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Abbau von Hindernissen für die Ausübung von Unionsbürgerrechten

Dieser Bericht leitet eine Diskussion über die Unionsbürgerrechte ein, indem er die größten Hindernisse bei ihrer grenzüberschreitenden Wahrnehmung darlegt und Lösungen für die Überwindung dieser Hindernisse vorschlägt.

RECHTSAKT

Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 vom 27. Oktober 2010 – Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten [KOM(2010) 603 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht ist eine strategische Initiative der Kommission und beschreibt die größten Hindernisse, denen die Bürger der Europäischen Union (EU) in ihrem Alltag immer noch begegnen, wenn sie ihre EU-Rechte grenzüberschreitend in Anspruch nehmen. Er gibt außerdem einen Überblick über die Maßnahmen, die die Kommission zur Überwindung dieser Hindernisse zu ergreifen beabsichtigt. Gleichzeitig mit diesem Report hat die Kommission auch die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem Pakt für den Binnenmarkt“ angenommen, in der es um die Hindernisse geht, denen sich Verbraucher, Unternehmer, Arbeitnehmer usw. gegenübersehen, wenn sie am Binnenmarkt teilnehmen.

Der Bericht benennt die größten Hindernisse, auf die Unionsbürger im privaten, akademischen oder beruflichen Bereich als Verbraucher von Gütern und Nutzer von Dienstleistungen oder als politische Akteure immer noch stoßen können. Er schlägt konkrete Lösungen vor, die in den nächsten Jahren von der Kommission umgesetzt werden sollen. Eine vollständige Liste der 25 gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, die den Alltag der Unionsbürger erleichtern sollen, findet sich am Ende des Berichts.

Bürger als Privatpersonen

Um die größten Hindernisse zu beseitigen, denen sich Unionsbürger in grenzüberschreitenden Situationen in ihrem Privatleben gegenübersehen, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor. Diese sollen

  • es internationalen Paaren erleichtern in Erfahrung zu bringen, welche Gerichte für ihre Angelegenheiten zuständig sind und welches Recht für ihr Eigentum gilt;
  • den freien Verkehr zivilrechtlicher Dokumente erleichtern und den Bürgern über das europäische Webportal e-Justice den einfachen Zugriff auf mehrsprachige juristische Informationen ermöglichen;
  • den Opferschutz sowie den Schutz von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren verbessern;
  • die Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, vereinfachen und Lösungen für die Probleme der Doppelbesteuerung von Kraftfahrzeugzulassungen und der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von Kraftfahrzeugen finden;
  • den Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) vereinfachen;
  • sicherstellen, dass Unionsbürger, deren Herkunftsland in einem Drittstaat nicht durch ein Konsulat vertreten ist, wirksame Unterstützung von dem Konsulat eines beliebigen anderen Mitgliedstaats erhalten.

Bürger als Verbraucher

Wenn die Bürger Urlaubspakete kaufen oder als Passagiere oder Urlauber innerhalb der EU reisen, sind sie oft mangelhaft über ihre Rechte informiert oder mit Situationen konfrontiert, in denen diese Rechte unzureichend durchgesetzt werden. Personen mit Behinderung begegnen oft zusätzlichen Schwierigkeiten, insbesondere beim Zugang zu Verkehrsmitteln, zur Information und zu anderen Gütern und Dienstleistungen.

Die Unionsbürger üben beim Erwerb von Gütern und Dienstleistungen außerhalb der nationalen Grenzen noch immer Zurückhaltung. Das liegt vor allem daran, dass ihnen das Vertrauen in die Verbraucherschutzregelungen fehlt (gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Verbraucherschutzregelungen in der EU) oder dass sie nicht genug über ihre Beschwerdemöglichkeiten wissen.

Um diese Hindernisse zu beseitigen, ergreift die Kommission eine Reihe von Initiativen. Diese sollen

  • die derzeitigen Regelungen zum Schutz von Verbrauchern, die Pauschalreisen buchen, auf den neuesten Stand bringen;
  • einen Katalog gemeinsamer Rechte für Passagiere bei jeder Art der Beförderung gewährleisten;
  • eine EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 vorschlagen;
  • das Vertrauen der Verbraucher in Reiseprodukte erhöhen;
  • die Rechte der Nutzer von Online-Diensten in verständlicher Weise darlegen;
  • eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung von Verbraucherproblemen sicherstellen (z. B. durch alternative Streitbeilegungsverfahren und Mediation).

Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

Die inkorrekte Anwendung der EU-Regelungen zum Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit innerhalb der Union durch einige Mitgliedstaaten sowie die aufwändigen Verwaltungsverfahren, die diese teilweise vorschreiben, bereiten den Bürgern bei der Einreise, beim Aufenthalt und bei der Nutzung verschiedener Leistungen besondere Schwierigkeiten. Weitere Hindernisse, die einer Tätigkeit im Ausland entgegenstehen, ergeben sich unter anderem aus den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen der Mitgliedstaaten und den komplexen Verflechtungen zwischen einzelstaatlichen Sozialversicherungseinrichtungen.

Um diese Probleme zu lösen, wird die Kommission

  • die EU-Regelungen zur Freizügigkeit strikt durchsetzen und die Unionsbürger besser aufklären;
  • die Information der Bürger über ihre Sozialversicherungsrechte verbessern und zugleich ein neues System für den elektronischen Datenaustausch entwickeln, um Verzögerungen und Schwierigkeiten beim Austausch von Sozialversicherungsinformationen entgegenzuwirken.

Bürger als politische Akteure

Die Beteiligung der Unionsbürger an den Wahlen zum Europäischen Parlament nimmt immer weiter ab, was teilweise auf einen Mangel an Informationen über den Einfluss der EU auf das Leben der Bürger zurückgeführt wird. Weiterhin können die Bedingungen, die einige Mitgliedstaaten den auf ihrem Gebiet lebenden Staatsangehörigen anderer EU-Länder auferlegen, wenn sie bei diesen Wahlen ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben oder eine politische Partei gründen bzw. ihr beitreten wollen, ein Hindernis für die Ausübung der Wahlrechte der Bürger darstellen.

Um diese Hindernisse zu beseitigen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass

  • Unionsbürger in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat ihre Wahlrechte in vollem Umfang wahrnehmen können;
  • Unionsbürger in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat politischen Parteien beitreten oder solche gründen können;
  • Unionsbürger angemessen über ihr Wahlrecht unterrichtet werden.

Informationen über die Unionsbürgerrechte

Die Bürger kennen den Begriff „Unionsbürger“, wissen aber oft nicht Bescheid über den genauen Inhalt der Rechte, die ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht, und nehmen diese Rechte darum auch nicht in vollem Umfang in Anspruch. Obwohl es auf EU-Ebene zu den Bürgerrechten bereits eine Fülle von Informations- und Problemlösungsnetzwerken gibt, kennen viele Bürger diese Netzwerke entweder nicht oder klagen darüber, dass die Informationen sich auf mehrere Quellen verteilen und daher schwer zu finden sind.

Um die Bürger für ihre Rechte als Unionsbürger und die Bedeutung dieser Rechte in ihrem Alltag zu sensibilisieren, ergreift die Kommission eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen,

  • das Web-Portal „Europa für Sie“ zu einer benutzerfreundlichen zentralen Informationsstelle über die Rechte der Bürger auszubauen, die über das Internet sowie über eine kostenlose Telefonnummer erreichbar ist;
  • die Informationsnetzwerke der Kommission in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen, so dass Bürger auf innerstaatlicher, regionaler und örtlicher Ebene leicht die richtige Anlaufstelle finden;
  • 2013 zum Europäischen Jahr der Bürger zu erklären;
  • den Bürgern die Nutzung der finanziellen Unterstützung zu erleichtern, die auf EU-Ebene durch Programme wie „Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013)“ und „Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)“ bereitgestellt wird;
  • die unabhängige, professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung über europapolitische Fragen zu verbessern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 25 AEU-Vertrag vom 27. Oktober 2010 – Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2007-2010 [KOM(2010) 602 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 27. Oktober 2010 über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Akt von 1976 in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung) und über die Teilnahme von Bürgern der Europäischen Union an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG) [KOM(2010) 605 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 09.02.2011

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