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Ausgabe von Euro-Münzen
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?
HINTERGRUND
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Umlaufmünzen: für den Umlauf bestimmte Münzen, die in sämtlichen Ländern des Euro-Währungsgebiets gesetzliches Zahlungsmittel sind.
Sammlermünzen: nicht für den Umlauf bestimmte Münzen, die lediglich in dem Land des Euro-Währungsgebiets gesetzliches Zahlungsmittel sind, in dem sie ausgegeben werden.
Gedenkmünzen: 2-Euro-Umlaufmünzen, die zum Gedenken an ein Ereignis von nationaler oder europäischer Bedeutung ausgegeben werden.
Gesetzliches Zahlungsmittel: Münzen und Banknoten, die in einem Land akzeptiert werden müssen, wenn sie zur Erfüllung einer Geldforderung angeboten werden.
Reguläre Münzen: Umlaufmünzen mit Ausnahme von Gedenkmünzen.
HAUPTDOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 135-137)
Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates vom 24. Juni 2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (Neufassung) (ABl. L 194 vom 2.7.2014, S. 1-7)
Letzte Aktualisierung: 04.04.2017