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Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

Die Kommission ist darauf bedacht, die Kohärenz und die Effizienz des von ihr gehandhabten Konsultationsprozesses zu verbessern, um damit die Partizipierung externer Parteien, die an der Gestaltung der europäischen Politik interessiert sind, zu fördern. Dies setzt die Festlegung allgemeiner Prinzipien und Mindeststandards voraus, deren Einhaltung für die Dienststellen der Kommission unerlässlich ist. Solche Grundsätze und Standards bieten die Gewähr für direkte und ausgewogene Kontakte zur organisierten Zivilgesellschaft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 „Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs - Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission" [KOM(2002) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Schaffung eines Konsultationsverfahrens einher ergeht der Aufruf der Kommission an die interessierten externen Parteien zur Mitwirkung an der Gestaltung der europäischen Politik. Die Aufnahme von Konsultationen in einer frühen Phase des Legislativprozesses trägt mit dazu bei, die entsprechenden Politiken im Ergebnis zu verbessern und die Einbindung der betroffenen Parteien und der breiten Öffentlichkeit zu verstärken.

Verfahren der externen Konsultation

Konsultation und Dialog sind Teil des europäischen Legislativprozesses. Sie runden die Aufgabenstellung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU auf der Ebene der Politikerarbeitung ab. Eingeleitet werden Konsultationen nach Maßgabe der etwaigen Auswirkungen eines Vorschlags für einen Rechtsakt auf einem bestimmten Sektor oder wenn ein solcher Vorschlag eine politische Reform größeren Ausmaßes beinhaltet.

Dieser externe Konsultationsprozess unterscheidet sich eindeutig vom internen Beschlussfassungsprozess und von spezifischen Konsultationsprozessen, wie sie im Vertragswerk der EU oder in der Rechtsprechung bzw. in internationalen Übereinkommen vorgesehen sind.

Das Verfahren der Konsultation externer, d. h. nicht zu den EU-Einrichtungen gehörenden Parteien ist juristisch nicht bindend. Ebenso darf eine solche Konsultation nicht unbefristet bzw. von ständiger Dauer sein.

Die Kommission plädiert für offenes Regierungshandeln unter Einbeziehung eines möglichst breiten Spektrums der Bürger in immer mehr Bereichen.

Die spezifische Rolle der organisierten Zivilgesellschaft

Den Organisationen der Zivilgesellschaft kommt eine Mittlerrolle zwischen den Bürgern und den europäischen Organen zu. Von daher tragen sie zum politischen Dialog und zur aktiven Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union bei.

Demgemäß pflegen die einzelnen Dienststellen der Kommission einen strukturierten Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft. Durch Verbesserung der Konsultationsverfahren soll allerdings eine kohärentere und stärker interaktive Vorgehensweise gewährleistet werden. Interaktive Mechanismen werden dazu genutzt, den Impact gemeinschaftspolitischer Maßnahmen zu bewerten, etwa in Form von Feedback und durch Anhörung von Konsultations-Panels.

Die Informationen über die formellen oder strukturierten Konsultationsorgane der Kommission, zu denen auch die Organisationen der Zivilgesellschaft gehören, sind in der Datenbank CONECCS „Konsultation, die Europäische Kommission und die Zivilgesellschaft" gespeichert. In dieser Datenbank findet sich auch ein auf freiwilliger Basis erstelltes Verzeichnis der auf europäischer Ebene bestehenden Organisationen der Zivilgesellschaft.

Des Weiteren unterstützt die Kommission die Aufgabenstellung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EN) (FR) und des Ausschusses der Regionen. Diese institutionalisierten Beratungsgremien der EU fungieren als Sprachrohr der organisierten Zivilgesellschaft bzw. der regionalen und lokalen Körperschaften.

Ein kohärenter Konsultationsrahmen

Die Durchführung von Konsultationen mit mehr Systematik erfordert rationellere Verfahren und die Bereitstellung strukturierter Kanäle, über die die Teilnehmer sich artikulieren können. Die interessierten Parteien können ihre Meinungen und Standpunkte über das Internet-Portal „ Ihre Stimme in Europa " kundtun.

Die Konsultationen unterliegen bestimmten allgemeinen Grundsätzen. Diese betreffen:

  • Eine möglichst breit angelegte Partizipation der Bürger, von der Konzipierung gemeinschaftspolitischer Maßnahmen bis hin zu ihrer Durchführung;
  • die Offenheit und Verantwortlichkeit der einzelnen europäischen Organe, damit die Beschlussfassung transparenter und für jedermann verständlicher wird;
  • die Effizienz der Konsultationen, die hinreichend früh geführt werden, damit sie die Politikgestaltung effektiv beeinflussen können;
  • die Kohärenz und Flexibilität der Konsultationsverfahren, auf dass sie sich den unterschiedlichen Interessenkategorien anpassen.

Die Konsultationen werden unter Wahrung von Mindeststandards durchgeführt. Diese beinhalten Folgendes:

  • Der Inhalt der Konsultationsverfahren muss eindeutig sein. So muss jede Kommunikation hinreichend vollständig und präzise sein, um leichter Reaktionen auf Seiten der Interessenten zu generieren.
  • Die angesprochenen Zielgruppen der Konsultation müssen repräsentativ sein und es muss gewährleistet sein, dass sie Gelegenheit haben, ihre Standpunkte darzulegen.
  • Die Bekanntmachung von Konsultationen muss auf möglichst breiter Ebene erfolgen und optimal auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sein.
  • Die Fristen für eine Partizipation müssen hinreichend bemessen sein, damit die Beteiligten ausreichend Zeit haben, ihre Meinungen kundzutun. Sie betragen für Antworten zu Konsultationen im schriftlichen Verfahren mindestens 8 Wochen und für die Einberufung von Sitzungen 20 Werktage.
  • Der Eingang von Beiträgen der konsultierten Parteien wird bestätigt, und die Konsultationsergebnisse werden öffentlich bekannt gemacht.

Diese Grundsätze und Standards für Konsultationsverfahren gelten insbesondere für zentrale Vorschläge der Kommission, wie sie in deren Arbeitsprogramm vorgesehen sind.

Zu diesen allgemeinen Grundsätzen und Mindeststandards hinzukommen müssen vorbildliche Praktiken, etwa in Sachen Pluralismus, Verantwortlichkeit und Integrität des in Anspruch genommenen Expertenwissens.

Kontext

Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission ihren Verpflichtungen nach, die sie in ihrem Weißbuch über europäisches Regieren (EN) (FR) aus dem Jahr 2001 eingegangen ist. Diese Verpflichtungen beinhalten eine Verstärkung der Kultur der Konsultation und des Dialogs in der Europäischen Union.

Die Mitteilung stellt gleichermaßen einen Beitrag zum „Aktionsplan für bessere Rechtsetzung" und zu dem neuen Ansatz in Sachen Evaluierung der Auswirkungen der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft dar.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Organisierte Zivilgesellschaft: Eine rechtliche Definition dieses Begriffs gibt es nicht. Dennoch kann er zur Bezeichnung der vielfältigen Organisationen verwendet werden, zu denen die einzelnen Akteure des Arbeitsmarkts gehören wie auch repräsentative Organisationen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen sowie Vertretungen von Religionsgemeinschaften. Solche Einrichtungen stellen, abgesehen vom Staat und der öffentlichen Verwaltung, die wichtigsten Strukturen der Gesellschaft dar.
  • Komitologie: Gemäß dem Vertrage zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft obliegt der Kommission die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsakte. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe kann die Kommission sich von einem beratenden Ausschuss unterstützen lassen, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und zum Zweck hat, den Dialog mit den nationalen Verwaltungen einzuleiten. Auch dem Europäischen Parlament kommt im Rahmen des Komitologie-Verfahrens eine wichtige Rolle zu, da es zur Frage der Durchführung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen werden, Stellung nehmen kann.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002 - Konsultationsdokument : Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs - Vorschlag für allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission [KOM(2002) 277 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, um im Hinblick auf eine Verbesserung des von ihr praktizierten externen Konsultationsverfahrens von sämtlichen interessierten Parteien Stellungnahmen einzuholen. Die entsprechenden Ergebnisse werden in die endgültige Fassung der Mitteilung der Kommission betreffend die Erarbeitung von allgemeinen Grundsätzen und Mindeststandards für die Konsultation einfließen.

Weißbuch der Kommission vom 25. Juli 2001 „Europäisches Regieren" [KOM(2001) 428 endg. - Amtsblatt C 287 vom 12.10.2001].

Diskussionspapier der Kommission vom 18. Januar 2000 „Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und Nichtregierungsorganisationen" [KOM(2000) 11 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In diesem Dokument wird der Wille der Kommission bekräftigt, ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu verstärken. Durch ihre Aktivitäten tragen diese Organisationen insoweit zur Festigung der partizipativen Demokratie bei, als sie die Vertretung bestimmter Gruppen von Bürgern auf Ebene der europäischen Organe verbessern und bei der Festlegung der politischen Maßnahmen, bei der Verwaltung von Projekten und an der europäischen Integration mitwirken. Zunächst stellt die Kommission heraus, welche wesentlichen Probleme die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den NRO beeinträchtigen; im Anschluss daran formuliert sie Vorschläge zur Vereinfachung der Finanzierungsverfahren, zur Verbesserung des Zugangs zur Information und zur Schaffung eines geregelten Dialogs mit Hilfe förmlicher Konsultationsverfahren.

See also

Mehr hierzu auf der Website „ Die Europäische Kommission und die Zivilgesellschaft ".

Letzte Änderung: 02.12.2005

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