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Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Die Europäische Union muss den Schwerpunkt ihrer Politik auf Wachstum und Beschäftigung legen. Die aktuellen Grundzüge der Wirtschaftspolitik spiegeln die Neubelebung der Strategie von Lissabon wider. Im Mittelpunkte dieser Grundzüge stehen die makroökonomische Politik * und die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten anwenden müssen, um Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver zu machen (mikroökonomische Politik) *.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates 2005/601/EG vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005 – 2008) [Amtsblatt L 205 vom 6.8.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Empfehlung fügt sich in den allgemeinen Rahmen der Strategie von Lissabonein (EN). Die Union muss die ihr zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren, um das Ziel dieser Strategie zu erreichen, d. h. die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Die Empfehlung umfasst zwei Teile: Im ersten Teil wird aufgezeigt, welchen Beitrag die makroökonomische Politik zur Lissabon-Strategie leisten kann; der zweite Teil befasst sich mit den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Stimulierung der Wachstumsfaktoren Wissen und Innovation treffen sollten (mikroökonomische Politik *). Die für alle Mitgliedstaaten geltenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden durch das „Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2005 – 2008“ ergänzt.

Die Wirtschaft in der Union: Bestandsaufnahme

Zunächst wird die derzeitige Lage der Wirtschaft in der EU beschrieben. Die Wirtschaftstätigkeit, die seit Mitte 2003 an Schwung gewonnen hatte, entwickelte sich im zweiten Halbjahr 2004 aufgrund externer Faktoren wie hohen und stark schwankenden Ölpreisen und der langsameren Ausweitung des Welthandels wieder rückläufig. Der Rat stellt fest, dass das mangelnde Erholungsvermögen einiger europäischer Volkswirtschaften teilweise auf Strukturschwächen zurückzuführen ist. Das reale BIP-Wachstum wird 2005 voraussichtlich weiterhin mäßig ansteigen.

Der Weltwachstumszyklus erreicht seinen Hochpunkt und fängt die dämpfende Wirkung der höheren Weltölpreise auf. Die EU-Binnennachfrage wird zunehmend dazu beitragen müssen, den Aufschwung anzuschieben.

Die Strukturpolitik und die makroökonomische Politik müssen vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Rohstoffpreise, insbesondere des Ölpreises, und sinkender Preise für Industriegüter analysiert werden. Potenzielle Wachstumsraten in der EU sind in hohem Maße von der wachsenden Zuversicht der Unternehmen und Verbraucher sowie von günstigen globalen Wirtschaftsentwicklungen, auch bei den Ölpreisen und den Wechselkursen, abhängig.

Auch wenn mit einem Rückgang der Arbeitslosenquote zu rechnen ist, bereitet die nur langsame Erholung der EU-Konjunktur weiterhin Sorge.

Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung

Der Rat strebt eine makroökonomische Politik an, die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung schafft und die wirtschaftliche Stabilität sichert. Die Geldpolitik kann einen Beitrag dazu leisten, indem sie die Preisstabilität sichert.

Die Empfehlung enthält sechs von den Mitgliedstaaten zu beachtenden Leitlinien zur Wirtschaftspolitik:

  • Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum: Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Sie sollten keine prozyklische Finanzpolitik betreiben, d.h. in Zeiten eines übermäßigen Defizits mehr ausgeben, wenn das Gegenteil - die Senkung der öffentlichen Ausgaben - nötig ist. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen wirksame Maßnahmen zu dessen Korrektur ergreifen und gegebenenfalls Strukturreformen durchführen.
  • Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit: Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten ihre Staatsschulden abbauen, um die öffentlichen Finanzen zu stärken und die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so zu reformieren, dass sie finanziell tragfähig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind. Ferner sollten sie Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen.
  • Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation: Die Mitgliedstaaten sollten die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten. Darüber hinaus sollte das Wachstumspotenzial durch eine Anpassung der Steuerstrukturen gestärkt werden. Mithilfe von Bewertungsverfahren sollte gewährleistet werden, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.
  • Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität: Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen. Diese sollten dazu führen, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen.
  • Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik: Die Mitgliedstaaten sollten Reformen der Arbeits- und Warenmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern. Sie sollten die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch mehr Flexibilität, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Ferner sollten die Steuer- und Sozialleistungssysteme reformiert werden, damit größere Anreize geboten werden können und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte sollte erhöht werden, wobei gleichzeitig Flexibilität, Arbeitsplatzsicherheit und Investitionen in Humankapital gewährleistet sein sollten.
  • Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU: Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere

- darauf achten, dass ihre Staatsfinanzen finanzpolitisch tragfähig sind;

- zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung langfristig fördert, Preisstabilität gewährleistet und somit das Vertrauen der Verbraucher und Investoren stärkt;

- Strukturreformen vorantreiben;

- sicherstellen, dass der Einfluss des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.

Mikroökonomische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials

Nach Ansicht des Rates sind Fortschritte bei der Arbeitsplatzschaffung und beim Produktivitätswachstum unerlässlich für die Steigerung des Wachstumspotenzials der EU. Ein wesentlicher Wachstumsmotor sind Investitionen in Forschung, Entwicklung, Innovation und Bildung. Die internationale Dimension von FuE sollte über eine gemeinsame Finanzierung und den Abbau von Hindernissen für die Mobilität von Forschern und Studenten gestärkt werden. Der Rat hat zehn Leitlinien für mikroökonomische Reformen ausgearbeitet, die auf die Erhöhung des Wachstumspotenzials zielen:

  • Verstärkte und effizientere Investitionen in Forschung und Entwicklung: Die Unternehmen sollten bei der Stärkung und Verbesserung der Investitionen in diesen Bereichen eine Schlüsselrolle spielen. Der Rat bestätigt das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010. Dabei ist Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmenpaket zur Förderung von FuE-Investitionen durch folgende Maßnahmen weiterentwickeln:- Verbesserung der Rahmenbedingungen und Gewährleistung, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten und attraktiven Umfeld agieren;- wirksamere und effizientere öffentliche FuE-Investitionen;- Ausbau von öffentlich-privaten Partnerschaften;- Ausbau und Stärkung von Spitzenkompetenzzentren der Bildungs- und Forschungseinrichtungen;- Verbesserung des Technologietransfers zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen;- Ausbau und bessere Nutzung von Anreizen für private FuE;- Modernisierung der Verwaltung von Forschungseinrichtungen und Universitäten;- Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an qualifizierten Forschern;
  • Förderung aller Formen der Innovation: Die Mitgliedstaaten sollten sich schwerpunktmäßig bemühen, die Innovationsunterstützung, insbesondere für Technologieverbreitung und -transfer, zu verbessern und Innovationspole zu schaffen, die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen zusammenbringen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten Anreize zur Förderung des grenzüberschreitenden Wissenstransfers und zur Ausrichtung des öffentlichen Auftragswesens auf innovative Güter und Dienstleistungen schaffen. Der Zugang zu in- und ausländischen Finanzmitteln ist zu erleichtern. Zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sind effiziente und erschwingliche Mittel bereitzustellen.
  • Förderung der Verbreitung und effizienten Nutzung der IKT und Aufbau einer Informationsgesellschaft, an der alle teilhaben: Die Mitgliedstaaten sollten die umfassende Nutzung von IKT im öffentlichen Dienst, in KMU und in den Haushalten fördern. Sie müssen den erforderlichen Rahmen für die hiermit verbundene Änderung in der Arbeitsorganisation in der Wirtschaft festlegen und eine starke Präsenz der europäischen Industrie in den Schlüsselbereichen der IKT fördern. Die Mitgliedstaaten müssen unter anderem die Stabilität und Sicherheit von Netzwerken und Informationen sicherstellen.
  • Stärkung der Wettbewerbsvorteile der industriellen Basis Europas: Damit Europa eine moderne und aktive Industriepolitik betreiben kann, ist die Stärkung der Wettbewerbsvorteile der industriellen Basis unverzichtbar. Dazu gehören die Förderung attraktiver Rahmenbedingungen für die Industrie, die Erhöhung der Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit, um sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen, die Entwicklung neuer Technologien, die Schaffung neuer Märkte durch die Förderung neuer Technologie-Initiativen auf der Grundlage öffentlich-privater Partnerschaften und durch die Schaffung von Unternehmenspolen in der Europäischen Union.
  • Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung und Verbesserung des Umweltschutzes: Die Mitgliedstaaten sollten prioritär auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Entwicklung nachhaltiger, insbesondere erneuerbarer Energien sowie die rasche Verbreitung umweltfreundlicher Technologien auf europäischer und internationaler Ebenen hinarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten kleine und mittlere Unternehmen besonders berücksichtigen und die Beihilfen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und mit nachhaltiger Entwicklung nicht vereinbar sind, abbauen. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist dem Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten, gegen den Klimawandel anzugehen und die Kyoto-Ziele () umzusetzen.
  • Ausbau und Vertiefung des Binnenmarktes: Die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen, das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen, die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft effizient anwenden, einen Binnenmarkt für Dienstleistungen fördern, die Integration der Finanzmärkte beschleunigen u. a.
  • Offene und wettbewerbsorientierte Gestaltung der Märkte und Nutzung der Vorteile der Globalisierung: Um die Vorteile der Globalisierung nutzen zu können, müssen die Mitgliedstaaten prioritär die regulatorischen Hindernisse beseitigen, die dem Wettbewerb und dem Handel entgegenstehen. Die Wettbewerbspolitik muss konsequenter durchgesetzt werden, und die wettbewerbsverzerrend wirkenden staatlichen Beihilfen sind abzubauen. Eine offene und wettbewerbsorientierte Gestaltung der Märkte setzt auch Investitionen in Forschung und Entwicklung voraus. Die Mitgliedstaaten müssen die Öffnung nach außen, insbesondere in einem multilateralen Kontext, fördern.
  • Wettbewerbsfreundlichere Gestaltung des Unternehmensumfelds: Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu verstärken und private Initiativen durch bessere Regelungen zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwaltungslast für Unternehmen, vor allem für KMU, verringern, die Qualität der Rechtsvorschriften verbessern und die Unternehmen zur Entwicklung ihrer sozialen Verantwortung anregen.
  • Förderung der unternehmerischen Kultur und KMU-freundlichere Gestaltung des Wirtschaftsumfelds: Die Mitgliedstaaten sollten den Zugang zur Finanzierung verbessern, um Gründung und Ausbau von KMU zu fördern. Zu einem unternehmerfreundlichen Umfeld gehören auch eine Vereinfachung der Steuersysteme und die Verringerung der Lohnnebenkosten. Ferner ist das Innovationspotenzial der KMU zu stärken (z.B. durch sinnvolle Unterstützungsdienstleistungen). Die nationalen Rechtsvorschriften für Konkurs, Eigentumsübertragung u. a. sind zu überarbeiten, damit nach wie vor bestehende Hindernisse ausgeräumt werden können.
  • Verbesserung der europäischen Infrastruktur: Eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur erleichtert die Mobilität von Personen, Gütern und Dienstleistungen in der gesamten Union. Das Vorhandensein einer Infrastruktur gibt bei der Standortentscheidung von Unternehmen häufig den Ausschlag. Die Mitgliedstaaten müssen die für die Entwicklung einer derartigen Infrastruktur förderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Der Aufbau öffentlich-privater Partnerschaften ist zu erwägen. Die Mitgliedstaaten sollten sich mit der Frage angemessener Preisgestaltungssysteme für die Nutzung der Infrastruktur auseinandersetzen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • makroökonomische Politik: dieser Begriff umfasst politische Maßnahmen, die gesamtwirtschaftliche Faktoren wie Preisniveau, Arbeitslosigkeit, Wachstumspotenzial, Bruttoinlandsprodukt usw. beeinflussen sollen.
  • mikroökonomische Politik: dieser Begriff umfasst politische Maßnahmen, die die wirtschaftlichen Entscheidungen natürlicher oder juristischer Personen lenken sollen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Rates vom 27. März 2007 zu den 2007 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 92 vom 3.4.2007]. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, gemäß den in der Empfehlung festgelegten Vorgaben zu handeln, um die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 zu aktualisieren. Die im Anhang des Dokuments festgelegten Vorgaben enthalten für jeden Mitgliedstaat spezifische Empfehlungen.

Die Mitgliedstaaten müssen über die ergriffenen Maßnahmen in ihrem nächsten Jahresbericht über die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Strategie berichten.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

  • GD Wirtschaft und Finanzen (EN).

Letzte Änderung: 03.04.2007

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