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Beitrittsstrategien für die Umwelt

1) ZIEL

Erläuterung der Strategie der Kommission zur Umsetzung des gemeinschaftlichen umweltrechtlichen Besitzstandes in Rechtsvorschriften der Kandidatenländer Mittel- und Osteuropas.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 1998 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Kandidatenländer Mittel- und Osteuropas über Beitrittsstrategien für die Umwelt: Die Erweiterung bewältigen mit den Kandidatenländern Mittel- und Osteuropas.

3) INHALT

In dieser Mitteilung erläutert die Kommission die Strategie zur Vorbereitung der Kandidatenländer Mittel- und Osteuropas (MOEL) auf den Beitritt. Ziel ist es, die Partnerschaft für den Beitritt zu vervollständigen und den Kandidatenländern bei der Vervollkommnung ihrer nationalen Programme zur vollständigen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu helfen.

Die Kommission konzentriert sich auf die Umweltfragen, die die zehn mittel- und osteuropäischen Kandidatenländer mit Ausnahme Zyperns betreffen. Zypern wird wegen der besonderen Umstände auf dieser Insel Thema eines anderen Papiers sein.

Bei der Erweiterung der Union auf die MOEL wird die umweltpolitische Herausforderung größer sein als bei allen bisherigen Beitritten. Zwischen den Mitgliedstaaten der Union und den MOEL klafft im Bereich Umweltschutz eine große Lücke. Die vollständige Konformität mit dem umweltrechtlichen Besitzstand wird wohl nur langfristig erreichbar sein. Andererseits besitzen die Kandidatenländer auch ausgedehnte Flächen unberührter Natur, die einen erheblichen Beitrag zur biologischen Vielfalt in ganz Europa leisten.

Mit der Agenda 2000 hat die Kommission eine spezielle Strategie konzipiert. Danach sollten in allen Bewerberländern bereits vor dem Beitritt realistische langfristige nationale Strategien zur allmählichen effektiven Angleichung aufgestellt werden, mit deren Umsetzung sofort begonnen werden sollte. Im Rahmen dieser Strategien wären vorrangige Handlungsbereiche und bis zum jeweiligen Beitrittstermin zu erreichende Ziele sowie Zeitpläne für die weitergehende vollständige Umsetzung festzulegen. Außerdem sollten nach der Agenda 2000 alle neue Investitionen mit dem Besitzstand vereinbar sein. Daher werden in dieser Mitteilung einige Fragen untersucht, die die Kandidatenländer bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien in Betracht ziehen sollten.

Die Kandidatenländer Mittel- und Osteuropas stehen vor einer Reihe von Herausforderungen:

  • rechtlicher Art: Die Umsetzung des umweltrechtlichen Besitzstandes erfordert eine ausführliche Analyse der nationalen Vorschriften der MOEL, damit Prioritäten festgesetzt werden können;
  • institutioneller Art: Die Kandidatenländer müssen die Verwaltungsstrukturen ausbauen, die Effizienz verstärken und die Koordinierung zwischen den mit der Durchführung umweltrechtlicher Vorschriften betrauten Stellen verbessern;
  • finanzieller Art: Der Entwicklung von Finanzierungsstrategien sollte unmittelbar Vorrang eingeräumt werden. Schätzungen für die gesamte Region kommen zu dem Ergebnis, dass die Investitionskosten für die umweltrechtliche Angleichung bei etwa 100-120 Mrd. Euro liegen dürften.

Bereichsspezifisch lassen sich die Herausforderungen unterteilen in

  • Luftverschmutzung: Sie stammt im wesentlichen aus Emissionen aus ortsfesten Quellen, wie Kraftwerken und Fernheizwerken. Als einen der ersten Schritte müssen diese Länder diejenigen Gebiete und städtischen Ballungszentren ausfindig machen, in denen die EU-Grenzwerte überschritten werden. Ebenso wichtig ist die Anpassung der Raffinerien an die EU-Standards;
  • Abfallentsorgung: die Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften wurden 1997 in einigen Ländern beschleunigt (nationale Investitionsprogramme, Modernisierung von Verbrennungsanlagen);
  • Wasserverschmutzung: In den meisten Ländern sind umfangreiche Investitionsprogramme zur Verbesserung der Trinkwasserqualität und der Abwasserbehandlung im Gange. Dagegen wurden bei der Umsetzung und Durchführung der Nitratrichtlinie keine nennenswerten Fortschritte erzielt;
  • Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten, Risikomanagement: Hier müssen die Kandidatenländer große Anstrengungen unternehmen, da sie stark umweltverschmutzende Industriebetriebe und Energieerzeugungsanlagen besitzen. Die Umsetzung und Anwendung der Seveso-Richtlinie würde das Risiko schwerer Unfälle in Industrieanlagen deutlich einschränken;
  • Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz: In allen Beitrittsländern wurde in letzter Zeit ein grundlegendes Gesetz verabschiedet, das noch durch weitere Rechtsvorschriften ergänzt werden muss, um die volle Konformität mit dem Besitzstand der Gemeinschaft herbeizuführen. Diese Rechtsvorschriften werden auch dann gebraucht, wenn das Land keine Kernkraftwerke besitzt.

Die Kommission hat eine Reihe von vorrangigen Zielen festgesetzt, die den Kandidatenländern bei der Erstellung ihrer Nationalen Programme für die Übernahme des Besitzstands der Gemeinschaft (NPAA) helfen können. Diese Ziele müssen nach einer eingehenden Analyse der Lage der Umwelt in jedem einzelnen Land festgesetzt werden. Nach Ansicht der Kommission haben alle diese Länder große Probleme in den Bereichen

  • Luftverschmutzung,
  • Wasserverschmutzung,
  • Abfallentsorgung.

Die Kandidatenländer müssen die rechtlichen und verwaltungstechnischen Lücken in ihren jeweiligen Vorschriften füllen, um sowohl die Lage der Umwelt als auch ihre wirtschaftliche Situation und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zu diesem Thema hat die Kommission 1997 ein Arbeitspapier mit dem Titel "Guide to the Approximation of the European Union Environmental Legislation" erstellt, in dem die wichtigsten Probleme der Kandidatenländer und die Maßnahmen aufgeführt sind, die diese ergreifen sollten.

Bei der Aufstellung der nationalen Programme müssen die Kandidatenländer untersuchen,

  • wie Programme zur Förderung von Energieeffizienz, umweltfreundlicheren Technologien, Abfallminimierung und -verwertung in die Wirtschaftspolitik und die einzelnen Politikbereiche des Landes integriert werden können;
  • wie die industrielle und landwirtschaftliche Erzeugung so ausgerichtet werden kann, dass sie langfristig tragbar ist;
  • wie die ökologischen Vorteile während der Übergangsphase später beibehalten werden können.

Die Anwendung des umweltrechtlichen Besitzstands erfordert kostspielige Infrastrukturen in den Bereichen

  • Trinkwasserversorgung,
  • Abwasserbehandlung,
  • Großfeuerungsanlagen,
  • Abfallentsorgung.

Da es gemeinhin kostengünstiger ist, Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung als festen Bestandteil bei neuen Investitionen einzuführen, als bereits bestehende Anlagen nachzurüsten, sieht die Agenda 2000 vor, dass alle neuen Investitionen mit dem Besitzstand vereinbar sein sollten. Die Bereitstellung von Finanzmitteln der Gemeinschaft wird von der Erfüllung dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Die internationalen Finanzinstitute sollten angeregt werden, ähnliche Bedingungen anzuwenden.

Die Kandidatenländer müssen selbst die erforderlichen Mittel für die Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstands beschaffen. Doch haben die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mit ihren bilateralen Programmen dabei eine wichtige Rolle zu spielen.

Die Kommission hat ihre Anstrengungen im Bereich Umwelt vor allem durch das PHARE-Programme verstärkt, aber auch durch die Förderung der Teilnahme der Kandidatenländer auf eigenen Wunsch am gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE).

Die Gemeinschaft hat ihre in der Heranführungsphase geleistete Unterstützung im Umweltbereich nach dem Jahr 2000 erheblich ausgeweitet. Dabei wurde vor allem das Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB) eingesetzt, das die Bereiche Umwelt und Verkehr betrifft.

Damit die Mittel effizient genutzt werden, muss die ausländische Unterstützung konzentriert, koordiniert und gezielt eingesetzt werden. Daher hat die Kommission sich bereit erklärt, den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit internationalen Finanzinstituten auszubauen. Ferner wird sie die Kandidatenländer durch Anleitungen und technische Hilfe in rechtlichen und administrativen Fragen unterstützen, die für die Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstands relevant sind.

Der Erweiterungsprozess bietet Herausforderungen und Chancen für die Umwelt nicht nur in den Bewerberländern, sondern in Europa als Ganzem. Er ist daher in der Perspektive der Einbeziehung der Umweltdimension in alle wichtigen Politikbereiche zu sehen, um Europa dem Ziel einer echten nachhaltigen Entwicklung näher zu bringen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt

6) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(98) 294 endg.Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

Mitteilung - KOM(2001) 304 Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2001 über die Finanzierung des Umweltschutzes in den Bewerberländern.

Das Ziel dieser Mitteilung ist es, die Bewerberländer bei der Festlegung klarer und glaubhafter Finanzierungspläne für ihren Bedarf im Hinblick auf den Beitritt zu unterstützen und unter anderem potentielle Finanzierungsquellen und Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Einnahmen für die erforderlichen Umweltinvestitionen zu finden. In der Mitteilung werden zunächst die wichtigsten investitionsintensiven Richtlinien des Sektors aufgeführt (Anhang 1). Sie empfiehlt den Kandidatenländern, zunächst ihre Prioritäten für Investitionen festzulegen und zwar sowohl hinsichtlich der einzelnen Umweltsektoren also innerhalb der jeweiligen Sektoren. Auch die Kriterien für die Festlegung der Prioritäten sind aufgeführt. Die Kandidatenländer erfahren darin auch, wie sie ein Investitionsprogramm vorbereiten. Ferner wird auf die verschiedenen Investitsionsquellen und auf die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme verwiesen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 19.06.2001

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