortet eine breite Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik im Rahmen der Überprüfung des EU-Haushalts, damit in diesem wichtigen Politikbereich das zentrale Ziel gefestigt wird, nämlich die ausgewogene Entwicklung der Gebiete in der EU und insbesondere die Verringerung der zwischen ihnen bestehenden wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten; erwartet daher, dass sich an die Konsultation zum Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt im Jahr 2009 ein Weißbuch über den territorialen Zusammenhalt anschließt;

17.

erinnert daran, dass eine ehrgeizige Kohäsionspolitik, mit der ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele des territorialen Zusammenhalts in konkrete politische Maßnahmen unternommen werden, die Konsolidierung des europäischen Integrationsprozesses und die Bewältigung künftiger Herausforderungen, die alle europäischen Regionen betreffen, ermöglichen wird; erachtet in diesem Kontext eine flexible Zweckbindung der Mittel für notwendig, um die struktur- und kohäsionspolitischen Instrumente der Vielfalt der lokalen und regionalen Gegebenheiten anpassen zu können;

18.

unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik mittlerweile eine der größten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union ist. Ihre Hebelwirkung für die Regionalentwicklung ist erwiesen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen müssen 2009 der Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit in Bezug auf neue regionalpolitische Konzepte und Modelle gestärkt werden; schlägt vor, dass der AdR gemeinsam mit der Europäischen Kommission geeignete Mechanismen für derartige Maßnahmen schafft; betont, dass anlässlich des Gipfeltreffens der Städte und Regionen, das der Ausschuss der Regionen am 5./6. März 2009 in Prag ausrichtet, sowie im Rahmen der „Open Days 2009“ (am 6.-9. Oktober) zu diesem Zweck weitere Debatten über die Zukunft der Kohäsionspolitik organisiert werden;

19.

hebt hervor, dass die territoriale Zusammenarbeit ein wesentliches Element bei der Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts ist; erinnert daher daran, dass das neue Rechtsinstrument „Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ) vor Ort ein großes Potenzial besitzt. Die Mitgliedstaaten sollten daher alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen der EVTZ-Verordnung treffen.

Für die wirksame Bekämpfung des Klimawandels und für ein nachhaltiges Europa

20.

appelliert an die Europäische Kommission, die Energie- und Klimapolitik als politischen Schwerpunkt beizubehalten und die effektive Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Ausarbeitung und Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen;

21.

unterstützt nachdrücklich eine herausragende Rolle der EU im Rahmen der Verhandlungen auf der 2009 in Kopenhagen stattfindenden Konferenz der Vertragsparteien der UN-Klimakonvention, auf der eine Einigung über einen Sprung nach vorne bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen ab 2012 erzielt werden soll;

22.

schlägt vor, dass die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung in der Debatte über die Überprüfung des EU-Haushalts als Prioritäten behandelt werden sollten; außerdem dringt er darauf, Komplementarität zwischen den Maßnahmen im Bereich des territorialen Zusammenhalts und des Klimaschutzes anzustreben, insbesondere durch die Nutzung der bestehenden Finanzinstrumente;

23.

unterstreicht die Rolle der Regionen als wichtiges Bindeglied zwischen nationalen und lokalen Plänen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien und ist der Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten ohne die Unterstützung der Regionen nicht gelingen wird, die in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen; betont daher, dass in den Verhandlungen über ein internationales Klimaabkommen im Anschluss an das Kyoto-Protokoll sowohl umfassende politische Maßnahmen und deren Umsetzung als auch die Emissionsziele im Mittelpunkt stehen sollten; bekräftigt seine Unterstützung für Initiativen wie den Bürgermeisterkonvent und regt an, diesen durch eine direkte Beteiligung der Regionen zu ergänzen;

24.

bekräftigt sein Engagement dafür, den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen, und erhofft sich von der Halbzeitüberprüfung des EU-Aktionsplans zum Schutz der biologischen Vielfalt durch die Europäische Kommission neue Impulse;

25.

dringt nachdrücklich auf die Förderung von Synergien zwischen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes und anderen EU-Politikbereichen, insbesondere der Kohäsionspolitik; ersucht die Europäische Kommission, die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf die Agrarmärkte und den ländlichen Sektor zu analysieren, um geeignete Maßnahmen zur Bewahrung dieses Sektors vor dem Niedergang und zur Erhaltung der Unabhängigkeit der Nahrungsmittelversorgung festzulegen;

26.

erinnert an seine Forderung, in konsequenter Fortführung seines Beitrags zu dem Meeresaktionsplan der Kommission an der Entwicklung und Umsetzung der neuen integrierten Meerespolitik der Europäischen Union beteiligt zu werden;

27.

begrüßt die Aktivitäten der Kommission im Bereich des umweltfreundlichen Verkehrs; bekräftigt die Bedeutung unterstützender Maßnahmen, die die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt mildern, wobei die Seeverkehrspolitik und ein ehrgeiziger Aktionsplan für die städtische Mobilität Vorrang haben müssen;

28.

begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den TEN-V-Projekten in Europa neue Impulse zu verleihen; betont, dass nicht nur die lokalen und regionalen Anliegen berücksichtigt werden sollten, sondern dass die lokalen, regionalen und nationalen Planungsinstrumente mit diesem europäischen Rahmen abgestimmt werden sollten, um die transeuropäischen Netze zu optimieren.

Für ein bürgernahes Europa

29.

betont die Schlüsselrolle des AdR in den Bemühungen der Europäischen Union, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren, und weist die Europäische Kommission darauf hin, dass der AdR durch den von seinen Mitgliedern gewährleisteten unmittelbaren Kontakt zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein wertvolles Mittlernetz schafft, das es erlaubt, die Europäerinnen und Europäer über die Vorteile der EU zu informieren und ihnen ein offenes Ohr für ihre Anliegen und Sorgen zu bieten; weist die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zudem darauf hin, dass die EU-Institutionen und die gewählten Vertreter der nationalen, regionalen und lokalen Ebene als die ersten Akteure einer bürgernahen Kommunikation gemeinsam dafür Verantwortung tragen, die europäische Dimension in ihrem täglichen Handeln zu berücksichtigen und sie in einer verständlichen Sprache zu vermitteln;

30.

vertritt die Auffassung, dass die Europa-Wahlen 2009 zum Anlass genommen werden müssen, eine dezentrale europäische Kommunikationspolitik zu erarbeiten, um das Bewusstsein für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union durch einen steten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und den zusätzlichen Nutzen der europäischen Integration zu verdeutlichen;

31.

hebt hervor, dass der AdR weiter dafür eintreten wird, der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine stärkere Anerkennung auf der EU-Ebene zu verschaffen, insbesondere bei der Erarbeitung und der Umsetzung eines mehrjährigen Programms im Anschluss an das Haager Programm; befürwortet die Beibehaltung eines abgestimmten und umfassenden Konzepts in den Bereichen Migration und Asyl, das der einzige Weg ist, um eine ausgewogene und nachhaltige Migrationspolitik in Europa zu gewährleisten; betont die Bedeutung, die in diesem Zusammenhang Initiativen des interkulturellen Dialogs zukommt, und begrüßt den neuen Zeitplan für die Verabschiedung von Rechtsakten, das so genannte Stockholmer Programm, das auf die Stärkung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts abzielt;

32.

unterstützt das Ziel der Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU, und erkennt die zentrale Rolle an, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung spielen; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass die Terrorismusbekämpfung nur bei vollständiger Wahrung der Grundrechte und –freiheiten Erfolg haben wird;

33.

begrüßt, dass sich die Europäische Kommission in ihrer dritten Mitteilung über „Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung“ mit den drei Kernelementen der Agenda für bessere Rechtsetzung — Folgenabschätzung, Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten — befassen wird; stellt den Beitrag heraus, den der AdR zu der Debatte in der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten („Stoiber-Gruppe“) insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Senkung der Kosten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften leistet; befürwortet weiterhin die Einführung einer gemeinsamen Methode zur Bewertung des Verwaltungsaufwands, bei der die lokale und die regionale Dimension ausdrücklich berücksichtigt werden, und bekräftigt seinen Willen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit, damit die in diesem Bereich gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht werden;

34.

bekräftigt zudem, dass die Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Rechtsetzungsprozess Kernstück einer wirksamen und demokratischen Multi-Level-Governance ist, und hebt hervor, wie wichtig es ist, eine regelrechte Kultur der Subsidiarität in den EU-Institutionen zu schaffen, die zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen wird.

Für ein stärkeres Europa als Partner in der Welt

35.

weist erneut darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Erweiterungsprozess eine Schlüsselrolle zukommt und der AdR seine Zusammenarbeit mit den gewählten Mandatsträgern der lokalen und regionalen Ebene aus den Kandidatenländern und potentiellen Kandidatenländern für einen EU-Beitritt fortführen wird;

36.

begrüßt die neuen Impulse für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer, die mit der Schaffung der Union für den Mittelmeerraum gesetzt wurden, und stellt den wichtigen Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu deren Umsetzung heraus; kündigt die Schaffung einer Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) als ständige politische Einrichtung zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an, die künftig als beratende Einrichtung der Union für den Mittelmeerraum anerkannt werden soll;

37.

betont die Bedeutung ausgewogener Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarstaaten der EU und begrüßt die Initiative für eine Östliche Partnerschaft; ersucht die Europäische Kommission, den Aspekt der regionalen und territorialen Zusammenarbeit im Rahmen dieser Östlichen Partnerschaft stärker auszubauen;

38.

zeigt sich erfreut über die zunehmende Anerkennung, die die Europäische Kommission der Methode der dezentralen Zusammenarbeit und dezentralen Aktivitäten zukommen lässt; ist fest entschlossen, Ende 2009 „Tage der dezentralen Zusammenarbeit in der EU“ zu veranstalten, um den Austausch und den politischen Dialog zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und der Entwicklungsländer zu stärken; begrüßt die Gründung einer Plattform für den Informationsaustausch, der „Informationsbörse“, die im Hinblick auf die Lancierung neuer dezentraler Kooperationsprojekte eine Abstimmung zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und jenen in den Entwicklungsländern ermöglichen wird;

39.

bekräftigt seine Entschlossenheit, die lokale und regionale Demokratie in Europa und in Drittländern zu stärken, und hebt hervor, dass er gewillt ist, seine Mitarbeit bei Wahlbeobachtungsmissionen mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates fortzusetzen, und wünscht sich eine stärkere Einbindung in Wahlbeobachtungsmissionen, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt werden;

40.

beauftragt den AdR-Präsidenten, die vorliegende Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem derzeitigen französischen EU-Ratsvorsitz sowie den im Jahr 2009 den Vorsitz führenden Ländern, der Tschechischen Republik und Schweden, zu übermitteln.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  AdR-Stellungnahme „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (CdR 16/2008 fin), Berichterstatter: Herr Van den Brande und Herr Delebarre.


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