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Multimediale Lernprogramme

1) ZIEL

Einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bildungs- und Ausbildungssysteme leisten sowie Lehrkräften, Schülern und Auszubildenden den Zugang zur Informationsgesellschaft eröffnen, indem sie für die Anwendung dieser Instrumente und für die Unterweisung in deren Gebrauch sensibilisiert werden.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Entschließung des Rates vom 6. Mai 1996 über multimediale Lernprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung

3) INHALT

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten:

  • ihre Aktionen im Rahmen der Forschung, Erprobung, Bewertung und Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln oder voranzutreiben;
  • die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und der Ausbilder in der Handhabung der Lernprogramme und der On-line-Dienstleistungen im multimedialen Bereich zu intensivieren;
  • Forschungsaktionen im Hinblick auf Produkte und Lernprozesse, einschließlich des Fernunterrichts, sowie Konzeption und Ausarbeitung multimedialer Lernprogramme zu fördern, insbesondere im Rahmen von Partnerschaften der Akteure im Bereich der Bildung mit den Verlegern und Unternehmen im multimedialen Bereich;
  • erforderlichenfalls Infrastrukturen zu schaffen, die möglichst vielen Benutzern im Rahmen der Bildungs- und Ausbildungssysteme schrittweise einen Zugang zu multimedialen Geräten, Programmen und On-line-Diensten von hoher Qualität eröffnen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, im Rahmen der Ausarbeitung und Förderung flexibler Organisationsformen im Schul- und Hochschulbereich deren Einbeziehung in die Informations- und Kommunikationstechnologie zu erproben, einen gleichberechtigten Zugang zu den Vorteilen der neuen multimedialen Technologien sicherzustellen und den Einsatz dieser neuen technologischen Instrumente im Kampf gegen soziale Ausgrenzung und gegen schulische Mißerfolge zu erproben;
  • die Bewertung und Verbreitung der besten pädagogischen Praktiken auf der Grundlage von multimedialen Lernprogrammen und -diensten zu fördern.

Der Rat fordert die Kommission auf:

  • in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine vergleichende Untersuchung und ein Follow-up der fortgeschrittensten Pilotversuche zur Verwendung von multimedialen Produkten und Diensten im Bildungsbereich in Europa und in der gesamten Welt durchzuführen und die Ergebnisse dieser Analyse den Mitgliedstaaten mitzuteilen;
  • die Bereiche Bildung und Ausbildung im Rahmen ihrer globalen Initiativen bezüglich der Informationsgesellschaft zu berücksichtigen;
  • insbesondere Aktionen zur Information über europäische Produkte und Dienstleistungen im Bereich der multimedialen Lernprogramme zu fördern;
  • im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen Pilotprojekte zu fördern, die unter anderem nationale Netze zur Verknüpfung von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in verschiedenen Mitgliedstaaten benutzen;
  • eine koordinierte Vorgehensweise für ihre Aktionen im Bereich der multimedialen Lernprogramme einzurichten und die Verbreitung der besten pädagogischen Praktiken auf europäischer Ebene zu fördern;
  • bis zum 31. Dezember 1997 einen Bericht über die erzielten Fortschritte, über die aufgetretenen Hindernisse und über zusätzliche Aktionen vorzulegen, die erforderlich sind, um diese Maßnahmen bis zum Jahr 2000 umzusetzen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt C 195 vom 6.7.1996

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmaßnahmen der kommission

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