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Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union

Hauptziel der Mitteilung ist es, Maßnahmen zur Antizipation und Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen und damit zur Beschäftigungssicherung vorzuschlagen. Die in der Mitteilung umrissenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, einer dreifachen Herausforderung zu begegnen: Gewährleistung einer raschen Anpassung der Unternehmen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 31. März 2005: Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union [KOM(2005) 120 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung fügt sich voll und ganz in die überarbeitete Lissabon-Strategie ein, die das Hauptgewicht auf ein stärkeres und nachhaltigeres Wachstum sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen legt. In der Mitteilung werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen den sozialen und wirtschaftlichen Kosten der von europäischen Unternehmen durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen Rechnung getragen werden soll.

DIE AKTUELLEN HERAUSFORDERUNGEN

Schätzungen zufolge entstehen und verschwinden alljährlich 10 % der europäischen Unternehmen. Angesichts dieses Phänomens hat die Europäische Union schon vor langem Strategien und Instrumente entwickelt, um die entsprechenden Prozesse zu begleiten, insbesondere in der Eisen- und Stahlindustrie sowie in der Schiffsbau- und in der Textilindustrie. Entsprechende Maßnahmen betreffen nicht ausschließlich Wirtschaftsbereiche, die sich in der Krise befinden. Vielmehr werden auch strategische Perspektiven für zahlreiche andere Sektoren entwickelt.

Das Phänomen der Umstrukturierung findet auf der Ebene der Unternehmen seinen Ausdruck in der Umgestaltung der Produktionsstrukturen unter dem Einfluss verschiedener Faktoren:

  • Die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes und die internationale Öffnung der Volkswirtschaften haben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hoher Qualität beigetragen.
  • Die technologische Innovation generiert neue Anwendungen und damit auch kreativere und hochwertigere Arbeitsplätze.
  • Die Entwicklung des Regelungsrahmens und die grundlegenden Veränderungen der Verbrauchernachfrage (Bevölkerungsalterung, Umweltbelange) ziehen Veränderungen auf den Produkt- und Arbeitsmärkten nach sich.

Für die Arbeitnehmerseite haben Umstrukturierungen häufig zur Folge, dass auf einen Schlag eine große Anzahl von Personen arbeitslos wird. Die am wenigsten Qualifizierten und die Angehörigen vulnerabler Bevölkerungsgruppen trifft es als Erste. Darüber hinaus haben Umstrukturierungen erhebliche Auswirkungen in einigen europäischen Ländern, die sich noch in der Transitionsphase befinden.

Somit geht es darum, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die arbeitslos werden, rasch einen gleichwertigen Arbeitsplatz finden, und Lösungen für alle Regionen in der Europäischen Union zu entwickeln, indem man bei der Antizipation des Wandels so nah wie möglich bei den Gegebenheiten vor Ort und bei den Bedürfnissen der Bevölkerung ansetzt (Ermittlung potenzieller komparativer Vorteile).

DIE ROLLE DER EUROPÄISCHEN UNION

Zwar stellen sich die meisten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen auf nationaler Ebene, doch kann auch die Europäische Union hier einen Beitrag leisten

  • durch Politiken, die die Antizipation und Begleitung von Umstrukturierungsprozessen unterstützen (Beschäftigungspolitik, finanzielle Förderinstrumente, Industrie- und Unternehmenspolitik und Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums);
  • durch die Beobachtung sektoraler Entwicklungen und die Entwicklung geeigneter Interventionsinstrumente;
  • durch die Anerkennung der Rolle, die die Sozialpartner bei der Antizipation und Bewältigung von Veränderungen spielen können.

EINSCHLÄGIGE POLITISCHE MASSNAHMEN DER GEMEINSCHAFT

Die Reform der Finanzinstrumente und die Rolle der Strukturfonds

Im Entwurf der neuen Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) wird erneut bekräftigt, dass es unter anderem Aufgabe des Fonds ist, Maßnahmen zur Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen zu finanzieren. Dabei kann es um die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Unternehmen gehen, um Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen oder um den Abschluss von Beschäftigungspakten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Auch dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung fällt eine wichtige Rolle zu mit Blick auf Investitionen in Forschung und Entwicklung, auf die Verbreitung von Innovationen und auf den Aufbau von Infrastrukturen.

Was die ländliche Entwicklung betrifft, ist es Aufgabe des Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, dafür zu sorgen, dass sektorale Maßnahmen (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen) und territoriale Maßnahmen (auf regionaler Ebene, in ländlichen Gebieten, in urbanen Gebieten, auf lokaler Ebene) sich - im Sinne einer optimalen Beschäftigungswirkung -gegenseitig ergänzen.

Im Übrigen empfiehlt die Kommission, für den Fall unerwarteter wirtschaftlicher Schocks im Rahmen der Strukturfonds eine Reserve für unvorhergesehene Ereignisse zu bilden. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Wachstumsanpassungsfonds mit einer jährlichen Mittelausstattung in Höhe von einer Milliarde Euro vor.

Schließlich können auch noch andere Programme zur erfolgreicheren Bewältigung des Wandels beitragen, wie etwa das Forschungsrahmenprogramm, die Bildungs- und Berufsbildungprogramme sowie das integrierte Programm für lebenslanges Lernen.

Industriepolitik

Im Rahmen der Umsetzung der in der Mitteilung vom April 2004 umrissenen erneuerten Industriepolitik schlägt die Kommission vor, für eine Verbesserung des Regelungsrahmens für Unternehmen zu sorgen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Ausarbeitung einer weiteren Mitteilung über die sektorale Dimension der Industriepolitik ist im Laufe des Jahres 2005 geplant. Darin soll eingehend dargelegt werden, wie die Kommission ein intensiveres Follow-up in Risikosektoren zu gewährleisten gedenkt.

Die Kommission schlägt gemeinsame Technologieinitiativen vor wie etwa einen Aktionsplan für Umwelttechnologien. In diesem Rahmen sollen Programme zur Entwicklung sozialer Produkte oder Dienstleistungen finanziert werden, die der Union einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihr damit neue Märkte und neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen.

Wettbewerbspolitik

Die Kommission stellt vor allem ab auf die strikte Anwendung der Wettbewerbsregeln, unter anderem im Bereich der staatlichen Beihilfen, sowie auf die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Sie schlägt Folgendes vor:

  • eine Reform der Politik im Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zu veranlassen, Beihilfen für diejenigen Sektoren vorzusehen, die am stärksten zu Wachstum und Beschäftigung beitragen;
  • eine neue Fusionskontrollverordnung mit dem Ziel, industrielle Umstrukturierungen zu erleichtern.

Sonstige Politiken und Instrumente

Mit Blick auf eine bessere Antizipation und Begleitung von Umstrukturierungen beabsichtigt die Kommission,

  • den Schutz des geistigen Eigentums und den Kampf gegen Nachahmungen zu verstärken und weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Doha-Runde über den freien Welthandel als Entwicklungsfaktor wirksam wird;
  • im Jahr 2005 die Europäische Beschäftigungsstrategie einer Überprüfung zu unterziehen und in stärkerem Maße auf die im Zusammenhang mit der Antizipation und der Bewältigung von Umstrukturierungen relevanten Prioritäten auszurichten;
  • die Rolle der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels zu stärken (EN), deren Aufgabe es sein wird, Instrumente für eine quantitative und qualitative Analyse und für die Begleitung von Umstrukturierungen zu entwickeln;
  • für eine stärkere Konvergenz und Synergie der Politiken zu sorgen durch Einrichtung einer internen Taskforce, in die die zuständigen Kommissionsdienststellen eingebunden sind, sowie durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat.

KONSULTATION DER SOZIALPARTNER

Mit der Mitteilung wird die zweite Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zu den Themen „Unternehmensumstrukturierungen" und „Europäische Betriebsräte" eingeleitet. Die Kommission wird die Ergebnisse der Anhörung bis zum Dreigliederigen Sozialgipfel im Jahr 2006 analysieren.

Es sind zwei weitere Initiativen geplant:

  • Veröffentlichung einer neuen Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen; darin sollen positive Initiativen vorgestellt werden, die Unternehmen bei Umstrukturierungen auf den Weg gebracht haben;
  • Einrichtung eines Forums „Umstrukturierungen", dessen Aufgabe es sein wird, Entwicklungen zu beobachten und eine Verknüpfung zwischen den verschiedenen Initiativen zu fördern.

ANPASSUNG DES REGELUNGSRAHMENS

Die Mitteilung knüpft an die bereits im Lissabon-Aktionsprogramm vorgesehenen Modernisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen an und empfiehlt folgende Initiativen:

  • Vorlage eines neuen Grünbuchs zur Entwicklung des Arbeitsrechts; darin soll die Rolle des Arbeitsrechts im Rahmen von Anpassungsprozessen analysiert werden;
  • Ausarbeitung eines neuen Richtlinienvorschlags zur Verbesserung der Portabilität ergänzender Rentenansprüche; damit soll die innergemeinschaftliche Arbeitskräftemobilität gefördert werden.

Schlüsselzahlen

  • Zwischen 1977 und 2002 wurden in Europa netto 30 Millionen Arbeitsplätze geschaffen: Im Dienstleistungssektor war ein Zuwachs von über 44 Millionen zu verzeichnen, gleichzeitig kam es zu Arbeitsplatzverlusten in einer Größenordnung von mindestens 7 Millionen in der Industrie und 7,5 Millionen in der Landwirtschaft.
  • Alljährlich entstehen und verschwinden 10 % der europäischen Unternehmen.
  • In jedem Mitgliedstaat werden täglich im Durchschnitt etwa 5 000 bis 15 000 Arbeitsplätze geschaffen und vernichtet.
  • Die Beschäftigung im Dienstleistungssektor hat in den vergangenen 20 Jahren zugenommen: Im Jahr 2003 waren zwei von drei Beschäftigten in diesem Sektor tätig.
  • Die Beschäftigung im Bereich Dienstleistungen für Unternehmen ist in den vergangenen fünf Jahren um 25 % gestiegen.

Letzte Änderung: 15.09.2005

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