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Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes durch Angleichung unterschiedlicher einzelstaatlicher Rechtsvorschriften hinsichtlich der Zuverlässigkeit von In-vitro-Diagnostika* zu gewährleisten. Die Richtlinie bietet ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten und stellt sicher, dass die Geräte die Ergebnisse erzielen, für die sie vorgesehen sind.
In der Richtlinie werden die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit, Auslegung und Herstellung festgelegt, die In-vitro-Diagnostika und deren Zubehör erfüllen müssen. Damit werden allgemein hohe Sicherheitsstandards gewährleistet und öffentliches Vertrauen hergestellt. Die Richtlinie ermöglicht, dass die Produkte in jedem Land der Europäischen Union verwendet werden können.
* Medizinprodukte: Vorrichtungen, einschließlich der benötigten Software, zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten; zur Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, zur Untersuchung, zum Ersatz oder zur Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs; oder als Empfängnisverhütung.
* In-vitro-Diagnostikum: Medizinprodukt, das als Reagenz, Kalibriermaterial oder Reagenzglas für Kontrollmaterial zur Diagnoseuntersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, z. B. für die Untersuchung von Blut auf Infektionszeichen oder von Urin auf das Vorhandensein von Glukose, verwendet wird.
Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 98/79/EG |
7.12.1998 |
7.12.1999 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 |
20.11.2003 |
– |
|
Verordnung (EG) Nr. 596/2009 |
7.8.2009 |
– |
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 98/79/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Entscheidung 2002/364/EG der Kommission vom 7. Mai 2002 über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In-Vitro-Diagnostika (ABl. L 131 vom 16.5.2002, S. 17-30). Siehe konsolidierte Fassung.
Empfehlung 2013/473/EU der Kommission vom 24. September 2013 zu den Audits und Bewertungen, die von benannten Stellen im Bereich der Medizinprodukte durchgeführt werden (ABl. L 253 vom 25.9.2013, S. 27-35)
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 14 vom 16.1.2015, S. 74-79)
Letzte Aktualisierung: 10.06.2020