Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-20
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Mitteilung der Kommission (KOM(2010) 389 endgültig) - ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION?
Obwohl im Rahmen des dritten europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit, das von 2003 bis 2010 durchgeführt wurde, Fortschritte erzielt wurden, weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Anstrengungen um eine Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit intensiviert werden müssen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mit den Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 sollen ein allgemeiner Regelungsrahmen geschaffen und ambitionierte Ziele vorgegeben werden, nach denen sich die nationalen oder lokalen Strategien gemäß dem Subsidiaritätsprinzip richten sollen. Im Rahmen dieser Leitlinien sollten folgende Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden:
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Schaffung eines Rahmens für die Zusammenarbeit, die sich auf einen Austausch über die besten Praktiken in der EU stützt;
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Annahme einer Strategie für Verletzungen und Erste Hilfe, da es erforderlich ist, die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr zu senken;
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Verbesserung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer.
Grundsätze und Zielvorgaben
Die Kommission hat 3 Hauptgrundsätze festgelegt:
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die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in Europa anstreben - die EU-Bürger müssen dazu angehalten werden, die Verantwortung für ihre Sicherheit und für die Sicherheit anderer in erster Linie selbst zu übernehmen. Gleichzeitig soll die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer durch zielgerichtete Anstrengungen verbessert werden;
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ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr - durch Zusammenarbeit mit anderen Politikfeldern der EU in den Bereichen wie Energie, Umwelt, Bildung, Innovation und Technologie sowie Justiz;
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Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung - der Begriff der „geteilten Verantwortung“ bedeutet, dass Zusagen und praktische Maßnahmen auf allen Ebenen erforderlich sein werden, auf der Ebene der europäischen Behörden, der Mitgliedstaaten bis hin zu regionalen und lokalen Gremien.
Im Anschluss an das europäische Aktionsprogramm im Bereich Straßenverkehrssicherheit 2003-10 schlägt die Kommission vor, die Zielvorgabe beizubehalten, nach der gegenüber 2010 die Gesamtzahl der Unfalltoten im Straßenverkehr bis 2020 halbiert werden soll. Dies bedeutet, dass die EU der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit nach wie vor verpflichtet ist. Die gemeinsame Zielvorgabe soll für die EU-Bürger zu einem einheitlicheren Stand der Straßenverkehrssicherheit in der EU führen. Die Kommission fordert die einzelnen EU-Länder auf, durch ihre eigenen nationalen Strategien für die Straßenverkehrssicherheit zu dem Erreichen des gemeinsamen Ziels beizutragen.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die zwischen Juli und Dezember 2009 stattfand, wurde eine Zielvorgabe für die Senkung der Zahl der schweren Verletzungen im Straßenverkehr vorgeschlagen. Sobald es eine gemeinsame Definition des Begriffs „schwere Verletzungen“ gibt, wird die Kommission vorschlagen, dass eine gemeinsame „Zielvorgabe für die Senkung der Zahl der Verletzten“ in die europäischen Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit bis 2020 aufgenommen wird.
Strategische Ziele
Die Kommission hat 7 Ziele benannt, für die Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene vorgeschlagen werden sollen:
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Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern - das System für den Führerscheinerwerb sowie die Fahrausbildung und das Fahrtraining müssen verbessert werden, wobei das Augenmerk vor allem auf junge Fahranfänger zu legen ist. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Strategie in den Bereichen Verkehrserziehung sowie Fahrausbildung und Fahrtraining zu entwickeln, die insbesondere das Lernen vor der Führerscheinprüfung, die Führerscheinprüfung und Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb umfasst;
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Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen - die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat werden an der Einführung eines grenzübergreifenden Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit zusammenarbeiten. Die Kommission wird auch an der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Durchsetzung im Bereich der Straßenverkehrssicherheit arbeiten, die u.a. Folgendes vorsieht: Durchsetzungskampagnen, nationale Durchsetzungsziele und Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung, darunter die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzer in leichte Nutzfahrzeuge einzubauen, und Fahrzeugsperren bei Alkoholisierung des Fahrers vorzuschreiben;
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sicherere Straßeninfrastruktur - die Kommission wird dafür sorgen, dass EU-Mittel nur für Infrastruktur gewährt werden, die den Sicherheitsanforderungen der EU entspricht. Die Kommission wird auch die Anwendung der relevanten Grundsätze des Sicherheitsmanagements auf die Straßen zweiter Ordnung der EU-Mitgliedstaaten fördern, insbesondere durch den Austausch bester Praktiken.
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sicherere Fahrzeuge - die Kommission wird auch in Zukunft die Fortschritte bei der Fahrzeugsicherheit fördern. Gleichzeitig wird sie jedoch auch Maßnahmen im Bereich der Harmonisierung und allmählichen Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften für die technische Überwachung und für technische Unterwegskontrollen bewerten und vorschlagen;
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Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern - die Kommission wird auch weiterhin den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme fördern, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Diese sollen zu effektiveren und schnelleren Rettungsmaßnahmen beitragen, insbesondere durch die Einführung des bordseitigen europaweiten Notrufsystems („eCall“);
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Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern - die Kommission wird die Ausarbeitung einer globalen Strategie für Maßnahmen im Bereich der Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten und der ersten Hilfe vorschlagen. Sie wird insbesondere die Mittel prüfen, um die Effizienz der ersten Hilfe und der Rehabilitation zu verbessern und so die Auswirkung von Unfällen im Straßenverkehr zu verringern.
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schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen - die Kommission wird an der Verbesserung der Sicherheit von Motorradfahrern arbeiten und dabei das Verhalten der Verkehrsteilnehmer sowie die Fahrzeug- und Infrastruktursicherheit einbeziehen. Sie wird auch die Einführung geeigneter Infrastruktur fördern, um die Sicherheit von Radfahrern und anderen schwächeren Straßenverkehrsteilnehmern zu verbessern.
Umsetzung der Leitlinien für die europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-20
Offene Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission erleichtert die Durchführung der EU-Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Parallel dazu sollten auch die EU-Mitgliedstaaten nationale Pläne für die Straßenverkehrssicherheit ausarbeiten, die auch spezielle nationale Ziele entsprechend den jeweiligen besonderen Gegebenheiten enthalten können.
Die Kommission wird die vorhandenen Instrumente für die Datenerhebung und -analyse weiterhin verbessern, u. a. CARE, die EU-Datenbank über Straßenverkehrsunfälle, die gemäß der Entscheidung 93/704/EG des Rates aufgebaut wurde, sowie die Europäische Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit (ERSO), die europäische Daten und Erkenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit im Internet öffentlich zugänglich macht.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Straßenverkehrssicherheit der Website der Europäischen Kommission.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 (KOM(2010) 389 endgültig vom 20. Juli 2010)
Letzte Aktualisierung: 09.05.2016