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EU-Rahmen für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum
ZUSAMMENFASSUNG
Satelliten sind die Grundlage für viele Anwendungen und Dienste, die wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaft sowie die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger haben. Sie sind jedoch dem Risiko von Kollisionen mit Weltraummüll* ausgesetzt, der mittlerweile die größte Bedrohung für Weltraumaktivitäten darstellt.
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Er schafft einen Rahmen zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum, der zum Schutz der Satelliten vor Weltraummüll beitragen soll.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Was ist unter Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking - SST) zu verstehen?
SST erkennt und überwacht Satelliten und Weltraummüll vorwiegend durch bodengestützte Sensoren wie Teleskope und Radare. Gegenwärtig besteht keine SST-Kapazität auf europäischer Ebene; Satellitenbetreiber und Anbieter von Startdiensten sind bei der Ausgabe von Warnungen zur Kollisionsvermeidung auf US-Daten angewiesen.
Ziele
Hauptziel des SST-Rahmens ist es, den Aufbau eines europäischen SST-Dienstes zu unterstützen. Dieser Dienst würde auf einem Netzwerk beruhen, das auf bestehende SST-Sensoren in EU-Ländern gestützt wäre. Das Netzwerk kann durch Technologien und Informationen aus den USA unterstützt werden.
Darüber hinaus verfolgt es diese spezifischen Ziele:
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Bewertung und Senkung des Risikos von Kollisionen von Satelliten mit Weltraummüll sowie dessen Verfolgung, wenn eine potenzielle Kollisionsgefahr festgestellt wurde; so können entsprechende Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um eine Kollision zu vermeiden;
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Senkung der Risiken, die mit dem Start europäischer Raumfahrzeuge verbunden sind;
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Beobachtung von Fällen unkontrollierten Wiedereintritts von Raumfahrzeugen oder Weltraummüll in die Erdatmosphäre sowie die Ausgabe von genaueren und effizienteren Frühwarnungen, um entsprechende potenzielle Risiken zu vermindern;
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Vermeidung weiterer Ansammlungen von Weltraummüll.
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Wer kann diese Dienste nutzen?
Diese Dienste sollten staatlichen, kommerziellen, zivilen und militärischen Betreibern und Behörden zur Verfügung stehen.
Fortschritt
Die Kommission wird bis Juli 2018 einen Durchführungsbericht über die Erreichung der Ziele dieses Beschlusses vorlegen.
HINTERGRUND
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SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Weltraummüll: verschiedene künstliche Objekte, wie stillgelegte Satelliten und Raketenteile, die sich in der Erdumlaufbahn befinden.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Beschluss Nr. 541/2014/EU |
16.6.2014 |
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Letzte Aktualisierung: 28.09.2015