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Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2004) 130 endg.) – Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie soll sicherstellen, dass Umweltaspekte systematischer in den europäischen Normen berücksichtigt werden und dass alle an der Erarbeitung dieser Normen Beteiligten dem Umweltschutz Rechnung tragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die europäische Normung ermöglicht die Anwendung harmonisierter technischer Standards in den Ländern der Europäischen Union (EU). Dadurch erleichtert sie den Handel im Binnenmarkt.
  • Die Normung trägt zur Umsetzung der EU-Politik und zur Verbreitung von Fachwissen bei. Indem in den Normen Umweltaspekte berücksichtigt werden, kann ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Umsetzung der einschlägigen EU-Politik geleistet werden.

Entwicklung der europäischen Normung

  • Europäische Normen sind Dokumente, die von europäischen oder internationalen Normungsgremien ausgearbeitet werden. Diese Arbeiten beruhen auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und des Einvernehmens aller beteiligten Interessengruppen.
  • Die Normen werden nach dem neuen Konzept ausgearbeitet, das für die technische Harmonisierung und die Normung gilt.
  • Die Normung betrifft immer mehr Wirtschaftszweige. Daher wird sie für die Zukunft als ein wirksames Hilfsmittel in Bezug auf den Umweltschutz angesehen. Mit der Normung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
    • Beeinflussung der Umweltauswirkungen von Dienstleistungen und Produkten, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft,
    • Entwicklung genormter Prüf- und Messmethoden, um die Anwendung von Vorschriften im Umweltbereich zu erleichtern; ein Beispiel dafür sind horizontale Normen, mit denen die Messung des Schadstoffgehalts in Schlämmen, aber auch in Böden oder biologischen Abfällen vereinfacht wird,
    • Förderung der Nutzung von Umwelttechnologien und Unterstützung von Initiativen mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt; so kann beispielsweise durch die Normung die Vermarktung von Technologien wie der Kraft-Wärme-Kopplung in Kleinstanlagen gefördert werden, die die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom in einem Gebäude ermöglicht,
    • Ausarbeitung von Normen für das Umweltmanagement, mit denen die Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt begrenzt werden sollen; zu diesen Normen zählt die internationale Normenreihe ISO 14000 der Internationalen Organisation für Normung (ISO).
  • Wenn es Europa gelingt, Umweltnormen festzulegen, so kann dies dazu führen, dass auch internationale Normen aufgestellt werden.

Umweltnormen

  • Die Umweltaspekte der innerhalb der EU ausgearbeiteten Normen sind noch ausbaufähig. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Qualität der in den Beitrittsländern ausgearbeiteten Normen gelegt. Hauptsächlich geht es darum,
    • die umweltbezogene Ausbildung der Sachverständigen zu verbessern, die die europäischen Normen ausarbeiten oder überprüfen und allen Interessengruppen Zugang zu Umweltinformationen zu verschaffen. Die Verbreitung des Fachwissens muss auf europäischer und nationaler Ebene unterstützt werden;
    • Prioritäten in Bezug auf die zu behandelnden Themen festzusetzen und dabei die Öffentlichkeit interessierende Fragen im Zusammenhang mit der Umweltpolitik der EU zu berücksichtigen. Die Europäische Kommission kann den europäischen Normungsauftrag als Mittel zur Ausrichtung dieser Prioritäten nutzen;
    • die aktive Mitwirkung aller an der Normung beteiligten Interessengruppen zu unterstützen. In den europäischen Normungsgremien wie dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) sind die einzelnen Länder durch nationale Delegationen vertreten. Auf diese Weise wird die Einbindung der Zivilgesellschaft und der Wissenschaftskreise in die Ausarbeitung von Normen gefördert. Dasselbe Ziel verfolgt die Kommission, wenn sie mit ECOS, einem Konsortium von Umweltorganisationen, zusammenarbeitet;
    • systematisch die Instrumente zu nutzen, die die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Normung erleichtern. Dazu werden regelmäßig Sitzungen abgehalten, in denen Erfahrungen ausgetauscht und die erzielten Fortschritte bewertet werden.

Anreize

  • Die Kommission möchte die systematische Nutzung von möglichst effizienten Instrumenten zur Berücksichtigung von Umweltaspekten fördern. Zu den von den europäischen Normungsgremien eingesetzten Instrumenten zählen beispielsweise:
    • Fachgruppen für Umweltschutz,
    • Servicestellen für fachliche Beratung,
    • Umweltdatenbanken,
    • auf einzelne Wirtschaftszweige bezogene Leitfäden und Checklisten, die von Fachleuten für Fachleute ausgearbeitet wurden.
  • Die Mitarbeit der an der Normung beteiligten Interessengruppen erfolgt auf freiwilliger Basis. Um die Verbreitung von Umweltnormen zu gewährleisten, muss außerdem ihre wirtschaftliche Bedeutung gesteigert werden.

HINTERGRUND

  • Bei der Annahme des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 hat die Kommission den Vorschlag gemacht, den Umweltschutz bei den Normungstätigkeiten zu berücksichtigen.
  • Die vorliegende Mitteilung wurde im Anschluss an eine Internet-Umfrage ausgearbeitet. Vertreter von Unternehmen, Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Regierungen und Normungsgremien konnten sich dazu äußern, wie die Umwelt ihrer Meinung nach am besten geschützt werden kann.
  • Die Mitteilung der Kommission zur Kreislaufwirtschaft unterstreicht die Bedeutung von Normen zur Unterstützung der Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Es besteht insbesondere die Notwendigkeit, Normen in einer Reihe von Schwerpunktbereichen zu entwickeln, unter anderem
    • Normen für Materialeffizienz zur Förderung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie,
    • Normen für Sekundärrohstoffe sowie für das materialeffiziente Recycling von Elektronikschrott, Altbatterien und anderen einschlägigen komplexen Altprodukten.
  • Weitere Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung (KOM(2004) 130 final vom 25.2.2004)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002 zum Thema „Normung“ (ABl. C 66 vom 15.3.2002, S. 1-2)

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Maßnahmen auf Grundlage der Entschließungen über die europäische Normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden (KOM(2001) 527 endg. vom 26.9.2001)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final vom 2.12.2015)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2017

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