Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU-Alkoholstrategie

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden – KOM(2006) 625 endgültig

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Durch diese Mitteilung wird eine Strategie zur Unterstützung der EU-Länder bei der Verringerung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden in Bezug auf den schädlichen und riskanten Alkoholkonsum dargelegt.

Die Strategie benennt Schwerpunktbereiche, ermittelt die unterschiedlichen Aktionsebenen und führt die durch die EU-Länder ergriffenen Maßnahmen zur Förderung bewährter Verfahren auf. Zudem werden alle anderen Beteiligten ersucht, Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden zu ergreifen. Die Initiativen der Europäischen Kommission ergänzen nationale Strategien in diesem Bereich.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fünf Schwerpunktbereiche

  • 1.

    Schutz von Jugendlichen, Kindernund des Kindes im Mutterleib – dies umfasst drei konkrete Ziele:

    • Eindämmung des Alkoholkonsums bei Minderjährigen, Verringerung des schädlichen und riskanten Alkoholkonsums bei jungen Menschen,
    • Minderung des Schadens, den Kinder in Familien mit Alkoholproblemen erleiden,
    • Verminderung der Alkoholexposition in der Schwangerschaft;
  • 2.

    Senkung der Zahl der alkoholbedingten Todesfälle und Verletzungen im Straßenverkehr;

  • 3.
    Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz – die konkreten Ziele sind folgende:
    • Verringerung alkoholbedingter chronischer körperlicher und psychischer Erkrankungen,
    • Verminderung der Zahl alkoholbedingter Todesfälle,
    • Verbraucheraufklärung,
    • Beitrag zur Verminderung alkoholbedingter Schäden am Arbeitsplatz;
  • 4.

    Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung – ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums auf:

    • das Kind im Mutterleib,
    • Minderjährige,
    • die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und Fahrtüchtigkeit;
  • 5.

    Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse – Zusammenstellung vergleichbarer Informationen über eine Reihe Themen, dazu gehören:

    • Konsumpegel,
    • Trinkgewohnheiten,
    • soziale und gesundheitliche Folgen des Alkoholkonsums.

Unterstützung der EU-Länder

Die Rolle der EU in dieser Strategie ist, die Bemühungen der EU-Länder zu ergänzen, deren Maßnahmen einen Mehrwert zu verleihen und es den EU-Ländern zu ermöglichen, in gemeinsamen Fragen zusammenzuarbeiten.

Eine dreijährige gemeinsame Maßnahme zur Verringerung alkoholbedingter Schäden (RARHA), die im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms finanziert wird, wurde im Januar 2014 gestartet. Ihr Ziel ist, den Fortschritt der EU-Länder anhand gemeinsamer Schwerpunkte gemäß der EU-Alkoholstrategie zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, alkoholbedingte Schäden anzugehen und zu verringern.

Umsetzung der Strategie

  • Ein Bericht im Jahr 2013 stellte fest, dass die meisten EU-Länder ihre Alkoholstrategien in Richtung der EU-Strategie aktualisiert und verschärft haben.
  • Hinsichtlich der EU-Strategie in den fünf Schwerpunktbereichen wurde festgestellt, dass diese eindeutige Ergebnisse in Bezug auf die Unterstützung der Maßnahmen der EU-Länder gezeigt haben.
  • Die Koordinierung und Unterstützung für die EU-Länder könnte durch eine Erhöhung der Sichtbarkeit des Ausschusses „Nationale Alkoholpolitik und -maßnahmen“ (CNAPA) und die Einführung eines mehrjährigen Arbeitsplans verbessert werden.
  • Beteiligte könnten ermutigt werden, am EU-Forum „Alkohol und Gesundheit“ teilzunehmen.

HINTERGRUND

Alkoholstrategie

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (KOM(2006) 625 endgültig vom 24.10.2006)

Letzte Aktualisierung: 13.01.2016

Top