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Fortbildungsprogramm für die Fachkreise der audiovisuellen Industrie (MEDIA II Fortbildung) (1996-2000)

Mit dem Programm MEDIA II soll die audiovisuelle Industrie der Europäischen Union unterstützt werden, um die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke anzukurbeln. Ziel ist es , die Beherrschung des europäischen Markts durch vor allem amerikanische Importprogramme zu verhindern.

MEDIA II umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 2000 und bildet die Fortsetzung des Programms MEDIA (1991-1995).

Das Programm besteht aus zwei Teilen: Der erste bezieht sich auf die Entwicklung und den Vertrieb der europäischen audiovisuellen Produktionen (MEDIA II - Entwicklung und Vertrieb) und der zweite auf die Fortbildung der Fachkreise der audiovisuellen Industrie.

Der nachstehend erläuterte Teilbereich MEDIA II - Fortbildung soll die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Grundausbildung und Weiterbildung fördern, um die Kompetenzen der Fachleute des audiovisuellen Sektors zu erweitern.

RECHTSAKT

Entscheidung 95/564/EG des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA II - Fortbildung) [Amtsblatt L 321 vom 30.12.1995].

ZUSAMMENFASSUNG

Durch die Entscheidung wird ein Programm der beruflichen Fortbildung für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 aufgestellt. Mit diesem Programm sollen den Fachkreisen der audiovisuellen Industrie die erforderlichen Fachkenntnisse im Hinblick auf die bestmögliche Nutzung der europäischen Dimension des Marktes und der neuen Technologien vermittelt werden.

Mit dem Programm werden folgende Ziele angestrebt:

  • Es soll den Erfordernissen dieser Industrie Rechnung getragen und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden, indem die Berufsausbildung insbesondere in den Bereichen Management und Marketing, Nutzung und Entwicklung neuer Technologien sowie Drehbuchgestaltung verbessert wird.
  • Die Schaffung von Netzen zwischen den Bildungseinrichtungen soll gefördert werden, um den Austausch von Know-how und die Konzeption von Fortbildungsmodulen zu vereinfachen.

Der für die Durchführung des Programms angesetzte Referenzbetrag beläuft sich auf 45 Millionen ECU. Die Empfänger einer Gemeinschaftshilfe tragen einen wesentlichen Teil der Kosten (mindestens 50 %). In besonderen Fällen kann dieser Prozentsatz auf 25% gesenkt werden.

Die Kommission wird bei der Durchführung des Programms von einem Ausschuss unterstützt, dem zwei Vertreter je Mitgliedstaat angehören und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL), Zypern, Malta, die EFTA-Staaten, die dem EWR-Abkommen beigetreten sind, sowie Drittländer, die Kooperationsabkommen mit Bestimmungen über den audiovisuellen Bereich geschlossen haben, an dem Programm beteiligen.

Sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen des Programms eingeleitet werden, unterliegen einer Ex-ante-Evaluierung, einer Begleitung (die ausgewählten Zuschussempfänger legen der Kommission einen Jahresbericht vor) sowie einer Ex-post-Evaluierung.

Nach zweieinhalbjähriger Laufzeit des Programms unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Evaluierungsbericht, dem gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung des Programms beigefügt sind. Nach Abschluss des Programms erstellt sie einen weiteren Bericht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 95/564/EG

01.01.1996

-

ABl. L 321 vom 30.12.1995-

VERWANDTE RECHTSAKTE

ERGEBNISSE UND DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS MEDIA II - FORTBILDUNG

Bericht der Kommission vom 18. Dezember 2003 über die Durchführung und die Ergebnisse des Programms MEDIA II (1996-2000) [KOM(2003) 802 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht werden die Auswirkungen des Programms MEDIA II auf den europäischen audiovisuellen Sektor insgesamt sowie auf die einzelnen Teilbereiche (Vertrieb, Entwicklung, Fortbildung) ausgewertet:

Insbesondere in Bezug auf den Bereich Fortbildung hebt der Bericht hervor, dass sich die Maßnahmen drei großen Bereichen zuordnen lassen: Management und Marketing, Nutzung und Entwicklung neuer Technologien für die Produktion audiovisueller Programme sowie Drehbuchgestaltung.

Im Zeitraum 1996-2000 wurden 186 Fortbildungsmaßnahmen kofinanziert, während sich der Beitrag von MEDIA II auf 39,7 Mio. Euro belief. Die Initiativen im Zusammenhang mit den neuen Technologien zogen die meisten Teilnehmer an, gefolgt von den Initiativen in den Bereichen Management und Marketing sowie Schreibtechniken. Ein breites Spektrum von Akteuren (von Hochschulen bis Vereinigungen) konnte vom Teilprogramm Fortbildung des Programms MEDIA II profitieren.

Die Wirkung des Teilprogramms Fortbildung kann nur mittel- oder langfristig bewertet werden. Es zeigt sich jedoch schon jetzt, dass die im Rahmen von MEDIA II unterstützten Fortbildungsmaßnahmen dazu beigetragen haben, einen tief greifenden Wandel der Mentalität und der Gepflogenheiten der unabhängigen europäischen Fachkreise in Hinblick auf eine bessere Berücksichtigung der europäischen Dimension, der Entwicklungsphase der Projekte sowie der transnationalen Zusammenarbeit und der Schaffung spontaner Netze zu bewirken.

FORTSETZUNG VON MEDIA II - FORTBILDUNG: MEDIA Plus-FORTBILDUNG (2001-2005)

Beschluss Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-Fortbildung) (2001-2005) [Amtsblatt Nr. L 26 vom 27.1.2001].

Als Fortsetzung von MEDIA II - Fortbildung wird das Programm MEDIA Plus-Fortbildung für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 (anschließend verlängert bis zum 31. Dezember 2006) mit 50 Mio. Euro ausgestattet. Die Ziele des Teilbereichs Fortbildung des Programms MEDIA Plus entsprechen im Wesentlichen denen von MEDIA II - Fortbildung.

Letzte Änderung: 27.04.2004

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