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Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006
In dieser Mitteilung werden die Leitlinien der Kommission festgelegt, die den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Ausarbeitung ihrer Programmplanungsdokumente im Hinblick auf die Finanzhilfe der Strukturfonds und ihrer Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2000-2006 geben sollen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 1.7.1999 über die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006 [KOM(1999)344 endg. - Amtsblatt C 267, 22.9.1999].
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel der Struktur- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union ist der Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten im Gebiet der Gemeinschaft. Diese Politik flankiert die nationalen und regionalen Politiken zugunsten der schwächeren Regionen sowie die darin vorgesehenen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Obwohl die Festlegung der Entwicklungsprioritäten Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, legt die Gemeinschaft Leitlinien fest, denen diese Rechnung zu tragen haben, denn als Geldgeber für die Programme ist die Europäische Union berechtigt, die Maßnahmen zu überwachen, und bestrebt, die Gemeinschaftsdimension des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu stärken.
Im Einklang mit der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds sollen diese allgemeinen indikativen Leitlinien den nationalen und regionalen Behörden als Hilfestellung bei der Festlegung und Ausarbeitung ihrer Programmplanungsstrategien für die Ziele 1, 2 und 3 der Strukturfonds und deren Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds dienen. Diese Entwicklungs- und Umstellungsstrategien sind integriert in dem Sinne, als sie ein kohärentes Gesamtziel verfolgt und eine dezentrale, effiziente und breite Partnerschaft begründet wird, in die möglichst viele nationale, regionale und lokale Akteure einbezogen werden.
Die nachstehenden Leitlinien sind nach drei wesentlichen Prioritäten gegliedert:
VORAUSSETZUNG FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG: REGIONALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Schaffung der Grundvoraussetzungen für wettbewerbsfähige Regionen
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu verbessern, müssen in den Regionen geeignete Rahmenbedingungen und ein günstiges Umfeld für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeiten gefördert werden. In Bereichen wie a) Verkehr, b) Energie, c) Telekommunikation, d) umweltschonende Technologien und e) Forschung, technologische Entwicklung und Innovation müssen die Unternehmen über eine breite Palette indirekter Hilfen verfügen können, die mit dem Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft im Einklang stehen. Der Bezug auf die transeuropäischen Netze, die Koordinierung der Interventionen des Kohäsionsfonds, des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) bzw. der Europäischen Investitionsbank (EIB), die Förderung einer öffentlich-privaten Partnerschaft sind Bedingungen, die bei der Gewährung von Beihilfen für diese Sektoren zu berücksichtigen sind.
Verbesserung der Verkehrsnetze und -systeme
Die Verkehrsnetze und -systeme sind bei der Förderung der Wirtschaftsentwicklung von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grunde sollten künftige Regionalentwicklungsprogramme Investitionen im Verkehrsbereich beinhalten, die auf eine Reduktion wettbewerbsbehindernder Faktoren (Beförderungskosten, Verkehrsstaus, Reisezeit) abzielen und die Qualität der Infrastrukturleistungen (verbundene Dienste, Sicherheit) verbessern.
Bei den Programmen sind die folgenden Prioritäten zu berücksichtigen, wobei ein Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern, der Erreichbarkeit und der Nachhaltigkeit anzustreben ist:
Der Kohäsionsfonds konzentriert in den Förderländern seine Verkehrsmaßnahmen auf den Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze, wohingegen die Intervention des EFRE, gegebenenfalls in Koordinierung mit der EIB, eher auf die Erreichbarkeit der Regionen, die Interoperabilität der Infrastrukturen, die Schaffung von Umladeterminals sowie die Unterstützung städtischer und regionaler öffentlicher Transportsysteme ausgerichtet ist.
Energie: Netze, Effizienz und erneuerbare Energieträger
Die nachhaltige Regionalentwicklung setzt einen effizienten und wettbewerbsfähigen Energiesektor voraus, um die Sicherheit, Flexibilität und Qualität der Energieversorgung steigern und die Energiekosten senken zu können. In den Regionen mit Entwicklungsrückstand sollten sich die Strukturfondsinvestitionen auf die folgenden Bereiche konzentrieren:
Auf dem Weg zur Informationsgesellschaft
Mit der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft eröffnen sich neue Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung. Dabei ist eine leistungsfähige Basisinfrastruktur im Telekommunikationsbereich die Grundvoraussetzung für den Zugang zur Informationsgesellschaft. Die Telekom-Betreiber dürften die Investitionen in diesen Bereich im Allgemeinen aus Eigenmitteln, über Darlehen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der EIB selbst finanzieren. Sollte sich die Förderung aus öffentlichen Mitteln dennoch als erforderlich erweisen, sind in jedem Falle die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zu beachten.
Die in diesem Bereich durchgeführten und in die Entwicklungsprogramme integrierten Maßnahmen sollten auf die folgenden Ziele ausgerichtet sein:
Für eine hochwertige Umwelt
Die Umwelt Europas ist weiterhin bedroht, vor allem, was die Wasser-, Luft- und Bodenqualität anbelangt. Darüber hinaus sind Präventivmaßnahmen in Gebieten erforderlich, die besonders von Naturkatastrophen wie z. B. Überschwemmungen bedroht sind. Die Interventionen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sollten die Einhaltung der in den Gemeinschaftsrichtlinien festgelegten Umweltnormen (z. B. das Verursacherprinzip) gewährleisten.
Für die einzelnen Sektoren gelten die folgenden besonderen Prioritäten:
Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTE)
Angesichts der Auswirkung von FTE- und Innovationstätigkeiten auf die Dynamik einer Region sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Akteuren, den Unternehmen, den Hochschulen und den Wirtschaftsförderstellen, die sie hervorbringen, sollten diese in allen Interventionsbereichen der Strukturfonds zunehmend Vorrang erhalten.
Die für die FTE-Tätigkeiten festgelegten Prioritäten betreffen die folgenden Bereiche:
Wettbewerbsfähige Unternehmen als Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen
Wettbewerbsfähige Unternehmen tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur regionalen Wirtschaftsentwicklung bei. Der Dienstleistungssektor bietet ein wachsendes Beschäftigungspotenzial, das bei den Programmen der Gemeinschaft zu berücksichtigen ist. Die finanzielle Unterstützung und alle sonstigen, den Unternehmen gewährten Vorteile müssen mit den Regeln der Gemeinschaft vereinbar sein.
Vorrang für KMU bei der Unternehmensförderung
Ohne die Großunternehmen zu vernachlässigen, sind die Interventionen der Strukturfonds zur Förderung des produktiven Sektors in Übereinstimmung mit den nachstehenden Leitlinien vorrangig auf die KMU auszurichten:
Unternehmensdienstleistungen
Unternehmensdienstleistungen ermöglichen es nicht nur den Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Fähigkeit zur Eroberung neuer Märkte zu steigern, sie sind auch eine bedeutende Beschäftigungsquelle (10 % aller Arbeitsplätze in der Europäischen Union). Die Förderung dieser Dienstleistungen durch die Strukturfonds sollte eine verbesserte Unterstützung beim Technologietransfer, bei der Internationalisierung, der Innovation von Organisation und Management sowie bei der Schaffung neuer Finanzinstrumente (Startkapital, Gesellschaften für gegenseitige Bürgschaften) ermöglichen.
In diesem Bereich gelten die folgenden Prioritäten:
Drei Bereiche mit besonderem Potenzial
Umweltschutz, Fremdenverkehr und Kultur sowie die Sozialwirtschaft sind Bereiche mit einem starken Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen, das bisher jedoch noch nicht ausreichend genutzt wird.
DIE HAUPTPRIORITÄT FÜR DIE GEMEINSCHAFT: DIE EUROPÄISCHE BESCHÄFTIGUNGSSTRATEGIE
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument zur Förderung der Verbesserung der Fähigkeiten und der Anpassungsfähigkeit der Humanressourcen. Die nachstehenden Prioritäten haben im gesamten Gebiet der Europäischen Union Geltung, wobei jedoch regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass Ziel 3 der Strukturfonds, das zum einen die Anpassung und die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme und zum anderen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umfasst, a) als Bezugsrahmen für alle in einem Staatsgebiet durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der Humanressourcen und b) als ein Programmplanungsinstrument dienen soll, mit dem der ESF horizontal Finanzmittel bereitstellt.
Der Bezugsrahmen für die Entwicklung der Humanressourcen
Der ESF ist das wichtigste Finanzinstrument auf EU-Ebene, das den Mitgliedstaaten dabei hilft, die beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie umzusetzen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass zwischen der Strategie der nationalen Aktionspläne und den Prioritäten des ESF in diesem Bereich Einklang herrscht.
Bei der Intervention des ESF kommt drei Elementen besondere Bedeutung zu:
Aktive Arbeitsmarktpolitiken zur Förderung der Beschäftigung
Die Mitgliedstaaten sollten darlegen, wie sie die in den Beschäftigungsleitlinien geforderten aktiven oder präventiven Strategien in konkrete Maßnahmen umsetzen. Die gefährdeten Personen müssen früh erkannt werden. Die geplanten Maßnahmen sollten unter anderem Beurteilungsgespräche, Fortbildungen, Berufsberatung und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche umfassen. Arbeitslose sollten sich fortbilden können und Jugendliche sollten, insbesondere durch eine Lehrlingsausbildung, ihre Beschäftigungsfähigkeit unter Beweis stellen können. Darüber hinaus sollten diese beiden Gruppen unterstützt werden, damit sie sich dem technologischen und wirtschaftlichen Wandel anpassen können.
Den lokalen oder regionalen Arbeitsvermittlungsstellen kommt bei der Anpassung an den Strukturwandel, bei der Überprüfung der Fähigkeiten und des Qualifikationsniveaus der Jugendlichen und bei der Ermittlung des Fortbildungs- bzw. des Umschulungsbedarfs eine wesentliche Rolle zu. Sie sind in der Lage, das Fortbildungsangebot auf den Bedarf der lokalen und regionalen Unternehmen zuzuschneiden.
Eine für alle offene Gesellschaft ohne Ausgrenzung
Eine Priorität im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie ist für die Mitgliedstaaten die Schaffung eines für alle offenen Arbeitsmarkts. Bei der Festlegung der präventiven oder aktiven Politiken sind die Bedürfnisse von Behinderten, ethnischen Minderheiten und sonstigen Gruppen, die benachteiligt werden könnten, besonders zu berücksichtigen.
Förderung von Beschäftigungsfähigkeit, Qualifikationen und Mobilität durch lebenslanges Lernen
Um die Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte zu ermöglichen, ist die Verbesserung der Qualität von Schul- und Berufsbildung von grundlegender Bedeutung, weshalb die Schul- und Berufsbildungssysteme mit umfangreicheren Mitteln auszustatten sind, wobei Jugendliche mit Lernschwierigkeiten absoluten Vorrang genießen. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten einer lebenslangen Weiterbildung, insbesondere im Bereich neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, zu verbessern.
Förderung der Anpassungsfähigkeit und des Unternehmergeistes
In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern müssen sich die Mitgliedstaaten um eine Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsformen bemühen und den Arbeitskräften eine bessere Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel ermöglichen. Die Förderung des Unternehmergeistes und die Erweiterung des Ausbildungsangebots sind zwei wesentliche Bedingungen für das Erreichen dieses Ziels.
In den Regionen, die in der strukturellen Umstellung begriffen sind, müssen Synergien zwischen den Maßnahmen der Eingliederung, der beruflichen Bildung und der Neuqualifizierung einerseits und den Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Umstellung andererseits gefunden werden.
Zur Förderung des Unternehmergeistes bedarf es einer Kombination aus nachfragefördernden Maßnahmen (Existenzgründungszuschüsse) und aus angebotsfördernden Maßnahmen (Information und gezielte Fortbildung, Betreuung).
Frauenfreundliche Maßnahmen
Eine Analyse der Disparitäten zwischen Männern und Frauen sollte in der Festlegung von Zielvorgaben zwecks Korrektur des Ungleichgewichts und in der Einführung von Indikatoren für die Überwachung der Umsetzung der Programme münden. Das Ziel der ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen könnte durch Maßnahmen erreicht werden, die auf die Verbesserung des Karriereverlaufs, auf die Förderung des Zugangs von Frauen zu verantwortungsvollen Posten und auf die Förderung ihres Unternehmergeistes abzielen.
Spezifische Maßnahmen in den Ziel-1-Regionen und Ziel-2-Gebieten
Die Gebietskörperschaften übernehmen bei der Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien in ihrem eigenen Kompetenzbereich eine immer größere Rolle. Bei der Anwendung dieser Leitlinien bestehen daher Möglichkeiten für eine stark ausgeprägte regionale Dimension, die sich in den regionalen Programmen im Rahmen der Ziele 1 und 2 niederschlagen sollte.
Die wesentlichen Eigenschaften einer solchen Programmplanung sind:
DIE ENTWICKLUNG DER STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN GEBIETE UND IHR BEITRAG ZU EINER AUSGEWOGENEN RAUMENTWICKLUNG
Eine harmonische Raumentwicklung vollzieht sich vor dem Hintergrund einer stärkeren wirtschaftlichen und währungspolitischen Integration, der Globalisierung der Märkte und des integrierten Ansatzes der Strukturfondsförderung. Darüber hinaus zielen die langfristigen Leitlinien des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) auf die Förderung der Entstehung einer zunehmenden Zahl wirtschaftlich integrierter Gebiete ab, die gleichmäßiger über die Europäische Union verteilt sind, was in der Vorstellung einer polyzentrischen Entwicklung des europäischen Raums Ausdruck findet.
Stadtentwicklung und integrierte Regionalpolitik
Die städtischen Gebiete spielen für die europäische Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Insbesondere die mittelgroßen Städte üben einen starken Einfluss auf die ländlichen Gebiete aus. Die integrierten Entwicklungs- oder Umstellungsstrategien der Regionen sollten auf vier Hauptziele ausgerichtet sein:
Die Programmplanungsdokumente für die Ziele 1 und 2 sollten Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die diese Ziele berücksichtigen. Die Erneuerung benachteiligter städtischer Gebiete könnte Gegenstand eines spezifischen, integrierten Ansatzes sein, ähnlich dem, der mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN II entwickelt wurde. Die aus dem ESF unter Ziel 3 geförderten Maßnahmen dürften sich erheblich zugunsten des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auswirken, auch in den Gebieten, die nicht unter die Ziele 1 und 2 fallen.
Ländliche Entwicklung im Zeichen von Modernisierung, Diversifizierung und Umweltschutz
Die ländlichen Gebiete sind oft von Problemen betroffen, die sich auf strukturelle Entwicklungen wie den Beschäftigungsrückgang im Agrarsektor zurückführen lassen (rund drei Viertel der europäischen Landwirte sind heutzutage Nebenerwerbslandwirte, die auf zusätzliche Einkommensquellen angewiesen sind).
Die Mehrfachfunktion der Landwirtschaft wird zunehmend anerkannt. Tatsächlich spielen die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die sonstigen produktiven Tätigkeiten nicht nur eine wirtschaftliche sondern auch eine soziale (Qualität der Produkte, Freizeitangebot für die Stadtbewohner), eine ökologische (Schutz von Landschaften und Ökosystemen) und eine kulturelle Rolle (kulturelles Erbe und Identität). Der zweite Pfeiler der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), d.h. die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, soll den Fortbestand des europäischen Agrarmodells sicherstellen.
In den Ziel-1- und Ziel-2-Fördergebieten werden die Strukturfonds und der EAGFL-Garantie eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum fördern, die auf der Entstehung neuer Tätigkeiten gemäß den folgenden Prioritäten beruht:
Die Strukturförderung wird durch die neue Gemeinschaftsinitiative LEADER+ zur Entwicklung ländlicher Gebiete ergänzt, die ganz allgemein Lösungen für die Probleme der ländlichen Gebiete finden und vor allem durch die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den lokalen Akteuren neue Modelle der ländlichen Entwicklung erarbeiten soll.
Synergien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten
Voraussetzung für eine optimale Entwicklung der Europäischen Union ist, dass Städte und ländliche Gebiete einander ergänzen. Die Synergien könnten eine polyzentrische und damit ausgewogenere Entwicklung des europäischen Raums begünstigen. Darüber hinaus ist die Entwicklung mittelgroßer städtischer Zentren in dünn besiedelten Gebieten von besonderer Bedeutung.
Die Ziel-1- und Ziel-2-Gebiete bieten aufgrund ihrer geografischen Größe einen geeigneten Rahmen, um der Notwendigkeit eines globalen Ansatzes zu genügen, bei dem sich städtische und ländliche Gebiete ergänzen. Die Programmplanungen sollen auf einem integrierten Ansatz beruhen und dynamische, integrierte Gebiete hervorbringen, die namentlich dank effizienter transnationaler, nationaler und regionaler Infrastrukturen internationale Bedeutung erlangen. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III soll diesen Ansatz durch die Unterstützung der transeuropäischen und insbesondere der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ergänzen.
Spezifische Maßnahmen für Fischereigebiete
Die Strukturpolitik im Fischereisektor (einschließlich Aquakultur und Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse) ist ein wesentliches Element der gemeinsamen Fischereipolitik. Durch die Ausrichtung und die Beschleunigung der Umstrukturierung des Sektors im Wege der Rationalisierung und Modernisierung der Produktionsmittel soll sie den sozioökonomischen Problemen in den Küstenregionen begegnen.
Die Programme müssen die folgenden Prioritäten berücksichtigen:
VERWANDTE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission vom 12. März 2003 - „Zusätzliche indikative Leitlinien für die Beitrittländer" [KOM(2003) 110 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
In dieser Mitteilung werden ergänzende strategische Leitlinien für die Beitrittsländer im Rahmen von deren erster Strukturprogrammplanung festgelegt.
Angesichts der besonderen Situation der Regionen in den zehn neuen Mitgliedstaaten hat die Kommission beschlossen, lediglich „ergänzende strategische Leitlinien" zu veröffentlichen. Statt des für die Fünfzehnerunion geltenden Siebenjahreszeitraums ist die erste Programmplanungsperiode für die neuen Mitgliedstaaten sehr kurz (bestenfalls 2004-2006). In dieser ersten Phase einer Entwicklungsstrategie sollten die Beitrittsländer daher nicht versuchen, sämtliche Probleme in drei Jahren beseitigen zu wollen. Sie sollten vielmehr klare Schwerpunkte setzen, um die Wirkung der Finanzmittel auf den dringendsten Bedarf zu konzentrieren.
Außerdem haben die Beitrittländer trotz der bereits erzielten beträchtlichen Fortschritte noch immer nur begrenzte Kapazitäten in den Bereichen Management, Programmplanung, Verwaltung und Begleitung. Die Beachtung der Gemeinschaftsvorschriften vor allem für das öffentliche Beschaffungswesen und den Umweltschutz wird daher noch immer seht schwierig sein.
Praktisch alle Regionen der zehn Beitrittsländer zählen zu den 25 % der Regionen, die das niedrigste Pro-Kopf-BIP erwirtschaften. Die größte Herausforderung besteht daher darin, wachstumsfördernde Rahmenbedingungen und Faktoren zu schaffen, die zu einer beträchtlichen realen Konvergenz aller Regionen führen, und zu gewährleisten, dass im Mittelpunkt der Strategie Investitionen stehen, von denen zu erwarten ist, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig den Weg für die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und für eine nachhaltige Entwicklung bereiten.
Damit die neuen Mitgliedstaaten die Herausforderung der ersten Programmplanung für den Zeitraum 2004-2006 meistern können, müssen daher die folgenden drei Grundvoraussetzungen gegeben sein:
Letzte Änderung: 14.07.2005