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Parkausweis für Behinderte

Ziel dieser Empfehlung ist die einheitliche Gestaltung der Parkausweise für Behinderte und die gegenseitige Anerkennung dieser Parkausweise durch die Mitgliedstaaten der Union.

RECHTSAKT

Empfehlung 98/376/EG des Rates vom 4. Juni 1998 betreffend einen Parkausweis für Behinderte [Vgl. Ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat der Europäischen Union empfiehlt den Mitgliedstaaten:

  • ihre Parkausweise für Behinderte, die gemäß den jeweiligen einzelstaatlichen Vorschriften an Behinderte ausgegeben wurden, nach dem im Anhang beschriebenen gemeinschaftlichen Modell zu gestalten;
  • ab 1. Januar 1999 gegenseitig die von den einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend dem einheitlichen Gemeinschaftsmodell erstellten Parkausweise für Behinderte anzuerkennen, damit jeder Inhaber eines solchen Ausweises die mit dem Ausweis verbundenen Parkerleichterungen nutzen kann, die in dem Mitgliedstaat, in dem er sich gerade aufhält, eingeräumt werden;
  • die Ausgabe von Parkausweisen für Behinderte solchen Behinderten vorzubehalten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind;
  • den Behinderten bei der Ausgabe des Parkausweises sowie auf Anfrage einen Überblick über die Anwendungsbestimmungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen;
  • die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Parkausweise für Behinderte gemäß dem einheitlichen Gemeinschaftsmodell bis spätestens 1. Januar 2000 bereitgestellt werden (der derzeit in den Mitgliedstaaten verwendete Parkausweis kann in den jeweiligen Mitgliedstaaten eventuell über dieses Datum hinaus bis zu seiner Ersetzung verwendet werden);
  • die Kommission vor dem 1. Juli 2000 über die zur Umsetzung der vorliegenden Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 98/376/EG

4.6.1998

-

ABl. L 167 vom 2.6.1998

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datumdes Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2008/205/EG

3.3.2008

-

ABl. L vom 7.3.2008

Letzte Änderung: 04.02.2011

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