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Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union
Hauptziel der Mitteilung ist es, Maßnahmen zur Antizipation und Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen und damit zur Beschäftigungssicherung vorzuschlagen. Die in der Mitteilung umrissenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, einer dreifachen Herausforderung zu begegnen: Gewährleistung einer raschen Anpassung der Unternehmen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 31. März 2005: Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union [KOM(2005) 120 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Mitteilung fügt sich voll und ganz in die überarbeitete Lissabon-Strategie ein, die das Hauptgewicht auf ein stärkeres und nachhaltigeres Wachstum sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen legt. In der Mitteilung werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen den sozialen und wirtschaftlichen Kosten der von europäischen Unternehmen durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen Rechnung getragen werden soll.
DIE AKTUELLEN HERAUSFORDERUNGEN
Schätzungen zufolge entstehen und verschwinden alljährlich 10 % der europäischen Unternehmen. Angesichts dieses Phänomens hat die Europäische Union schon vor langem Strategien und Instrumente entwickelt, um die entsprechenden Prozesse zu begleiten, insbesondere in der Eisen- und Stahlindustrie sowie in der Schiffsbau- und in der Textilindustrie. Entsprechende Maßnahmen betreffen nicht ausschließlich Wirtschaftsbereiche, die sich in der Krise befinden. Vielmehr werden auch strategische Perspektiven für zahlreiche andere Sektoren entwickelt.
Das Phänomen der Umstrukturierung findet auf der Ebene der Unternehmen seinen Ausdruck in der Umgestaltung der Produktionsstrukturen unter dem Einfluss verschiedener Faktoren:
Für die Arbeitnehmerseite haben Umstrukturierungen häufig zur Folge, dass auf einen Schlag eine große Anzahl von Personen arbeitslos wird. Die am wenigsten Qualifizierten und die Angehörigen vulnerabler Bevölkerungsgruppen trifft es als Erste. Darüber hinaus haben Umstrukturierungen erhebliche Auswirkungen in einigen europäischen Ländern, die sich noch in der Transitionsphase befinden.
Somit geht es darum, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die arbeitslos werden, rasch einen gleichwertigen Arbeitsplatz finden, und Lösungen für alle Regionen in der Europäischen Union zu entwickeln, indem man bei der Antizipation des Wandels so nah wie möglich bei den Gegebenheiten vor Ort und bei den Bedürfnissen der Bevölkerung ansetzt (Ermittlung potenzieller komparativer Vorteile).
DIE ROLLE DER EUROPÄISCHEN UNION
Zwar stellen sich die meisten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen auf nationaler Ebene, doch kann auch die Europäische Union hier einen Beitrag leisten
EINSCHLÄGIGE POLITISCHE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT
Die Reform der Finanzinstrumente und die Rolle der Strukturfonds
Im Entwurf der neuen Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) wird erneut bekräftigt, dass es unter anderem Aufgabe des Fonds ist, Maßnahmen zur Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen zu finanzieren. Dabei kann es um die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Unternehmen gehen, um Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen oder um den Abschluss von Beschäftigungspakten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Auch dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung fällt eine wichtige Rolle zu mit Blick auf Investitionen in Forschung und Entwicklung, auf die Verbreitung von Innovationen und auf den Aufbau von Infrastrukturen.
Was die ländliche Entwicklung betrifft, ist es Aufgabe des Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, dafür zu sorgen, dass sektorale Maßnahmen (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen) und territoriale Maßnahmen (auf regionaler Ebene, in ländlichen Gebieten, in urbanen Gebieten, auf lokaler Ebene) sich - im Sinne einer optimalen Beschäftigungswirkung -gegenseitig ergänzen.
Im Übrigen empfiehlt die Kommission, für den Fall unerwarteter wirtschaftlicher Schocks im Rahmen der Strukturfonds eine Reserve für unvorhergesehene Ereignisse zu bilden. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Wachstumsanpassungsfonds mit einer jährlichen Mittelausstattung in Höhe von einer Milliarde Euro vor.
Schließlich können auch noch andere Programme zur erfolgreicheren Bewältigung des Wandels beitragen, wie etwa das Forschungsrahmenprogramm, die Bildungs- und Berufsbildungprogramme sowie das integrierte Programm für lebenslanges Lernen.
Industriepolitik
Im Rahmen der Umsetzung der in der Mitteilung vom April 2004 umrissenen erneuerten Industriepolitik schlägt die Kommission vor, für eine Verbesserung des Regelungsrahmens für Unternehmen zu sorgen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Ausarbeitung einer weiteren Mitteilung über die sektorale Dimension der Industriepolitik ist im Laufe des Jahres 2005 geplant. Darin soll eingehend dargelegt werden, wie die Kommission ein intensiveres Follow-up in Risikosektoren zu gewährleisten gedenkt.
Die Kommission schlägt gemeinsame Technologieinitiativen vor wie etwa einen Aktionsplan für Umwelttechnologien. In diesem Rahmen sollen Programme zur Entwicklung sozialer Produkte oder Dienstleistungen finanziert werden, die der Union einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihr damit neue Märkte und neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen.
Wettbewerbspolitik
Die Kommission stellt vor allem ab auf die strikte Anwendung der Wettbewerbsregeln, unter anderem im Bereich der staatlichen Beihilfen, sowie auf die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Sie schlägt Folgendes vor:
Sonstige Politiken und Instrumente
Mit Blick auf eine bessere Antizipation und Begleitung von Umstrukturierungen beabsichtigt die Kommission,
KONSULTATION DER SOZIALPARTNER
Mit der Mitteilung wird die zweite Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zu den Themen „Unternehmensumstrukturierungen" und „Europäische Betriebsräte" eingeleitet. Die Kommission wird die Ergebnisse der Anhörung bis zum Dreigliederigen Sozialgipfel im Jahr 2006 analysieren.
Es sind zwei weitere Initiativen geplant:
ANPASSUNG DES REGELUNGSRAHMENS
Die Mitteilung knüpft an die bereits im Lissabon-Aktionsprogramm vorgesehenen Modernisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen an und empfiehlt folgende Initiativen:
Schlüsselzahlen
Letzte Änderung: 15.09.2005