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Durch Modernisierung des Sozialschutzes Arbeit lohnend machen

Die Europäische Kommission legt diese Mitteilung vor, um wirksamere Beschäftigungsanreize in den Sozialschutzsystemen zu fördern. Sie ermittelt die wichtigsten Herausforderungen und politischen Antworten der Mitgliedstaaten, um die Sozialschutzsysteme beschäftigungsfreundlicher zu machen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Modernisierung des Sozialschutzes für mehr und bessere Arbeitsplätze: Ein umfassender Ansatz, um dazu beizutragen, dass Arbeit sich lohnt [KOM(2003) 842 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung will eine Reihe von Anreizen vorschlagen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, dafür zu sorgen, dass Arbeit sich lohnt und ein hohes Sozialschutzniveau für alle sicherzustellen, ohne die Haushalte in übermäßigem Umfang zu belasten. Die Sozialschutzsysteme der Mitgliedstaaten müssen modernisiert werden, um die ihnen eigenen negativen Anreize zur Arbeitsaufnahme zu beseitigen und geeignete Maßnahmen und Bedingungen dafür zu schaffen, dass Arbeit attraktiver wird.

Der Begriff „Arbeit, die sich lohnt" bezeichnet insbesondere die von der Kommission in ihrem Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie sollen bewirken, dass ausreichende finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, erwerbstätig bleiben, mehr Arbeit leisten, in allgemeine und berufliche Bildung investieren und mobiler werden. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten werden durch eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie durch die Aufstellung ehrgeiziger Ziele bis 2010 auf EU-Ebene unterstützt, um die gesamte Beschäftigungsquote auf 70 %, die Beschäftigungsquote der Frauen auf 60 % und die der 55- bis 64-Jährigen auf 50 % anzuheben.

Die vorliegende Mitteilung ist danach gegliedert, welche Rolle Sozialschutzsysteme bei der Förderung erfolgreicher Arbeitsmarktübergänge in fünf verschiedenen Arbeitsmarktsituationen spielen können:

  • Von Leistungsempfängern zu Lohnempfängern;
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
  • Arbeitsplatzwechsel;
  • Von der Arbeitsunfähigkeit zur Wiedereingliederung;
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Von Leistungsempfängern zu Lohnempfängern

Die hohen Arbeitslosenzahlen und der Wunsch, die Menschen zu ermutigen, eine Beschäftigung aufzunehmen, anstatt von Sozialleistungen zu leben, waren Anlass für sozialpolitische Reformen wie die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, um mehr Arbeitslose zur Annahme einer Beschäftigung zu bewegen, das nachdrücklichere Vorgehen gegen Leistungsmissbrauch oder Investitionen in aktive Maßnahmen, um Arbeitslosen durch Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit bei der Suche nach einer neuen oder ersten Stelle zu helfen. Ein solcher Ansatz muss jedoch sorgfältig überwacht werden, um zu verhindern, dass die Kürzung oder der Entzug von Leistungen der erste Schritt auf dem Weg zu Armut und sozialer Ausgrenzung sind.

Die Mitgliedstaaten haben eine breite Skala von Maßnahmen eingeführt, durch die verhindert werden soll, dass durch Arbeitslosenunterstützungssysteme negative Arbeitsanreize geschaffen werden. Die Maßnahmen lassen sich in drei Hauptkategorien untergliedern:

  • Beschäftigungsanreize durch Begrenzung der Höhe (Spanien) oder Dauer (Deutschland) der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, und Maßnahmen zur Ergänzung der Aktivierung, die nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit von der Arbeitssuche und der Beteiligung an aktiven Maßnahmen abhängig gemacht werden (Finnland).
  • Kombination von Leistungsempfang und Erwerbstätigkeit (Spanien, Irland und Portugal): Kombination einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung mit einer Teilleistung bei Arbeitslosigkeit oder Teilarbeitslosenhilfe.
  • günstigere Behandlung in Steuer- und Sozialversicherungsfragen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die öffentliche Unterstützung bei der Vereinbarung von Beruf und Familie verfolgt zwei Ziele: Familien zu helfen, die Kinder bekommen, und die Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen zu erleichtern, wenn Männer und Frauen eine Beschäftigung annehmen oder dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen.

Im Allgemeinen wird ein Teil der Unterstützungsleistungen von den Mitgliedstaaten in Form allgemeiner Leistungen, z. B. Kinderbeihilfen, gewährt, andere wieder sind von der familiären Situation abhängig. Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub werden in Form von Geldleistungen vergütet, die z. B. als Beihilfe für Pflegekräfte, und/oder in Form einer Anrechnung von Beiträgen zur Rentenversicherung geleistet werden, um die negativen Auswirkungen auf die Rentenansprüche der betroffenen Personen zu begrenzen.

Der Mangel an erschwinglicher Kinderbetreuung gilt als ein wesentliches Hemmnis für die Erwerbsbeteiligung von Eltern, vor allem von Frauen und Alleinerziehenden. Der Europäische Rat von Barcelona hat dies erkannt und alle Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

In den nordischen Ländern wird in erheblichem Umfang in die Kinderbetreuung investiert, und auch in anderen Mitgliedstaaten wurden Reformen durchgeführt. So hat Frankreich eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Familienbeihilfen eingeführt und plant die Schaffung von 20 000 neuen Kinderbetreuungsplätzen; das Vereinigte Königreich hat den „Child Tax Credit" (Steuerfreibetrag für Kosten der Kinderbetreuung) eingeführt, damit Familien mehr Geld für Kinder und für in der Ausbildung befindliche 16- bis 18-Jährige zur Verfügung haben.

Die Mitgliedstaaten haben sich sehr darum bemüht, die Unterstützung für eine Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden zu verbessern. In Frankreich erhalten Alleinerziehende eine „Allocation de Parent Isolé" (API) (Beihilfe für Alleinerziehende), im Vereinigten Königreich sollen Maßnahmen für Alleinerziehende die Betroffenen zur Erwerbsbeteiligung anregen.

Erleichterung des Arbeitsplatzwechsels

Berufliche und geographische Mobilität sind entscheidend für ein hohes Maß an wirtschaftlicher Effizienz. Sie bietet Arbeitnehmern Gelegenheit, in Aktivitätsbereiche zu wechseln, in denen sie leistungsfähiger sein und besser verdienen können. Der Arbeitsplatzwechsel kann jedoch auch eine Verringerung der künftigen Rentenansprüche nach sich ziehen. Es muss daher sichergestellt werden, dass Personen, die ihren Arbeitsplatz wechseln oder ihre Versicherungszahlungen unterbrechen, bessere Bedingungen beim Erwerb, dem Erhalt und dem Transfer ihrer betrieblichen Rentenanwartschaften erhalten.

Auf Gemeinschaftsebene regelt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (die die Verordnung 1408/71 ablöst) die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Diese Verordnung war wichtig, um den europäischen Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich frei auf dem Arbeitsmarkt der Union zu bewegen. In punkto Mobilität hat die Kommission außerdem spezielle Maßnahmen im Beschäftigungsbereich vorgeschlagen, wie den Abbau von Hindernissen für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Diese Maßnahmen ergänzen die europäische Beschäftigungsstrategie, den Prozess „ Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " und den Kopenhagen-Prozess zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Von der Arbeitsunfähigkeit zur Wiedereingliederung

Es gibt eine Vielzahl von Gesundheitsproblemen, die die Weiterführung der beruflichen Tätigkeit entweder vorläufig oder auf Dauer schwierig oder sogar unmöglich machen. Dennoch wären zahlreiche Menschen, die Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit beantragen, eindeutig in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Aus diesem Grund haben mehrere Mitgliedstaaten politische Reformen und beschäftigungsfördernde Maßnahmen eingeführt. So haben in Finnland Menschen, bei denen die Gefahr einer Behinderung besteht, demnächst Anspruch darauf, frühzeitig berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen. In den Niederlanden und in Luxemburg ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem behinderten Mitarbeiter im Betrieb (sofern dieser, wie im Falle Luxemburgs, mehr als 25 Angestellte hat, oder in einem anderen Betrieb im Fall der Niederlande) einen passenderen Arbeitsplatz zu finden. Um Invaliditätsrentenempfänger dazu zu ermuntern, erneut eine Arbeit aufzunehmen, besteht in Schweden und Finnland die Möglichkeit, die Rentenansprüche vorübergehend auszusetzen, um die Arbeitsfähigkeit zu testen. Frankreich kündigte an, die Wirksamkeit der ärztlichen Kontrollen intensivieren zu wollen. In einigen Ländern (Dänemark, Österreich, Deutschland und Vereinigtes Königreich) werden Arbeitgebern Zuschüsse gewährt - oft in Form von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen -, um die Einstellung oder Beibehaltung behinderter Arbeitnehmer zu unterstützen.

Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Gemäß den Vereinbarungen auf den Tagungen des Europäischen Rates in Stockholm und Barcelona besteht eines der Ziele der EU im Bereich Sozialschutz darin, die künftige finanzielle Nachhaltigkeit des Sozialschutzes zu sichern, um den zukünftigen Rentnern ein angemessenes Einkommen zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, dass ein aktives Altern durch positive Interaktion der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitiken gefördert wird.

Die Alternative zur Frühverrentung bestünde darin, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitnehmern, die körperlich anstrengende Berufe ausüben, den Übergang zu anderen Tätigkeiten zu eröffnen. Den Mitgliedstaaten ist bewusst, dass das auf Gemeinschaftsebene festgelegte Ziel, die Beschäftigungsquote bei Personen zwischen 55 und 64 Jahren zu erhöhen und das tatsächliche durchschnittliche Rentenalter anzuheben, mit tief greifenden Anpassungen ihrer Sozialschutzsysteme einhergehen muss.

Es besteht ein deutlicher Trend in den Mitgliedstaaten, ältere Arbeitnehmer länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten und eine Kumulierung von Rente und Erwerbseinkommen zu erlauben, bzw. bei aufgeschobener Verrentung höhere Pensionsansprüche zu gewähren.

Die Situation in den Beitrittsländern

Die Sozialschutzsysteme der neuen Mitgliedstaaten unterscheiden sich zwar stark, einige Merkmale sind allerdings häufiger anzutreffen:

  • Geringe Erwerbsbeteiligungsquoten, die zum Teil hohe Arbeitslosenquoten widerspiegeln, bedingt durch das extensive Zurückgreifen auf Frühverrentung und Erwerbsunfähigkeit während der wirtschaftlichen Umstrukturierungsphase;
  • schwacher Sozialschutz und beschäftigungsfeindliche Steuersysteme;
  • informelle Wirtschaft und Migration, die schwerwiegende Probleme aufwirft, sowohl im Hinblick auf die Erfassung dieser Arbeiter als auch auf die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme in den Aufnahmeländern.

Die Beitrittsländer sollten ihre Sozialschutzsysteme stärken und aktive Arbeitsmarktpolitiken entwickeln, die darauf abzielen, die Erwerbsquoten zu erhöhen und den Anteil der Personen zu verringern, die von Langzeitunterstützung abhängen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 2003/578/EG vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 197 du 05.08.2003].

Letzte Änderung: 15.03.2005

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