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Europäisches Jahr der Sprachen 2001

Ziel des Beschlusses ist es, die Bürger der Europäischen Union, durch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen, zum Erlernen mehrerer Fremdsprachen anzuregen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 [Amtsblatt L 232 vom 14.9.2001]

ZUSAMMENFASSUNG

Besondere Zielsetzungen des Europäischen Jahres

Das Europäische Jahr der Sprachen hat fünf besondere Zielsetzungen:

  • Es soll das Bewusstsein dafür vertieft werden, welchen Reichtum die sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union darstellt: Die Sprachenvielfalt bildet nicht nur ein Kernstück des europäischen Erbes, sondern wird auch für die Zukunft von ausschlaggebender Bedeutung sein, insbesondere im Kontext der anstehenden Erweiterung der Europäischen Union. Dass diese Vielfalt bejaht wird, ist daher eine Voraussetzung für den Aufbau eines Europas, in dem alle Bürger denselben Status und gleiche Rechte haben. Eine zentrale Aussage des Europäischen Jahres wird sein, dass allen Sprachen der gleiche Rang zukommt. Das Ziel besteht nicht ausschließlich darin, zum Erlernen weit verbreiteter Sprachen aufzufordern. Um sich wirklich zwischen Europäern verständigen zu können, muss man die Sprache des anderen und folglich seine Kultur richtig verstehen. Dies ist im Übrigen auch eine der Zielsetzungen des Programms Kultur 2000. Auf diese Weise kann dem Konzept der Unionsbürgerschaft ein greifbarer Inhalt verliehen und ein Beitrag zur Ausmerzung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz geleistet werden.
  • Die Sprachenvielfalt soll gefördert werden.
  • Es soll einer möglichst großen Zahl von Menschen nahe gebracht werden, welche Vorteile die Beherrschung mehrerer Sprachen mit sich bringt: Indem das Erlernen von Sprachen gefördert wird, kann die Kommunikation der Bürger der Union untereinander verbessert werden. Das Verständnis für andere Kulturen wird somit begünstigt. Die Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entfaltung sowie der Zugang zu den greifbaren Vorteilen der Unionsbürgerschaft, insbesondere das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, werden verbessert. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erhöht.
  • Es soll dazu angeregt werden, sich lebenslang Sprachkenntnisse anzueignen: Das Erlernen von Sprachen und die Aneignung sprachbezogener Fähigkeiten, wie Übersetzungs- und Dolmetschtechniken sowie bestimmter allgemeiner und bürotechnischer Fähigkeiten, sollen ein lebenslanger Prozess sein. Zu der Zielgruppe gehören u. a. viele Menschen, die bislang kaum die Möglichkeit hatten, Fremdsprachen zu erlernen, ganz ungeachtet ihres Alters, ihrer bisherigen Lebensumstände, ihrer sozialen Situation oder früherer Bildungserfahrungen.
  • Es sollen Informationen gesammelt und verbreitet werden, die den Sprachunterricht und das Erlernen von Fremdsprachen betreffen: Diese Zielsetzung beinhaltet auch, dass insbesondere durch Studien die vorrangigen Bereiche für Investitionen erfasst werden. Durch diese Zielsetzung wird es auch möglich, dass das Europäische Jahr dazu beiträgt, Informationen über die modernen und innovativen Methoden zum Erlernen von Sprachen zu verbreiten und somit die Zielpopulation zu motivieren. Schließlich sieht diese Zielsetzung auch vor, die Öffentlichkeit mit den Kommunikationsinstrumenten - seien es technische oder eher herkömmliche - vertraut zu machen, die es Menschen mit unterschiedlicher Muttersprache ermöglicht, sich untereinander zu verständigen.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Das Europäische Jahr der Sprachen 2001 beruht auf zwei Schwerpunkten. Zum einen wird eine im Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans finanzierte Informations- und Förderkampagne auf europäischer Ebene durchgeführt. Einige dieser Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Europarat durchgeführt. Zum anderen wird eine breite Palette von nationalen oder regionalen Projekten kofinanziert. In beiden Bereichen sind eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vorgesehen, um den Erfolg des Europäischen Jahres der Sprachen zu gewährleisten.

Zu den Aktionen im Rahmen der europaweiten Informationskampagne, bei der den Vertretern der Kommission in den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zukommt, sowie zu den sonstigen ausschließlich von der Gemeinschaft finanzierten Maßnahmen könnten folgende gehören:

  • Treffen, Sensibilisierungsveranstaltungen und Präsentationen des Europäischen Jahres auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten;
  • ein gemeinsames Logo und Slogans, die gemeinsam mit dem Europarat bei sämtlichem Werbematerial und bei den im Rahmen des Europäischen Jahres finanziell geförderten Projekten verwendet werden. Andere Einrichtungen könnten das Logo ebenfalls verwenden, sofern sie eine oder mehrere der Zielsetzungen des Jahres übernommen haben;
  • eine gemeinschaftsweite Informationskampagne, in deren Rahmen vor allem eine interaktive Website eingerichtet wird und Informationen über Projekte verbreitet werden;
  • die Ausarbeitung von für alle zugänglichem Informationsmaterial über Unterrichts- und Lerntechniken für ein erfolgreiches Erlernen von Sprachen;
  • die Durchführung von europäischen Wettbewerben;
  • gemeinschaftsweite Erhebungen und Studien, etwa zu folgenden Themen: Stand der Entwicklung in Europa im Hinblick auf Sprachen, ihre Verwendung sowie den Sprachunterricht und das Erlernen von Sprachen; Erwartungen verschiedener Zielgruppen, was das Erlernen von Sprachen betrifft; die Art und Weise, wie die Gemeinschaft diesen Erwartungen entsprechen kann, sowie eine Studie zur Evaluierung der Effizienz und der Auswirkungen des Europäischen Jahres der Sprachen.

In zahlreichen Fällen können die kofinanzierten Projekte gemeinsame Merkmale mit den Maßnahmen aufweisen, die im Rahmen der europaweiten Informationskampagne ergriffen werden; allerdings werden sie in einem einzigen Land bzw. einer Gruppe von Ländern durchgeführt. Kofinanziert werden können außerdem alle sonstigen Projekte, die zur Umsetzung von mindestens einer der besonderen Zielsetzungen des Europäischen Jahres beitragen, vorausgesetzt sie sind nicht im Rahmen von bestehenden Gemeinschaftsprogrammen förderfähig.

Das Programm ist mit Mitteln in Höhe von insgesamt 12 Mio. Euro ausgestattet und sieht die Schaffung eines Kontaktnetzes im Rahmen nationaler Koordinierungsstellen vor.

Hintergrund

Das Europäische Jahr des lebensbegleitenden Lernens und das Weißbuch der Kommission aus dem Jahr 1995 „Allgemeine und berufliche Bildung - Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" haben unterstrichen, wie wichtig es ist, die sprachlichen Kompetenzen der europäischen Bürger zu entwickeln. Im Grünbuch der Kommission aus dem Jahr 1996 „Allgemeine und berufliche Bildung, Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität" findet sich die Schlussfolgerung, dass das Erlernen von wenigstens zwei Gemeinschaftssprachen zu einer unabdingbaren Voraussetzung dafür geworden ist, dass die Bürger der Union die Möglichkeiten nutzen können, die ihnen der Binnenmarkt bietet.

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Beschluss Nr. 1934/2000/EG

14.09.2000

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung „Lehren und lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" [KOM(1995) 590 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union [Amtsblatt C1 vom 3.1.1998]

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Durchführung und Ergebnisse des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 [KOM(2002) 597 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die 45 europäischen Länder, die sich an der Durchführung des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 beteiligen, haben ein Netzwerk von Koordinierungsstellen geschaffen, die von den zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Länder bestimmt wurden und unter der Verantwortung der Europäischen Kommission arbeiteten.

Der Finanzrahmen für das Europäische Jahr der Sprachen belief sich auf 11 Mio. Euro, die für kofinazierte Projekte, eine Informationskampagne, Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen auf nationaler und europäischer Ebene und eine Eurobarometer-Umfrage bereitgestellt wurden. Zwei Termine im Verlauf des Europäischen Jahres sollten als Kristallisationspunkte wirken: eine Europäische Woche „Erwachsene lernen Sprachen" im Mai und ein Europäischer Tag der Sprachen im September.

Auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene wurden insgesamt 190 kofinanzierte Projekte durchgeführt. Sie umfassten in der Regel 3 oder 4 verschiedene Arten von Aktivitäten wie Festivals, Konferenzen, Seminare, Ausstellungen, Tage der offenen Tür, Schnupperkurse und Wettbewerbe. Die meisten von ihnen boten eine Website und Publikationen, die in großer Zahl verteilt wurden. Die Projekte betrafen über 60 Sprachen, mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Amtssprachen, Regional- und Minderheitensprachen, Sprachen der Beitrittsländer und Gebärdensprachen. Im Durchschnitt erreichten die einzelnen Projekte mehr als 12 000 Menschen.

Die Informationskampagne, die sich auf die Schlussfolgerungen der Eurobarometer-Umfrage stützte [siehe Diskussionspapier pdf (71kb)], hatte drei Hauptkomponenten: eine Presse- und Kommunikationskampagne, die Erstellung eines Logos sowie einer Reihe von Publikationen und Werbeträgern und eine europäische Website.

Alles in allem ist es gelungen, mit dem Europäischen Jahr der Sprachen einen Rahmen zur Förderung von Aktivitäten an der Basis mit einer gemeinsamen europäischen Identität zu schaffen. Zur Zeit lässt sich jedoch noch nicht sagen, welche nachhaltigen Auswirkungen - insbesondere für die Entscheidung, mit dem Erlernen einer Fremdsprache zu beginnen - das Europäische Jahr haben wird. Neben seiner Publikumswirksamkeit bot das Europäische Jahr nationalen und regionalen Behörden und NRO Gelegenheit, über Sprachunterricht und Sprachenlernen zu diskutieren.

Der Vorschlag, dass Schulabgänger in Europa mindestens ihre „Muttersprache plus 2 Fremdsprachen" beherrschen sollten, findet sich in diesem Zusammenhang in vielen Grundsatzerklärungen und wurde auf europäischer Ebene von der Ratstagung in Barcelona im März 2002 gebilligt. Bei anderen politischen Debatten stand der Status von Fremdsprachenkenntnissen als einer Grundkompetenz europäischer Jugendlicher im Mittelpunkt. Generell war die Wirkung des Europäischen Jahres bei Sprachenlehrern und -lernenden sowie Entscheidungsträgern sehr stark.

Die Erfahrungen des Europäischen Jahres haben überzeugende Beweise dafür geliefert, dass alle in einer Gemeinschaft vertretenen Sprachen in integrierter Weise gefördert werden können. Es ist notwendig, sich mit der Frage der allgemeinen Einbeziehung der Förderung von Regional- und Minderheitensprachen und von Gebärden- und Einwanderersprachen in Politik und Praxis (Mainstreaming) und der Entwicklung eines stärker integrierten Ansatzes zu befassen, um die Kenntnisse zweisprachiger Bürger entsprechend einschätzen und fördern zu können

Auf europäischer Ebene hat das Europäische Jahr Impulse für künftige Entwicklungen gegeben, und die Kommission will Mitte 2003 eine Mitteilung über einen Aktionsplan zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Sprachenlernens vorlegen. Hierfür sollen Mittel verwendet werden, die im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme und -maßnahmen verfügbar sind.

Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprachkenntnissen im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 [Amtsblatt C 50 vom 23.2.2002] Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 misst die Entschließung der Sprachenvielfalt als kulturelle Bereicherung in Europa große Bedeutung bei. Der Rat beabsichtigt, den Erwerb von Sprachkenntnissen zu fördern, um die Mobilität der Bürger zu erhöhen, die soziale Integration zu unterstützen und den Zusammenhalt zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten zu fördern.

Zur Förderung des Erlernens von mindestens zwei Fremdsprachen zusätzlich zur Muttersprache ersucht der Rat die Mitgliedstaaten,

  • alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit dieses Ziel im Rahmen des Schulunterrichts und des lebenslangen Lernens verfolgt wird;
  • Studierende und Fremdsprachenlehrer dazu anzuhalten, die europäischen Programme in Anspruch zu nehmen;
  • die Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern;
  • die Sprachenvielfalt zu pflegen und zu fördern.

Der Rat ersucht außerdem die Kommission, bis Anfang 2003 Vorschläge für Maßnahmen zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprachkenntnissen zu unterbreiten.

Seit dem 19. Mai 2000 nehmen die EWR-Staaten am Europäischen Jahr der Sprachen teil [Amtsblatt L 174 vom 13.7.2000].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt : Aktionsplan 2004 - 2006 [KOM(2003) 449 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz [KOM(2005) 356 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit [KOM(2005) 596 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 06.12.2005

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