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Sektoraler sozialer Dialog

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 98/500/EG zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Der Beschluss bildet die Grundlage für die Schaffung von Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog in unterschiedlichen Bereichen der EU-Tätigkeit, in denen die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bekannt als die „Sozialpartner“) sich begegnen können, um politische Entwicklungen zu besprechen. Sie sind ein Bestandteil des umfassenderen europäischen sozialen Dialogs*, der ein wesentliches Element des Gesellschaftsmodells und der Führung der EU darstellt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Ausschüsse für den sektoralen Dialog werden in Sektoren gebildet, für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen gemeinsam angeben, dass sie an einem Dialog auf europäischer Ebene teilnehmen wollen. Sie sollten
    • sich auf einen Wirtschaftssektor beziehen, z. B. Bankwesen oder Landwirtschaft;
    • aus Verbänden bestehen, die in ihrem Land anerkannte Sozialpartner sind;
    • Vereinbarungen aushandeln können; und
    • Sozialpartner aus mehreren EU-Ländern vertreten;
    • über geeignete Strukturen verfügen, um effektiv an der Arbeit auf EU-Ebene teilnehmen zu können.
  • Jeder Ausschuss
    • wird zu den Entwicklungen auf EU-Ebene in seinem Bereich mit sozialen Implikationen angehört;
    • entwickelt und fördert den sozialen Dialog in seinem Kompetenzbereich;
    • hat insgesamt nicht mehr als 66 Mitglieder, wobei die Delegationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gleich viele Vertreter haben;
    • legt gemeinsam mit der Europäischen Kommission seine eigenen Verfahrensregeln fest;
    • tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen;
    • wird durch einen Vertreter der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerdelegation oder einen Beamten der Kommission geführt;
    • untersucht regelmäßig mit der Kommission seine Tätigkeiten.
  • Die Ausschüsse für den sektoralen Dialog ersetzen frühere Formen der sektoralen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 20. Mai 1998 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Artikel 152 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestätigt die Verpflichtung der EU zur Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs und erkennt die Autonomie der europäischen Sozialpartner an.

Seit 1998 hat die Kommission mehr als 40 Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog eingerichtet. Sie umfassen etwa 150 Millionen Arbeitnehmer in der EU in Sektoren wie z. B. verschiedene Verkehrsträger, Landwirtschaft, Bauwesen, Handel, öffentliche Dienste, Maschinen- und Anlagenbau, Hotels und Restaurants sowie Bankenwesen.

Der Dialog hat zur Vereinbarung von etwa 900 Texten mit unterschiedlichem Rechtsstatus geführt.

Weiterführende Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission unter Sektoraler sozialer Dialog erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Europäischer sozialer Dialog: Diskussionen, Anhörungen, Verhandlungen und gemeinsamen Maßnahmen beider Seiten der Branche (Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

RECHTSAKT

Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog zur Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 27-28)

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen des Beschlusses 98/500/EG der Kommission wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zu Arbeitsweise und Potenzial der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog in Europa (SEK(2010) 964 endg. vom 22.7.2010)

Letzte Aktualisierung: 23.05.2016

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