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Selbstständige: Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Erhöhung der Mindestanforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit Selbstständiger am Arbeitsplatz, für die die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG im Allgemeinen nicht gelten

RECHTSAKT

Empfehlung 2003/134/EG des Rates vom 18. Februar 2003 zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit Selbstständiger am Arbeitsplatz.

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Empfehlung betrifft die Erwerbstätigen, die nicht durch ein Arbeitsverhältnis an einen Arbeitgeber oder ganz allgemein durch ein Beschäftigungs- oder Abhängigkeitsverhältnis an einen Dritten gebunden sind.

Zwar fallen Selbstständige in der Regel nicht unter die Gemeinschaftsrichtlinien zum Arbeitsschutz, insbesondere nicht unter die Richtlinie 89/391/EWG, sie sind jedoch ähnlichen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt wie Arbeitnehmer.

Außerdem gibt es Beschäftigungsbereiche mit hohem Risiko, in denen sehr viele Selbstständige tätig sind, wie z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Bauwirtschaft, Verkehr.

Daher empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten, Präventionsmaßnahmen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Sensibilisierungskampagnen sowie den Zugang zu Schulungsmaßnahmen und zur Gesundheitsüberwachung zu fördern.

Im Einzelnen wird den Mitgliedstaaten empfohlen:

  • im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz die Sicherheit und Gesundheit der Selbstständigen unter Berücksichtigung der besonderen Risiken in bestimmten Sektoren und der besonderen Art der Beziehung zwischen Auftraggebern und Selbstständigen zu fördern;
  • bei der Förderung der Gesundheit und Sicherheit von Selbstständigen die ihnen am geeignetsten erscheinenden Maßnahmen zu wählen, wie etwa: Gesetzgebung, Anreize, Informationskampagnen und Appelle an die entsprechenden Beteiligten;
  • Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, damit Selbstständige bei den zuständigen Diensten und/oder Einrichtungen sowie von ihren Verbänden zweckdienliche Informationen und Ratschläge über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhalten können;
  • die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Selbstständige Zugang zu Schulungsmaßnahmen haben, die den Erwerb angemessener Qualifikationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes hinreichend sicherstellen;
  • den Selbstständigen ungehinderten und mit nicht allzu hohen finanziellen Belastungen verbundenen Zugang zu solchen Informationen und Schulungsmaßnahmen zu ermöglichen;
  • Selbstständigen auf Wunsch eine Gesundheitsüberwachung anzubieten, die den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, angemessen ist;
  • Informationen über Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;
  • bis zum Jahr 2007 die Wirksamkeit der bestehenden einzelstaatlichen Maßnahmen oder der im Anschluss an die Annahme dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu prüfen und die Kommission über ihre Erkenntnisse zu informieren.

Die vorliegende Empfehlung berührt nicht bereits geltende oder künftige nationale Rechtsvorschriften, die ein höheres Schutzniveau gewährleisten, und die Mitgliedstaaten sollten zur Erreichung dieser Ziele die ihnen am geeignetsten erscheinenden Mittel wählen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2003/134/EG des Rates

18.02.03

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ABl. L 53 vom 28.02.2003

Letzte Änderung: 04.05.2004

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