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Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben 2003-2006
Der Binnenmarkt soll gestärkt werden, damit die Vorteile des auf 25 Mitgliedstaaten erweiterten Marktes in vollem Umfang zum Tragen kommen. Damit dieses Ziel erreicht wird, sieht die Strategie eine Liste vorrangiger Aufgaben und einen Zeitplan für deren Realisierung im Zeitraum 2003-2006 vor.
RECHTSAKT
Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben 2003-2006 [KOM(2003) 238 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Binnenmarktstrategie ist auf die Stärkung der Grundlagen und der Schlüsselaspekte des Binnenmarktes ausgerichtet: Es gilt, die Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Rechtsvorschriften angewendet und richtig umgesetzt werden. Die Strategie sieht daher eine Liste vorrangiger Aufgaben und einen Zeitplan für deren Realisierung vor. Sie ist als eine gemeinsame Agenda zu verstehen, für deren Umsetzung Rat, Parlament und Mitgliedstaaten ihre volle Kraft einsetzen müssen.
Vorrangige Aufgaben
Erleichterung des freien Warenverkehrs. Noch immer beeinträchtigen technische Hindernisse den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der grenzüberschreitende Handel ist nach wie vor kostspieliger und komplizierter als der Handel innerhalb eines Mitgliedstaates. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt lebt hauptsächlich von dem Vertrauen in die Kontrollen der anderen Mitgliedstaaten. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass das Vertrauen in die Rechtsgrundlagen des freien Warenverkehrs gestärkt wird.
Die Kommission schlägt vor, eine neue Gemeinschaftsverordnung zu erlassen, in der die wichtigsten Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung festgeschrieben sind, insbesondere eine Verpflichtung zur Meldung, wenn die Anerkennung verweigert wird. Zunächst wird die Kommission alle Betroffenen umfassend zu Wort kommen lassen. Was das neue Konzept im Bereich der Harmonisierung der technischen Vorschriften betrifft, so hat die Kommission in einer kürzlichen Mitteilung zu dem neuen Konzept die Verbesserungen dargelegt, die sie in diesem Bereich ins Auge fasst. Die Erarbeitung europäischer Normen könnte durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsgremien beschleunigt werden. Die Kommission schließt im Jahr 2003 Partnerschafts- und Leistungsverträge mit diesen Gremien. Im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Wirtschaftsentwicklung plant die Kommission Maßnahmen, insbesondere eine Mitteilung und eine Rahmenrichtlinie, die gewährleisten sollen, dass die Umweltauflagen den freien Verkehr im Binnenmarkt nicht beeinträchtigen. Zur Produktsicherheit wird die Kommission im Jahr 2006 einen Bericht über die Anwendung der verschärften neuen Richtlinie vorlegen.
Integration der Dienstleistungsmärkte. Im Dienstleistungsbereich bestehen noch erhebliche Unterschiede zwischen den Detailvorschriften der Mitgliedstaaten, die den freien Dienstleistungsverkehr behindern. Diese Schranken betreffen alle Stufen des Geschäftsprozesses von der Unternehmensgründung bis hin zum Kundendienst und lassen Unternehmen, namentlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), davor zurückschrecken, in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden.
Rat und Parlament sollten die Vorschläge für eine Verordnung über Verkaufsförderung und für eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschieden. Im Jahr 2003 hat die Kommission auch eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorschlagen, die einen klaren und ausgewogenen rechtlichen Rahmen schafft. Zudem soll vorbehaltlich der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgeschlagen werden, den Screening-Mechanismus für Entwürfe einzelstaatlicher technischer Vorschriften über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft hinaus auszudehnen. Die noch ausstehenden Maßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, insbesondere die Richtlinien über Börsenprospekte, Wertpapierdienstleistungen, Transparenz, Verbraucherkredit und privatkundenorientierte Finanzdienstleistungen. Außerdem ist für 2003 eine Mitteilung über Clearing und Abrechnung mit Regelungen für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum und den grenzübergreifenden Aktienhandel vorgesehen. Anfang 2004 wird die Kommission eine neue Kapitaladäquanzrichtlinie vorschlagen.
Hohe Qualitätsstandards in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen. In den letzten zehn Jahren hat sich in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen durch technische Entwicklungen und die Gesetzgebung der Gemeinschaft eine deutliche Marktöffnung vollzogen. Diese Sektoren müssen besondere gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllen. Die Kommission wird in Kürze ein Grünbuch veröffentlichen, mit dem eine breit angelegte Diskussion über die zu Grunde liegenden Fragen angestoßen werden soll. Es wird massiv investiert werden müssen, um die Qualität der Infrastruktur in Europa, insbesondere in den Beitrittsländern, zu verbessern. Für diese Investitionen wäre eine engere Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor von Nutzen, wobei allerdings noch bestimmte Fragen zu klären sind.
Im Verkehrssektor sollten Parlament und Rat das zweite Maßnahmenpaket für den Schienenverkehr, den Vorschlag über einen kontrollierten Wettbewerb im öffentlichen Verkehr, das Maßnahmenpaket zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und den Vorschlag über den Zugang zu Hafendiensten zügig annehmen. Die Kommission sollte ein Open-Sky-Abkommen mit den USA aushandeln. Sie beabsichtigt, Vorschläge zur Öffnung des Personenverkehrsmarktes vorzulegen. Der Rat sollte das „Energiepaket", das die vollständige Liberalisierung der Märkte für Gas und Strom bis zum Jahr 2007 vorsieht, zügig verabschieden und umsetzen. Darüber hinaus wird die Kommission die Situation im Wasser- und Abwassersektor prüfen. Die Richtlinie zur Öffnung großer Bereiche des Postdienstleistungsmarktes für den Wettbewerb sollte vollständig umgesetzt werden.
Abschwächung der Auswirkungen von Steuerschranken. Fünfundzwanzig unterschiedliche Systeme der Unternehmensbesteuerung erschweren ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Probleme wie das geltende MwSt -System, die Transfers zwischen zwei Unternehmen derselben Gruppe, die unterschiedliche Besteuerung (z. B. der Dividenden) in den einzelnen Mitgliedstaaten lassen davor zurückschrecken, sich im Binnenmarkt grenzüberschreitend zu engagieren.
Zum Abbau der Steuerschranken schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften und der Fusionsrichtlinie vor. Längerfristig strebt sie die Einführung einer konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage auf EU-Ebene an. Im Hinblick auf die MwSt wird die Kommission in einer Mitteilung weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des geltenden Systems vorlegen. Bezüglich der Besteuerung von Kraftfahrzeugen empfiehlt sie die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuer. Bei den Dividenden wird die Kommission Maßnahmen zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Behandlung treffen.
Ausweitung der Möglichkeiten im Vergabewesen. Die länderübergreifende Beteiligung an Vergabeverfahren hält sich nach wie vor in Grenzen. Der dadurch verringerte Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen führt dazu, dass Geschäftsmöglichkeiten verschenkt und vor allem Steuergelder ineffizient ausgegeben werden. Daher sollten die unterschiedlichen einzelstaatlichen Vorschriften für die Ausschreibungsverfahren vereinfacht und harmonisiert werden. Öffentlich-private Partnerschaften sollten gefördert werden.
Rat und Parlament sollten das Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen verabschieden. Die Umsetzung dieser Rechtsakte in nationales Recht könnte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Straffung und Vereinfachung ihrer Vorschriften und Verfahren bieten. Die Kommission wird vorschlagen, dass die Mitgliedstaaten einer nationalen Aufsichtsbehörde (oder einer anderen nationalen Stelle) die Befugnis übertragen, Verstöße vor eine nationale Beschwerdestelle oder ein Gericht zu bringen, um einen wirksamen Rechtschutz zu gewährleisten. Das kürzlich ins Leben gerufene Netz für öffentliches Auftragswesen (Public Procurement Network) sollte auf alle Mitgliedstaaten und Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgedehnt werden. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre elektronischen Vergabesysteme (e-procurement) den Anforderungen des Legislativpakets voll gerecht werden, wenn dieses in Kraft tritt. Zum Wehrbeschaffungswesen wird die Kommission im Jahr 2004 ein Grünbuch sowie eine Mitteilung vorlegen, in der die jüngsten einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs erläutert werden.
Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen. Die nötigen politischen Maßnahmen zur Förderung der Unternehmertätigkeit und der Innovation liegen im direkten Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Kommission sorgt mit ihrem Programm BEST für einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in diesem Bereich. Die Binnenmarktpolitik zielt aber auch direkt auf die Förderung von Unternehmertätigkeit und Innovation in einer zunehmend wissensbestimmten Wirtschaft.
Der Rat sollte die Verordnung über die Schaffung eines Gemeinschaftspatents rasch verabschieden. Dasselbe gilt für die Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Die staatlichen Beihilfen sollten reduziert werden. Die Kommission wird demnächst einen Aktionsplan für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung („corporate governance") in der EU verabschieden. Die kurzfristigen Maßnahmen dieses Plans betreffen das Gesellschaftsrecht, grenzübergreifende Fusionen und die grenzüberschreitende Verlegung des Unternehmenssitzes. Die Übernahmerichtlinie (OPA-Richtlinie) sollte unverzüglich verabschiedet werden.
Die demografische Herausforderung meistern. Das Altern der Bevölkerung stellt eine große Herausforderung für die Altersversorgungssysteme, das Wirtschaftswachstum, die öffentlichen Finanzen und die Gesundheitssysteme dar. Einige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene können eine nützliche Rolle bei der betrieblichen Altersversorgung spielen; dies gilt namentlich für die Schaffung eines Aufsichtsrahmens, der ein effizientes Funktionieren von Pensionsfonds im Binnenmarkt ermöglicht.
Die Richtlinie über Pensionsfonds sollte von den Mitgliedstaaten in der vorgesehenen Weise umgesetzt werden. Nach Anhörung der Sozialpartner wird die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Übertragbarkeit betrieblicher Ruhegehaltsansprüche vorlegen. Außerdem wird sie weiter entschieden gegen die steuerliche Diskriminierung von Rentenfonds vorgehen, die in anderen Mitgliedstaaten aufgelegt wurden. Im Bereich der Gesundheitsversorgung, die von der Freizügigkeit im Binnenmarkt betroffen ist, wird die Kommission einen Sondierungsprozess in Gang setzen, um gemeinsame Vorstellungen mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln.
Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds. Die Verbesserung und die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt auch bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht.
Die Kommission wird einen breit angelegten Überlegungs- und Konsultationsprozess zur legislativen Architektur des Binnenmarktes durchführen und im Jahr 2004 ihre Schlussfolgerungen bekannt geben. Die Idee eines „Binnenmarkttests" wird zusammen mit dem Parlament und dem Rat weiterverfolgt; damit sollen den mitgliedstaatlichen Gesetzgebern Leitlinien an die Hand gegeben und die Risiken einer Fragmentierung des Binnenmarktes auf längere Sicht verringert werden. Die Kommission ersucht den Rat, eine Querschnittsarbeitsgruppe für „bessere Rechtsetzung" ins Leben zu rufen, mit der sich die Kommission austauschen kann. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sollen Indikatoren entwickelt werden, mit denen sich Fortschritte v. a. beim Bürokratieabbau erfassen lassen.
Durchsetzung der Vorschriften. Die Mitgliedstaaten müssen sich aktiv mit dem Binnenmarktalltag befassen, um eine wirksame Anwendung der erlassenen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die einzige Möglichkeit zur Lösung diesbezüglicher Probleme ist derzeit entweder eine Beschwerde bei der Kommission, die u. U. zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat führt, oder aber eine Klage vor einem nationalen Gericht. Die Inanspruchnahme dieser beiden Möglichkeiten ist langwierig und bisweilen kostspielig. Die Kommission hat deshalb die Initiative SOLVIT entwickelt, die die regelkonforme Anwendung der Binnenmarktvorschriften erleichtern soll.
Die Mitgliedstaaten sollten ehrgeizigere Umsetzungsziele festlegen, um den politischen Druck zur Umsetzung der Richtlinien aufrechtzuerhalten. Die Kommission wird bewährte Verfahren vorschlagen und den „vorbeugenden Dialog" mit den Mitgliedstaaten intensivieren. Es könnte sich auch als zweckmäßig erweisen, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Kommission elektronisch über ihre Maßnahmen zu unterrichten und ihr Konkordanztabellen vorzulegen. Eine Standardumsetzungsfrist (zwei Jahre), Standardsanktionsklauseln sowie Standardklauseln zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit könnten festgelegt werden. Außerdem fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Zahl der Vertragsverletzungen bis zum Jahr 2006 auf die Hälfte zu verringern.
Die Kommission wird auf der Website EUROPA eine besondere Rubrik zur Information der Bürger und Unternehmen über ihre Rechte in der EU einrichten. Zum besseren Schutz der Verbraucher wird die Kommission eine Verordnung vorschlagen, mit der ein EU-weites Netz von Durchsetzungsbehörden geschaffen werden soll.
Bessere Informationspolitik. Bürger und Unternehmen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten im Binnenmarkt kennen, um sie ausschöpfen zu können. Die Informationspolitik ist mithin für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes unerlässlich.
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Konzepte erarbeiten, um das Bewusstsein der eigenen Bürger und Unternehmen für die Möglichkeiten des Binnenmarktes zu stärken. Den neuen Mitgliedstaaten muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden; zu diesem Zweck werden die bestehenden Informationssysteme schrittweise auf sie ausgedehnt, außerdem werden neue Internet-Portale eingerichtet. Das Netz der europäischen Verbraucherberatungsstellen (Euroguichets) soll ausgebaut werden, wobei wenigstens eine europäische Beratungsstelle je Mitgliedstaat angestrebt wird.
Das Beste aus dem erweiterten Binnenmarkt herausholen
Die Übernahme des Gemeinschaftsrechts und die Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in den neuen Mitgliedstaaten stellen keine einfache Aufgabe dar. In der ersten Zeit nach ihrem Beitritt wird es unweigerlich einige Probleme geben, die jedoch frühzeitig gelöst werden müssen, um die Anwendung der Binnenmarkt-Schutzklausel zu vermeiden. Von dieser Klausel, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten soll, kann die Kommission bis zum 1. Mai 2007 Gebrauch machen.
Die Beitrittsländer konnten der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen bereits vor dem Beitritt melden. Dadurch können die Meldeverfahren geordneter abgewickelt und die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts besser geprüft werden. Die Kommission fordert die Beitrittsländer auf, die Überprüfung ihrer Rechtsvorschriften rasch abzuschließen und diskriminierende Vorschriften zu beseitigen. Die zuständigen Behörden und die für die Durchsetzung zuständigen Bediensteten müssen über die Auswirkungen der Erweiterung voll informiert sein. Die Kommission fördert kurzzeitige Praktika für Bedienstete aus den Beitrittsländern.
Internationaler Kontext des Binnenmarktes
Nach der Erweiterung besteht die neue große Herausforderung für die EU darin, engere Beziehungen zu den „neuen Nachbarn" zu knüpfen: Russland, Ukraine, Moldau und Belarus und die südlichen Mittelmeerländer. Wenn sie ihre Vorschriften schrittweise anpassen, könnte ihnen besserer Zugang zu den europäischen Märkten gewährt werden. In unserer stark globalisierten Wirtschaft können in Drittstaaten erlassene Vorschriften Auswirkungen auf die EU haben. Der Dialog der Gesetzgeber in der EU mit ihren Kollegen auf Seiten der wichtigen EU-Handelspartner muss in Zukunft wohl systematischer geführt werden.
Zur Umsetzung des Konzepts der „neuen Nachbarn" könnten mit diesen Ländern neue Vereinbarungen getroffen werden, die die bereits geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziierungsabkommen ergänzen. Die Kommission wird den Regulierungsansatz der EU in internationalen Gremien wie der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiter fördern und verteidigen. Sie wird ferner den Finanzmarktdialog mit den Vereinigten Staaten vertiefen. Darüber hinaus wird sich die Kommission bemühen, die Kontrollen an den Außengrenzen mittels eines gemeinsamen Risikomanagement-Ansatzes zu verbessern.
Beobachtung
Die Umsetzung der Binnenmarktstrategie soll auf dreierlei Weise beobachtet werden: Erstens gilt es zu überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden. Zweitens muss sichergestellt werden, dass gesetzgeberische Maßnahmen ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Drittens müssen die Auswirkungen der Maßnahmen vor Ort, also ihre Auswirkungen auf den Markt, die Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure, erfasst werden.
28. Die Kommission verfügt bereits über einzelne Indikatoren, mit denen sich die Effizienz ihrer politischen Konzepte in bestimmten Sektoren bewerten lässt. Neben dem Bericht über das Funktionieren der Güter- und Kapitalmärkte (Cardiff-Bericht), dem Wettbewerbsbericht und den Binnenmarktanzeigern der Kommission soll zusätzlich ein Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie erstellt werden.
Der Anhang der hier besprochenen Mitteilung enthält neben Tabellen, in denen die strategischen Maßnahmen aufgeführt sind, auch einen vorläufigen Zeitplan.
Hintergrund
Die Binnenmarktstrategie ist - neben den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den Beschäftigungspolitischen Leitlinien - ein Schlüsselinstrument zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf der Ebene der Europäischen Union. Sie wird zudem wichtigen Input für den neuen Rat „Wettbewerbsfähigkeit" liefern und ist eine Antwort auf die Forderungen des Europäischen Parlaments nach einer neuen Initiative zur rascheren Umsetzung der Schlüsselreformen.
Darüber hinaus soll die neue Binnenmarktstrategie dem ehrgeizigen Lissabon-Prozesses mit Blick auf das Jahr 2010 neuen Schwung verleihen. Außerdem muss der Binnenmarkt ein Jahr vor der Erweiterung gestärkt werden, um der Gefahr einer Fragmentierung zu begegnen und um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die Möglichkeiten des erweiterten Markts voll zu nutzen. Schließlich soll die Strategie auch noch dazu beitragen, die Strukturreformen voranzutreiben, die die Wachstumsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften erhöhen sollen.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission „Zweiter Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006)" [KOM(2005) 11 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Dem zweiten Bericht zufolge hat sich die Integration des Binnenmarkts 2004 verlangsamt. Für die Kommission sei wichtig, dass die Marktintegration in der EU mit 25 Mitgliedstaaten verstärkt werde. Es bestehe Spielraum für eine Ausweitung des Handels und der Investitionen auf kurze und mittlere Sicht. Die Maßnahmen im Bereich der Finanzdienstleistungen, der netzgebundenen Wirtschaftszweige und des Gesellschaftsrechts dürften sich bald positiv auf den erweiterten Binnenmarkt auswirken.
Zwei Drittel der von der Kommission angestrebten Rechtsetzungsvorhaben zur Verbesserung des Binnenmarktrechts seien ohne Abstriche angenommen worden. Mehrere wichtige Kommissionsvorschläge müssten jedoch noch vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden: das Gemeinschaftspatent, die vereinfachte Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verkaufsförderung im Binnenmarkt.
Die Kommission nennt vier Schlüsselbereiche, denen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse:
Mitteilung der Kommission „Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie (2003-2006)" [KOM(2004) 22 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Im Januar 2004 legte die Kommission ihren ersten Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2003-2006 vor. Darin stellte sie generell fest, dass in den ersten acht Monaten seit Verabschiedung der Strategie eher gemischte Ergebnisse erzielt worden seien. Mehr als die Hälfte der bis Ende 2003 fälligen Maßnahmen seien zwar fristgerecht verabschiedet; ein Gutteil der verzögerten Maßnahmen beträfen aber Rechtsetzungsvorhaben, die für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas von großer, wenn nicht sogar entscheidender Bedeutung seien.
Deshalb schlage die Kommission vor, 2004 umgehend auf zwei Feldern tätig zu werden:
Ein Erfolg auf diesen Gebieten werde der „Strategie von Lissabon" neue Impulse verleihen und die Grundfesten des Binnenmarktes stärken (mehr innergemeinschaftlicher Handel, größerer Wettbewerb, höhere Produktivität usw.).
Weiterführende Informationen:
Letzte Änderung: 13.02.2006