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Strategie zur Bekämpfung der Klimaänderung

Auf der Grundlage einer Untersuchung der Auswirkungen, die sich aus der Klimaänderung ergeben, sowie des Nutzens und der Kosten von Gegenmaßnahmen auf diesem Gebiet legt die Kommission den Grundstein für eine künftige Klimaschutzstrategie der Gemeinschaft. Grundpfeiler dieser Strategie wären vor allem die Umsetzung der bisherigen politischen Ziele, die Ausarbeitung neuer Maßnahmen in Abstimmung mit anderen Bereichen der europäischen Politik, die verstärkte Forschung, der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit und die Schärfung des Bewusstseins der Bürger.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 - Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung [KOM(2005) 35, Amtsblatt C 125 vom 21. Mai 2005]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Klimaänderung ist eine Realität. Die Ursache dafür sehen die Wissenschaftler mit überwältigend hoher Übereinstimmung in Treibhausgasemissionen aus menschlichen Tätigkeiten. Diese Emissionen und ihre ständige Zunahme sind für den globalen Temperaturanstieg verantwortlich, der sich in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen dürfte. Nach Schätzungen des Regierungsgremiums der Vereinten Nationen für die Klimaänderung dürften bis zum Jahr 2100 die Temperaturen weltweit gegenüber 1990 um 1,4 bis 5,8 °C steigen.

Aufgrund einer Untersuchung der Auswirkungen, die sich aus der Klimaänderung ergeben, sowie des Nutzens und der Kosten von Gegenmaßnahmen auf diesem Gebiet ist die Kommission zu der Ansicht gelangt, dass in einer künftigen Klimaschutzstrategie der Europäischen Union bestimmte Elemente unbedingt berücksichtigt werden müssten.

Elemente einer künftigen Klimaschutzstrategie

Die Aufstellung einer Strategie zur Bekämpfung der Klimaänderung stellt eine vierfache Herausforderung dar: in Bezug auf die Klimagefahr selbst und den politischen Willen, ihr zu entgegenzuwirken, in Bezug auf die internationale Beteiligung an der Bekämpfung der Klimaänderung, in Bezug auf die Innovation, die notwendig ist, um unsere Produktionsweise und unseren Energieverbrauch zu ändern, sowie in Bezug auf die Anpassung der Länder an die unvermeidlichen Folgen der Klimaänderung.

Eine solche Strategie müsste folgende Elemente enthalten:

  • Ausweitung des Kampfes gegen die Klimaänderung auf alle die Umwelt verschmutzenden Länder (mit einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung) und auf alle beteiligten Wirtschaftszweige (alle Verkehrsträger, Abholzung usw.);
  • Stärkung der Innovation, einschließlich Einführung und Einsatz vorhandener Technologien, Entwicklung neuer Technologien (vor allem eine aktive Unterstützungspolitik, die sich den normalen Ersatz der Anlagen und Ausrüstungen zunutze macht);
  • Einsatz und Ausbau marktorientierter Instrumente (z. B. des von der EU eingeführten Emissionshandelssystems);
  • Anstrengungen zur Anpassung die Klimaänderung im Sinne der Vorbeugung und Abhilfe, je nach der Dringlichkeit in den jeweiligen Regionen und Wirtschaftszweigen.

Diese Elemente könnten anhand folgender Maßnahmen verwirklicht werden:

  • Unmittelbare und effektive Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, damit das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel einer Emissionsreduzierung um 8 % gegenüber dem Stand von 1990 erreicht werden kann. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die im Grünbuch zur Energieversorgungssicherheit und im Weißbuch zur Verkehrspolitik aufgeführten Initiativen sowie um Fördermaßnahmen für klimafreundliche Technologien wie die Umwelttechnologien;
  • Schärfung des Bewusstseins der Bürger, um eine Verhaltensänderung zu erreichen, z. B. durch eine EU-weite Sensibilisierungskampagne;
  • Mehr und gezieltere Forschung, einerseits zur Vertiefung der Kenntnisse über die Klimaänderung und deren globalen und lokalen Auswirkungen, und andererseits zur Entwicklung kostenwirksamer Strategien zur Abhilfe gegen die Klimaänderung (besonders in den Bereichen Energie und Verkehr, aber auch Landwirtschaft und Industrie) sowie geeigneter Strategien zur Anpassung an die Klimaänderung;
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit Drittländern, einerseits in der Wissenschaft durch den Transfer klimafreundlicher Technologien und andererseits durch die gezielte Hilfe bei der Ausarbeitung klimafreundlicher Entwicklungsstrategien für Entwicklungsländer und die Stärkung der Anpassungsfähigkeit der am meisten gefährdeten Entwicklungsländer; ferner sollte die EU die internationalen Verhandlungen auf diesem Gebiet weiterhin vorantreiben;
  • Einleitung einer neuen Phase des europäischens Programms zur Klimaänderung im Jahr 2005 und Ergreifung neuer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lissabonner Strategie, vor allem auf den Gebieten Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Verkehr sowie Kohlenstoffbindung und -speicherung.

Nutzung und Kosten der Strategie

Der Nutzen einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen liegt vor allem in der Vermeidung der Schäden, die sich aus der Klimaänderung ergeben: Erhöhung des Meersspiegels und Überschwemmungen, Verringerung der Trinkwasserressourcen, Gesundheitsschäden, Veränderungen in den Ökosystemen, Schäden in den von Landwirtschaft und Fremdenverkehr abhängigen Volkswirtschaften, erhöhte Gefahr durch Großbrände und extreme Wetterbedingungen (Stürme, Hitzewellen), verbunden mit höheren Kosten und Ausgaben für Versicherungen usw. Es ist jedoch schwierig, den Nutzung solcher Maßnahmen genau zu beziffern. Außerdem sind die verschiedenen Regionen und Wirtschaftszweige innerhalb der Europäischen Union nicht gleichermaßen davon betroffen.

Die Kosten solcher Maßnahmen sind ebenfalls schwer abzuschätzen. Kosten entstehen vor allem durch die Neuordnung der Verkehrs- und Produktionssysteme und des Energieverbrauchs. Darüber hinaus ergeben sich beträchtlich höhere Kosten, wenn die anderen großen Verursacherländer von Treibhausgasemissionen sich nicht beteiligen. Nach Ansicht der Kommission wäre eine weniger ehrgeizige Bekämpfung der Klimaänderung keine Alternative, weil dadurch die gesetzten Ziele nicht erreicht würden und folglich die von der Klimaänderung verursachten zusätzlichen Kosten nicht vermieden werden könnten.

Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre

Im Jahr 2005 bekräftigte der Europäische Rat die vom EU-Ministerrat bereits 1996 abgegebene Erklärung, dass die durchschnittlichen globalen Temperaturen nicht über 2 ºC über den vorindustriellen Stand hinaus steigen sollten. Dieses Ziel der „2° Celsius" wird oft als atmosphärische Konzentration von Treibhausgasen dargestellt und in Teile je Million (ppmv) ausgedrückt.

Nach jüngsten Forschungsergebnissen bietet ein Wert von weniger als 550 ppmv (CO2-Äquivalent) höchstens eine Chance von 1 zu 6, das Ziel von 2 ºC zu erreichen, während die Chancen für eine Einhaltung des Ziels bei Ansteigen dieses Wertes auf 650 ppmv nur noch 1 zu 16 betragen. Folglich würde die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 ºC sehr wahrscheinlich eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem wesentlich niedrigeren Stand erfordern. Die Festlegung eines genau bezifferten Reduzierungsziels wird jedoch von den erst noch zu führenden internationalen Verhandlungen über den Grad und der Art und Weise der Beteiligung der größten Verursacherländer abhängen. Die Kommission empfiehlt daher zu jetzigen Zeitpunkt nicht die Festlegung eines spezifischen EU-Ziels.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls [Amtsblatt L 49 vom 19.2.2004]

Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 1998 an den Rat und das Europäische Parlament - Klimaänderungen - Zu einer EU-Strategie nach Kyoto [KOM(98) 353 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen [Amtsblatt L 130 vom 15.5.2002]

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates [Amtsblatt L 275 vom 25.10.2003]

Letzte Änderung: 08.06.2005

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