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Die erneuerte Sozialagenda
Die erneuerte Sozialagenda ergänzt die Lissabon-Strategie für den Zeitraum 2008-2010. Sie sieht ein integriertes Konzept vor, das dem veränderten Arbeitsmarkt und den Wandel der europäischen Gesellschaft Rechnung trägt.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 2. Juli 2008 – Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts [KOM(2008) 412 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Mitteilung legt die Prioritäten fest, an denen sich die europäische Sozialpolitik für den Zeitraum 2008 bis 2010 orientieren soll. Die erneuerte Sozialagenda basiert auf den Ergebnissen der Lissabon-Strategie im Bereich der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Stabilität. Um sich den sozioökonomischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts besser stellen zu können, wird ihre Geltung auf neue politische Aufgabenbereiche ausgedehnt, die sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren:
Auf Gemeinschaftsebene werden diese Ziele durch die Einführung neuer Rechtsvorschriften, die Bereitstellung geeigneter Geldmittel und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erreicht. Die Kommission unterstützt die Erneuerung der offenen Koordinierungsmethode (OKM) im Jugendbereich, die Stärkung der OKM in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung sowie die Entwicklung des Sozialen Dialogs, des Zivilen Dialogs und der aktiven europäischen Bürgerschaft.
VORRANGIGE AUFGABENBEREICHE
Kinder und Jugendliche
Hochwertige, auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zugeschnittene, Bildungssysteme sollen zur Eingliederung der Jugendlichen in die Gesellschaft beitragen. Die neuen Maßnahmen der Kommission müssen insbesondere auf den Schutz der Rechte von Kindern und die Bekämpfung der Kinderarmut abzielen.
Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Verbesserung der Kenntnisse
Gemäß der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung fördert die Sozialagenda die Modernisierung der Arbeitsmärkte. Dafür müssen die Mitgliedstaaten gemeinsame Flexicurity-Grundsätze anwenden und die lebenslange allgemeine und berufliche Bildung fördern.
Die Kommission schlägt insbesondere eine verbessertes Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte vor. Sie kündigt eine neue Initiative für die Beurteilung der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer bis 2020 an. Zudem fördert sie unternehmerische Kompetenz und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Mobilität
Die Kommission muss ihre Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer, zum Schutz der Sozialrechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie zur Beseitigung aller Hindernisse für die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) fortführen. Die Sozialpartner müssen sich aktiv an der Umsetzung des Europäischen Aktionsplans für berufliche Mobilität beteiligen.
Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bereich Wissen vor, mit denen insbesondere die Mobilität von Forschern, jungen Unternehmern, Studierenden und Freiwilligen erleichtert werden soll.
Verbesserung der Lebensqualität und Eingliederung älterer Menschen
Vor dem Hintergrund einer alternden europäischen Gesellschaft müssen die Mitgliedstaaten hochwertige, tragfähige und leicht zugängliche Gesundheitssysteme gewährleisten können. Die Kommission setzt insbesondere auf die Entwicklung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Patientenrechte. Sie unterstützt die Entwicklung der IKT auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung, der Dienstleistungen für private Haushalte und der Forschung.
Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
Die Sozialagenda sieht eine integrierte Strategie für die aktive Eingliederung der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen vor, zu denen Arbeitslose, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Frauen zählen. Sie soll die Einkommensunterstützung, den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Dienstleistungen, zur Informationsgesellschaft sowie zur allgemeinen und beruflichen Bildung fördern.
Diskriminierungsbekämpfung
Die Kommission stärkt den rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und außerhalb von Beschäftigung und Beruf. Die Gemeinschaftspolitik hat speziell die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zum Ziel, insbesondere den besseren Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt und die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern.
Förderung der sozialen Rechte weltweit
Die EU setzt sich auf internationaler Ebene für die Anhebung der sozialen Standards für Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt ein. Diese Maßnahmen sind Bestandteil von Verträgen über externe Zusammenarbeit, handelspolitischen Maßnahmen, Entwicklungshilfe und EU-Beitrittsverhandlungen. Die Kommission fordert zudem die Mitgliedstaaten dazu auf, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) umzusetzen.
HINTERGRUND
2007 initiierte die Kommission eine öffentliche Konsultation, um eine Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit in Europa vorzunehmen. Die erneuerte Sozialagenda trägt dem Abschwung der Weltwirtschaft, der Alterung der Bevölkerung und den neuesten technischen Fortschritten Rechnung.
Die Ziele und Maßnahmen der Sozialagenda werden 2010 gemeinsam mit der Lissabon-Strategie überprüft.
Letzte Änderung: 03.06.2009