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Gemeinsames Unternehmen GALILEO
GALILEO ist das europäische Satellitennavigations- und Ortungssystem. Das von der Europäischen Kommission initiierte und gemeinsam mit der Europäischen Weltraumorganisation entwickelte System wird der Europäischen Union (EU) eine vom amerikanischen GPS und dem russischen GLONASS unabhängige Technologie zur Verfügung stellen. Durch diese 2002 erlassene Verordnung wurde das gemeinsame Unternehmen für die Verwaltung der Entwicklungsphase des Programms GALILEO gegründet. Sie wurde anschließend geändert, um das gemeinsame Unternehmen zum 31. Dezember 2006 aufzulösen. Da die Entwicklungsphase bis Ende 2008 verlängert werden musste, wurden die Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens auf die europäische GNSS-Aufsichtsbehörde übertragen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates vom 24. Mai 2002 zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo [Vgl. ändernde Rechtsakte]
ZUSAMMENFASSUNG
Angesichts der Notwendigkeit, der Industrie und den Dienstleistern positive Impulse zu verleihen und gleichzeitig die Unabhängigkeit Europas bei einer so wesentlichen Technologie zu gewährleisten, ist die Durchführung des Satellitennavigationsprogramms GALILEO in mehreren Etappen vorgesehen:
In dieser Verordnung werden die Grundsätze und grundlegenden Elemente des gemeinsamen Unternehmens GALILEO festgelegt. Ziel ist die Schaffung einer flexiblen Struktur, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, die in der Lage ist, die zum Aufbau eines europäischen Satellitennavigationssystems erforderlichen Verträge zu schließen und die dafür erforderliche Forschung und technologische Entwicklung ermöglicht. Ursprünglich sollte es für die Dauer von 2002 bis 2005, also bis zum Ende der Entwicklungsphase bestehen, wobei dieser Zeitraum eventuell noch verlängert werden konnte. Da die Entwicklungsphase erst nach Ende 2008 abgeschlossen sein würde, hielt des die Union im Jahr 2007 für unnötig, das Bestehen des gemeinsamen Unternehmens zu verlängern, weil die im Jahr 2004 gegründete GNSS-Aufsichtsbehörde in der Lage war, die entsprechenden Aufgaben wahrzunehmen.
Das gemeinsame Unternehmen Galileo wurde daher zum 31. Dezember 2006 aufgelöst.
Die beiden Hauptaufgaben des gemeinsamen Unternehmens waren:
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 876/2002 |
28.5.2002 |
- |
Amtsblatt L 138 vom 28.5.2002 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 |
22.12.2006 |
- |
Amtsblatt L 367 vom 22.12.2006 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) - GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China [KOM(2003) 578 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Einbindung des Programms EGNOS in das Programm GALILEO [KOM(2003) 123 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Stand der Durchführung des Forschungsprogramms GALILEO zu Beginn des Jahres 2004 [KOM(2004) 112 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Die Bestandsaufnahme findet weniger als sechs Monate nach der Gründung des gemeinsamen Unternehmens GALILEO statt. Nach Ansicht der Kommission war 2003 ein entscheidendes Jahr für das Programm. Die beiden ersten Versuchssatelliten wurden bestellt. Sie senden ihre Signale ab dem Jahr 2006 aus und belegen so die im Juni 2003 auf der Weltfunkkonferenz zugeteilten Frequenzen. Die internationale Zusammenarbeit ist in vollem Aufschwung, da das Interesse von Drittländern weiter wächst. Die Europäische Union schloss mit China im Oktober 2003 einen Vertrag, und gemeinsame Vorhaben sind im Gange mit den USA (Vertrag im Februar 2004), mit Israel (Vertrag im März 2004), mit Russland, Brasilien, Indien, Japan, Kanada und Süd-Korea. Für den Übergang zur Einrichtungsphase 2006-2007 und der Betriebsphase nach dem Jahr 2008 (nach dem ursprünglichen Zeitplan) bekundeten drei Konsortien ihr Interesse, in das Programm zu investieren. Das ausgewählte Unternehmen soll sich mit einem Beitrag von etwa 1,5 Milliarden Euro beteiligen.
Mitteilung der Kommission vom 24.9.2002 an das Europäische Parlament und den Rat - Derzeitiger Stand des GALILEO-Programms [KOM(2002) 518 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Vier Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 wird durch die Mitteilung ein Überblick über die Durchführung des GALILEO-Programms (Entwicklungsphase) gegeben. Die Errichtung des Gemeinschaftsunternehmens hat sich aufgrund von Schwierigkeiten innerhalb der Europäischen Weltraumorganisation, die Beiträge der Mitgliedstaaten abschließend zu regeln, verspätet. Der Sicherheitsausschuss wird in Kürze eingerichtet werden. Das technische Dokument, das die GALILEO-Mission sowie die Bandbreite, die Leistungsmerkmale und die technischen Charakteristika der damit verbundenen Dienste näher definiert, sowie der Frequenzplan sind erweitert worden. Auf der nächsten Weltfunkkonferenz (WRC) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Juni/Juli 2003 soll für GALILEO ein hinreichend flexibler Zugang zu Funkfrequenzen für die Einrichtung aller vorhergesehenen Dienste und deren Kompatibilität mit anderen Satellitennavigationsprogrammen (US-amerikanischer GPS-Dienst, russischer GLONASS-Dienst, chinesische Systeme) bestätigt werden. Der weltumspannende Einsatz von GALILEO setzt eine effiziente Zusammenarbeit mit allen Drittländern voraus.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat - Beginn der Errichtungs- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms [KOM(2004) 636 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Letzte Änderung: 02.08.2007