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EU-Notfalldienste: Einführung der eCall-Infrastruktur

Dieser Beschluss fordert EU-Länder zur Einführung der eCall-Infrastruktur (bordeigenes Notrufsystem) für die Bearbeitung aller eCalls innerhalb der EU bis spätestens zum 1. Oktober 2017 auf.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 585/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Einführung eines interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes.

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Beschluss fordert EU-Länder zur Einführung der eCall-Infrastruktur (bordeigenes Notrufsystem) für die Bearbeitung aller eCalls innerhalb der EU bis spätestens zum 1. Oktober 2017 auf.

Dabei fordert der Beschluss insbesondere eine Umsetzungsfrist von mindestens sechs Monaten vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum obligatorischen Einbau des bordeigenen eCall-Systems (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge).

Die eCall-Infrastruktur umfasst Notrufzentralen oder eCall-Notrufabfragestellen, die eCalls unter Verwendung der europaweiten Notrufnummer 112 empfangen und bearbeiten.

Der Beschluss erkennt auch das Recht aller EU-Länder an:

  • die eCall-Dienste auf die kostengünstigste und an den Bedürfnissen ausgerichtete Weise zu organisieren; z. B. Ablehnung aller Anrufe an den Notrufabfragestellen, die keine Notfälle sind;
  • es national anerkannten privaten Unternehmen zu überlassen, den Empfang und die Bearbeitung der eCalls zu übernehmen.

Datenschutz und Privatsphäre

Darüber hinaus müssen alle EU-Länder sicherstellen, dass:

  • die über den eCall-Dienst übertragenen Daten nur zur Umsetzung der Ziele dieses Beschlusses verwendet werden (z. B. nicht zur Verfolgung von Fahrzeugen außerhalb von Notfällen);
  • eCalls für die Anwender des Dienstes innerhalb der EU kostenlos sind;
  • sie der Europäischen Kommission bis zum 24. Dezember 2015 einen Statusbericht zur Umsetzung dieses Beschlusses vorlegen: z. B. eine Liste der mit der Verwaltung der eCall-Notrufabfragestellen beauftragten Behörden, eine Liste und die geografische Abdeckung der Notrufabfragestellen, eine Beschreibung der Konformitätsprüfungen und eine Beschreibung der Protokolle zum Schutz der Daten und der Privatsphäre;
  • eCalls auf dem gesamten Gebiet durchgeführt werden können, solange mindestens ein öffentliches Mobilfunknetzwerk verfügbar ist.

Der Beschluss tritt am 23. Juni 2014 in Kraft.

Was ist eCall?

eCall wählt im Fall von schweren Autounfällen automatisch die Notrufnummer 112 und gibt den Standort des Fahrzeugs an die Notfalldienste weiter. Das System kann auch manuell ausgelöst werden.

eCalls sollen die Reaktionszeit von Notfalldiensten in städtischen Gebieten um bis zu 60 % und in ländlichen Gebieten um bis zu 50 % beschleunigen und somit jedes Jahr Hunderte von Leben in Europa retten. Es wird auch die Schwere der durch Verkehrsunfälle verursachten Verletzungen in Tausenden von Fällen verringern und die Kosten für Verkehrsstörungen senken.

Verkehrsunfälle führten in der EU im Jahr 2012 zu 28 000 Todesfällen und 1,5 Millionen Verletzten.

Für weitere Informationen

  • Pressemitteilung
  • Website zur digitalen Agenda
  • Website der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Unternehmen und Industrie
  • Website der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Mobilität und Verkehr

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss Nr. 585/2014/EU

23.6.2014

--

ABl. L 164 vom 3.6.2014

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (COM(2013) 316 final vom 13.6.2013).

Empfehlung 2011/750/EU der Kommission vom 8. September 2011 zur Unterstützung eines EU-weiten eCall-Dienstes in elektronischen Kommunikationsnetzen für die Übertragung bordseitig ausgelöster 112-Notrufe (eCalls) (ABl. L 303 vom 22.11.2011).

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission vom 26.11.2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die harmonisierte Bereitstellung eines interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes (ABl. L 91 vom 3.4.2013).

03.11.2014

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