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Amtsblatt der Europäischen Union, CA 237, 24. September 2004


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ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 237A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

47. Jahrgang
24. September 2004


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

III   Bekanntmachungen

 

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

2004/C 237A/1

Ausschreibung der Stelle einer Direktorin bzw. eines Direktors nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a) und b) und Absatz 2 des Statuts der Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften — KOM/211/04

1

 

Europäische Arzneimittel-Agentur

2004/C 237A/2

Stellenausschreibung für die Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

5

 

GALILEO-Aufsichtsbehörde

2004/C 237A/3

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors der GALILEO-Aufsichtsbehörde

7

DE

 


III Bekanntmachungen

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

24.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 237/1


Ausschreibung der Stelle einer Direktorin bzw. eines Direktors

nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a) und b) und Absatz 2 des Statuts der Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften

KOM/211/04

(2004/C 237 A/01)

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg sucht Bewerber/innen für den Posten der/des:

Direktorin/Direktors für Veröffentlichungen und Verteilung

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Amt“ genannt) ist für die Herausgabe und Verbreitung der Veröffentlichungen der Organe, Agenturen und anderen Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften unter optimalen technischen und finanziellen Bedingungen zuständig; es übt seine Tätigkeit unter der Verantwortung dieser Organe aus (Beschluss 2000/459/EG, EGKS, Euratom, des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, ABl. L 183 vom 22.7.2000, S. 12).

Das Amt veröffentlicht in allen Amtssprachen der Europäischen Union und auf unterschiedlichen Medien (Papier, online, CD-ROM usw.). Es arbeitet unter Aufsicht eines Direktoriums, das sich aus den Generalsekretären der beteiligten Organe zusammensetzt. 2001 fand eine umfassende Umstrukturierung statt.

Es ist vorgesehen, eine Direktorin/einen Direktor für Veröffentlichungen und Verteilung einzustellen, um die Verwaltung von Herstellung, Verbreitung und Verkauf der Veröffentlichungen zu unterstützen, insbesondere im Zusammenhang mit den technischen Entwicklungen und der entscheidenden Herausforderung der Erweiterung.

Beschreibung und Art der Tätigkeit

Die Direktorin/der Direktor für Veröffentlichungen und Verteilung ist dem Direktor des Amts unmittelbar unterstellt.

Sie/er ist zuständig für:

die strategische Ausrichtung und Management der Direktion Veröffentlichungen und Verteilung im Rahmen der Aufgabenbeschreibung des Amts, seiner mittelfristigen strategischen Planung und seines jährlichen Arbeitsprogramms;

drei Referate mit insgesamt 260 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von 80 Millionen EUR:

„Veröffentlichungen“: alle Veröffentlichungen auf Papier oder andere Druckerzeugnisse in allen derzeit 20 Amtssprachen (2003: 6 900 Titel), die überwiegend von Subunternehmern hergestellt werden, aber auch in einer kleinen Hausdruckerei,

„Multimedia“: Beratung von Autorendiensten hinsichtlich der Realisierung von Multimedia-Produkten oder -Diensten, überwiegend auf der Grundlage der Internet-Technologie (Jahresumsatz: 2 Millionen EUR); zuständig für Produktion und elektronische Verbreitung des Supplements zum Amtsblatt (2003: 224 000 öffentliche Ausschreibungen, Jahresumsatz: 22 Millionen EUR) und

„Verteilung“: Lagerung, Ausführung, Vertrieb, Verkauf aller und Werbung für alle Produkte (2003: 52,5 Millionen verteilt);

(Laut Planung soll die Direktion im Laufe des Jahres 2004 ein viertes Referat erhalten. Dieses Referat soll für CORDIS zuständig sein, den mehrsprachigen Online-Informationsdienst der Europäischen Gemeinschaft, und für Druckerzeugnisse über die FuE-Programme der EU und Fragen der Innovation, die die Teilnahme an Forschungs- und Innovationsmaßnahmen der Gemeinschaft erleichtern und über deren Ergebnisse informieren (Jahresbudget: 10 Millionen EUR));

Teilnahme an der fortlaufenden Entwicklung und Umstrukturierung des Amts in den kommenden Jahren;

Gewährleistung einer angemessenen und geeigneten Kontrolle und Überwachung in Übereinstimmung mit den festgelegten Kontrollsystemen im Rahmen der Haushaltsordnung (Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates) und ihrer Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG) Nr. 2342/2002 der Kommission).

Von entscheidender Bedeutung für die Integration dieser neuen Funktion in das Amt für Veröffentlichungen werden der berufliche Hintergrund, die persönlichen Qualitäten, die Führungsqualitäten und das Managementkonzept der künftigen Direktorin bzw. des künftigen Direktors für Veröffentlichungen und Verteilung sein.

Qualifikationen und Berufserfahrung

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen

einen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss besitzen, der zu einem Postgraduiertenstudium berechtigt;

mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (nach Erlangung des Universitäts- oder gleichwertigen Abschlusses) haben, davon mindestens fünf Jahre in höheren Führungspositionen und fünf Jahre in einem für die Tätigkeit relevanten Gebiet;

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein;

gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der EU und ausreichende Kenntnis einer weiteren dieser Sprachen besitzen.

Folgende Fähigkeiten wären von Vorteil:

umfassende Managementerfahrung sowie gute Kenntnis der Arbeitsweise von Organisationen des öffentlichen Sektors,

in einer multikulturellen Umgebung erforderliche persönliche Qualitäten und ausgezeichnete Managementfähigkeiten,

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz,

ausgeprägte Führungsqualitäten (Fähigkeit, Zielvorgaben festzulegen und Aufgabenschwerpunkte zu setzen und für ihre Ausführung zu sorgen; Durchsetzungs- und Motivationsvermögen),

ausgeprägte Analyse-, Organisations- und Entscheidungsfähigkeit,

Kenntnis von und Fähigkeit zu Information, Kommunikation und Verhandlungen,

Erfolge im Management des Wandels in der Industrie, vorzugsweise im Verlagswesen, unter besonderer Berücksichtigung von technologischen und organisatorischen Aspekten sowie Aspekten der Personalentwicklung,

Erfahrung bei der Verwaltung von Finanzmitteln,

Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen oder Weitervergabe an Subunternehmen,

Einsatz für den Aufbau und die Pflege guter Beziehungen zu den Partnern des Amts,

gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union, gute Kenntnisse des Englischen oder Französischen als Arbeitssprache und die Fähigkeit, sich mündlich in einer dritten Amtssprache der EU zu verständigen.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im Interesse der Europäischen Gemeinschaften zu handeln und etwaige Interessen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Die Direktorin bzw. der Direktor wird vom Direktorium des Amts ausgewählt und von der Europäischen Kommission ernannt. Alle Bewerbungen werden von einem Vorauswahlausschuss geprüft, der mit den Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche führt und eine Auswahlliste erstellt. Der um Vertreter anderer Institutionen erweiterte Beratende Ausschuss für Ernennungen der Kommission wird weitere Gespräche durchführen.

Gehalt und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen für Beamte, die auf einem der Grundamtsbezeichnung eines Direktors der Europäischen Gemeinschaften entsprechenden Dienstposten eingesetzt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf aufmerksam gemacht, dass neu eingestellte Beamte und sonstige Bedienstete gemäß dem neuen Statut eine neunmonatige Probezeit erfolgreich zu absolvieren haben.

Die Ernennung erfolgt in Luxemburg.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung sollte ausschließlich die folgenden Unterlagen umfassen:

1.

ein in englischer, französischer oder deutscher Sprache verfasster Lebenslauf von höchstens vier Seiten. Die erste Seite des Lebenslaufes sollte folgende Angaben enthalten:

vollständiger Name (Titel, Vorname, Nachname),

vollständige Postanschrift,

E-Mail-Adresse,

Telefonnummern (privat, Büro, Mobiltelefon),

Geburtsdatum,

Geschlecht,

Staatsangehörigkeit,

Sprachkenntnisse (Angabe der Muttersprache, Angabe des Niveaus der anderen Sprachen: gute oder ausreichende Kenntnis),

Bildungsabschluss, der zur Teilnahme an diesem Auswahlverfahren berechtigt, und Name der Bildungseinrichtung, an der der Abschluss erworben wurde,

Datum des Erwerbs des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme an diesem Auswahlverfahren berechtigt (Tag, Monat, Jahr);

2.

ein in englischer, französischer oder deutscher Sprache verfasstes Bewerbungsschreiben.

Unvollständige Bewerbungen (z. B. Fehlen des Bewerbungsschreibens oder des Lebenslaufes) werden nicht berücksichtigt.

In einer späteren Phase des Verfahrens sind gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (z. B. beglaubigte Zeugnisse/Diplome, Referenzen, Berufserfahrungsnachweis usw.) einzureichen.

Die Bewerbungen sind elektronisch an folgende Anschrift zu richten:

admin-job-vacancies-management@cec.eu.int. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten die Nummer der Stellenausschreibung KOM/211/04 in dem Feld „Betreff“ ihrer E-Mail angeben.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung nicht elektronisch einreichen können, haben die Möglichkeit, sie auf dem Postweg oder per Kurierdienst an folgende Anschrift zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion „Personal und Verwaltung“

Referat „Organisationsplan und Leitende Beamte“

KOM/211/04

MO-34 5/105

B-1049 Brüssel.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungen müssen vor dem 29. Oktober 2004 eingegangen sein (maßgeblich ist das Versanddatum der E-Mail oder das Datum des Poststempels).

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen bis 29. Oktober 2004, 17.00 Uhr bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.


Europäische Arzneimittel-Agentur

24.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 237/5


STELLENAUSSCHREIBUNG FÜR DIE EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR (LONDON)

(2004/C 237 A/02)

Aufgabe der Agentur ist es, die Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln in der Europäischen Union zu koordinieren (siehe Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, Amtsblatt der Europäischen Union L 214 vom 24. August 1993 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004, Amtsblatt der Europäischen Union L 136 vom 30. April 2004). Die EMEA nahm im Januar 1995 ihre Tätigkeit auf. Ihre Arbeit bedingt zahlreiche enge Kontakte zur Europäischen Kommission, den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und vielen anderen staatlichen und privatwirtschaftlichen Stellen.

Nähere Informationen über die EMEA und ihre Tätigkeiten sind im Internet auf ihrer Website unter

http://www.emea.eu.int abrufbar.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur führt mehrere Auswahlverfahren im Hinblick auf die Erstellung von Eignungslisten für folgende Stellen durch:

EMEA/A/194: (Wissenschaftlicher) Verwaltungsrat, EudraVigilance, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*5);

EMEA/A/195: (Wissenschaftlicher) Verwaltungsrat, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*5);

EMEA/A/196: (Wissenschaftlicher) Verwaltungsrat, Pharmakovigilanz, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*5);

EMEA/A/197: (Wissenschaftlicher) Verwaltungsrat, Pharmakovigilanz, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*6);

EMEA/B/198: Inspektor, EudraVigilance, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (B*3);

EMEA/A/199: Verwaltungsrat (Systementwickler/Datenbankverwalter) (A*6).

Die ausgewählten Bewerber werden in eine Eignungsliste aufgenommen; in Abhängigkeit von der Haushaltslage wird ihnen gegebenenfalls ein fünfjähriger verlängerbarer Arbeitsvertrag in Übereinstimmung mit den für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geltenden Regelungen angeboten ( Amtsblatt der Europäischen Union L 56 vom 4. März 1968) (1).

Dienstort ist London.

Die Bewerber müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften oder Islands, Norwegens oder Liechtensteins sein und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen.

Die vollständigen Bedingungen, Stellenbeschreibungen und das notwendige Bewerbungsformular sind von der EMEA-Website http://www.emea.eu.int/ herunterzuladen. Das ordnungsgemäß unterzeichnete Bewerbungsformular muss zusammen mit allen zweckdienlichen Unterlagen spätestens am 5. November 2004 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) an folgende Anschrift zurückgesandt werden:EMEA — Head of Personnel, 7 Westferry Circus, Canary Wharf, UK-London E14 4HB (Tel.: (44-207) 418 84 00; Telefax: (44-207) 418 84 16).


(1)  Der Rat hat ein neues Personalstatut mit einem neuen Laufbahnsystem angenommen, das am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist. Erfolgreiche Bewerber werden daher auf der Grundlage des neuen Personalstatuts gemäß den Bestimmungen eingestellt, die insbesondere in Anhang XIII Abschnitt 2 Artikel 12 enthalten sind (s. IntraComm-Website: http://www.europa.eu.int).


GALILEO-Aufsichtsbehörde

24.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 237/7


AUSSCHREIBUNG DER STELLE DES EXEKUTIVDIREKTORS DER GALILEO-AUFSICHTSBEHÖRDE

(2004/C 237 Α/03)

Die Stelle des Exekutivdirektors der GALILEO-Aufsichtsbehörde ist zu besetzen. Die Agentur wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme (1) geschaffen.

Die Aufsichtsbehörde hat ihren vorläufigen Sitz in Brüssel, bis der Europäische Rat über ihren endgültigen Sitz entscheidet.

Die GALILEO-Aufsichtsbehörde

Der Europäische Rat und der Rat der Verkehrsminister der Europäischen Union haben mehrfach darauf hingewiesen, dass der Privatsektor an der Errichtungsphase (2006—2008) und der anschließenden Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (nähere Informationen finden sich unter der Internetadresse http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/galileo) beteiligt werden muss und dass diese Beteiligung im Wege einer Ausschreibung zu geschehen hat, mit dem Ziel, einen privaten Systembetreiber auszuwählen und die Bedingungen für seine Beteiligung an diesen beiden Phasen festzulegen.

Die gewählte Lösung besteht in einem Konzessionsvertrag zwischen einer Behörde und einem privaten Konsortium, das aufgrund der obigen Ausschreibung ausgewählt und mit der Errichtung und dem Betrieb des Systems beauftragt wird, wobei ein Pflichtenheft einzuhalten ist.

Mit der vorgenannten Verordnung des Rates soll diese Behörde gegründet werden.

Es empfiehlt sich, eine externe Institution zu schaffen, in der insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation mitwirken können, die der Europäischen Union nicht angehören (Norwegen und die Schweiz), die jedoch über das Programm GALILEOSAT der Europäischen Weltraumorganisation an der Finanzierung der vorangehenden Phasen beteiligt waren.

Diese Aufsichtsbehörde wird Eigentümerin des gesamten europäischen Satellitennavigationssystems, da dieses ausschließlich aus öffentlichen Mitteln (der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation) finanziert wurde.

Die Aufsichtsbehörde erfüllt folgende Aufgaben (siehe auch Artikel 2 der vorgenannten Verordnung):

Sie schließt den Konzessionsvertrag mit dem Konsortium, das im Anschluss an die Entwicklungsphase von GALILEO ausgewählt wird, und überwacht als Konzessionsbehörde die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.

Sie verwaltet und kontrolliert die Nutzung der dem Programm zugewiesenen Gemeinschaftsmittel.

Sie verfügt in Sicherheitsfragen über sämtliche in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe j) aufgeführten fachlichen Kompetenzen. Der Verwaltungsrat trifft alle diesbezüglichen Entscheidungen mit Unterstützung eines Ausschusses für Systemsicherheit, dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören.

Ohne die bestehenden Regeln zu ändern, ermächtigen die Mitgliedstaaten, die bei der Internationalen Fernmeldeunion Anträge auf Nutzung der für den Betrieb des Systems erforderlichen Frequenzen gestellt haben, die Aufsichtsbehörde, das ausschließliche Nutzungsrecht an den Konzessionsnehmer abzutreten, für den sie in dieser Hinsicht der einzige Ansprechpartner ist.

Die Aufsichtsbehörde unterstützt die Kommission in den Bereichen der Satellitennavigation.

Die ESA leistet der Aufsichtsbehörde technischen und wissenschaftlichen Beistand.

Die Arbeitsweise der Aufsichtsbehörde gleicht der einer Regulierungsstelle. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit. Für sie gilt das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen.

Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat aufgrund einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste mit drei Bewerbern benannt. Er ist der bevollmächtigte Vertreter der Aufsichtsbehörde und übernimmt ihre laufende Verwaltung. Er ist für die Leitung und Verwaltung des Personals der Aufsichtsbehörde zuständig.

Für das Personal gelten die Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.

Stellenbeschreibung

Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter der Aufsichtsbehörde und vertritt sie nach außen. Er legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats, an denen er ohne Stimmrecht teilnimmt;

Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms der Aufsichtsbehörde;

Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Aufsichtsbehörde;

Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts;

Erstellung des Organisationsplans;

Leitung des Personals der Aufsichtsbehörde.

Geforderte Qualifikationen und Berufserfahrung

Hochschulabschluss, der zu Postgraduiertenstudien berechtigt;

mindestens 15-jährige Berufserfahrung (nach Abschluss des Hochschulstudiums), vorzugsweise auf einem für den Auftrag der Behörde relevanten Gebiet, davon mindestens fünf Jahre in leitender Funktion;

gute Kenntnisse in der Verwaltung und Kontrolle einer öffentlichen Großinfrastruktur;

nachgewiesene Fähigkeit, eine Organisation auf strategischer Ebene und im internen Management zu führen und den Auftrag der Behörde zu erfüllen;

Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und für eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu sorgen;

eine gute Kenntnis der EU-Organe;

gründliche Kenntnis mindestens einer und ausreichende Kenntnis mindestens einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, mit der er sich verpflichtet, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er eine Erklärung über etwaige Interessenkonflikte, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, abgeben. Die Bewerber müssen daher in der Bewerbung ihre Bereitschaft bestätigen, solche Erklärungen abzugeben.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission ernannt. Diese Ausschreibung ist die Grundlage für die Erstellung des Vorschlags der Kommission. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Vorschlag veröffentlicht werden kann und dass die Aufnahme in den Vorschlag nicht die Ernennung garantiert. Die Ernennung erfolgt nach Durchführung eines offenen Auswahlverfahrens gemäß Artikel 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften als Bediensteter auf Zeit für einen Zeitraum von fünf Jahren; eine Verlängerung dieses Zeitraums ist möglich.

Die Einstellung erfolgt in die Besoldungsgruppe AD 14-15. Gegebenenfalls kann der Verwaltungsrat mit entsprechender Begründung die Gewährung weiterer finanzieller Vorteile und Vergütungen im Rahmen der im Statut für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften und anderer Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Möglichkeiten beschließen.

Staatsangehörigkeit

Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen.

Chancengleichheit

Die Europäische Union achtet gewissenhaft darauf, in ihren Einstellungsverfahren jegliche Art von Diskriminierung zu vermeiden. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Bewerber ein Schreiben zur Begründung ihres Interesses, ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular und einen höchstens drei Seiten umfassenden formlosen Lebenslauf einreichen. Das Bewerbungsformular in elektronischer Form wie auch weitere Informationen sind unter der folgenden Internetadresse zu finden:

http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/galileo/

Sonstige Unterlagen sind gegebenenfalls auf Anforderung später einzureichen.

Die Bewerbungen sind an folgende Adresse zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Energie und Verkehr

Referat TREN/E4

Exekutivdirektor der GALILEO-Aufsichtsbehörde

Büro DM 28 1/71

B-1049 Brüssel.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss des Bewerbers.

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind per Einschreiben (an die Generaldirektion Energie und Verkehr, Adresse siehe oben) bis spätestens 3. November 2004 einzureichen (es gilt das Datum des Poststempels).

Bewerbungen, die per Kurierdienst zugestellt werden, müssen spätestens am 3. November 2004 um 17.00 Uhr bei der oben genannten Adresse eingegangen sein.


(1)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.


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