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Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (MRA)

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung

Beschluss 1999/78/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreement, MRA)* zielt darauf ab, den Warenhandel zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu fördern, indem technische Handelshemmnisse entfernt werden.

Im Rahmen des bilateralen Abkommens, dem die EU-Regierungen am 22. Juni 1998 zugestimmt haben, akzeptieren die EU und die Vereinigten Staaten die Ergebnisse der Konformitätsbewertung*, die für spezifische gewerbliche Produkte durchgeführt werden.

Durch den Beschluss wird das MRA mit den Vereinigten Staaten im Namen der EU verabschiedet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Telekommunikationsgeräte;
  • elektromagnetische Verträglichkeit*;
  • elektrische Sicherheit;
  • Sportboote;
  • gute Herstellungspraxis für Arzneimittel (GMP);
  • Medizinprodukte.

Das Abkommen, das schon mehrmals aktualisiert wurde,

  • ermöglicht es EU-Unternehmen, ihre Produkte – die US-Anforderungen genügen müssen – in der EU testen und zertifizieren zu lassen und sie dann in den US-Markt zu exportieren, und umgekehrt;
  • führt die Rechtsvorschriften, Bestimmungen und Verwaltungsregeln auf, die das Abkommen für jeden Sektor abdeckt;
  • schreibt den Vertragsparteien den Austausch von Informationen über die Anwendung dieser Vorschriften vor;
  • legt die Bedingungen für die gegenseitige Akzeptanz der Ergebnisse der Konformitätsbewertung fest;
  • enthält eine Liste der verschiedenen nationalen Behörden für die Konformitätsbewertung* für jeden Sektor;
  • schreibt den EU- und US-Behörden vor, die von ihnen benannten Behörden für die Konformitätsbewertung zu prüfen, zu inspizieren und zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen;
  • sieht die Suspendierung einer benannten Behörde für die Konformitätsbewertung vor;
  • begründet einen gemischten Ausschuss von Vertretern der EU und der Vereinigten Staaten zur Behandlung von Problemen, die im Rahmen des Abkommens aufkommen könnten.

WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

Es ist am 1. Dezember 1998 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

In ihrer Entschließung vom 21. Dezember 1989 einigten sich die EU-Regierungen auf die MRA-Grundsätze. Am 21. September 1992 bevollmächtigten sie die Europäische Kommission, im Namen der EU mit bestimmten Nicht-EU-Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu verhandeln.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung: ein internationales Abkommen, mit dem zwei oder mehr Länder ihre jeweiligen Ergebnisse der Konformitätsbewertung anerkennen.
Konformitätsbewertung: das Verfahren, in dem ein Produkt, ehe es vermarktet werden kann, getestet, geprüft und zertifiziert wird, um sicherzustellen, dass es den geltenden Gesetzen entspricht.
Elektromagnetische Verträglichkeit: Zusammenspiel von Elektro- und Elektronikgeräten und ihrer elektromagnetischen Umgebung sowie anderen Betriebsmitteln. Alle elektronischen Geräte haben das Potenzial, elektromagnetische Felder zu erzeugen.
Behörden für die Konformitätsbewertung: Diese bewerten, ob ein Produkt die relevanten regulatorischen oder gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 31 vom 4.2.1999, S. 3-80)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 1999/78/EG des Rates vom 22. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 31 vom 4.2.1999, S. 1-2)

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

2002/294/EG: Beschluss Nr. 14/2002 vom 19. März 2002 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 101 vom 17.4.2002, S. 30-35)

Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung (ABl. C 10 vom 16.1.1990, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2018

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