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Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen
Als erste Anlaufstelle für zahlreiche Arbeitsuchende kommt den öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine zentrale Rolle bei der Durchführung beschäftigungspolitischer Strategien zu. Indem die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in der Europäischen Union (EU) verstärkt zusammenarbeiten, tragen sie zum Erreichen des im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziels, der Verwirklichung eines Beschäftigungsniveaus von 75 %, bei.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission: Die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Förderung der europäischen Beschäftigungsstrategie (KOM(1998) 641 endg. vom 13.11.1998)
ZUSAMMENFASSUNG
Als erste Anlaufstelle für zahlreiche Arbeitsuchende kommt den öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine zentrale Rolle bei der Durchführung beschäftigungspolitischer Strategien zu. Indem die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in der Europäischen Union (EU) verstärkt zusammenarbeiten, tragen sie zum Erreichen des im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziels, der Verwirklichung eines Beschäftigungsniveaus von 75 %, bei.
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
In dieser Mitteilung wird die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in der europäischen Beschäftigungsstrategie und dem sich schnell ändernden Umfeld, in dem sie tätig sind, beleuchtet. Es wird die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung ihrer Rolle, ihrer Arbeitsmethoden und ihrer Zielsetzungen identifiziert. Zudem wird der Weg zu einer Entscheidung geebnet, die 2014 angenommen wurde und im Rahmen derer ein EU-weites Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen für den Zeitraum 2014-2020 eingerichtet wird.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie
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Lieferanten von Arbeitsmarktinformationen: Sie stellen Auskünfte über freie Stellen und potentielle Stellenbewerber zur Verfügung und informieren über Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten;
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Vermittlungstätigkeit: Angebot freier Stellen und Abgleich von Angebot und Nachfrage;
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Anpassung an den Markt: Durch die Einbeziehung in die Durchführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen können die öffentlichen Arbeitsverwaltungen dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, beispielsweise mit Hilfe von Programmen zum Ausgleich des Qualifikationsdefizits.
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Vielfältige Geschäftsmodelle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen
Die Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Umsetzung von Arbeitsmarktprogrammen ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich hoch. Grund dafür sind unterschiedliche Aufgabenbereiche, Organisationsstrukturen, Instrumente und Arbeitsmärkte.
Ein sich veränderndes Umfeld
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Arbeitsuchende weisen heute andere Merkmale auf (mehr junge Menschen mit höherem Bildungsgrad, mehr Frauen, eine alternde Erwerbsbevölkerung usw.);
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die Bedürfnisse der Arbeitgeber ändern sich (Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft);
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die unerbittliche Geschwindigkeit technologischer Veränderungen und die Notwendigkeit, wettbewerbsfähig zu bleiben;
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die Arbeitsverhältnisse ändern sich (Verträge, flexiblere Arbeitszeiten usw.);
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anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.
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Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen haben 1997 begonnen, informell auf EU-Ebene zusammenzuarbeiten und sind heute an der Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der EU und den damit verbundenen nationalen Aktionsplänen beteiligt.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurde als wesentlich dafür angesehen, die beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Die EU hat daher im Jahr 2014 beschlossen, ein Netzwerk mit solider Basis einzurichten, um die Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der einzelnen EU-Länder zu fördern.
Die Ziele dieses Netzwerks sind:
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Durchführung von Leistungsvergleichen („benchmarking“) zur Bewertung der Leistungen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen,
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Identifizierung von evidenzbasierten bewährten Verfahren und Förderung des wechselseitigen Lernens,
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Verbesserung der Leistungserbringung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, einschließlich der Jugendgarantie,
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Beitrag zur Europäischen Beschäftigungsstrategie und den entsprechenden nationalen Maßnahmen.
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Weitere Informationen sind auf der Website zu den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Europäischen Kommission erhältlich.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 32-39).
Letzte Änderung: 20.04.2015