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Ausbau der elektronischen Beschaffung in der Europäischen Union (Grünbuch)

Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge werden in den Mitgliedstaaten weniger als 5 % aller Aufträge über elektronische Systeme vergeben. Deshalb möchte die Kommission im Rahmen der Förderung des e-Government die Einführung eines elektronischen Beschaffungssystems (e-Procurement-System) anregen. Dieses Grünbuch ist ein erster Schritt in Richtung einer Überarbeitung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen. Auf dieses Grünbuch wird ein zweites folgen, das sich mit der Modernisierung dieses Rechtsrahmens befassen wird.

RECHTSAKT

Grünbuch der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2010 zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU [KOM(2010) 571 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Grünbuch leitet eine Konsultation zur elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge ein.

Ziel des Grünbuchs

Das Ziel dieser durch das Grünbuch eingeleiteten Konsultation ist es, elektronische Beschaffungsverfahren für Waren, Dienstleistungen und Arbeiten zu fördern. Dazu gehört die Ablösung papiergestützter Verfahren durch elektronische Prozesse für die gesamte oder Teile der notwendigen Kommunikation und Verarbeitung.

Der Prozess der elektronischen Beschaffung muss folgende Schritte umfassen:

  • Veröffentlichung der Ausschreibung;
  • Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen;
  • Einreichung von Angeboten;
  • Bewertung;
  • Zuschlag;
  • Bestellung;
  • Fakturierung;
  • Bezahlung.

Vorteile der elektronischen Beschaffung

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass elektronische Beschaffungsverfahren folgende Vorteile aufweisen:

  • Verbesserung der Zugänglichkeit und der Transparenz;
  • Reduzierung der Verwaltungskosten;
  • Rationalisierung und Überprüfung der Beschaffungsprozesse;
  • Stärkung des Potenzials zur Integration der EU-Beschaffungsmärkte.

Bestehende Initiativen zugunsten elektronischer Beschaffungsverfahren

Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG wurden bereits geändert, um die Nutzung elektronischer Verfahren bei der Beschaffung zu ermöglichen und die Einführung der für e-Beschaffung voraussichtlich nützlichen Techniken und Instrumente zu ermöglichen.

Im Jahr 2004 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die e-Beschaffung erarbeitet. Durch diesen Aktionsplan konnten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens unterstützt werden, insbesondere durch eine Mitteilung zur Auslegung und Analyse, in der die Funktionsanforderungen bestimmt und neue Ansätze erklärt werden. Darüber hinaus hat der Aktionsplan die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur für die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Internet, in Form der Datenbank TED (Tenders Electronic Daily), sowie eines „Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge“ (CPV) in allen Amtssprachen der Union unterstützt.

Die Europäische Kommission hat außerdem folgende praktische Instrumente eingeführt:

  • PEPPOL (EN): ist ein grenzüberschreitendes Pilotprojekt, das darauf ausgerichtet ist, eine normengestützte Infrastruktur und europaweite Dienste auf der Grundlage des Austauschs strukturierter Dokumente zwischen Lieferanten und Käufern bereitzustellen (elektronische Kataloge, Bestellung und Fakturierung über das Internet);
  • e-CERTIS : ein Online-Informationstool, das Einzelheiten zu den verschiedenen Zertifikaten und Bescheinigungen bereitstellt, die bei Ausschreibungen häufig verlangt werden;
  • Open e-PRIOR (EN): eine Plattform der Europäischen Kommission, die elektronische Bestellungen und Fakturierungen ermöglicht.

Zu überwindende Hindernisse

Die meisten Hindernisse für die elektronische Beschaffung stehen miteinander in Zusammenhang. Deshalb sollte eine globale Aktion durchgeführt werden, um gegen Folgendes vorzugehen:

  • mangelnde Motivation der öffentlichen Auftraggeber und der Lieferanten aufgrund der Kosten für die Neuorganisierung ihrer internen Systeme;
  • Mangel an Standards bei elektronischen Vergabeverfahren;
  • fehlende Möglichkeiten zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung nationaler elektronischer Lösungen;
  • aufwändige technische Anforderungen an die Authentifizierung der Bieter;
  • die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang zu elektronischen Vergabeverfahren.

Die Rolle der EU bei der Förderung der e-Beschaffung

Die EU muss den dezentralen Charakter der Vergabeverfahren respektieren. Auf nationaler oder regionaler Ebene haben die öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, zwischen elektronischen Mitteln und anderen Kommunikationsformen für öffentliche Aufträge zu wählen, die die in EU-Richtlinien festgelegten Schwellen überschreiten.

Die EU kann auf verschiedenen Ebenen tätig werden, um die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge anzuregen:

  • Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen, insbesondere der grenzüberschreitenden Beteiligung durch Einrichtung eines geeigneten und flexiblen Rechtsrahmens;
  • Beschleunigung der flächendeckenden Einführung der elektronischen Beschaffung, indem die Mitgliedstaaten bei der Einführung bestimmter Verpflichtungen – entweder generell oder für bestimmte Anschaffungen – unterstützt werden;
  • Beteiligung an der Einführung von Bausteinen einer interoperablen und standardisierten Infrastruktur für elektronische Beschaffungen;
  • Förderung des Austauschs bewährter Praktiken durch Benchmarking und Monitoring;
  • Entwicklung von Initiativen zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Die Kommission hat bereits im Rahmen des Übereinkommens über das Öffentliche Beschaffungswesen (GPA) (EN) (FR) (ES) und zusammen mit der Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL) (EN) (FR) (ES) gearbeitet.

Frist für die Konsultation

Die Kommission ersucht alle am Ausbau der elektronischen Beschaffung in Europa interessierten Kreise, bis zum 31. Januar 2011 zu dieser Konsultation Stellung zu nehmen.

See also

Letzte Änderung: 06.12.2010

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