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Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (MRA)
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreement, MRA)* zielt darauf ab, den Warenhandel zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu fördern, indem technische Handelshemmnisse entfernt werden.
Im Rahmen des bilateralen Abkommens, dem die EU-Regierungen am 22. Juni 1998 zugestimmt haben, akzeptieren die EU und die Vereinigten Staaten die Ergebnisse der Konformitätsbewertung*, die für spezifische gewerbliche Produkte durchgeführt werden.
Durch den Beschluss wird das MRA mit den Vereinigten Staaten im Namen der EU verabschiedet.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Abkommen erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Das Abkommen, das schon mehrmals aktualisiert wurde,
WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?
Es ist am 1. Dezember 1998 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
In ihrer Entschließung vom 21. Dezember 1989 einigten sich die EU-Regierungen auf die MRA-Grundsätze. Am 21. September 1992 bevollmächtigten sie die Europäische Kommission, im Namen der EU mit bestimmten Nicht-EU-Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu verhandeln.
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENTE
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 31 vom 4.2.1999, S. 3-80)
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 1999/78/EG des Rates vom 22. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung (ABl. L 31 vom 4.2.1999, S. 1-2)
Siehe konsolidierte Fassung.
VERBUNDENE DOKUMENTE
2002/294/EG: Beschluss Nr. 14/2002 vom 19. März 2002 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 101 vom 17.4.2002, S. 30-35)
Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung (ABl. C 10 vom 16.1.1990, S. 1-2)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2018