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Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

Die Europäische Union legt Maßnahmen und Aktionen zur Förderung der Beteiligung der Frauen an der Entscheidungsfindung im öffentlichen und privaten Sektor fest.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine umfassende und integrierte Strategie zu verfolgen, die auf die Förderung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen abzielt, und zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zu konzipieren oder durchzuführen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen oder entsprechende Anreize zu schaffen.

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

  • alle am Bildungs- und Ausbildungsprozess Beteiligten für die Wichtigkeit eines vorurteilsfreien und nicht mit diskriminierenden Stereotypen beladenen Frauenbildes, für eine ausgewogenere Verteilung der beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen auf Männer und Frauen sowie für eine ausgewogenere Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen zu sensibilisieren;
  • Mädchen und Frauen zu ermutigen, sich ebenso aktiv und vollständig in Bildungs- und Ausbildungstätigkeiten einzubringen wie Jungen und Männer;
  • die Bemühungen von Vereinigungen und Organisationen zu fördern und zu unterstützen, die sich die Förderung des Zugangs von Frauen zu Entscheidungsprozessen zum Ziel gesetzt haben;
  • die Sozialpartner in ihren Bemühungen zu fördern und zu unterstützen, eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an ihren jeweiligen Tätigkeiten zu erreichen;
  • Werbekampagnen zu konzipieren, auf den Weg zu bringen und zu fördern, mit denen die öffentliche Meinung dafür sensibilisiert werden soll, dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen für die gesamte Gesellschaft von Nutzen ist.

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

  • die Sammlung und Veröffentlichung statistischer Daten zu fördern und zu verbessern, die Aufschluss über die jeweilige Beteiligung von Frauen und Männern an allen Ebenen von Entscheidungsprozessen geben können;
  • quantitative und qualitative Studien über die juristischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Hindernisse, die dem Zugang von Personen des einen oder anderen Geschlechts zu Entscheidungsprozessen entgegenstehen, zu unterstützen, zu fördern und zu veranlassen;
  • Initiativen zu unterstützen und zu ergreifen, mit denen sich beispielhafte Vorgehensweisen in den verschiedenen Bereichen der Entscheidungsfindung entwickeln lassen.

Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten:

  • ein angemesseneres Gleichgewicht bei der Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen in staatlichen Funktionen anzustreben;
  • Maßnahmenpakete für die Chancengleichheit im öffentlichen Dienst vorzusehen, durchzuführen oder zu entwickeln;
  • den privaten Sektor zu ermutigen, die Teilnahme von Frauen an allen Ebenen der Entscheidungsfindung durch die Erstellung von bzw. im Rahmen von Gleichstellungsplänen und positiven Aktionen zu verstärken.

Der Rat fordert die Kommission auf:

  • im Rahmen des mittelfristigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996-2000) den systematischen Austausch von Erfahrungen und die Bewertung der durchgeführten politischen Maßnahmen anzuregen und vorzunehmen, um eine ausgewogenere Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen zu erreichen;
  • ihre Bemühungen um Unterrichtung und Sensibilisierung sowie Anregung von Forschungsarbeiten und Förderung von Pilotaktionen zu Gunsten einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen zu verstärken;
  • dem Rat innerhalb von drei Jahren nach Annahme der vorliegenden Empfehlung einen Bericht über deren Umsetzung vorzulegen, der auf von den Mitgliedstaaten gelieferten Angaben beruht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung vom 2.12.1996

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ABl. L319 vom 10.12.1996

VERWANDTE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Umsetzung der Empfehlung 96/694 des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess [KOM(2000) 120 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Für weitere Auskünfte rufen Sie bitte die Website der Europäischen Kommission Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen ab.

Letzte Änderung: 28.06.2006

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