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Sicherheit der Patienten und Prävention von therapieassoziierten Infektionen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung – Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • Die mangelnde Sicherheit der Patienten bei der Gesundheitsversorgung ist eine schwerwiegende Herausforderung der öffentlichen Gesundheit und zieht hohe Kosten nach sich. Jährlich kommt es in der Europäischen Union (EU) bei 8 bis 12 % der stationären Patienten während der Behandlung zu Komplikationen.
  • Diese Empfehlung fordert die Schaffung eines Rahmens, der die Patientensicherheit* verbessern und Zwischenfälle* vermeiden soll, insbesondere therapieassoziierte Infektionen*, an denen Patienten in Gesundheitseinrichtungen erkranken können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sicherheit der Patienten

Einführung und Weiterentwicklung nationaler Strategien und Programme in Bezug auf die Patientensicherheit

  • Die EU-Länder sollten auf ihrem Hoheitsgebiet eine für die Patientensicherheit zuständige Behörde benennen. Diese Maßnahme würde unter anderem dazu beitragen, die Patientensicherheit als vorrangiges Thema in den gesundheitspolitischen Strategien und Programmen auf nationaler sowie auf regionaler und lokaler Ebene hervorzuheben.
  • Zur Erhöhung der Patientensicherheit sollten leistungsfähigere Systeme, Prozesse und Instrumente im Bereich Sicherheit in der Gesundheitsversorgung entwickelt werden. Die Sicherheitsstandards und die bewährten Praktiken für Gesundheitsdienstleistungen sollten regelmäßig überprüft werden.
  • Die Berufsverbände des Gesundheitswesens werden zudem aufgefordert, eine aktivere Rolle bei der Gewährleistung der Patientensicherheit zu übernehmen.
  • Es sollte ein Konzept zur Förderung sicherer Praktiken entwickelt werden, mit denen die häufigsten Zwischenfälle wie durch die Verabreichung von Arzneimitteln bedingte Zwischenfälle, therapieassoziierte Infektionen oder Komplikationen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen vermieden werden können.

Einbeziehung der Patienten

Die Patienten sollten über ihre Interessenvereinigungen in die Ausarbeitung von Strategien zur Förderung der Patientensicherheit einbezogen werden. Darüber hinaus sollten sie umfassend über geltende Patientensicherheitsstandards sowie Beschwerdeverfahren und mögliche Rechtsbehelfe informiert werden. Patienten sollten ebenso die Möglichkeit haben, sich Kernkompetenzen im Bereich der Patientensicherheit anzueignen.

Verbesserung der Information und Einführung von Systemen der Berichterstattung

  • Durch die Einführung bzw. die Verbesserung von bestehenden Systemen der Berichterstattung sollten Informationen über Umfang, Art und Ursachen von therapieassoziierten Zwischenfällen geliefert werden können. Solche Systeme sollten so konzipiert sein, dass die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen dazu ermutigt werden, über jeden Zwischenfall zu berichten. Sie sollten ebenso Patienten und ihren Angehörigen die Gelegenheit geben, ihre Erfahrungen auszutauschen.
  • Darüber hinaus sollten diese Systeme andere Risikomanagementsysteme für die Sicherheit im Gesundheitswesen, wie etwa das System der Pharmakovigilanz, ergänzen.

Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

  • Den Arbeitskräften im Gesundheitswesen kommt eine bedeutende Rolle bei der Verbesserung der Patientensicherheit zu. Deshalb ist es wichtig, dass sie eine multidisziplinäre Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich erhalten. Die Programme für die akademische Ausbildung, die Ausbildung am Arbeitsplatz sowie die kontinuierliche Fortbildung des Pflegepersonals sollten daher auch die Frage der Patientensicherheit einschließen.
  • Das gesamte Personal im Gesundheitswesen sollte ausreichend über bestehende Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informiert werden.

Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Praktiken auf EU-Ebene

  • Die Entwicklung eines Systems zur Klassifizierung und Messung der Patientensicherheit auf EU-Ebene wäre sinnvoll. Dieser Schritt erfordert die Entwicklung gemeinsamer Definitionen und einer einheitlichen Terminologie sowie vergleichbarer Indikatoren, die es den EU-Ländern ermöglichen, ihre auf nationaler Ebene erworbenen Informationen und Erfahrungen gemeinsam zu nutzen.
  • Darüber hinaus könnte dieser Austausch von Wissen und bewährten Praktiken bessere Strategien auf dem Gebiet der Patientensicherheit und eine gezieltere Forschung in diesem Bereich ermöglichen.

Prävention therapieassoziierter Infektionen

Eine Strategie zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen sollte entwickelt werden, um:

  • Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen;
  • die Prävention und die Eindämmung von Infektionen in Gesundheitseinrichtungen zu verbessern;
  • Systeme der aktiven Überwachung einzurichten;
  • die Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen zu fördern;
  • den Patienten den Zugang zu Informationen zu erleichtern.

HINTERGRUND

  • In der Europäischen Union kommt es jährlich im Durchschnitt bei einem von 20 stationären Patienten zu therapieassoziierten Infektionen, das heißt bei 4,1 Millionen Patienten; diese Infektionen führen zu 37 000 Todesfällen. Viele dieser Todesfälle könnten verhindert werden. Diese Empfehlung basiert auf den Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation und soll einen Rahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit vorschlagen.
  • Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Patientensicherheit: die Bewahrung des Patienten vor unnötigen Schädigungen oder potenziellen Schädigungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung.
Zwischenfall: ein Ereignis, durch das ein Patient geschädigt wird.
Therapieassoziierte Infektionen: Krankheiten oder Pathologien, die mit der Präsenz eines Krankheitserregers oder eines seiner Produkte infolge der Exposition gegenüber Behandlungseinrichtungen oder Behandlungsverfahren oder Behandlungen zusammenhängen.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen (2009/C 151/01) (ABl. C 151 vom 3.7.2009, S. 1–6)

Letzte Aktualisierung: 30.11.2016

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