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Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste (Empfehlung aus dem Jahr 2006)

In der Empfehlung wird dazu aufgefordert, in Bezug auf den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde in den Bereichen Rundfunk und Internetdienste einen weiteren Schritt hin zu einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Wirtschaft und sonstigen Akteuren zu tun. Die Empfehlung ergänzt die Empfehlung 98/560/EG des Rates zum gleichen Thema unter Berücksichtigung neuerer technologischer Entwicklungen sowie der Weiterentwicklung der Medienlandschaft.

RECHTSAKT

Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste [Amtsblatt L 378 vom 27.12.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Entwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien erfordert ständige Wachsamkeit mit Blick auf den Schutz der Rechte des Einzelnen. Es muss sichergestellt sein, dass die im Rahmen von audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind, dass sie den Grundsatz der Menschenwürde beachten und dass sie die Entwicklung Minderjähriger nicht beeinträchtigen.

Die Entstehung eines europäischen Medienraums, der nicht nur auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung basiert, sondern auch auf der Achtung der Rechte der Nutzer, insbesondere der minderjährigen Nutzer, erfordert ein Tätigwerden auf allen Ebenen: auf europäischer Ebene wie auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und sonstiger Akteure.

MASSNAHMEN AUF EBENE DER MITGLIEDSTAATEN

Die Mitgliedstaaten werden in der Empfehlung aufgefordert, bei allen audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten die für einen besseren Schutz Minderjähriger und einen besseren Schutz der Menschenwürde erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Recht auf Gegendarstellung in allen Medien

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, für den Bereich der Online-Medien ein Recht auf Gegendarstellung oder gleichwertige Abhilfemaßnahmen vorzusehen.

Förderung einer verantwortungsvollen Mediennutzung durch Minderjährige

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Minderjährigen durch geeignete Maßnahmen eine verantwortungsbewusste Nutzung von audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten zu ermöglichen. Erreicht werden kann dies unter anderem durch eine bessere Aufklärung von Eltern, Lehrern und Ausbildern über die Möglichkeiten, die die neuen Dienste bieten, wie auch über die Möglichkeiten, Minderjährige zu schützen.

Förderung einer verantwortungsvollen Haltung bei den einschlägigen Berufsgruppen, Vermittlern und Nutzern

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, eine verantwortungsvolle Haltung bei den einschlägigen Berufsgruppen, Vermittlern und Nutzern zu fördern:

  • Die Mitgliedstaaten sollen die Branche - audiovisuelle Medien und Online-Informationsdienste - dazu anhalten, jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern und derartige Diskriminierungen zu bekämpfen.
  • Sie sollen zu Wachsamkeit und zur Meldung von als illegal erachteten Internetseiten aufrufen.
  • In Zusammenarbeit mit den einschlägigen Berufsgruppen und den Regulierungsbehörden auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sollen sie einen Verhaltenskodex abfassen.

Bekämpfung illegaler Aktivitäten

Eine wesentliche Rolle fällt Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Internet zu, die für Minderjährige schädlich sein können. In der Empfehlung wird vorschlagen, folgende Maßnahmen ins Auge zu fassen:

  • Einführung von Gütezeichen für Diensteanbieter, damit Nutzer ohne Probleme feststellen können, ob ein bestimmter Diensteanbieter sich an einen bestimmten Verhaltenskodex hält;
  • Schaffung geeigneter Instrumente zur Meldung illegaler und/oder verdächtiger Aktivitäten im Internet.

MASSNAHMEN AUF EBENE DER WIRTSCHAFT

Nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Branche der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste ebenso wie die übrigen Akteure sind aufgerufen, bei den von ihnen angebotenen Diensten für die Achtung der Menschenwürde und den Schutz Minderjähriger Sorge zu tragen.

Positive Maßnahmen zugunsten Minderjähriger

In der Empfehlung werden verschiedene Initiativen vorgeschlagen, unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Regulierungs-, Selbstregulierungs- und Koregulierungsgremien der Mitgliedstaaten. Des Weiteren wird der Austausch bewährter Praktiken angeregt, wenn es beispielsweise um Fragen geht wie die Einführung von Systemen gemeinsamer beschreibender Symbole oder Warnmeldungen, die es dem Nutzer erleichtern, den Inhalt der angebotenen Dienste zu bewerten.

Technische Maßnahmen

Die Branche wird aufgefordert, die Möglichkeit der Entwicklung von Filtern zu prüfen, die verhindern, dass Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, ins Internet gestellt werden. Auch wird sie ermuntert, geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Verwendung von Systemen zur Kennzeichnung der im Internet verbreiteten Inhalte zu fördern.

Bekämpfung von Diskriminierung

Die Branche wird in der Empfehlung aufgefordert, Lösungen zu entwickeln, um wirksam gegen jegliche Aufstachelung zur Diskriminierung im Zusammenhang mit der Erbringung von audiovisuellen Diensten und Online-Informationsdiensten vorzugehen. Im Übrigen gilt es, ein differenziertes und realistisches Bild der Möglichkeiten und Fähigkeiten von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu vermitteln.

Initiativen der Kommission

Zusätzlich zu den Aktionen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet (2005-2008) plant die Kommission verschiedene Initiativen, die auf eine Verbesserung des Schutzes Minderjähriger und des Schutzes der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und der Online-Informationsdienste abzielen. Gedacht ist insbesondere an Folgendes:

  • Einrichtung einer kostenlosen europäischen Telefon-Hotline, bei der sich Nutzer über Fragen des Schutzes von Minderjährigen und des Schutzes der Menschenwürde informieren können;
  • mögliche Unterstützung bei der Einführung eines generischen Domänennamens der zweiten Ebene, der ständig kontrollierten Internetseiten vorbehalten ist, deren Betreiber sich verpflichten, Minderjährige und ihre Rechte zu achten;
  • Unterstützung bei der Vernetzung von Selbstregulierungsgremien und Förderung des Informationsaustauschs zwischen diesen; dabei besteht das Ziel darin, die Wirksamkeit von Verhaltenskodizes und Selbstregulierungskonzepten zu bewerten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde [Amtsblatt L 270 vom 7. Oktober 1998]

Diese Empfehlung aus dem Jahr 1998 ist der erste gemeinschaftliche Rechtsakt, der die Inhalte von audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten und den Schutz von Minderjährigen sowie den Schutz der Menschenwürde zum Gegenstand hat.

Letzte Änderung: 19.02.2007

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