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Das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht ist der korrektive Teil des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) der EU. Das VMU spielt eine entscheidende Rolle im reformierten Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU, der nach der Finanzkrise 2008 eingeführt wurde.
Das Verfahren soll:
Wenn der Warnmechanismus auf Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der makroökonomischen Ungleichgewichte eines Landes hindeutet, können die Europäische Kommission und der Rat präventive länderspezifische Empfehlungen annehmen.
In schwerwiegenderen Fällen kann das Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht ausgelöst werden. Das Land, bei dem übermäßige Ungleichgewichte festgestellt werden, muss einen Maßnahmenplan mit eindeutigen Zwischenzielen und Fristen für die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen im Einklang mit den Empfehlungen aufstellen. Die Kommission überwacht die Fortschritte genau.
Länder des Euro-Währungsgebiets, die wiederholt nicht die vereinbarten Maßnahmen ergreifen oder wiederholt unzureichende Korrekturmaßnahmenpläne vorlegen, können vom Rat mit Geldstrafen belegt werden. Diese können bis zu 0,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des betreffenden Landes betragen.
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