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Den Makel unternehmerischen Scheiterns überwinden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2007) 584 endgültig) – Die Stigmatisierung des unternehmerischen Scheiterns überwinden - für eine Politik der zweiten Chance - Umsetzung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • In dieser Mitteilung fordert die Europäische Kommission die Länder der Europäischen Union (EU) dazu auf, in ihren Ländern die Rechtsvorschriften und Verfahren im Bereich des unternehmerischen Scheiterns zu verbessern.
  • Viele solide Unternehmen existieren heute nur deshalb, weil ihre Gründer nach einem ersten Fehlschlag nicht gleich aufgegeben haben. Ein Konkurs kann überwunden werden, wenn der Unternehmer eine zweite Chance erhält.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Hälfte aller Unternehmen überlebt keine fünf Jahre. Doch das Scheitern von Unternehmen ist mit wirtschaftlicher Dynamik nicht unvereinbar. In der breiten Öffentlichkeit wird ein Konkurs oft mit Betrug oder persönlicher Unfähigkeit gleichgesetzt. Dabei sind nur 4 bis 6 % aller Konkurse betrügerischer Natur. Meistens ist ein Konkurs eine direkte Folge der Erneuerung von Unternehmen.

Konkurse sind teuer: Sie kosten Arbeitsplätze, Kaufkraft (nicht gezahlte Gehälter und Löhne) und Geld (unbezahlte Rechnungen). Daran könnte man etwas ändern, wenn Unternehmen in Schwierigkeiten besser unterstützt würden und wenn ihnen im Konkursfall ein Neustart erleichtert würde. Dazu kommt, dass gescheiterte Unternehmer, die einen zweiten Versuch wagen, aus ihren Fehlern gelernt haben und erfolgreicher sind. Aus diesen Gründen sollten gescheiterte Unternehmer eine zweite Chance erhalten.

Image in Öffentlichkeit, Schule und Medien

  • Die Europäer haben Angst vor einem Konkurs. Man muss ihnen beispielsweise mit Informationskampagnen und Lehrprogrammen vor Augen führen, dass ein zweiter Versuch zu einem normalen Lern-, Versuchs- und Entdeckungsprozess gehört.
  • Auch die Medien spielen eine wichtige Rolle, vor allem wenn es darum geht, gegen das Klischee zu anzukämpfen, dass jeder Konkurs, unabhängig von seiner Ursache, eine Straftat ist. Schließlich sollte ein auf Dauer angelegter Dialog alle Beteiligten von den Vorteilen eines Neustarts überzeugen.

Rolle des Insolvenzrechts

  • Nach dem Recht vieler europäischer Länder werden betrügerischer Konkurs und ehrlicher Konkurs gleichbehandelt. Manchmal werden Auflagen und Verbote verhängt oder dem Unternehmer, der in Konkurs gegangen ist, werden bestimmte Rechte entzogen. Hier müsste rechtlich stärker zwischen betrügerischem und nicht betrügerischem Konkurs differenziert werden.
  • Im Übrigen sollten die gerichtlichen Verfahren weniger kostspielig sein, vereinfacht werden und nicht länger als ein Jahr dauern. Und schließlich sollte das Gesetz eine rasche Tilgung der Verbindlichkeiten nach bestimmten Kriterien vorsehen. Denn zu hohe Verbindlichkeiten können einen Unternehmer davon abhalten, wieder ein Unternehmen zu gründen.

Aktive Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Konkursen muss vorgebeugt werden, indem die Unternehmer so früh wie möglich Hilfestellung erhalten. Die Kommission empfiehlt den EU-Ländern Fördermaßnahmen, wie z. B. Expertenhilfe, vorzusehen.
  • Ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten, kann es sich keine teuren Berater mehr leisten, daher muss diese Art von Hilfe leichter zugänglich gemacht werden. Die Kommission hat im übrigen ein Frühwarnsystem dafür eingerichtet: Sie hat ein Frühwarninstrument online gestellt, mit dem Unternehmer ihre finanzielle Lage rasch einschätzen können. Auch das Programm INTERREG IVC sowie die europäischen Unternehmensverbände bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch bewährter Verfahren im Bereich Unternehmensförderung.
  • Schließlich könnten Konkurse auch durch Alternativlösungen vermieden werden: Die Kommission rät den EU-Ländern daher, sich schwerpunktmäßig mit der Umstrukturierung und der Rettung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen zu beschäftigen.

Hilfe für Unternehmer bei einer zweiten Gründung

  • Ein gescheiterter Unternehmer, der sich wieder an eine Gründung wagt, hat mit psychologischen, technischen und finanziellen Problemen zu kämpfen. Deshalb sollte er Schulungen und begleitende Hilfestellungen erhalten. Ebenso muss das Verhältnis zwischen solchen Unternehmern und ihren Kunden, Geschäftspartnern und Investoren verbessert werden, die häufig misstrauisch sind, wenn ein Unternehmer schon einmal Konkurs angemeldet hat.
  • Außerdem benötigen Unternehmer, die eine neue Firma gründen, Kapital. Die öffentlichen Stellen sollten die Hindernisse für öffentliche Finanzierungen abbauen. Die Banken und Finanzinstitute wiederum sollten weniger skeptisch gegenüber Unternehmern sein, die einen Neuanfang wagen. Deshalb sollten die Namen von Unternehmern, die Konkurs anmelden mussten, nicht auf Bonitätslisten des Bankensektors eingetragen werden, sofern der Konkurs nicht betrügerisch war.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Stigmatisierung des unternehmerischen Scheiterns überwinden - Für eine Politik der zweiten Chance - Umsetzung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung (KOM(2007) 584 endgültig vom 5.10.2007)

Letzte Aktualisierung: 01.12.2016

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