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Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika

Afrika braucht grundlegende Infrastruktureinrichtungen, denn nur damit sind Wirtschaftswachstum und die menschliche und soziale Entwicklung möglich. Hierzu startet die Kommission eine Partnerschaft mit Afrika beim Auf- und Ausbau der Hauptinfrastruktur auf dem Kontinent. Diese Partnerschaft bildet ein zentrales Element der Afrikastrategie, die die Europäische Union im Dezember 2006 beschlossen hat.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. Juli 2006 „Stärkung der Verbundfähigkeit Afrikas: die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika" [KOM(2006) 376 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Infrastruktur in Afrika: Bestandsaufnahme

Der beschränkte Zugang zu Verkehrsmitteln, das lückenhafte Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen, die unzureichende Energie- und Trinkwasserversorgung bilden immer noch ein großes Hemmnis für die Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (Millenium Development Goals - MDG) in Afrika. Der Auf- und Ausbau geeigneter Infrastruktur und der dazugehörigen Dienstleistungen führt nämlich zu steigendem Wirtschaftswachstum und fördert den Handel und die regionale Integration.

Die Verkehrssysteme in Afrika sind immer noch schwach entwickelt, denn der Personen- und Warenverkehr läuft hauptsächlich über das Straßennetz, wo viele Verbindungen und Dienstleistungen unzureichend sind. Auf dem Kontinent ist ein riesiges Energiepotenzial vorhanden, das aber nicht effizient genutzt wird. Die Wasserressourcen sind ungleich verteilt und unterliegen großen saisonalen Schwankungen; darüber hinaus ist ein Großteil der Bevölkerung nicht an die Trinkwasserversorgung und die elementare Abwasserentsorgung angeschlossen. Und schließlich ist der Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen teuer und ungleich verteilt, die digitale Kluft („digital gap") ist in Afrika weltweit am stärksten ausgeprägt.

In den 90-er Jahren haben die afrikanischen Regierungen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur in Afrika schrittweise gesenkt. Daher sind weitere Ausgaben erforderlich. Die EU möchte durch eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den afrikanischen Regierungen und anderen Gebern auf dem erfolgreich beschrittenen bisherigen Weg weiter vorankommen. Beispielsweise hat sich der Ausbau der Fernverkehrsstraßen und der Seehäfen positiv auf die Entwicklung des Handels und die wirtschaftliche Integration der Region ausgewirkt.

Partnerschaft zur Bewältigung dieser Herausforderungen

Als Antwort auf diese Herausforderungen baut die EU eine Partnerschaft mit Afrika beim Aufbau der Hauptinfrastrukturnetze auf dem Kontinent auf. Diese Partnerschaft baut auf der EU-Afrikastrategie und den Zielvorgaben aus dem kurzfristigen Aktionsplan im Bereich Infrastruktur „Infrastructure Short-Term Action Plan" (i-STAP) der Afrikanischen Union (AU) und des NEPAD („Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas") auf.

Der Schwerpunkt der Partnerschaft liegt hauptsächlich auf Infrastrukturmaßnahmen, die die regionale und kontinentale Verbundfähigkeit fördern; dazu gehören:

  • das Verkehrswesen (Straßen- und Eisenbahnverbindungen, Häfen, See- und Binnenschifffahrtswege, Luftverkehr) zur Senkung der Kosten und zur qualitativen Verbesserung der Leistungen
  • die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen und der grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiete auf örtlicher, nationaler und grenzübergreifender Ebene sowie zur Trinkwasserversorgung und Schaffung geeigneter sanitärer Bedingungen
  • die Energieversorgung als Voraussetzung für den Netzausbau, die Versorgung ländlicher Gebiete und Verbesserungen an den grenzüberschreitenden Verbundnetzen
  • die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch Sicherung eines adäquaten Zugangs zu erschwinglicher Technik im Rahmen von Maßnahmen, die auf die Unterstützung von Reformen der Rechtsvorschriften, den Kapazitätsausbau und den Aufbau von Breitbandinfrastruktur ausgerichtet sind.

Mit dieser Partnerschaft werden Investitionen in materielle Infrastruktur, institutionenbildende Maßnahmen, der Kapazitätsaufbau und Maßnahmen, die die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Land selbst verbessern, gefördert.

Afrika kann von den umfangreichen Erfahrungen profitieren, die die EU beim Auf- und Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) gesammelt hat; dazu gehören die Projektfindungsmethodik bei vorrangigen Vorhaben und die Grundsätze für die Konsensbildung über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

Für die Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft ist das Bestreben ausschlaggebend, dass die auf kontinentaler und regionaler Ebene getätigten Investitionen tatsächlich mit den nationalen Armutsbekämpfungs- und Infrastrukturstrategien in Einklang stehen. Die Partnerschaft setzt auf drei Ebenen an:

  • Auf gesamtafrikanischer Ebene koordiniert die AU-NEPAD die Festlegung der kontinentalen und regionalen Prioritäten.
  • Auf regionaler Ebene werden die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen parallel zu den getätigten Sachinvestitionen durch die regionalen Richtprogramme gefördert.
  • Auf Länderebene überwachen die AU-NEPAD und die EU-Delegationen gemeinsam die Ländermaßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft beitragen.

Für die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft werden mehrere Instrumente genutzt:

  • die Regional- und Länderzuweisungen aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in Höhe von 5,6 Mrd. EUR. Damit werden im Rahmen des 10. EEF erheblich mehr Mittel für Infrastrukturmaßnahmen in Afrika bereitgestellt als bisher (3,75 Mrd. EUR beim 9. EEF).
  • die Mittel für die AKP-interne Zusammenarbeit, einschl. der im Rahmen der Wasser - und der Energie fazilität bereitgestellten Mittel
  • der neue Treuhandfonds der EU und der Europäischen Investitionsbank (EIB), dessen Mittel in länderübergreifende Infrastrukturinvestitionen fließen sollen. Dieser Treuhandfonds wird von der Kommission, den interessierten Mitgliedstaaten und den europäischen und afrikanischen Entwicklungsfinanzierungseinrichtungen (DFI) gemeinsam finanziert. In der Startphase 2006-2007 wurden 87 Mio. EUR in Form von Subventionen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten sowie weitere 260 Mio. EUR bereitgestellt, die in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) vergeben werden.

Nur bei wirksamer Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den anderen internationalen Initiativen und Gremien, wie der Weltbank und der EIB, kann die Partnerschaft erfolgreich sein. Ergänzend dazu ist die Eigenverantwortlichkeit der Begünstigten, insbesondere durch die politische Zusage der Regierungen für eine verantwortungsvolle Amtsführung in allen Infrastrukturbereichen erforderlich. Die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Partnerschaft wird ebenfalls unterstützt.

Schlüsselzahlen des Rechtsakts

  • Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser in Afrika insgesamt: 42 %
  • Menschen ohne Zugang zu elementaren sanitären Einrichtungen in Afrika insgesamt: 60 %
  • Menschen ohne Anschluss an die Stromversorgung insgesamt: über 80 %
  • Wasserkraft, die für die Stromerzeugung genutzt wird, insgesamt: 7 %

Letzte Änderung: 13.09.2007

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