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Document C:2009:070:FULL

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 70, 24. März 2009


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    ISSN 1725-2407

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 70

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    52. Jahrgang
    24. März 2009


    Informationsnummer

    Inhalt

    Seite

     

    I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

     

    STELLUNGNAHMEN

     

    Rat

    2009/C 070/01

    Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2008-2011

    1

    2009/C 070/02

    Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2008-2011

    8

    2009/C 070/03

    Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2008-2010

    13

     

    II   Mitteilungen

     

    MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Kommission

    2009/C 070/04

    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5427 — Dexia Credit Local/Dexia Kommunalkredit Bank) ( 1 )

    19

    2009/C 070/05

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    20

     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Rat

    2009/C 070/06

    Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen (Januar und Februar 2009) (Sozialbereich)

    22

     

    Kommission

    2009/C 070/07

    Euro-Wechselkurs

    24

     

    INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

    2009/C 070/08

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten gewährt werden ( 1 )

    25

     

    V   Bekanntmachungen

     

    SONSTIGE RECHTSAKTE

     

    Kommission

    2009/C 070/09

    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    27

     

    Berichtigungen

    2009/C 070/10

    Berichtigung der Liste der von den Mitgliedstaaten anerkannten natürlichen Mineralwässer (ABl. C 54 vom 7.3.2009)

    32

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

     


    I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

    STELLUNGNAHMEN

    Rat

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/1


    STELLUNGNAHME DES RATES

    vom 10. März 2009

    zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2008-2011

    (2009/C 70/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

    auf Empfehlung der Kommission,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

    GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

    (1)

    Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft.

    (2)

    Zusätzlich zu den bereits lange bestehenden Strukturschwächen, die seit mehreren Jahren ein befriedigendes Produktivitätswachstum verhindert haben, wirkt sich jetzt der globale Abschwung stark auf die italienische Wirtschaft aus, obwohl die geringe Verschuldung des privaten Sektors in Italien und ein relativ solides Finanzsystem bisher einen gewissen Schutz vor den direkten Auswirkungen der Finanzkrise geboten haben. Bereits Mitte 2007 hatte in Italien eine deutliche Verlangsamung des realen BIP-Wachstums eingesetzt, also deutlich vor der Verschärfung der Krise an den Finanzmärkten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 kam es dann aufgrund einer schwachen Inlandsnachfrage und rückläufiger Ausfuhren zu einer Rezession. Kurzfristig bestehen die wichtigsten Aufgaben darin, das Vertrauen bei Wirtschaft und Verbrauchern wiederherzustellen, den Zugang zu Krediten zu sichern (insbesondere für KMU), Anpassungen auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, um der steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und die Voraussetzungen für ein Wachstum der Produktivität und bessere Kostenwettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Angesichts der außerordentlich hohen Staatsverschuldung und der damit verbundenen Zinsbelastung muss die italienische Regierung die Lösung dieser Aufgaben sorgfältig in Einklang bringen mit der Notwendigkeit, dass eine drastische Verschlechterung der öffentlichen Finanzen vermieden werden muss. Der für 2009 geplante finanzpolitische Kurs ist im Großen und Ganzen neutral. In diesem Zusammenhang verabschiedete die Regierung im November 2008 ein Rettungspaket in Übereinstimmung mit dem Europäischen Konjunkturprogramm, das darauf abzielt, einkommensschwache Haushalte und Unternehmen zu unterstützen und öffentliche Investitionen zu beschleunigen. Im Februar 2009 wurden weitere Maßnahmen verabschiedet, um die Nachfrage nach energieeffizienten langlebigen Gebrauchsgütern zu fördern. Trotzdem belastet der konjunkturelle Abschwung die öffentlichen Finanzen Italiens schwer.

    (3)

    Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario basiert auf der Annahme, dass das reale BIP nach einem Rückgang um 0,6 % im Jahr 2008 im Jahr 2009 nochmals um 2 % abnehmen wird. Eine schwache Erholung des realen BIP-Wachstum auf 0,3 % wird für 2010 erwartet, eine deutlichere Verbesserung bis auf 1 % für 2011. Diese makroökonomischen Projektionen berücksichtigen die am 28. November beschlossenen Stützungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Wirtschaft allerdings noch nicht quantifiziert sind. Die derzeit verfügbaren, nach dem Stichtag für die Projektionen des Programms freigegebenen Informationen (2) deuten darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum sogar noch geringer ausfallen könnte als erwartet. Vor diesem Hintergrund erscheinen auch die Projektionen des Programms für 2009 zur Beschäftigung ziemlich optimistisch, vor allem hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden. Die Inflationsprojektionen des Programms hingegen dürften realistisch sein. Die Inflationsprognosen des Programms und das zugrunde gelegte moderate mittelfristige Lohnstückkostenwachstum deuten auf eine gewisse Eindämmung des Rückgangs der Wettbewerbsfähigkeit hin, die Italien seit Ende der 1990er Jahre verzeichnete.

    (4)

    Die Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 deutet darauf hin, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2008 auf 2,8 % des BIP angestiegen ist, während in der Aktualisierung des Programms vom November 2007 noch ein Defizitziel von 2,2 % genannt wurde. Zu dem höheren Ergebnis kam es trotz eines positiven Basiseffekts, da das Defizit für 2007 jetzt mit 1,6 % des BIP angegeben wird, während in der vorigen Fassung des Programms noch 2,4 % erwartet wurden. Die bessere Ausgangsposition 2007 konnte jedoch durch die Entwicklungen des Jahres 2008 überhaupt nicht zum Tragen kommen, teilweise aufgrund der ungünstigen Wirtschaftslage. Zudem verursachten die höheren Zinssätze höhere Schuldendienstkosten. Einbussen beim Einnahmenwachstum, die über die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs hinausgehen, sind die Folge verschiedener diskretionärer Maßnahmen, d.h. das für 2007 erwartete Durchschlagen der Lohnnebenkostensenkung (für Arbeitnehmer mit unbegrenztem Arbeitsvertrag) auf die Beschäftigten im Jahr 2008, die völlige Abschaffung der Steuer auf den Hauptwohnsitz und die Verschiebung einiger Steuerfristen auf 2009, die mit dem Ende 2008 verabschiedeten wirtschaftlichen Rettungspaket beschlossen wurden. Das strukturelle Defizit (konjunkturbereinigtes Defizit ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) dürfte 2007 um 0,5 Prozentpunkt des BIP gestiegen sein. Dies steht im Gegensatz zu einer geplanten Verbesserung von 0,25 Prozentpunkt in der Aktualisierung des Programms vom November 2007.

    (5)

    Dem Programm zufolge soll das Defizit von 2,6 % des BIP im Jahr 2008 im Jahr 2009 auf 3,7 % des BIP und damit über den Referenzwert von 3 % des BIP steigen. Dem gegenüber steht eine Defizitprojektion von 3,8 % in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen. Die Verschärfung des Defizits ist bedingt durch automatische Stabilisatoren, während der geplante finanzpolitische Kurs im Großen und Ganzen neutral ist. Vor allem der Anstieg der Primärausgaben wird, auch wenn er historisch betrachtet eher moderat ist (3,1 % nominal gegenüber durchschnittlich 4,5 % im Zeitraum 1999-2007) das nominale BIP-Wachstum wohl bei weitem übertreffen. Der Einnahmenzuwachs dürfte sich beträchtlich verlangsamen, jedoch weniger stark als die Steuerbemessungsgrundlage, was auch zurückzuführen ist auf eine Kombination aus mit dem Rettungspaket und den dreijährigen Steuerpaketen verabschiedeten einmaligen und dauerhaften diskretionären Maßnahmen, sowie auf positive Entwicklungen bei den Sozialbeiträgen. Der Rückgang der Zinssätze dürfte sich wegen der höheren Schulden nur äußerst gering auf die Zinsausgaben auswirken, aber immerhin eine gewisse Entspannung bei den öffentlichen Finanzen bewirken. Infolge dieser Entwicklungen verbessert sich der von den Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der im Programm enthaltenen Daten neu berechnete strukturelle Saldo gegenüber 2008 um 0,25 Prozentpunkt des BIP.

    (6)

    Hinsichtlich der mittelfristigen Haushaltsstrategie bestätigt das Programm die Verpflichtung auf das mittelfristige Ziel einer strukturell ausgeglichenen Haushaltsposition, nicht aber das Zieljahr 2011 für deren Erreichen. Der Konjunkturabschwung führt zu einer Verzögerung beim Plan für die Haushaltskonsolidierung, der in das im Sommer 2008 verabschiedete dreijährige Konjunkturpaket eingebettet ist. Die Durchführung der in diesem Paket verankerten ausgabengestützten Anpassung wird erneut bekräftigt, insbesondere durch die generelle Bestätigung der mittelfristigen Projektionen für einzelne Ausgabenkategorien und der Realisierungsmaßnahmen. Obwohl das Rettungspaket haushaltsneutral sein soll, führt seine Umsetzung zu gewissen Verschiebungen bei der ausgabengestützten Anpassung, begründet durch die Beschleunigung von Investitionen und die einmalige Zahlung an Privathaushalte im Jahr 2009. Nach dem für 2009 prognostizierten starken Anstieg dürfte die Primärausgabenquote allmählich auf den für 2008 geschätzten Stand zurückgehen, dank einer besseren Wirtschaftslage und der geplanten sehr mäßigen jährlichen Anstiege im Zeitraum 2010-2011 (durchschnittlich 0,8 % nominal). Die Einnahmenquote dürfte zwischen 2008 und 2011 leicht ansteigen. Nach einem Höchststand 2009 soll das Gesamtdefizit 2010 wieder auf 3,3 % des BIP und 2011 auf 2,9 % des BIP sinken. Der projizierte Anstieg der Zinsausgaben ab 2010 bedeutet, dass von einer rascheren Verbesserung des Primärsaldo ausgegangen wird. Der neu berechnete strukturelle Saldo soll sich 2010 und 2011 um einen kumulativen Prozentpunkt des BIP weiter verbessern. Die im Zeitraum 2010-2011 geplante Haushaltskonsolidierung unterliegt den Zwängen, die sich aus der außerordentlich hohen Staatsverschuldung ergeben. Nach einem Anstieg auf knapp unter 106 % des BIP im Jahr 2008, auch aufgrund einer präventiven Akkumulation liquider Mittel in der italienischen Zentralbank, dürfte die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote 2009 und 2010 weiter ansteigen bis auf einen Höchststand von 112 % des BIP, bevor sie 2011 wieder leicht auf 111,6 % zurückgeht. Die wichtigsten Gründe für diese Entwicklungen sind die geplanten niedrigen Primärüberschüsse und das gedämpfte nominale BIP-Wachstum. Die im Programm projizierten Bestandsanpassungen sind relativ gering, berücksichtigen aber nicht die mögliche Durchführung der Bankenrekapitalisierung, die mit dem Rettungspaket beschlossen wurde, bis jetzt aber noch nicht zum Tragen kam.

    (7)

    Die Defizitergebnisse könnten im gesamten abgedeckten Zeitraum höher sein als im Programm projiziert. Erstens könnte das Wirtschaftswachstum niedriger ausfallen. Zweitens verlangt der im Zeitraum 2010-2011 geplante gedämpfte Anstieg der Primärausgaben auf allen Regierungsebenen eine strenge Durchsetzung der ausgabengestützten Anpassung, die dem im Sommer 2008 verabschiedeten Dreijahrespaket zugrunde liegt. Drittens werden sich die Projektionen des Programms für die Sozialbeiträge insbesondere für 2009 möglicherweise nicht bewahrheiten, auch aufgrund der eher günstigen Annahmen beim Beschäftigungszuwachs. Schließlich könnten das im November 2008 verabschiedete Rettungspaket, auch wenn dieses völlig finanziert sein soll, und die im Februar 2009 beschlossenen neuen steuerlichen Anreize für den Erwerb langlebiger Gebrauchsgüter (nicht Bestandteil des Programms) das Haushaltsergebnis 2009 beeinflussen. Aus den gleichen Gründen könnte die Entwicklung der Schuldenquote ab 2009 ungünstiger ausfallen als im Programm projiziert. Die Bruttoschuldenquote könnte auch durch etwaige Kapitalspritzen für den Bankensektor beeinflusst werden.

    (8)

    Die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sind in Italien geringer als im EU-Durchschnitt, da die Rentenausgaben dank der beschlossenen Rentenreformen weniger stark ansteigen als in der übrigen EU im Durchschnitt der Fall. Dennoch gehören die Rentenausgaben in Prozent des BIP nach wie vor zu den höchsten in der EU und stützen sich die Projektionen auf die Annahme, dass die beschlossenen Reformen in vollem Umfang umgesetzt werden, insbesondere dass die überprüften versicherungsmathematischen Koeffizienten, die in voller Übereinstimmung mit dem Beitragsprinzip stehen, auf das sich das reformierte Rentensystem stützt, ab 2010 angewandt werden. Es könnten zusätzliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, insbesondere eine weitere Heraufsetzung des Rentenalters, vor allem für Frauen. Dies würde Umschichtungen bei den Sozialausgaben im Hinblick auf den Übergang zu einem breiter angelegten und einheitlicheren System der Arbeitslosenunterstützung mit angemessenen Anreizen für eine Arbeitsaufnahme und effektiven Aktivierungsmaßnahmen ermöglichen. Die im Programm geschätzte Haushaltslage für 2008, die schlechter ist als die Ausgangslage beim vorigen Programm, wäre ausreichend, um die derzeitige Schuldenquote zu stabilisieren, würde aber nicht dazu beitragen, die projizierten langfristigen Auswirkungen der Alterung auf den Haushalt auszugleichen. Außerdem liegt der öffentliche Bruttoschuldenstand gegenwärtig weit über dem im EG-Vertrag festgelegten Referenzwert. Würden mittelfristig hohe Primärüberschüsse erzielt und gesichert, könnte dies dazu beitragen, die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern.

    (9)

    Beträchtliche Fortschritte konnten in den letzten Jahren bei der Verbesserung des Haushaltsrahmens erzielt werden, einer Grundvoraussetzung für eine glaubwürdige mittelfristige Strategie zur ausgabengestützten Anpassung, unterstützt durch verbesserte Kostenwirksamkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben. Das im Sommer 2008 verabschiedete dreijährige Konjunkturpaket stärkt den mittelfristigen Haushaltsrahmen durch Festlegung jährlicher Obergrenzen für einzelne Ausgabenposten und flankierende breit angelegte Maßnahmen. Eine Reihe weiterer Initiativen wurden zur Verbesserung der haushaltspolitischen Institutionen eingeführt. Die Struktur des Staatshaushalts wurde durch Einführung einer programmbezogenen Klassifizierung rationalisiert, die eine bessere Zuweisung der Mittel in Übereinstimmung mit den Zielen der Regierungspolitik ermöglicht. Die Fachministerien erhalten größere Flexibilität bei der programmübergreifenden Mittelumschichtung unter Berücksichtigung der Prioritäten. In fünf Ministerien wurde eine Pilotüberprüfung der Ausgaben durchgeführt, um die Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben zu bewerten, und jetzt soll dieses Verfahren als fester Bestandteil in das Haushaltsverfahren integriert werden. Die Durchsetzungsmechanismen für den italienischen Stabilitätspakt, die die Haushaltsbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen regeln, wurden gestärkt. Schließlich werden wichtige Schritte unternommen, um Effizienz und Kostenwirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, unter anderem durch die Förderung einer rationelleren Verwendung der verfügbaren Mittel und eine stärkere Verdienstorientierung. Mit Blick auf die Zukunft liegt eine Hauptaufgabe der Haushaltsführung in der Schaffung eines neuen Rahmens für den Fiskalföderalismus, der die Rechenschaftspflicht lokaler Regierungen sicherstellt und die Effizienz fördert.

    (10)

    Ende 2008 verabschiedete die italienische Regierung angesichts der globalen Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Sparer und zur Gewährleistung einer angemessenen Liquidität und Kapitalausstattung der Banken. Diese Maßnahmen ermöglichen der Regierung bis Ende 2009 Kapitalspritzen für Banken mit unzureichender Kapitalausstattung und Garantien für neue Bankverbindlichkeiten bis zu fünf Jahren. Auch wurde eine zusätzliche staatliche Garantie für Privatkundeneinlagen eingerichtet, die den bereits relativen hohen Schutz Italiens aufgrund des Interbanken-Einlagensicherungssystems (dieses gewährleistet eine Sicherung bis knapp über 100 000 EUR) noch weiter erhöht. Um die Gesamtkapazität des Systems zur Finanzierung der Wirtschaft zu stärken, wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die Zeichnung von Finanzinstrumenten gestattet, die von gesunden und registrierten Banken stammen und als Eigenkapital betrachtet werden können. Die

    staatliche Intervention, deren Volumen im Programm mit 10 Mrd. EUR veranschlagt wird (ca. 0,7 % des BIP) soll vorübergehend sein, außerdem müssen Banken, die davon Gebrauch machen, sich verpflichten, Kredite an Privathaushalte und KMU zu angemessenen Konditionen zu vergeben.

    (11)

    Angesichts einer im Großen und Ganzen neutralen Haushaltslage hat die Regierung im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm Wirtschaftsförderungsmaßnahmen im Umfang von etwa 0,4 % des BIP im Jahr 2009 und von 0,2 % im Jahr 2010 ergriffen. Die Wirkung dieser Maßnahmen auf den Haushalt wird gemäß offiziellen Schätzungen durch einmalige Einnahmen und einige dauerhafte Steuererhöhungen (meistens aus der Bekämpfung von Steuerflucht und -hinterziehung) voll und ganz kompensiert. Die Maßnahmen zur Unterstützung des verfügbaren Einkommens der Haushalte und zur Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens umfassen eine einmalige Zahlung an einkommensschwache Haushalte, Aufstockungen des Arbeitslosengeldes für atypisch Beschäftigte und die Einfrierung einiger Tarife von Versorgungsleistungen. Die Unterstützung von Unternehmen erfolgt hauptsächlich in Form der Verschiebung von Steuerfristen und einer Senkung der Körperschaftssteuer. Durch Steuererleichterungen bei leistungsabhängiger Bezahlung sollen die Produktivität gesteigert und die Arbeitskosten gesenkt werden. Außerdem bemüht sich die Regierung um eine Umschichtung verfügbarer EU- oder nationaler Mittel, um die Durchführung vorrangiger Infrastrukturvorhaben voranzutreiben. Die Maßnahmen erfolgen gezielt und zeitnah, sofern die geplante Beschleunigung öffentlicher Investitionen auch stattfindet, und die meisten sind vorübergehender Natur. Damit ist gewährleistet, dass die Maßnahmen zurückgenommen werden können, wenn auch nicht in vollem Umfang. Das Paket ist angesichts der äußerst hohen Schuldenquote eine angemessene Reaktion auf den Konjunkturabschwung. In dieser Hinsicht und angesichts der Notwendigkeit, die Produktivität und die internationale Wettbewerbsposition zu verbessern, sind Strukturreformen einschließlich einer Stärkung des Wettbewerbsrahmens für Italien von besonderer Bedeutung. Eine Reihe bereits angekündigter Strukturmaßnahmen könnten, wenn sie bereits 2009 greifen, die Erholung der Wirtschaft noch weiter unterstützen und ihre Robustheit verbessern. Hierzu gehören Initiativen zur Förderung der industriellen Innovation, der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und des Energiesparens und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes. Auch die jüngsten Schritte der Sozialpartner zur Änderung des Rahmens für die Tarifverhandlungen könnten im Zusammenwirken mit den oben genannten steuerlichen Anreizen für leistungsbezogene Bezahlung dazu führen, dass die Lohn- und Produktivitätsentwicklung künftig stärker übereinstimmen. Diese Maßnahmen stehen mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen in Zusammenhang, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen hat.

    (12)

    Nach einem weiteren Anstieg 2009 wird sich das Defizit wohl im Programmzeitraum allmählich abschwächen. Eine Verringerung des Gesamtdefizits unter 3 % des BIP bis 2011, wie im Programm vorgesehen, setzt aber eine strenge Einhaltung der Haushaltsdisziplin und — sofern erforderlich — die Bereitschaft zu zusätzlichen Maßnahmen voraus. Die Schuldenquote wird während des Programmzeitraums weiter ansteigen und sich weiter vom Referenzwert entfernen.

    (13)

    Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten und die meisten der darin vorgesehenen fakultativen Angaben (3).

    Alles in allem sind die Finanzpolitik und das wirtschaftliche Rettungspaket für 2009 mit dem Europäischen Konjunkturprogramm vereinbar und können in Anbetracht der außerordentlich hohen Schuldenquote als angemessen betrachtet werden. Infolge des starken wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund der Finanzkrise dürfte das Gesamtdefizit im Jahr 2009 erheblich ansteigen und den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten. Für 2010 und 2011 ist im Programm eine ausgabengestützte Anpassung vorgesehen, durch die das Defizit im Jahr 2011 knapp unter 3 % des BIP gedrückt werden könnte. Die Einhaltung der Defizitziele im gesamten Programmzeitraum ist jedoch fraglich, da das Wirtschaftswachstum noch schwächer ausfallen könnte als angenommen. Außerdem ist es möglich, dass die vorgesehene Zurückhaltung bei den Primärausgaben nicht immer eingehalten wird, selbst wenn der verbesserte Haushaltsrahmen die Voraussetzungen für Haushaltsdisziplin und Ausgabeneffizienz verbessert. Die Schuldenquote dürfte von 104,1 % des BIP im Jahr 2007 bis zum Ende des Programmzeitraums auf über 111 % des BIP ansteigen. Die Bruttoschuldenquote könnte wegen möglicher Kapitalspritzen für den Bankensektor sogar noch kräftiger anwachsen. Ferner beeinträchtigen nach wie vor erhebliche Strukturschwächen ein tragfähiges Produktivitätswachstum in Italien und belasten seine internationale Wettbewerbsposition, und die derzeitige Zusammensetzung der Sozialausgaben erschwert Anpassungen am Arbeitsmarkt.

    In Anbetracht der vorstehenden Bewertung wird Italien aufgefordert:

    i)

    die für 2009 geplante Finanzpolitik durchzuführen und den im Programmzeitraum vorgesehenen Anpassungspfad konsequent einzuhalten, um die überhöhte Schuldenquote auf einen stetig rückläufigen Kurs zu bringen und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten;

    ii)

    weitere Fortschritte zur Verbesserung der Haushaltsführung anzustreben und an einem neuen Rahmen für den Fiskalföderalismus weiterzuarbeiten, der die Rechenschaftspflicht lokaler Regierungen sicherstellt und die Haushaltsdisziplin unterstützt;

    iii)

    weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen zu unternehmen und zu diesem Zweck den Schwerpunkt auf Ausgabeneffizienz und -zusammensetzung zu legen, auch durch eine Umschichtung der Sozialausgaben im Hinblick auf die Schaffung des Rahmens für die Einrichtung eines breiter angelegten und einheitlicheren Systems der Arbeitslosenunterstützung mit angemessenen Anreizen für eine Arbeitsaufnahme und effektiven Aktivierungsmaßnahmen, ohne jedoch den Prozess der Haushaltskonsolidierung in Frage zu stellen.

    Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

     

     

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Reales BIP

    (Veränderung in %)

    SP Feb. 2009

    1,5

    – 0,6

    – 2,0

    0,3

    1,0

    KOM Jan. 2009

    1,5

    – 0,6

    – 2,0

    0,3

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    1,9

    1,5

    1,6

    1,7

    1,8

    HVPI-Inflation

    (%)

    SP Feb. 2009

    2,0

    3,5

    1,2

    1,7

    2,0

    KOM Jan. 2009

    2,0

    3,5

    1,2

    2,2

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    1,9

    2,0

    2,0

    1,8

    1,9

    Produktionslücke (4)

    (% des BIP-Potenzials)

    SP Feb. 2009

    1,7

    0,3

    – 2,3

    – 2,7

    – 2,5

    KOM Jan. 2009 (5)

    1,8

    0,3

    – 2,3

    – 2,7

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    – 0,6

    – 0,6

    – 0,6

    – 0,6

    – 0,6

    Nettofinanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    – 1,6

    – 1,6

    – 1,3

    – 1,1

    – 0,9

    KOM Jan. 2009

    – 1,6

    – 2,2

    – 1,3

    – 1,5

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    – 1,3

    – 0,8

    – 0,6

    – 0,4

    – 0,2

    Gesamtstaatliche Einnahmen

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    46,6

    46,4

    46,8

    46,8

    46,6

    KOM Jan. 2009

    46,6

    46,4

    46,5

    46,5

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    46,2

    46,3

    45,9

    45,8

    45,7

    Gesamtstaatliche Ausgaben

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    48,2

    49,0

    50,5

    50,0

    49,5

    KOM Jan. 2009

    48,2

    49,2

    50,3

    50,2

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    48,6

    48,5

    47,9

    47,3

    47,0

    Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    – 1,6

    – 2,6

    – 3,7

    – 3,3

    – 2,9

    KOM Jan. 2009

    – 1,6

    – 2,8

    – 3,8

    – 3,7

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    – 2,4

    – 2,2

    – 1,5

    – 0,7

    0,0

    Primärsaldo

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    3,4

    2,5

    1,3

    1,9

    2,6

    KOM Jan. 2009

    3,4

    2,3

    1,0

    1,2

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    2,5

    2,6

    3,4

    4,2

    4,9

    Konjunkturbereinigter Saldo (4)

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    – 2,4

    – 2,7

    – 2,6

    – 1,9

    – 1,6

    KOM Jan. 2009

    – 2,5

    – 2,9

    – 2,7

    – 2,4

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    – 2,0

    – 1,9

    – 1,2

    – 0,4

    0,2

    Struktureller Saldo (6)

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    – 2,5

    – 2,9

    – 2,7

    – 2,0

    – 1,7

    KOM Jan. 2009

    – 2,6

    – 3,1

    – 2,8

    – 2,5

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    – 2,2

    – 2,0

    – 1,3

    – 0,5

    0,2

    Öffentlicher Bruttoschuldenstand

    (% des BIP)

    SP Feb. 2009

    104,1

    105,9

    110,5

    112,0

    111,6

    KOM Jan. 2009

    104,1

    105,7

    109,3

    110,3

    Entfällt.

    SP Nov. 2007

    105,0

    103,5

    101,5

    98,5

    95,1

    Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

    http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm

    (2)  Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.

    (3)  Zu den Lücken bei den fakultativen Angaben gehören eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Bereichen und bestimmte Angaben zur Entwicklung der gesamtstaatlichen Schulden.

    (4)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

    (5)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 1,1 %, 0,9 %, 0,6 % bzw. 0,7 % im Zeitraum 2007-2010.

    (6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen 0,1 % des BIP im Jahr 2007, 0,2 % im Jahr 2008 und 0,1 % im Zeitraum 2009-2011 aus; alle wirken defizitsenkend laut der jüngsten Fassung des Programms und der Zwischenprognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar.

    Quelle:

    Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/8


    STELLUNGNAHME DES RATES

    vom 10. März 2009

    zum aktualisierten Konvergenzprogramm Litauens für 2008-2011

    (2009/C 70/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

    auf Empfehlung der Kommission,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

    GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

    (1)

    Der Rat hat am 10. März 2009 das aktualisierte Konvergenzprogramm Litauens für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft.

    (2)

    Nach einem seit 2003 anhaltenden Wirtschaftswachstum, das vornehmlich von der Inlandsnachfrage beflügelt wurde, verlangsamte sich die litauische Wirtschaft 2008 zusehends. Aufgrund der Currency-Board-Regelung, der höheren Risikoeinstufung des Landes und einer Höherbewertung des tatsächlichen effektiven Wechselkurses haben sich die währungs- und kreditpolitischen Bedingungen 2008 verschärft. Das enorme Wirtschaftswachstum der jüngsten Zeit führte zu Überhitzungsdruck: Die makroökonomischen Ungleichgewichte wurden durch die Inflation und das Zahlungsbilanzdefizit, die in der ersten Jahreshälfte 2008 ihren Höchststand erreichten, noch vergrößert. Löhne und Gehälter stiegen weitaus schneller als die Produktivität und schwächten die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Die während des Wirtschaftsbooms durchweg expansive Haushaltspolitik führte dazu, dass keine Reserven für veränderte Rahmenbedingungen angelegt wurden. Die weltweit deutlich restriktiveren Bedingungen für die Kreditgewährung und das geringere Wachstum der Exportmärkte treffen Litauen aufgrund seiner enormen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte umso härter. Die weltweite Finanzkrise und die schwache Außennachfrage dürften den Einbruch bei der Binnennachfrage noch verstärken und die Talfahrt der Wirtschaft beschleunigen. Für Litauen besteht die unmittelbare wirtschaftliche Herausforderung darin, die wirtschaftliche Abschwächung in den Griff zu bekommen, um seine makroökonomische Stabilität zu wahren. Um die hohen Ungleichgewichte des Landes zu korrigieren, hat die Regierung im Dezember 2008 ein Sparprogramm verabschiedet, das den Anpassungsprozess erleichtern und dazu beitragen soll, das Vertrauen in den Markt aufrechtzuerhalten. Dies dürfte auch die Erhöhung des öffentlichen Defizits während des Wirtschaftsabschwungs eindämmen.

    (3)

    Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario geht für 2008 von einem Wachstum des realen BIP von 3,5 % aus. Prognostiziert wird ein deutlicher Abschwung von 4,8 % 2009 und ein weiterer leichter Rückgang um 0,2 % 2010, bevor das Wachstum 2011 mit 4,5 % wieder an Fahrt gewinnt. Nach aktuellem Kenntnisstand (2) beruht dieses Szenario bis 2009 auf plausiblen und danach auf ausgesprochen günstigen Wachstumsannahmen. Da sich die Wachstumsaussichten bei den Handelspartnern und bei der durch die restriktive Kreditvergabe gebremsten Binnennachfrage in Litauen noch deutlicher und über längere Sicht verschlechtern werden, erscheinen die Wachstumsannahmen ab 2010 optimistisch. Die Schätzungen für das Potenzialwachstum 2011 sind eher hoch. Für 2009 sind die Inflationsprojektionen des Programms realistisch, könnten sich aber insbesondere aufgrund der Auswirkungen der für Ende 2009 geplanten Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina auf die Energiepreise für 2010 als zu niedrig erweisen. Abweichend von der von den Kommissionsdienststellen im Januar 2009 vorgelegten Zwischenprognose geht das Konvergenzprogramm von einem sehr viel stärkeren Einbruch der Binnennachfrage und von günstigeren Entwicklungen bei den Exportmärkten und damit für 2009 von einer deutlich schnelleren Korrektur der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte aus.

    (4)

    Das gesamtstaatliche Defizit 2008 wird in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen auf 2,9 % des BIP geschätzt, während in der letzten Aktualisierung des Konvergenzprogramms noch ein Wert von 0,5 % des BIP anvisiert worden war. Dieses deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibende Ergebnis ist vor allem Folge von erheblichen Ausgabenüberschreitungen für die Löhne und Gehälter des öffentlichen Sektors und für Transferleistungen an Familien und Rentner, nachdem im Laufe des Jahres entsprechende politische Entscheidungen getroffen wurden, die damit nicht im Haushalt 2008 enthalten waren. Auch ist das Ergebnis, wenn auch in geringerem Umfang, Folge der zu optimistisch angenommenen Steuereinnahmen und der sich deutlich verlangsamenden Wirtschaft gegen Ende des Jahres. Auch hinkten die Investitionsausgaben und die Inanspruchnahme der EU-Mittel den Planungen hinterher.

    (5)

    Die neue, seit dem 9. Dezember 2008 amtierende Regierung verabschiedete ein umfassendes Sparprogramm. Entsprechend umfasst der vom Parlament am 22. Dezember 2008 verabschiedete Haushalt 2009 ein haushaltspolitisches Konsolidierungspaket, das das Vertrauen des Marktes wiederherstellen und den Finanzierungsbedarf der Regierung einschränken soll. Grundpfeiler der Haushaltskonsolidierung sind eine umfassende Steuerreform und erhebliche Einschnitte bei den Staatsausgaben, die gleichermaßen zur Konsolidierung beitragen sollen. Für das gesamtstaatliche Defizit werden 2,1 % des BIP anvisiert, das ohne die Konsolidierungsmaßnahmen deutlich höher ausfallen würde. Mit der Steuerreform soll die Steuerlast von den direkten auf die indirekten Steuern und von Arbeit auf Kapital verlagert und die Bemessungsgrundlage durch die Streichung von Ausnahmen ausgeweitet werden. Zu den wichtigsten Einnahmeposten zählen die Erhöhung der MwSt und der Verbrauchssteuern um einen Prozentpunkt, die Kürzung der Einkommenssteuer um drei Prozentpunkte (unter restriktiverer Anwendung des Steuerfreibetrags) und die Erhöhung der Körperschaftssteuer um fünf Prozentpunkte sowie die Streichung der meisten Ausnahmen von der MwSt und der Einkommenssteuer und die Ausweitung der Bemessungsgrundlage, vor allem durch die Erhöhung der Anzahl der Sozialversicherungspflichtigen. Dem Programm zufolge dürfte diese Steuerreform mit netto 1,8 % des BIP zu Buche schlagen. Der Haushalt sieht mit etwa 2 % des BIP auch erhebliche Einschnitte bei den Ausgaben, u.a. bei den Löhnen und Gehältern des öffentlichen Sektors, bei sonstigen Ausgaben und bei geplanten Investitionen vor.

    Allerdings wurden einige im Haushalt vorgesehene Maßnahmen vom Parlament entweder insgesamt oder teilweise abgelehnt, weshalb sie durch neue Maßnahmen ersetzt werden müssen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass 2009, gemessen an der Verringerung des strukturellen Saldos um 3 % des BIP (konjunkturbereinigt, ohne Anrechung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen), ein klar restriktiver finanzpolitischer Kurs verfolgt wird (3).

    (6)

    Wichtigstes Ziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie des Programms ist es, bis 2010 das mittelfristige Ziel eines gesamtstaatlichen strukturellen Defizits von 1 % des BIP und in den Folgejahren ein ausgeglichenes Headline-Budget zu erreichen. Das gesamtstaatliche Headline-Defizit dürfte 2010 auf 1,0 % des BIP zurückgehen und 2011 ausgeglichen sein. Die Anpassung soll durch eine erhebliche Erhöhung der Einnahmequote am BIP und durch eine mäßige Reduzierung der Ausgabenquote erreicht werden. Die Regierung überprüft derzeit im Einzelnen die laufenden Ausgaben, auch die Ausgaben für die Beschäftigten im öffentlichen Sektor, im Hinblick auf weitere, in den nächsten Jahren noch vorzuschlagende Ausgabenkürzungen. Die Einnahmesteigerungen lassen sich vor allem durch die im Haushalt 2009 eingeplante Steuerreform erklären. Das Programm verweist jedoch ausdrücklich darauf, dass die haushaltspolitischen Ziele nur dann erreicht werden können, wenn 2010 weitere Maßnahmen von etwa 0,5 % des BIP und 2011 von etwa 1,5 % des BIP ergriffen werden.

    (7)

    Die Haushaltsergebnisse sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Dies betrifft alle Programmjahre: 2009 besteht das größte Risiko darin, dass die Einnahmen deutlich hinter den Programmprojektionen zurückbleiben. So ist vor allem zu befürchten, dass diskretionäre einnahmensteigernde Maßnahmen, namentlich die Erhöhung der indirekten Steuern, nicht zu den im Programm eingeplanten Steuermehreinnahmen führen und sich nicht alle vorgeschlagenen Ausgabenkürzungen, insbesondere bei den Subventionen und bei den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor, als durchsetzbar erweisen. 2010 und 2011 ergeben sich Risiken daraus, dass sich die Annahmen für die haushaltspolitische Konsolidierung auf ausgesprochen günstige Wachstumsprognosen stützen und es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um die Haushaltsziele zu erreichen.

    (8)

    Aufgrund der bereits erfolgten Rentenreform wirkt sich die Alterung der Bevölkerung langfristig weniger stark aus als im EU-Durchschnitt. Die Haushaltslage 2008 hat sich jedoch den Programmschätzungen zufolge gegenüber der Ausgangslage des vorherigen Programms erheblich verschlechtert, was die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Tragfähigkeitslücke verschärft. Die gemäß dem Programm mittelfristig angestrebten Primärüberschüsse sollen dazu beitragen, die mittelfristigen Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern.

    (9)

    Litauens mittelfristiger Haushaltsrahmen konnte die Ausgabenüberschreitungen der letzten Jahre nicht verhindern. Der enorme Anstieg der Einnahmen hat die wiederholte Korrektur der Ausgabenziele nach oben erleichtert und der Wahlzyklus hat den Haushaltsrahmen zusätzlich belastet, wie sich an der jüngsten Verschlechterung des Headline-Defizits ablesen lässt. Zur Stärkung des Haushaltsrahmens wurde im November 2007 ein Gesetz über die Haushaltsdisziplin, das auch Ausgabenvorschriften enthält, verabschiedet. Kernpunkt des Gesetzes sind jedoch die Aufstellung und Durchführung des jährlichen Haushalts, während die notwendigen zukunftsweisenden mittelfristigen Elemente fehlen. Der derzeitige Haushaltsrahmen ist mit Blick auf die mittelfristige Planung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen daher eher schwach. Es besteht noch genügend Spielraum, die Planung zu verbessern und den verbindlichen Charakter der mittelfristigen Ausgabenhöchstgrenzen zu stärken, womit das Ausgabenwachstum eingedämmt werden könnte. Ferner muss der Haushaltsrahmen die haushaltspolitische Konsolidierung in wirtschaftlich guten Zeiten sicherstellen und zu diesem Zweck vermeiden, dass Mehreinnahmen höhere Ausgaben nach sich ziehen. Auch lässt die Transparenz des gesamten Haushaltsverfahrens, einschließlich der angemessenen Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben, zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die Vergleichbarkeit der Haushaltsindikatoren bei den Kasseneinnahmen und bei der periodengerechten Verbuchung.

    (10)

    Zur Stabilisierung des Finanzsektors hat die litauische Regierung im Oktober 2008 die Garantie für die Einlagensicherung von umgerechnet 22 000 EUR auf 100 000 EUR angehoben und die Einlagensicherungsquote auf 100 % erhöht. In dem Programm wird ein mögliches Risiko in Bezug auf die Einlagengarantien eingeräumt, wobei der Ende 2008 insgesamt garantierte Betrag bei etwa 30 % des BIP lag.

    (11)

    Entsprechend dem im Dezember vom Europäischen Rat gebilligten Europäischen Konjunkturprogramm verabschiedete Litauen, das erhebliche außen- und binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte zu bewältigen hat, haushaltspolitische Maßnahmen zur Korrektur dieser Ungleichgewichte. Da die wirtschaftlichen Ungleichgewichte korrigiert werden müssen und es aufgrund der Marktrisiken schwierig ist, neue Finanzmittel zu akzeptablen Bedingungen aufzunehmen, ist der für 2009 bis 2011 geplante restriktive finanzpolitische Kurs die richtige Antwort auf die makroökonomische und haushaltspolitische Situation. So wurde eine umfassende Steuerreform und ein breites Spektrum von Sparmaßnahmen erlassen, um beispielsweise 2009 die Kosten für die Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor zu senken. Außerdem plant die litauische Regierung die Verabschiedung eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Unternehmen, indem der Verwaltungsaufwand reduziert, der Zugang zu Finanzen verbessert sowie Export und Investitionen erleichtert werden. Zu den Schwerpunkten zählt die Modernisierung von Gebäuden aus der Sowjetzeit, um deren Energieeffizienz zu erhöhen. In diesem Zusammenhang will Litauen in Fällen, in denen die von der Kommission im Europäischen Konjunkturprogramm unterbreiteten Vorschläge die Finanzierungsmöglichkeiten bei solchen Investitionen erheblich vergrößern könnten, die Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds beschleunigen (und erleichtern). Diese Maßnahmen stehen mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen in Zusammenhang, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen hat.

    (12)

    Litauen hat ein Konsolidierungsprogramm verabschiedet, das zur Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte geeignet ist. Allerdings sind die Haushaltsergebnisse mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Ferner sollte die Anpassung vor allem in den späteren Jahren durch zusätzliche Maßnahmen gestützt werden. Auch wenn dem Programm zufolge offenbar in allen Jahren ab 2009 eine Sicherheitsmarge für normale Konjunkturschwankungen vorhanden ist, könnte diese in Anbetracht der Risiken, unter anderem des schweren Wirtschaftsabschwungs, möglicherweise doch nicht ausreichen, um zu gewährleisten, dass die 3 %-Marke 2009 und 2010 nicht überschritten wird. Der 2009 bis 2011 zu erwartende restriktive finanzpolitische Kurs dürfte sich am veränderten strukturellen (Primär)Saldo ablesen lassen. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft Litauens im WKM-II und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei den Kosten zu verbessern, sollte der bisher hohe Lohnanstieg korrigiert werden.

    (13)

    Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten und die meisten der darin vorgesehenen fakultativen Angaben (4).

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass Litauen derzeit nach Jahren eines über dem Potenzial liegenden Wirtschaftswachstums einen schwerwiegenden Einbruch bei der Binnennachfrage verkraften muss. Die Vertiefung der globalen Finanzkrise und die Abschwächung der Außennachfrage beschleunigen die wirtschaftliche Talfahrt. Der Anstieg der Löhne und Gehälter lag dauerhaft deutlich über dem Produktivitätswachstum und schwächte damit die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und die Aussichten auf eine exportgetragene Erholung der Wirtschaft. Der gesamtstaatliche Saldo verschlechterte sich 2008 in erster Linie aufgrund der expansiven Finanzpolitik erheblich. Im Programm werden für 2009 ein Defizit von 2,1 % des BIP und ein darauffolgender schrittweiser Rückgang des Headline-Defizits bis zu einem ausgeglichenen Haushalt 2011 anvisiert. Angesichts der mit dem makroökonomischen Szenario behafteten Risiken und der fehlenden Daten zur Untermauerung der haushaltspolitischen Konsolidierung nach 2009 könnten die Haushaltsergebnisse deutlich nach unten korrigiert werden müssen, wobei das Headline-Defizit 2009 und 2010 den Referenzwert von 3 % des BIP übersteigen dürfte, während die Schuldenquote in sicherem Abstand unter dem Referenzwert von 60 % des BIP verharren wird. Der von 2009 bis 2011 geplante restriktive finanzpolitische Kurs ist angesichts der bestehenden Ungleichgewichte angemessen. Der derzeitige Haushaltsrahmen ist mit Blick auf die mittelfristige Planung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen, namentlich der Ausgaben, daher eher schwach.

    In Anbetracht dieser Bewertung und der Notwendigkeit, für nachhaltige Konvergenz und eine reibungslose Teilnahme am WKM II zu sorgen, wird Litauen aufgefordert:

    i)

    die zur Erreichung des Haushaltsziels 2009 notwendigen Maßnahmen umzusetzen, indem vorrangig die Ausgaben eingedämmt werden und mittelfristig die geplante Haushaltskonsolidierung weiter vorangetrieben wird;

    ii)

    die Kosten für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor zu senken, um die Kopplung der Löhne und Gehälter insgesamt an die Produktivität zu erleichtern und so die Wettbewerbsfähigkeit bei den Kosten zu verbessern;

    iii)

    die haushaltspolitische Führung und Transparenz zu stärken, indem der mittelfristige Haushaltsrahmen verbessert und die Ausgabendisziplin gestärkt werden.

    Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

     

     

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Reales BIP

    (Veränderung in %)

    KP Jan. 2009

    8,9

    3,5

    – 4,8

    – 0,2

    4,5

    KOM Jan. 2009

    8,9

    3,4

    – 4,0

    – 2,6

    k.A.

    KP Dez. 2007

    9,8

    5,3

    4,5

    5,2

    k.A.

    HVPI-Inflation

    (%)

    KP Jan. 2009

    5,8

    11,2

    5,4

    3,6

    – 0,1

    KOM Jan. 2009

    5,8

    11,1

    5,6

    4,8

    k.A.

    KP Dez. 2007

    5,8

    6,5

    5,1

    3,6

    k.A.

    Produktionslücke (5)

    (% des BIP-Potenzials)

    KP Jan. 2009

    7,1

    5,4

    – 2,8

    – 5,7

    – 4,0

    KOM Jan. 2009 (6)

    7,7

    6,6

    – 0,5

    – 4,8

    k.A.

    KP Dez. 2007

    3,3

    1,5

    – 0,4

    – 1,3

    k.A.

    Nettokreditaufnahme/-vergabe gegenüber dem Rest der Welt

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    – 12,7

    – 10,2

    – 1,8

    – 4,7

    – 5,7

    KOM Jan. 2009

    – 13,2

    – 10,7

    – 4,8

    – 4,7

    k.A.

    KP Dez. 2007

    – 12,5

    – 12,7

    – 14,5

    – 15,4

    k.A.

    Gesamtstaatliche Einnahmen

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    33,9

    33,8

    35,8

    37,3

    36,4

    KOM Jan. 2009

    33,9

    33,9

    34,8

    36,0

    k.A.

    KP Dez. 2007

    35,5

    37,4

    38,6

    39,4

    k.A.

    Gesamtstaatliche Ausgaben

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    35,2

    36,7

    37,8

    38,3

    36,4

    KOM Jan. 2009

    35,2

    36,8

    37,8

    39,4

    k.A.

    KP Dez. 2007

    36,4

    37,9

    38,5

    38,6

    k.A.

    Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    – 1,2

    – 2,9

    – 2,1

    – 1,0

    0,0

    KOM Jan. 2009

    – 1,2

    – 2,9

    – 3,0

    – 3,4

    k.A.

    KP Dez. 2007

    – 0,9

    – 0,5

    0,2

    0,8

    k.A.

    Primärsaldo

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    – 0,5

    – 2,3

    – 1,2

    0,0

    1,1

    KOM Jan. 2009

    – 0,5

    – 2,2

    – 2,0

    – 2,3

    k.A.

    KP Dez. 2007

    – 0,1

    0,3

    0,9

    1,4

    k.A.

    Konjunkturbereinigter Saldo (5)

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    – 3,1

    – 4,4

    – 1,3

    0,5

    1,1

    KOM Jan. 2009

    – 3,3

    – 4,6

    – 2,9

    – 2,1

    k.A.

    KP Dez. 2007

    – 1,8

    – 0,9

    0,3

    1,1

    k.A.

    Struktureller Saldo (7)

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    – 2,6

    – 4,9

    – 1,8

    0,1

    1,1

    KOM Jan. 2009

    – 2,7

    – 4,6

    – 2,9

    – 2,1

    k.A.

    KP Dez. 2007

    – 1,2

    – 0,9

    0,3

    1,1

    k.A.

    Öffentlicher Bruttoschuldenstand

    (% des BIP)

    KP Jan. 2009

    17,0

    15,3

    16,9

    18,1

    17,1

    KOM Jan. 2009

    17,0

    17,1

    20,0

    23,3

    k.A.

    KP Dez. 2007

    17,6

    17,2

    15,0

    14,0

    k.A.

    Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

    http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm

    (2)  Berücksichtigt werden hier insbesondere die Prognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.

    (3)  Die im Programm geschätzte strukturelle Konsolidierung von rund 4 Prozentpunkten des BIP entspricht dem nominalen Wert des Konsolidierungspakets. Sie weicht jedoch von dem strukturellen Saldo, den die Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der Angaben im Programm neu berechnet haben, ab, und zwar hauptsächlich aufgrund unterschiedlicher Schätzungen des Potenzialwachstums und der Produktionslücke.

    (4)  Es fehlen insbesondere die Daten zu den Teilkomponenten der Bestandsanpassungen, die Schätzungen für die Beiträge zum Potenzialwachstum und einige Daten zur langfristigen Tragfähigkeit.

    (5)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

    (6)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 6,1 %, 4,5 %, 2,8 % bzw. 1,8 % im Zeitraum 2007-2010.

    (7)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen nach der letzten Programmfortschreibung 2007 0,6 % des BIP aus und erhöhen das Defizit; 2008, 2009 und 2010 machen sie jeweils 0,5 % aus und reduzieren allesamt das Defizit; nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar erhöhen sie 2007 das Defizit um 0,6 % des BIP.

    Quellen:

    Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/13


    STELLUNGNAHME DES RATES

    vom 10. März 2009

    zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2008-2010

    (2009/C 70/03)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

    auf Empfehlung der Kommission,

    nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

    GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

    (1)

    Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 2008 bis 2010 (2) geprüft.

    (2)

    Infolge des weltweiten Wirtschaftsabschwungs und der Finanzkrise hat sich die Wirtschaftstätigkeit erheblich verlangsamt, wobei das reale BIP-Wachstum von 5,2 % im Jahr 2007 auf etwa 1 % im Jahr 2008 gefallen ist. Im Jahr 2009 ist der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 zufolge ein Rückgang der Wirtschaftstätigkeit um 0,9 % zu erwarten: Der prognostizierte Rückgang des Welthandels und die Finanzkrise werden die luxemburgische Wirtschaft, die nicht nur durch eine starke Öffnung, sondern auch durch ihre Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des Finanzsektors gekennzeichnet ist, schwer treffen; die einzigen Wachstumsstützen dürften die staatlichen Ausgaben und in gewissem Umfang auch der private Konsum sein. Die größten politischen Herausforderungen im Abschwung betreffen den Finanzsektor, dessen Tätigkeiten in hohem Maße international ausgerichtet sind, sowie die Stützung der Binnennachfrage. Der Abschwung wird erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben, da der für 2008 projizierte hohe Überschuss im Jahr 2009 in ein Defizit umschlagen dürfte, das sich dann im Jahr 2010 noch ausweiten wird. Die Verschlechterung des staatlichen Haushaltssaldos ist unter anderem eine Folge der in den vergangenen Monaten beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere der beträchtlichen Steuersenkungen — namentlich der Einkommensteuersenkungen — sowie der stark beschleunigten Umsetzung staatlicher Investitionsvorhaben. Angesichts der günstigen haushaltspolitischen Ausgangsposition und des äußerst geringen öffentlichen Schuldenstands sind diese Maßnahmen angemessen und begrüßenswert.

    (3)

    Nach dem dem Programm zugrunde liegenden, durch den Zusatz geänderten makroökonomischen Szenario wird das reale BIP, dessen Wachstum sich von 5,2 % im Jahr 2007 auf 1,0 % im Jahr 2008 abgeschwächt hat, im Jahr 2009 um 0,9 % zurückgehen, bevor 2010 mit einem Anstieg um 1,4 % wieder eine gewisse Erholung einsetzen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand (3) scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen für die Jahre 2008-2010 zu beruhen. Es entspricht in vollem Umfang der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009. Auch die Programmprojektionen zu Inflation und Lohnentwicklung erscheinen realistisch.

    (4)

    Für das Jahr 2008 wird der gesamtstaatliche Überschuss im Programmzusatz auf 2,0 % des BIP geschätzt, während in der vorigen Stabilitätsprogrammaktualisierung ein Ziel von 0,8 % des BIP gesetzt worden war. Dieses im Vergleich zur vorigen Aktualisierung deutlich bessere Ergebnis ist zum Großteil dem Basiseffekt geschuldet, der sich aus der Korrektur des ursprünglich auf 1 % des BIP geschätzten gesamtstaatlichen Überschusses im Jahr 2007 auf 3,2 % des BIP ergab; Hauptgrund für die Korrektur waren die höher als erwartet ausgefallenen Einnahmen.

    Die Vorteile dieser unerwartet günstigen Ausgangsposition wurden im Jahr 2008 zum Teil durch ein Ausgabenwachstum geschmälert, das höher als vorhergesehen ausfiel, insbesondere beim Staatsverbrauch und bei den staatlichen Investitionen sowie bei den Sozialtransfers. Die unerwartet rasche Zunahme des Staatsverbrauchs lässt sich zum Teil durch die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Universität Luxemburg und anderer öffentlicher Forschungseinrichtungen erforderlichen Personaleinstellungen erklären.

    (5)

    Was den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo betrifft, so ist den Programmprojektionen zufolge nach einem Überschuss in Höhe von 2 % des BIP im Jahr 2008 im Jahr 2009 mit einem Defizit in Höhe von 0,6 % des BIP zu rechnen, zum Teil als Folge der Konjunkturabschwächung und des normalen Wirkens automatischer Stabilisatoren, vor allem mit Blick auf die Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor. Zur Entstehung des Defizits im Jahr 2009 werden auch die im Haushalt 2009 vorgesehenen diskretionären Maßnahmen beitragen, unter anderem die im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm beschlossenen Maßnahmen mit einem Volumen von 1,75 % des BIP, mit denen dem Wirtschaftsabschwung begegnet werden soll. Der Haushalt 2009 sieht beträchtliche Steuersenkungen, insbesondere Einkommensteuersenkungen, vor, die sich Vorabschätzungen zufolge auf etwa 1,25 % des BIP belaufen dürften; gleichzeitig soll die Realisierung verschiedener ursprünglich für 2010 geplanter staatlicher Investitionsvorhaben vorgezogen werden. Die Einnahmen dürften den Projektionen zufolge im Jahr 2009 um etwa 0,5 Prozentpunkt des BIP zurückgehen. Bei den direkten Steuern wird es voraussichtlich aufgrund der Steuersenkungen und der Auswirkungen der Krise zu einem Rückgang um 1 Prozentpunkt des BIP kommen, während Sozialbeiträge und Vermögenseinnahmen um jeweils etwa 0,25 Prozentpunkt des BIP zunehmen dürften; letzteres ist einem Carry-over-Effekt des bis Ende 2008 andauernden soliden Beschäftigungswachstums sowie den Zinseinnahmen aus den Darlehen zur Unterstützung des Finanzsektors zu verdanken. Gleichzeitig wird für 2009 ein Anstieg der gesamtstaatlichen Ausgaben um 2,25 Prozentpunkte des BIP erwartet; Gründe hierfür sind insbesondere die signifikante Zunahme des Staatsverbrauchs und der staatlichen Investitionen sowie der Sozialtransfers, wobei die Zunahme der Sozialtransfers teilweise auf die Ersetzung der Steuerermäßigung für Kinder durch ein Steuergutschriftsystem sowie auf den für dieses Jahr prognostizierten Anstieg der Arbeitslosenzahlen zurückzuführen ist.

    (6)

    Den Programmprojektionen zufolge wird sich das gesamtstaatliche nominale Defizit von 0,6 % des BIP im Jahr 2009 auf 1,5 % des BIP im Jahr 2010 erhöhen, während das Primärdefizit von 0,3 % auf 1,2 % des BIP steigen dürfte. Als mittelfristiges Haushaltsziel strebt Luxemburg ein strukturelles Defizit (konjunkturbereinigt, ohne einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen) von 0,75 % des BIP an. Ausgehend von dem makroökonomischen Szenario und den Haushaltsprojektionen, die dem Programm zugrunde liegen, soll dieses mittelfristige Ziel im gesamten Programmzeitraum konsequent eingehalten werden: Der nach der gemeinsamen Methodik und auf der Grundlage der im Programm enthaltenen Informationen neu berechnete strukturelle Saldo bleibt den Projektionen zufolge weiterhin positiv, wobei der Überschuss von 0,6 % des BIP im Jahr 2009 geringfügig auf 0,4 % des BIP im Jahr 2010 zurückgehen wird. Der öffentliche Bruttoschuldenstand, der sich infolge der Finanzierung der Unterstützungsdarlehen für die Luxemburger Tochtergesellschaften systemrelevanter ausländischer Banken von 7 % des BIP im Jahr 2007 auf 14,4 % des BIP im Jahr 2008 verdoppelt hat, soll den Projektionen zufolge im Jahr 2009 auf 15 % des BIP und im Jahr 2010 weiter auf 17 % des BIP ansteigen. Trotz der Verdoppelung im Jahr 2008 ist dies jedoch die bei weitem geringste Verschuldung innerhalb des Euroraums.

    (7)

    Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich weitgehend die Waage zu halten. Einerseits könnten sich gewisse Abwärtsrisiken für das makroökonomische Szenario konkretisieren. Insbesondere könnte sich der private Konsum als weniger stabil erweisen als vorhergesagt. Außerdem könnten die Auswirkungen der Krise auf die Steuereinnahmen, insbesondere aus dem Finanzsektor, noch größer sein als derzeit erwartet. Andererseits ist es aber durchaus möglich, dass das Ergebnis für das Jahr 2008 besser ausfällt als im Programm projiziert (wie dies auch bereits im Jahr 2007 der Fall war), da bekanntlich die Haushaltsprojektionen Luxemburgs traditionell eher vorsichtig sind.

    (8)

    Das Hauptproblem für die öffentlichen Finanzen in Luxemburg ist nach wie vor ihre langfristige Tragfähigkeit angesichts des projizierten ausgesprochen starken Anstiegs der alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben wie auch angesichts der Tatsache, dass bisher keine Maßnahmen getroffen wurden, um dieses Problem anzugehen: Luxemburg gehört zu den EU-Staaten, in denen sich die Bevölkerungsalterung langfristig am stärksten im Haushalt niederschlagen wird, zumal die Rentenausgaben den Projektionen zufolge beträchtlich ansteigen werden. Die im Programm veranschlagte Haushaltsposition 2008, die besser ist als die Ausgangsposition im Vorgängerprogramm, die niedrige Schuldenquote, das beträchtliche Vermögen der staatlichen Sozialversicherung und der strukturelle Primärüberschuss tragen dazu bei, die projizierten langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt abzufedern. Sie reichen allerdings nicht aus, um den erheblichen Anstieg der alterungs–bedingten Ausgaben in vollem Umfang aufzufangen. Die mittelfristige Erzielung hoher Primärüberschüsse und, wie von der Regierung eingeräumt wird, die Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben — einschließlich einer Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters — würden dazu beitragen, das bestehende mittlere Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern. Die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die sich aus den in den letzten Monaten ergriffenen Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors ergeben, scheinen — trotz des damit verbundenen signifikanten Anstiegs des öffentlichen Schuldenstands — derzeit nicht sonderlich groß zu sein, obgleich die Eventualverbindlichkeiten in Anbetracht der Größe des Finanzsektors recht hoch ausfallen könnten. Im Übrigen könnte ein Großteil der durch die Hilfsmaßnahmen verursachten Kosten (wenn nicht sogar die Gesamtheit der Kosten) künftig wieder eingebracht werden.

    (9)

    Die Struktur der öffentlichen Finanzen stellt sich in Luxemburg vergleichsweise günstig dar: Die Staatsausgaben und die Steuerlast sind relativ gering, und die Ausgaben- und Einnahmensysteme scheinen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten relativ effizient zu sein. Insbesondere der Staatsverbrauch und die Besteuerung des Arbeitseinkommens liegen auf recht niedrigem Niveau, wohingegen die öffentlichen Investitionen zu den höchsten in der gesamten EU zählen.

    (10)

    Im Hinblick auf die Stabilisierung des Finanzsektors hat die luxemburgische Regierung im September und Oktober 2008 beschlossen, die Luxemburger Tochtergesellschaften zweier großer ausländischer Banken im Wege von Wandelanleihen mit Krediten in Höhe von insgesamt 2,776 Mrd. EUR (7,6 % des BIP) zu unterstützen. Zur Gewährleistung eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln wurde darüber hinaus beschlossen, die von einer dieser Banken neu eingegangenen Verpflichtungen gegenüber institutionellen Anlegern durch eine Garantie mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren abzusichern. Zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens wurde schließlich der durch das Einlagensicherungssystem gedeckte Betrag von 20 000 EUR auf 100 000 EUR pro Einlage angehoben. Hervorzuheben ist, dass der Staat über ein hohes Finanzvermögen verfügt, das sich aufgrund der in den letzten Jahrzehnten regelmäßig erzielten Überschüsse angesammelt hat und das durch die den Tochtergesellschaften dieser zwei großen ausländischen Banken Ende 2008 gewährten Kredite zusätzlich vermehrt wurde. Dieses Finanzvermögen belief sich im Jahr 2008 auf annähernd 32 % des BIP, wovon etwa ein Drittel auf die Zentralverwaltung und zwei Drittel auf das Sozialversicherungssystem entfielen. Somit stellt sich die Finanzlage des Staates insgesamt weitgehend positiv dar.

    (11)

    Einige finanzpolitische Unterstützungsmaßnahmen wurden bereits im Rahmen des Haushaltplans 2009 beschlossen, der noch vor der Verschärfung der Finanzkrise aufgestellt wurde. Dabei ging es größtenteils um Einkommensteuersenkungen, deren Kosten in dem Programm mit etwa 1,2 % des BIP veranschlagt werden. Ferner sah der Haushaltsplan eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes vor, die sich ab 2010 auf der Einnahmenseite niederschlagen wird. Darüber hinaus hat Luxemburg im Einklang mit dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Europäischen Konjunkturprogramm weitere unterstützende Maßnahmen beschlossen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Beschleunigung staatlicher Investitionen sowie um die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung langlebiger energieeffizienter Güter und für Energiesparinvestitionen. Außerdem wird der Staat im Falle von Kurzarbeit bis Ende 2009 den Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenunterstützung zurückerstatten. Die Kosten dieser Konjunkturförderungsmaßnahmen werden sich insgesamt auf etwa 1,75 % des BIP belaufen. Dank dem im Jahr 2008 zu verzeichnenden nicht unerheblichen Überschuss und angesichts des äußerst geringen öffentlichen Schuldenstands verfügt Luxemburg über einen besonders großen Handlungsspielraum. Das Konjunkturpaket für 2009 und 2010 scheint eine angemessene Reaktion auf den derzeitigen Abschwung darzustellen, wenngleich ein Großteil der Konjunkturförderungsmaßnahmen nicht befristet sein wird; dies gilt insbesondere für die Einkommensteuersenkungen, die in erster Linie als Ausgleich für die Nichtindexierung der Einkommenstranchen seit 2001 gedacht sind. Auch hat Luxemburg verschiedene Maßnahmen getroffen — und wird in den nächsten Jahren noch weitere Maßnahmen treffen — die darauf abstellen, das wirtschaftliche Umfeld attraktiver zu gestalten und das Energie- und Klimawandelpaket umzusetzen. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Kontext der mittelfristigen Reformagenda zu sehen, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen hat.

    (12)

    Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo wird den Projektionen zufolge weiterhin positiv bleiben, wobei der Überschuss von 1,5 % des BIP im Jahr 2008 auf 0,6 % des BIP im Jahr 2009 und auf 0,4 % des BIP im Jahr 2010 schrumpfen wird. Der von der luxemburgischen Regierung in Reaktion auf den Abschwung eingeschlagene finanzpolitische Kurs stellt sich somit insgesamt im Jahr 2009 als expansiv und im Jahr 2010 als leicht expansiv dar, auch wenn die Veränderung des strukturellen Saldos etwas geringer ausfällt, als es den getroffenen Konjunkturförderungsmaßnahmen entsprechen würde. Das mittelfristige Ziel dürfte im erfassten Zeitraum eingehalten werden.

    (13)

    Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (4). Außerdem enthält der Programmzusatz, mit dem das ursprüngliche makroökonomische und haushaltspolitische Szenario zum Teil durch ein neues Szenario ersetzt wird, keine Projektionen für das Jahr 2011 (5).

    Alles in allem lässt sich der Schluss ziehen, dass die in Reaktion auf den Abschwung beschlossenen und im Zusatz zum Stabilitätsprogramm vorgestellten Maßnahmen angesichts der soliden haushaltspolitischen Ausgangsposition angemessen und begrüßenswert sind. Sie stehen weitgehend mit den Grundsätzen des Europäischen Konjunkturprogramms (rechtzeitig, zielgerichtet und befristet) im Einklang, wenngleich die vor der Verschärfung der Krise beschlossenen Einkommensteuersenkungen nicht als befristete Maßnahmen konzipiert sind. Aufgrund des prognostizierten Konjunktureinbruchs und der in Reaktion auf den Abschwung beschlossenen Maßnahmen wird der gesamtstaatliche Haushalt im Jahr 2009 ein Defizit aufweisen, nachdem mehrere Jahre lang Überschüsse erzielt wurden. Das Defizit wird jedoch weit unter dem Referenzwert von 3 % bleiben und den Planungen zufolge dürfte das mittelfristige Ziel über den gesamten Programmzeitraum hinweg eingehalten werden. Die Risiken für die im Programm gesetzten Haushaltsziele scheinen sich insgesamt die Waage zu halten. Nach wie vor bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die in den kommenden Jahrzehnten einer besonders starken Belastung ausgesetzt sein werden, da der Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben den Projektionen zufolge mit der höchste in der gesamten EU sein wird.

    In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und angesichts des für die kommenden Jahrzehnte prognostizierten sehr hohen Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben wird Luxemburg aufgefordert:

    i)

    die beschlossenen finanzpolitischen Pläne einschließlich der Konjunkturförderungsmaßnahmen im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts umzusetzen;

    ii)

    die langfristige Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen im Wege struktureller Reformmaßnahmen, insbesondere im Rentenbereich, zu verbessern.

    Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

     

     

    2007

    2008

    2009

    2010

    Reales BIP

    (Veränderung in %)

    SP Okt. 2008

    5,2

    1,0

    – 0,9

    1,4

    KOM Jan. 2009

    5,2

    1,0

    – 0,9

    1,4

    SP Nov. 2007

    6,0

    4,5

    5,0

    4,0

    HVPI-Inflation

    (%)

    SP Okt. 2008

    2,7

    4,1

    0,6

    2,5

    KOM Jan. 2009

    2,7

    4,1

    0,6

    2,5

    SP Nov. 2007

    2,3

    2,0

    2,1

    2,1

    Produktionslücke (6)

    (% des BIP-Potenzials)

    SP Okt. 2008

    3,2

    1,1

    – 2,5

    – 3,8

    KOM Jan. 2009 (7)

    3,2

    1,1

    – 2,3

    – 3,5

    SP Nov. 2007

    0,5

    0,1

    0,2

    – 0,8

    Netto-Finanzierungsüberschuss/-defizit gegenüber dem Rest der Welt

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    KOM Jan. 2009

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    SP Nov. 2007

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    Gesamtstaatliche Einnahmen

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    41,0

    43,2

    42,8

    42,8

    KOM Jan. 2009

    41,0

    43,6

    44,0

    42,9

    SP Nov. 2007

    38,5

    37,8

    37,9

    37,8

    Gesamtstaatliche Ausgaben

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    37,8

    41,2

    43,4

    44,3

    KOM Jan. 2009

    37,8

    40,6

    43,5

    44,3

    SP Nov. 2007

    37,5

    36,9

    36,9

    36,6

    Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    3,2

    2,0

    – 0,6

    – 1,5

    KOM Jan. 2009

    3,2

    3,0

    0,4

    – 1,4

    SP Nov. 2007

    1,0

    0,8

    1,0

    1,2

    Primärsaldo

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    3,5

    2,3

    – 0,3

    – 1,2

    KOM Jan. 2009

    3,5

    3,3

    1,0

    – 0,9

    SP Nov. 2007

    1,2

    1,1

    1,2

    1,5

    Konjunkturbereinigter Saldo (6)

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    1,6

    1,5

    0,6

    0,4

    KOM Jan. 2009

    1,6

    2,4

    1,6

    0,3

    SP Nov. 2007

    0,7

    0,8

    0,9

    1,6

    Struktureller Saldo (8)

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    1,6

    1,5

    0,6

    0,4

    KOM Jan. 2009

    1,6

    2,4

    1,6

    0,3

    SP Nov. 2007

    0,7

    0,8

    0,9

    1,6

    Öffentlicher Bruttoschuldenstand

    (% des BIP)

    SP Okt. 2008

    7,0

    14,4

    14,9

    17,0

    KOM Jan. 2009

    7,0

    14,4

    15,0

    15,1

    SP Nov. 2007

    6,9

    7,1

    7,2

    7,0

    Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

    http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm

    (2)  Das ursprüngliche im Oktober 2008 vorgelegte Programm erstreckte sich auf den Zeitraum 2008-2011. Die luxemburgische Regierung legte jedoch am 2. Februar einen Programmzusatz vor, in dem das ursprüngliche makroökonomische und haushaltspolitische Szenario durch ein völlig neues Szenario ersetzt wurde, das aber lediglich den Zeitraum 2008-2010 abdeckt. Den Kommissionsdienststellen war es somit nicht möglich, das makroökonomische Szenario und die Haushaltsziele für 2011 zu bewerten.

    (3)  Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.

    (4)  Insbesondere werden nur die Salden für den Gesamtstaat angegeben, nicht aber für die einzelnen Sektoren.

    (5)  Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates sieht Folgendes vor: „Die Angaben über die Entwicklung der Überschuss-/Defizitquote des öffentlichen Haushalts und der Schuldenquote sowie die wichtigsten ökonomischen Annahmen (…) beziehen sich neben dem laufenden Jahr und dem Vorjahr auf mindestens die drei folgenden Jahre.“

    (6)  Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

    (7)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 4,2 %, 3,2 %, 2,7 % bzw. 2,8 % im Zeitraum 2007 bis 2010.

    (8)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung und der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar zufolge in den Jahren 2009, 2010 und 2011 0 % des BIP aus.

    Quelle:

    Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


    II Mitteilungen

    MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

    Kommission

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/19


    Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

    (Sache COMP/M.5427 — Dexia Credit Local/Dexia Kommunalkredit Bank)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 70/04)

    Am 12. März 2009 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

    auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

    in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5427. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht (http://eur-lex.europa.eu).


    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/20


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2009/C 70/05)

    Datum des Beschlusses

    25.2.2009

    Beihilfe Nr.

    NN 116/02 ex N 563/02

    Mitgliedstaat

    Niederlande

    Region

    Titel (und/oder Name des Begünstigten)

    Tijdelijke noodmaatregel: overname varkens wegens MPA-verontreiniging

    Rechtsgrundlage

    Artikelen 93 en 26 van de wet op de bedrijfsorganisaties. Algemene Voorwaarden tijdelijke noodmatregel overname varkens wegens MPA-verontreiniging zoals vastgesteld door het Productschap Vee en Vlees

    Art der Maßnahme

    Einmalige Ausgleichsmaßnahme

    Zielsetzung

    Gesundheit von Mensch und Tier, Vermeidung von MPA-Verunreinigung; Schutz vor dem Gelangen in die Lebensmittelkette

    Art der Beihilfe

    Ausgleich für die Schlachtung von Schweinen in den Betrieben, in denen ein Verdacht auf Verunreinigung mit MPA bestand, da bestimmte Proben einiger Schweine positiv auf eine MPA-Verunreinigung getestet hatten

    Mittelansatz

    6 350 000 EUR

    Intensität

    Maximal 100 % des Marktwerts der Schweine

    Laufzeit

    August-September 2002

    Wirtschaftssektoren

    Landwirtschaft — Viehzuchtsektor (Schweine)

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Ministerie van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit

    Postbus 20401

    2500 EK Den Haag

    Nederland

    Andere Angaben

    Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe b des EG-Vertrags — Außergewöhnliches Ereignis

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

    http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

    Datum der Annahme der Entscheidung

    13.1.2009

    Nummer der Beihilfe

    N 394/08

    Mitgliedstaat

    Spanien

    Region

    Navarra

    Titel (und/oder Name des Begünstigten)

    Ayudas para el fomento de sistemas de producción ganadera sostenibles

    Rechtsgrundlage

    Orden foral de la Consejería de Desarrollo Rural y Medio Ambiente, por la que se establecen las normas reguladoras para la concesión de las ayudas para el fomento de sistemas de producción ganadera sostenibles

    Art der Beihilfe

    Beihilferegelung

    Ziel

    Beihilfen zugunsten von Agrarumweltverpflichtungen in Bezug auf den Übergang zu nachhaltigeren Produktionsmethoden in den Viehhaltungsbetrieben in Navarra

    Form der Beihilfe

    Direktbeihilfe

    Haushaltsmittel

    12 000 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität

    Bis 35 EUR/ha

    Laufzeit

    Bis zum 31. Dezember 2013

    Wirtschaftssektoren

    Landwirtschaft

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Departamento de Desarrollo Rural y Medio Ambiente del Gobierno de Navarra

    C/ Tudela, 20

    31003 Pamplona (Navarra)

    ESPAÑA

    Sonstige Angaben

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

    http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


    IV Informationen

    INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

    Rat

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/22


    Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen

    (Januar und Februar 2009) (Sozialbereich)

    (2009/C 70/06)

    Ausschuss

    Ende des Mandats

    Veröffentlichung im ABl.

    Nachfolge von

    Rücktritt/Ernennung

    Mitglied/Stellvertretendes Mitglied

    Gruppe

    Land

    Ernannte Person

    Zugehörigkeit

    Beschluss des Rates vom

    Beratender Ausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    24.9.2010

    C 253 vom 4.10.2008

    Herr Gaetan BEZIER

    Rücktritt

    Mitglied

    Arbeitgeber

    Frankreich

    Frau Natacha MARQUET

    FNSEA

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Frau Yolanda PALACIO FERRERO

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Spanien

    Herr Mario GRAU RIOS

    Ministerio de Trabajo e Inmigración

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Herr Mikko HURMALAINEN

    Rücktritt

    Mitglied

    Regierung

    Finnland

    Herr Leo SUOMAA

    Ministry of Social Affairs and Health

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Frau Anna-Liisa SUNDQUIST

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Finnland

    Herr Erkki YRJÄNHEIKKI

    Ministry of Social Affairs and Health

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Herr Matti LAMBERG

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Finnland

    Frau Ritva PARTINEN

    Ministry of Social Affairs and Health

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Frau Renate CZESKLEBA

    Rücktritt

    Mitglied

    Arbeitnehmer

    Österreich

    Frau Karin ZIMMERMANN

    Österreichischer Gewerkschaftsbund Sozialpolitik — Gesundheitspolitik

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Ernennung

    Stellvertretendes Mitglied

    Arbeitnehmer

    Österreich

    Herr Alexander HEIDER

    Bundesarbeitskammer Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit

    23.2.2009

    Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    28.2.2010

    L 64 vom 2.3.2007

    Herr Miloš JANOUŠEK

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Slowakei

    Frau Laurencia JANČUROVÁ

    National Labour Inspectorate

    23.2.2009

    Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    7.11.2010

    C 271 vom 14.11.2007

    Frau Pilar CASLA BENITO

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Spanien

    Herr Mario GRAU RIOS

    Ministerio de Trabajo e Inmigración

    23.2.2009

    Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    7.11.2010

    C 271 vom 14.11.2007

    Herr Miloš JANOUŠEK

    Rücktritt

    Mitglied

    Regierung

    Slowakei

    Frau Laurencia JANČUROVÁ

    National Labour Inspectorate

    23.2.2009

    Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

    30.11.2010

    C 282 vom 24.11.2007

    Frau Ana Cristina LÓPEZ LÓPEZ

    Rücktritt

    Mitglied

    Regierung

    Spanien

    Herr Juan Pablo PARRA GUTIERREZ

    Ministerio de Trabajo e Immigración

    23.2.2009

    Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

    30.11.2010

    C 282 vom 24.11.2007

    Frau Birgit STIMMER

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Regierung

    Österreich

    Frau Petra HRIBERNIG

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

    23.2.2009

    Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

    30.11.2010

    C 282 vom 24.11.2007

    Herr Paul CLERINX

    Rücktritt

    Stellvertretendes Mitglied

    Arbeitgeber

    Belgien

    Herr Kris DE MEESTER

    VBO-FEB

    23.2.2009


    Kommission

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/24


    Euro-Wechselkurs (1)

    23. März 2009

    (2009/C 70/07)

    1 Euro=

     

    Währung

    Kurs

    USD

    US-Dollar

    1,3558

    JPY

    Japanischer Yen

    131,12

    DKK

    Dänische Krone

    7,4506

    GBP

    Pfund Sterling

    0,92945

    SEK

    Schwedische Krone

    11,0760

    CHF

    Schweizer Franken

    1,5301

    ISK

    Isländische Krone

     

    NOK

    Norwegische Krone

    8,6345

    BGN

    Bulgarischer Lew

    1,9558

    CZK

    Tschechische Krone

    26,820

    EEK

    Estnische Krone

    15,6466

    HUF

    Ungarischer Forint

    304,15

    LTL

    Litauischer Litas

    3,4528

    LVL

    Lettischer Lat

    0,7093

    PLN

    Polnischer Zloty

    4,5703

    RON

    Rumänischer Leu

    4,2940

    TRY

    Türkische Lira

    2,2674

    AUD

    Australischer Dollar

    1,9475

    CAD

    Kanadischer Dollar

    1,6753

    HKD

    Hongkong-Dollar

    10,5054

    NZD

    Neuseeländischer Dollar

    2,3938

    SGD

    Singapur-Dollar

    2,0493

    KRW

    Südkoreanischer Won

    1 887,52

    ZAR

    Südafrikanischer Rand

    12,8424

    CNY

    Chinesischer Renminbi Yuan

    9,2623

    HRK

    Kroatische Kuna

    7,4667

    IDR

    Indonesische Rupiah

    15 693,39

    MYR

    Malaysischer Ringgit

    4,9381

    PHP

    Philippinischer Peso

    65,060

    RUB

    Russischer Rubel

    45,2775

    THB

    Thailändischer Baht

    47,897

    BRL

    Brasilianischer Real

    3,0522

    MXN

    Mexikanischer Peso

    19,1710

    INR

    Indische Rupie

    68,3040


    (1)  

    Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


    INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/25


    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten gewährt werden

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 70/08)

    Nummer der Beihilfe

    XR 51/07

    Mitgliedstaat

    Portugal

    Region

    Açores

    Bezeichnung der Regelung oder Name des Unternehmens, das eine ergänzende Ad-hoc-Beihilfe erhält

    SIDER — Sistema de Incentivos para o Desenvolvimento Regional dos Açores

    Rechtsgrundlage

    Decreto Legislativo Regional n.o 13/2005/A, de 1 de Julho.

    Decretos Regulamentares Regionais n.os 25/2005/A, de 6 de Dezembro, 12/2005/A, de 24 de Maio e 6/2006/A, de 16 de Janeiro

    Art der Beihilfe

    Beihilferegelung

    Geplante Jahresausgaben

    3,5 Mio. EUR

    Beihilfehöchstintensität

    45 %

    In Einklang mit Artikel 4 der Verordnung

    Inkrafttreten der Regelung

    1.1.2007

    Laufzeit

    31.12.2007

    Wirtschaftssektoren

    Alle für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommende Wirtschaftssektoren

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Secretaria Regional da Economia

    Rua de São João, 47

    9504-533 Ponta Delgada (S. Miguel) Açores

    PORTUGAL

    drace@azores.gov.pt

    Internetadresse der Veröffentlichung der Beihilferegelung

    www.azores.gov.pt

    Sonstige Angaben


    Nummer der Beihilfe

    XR 52/07

    Mitgliedstaat

    Portugal

    Region

    Açores

    Bezeichnung der Regelung oder Name des Unternehmens, das eine ergänzende Ad-hoc-Beihilfe erhält

    Proenergia — Sistema de Incentivos à produção de energia a partir de fontes renováveis

    Rechtsgrundlage

    Decreto Legislativo Regional n.o 26/2006/A, de 31 de Julho

    Art der Beihilfe

    Beihilferegelung

    Geplante Jahresausgaben

    1 Mio. EUR

    Beihilfehöchstintensität

    25 %

    In Einklang mit Artikel 4 der Verordnung

    Inkrafttreten der Regelung

    1.1.2007

    Laufzeit

    31.12.2013

    Wirtschaftssektoren

    Alle für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommende Wirtschaftssektoren

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Secretaria Regional da Economia

    Rua de São João, 47

    9504-533 Ponta Delgada (S. Miguel) Açores

    PORTUGAL

    drace@azores.gov.pt

    Internetadresse der Veröffentlichung der Beihilferegelung

    www.azores.gov.pt

    Sonstige Angaben


    V Bekanntmachungen

    SONSTIGE RECHTSAKTE

    Kommission

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/27


    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2009/C 70/09)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

    ZUSAMMENFASSUNG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    „MAKÓI VÖRÖSHAGYMA“ oder „MAKÓI HAGYMA“

    EG-Nr. HU-PDO-005-0387-21.10.2004

    g.U. ( X ) g.g.A. ( )

    Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

    Name:

    Földművelésügyi és Vidékfejlesztési Minisztérium – Élelmiszerlánc-elemzési Főosztály

    Anschrift:

    1055 Budapest

    Kossuth Lajos tér 11.

    MAGYARORSZÁG

    Tel.

    +36 13014419

    Fax

    +36 13014808

    E-Mail:

    zobore@fvm.hu

    2.   Vereinigung:

    Name:

    Magyarországi Hagymatermesztők, Feldolgozók, Forgalmazók Szakmaközi Szervezete, Szövetsége és Terméktanácsa

    Anschrift:

    6900 Makó

    Návay Lajos tér 5-7.

    MAGYARORSZÁG

    Tel.

    +36 62/212865, +36 62/213676

    Fax

    +36 62/213676, +36 62/212865

    E-Mail:

    hagymatanacs@vnet.hu

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( X )

    3.   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 1.6 — Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet

    4.   Spezifikation:

    (Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verodnung (EG) Nr. 510/2006)

    4.1.   Name:

    „Makói vöröshagyma“ oder „Makói hagyma“

    4.2.   Beschreibung:

    Die Makói vöröshagyma oder Makói hagyma (Allium cepa L.) — im Folgenden Makóer Zwiebel genannt — gehört zur Familie der Zwiebelgewächse und hat sich den Umweltbedingungen von Makó und Umgebung ausgezeichnet angepasst. Die Makóer Zwiebel hat ihrer geographischen Umgebung die folgenden Eigenschaften zu verdanken: hoher Trockensubstanzgehalt, intensiver Geschmack, gute Lagerfähigkeit. Verwendbar sind ausschließlich die Sorten „Makói CR“ (klimaresistent), „Csanád“ und „Makói Bronz“.

    Die Zwiebeln sind kugelförmig, entlang ihrer Längsachse leicht oval; sie haben einen Durchmesser von 35 mm bis 80 mm. Ihre bronzefarbigen, glänzenden, harten, mehrschichtigen äußeren Schutzblätter sind dicht geschlossen und schützen perfekt die inneren Zwiebelblätter. Die fleischigen Zwiebelschuppen sind elfenbeinfarben, hart und kompakt. Ihr hoher, überdurchschnittlicher Trockensubstanzgehalt von mehr als 16 % resultiert aus der spezifischen Anbautechnologie und dem trockenen Klima des Spätsommers der Makóer Gegend. Sie sind gut lagerfähig, lange haltbar, beginnen spät zu keimen und bewahren ihre inneren Werte den ganzen Winter über. Ihr niedriger Wassergehalt schützt sie vor dem Verderben. Ihr charakteristischer scharfer, würziger Geschmack ist ihrem hohen Allylsulfid-Gehalt zu verdanken.

    4.3.   Geographisches Gebiet:

    Die Ursprungsbezeichnungen „Makóer Küchenzwiebel“ oder „Makóer Zwiebel“ können nur für Zwiebeln benutzt werden, die dokumentarisch aus der zum Verwaltungsbezirk der unten aufgezählten Siedlungen gehörenden Region stammen, welche die aneinander grenzenden Gebiete der beiden Komitate Csongrád und Békés umschließt.

    Siedlungen der Region:

    Komitat Csongrád: Makó, Királyhegyes, Apátfalva, Kövegy, Pitvaros, Magyarcsanád, Csanádpalota, Csanádalberti, Ambrózfalva, Nagyér, Földeák, Maroslele, Klárafalva, Ferencszállás, Kiszombor, Nagylak,

    Komitat Békés: Tótkomlós, Békéssámson.

    4.4.   Ursprungsnachweis:

    Die Ursprungsbezeichnungen „Makóer Küchenzwiebel“ oder „Makóer Zwiebel“ können nur für Zwiebeln benutzt werden, deren Anbau und Verfolgbarkeit in einem durch den Zwiebelproduktrat beglaubigten Tagebuch zum Schutz des Ursprungs dokumentiert sind.

    Das vorschriftsmäßig geführte „Spritz-/Sprühtagebuch“ ist die untrennbare Anlage des Tagebuchs zum Schutz des Ursprungs.

    Auf Veranlassung des Erzeugers oder des Vermarkters kontrolliert der Zwiebelproduktrat das komplette anbautechnische Verfahren. Sind die Anforderungen erfüllt, kann das Erzeugnis mit der Angabe „Durch den Zwiebelproduktrat kontrollierte Qualität“ versehen werden.

    Der Zwiebelproduktrat wirkt bei der Kontrolle des Einhaltens der Vorschriften hinsichtlich der geographischen Bezeichnung und bei der Kontrolle der rechtmäßigen Verwendung der Ursprungsbezeichnungen mit.

    4.5.   Herstellungsverfahren:

    Zweijährige Anbauweise:

    Im zweijährigen Anbau werden durch die dichte Aussaat von winzigen kleinen Samen (sog. schwarzen Samen) kleine Zwiebeln, die sog. Steckzwiebeln erzeugt, die im folgenden Jahr als Ausgangsmaterial (Vermehrungsmaterial) für die Erzeugung von ausgewachsenen Zwiebeln dienen.

    Optimal für den Anbau von Steckzwiebel ist ein flacher, mittelschwerer, krümeliger, schollenloser Boden mit hohem Humus- und Nährstoffgehalt sowie neutralem pH-Wert. (Dies ist der sog. Makóer Bodentyp.)

    Die Vorbedingung für den Fruchtwechsel ist, dass Zwiebelgewächse möglichst nur aller 5 Jahre auf derselben Fläche stehen sollten.

    Erzeugung von Steckzwiebeln:

    Bodenbearbeitung: Tiefpflügen im Herbst, im Oktober des Vorjahrs sowie weitere Bodenvorbereitung im Frühjahr. Die Aussaat erfolgt ab Ende Februar bis Anfang März in ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbeet, einreihig (mit einem Reihenabstand von 20 cm) oder doppelreihig (mit einem Reihenabstand von 5-30 cm), die Aussaatmenge beläuft sich auf 100-120 kg/ha (25-28 Millionen Keimlinge pro Hektar), die Aussaattiefe beträgt 3-3,5 cm. Mitte August werden die ausgereiften Steckzwiebeln von dem vergilbten Laub befreit, eingesammelt, von dem Erdansatz befreit, nachgereift, eingeliefert und nach Größe sortiert.

    Die sortierten Steckzwiebeln müssen den Herbst über in grobmaschigen Säcken gelagert werden. Im November beginnt mit der Wärmebehandlung das speziale anbautechnische Verfahren der Makóer Zwiebelerzeuger. Die Wärmebehandlung verhindert nämlich die Knospenbildung, im zweiten Jahr bilden sich auf diese Weise keine Samenstängel, welche die Zwiebel wertlos machen würden. Im Laufe der Wärmebehandlung werden die Steckzwiebeln innerhalb von 12 Tagen von 3-5 °C, was der Lagertemperatur entspricht, allmählich auf 30-32 °C erwärmt und größenabhängig 30 bis 60 Tage lang auf dieser Temperatur gehalten (indes 10 Tage lang auf 32 bis 35 °C erwärmt) und sodann allmählich auf die Auspflanzungstemperatur von 10 bis 14 °C abgekühlt.

    Erzeugung von Speisezwiebeln:

    Im Anbau der Makóer Zwiebel erfolgt die Erzeugung von Speisezwiebeln im zweiten Jahr. Im Frühjahr werden die ausgelagerten Steckzwiebeln gesäubert, einem Beizprozess unterzogen, um Schädlinge abzuwehren, und bis Mitte April in den sich erwärmenden Boden gesetzt. Die Vorbedingungen hinsichtlich der Bodenqualität und des Fruchtwechsels sind dieselben wie beim Anbau von Steckzwiebeln. Die Aussaatmenge ist größenabhängig und beträgt 15 bis 25 St. pro laufenden Meter, die Aussaattiefe ist 3-5 cm.

    Wichtige Faktoren sind die entsprechende Nährstoffversorgung der Zwiebel, die Unkrautbekämpfung und der integrierte Pflanzenschutz, dokumentiert im Spritz-/Sprühtagebuch. Die Ernte beginnt in der zweiten Augusthälfte (Ausheben, Trocknen am Schwaden, Einsammeln, Einlieferung), danach folgen die Lagerung bzw. die Vermarktung.

    Einjährige Anbauweise (Direktsaat):

    Der einjährige Anbau beginnt im März mit der Aussaat von Samen der „einjährigen Küchenzwiebel“, die unter Einsatz der genetischen Ressourcen der Makóer Steckzwiebel veredelt wurde. Die Aussaatmenge beträgt 5-7 kg/ha (900 Tausend-1,1 Millionen Keimlinge pro Hektar).

    In der Vegetationsperiode sind die technologischen Schritte der Kultivierung und der Ernte dieselben wie bei der Kultur über Steckzwiebel, aber die Vegetationszeit ist länger, denn die Ernte erfolgt Mitte September. Da der Wasserbedarf bei dieser Anbauweise hoch ist, muss eine ausreichende Wasserversorgung sichergestellt sein.

    Die eingebrachten Zwiebeln müssen trocken, luftig und kühl gelagert werden, da sie unter diesen Lagerbedingungen bis April bzw. bis Mai des folgenden Jahres — länger als andere Sorten — ohne Qualitätseinbuße gelagert werden können.

    Die Sortierung, Verpackung und Etikettierung der Makóer Zwiebeln erfolgen beim Erzeuger oder an einem anderen Ort, aber unter direkter Aufsicht des Erzeugers oder seines Beauftragten, in dem festgesetzten geographischen Gebiet. Verpackt werden sie in Raschelsäcke von 0,5-, 1-, 2-, 5-, 10- und 15-kg-Einheiten oder als Schüttgut in 15-, 20-, 25- und 50-kg-Kisten bzw. in Einzelpackungen zu je 3, 5, 10 Stück, aber auch andere Emballagen sind zulässig. Die Erzeugnisse können außerhalb des festgesetzten geographischen Gebiets umgepackt werden.

    4.6.   Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet:

    Naturgegebene Faktoren:

    Die Küchenzwiebel, deren ursprüngliche Heimat in Zentralasien zu suchen ist, hat sich den Gegebenheiten der Makóer Gegend ausgezeichnet angepasst. Die Böden der Region entstanden durch die Anschwemmungen des sein Flussbett häufig wechselnden Flusses Maros. Die Löss- und Schwemmlandböden sind reich an Nährstoffen und Spurenelementen, mittelschwer, krümelig, flach und haben eine gute Luft- und Wasserversorgung. Diese Bodeneigenschaften gewährleisten die gute Qualität der Küchenzwiebel.

    Kennzeichnend für die klimatischen Verhältnisse der Makóer Gegend ist der trockene und heiße Sommer. Der viele Sonnenschein während der Vegetationszeit (Anzahl der sonnigen Stunden: 2100 h/Jahr), die anhaltend hohe Temperatur (Anzahl der heißen Tage: 30 Tage, Durchschnittstemperatur: 18,1 °C, Temperatursumme: 3 340 °C) sowie das Zusammenwirken dieser Faktoren (Zahl der Sommertage: 85-90 Tage) zeitigen die Entwicklung der wertvollen Inhalts- und Wirkungsstoffe der Makóer Zwiebel. Die Makóer Zwiebel gehört zu den lichtbedürftigen Zwiebelvarietäten, zur optimalen Entwicklung benötigt sie deshalb eine Beleuchtung von 15 Stunden pro Tag, was dank der oben erwähnten klimatischen Verhältnisse der Makóer Gegend gewährleistet ist. Durch das trockene, warme und niederschlagsarme Wetter im Juli und August verlangsamt sich die Entwicklung der Zwiebelknolle, das Laub und das Wurzelwerk vertrocknen. Der Zellsaft der Zwiebel reichert sich an, die Trockensubstanz nimmt zu, die äußeren Blätter werden dünner, es entwickelt sich eine geschlossene, feste, bronzefarbige („Schutz-“) Schale.

    Der sich auf diese Weise herausgebildete hohe Trockensubstanzgehalt und die mehrschichtige, geschlossene, feste äußere Schale (gut schließender Zwiebelhals) gewährleisten die gute Lagerfähigkeit der Makóer Zwiebel.

    Humanfaktoren:

    In der Makóer Gegend werden Küchenzwiebeln seit mehreren hundert Jahren angebaut. Nach der Türkenherrschaft stieg die Bevölkerungszahl in dem wieder besiedelten Gebiet sehr schnell, was die Aufteilung des Bodens und die zunehmende Landnot mit sich brachte. Mitte des 19. Jahrhunderts bestand die Bevölkerung zu 75 Prozent aus Häuslern. Auf dem kleinen Stück Pachtland war der Anbau von Intensivkulturen ihre einzige Möglichkeit. Zu diesem Zweck wurde die Küchenzwiebel ausgewählt, deren Schale und fleischigen inneren Blätter in der Volksheilkunde weit verbreitet zur Anwendung kamen.

    Die Makóer Zwiebelerzeuger nutzten den wirtschaftlichen Aufschwung zum Ende des 19. Jahrhunderts und die geographischen Gegebenheiten und entwickelten mit harter Arbeit, großer Sorgfalt und Einzelselektion eine Lokalsorte von guter Qualität. Dazu arbeiteten sie eine individuelle, die Biologie der Zwiebel berücksichtigende Technologie aus (zweijährige Anbauweise), die nur für die Region charakteristisch ist. Der Absatz auf fernen Märkten zeugt von der Risikobereitschaft und der Unternehmungslust der hiesigen Zwiebelerzeuger.

    Diese Schicht der Zwiebelerzeuger konnte dem Auswanderungszwang der Jahrhundertwende mit Hilfe der intensiven Zwiebelkultur ausweichen und verschaffte der Makóer Zwiebel einen begründeten, dauerhaften Ruhm. Die ausgezeichnete Qualität der Makóer Zwiebel signalisierte bereits ihr Erfolg auf der 1888er Weltausstellung in Brüssel, dem im Laufe der Jahrzehnte weitere Anerkennungen folgten. Die sich von Generation zu Generation vererbenden Erfahrungen garantieren der Zwiebelerzeugung der Region eine sichere Zukunft.

    Schriftlich erwähnt wird der Zwiebelanbau schon in Miklós Szirbiks Schilderung vom Jahre 1835, gefolgt von Büchern aus der Feder von Imre Palugyai und János Reizman. Nach der Jahrhundertwende hatten die Zwiebelerzeuger der Region — die Makóer Zwiebelgärtner — bereits ein eigenes Wochenblatt mit der Überschrift „Zwiebelgärtner“; in den 1930er Jahren setzte sich Ferenc Erdei für die Zwiebeln und die Zwiebelerzeuger der Makóer Gegend ein.

    4.7.   Kontrollstelle:

    Landwirtschaftliche Fachbehörde als Qualitätskontrollstelle für Gemüse und Obst

    Name:

    Csongrád Megyei Mezőgazdasági Szakigazgatási Hivatal Növény- és Talajvédelmi Igazgatóság

    Anschrift:

    6800 Hódmezővásárhely

    Rárósi út 110.

    MAGYARORSZÁG

    Tel.

    +36 62/535741

    Fax

    +36 62/246036

    E-Mail:

    Hodi.Laszlo@csongrad.ontsz.hu

    Name:

    Békés Megyei Mezőgazdasági Szakigazgatási Hivatal, Növény- és Talajvédelmi Igazgatóság

    Anschrift:

    5602 Békéscsaba

    Szarvasi út 79/1.

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    4.8.   Etikettierung

    Auf der Verpackung müssen — neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben — die Angaben „Makói vöröshagyma“ oder „Makói hagyma“, „geschützte Ursprungsbezeichnung“ sowie — nach der Eintragung — die vorgesehenen Gemeinschaftszeichen erscheinen.

    Erfolgte eine interne Kontrolle durch den Zwiebelproduktrat muss auf der Verpackung die Angabe „Durch den Zwiebelproduktrat kontrollierte Qualität“ erscheinen.


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


    Berichtigungen

    24.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/32


    Berichtigung der Liste der von den Mitgliedstaaten anerkannten natürlichen Mineralwässer

    ( Amtsblatt der Europäischen Union C 54 vom 7. März 2009 )

    (2009/C 70/10)

    Auf Seite 72 erhält die Liste der von Island anerkannten natürlichen Mineralwässer folgende Fassung:

    anstatt:

    „Handelsname

    Name der Quelle

    Gewinnungsort

    Icelandic spring

    Jadar spring area

    Reykjavík“

    muss es heißen:

    „Handelsname

    Name der Quelle

    Gewinnungsort

    Icelandic Glacial

    Ölfus Spring

    Hlíðarendi, Ölfus, Selfoss“


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