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Document C:2004:175:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, C 175, 07. Juli 2004


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ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 175

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

47. Jahrgang
7. Juli 2004


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Kommission

2004/C 175/1

Euro-Wechselkurs

1

2004/C 175/2

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache Nr. COMP/M.3496 — TNT FORWARDING HOLDING AB/WILSON LOGISTICS HOLDING AB) ( 1 )

2

2004/C 175/3

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3468 — DOW CHEMICALS/PIC/PLANET JV) ( 1 )

3

2004/C 175/4

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3048 — SUOMEN REHU OY/KEMIRA AGRO OY/HANKKIJA- MAATALOUS OY/MOVERE OY) ( 1 )

4

2004/C 175/5

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3425 — NORDIC CAPITAL/TRENOR) ( 1 )

5

2004/C 175/6

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3424 — CIBA/RAISIO CHEMICALS) ( 1 )

6

2004/C 175/7

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache Nr. COMP/M.3435 — LYONDELL/MILLENNIUM) ( 1 )

7

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Kommission

7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/1


Euro-Wechselkurs (1)

6. Juli 2004

(2004/C 175/01)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2309

JPY

Japanischer Yen

134,38

DKK

Dänische Krone

7,4371

GBP

Pfund Sterling

0,6693

SEK

Schwedische Krone

9,1885

CHF

Schweizer Franken

1,5188

ISK

Isländische Krone

88,47

NOK

Norwegische Krone

8,4665

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5818

CZK

Tschechische Krone

31,766

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

250,33

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6614

MTL

Maltesische Lira

0,4265

PLN

Polnischer Zloty

4,521

ROL

Rumänischer Leu

40 843

SIT

Slowenischer Tolar

239,91

SKK

Slowakische Krone

39,815

TRL

Türkische Lira

1 774 400

AUD

Australischer Dollar

1,7169

CAD

Kanadischer Dollar

1,6255

HKD

Hongkong-Dollar

9,6007

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8848

SGD

Singapur-Dollar

2,1109

KRW

Südkoreanischer Won

1 421,50

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,6005


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache Nr. COMP/M.3496 — TNT FORWARDING HOLDING AB/WILSON LOGISTICS HOLDING AB)

(2004/C 175/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 29. Juni 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TNT Forwarding Holding AB („TNTF“, Schweden), das von TPG N.V. („TPG“, Niederlande) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über das Unternehmen Wilson Logistics Holding AB („Wilson“, Schweden), das derzeit von der Nordic Capital, Fund III, kontrolliert wird, im Wege des Erwerbs von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TNTF: Akquisitionsvehikel;

TPG: u.a. Logistik und Frachtdienstleistungen;

Frachtdienstleistungen und zugehörige IT- und Logistiklösungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. +32/2/2964301 oder 2967244) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3496 — TNT FORWARDING HOLDING AB/WILSON LOGISTICS HOLDING AB, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/3


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache Nr. COMP/M.3468 — DOW CHEMICALS/PIC/PLANET JV)

(2004/C 175/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 28. Juni 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3468. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/4


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache Nr. COMP/M.3048 — SUOMEN REHU OY/KEMIRA AGRO OY/HANKKIJA- MAATALOUS OY/MOVERE OY)

(2004/C 175/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 30. Januar 2003 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Finnisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3048. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/5


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache Nr. COMP/M.3425 — NORDIC CAPITAL/TRENOR)

(2004/C 175/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 10. Mai 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3425. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/6


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache Nr. COMP/M.3424 — CIBA/RAISIO CHEMICALS)

(2004/C 175/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 26. Mai 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3424. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


7.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/7


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache Nr. COMP/M.3435 — LYONDELL/MILLENNIUM)

(2004/C 175/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 10. Juni 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich

gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor.

in Elektronik-Format, über die „CEN“ Version der CELEX-Datenbank, unter der Dokumentennummer 304M3435. CELEX ist das EDV-gestützte Dokumentationssystem für Gemeinschaftsrecht. Für mehr Informationen im Hinblick auf den Zugang zu CELEX, siehe den folgenden Link zu Abonnenteninformation:

CELEX: Abonnenteninformation

http://publications.eu.int/general/en/eulaw_en.htm


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