EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Zusammenarbeit mit der NATO

Die „Erklärung der Europäischen Union und der NATO über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" und die „Berlin-Plus-Vereinbarungen" bilden die Grundlagendokumente der strategischen Partnerschaft EU-NATO.

RECHTSAKT

Erklärung der NATO und der Europäischen Union über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) (EN) [PDF]. Brüssel, 16. Dezember 2002 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der NATO bei der Krisenbewältigung fußt auf gemeinsamen Werten und auf der Unteilbarkeit des Sicherheitsaspekts im 21. Jahrhundert.

Während die NATO die Basis für die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder bleibt, wird die EU zusätzlich zu den Instrumenten, die ihr bereits zur Verfügung stehen, durch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in die Lage versetzt, unabhängig Krisenbewältigungseinsätze durchzuführen.

Die NATO und die EU bekräftigen ihre Entschlossenheit, ihre Fähigkeiten zu stärken: Eine stärkere Rolle Europas wird zu mehr Vitalität der Allianz, insbesondere bei der Krisenbewältigung, beitragen.

Gemeinsame Grundsätze

In der Erklärung werden die Grundsätze, auf denen die strategische Partnerschaft der beiden Organisationen basiert, feierlich bekräftigt:

  • eine Partnerschaft, durch die sich zwei unterschiedliche Organisationen gegenseitig stärken;
  • effektive Abstimmung miteinander, effektiver Dialog sowie effektive Zusammenarbeit und Transparenz;
  • gleiche Bedeutung und Wahrung der Beschlussfassungsautonomie und der Interessen der Europäischen Union und der NATO;
  • Wahrung der Interessen der Mitgliedstaten der Europäischen Union und der NATO;
  • Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen;
  • transparente, kohärente und für beide Seiten nutzbringende Entwicklung des gemeinsamen Bedarfs an militärischen Fähigkeiten der beiden Organisationen.

Ziele

Es gibt drei Ziele:

  • die Europäische Union wird gewährleisten, dass die europäischen NATO-Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, so weit wie möglich in die ESVP einbezogen werden.
  • die NATO wird die ESVP unterstützen und der Europäischen Union Zugang zu den Planungskapazitäten der NATO zusichern.
  • die beiden Organisationen werden Regelungen treffen, um im Hinblick auf ihren gemeinsamen Bedarf an Fähigkeiten eine kohärente, transparente und für beide Seiten nutzbringende Entwicklung sicherzustellen.

„Berlin-Plus-Vereinbarungen" (EN) [PDF]

Die „Berlin-Plus-Vereinbarungen", die am 17. März 2003 verabschiedet wurden, stellen die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU im Bereich der Krisenbewältigung dar: Sie ermöglichen es der Allianz, Einsätze, die von der EU durchgeführt werden, zu unterstützen, auch wenn die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist.

Die wesentlichen Aspekte dieser Vereinbarungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • gesicherter EU-Rückgriff auf die Planungsinstrumente der NATO, um diese im Rahmen der militärischen Planung von EU-geführten Einsätzen zur Krisenbewältigung wirksam nutzen zu können;
  • Mandat des Stellvertretenden Oberbefehlshabers der NATO in Europa (SACEUR) - unter dessen Kommando die EU-Einsätze stehen werden (und der in jedem Fall Europäer ist) - und mögliches europäisches NATO-Kommando;
  • gesicherter Zugang zu den kollektiven NATO-Ressourcen und -Kapazitäten (Kommunikationsabteilungen, Hauptquartiere usw.) bei EU-geführten Einsätzen zur Krisenbewältigung;
  • NATO-EU-Sicherheitsabkommen (Austausch von geheimen Informationen unter Einhaltung von Bestimmungen über den gegenseitigen Schutz);
  • Verfahren für das Management von NATO-Ressourcen und -Kapazitäten (Bereitstellung, Überwachung, Rückgabe und Rückforderung);
  • NATO-EU-Konsultationsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem EU-geführten Krisenbewältigungseinsatz, bei dem NATO-Ressourcen und -Kapazitäten zum Einsatz kommen;
  • Einbeziehung des militärischen Bedarfs - der bei EU-geführten Einsätzen entstehen könnte - und der militärischen Fähigkeiten - die bei solchen Einsätzen verlangt werden könnten - in das seit langem bestehende System der Erstellung von NATO-Verteidigungsplänen, um die Verfügbarkeit von gut ausgerüsteten Einsatzkräften, die für NATO- oder EU-Einsätze ausgebildet wurden, sicherstellen zu können.

Hintergrund

Die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU fand erstmals Mitte der 90-er Jahre in den westlichen Balkanstaaten statt. Einige Jahre später wurde auf dem NATO-Gipfel (Washington, 1999) (FR) [PDF] und auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza (2000) (EN) der Grundstein für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen gelegt. Diese strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO wurde am 16. Dezember 2002 durch die Erklärung der NATO und der EU über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) formell bestätigt.

Letzte Änderung: 21.05.2007

Top