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Handel mit Treibhausgasemissionen und Programm zur Klimaänderung
1) ZIEL
Es soll eine öffentliche Debatte in Gang gebracht werden, um noch vor Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls eine Gemeinschaftspolitik für den Handel mit Emissionsrechten zu entwickeln.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)
3) INHALT
Die Europäische Gemeinschaft hat sich im Rahmen des 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 im Vergleich zum Stand von 1990 um 8 % zu verringern. Nun möchte die Gemeinschaft möglichst rasch ein gemeinschaftliches System für den Handel mit Emissionsrechten schaffen, um noch vor Einführung eines entsprechenden internationalen Systems im Jahr 2008 Erfahrungen gewinnen zu können.
Beim Handel mit Emissionsrechten werden den Unternehmen je nach Umweltpolitik ihrer Regierung Quoten für Treibhausgasemissionen zugeteilt. Dies ist ein sehr praktisches System, da einzelne Unternehmen ihre Emissionsquote überschreiten dürfen, sofern sie andere Unternehmen finden, die weniger Emissionen verursachen und bereit sind, ihre Quoten zu verkaufen. Dieses System ermöglicht eine gewisse Flexibilität, die nicht zu Lasten der Umwelt geht. Gleichzeitig wird die Entwicklung neuer Technologien gefördert, da Unternehmen, die aus dem Verkauf ihrer Emissionsrechte Gewinn schlagen wollen, saubere Techniken entwickeln und anwenden.
Das System verhandelbarer Quoten (bzw. Emissionsrechte) ist nicht neu, sondern wurde bereits in der Umweltpolitik (Montrealer Protokoll), der Gemeinsamen Agrarpolitik (Milchquoten) und der Fischereipolitik (Fischfangquoten) praktiziert.
Die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und des Kyoto-Protokolls sind mit Ausnahme der Europäischen Gemeinschaft unabhängige Staaten. Im Kyoto-Protokoll ist im Hinblick auf die Umverteilung der Quoten zwischen den einzelnen Ländern jedoch eine Art Lastenteilung vorgesehen. Sobald das Kyoto-Protokoll ratifiziert ist, müssen die Mitgliedstaaten dem Sekretariat des Übereinkommens ihre Zielvorgaben mitteilen, die mit dem Gesamtziel der Gemeinschaft, d. h. einer Verringerung um 8 %, vereinbar sein müssen.
Unternehmen, die am System der Emissionsrechte teilnehmen, werden bestimmten Regeln unterworfen, die unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips entweder von den nationalen Behörden oder der Kommission festgelegt werden.
Der Handel mit Emissionsrechten könnte die Kosten für die Umsetzung des Kyoto-Protokoll auf Gemeinschaftsebene um fast ein Fünftel verringern. Zudem würde ein Gemeinschaftssystem für Emissionsrechte zu einem einheitlichen Preis für den Quotenhandel zwischen den Unternehmen führen, was dem Prinzip des Binnenmarkts entspricht. Eventuelle Maßnahmen der Gemeinschaft hängen von der Art des Systems ab. So könnte die Gemeinschaft für eine reine Überwachung optieren (d. h. schwache Maßnahmen) oder als Regelungsbehörde auftreten (Harmonisierung - starke Maßnahmen). Allerdings sind in jedem Fall
Der Handel mit Emissionsrechten lässt zahlreiche Möglichkeiten für politische Entscheidungen, etwa bei der ersten Vergabe von Emissionsquoten, beim Zusammenwirken mit anderen politischen Maßnahmen und bei der Anwendung des Systems.
Hinsichtlich des Geltungsbereichs kann auf der Grundlage der Richtlinien im Bereich Umweltschutz zwischen den verschiedenen Verschmutzungssektoren unterschieden werden (große Verbrennungsanlagen). Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Quellen, die am Handel teilnehmen, und solchen, die dies nicht tun, zu vermeiden, sollten nicht teilnehmende Quellen strengen politischen und sonstigen Maßnahmen unterzogen werden, wobei ihnen die Möglichkeit belassen wird, in einem späteren Stadium dem System beizutreten.
Die Vergabe von Emissionsquoten ist äußerst schwierig. Zunächst muss festgestellt werden, welche Sektoren und Unternehmen teilnehmen. Ab 2008 müssen sich die Mitgliedstaaten dann untereinander über die Verteilung der Belastung einigen, wobei natürlich die im Kyoto-Protokoll festgelegte Verringerung der Emissionen zu berücksichtigen ist.
Im Hinblick auf positive Wechselwirkungen mit anderen politischen Maßnahmen ist zu entscheiden, ob technische Regelungen, Besteuerung und Umweltabkommen als Alternativen oder als Ergänzung zum neuen Instrument des Handels mit Emissionsrechten zu betrachten sind.
Die Kommission hat beschlossen, auf eine stufenweise "learning by doing"-Strategie zu setzen. Dadurch können die Beteiligten praktische Erfahrungen gewinnen und sich besser auf den internationalen Handel mit Emissionsrechten vorbereiten. Die Gemeinschaft beabsichtigt zunächst eine Anwendung dieses Systems auf die größten Kohlendioxid (CO2)-Erzeuger, die einfacher zu überwachen sind. Sobald genügend Erfahrungen gesammelt wurden, kann die Gemeinschaft die Überwachung kleinere mobile Emissionsquellen (Kraftfahrzeuge) ausweiten, bei denen komplexere technische und administrative Fragen zu klären sind.
Nach Ansicht der Kommission muss hier auf Gemeinschaftsebene vorgegangen werden, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden. Nationale Systeme würden Wettbewerbsprobleme (staatliche Beihilfen) und Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Techniken auf dem Markt verursachen, die sich bei der Erweiterung der Gemeinschaft noch verschärfen könnten.
Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung über politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen dafür ausgesprochen, die Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit einer ganzen Reihe von klimawirksamen Initiativen z. B. in den Bereichen Luftqualität, Energie und Verkehr zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass diese Programme miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig stützen.
Ferner arbeitet die Kommission derzeit an konkreten Vorschlägen für die mittel- bis langfristige Umsetzung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP). Ziel dieser Vorschläge ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit durch Erweiterung von Kapazitäten und Technologietransfer, gemeinsame Forschung und Beobachtung, durch Demonstrationsvorhaben für saubere und wirksame Techniken sowie durch Aus- und Fortbildung.
4) frist für den erlass der einzelstaatlichen umsetzungsvorschrift
Entfällt
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
Entfällt
6) quellen
Grünbuch KOM(2000) 87 endg.
Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Mitteilung KOM(2000) 88 endg.
Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
7) weitere arbeiten
8) durchführungsmassnahmen der kommission