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Gemeinsamer Beschäftigungsbericht (2000)

1) ZIEL

Darlegung der Beschäftigungssituation in der Europäischen Union, auf EU-Ebene wie auf nationaler Ebene, und Prüfung der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 ergriffen haben.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000 (Teil I)

3) INHALT

Der Gemeinsame Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil gibt einen vergleichenden Gesamtüberblick über die gegenwärtige Beschäftigungslage und er zieht eine Bilanz der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2000 in den Mitgliedstaaten, aufgeschlüsselt nach den vier „Säulen" (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitskräfte sowie Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern). Der Bericht nennt auch verschiedene Beispiele bewährter Verfahren in Mitgliedstaaten.

Der Bericht bewertet die nationalen Aktionspläne (NAP) für Beschäftigung anhand der von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Mai 2000 vorgelegten Zahlen. Die Schlussfolgerungen des vorangegangenen Berichts werden in diesem Bericht wieder aufgenommen. Offensichtlich haben die Mitgliedstaaten sich bei der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit entschieden stärker am Konzept der Vorbeugung ausgerichtet.

Der Luxemburg Prozess, der ehrgeizige Rahmenbedingungen für eine Strategiekoordinierung setzt, verlangt, dass auf europäischer wie auf nationaler Ebene vergleichbare quantitative Zielvorgaben festgelegt werden. Der Europäische Rat von Lissabon hinwiederum hat es ermöglicht, das Ziel Vollbeschäftigung für 2010 festzusetzen; gleichzeitig hat er Prioritäten festgelegt, wie z. B. die Entwicklung der Informationstechnologien in der kognitiven Gesellschaft oder die Einbeziehung des Konzepts des lebenslangen Lernens in die vier Säulen.

Wirtschaftliches Umfeld

Der Wirtschaftsaufschwung hat sich seit dem zweiten Halbjahr 1999 beschleunigt. Aus den im Bericht veröffentlichten Zahlen geht ein Wachstum des BIP von 2,5% im Jahre 1999 und 3,4% für 2000 hervor. Diese hohen Wachstumsraten wirken sich günstig auf die Beschäftigung aus.

Die Arbeitslosenquote ging von 9,2% im Jahre 1999 auf 8,7% im Jahre 2000 zurück; die gegenwärtige Entwicklung lässt Vorausschätzungen von unter 8% für 2001 zu. Trotzdem ist die Quote noch immer zu hoch - weitere kontinuierliche Bemühungen sind erforderlich, da noch immer starke regionale Ungleichgewichte bestehen. Strukturelle Probleme dauern an, trotz der Verbesserung bei den Zahlenangaben, die zum Teil auf das starke Wachstum zurückzuführen ist (2,4% im Jahre 1999).

Bei der Beschäftigungsquote, deren Anstieg eines der Ziele des Rates von Lissabon darstellt, ist eine Steigerung von 61,3% im Jahre 1998 auf 62,2% im Jahre 1999 zu verzeichnen.

Frauen haben an erster Stelle von dieser günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitiert: ihre Beschäftigungsquote ist von 1999 bis 2000 von 51% auf 52% angestiegen, während die der Männer sich von 71% auf 71,5% erhöhte.

Zwar hat die Jugendarbeitslosigkeit ihr niedrigstes Niveau seit den 80er Jahren erreicht, sie ist jedoch immer noch zu hoch.

Durch den Wirtschaftsaufschwung ist auch die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgegangen, sie bleibt jedoch eine der schwerwiegenden Belastungen der EU-Wirtschaft.

Die meisten neu geschaffenen Arbeitsplätze finden sich im Dienstleistungsbereich und - in geringerem Maße - in der Industrie; der primäre Sektor (Landwirtschaft) erlebt jedoch ein weiteres Schwinden der Beschäftigung.

Es lassen sich auch geografische Unterschiede bei dieser positiven Entwicklung ausmachen. So haben einige Mitgliedstaaten bereits die Zielvorgabe einer Beschäftigungsquote von 70% mehr als erreicht. Dies ist der Fall bei Schweden, beim Vereinigten Königreich, bei den Niederlanden und bei Dänemark, dass mit 76,5% das Feld anführt. Am anderen Ende findet man Spanien und Italien sowie Griechenland, das einzige Land, dessen Beschäftigungsquote 1999 zurückging. Auch bei den Regionen lassen sich starke Abweichungen feststellen.

In dem Bericht wird auch fest gehalten, dass die Errungenschaften bei den Beschäftigungsquoten in Europa relativ zur Entwicklung der Vollzeitbeschäftigung gesehen werden müssen, d. h. zur Entwicklung der Zahl von Vollzeitäquivalent-Arbeitsplätzen. Die Vollzeitbeschäftigung in Europa hat zwar zugenommen, jedoch erheblich weniger als die Bruttobeschäftigungsquote.

Bewertung der NAP

Die NAP stützen sich auf vier Schwerpunkte (Säulen), die allen Mitgliedstaaten Orientierungen vorgeben, ohne jedoch den nationalen Handlungsspielraum zu sehr einzuengen. Bei der Umsetzung der ersten drei Leitlinien - sie betreffen die Jugendarbeitslosigkeit, die Langzeitarbeitslosigkeit und die Intensivierung der aktiven Maßnahmen - sind echte Fortschritte erkennbar.

Die Umsetzung ist weit weniger konsequent, wenn die Leitlinien keine quantitativen Ziele vorgeben.

Säule I: Beschäftigungsfähigkeit

Ein hohes Bildungsniveau ist eine der Grundvoraussetzungen für einen leistungsfähigen und anpassungsfähigen Arbeitsmarkt. Hier bestehen noch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Besonders ausgeprägt sind sie im Bereich des lebenslangen Lernens.

Der in den Leitlinien 1 bis 3 festgelegte präventive Ansatz hat offenbar im Jahre 2000 Früchte getragen - die Mitgliedstaaten, die niedrige Quoten des Eintritts in die Langzeitarbeitslosigkeit erreichen, sind nämlich die, die sich uneingeschränkt diesen Ansatz zu eigen gemacht haben.

Die Ziele des lebenslangen Lernens müssen von den Mitgliedstaaten energischer angestrebt werden, insbesondere von denen, die im Rückstand sind.

Säule II: Entwicklung des Unternehmergeistes

Unternehmergeist und Schaffung von Arbeitsplätzen hängen eng miteinander zusammen. Die Unternehmen müssen somit in den Genuss einer Vereinfachung der Verwaltungsverfahren kommen, z. B. durch Einrichtung von zentralen Anlaufstellen. Auch der Zugang zu Finanzierungsmitteln muss vereinfacht werden.

Säule III: Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Arbeitskräfte

Hier gibt es zwei Ziele: Modernisierung der Arbeitsorganisation und Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen. Dieser Bereich beruht auf dem Konzept der wissensbasierten Wirtschaft, mit dessen Hilfe sich ein höherer Grad an Innovation, Wertschöpfung und Produktivität erreichen lässt.

An Regierungen, Unternehmen und Sozialpartner richtet sich die Aufforderung, eng zusammenzuarbeiten, um die Arbeitsorganisation zu modernisieren und die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, insbesondere durch eine Politik des lebenslangen Lernens.

In dem Bericht heißt es, dass sich in den NAP bisher nur wenige Anzeichen für einen Fortschritt auf diesem Gebiet feststellen lassen. Darüber hinaus gestaltet sich auch die Einbeziehung der Sozialpartner in diesen Konsultationsprozess je nach Mitgliedstaat äußerst unterschiedlich. Die Schrumpfung des Angebots auf dem Arbeitsmarkt hat in Verbindung mit einer stärkeren Nachfrage in bestimmten Sektoren einige Mitgliedstaaten veranlasst, ihre Immigrationsvorschriften für bestimmte Qualifikationen zu ändern, wie z. B. für Fachkräfte in den Spitzentechnologieberufen.

Säule IV: Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

Auf dem EU-Arbeitsmarkt bestehen nach wie vor starke geschlechtsspezifische Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern. Die Beschäftigungsquote für Frauen liegt bei 53%, d. h. 18,2% niedriger als die der Männer. Der Bericht hält fest, dass die zwei Mitgliedstaaten, die die niedrigste Beschäftigungsquote und die größten Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufweisen (Spanien und Griechenland) nicht alle denkbaren Anstrengungen unternommen haben, um dies zu ändern

Es sind zahlreiche Aktionen durchgeführt worden, die allerdings manchmal schwer einzuschätzen sind, um die geschlechtsspezifische Diskrepanz im Arbeitseinkommen zu verringern. Bei den Maßnahmen zur Vereinbarung von Berufs- und Familienleben gibt es starke Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Bereichsübergreifende Aspekte der NAP-Durchführung

Aus dem Bericht für 2000 lässt sich entnehmen, dass in den Mitgliedstaaten anscheinend eine wachsende Sensibilisierung für das Konzept des lebenslangen Lernens festzustellen ist, was Leitlinie 6 der beschäftigungspolitischen Leitlinien entspricht. Bedauerlicherweise geht die Mehrzahl der Mitgliedstaaten allerdings auf zu inkohärente Weise vor, wobei man sich im allgemeinen auf das Konzept der Weiterbildung oder der Aktualisierung der Kompetenzen beschränkt.

Dabei haben sich die Mitgliedstaaten offenbar mit dem Gedanken vertraut gemacht, dass den Informations- und Kommunikationstechnologien Vorrang eingeräumt wird.

Die NAP enthalten, wie dies in den neuen Programmplanungsvorschriften für 2000-2006 gefordert worden war, Informationen über den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie. Die Empfehlungen des Rates für die Strategien der Mitgliedstaaten dienen als Grundlage für die Verwendung von ESF-Mitteln in den neuen Programmen.

Zwar bestehen noch immer zahlreiche Mängel und Verbesserungen sind durchaus denkbar, die Mitgliedsstaaten haben aber die Aufgabe der Chancengleichheit der Geschlechter im Jahre 2000 in ihren NAP sinnvoller berücksichtigt.

Da die Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon zur Halbzeit des Fünfjahreszyklus der vom Europäischen Rat 1997 eingeleiteten Beschäftigungsstrategie stattfand, sind die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert worden, den Luxemburg-Prozess einer Überprüfung zu unterziehen. Der Beitrag dieses Prozesses zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Europa ist anerkannt worden und der Gipfel von Lissabon hat die „offene Methode der Koordinierung" der Mitgliedstaaten erweitert.

Allerdings ist man zu dem Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Anliegen der vier Säulen weiterhin durchaus ungleichmäßig erfolgt - nach wie vor steht die Beschäftigungsfähigkeit an erster Stelle.

Sowohl der derzeitige Wirtschaftsaufschwung als auch der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft kommen dem europäischen Arbeitsmarkt zugute. Gewisse strukturelle Probleme, wie z. B. der hohe Bestand an Langzeitarbeitslosen, müssen noch gelöst werden, während neue sich bereits abzeichnen, wie die Überalterung der Bevölkerung. In dieser Perspektive wird bei den Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon der Schwerpunkt auf das lebenslange Lernen gelegt.

Es sind weitere Verbesserungen vorzunehmen, wie z. B. die beschleunigte Annahme des jährlichen „Beschäftigungspakets" oder die stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in den Prozess des Nachdenkens. Um die Verbreitung bewährter Verfahren noch zu verstärken, müsste man neue Indikatoren ausarbeiten; auf diese Weise ließen sich leichter Vergleiche zwischen Mitgliedstaaten anstellen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt

6) quellen

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht KOM (2000) 551 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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