Der Europäische Rechnungshof (EuRH)
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Geschäftsordnung des Rechnungshofs der Europäischen Union
WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 287 AEUV UND DER GESCHÄFTSORDNUNG?
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der externe Prüfer der Europäischen Union (EU). Zu diesem Zweck warnt der EuRH vor Risiken, sorgt für Sicherheit, weist auf Mängel und bewährte Verfahren hin und bietet politischen Verantwortlichen und Gesetzgebern Beratung, wie die Umsetzung von politischen Maßnahmen und Programmen der EU verbessert werden kann. Der EuRH fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert die Rolle des Rechnungshofes.
Der EuRH verfasst seine eigene Geschäftsordnung, die vom Rat genehmigt werden muss. Sie regelt die Funktionsweise des Europäischen Rechnungshofs. Die Geschäftsordnung umfasst die folgenden Gesichtspunkte:
- die Organisation des Hofes (Ernennungen, Amtszeiten, die Aufgaben des Rechnungshofs, Wahl des Präsidenten);
- Arbeitsweise (Sitzungen des Hofes und der Kammern; Beschlussfassung des Hofes, Kammern und Ausschüsse; Prüfungen und Vorbereitung von Berichten, Stellungnahmen, Bemerkungen und Zuverlässigkeitserklärungen).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Zusammensetzung und Struktur
- Der Hof ist ein Kollegium, d. h., seine Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen. Er besteht aus 27 Mitgliedern – einem aus jedem Mitgliedstaat der EU. Die Mitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren benannt (erneuerbar). Um für eine Ernennung infrage zu kommen, müssen die Mitglieder einem externen Prüforgan in ihrem eigenen Mitgliedstaat angehören oder angehört haben oder besonders für dieses Amt qualifiziert sein. Die EuRH-Mitglieder unterliegen einem Verhaltenskodex, der ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Integrität, Ergebenheit, Kollegialität, Verschwiegenheit, Verantwortlichkeit und ihre Pflichten nach Ausscheiden aus dem Dienst regelt.
- Die Mitglieder wählen den Präsidenten aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren (erneuerbar). Seine/Ihre Aufgaben sind u. a.:
- Einberufung der Sitzungen des Hofes und Vorsitz in diesen;
- Sicherstellung der Durchführung der Beschlüsse des Hofes;
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe in den Dienststellen des Hofes – einschließlich Protokolle und Besuche, Kommunikation, Rechtsfragen und interne Kontrollen – sowie der ordnungsgemäßen Verwaltung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche des Hofes;
- Benennung eines Bediensteten, der den Hof in allen Rechtsstreitigkeiten vertritt;
- Vertretung des Hofes nach außen und in seinen Beziehungen zu anderen EU-Organen.
- Der Hof hat einen Generalsekretär, der für den laufenden Betrieb des Hofsekretariats und für die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Unterstützung, Personalfragen, Informationstechnologie und Übersetzungen zuständig ist.
- Der Hof setzt sich außerdem aus Kammern und Ausschüssen zusammen:
- Die Kammern nehmen Stellungnahmen, Sonderberichte und spezifische Jahresberichte an. Sie bereiten zudem die Jahresberichte zum EU-Haushalt vor, die später vom Rat angenommen werden;
- Ausschüsse (z. B. der Verwaltungsausschuss und der Prüfungsausschuss) beschäftigen sich mit Verwaltungsfragen und Beschlüssen zu Themen in den Bereichen Kommunikation und Strategie.
Aufgaben des Hofes
- Der EuRH fungiert als unabhängiger externer Prüfer der Europäischen Union. Seine Berichte und Stellungnahmen sind ein wesentliches Element der EU-Rechenschaftskette. Sie werden eingesetzt, um die für die Umsetzung von EU-Strategien und -Programmen Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen: die Kommission, sonstige EU-Organe und -Institutionen sowie Behörden in den Mitgliedstaaten.
- Der EuRH warnt vor Risiken, sorgt für Sicherheit, weist auf Mängel und bewährte Verfahren hin und bietet politischen Verantwortlichen und Gesetzgebern Beratung, wie die Umsetzung von politischen Maßnahmen und Programmen der EU verbessert werden kann, damit diese sich auszahlen.
Prüfungen
Diese
- beruhen auf Berichten und werden, falls notwendig, vor Ort in den anderen EU-Organen durchgeführt;
- werden vor Ort bei jeder Organisation durchgeführt, die im Namen der EU Einkünfte oder Ausgaben verwaltet;
- werden in Mitgliedstaaten der EU und in Ländern auf der ganzen Welt durchgeführt, auch bei jeglichen natürlichen oder juristischen Personen, die Zahlungen aus dem EU-Haushalt erhalten.
In seiner Rolle als externes Prüforgan der EU arbeitet der Hof mit den nationalen Behörden und den EU-Organen zusammen. Er ist befugt, jegliche Informationen, die er für die erfolgreiche Ausführung seiner Aufgaben benötigt, von den EU-Institutionen und -Organen, von Organisationen, die Zahlungen aus dem EU-Haushalt erhalten, oder von nationalen Prüfungsbehörden anzufordern.
Strategie und Arbeitsprogramme
- Der EuRH plant seine strategische Entwicklung und die Prüfungsprioritäten im Voraus, um den Entwicklungen in der Prüfung des öffentlichen Sektors immer einen Schritt voraus zu sein. Seine wichtigsten Ziele werden in mehrjährigen Strategien dargelegt.
- Jedes Jahr verabschiedet der Hof ein Arbeitsprogramm, in dem seine Prioritäten in Form von Prüfungsaufgaben aufgeführt werden. Das Programm wird veröffentlicht und dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments vom Präsidenten des Hofes vorgelegt.
Jährliches Entlastungsverfahren
- Der Rechnungshof hat keine Rechtsprechungskompetenz und verfügt deshalb nicht über die Befugnis, Sanktionen zu verhängen. Nach Ende jedes Geschäftsjahres verfasst er einen Jahresbericht, der im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dieser Bericht behandelt die Verwaltung des EU-Haushalts und des Europäischen Entwicklungsfonds durch die zuständigen Organe. Er bildet einen wesentlichen Bestandteil des Entscheidungsprozesses des Europäischen Parlaments zur Haushaltsentlastung der Kommission.
- Der Rechnungshof legt dem Rat und dem Parlament außerdem eine Zuverlässigkeitserklärung vor, die sich auf die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung bezieht und bestätigt, dass der Haushalt angemessen und entsprechend der Regeln und Bestimmungen eingesetzt wurde. Zusätzlich kann der Hof jederzeit Bemerkungen, vor allem in Form von Sonderberichten zu spezifischen Fragen oder Prüfungsberichten einreichen und auf Anfrage eines der anderen EU-Organe, auf eigene Initiative oder wenn er dazu rechtlich verpflichtet ist, Stellungnahmen übermitteln.
- Der Hof entscheidet in einer formellen Sitzung durch die Mehrheit seiner Mitglieder über die Annahme des Jahresberichts. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich, sofern er nicht anders entscheidet. Er kann auch von Fall zu Fall entscheiden, ob Beschlüsse im schriftlichen Verfahren verabschiedet werden.
- Der EuRH berichtet über Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln und gibt jegliche Fälle von Betrugsverdacht, die während der Prüfungen entdeckt werden, an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) weiter.
WANN TRITT DIE GESCHÄFTSORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Juni 2010 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Der Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1977 eingerichtet und ist seit 1992 ein vollwertiges EU-Organ.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENTE
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil – Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I – Vorschriften über die Organe – Kapitel 1 – Die Organe – Abschnitt 7 – Der Rechnungshof – Artikel 287 (ex-Artikel 248 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 170-171)
Geschäftsordnung des Rechnungshofs der Europäischen Union (ABl. L 103 vom 23.4.2010, S. 1-6)
Siehe konsolidierte Fassung.
VERBUNDENES DOKUMENT
Verhaltenskodex für die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Hofes (ABl. L 128 vom 2.5.2022, S. 102–113)
Letzte Aktualisierung: 02.05.2022