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Antwort des Zolls auf jüngste Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie

Die Kommission schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, mit dem die Europäische Union (EU) im Zollbereich vor der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie besser geschützt werden soll. Die Maßnahmen umfassen vor allem wirksamere Rechtsvorschriften, eine effizientere Partnerschaft zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2005 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Antwort des Zolls auf jüngste Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie [KOM(2005) 479 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der vorliegenden Mitteilung werden eine Reihe von Initiativen dargelegt, mit denen die Bekämpfung der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie verbessert werden sollen. Es handelt sich im Wesentlichen um Maßnahmen, die von den Zollbehörden durchgeführt werden sollen.

PROBLEME UND GEFAHREN

Die Herstellung nachgeahmter Waren auf internationaler Ebene stellt eine Gefahr dar für:

  • Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsplätze der EU-Bürger (z. B. im Fall von Arzneimitteln oder Nahrungsmitteln);
  • Wettbewerbsfähigkeit und Handel der Europäischen Gemeinschaft (EG);
  • Investitionen im Bereich Forschung und Innovation der EG.

Bei der Beschlagnahme nachgeahmter Waren war in den Jahren von 1998 bis 2004 ein Anstieg um 1000 % zu verzeichnen. Im Jahr 2004 wurde 103 Millionen nachgeahmte Waren, darunter 4,4 Millionen Lebensmittel und alkoholische Getränke von den Zollbehörden in der EG beschlagnahmt. Da ein großer Teil dieser Waren auf dem Schwarzmarkt verkauft wird, entgehen den betroffenen Ländern Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe.

Bei der Mehrzahl der sichergestellten Waren handelt es sich um Haushaltsartikel, doch ist auch eine wachsende Zahl von High-Tech-Produkten zu verzeichnen. Solche Nachahmungen weisen inzwischen eine so gute Qualität auf, dass es immer schwieriger wird, zwischen Original und Fälschung zu unterscheiden. Die hohen Gewinne und die vergleichsweise geringen Risiken der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie wecken zunehmend auch das Interesse der organisierten Kriminalität.

Empfehlungen und Aktionsplan

Die Kommission unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen, um die Zollkontrollen zur Bekämpfung der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie in der Gemeinschaft zu stärken.

In ihrem Aktionsplan weist die Kommission darauf hin, dass Maßnahmen in folgenden Bereichen notwendig sind:

  • Verbesserung des Schutzes auf Gemeinschaftsebene, Gesetzgebung und Ausbau der operativen Kapazitäten;
  • Ausbau der Partnerschaft zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten;
  • Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Gesetzgebung

Die Zollkontrollen bei der Wareneinfuhr müssen verbessert werden, indem geprüft wird, inwieweit die derzeit angewandten Rechtsvorschriften und praktischen Maßnahmen ausreichen. Insbesondere müssen zwei Probleme angegangen werden. Das eine betrifft die vereinfachten Vernichtungsverfahren, die sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Verwaltungen Kosteneinsparungen ermöglichen. Das zweite betrifft die Möglichkeit für Reisende, in geringen Mengen Waren für den persönlichen Gebrauch einzuführen, bei denen es sich jedoch um Nachahmungen handeln kann.

Operative Kapazitäten

Um zu gewährleisten, dass operative Kapazitäten stets in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, muss auf neue Techniken und Instrumente zurückgegriffen werden. Maßnahmen müssen weiter ausgebaut und in einem neuen Plan für operative Kontrollen basierend auf Risikomanagement konsolidiert werden. Das Europäische Zollinformationssystem (CIS) ermöglicht den Zollbehörden der Mitgliedstaaten den Austausch von Informationen sowie die Durchführung von Nachforschungen im Zollbereich.

Partnerschaft

Die unumschränkte Einbindung der Unternehmen ist unerlässlich, um eine effektive Durchsetzung der zollrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Zollbehörden muss noch frühzeitiger erfolgen. Eine Lösung könnte ein EU-weites elektronisches Informationssystem zu den Rechten an geistigem Eigentum sein.

Internationale Zusammenarbeit

Nachgeahmte Waren werden hauptsächlich in Asien und insbesondere in China hergestellt. Die Bekämpfung der Herstellung und Ausfuhr nachgeahmter Waren erfordert eine internationale Zusammenarbeit. Die Kommission beabsichtigt,

  • weiter reichende Kontrollen bei der Ausfuhr und beim Umladen einzuführen;
  • die Vereinbarungen über Zollzusammenarbeit auszuschöpfen und auf Gebiete auszudehnen, in denen die Produktion nachgeahmter Waren in erheblichem Umfang betrieben wird;
  • das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) (EN) (ES) (FR) anzupassen;
  • die Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WCO) (EN) (FR), Europol und Interpol (EN) auszubauen;
  • bilaterale Vereinbarungen insbesondere mit China zu treffen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 13. März 2006 über eine Antwort des Zolls auf jüngste Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produktpiraterie [Amtsblatt C 67 vom 18.3.2006]

Verordnung (EG) Nr. 1891/2004 der Kommission vom 21. Oktober 2004 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen [ABl. L 328 vom 30.10.2004]

Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums [ABl. L 157 vom 30.4.2004]

Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen [ABl. L 196 vom 2.8.2003]

Diese Verordnung zeigt auf, mit welchen Mitteln und unter welchen Voraussetzungen die Zollbehörden tätig werden können, wenn der Verdacht besteht, dass Waren Rechte an geistigem Eigentum verletzen DPI.

Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung [ABl. L 82 vom 22.3.1997]

Mit dieser Verordnung soll ein Zollinformationssystem eingeführt werden, in dem die Zollinformationen zentralisiert werden.

Letzte Änderung: 09.01.2008

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