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Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft sind ein wichtiger Bestandteil der neuen Kohäsionspolitik ab 2007. Sie dienen den Mitgliedstaaten als Grundlage für die Festlegung ihrer vorrangigen Ziele im Bereich der Kohäsionspolitik. Die Leitlinien tragen zur Verwirklichung anderer Prioritäten der Gemeinschaft bei, vor allem derjenigen, die sich aus der Lissabon-Strategie und den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung ableiten. Hauptthemen der Leitlinien sind Investitionen, Beschäftigung, Wissen und Innovation, territorialer Zusammenhalt und Zusammenarbeit.
RECHTSAKT
Entscheidung des Rates 2006/702/EG vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft [Amtsblatt L 291 vom 21.10.2006].
ZUSAMMENFASSUNG
Mit den strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik ab 2007 verfolgt die Gemeinschaft zwei Ziele:
Neubelebung der Lissabon-Strategie
Nach der Tagung des Europäischen Rates im März 2005 wurde die Lissabon-Strategie durch eine Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung neu belebt. Ausgehend von dieser Strategie soll sich die Kohäsionspolitik auf die Förderung eines nachhaltigen Wachstums, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung konzentrieren.
Die strategischen Leitlinien zeigen die Bereiche auf, in denen die Kohäsionspolitik zur Verwirklichung anderer Prioritäten der Gemeinschaft beitragen kann, vor allem derjenigen, die sich aus der Lissabon-Strategie ableiten. Sie stehen auch im Einklang mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung.
Prioritäten der strategischen Leitlinien
Den Kern der strategischen Leitlinien bilden folgende drei Prioritäten:
Strategische Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013
Auf der Grundlage dieser Prioritäten zielen die Leitlinien darauf,
Investitionen und Arbeitsplätze
Die Mitteilung sieht drei Maßnahmenpakete vor, mit denen die Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte gestärkt werden soll.
Erstens soll die Verkehrsinfrastruktur ausgebaut und verbessert werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten den 30 Projekten von europäischem Interesse Vorrang einräumen und ergänzende Investitionen in Nebenverbindungen vorsehen. Darüber hinaus sollten der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die Anbindung abgelegener Gebiete an das transeuropäische Verkehrsnetz (TEVN) gefördert werden. Ebenso gilt es, den Umweltaspekt der Verkehrsnetze und die Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs zu fördern.
Zweitens sollten die Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum gesteigert werden, um für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission in ihrer Mitteilung vor, in Infrastrukturen zu investieren, attraktive Bedingungen für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen und Maßnahmen zur Risikoverhütung einzuleiten. Außerdem sind die Verpflichtungen zu beachten, die die EU in Kyoto eingegangen ist.
Drittens gilt es, die Abhängigkeit von herkömmlichen Energiequellen durch Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien zu verringern.
Wissen und Innovation
Die Wachstums- und Beschäftigungsziele können nur erreicht werden, wenn die Wirtschaftsstrukturen auf wissensbasierte Tätigkeiten ausgerichtet werden. Dies setzt folgende Maßnahmen voraus:
Beschäftigung
Um mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, muss die Kohäsionspolitik darauf abzielen, die Herausforderungen zu bewältigen, die von der europäischen Beschäftigungsstrategie aufgezeigt werden. Insbesondere gilt es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen bzw. zu halten und die Sozialschutzsysteme zu modernisieren.
Darüber hinaus muss die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessert und die Flexibilität der Arbeitsmärkte gesteigert werden. Zu diesem Zweck sollten die Investitionen in das Humankapital durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung gesteigert werden. Diese Maßnahmen müssen mit der Entwicklung der Verwaltungskapazität der öffentlichen Verwaltungen und Dienste und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte einhergehen.
Territorialer Zusammenhalt und Zusammenarbeit
Die Kohäsionspolitik muss den besonderen Bedürfnissen und Eigenheiten der einzelnen Gebiete angepasst werden und speziellen geografischen Stärken und Schwächen Rechnung tragen. Der territoriale Aspekt kommt insbesondere bei folgenden Themen zum Tragen:
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005 „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung Strategische - Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013" [KOM (2005) 299 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
DIE STRATEGIE VON LISSABON
Communication from the Commission of 12 December 2006 to the spring European Council implementing the renewed Lisbon Strategy for growth and jobs. „A year of delivery" [KOM (2005) 299 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (Dokument ausschließlich in Englisch verfügbar)
Mitteilung der Kommission vom 14. November 2006 „Economic reforms and competitiveness: key messages from the European, Competitiveness Report 2006 - COM(2006) 697 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 an den Europäischen Rat „Ein innovationsfreundliches, modernes Europa" [KOM (2006) 589 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Mitteilung der Kommission vom 25. Januar 2006 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates „Jetzt aufs Tempo drücken - Teil 1: Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze" [KOM(2006) 30 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-, und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Europäische Werte in der globalisierten Welt Beitrag der Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs im Oktober" [KOM (2005) 525 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2005 „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" [KOM(2005) 330 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Letzte Änderung: 25.01.2007