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Terrorismusbekämpfung: Prävention, Abwehr und Reaktion

Nach den Anschlägen von Madrid im März 2004 ist die Europäische Union (EU) bestrebt, die Bekämpfung des Terrorismus zu intensivieren und zu verbessern. Die Europäische Kommission hat hierzu beschlossen, die Zivilgesellschaft stärker einzubinden, um sie besser schützen zu können. Ein weiterer Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, vorbeugend zu handeln, um Terroranschläge zu verhindern, gleichzeitig aber effiziente Reaktionen für den Ernstfall vorzubereiten. Zu diesem Zweck soll die Bekämpfung des Terrorismus in die allgemeine Politik der EU eingebunden werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004: Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion [KOM(2004) 698 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Um aus der EU einen Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts zu machen, will die Kommission die Zivilgesellschaft in den Kampf gegen den Terrorismus einbinden und ihren Schutz verstärken. Zudem soll ein Gesamtkonzept entwickelt werden, mit dem Bedrohungen und Terroranschlägen vorgebeugt werden kann, das aber auch Maßnahmen für den Ernstfall vorsieht.

Schutz und Einbindung der Zivilgesellschaft

Die Kommission beabsichtigt, die Zivilgesellschaft in den Kampf gegen den Terrorismus einzubinden. Nationale Parlamente, Wirtschaftsbeteiligte, Organisationen der Zivilgesellschaft und alle europäischen Bürger sollen an der Entwicklung von effizienten Instrumenten zur Terrorismusbekämpfung beteiligt werden.

In den folgenden Bereichen besteht nach Ansicht der Kommission Handlungsbedarf:

  • Schutz der Grundrechte und Bekämpfung der Radikalisierung der Gesellschaft. Die Kommission will die Grundrechte schützen und eine Radikalisierung der Gesellschaft verhindern. Hierzu wird sie mit dem Rat zusammenarbeiten und die vorhandenen politischen Maßnahmen und Instrumente der EU anwenden.
  • Die Einbindung des öffentlichen und des privaten Sektors. Die Kommission wird Einrichtungen des privaten und des öffentlichen Sektors auffordern, sich angesichts des Sicherheitsbedarfs der EU über die jeweils angewandten Methoden auszutauschen und diese aufeinander abzustimmen.
  • Unterstützung für Terrorismusopfer. Die Kommission will für Terrorismusopfer Hilfsprojekte entwickeln. Auch die öffentliche Meinung soll sensibilisiert werden, was insbesondere mithilfe einer Gedenkfeier geschehen soll. Am 11. März 2005 wird erstmals der Europäische Tag der Opfer des Terrorismus begangen. Die Kommission und der Rat haben hier die Gelegenheit, an einem Bericht zum Gedenken an die Opfer mitzuwirken.

Ein Gesamtkonzept, um Terroranschläge zu verhindern und im Ernstfall angemessen reagieren zu können

Um Terroranschläge zu verhindern und im Ernstfall effizient reagieren zu können, schlägt die Kommission die Entwicklung eines Gesamtkonzepts vor, das die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in die Gesamtpolitik einbindet. Die Verfassung dürfte die Umsetzung dieses Konzepts erleichtern. Um Terroranschlägen bestmöglich vorzubeugen und im Ernstfall reagieren zu können, müssen die vorhandenen Mittel angewandt und möglicherweise weitere entwickelt werden.

Externe Zusammenarbeit. Die Bekämpfung des Terrorismus muss insbesondere in die Außenpolitik der EU eingebunden werden. Die Kommission will sich hierzu auf die bestehenden Kooperations- und Hilfsmechanismen stützen, um mit den Empfängerländern bei der Bekämpfung des Terrorismus zusammenzuarbeiten. Ein Aspekt dieser Strategie ist die Sicherung der Bereiche Verkehr und Energie, sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in Drittländern.

Die Kommission ist bestrebt, einen kulturellen Dialog mit der islamischen Welt zu eröffnen und gleichzeitig gegen die verborgenen Faktoren des Terrorismus vorzugehen und die Verbindungen zwischen organisierter internationaler Kriminalität und Terrorismus zu prüfen.

Einbindung der europäischen und der nationalen Systeme. Die Kommission will der EU die Mittel an die Hand geben, die es ihr ermöglichen, im Fall eines Terroranschlags wirksam zu reagieren. Dazu hat sie ein Frühwarnsystem und ein Zivilschutzsystem eingerichtet, das rund um die Uhr im Einsatz ist. Zu dessen Verstärkung möchte sie eine europäische „Zentrale" schaffen, durch die die Kommandozentren und die nationalen Krisenstäbe optimal funktionieren sollen.

Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Um die Öffentlichkeit vor möglichen Bedrohungen und Terroranschlägen warnen zu können, ist ein effizientes Informations- und Kommunikationssystem unabdingbar. Durch die Aufdeckung und Analyse der Bedrohungen und eine schnelle Warnung der Öffentlichkeit können die Folgen eines Terroranschlags begrenzt werden. Während die Mitgliedstaaten derzeit die technischen Möglichkeiten der Übertragung per Mobiltelefon prüfen, bemüht sich die Kommission um die Herstellung eines Dialogs zwischen Notrufbetreibern und Behörden.

Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden. Die Kommission schlägt vor, die Beteiligung und die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und der Stellen für die innere Sicherheit zu verbessern. So sollten sie unter anderem Warnmeldungen weitergeben und Informationen über terroristische Gruppen austauschen. Der Kommission beabsichtigt insbesondere, Europol verstärkt in die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und den Schutz der kritischen Infrastruktur einzubinden. Nach Auffassung der Kommission sollte bei Europol auch ein Strafverfolgungsnetz eingerichtet werden.

Sicherheitsforschung. Ein weiteres wesentliches Ziel der Kommission ist es, die wissenschaftliche und technische Forschung im Bereich Sicherheit voranzutreiben. Hierzu sieht sie die Finanzierung eines europäischen Sicherheitsforschungsprogramms vor, das folgende Aspekte beinhaltet:

  • die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
  • der Schutz kritischer Infrastruktur
  • die Folgenbewältigung
  • die Cyber-Sicherheit

Die Rolle des Privatsektors. Nach Ansicht der Kommission spielt der Privatsektor bei der Umsetzung von Konzepten zur Terrorismusbekämpfung eine wesentliche Rolle. Er muss zu einer Verbesserung der Sicherung der Güter und Dienstleistungen beitragen; außerdem muss er die Finanzströme überwachen und die Belastbarkeit kritischer Infrastruktur stärken.

Sprengstoffe. Die Kommission stützt sich hier auf die Ziele, die auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 25. März 2004 in der „Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus" formuliert wurden. Sie arbeitet an der Sicherung der Herstellung, des Transports und der Lagerung von Produkten wie Sprengstoffen und Schusswaffen, um so den terroristischen Organisationen die Mittel zu entziehen, die sie für ihre Zwecke brauchen.

Hintergrund

Die Kommission hat diese Mitteilung nach den Anschlägen von Madrid vom 11. März 2004 erstellt. Sie gehört zu einer Reihe von insgesamt vier Mitteilungen, die Lösungsvorschläge für die vorrangigen Probleme aufzeigen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Brüssel vom 18. Juni 2004 in dem Dokument „Überarbeiteter EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus" (EN) festgelegt hat. Dies sind:

  • Vorbeugung gegen Terroranschläge und Folgenbewältigung
  • der Schutz kritischer Infrastruktur
  • Finanzierung des Terrorismus

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 „Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mithilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen" [KOM(2004) 700 endg. - Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 „Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004) 701 endg. - Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004) 702 endg. - Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 13.01.2005

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